29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/279


ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1875 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur (EUA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0143/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Umweltagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 64 867 177 EUR belief, was einem Rückgang um 27,64 % gegenüber 2020 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt und dem EFTA-Beitrag (79,26 %) sowie den Beiträgen im Rahmen gesonderter Übereinkünfte (20,73 %), insbesondere für das Programm Copernicus, stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2021 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

begrüßt, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 100 % bei den Mitteln für Verpflichtungen des Haushaltsjahres geführt haben, was gegenüber 2020 einem geringfügigen Anstieg um 0,04 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen des Haushaltsjahres 84,90 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 1,18 % entspricht;

Leistung

2.

nimmt die Erfolge der Agentur zur Kenntnis, die in den Bereichen biologische Vielfalt und Ökosysteme, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, menschliche Gesundheit und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung, Nachhaltigkeitstrends, Perspektiven und Reaktionen und insbesondere im Hinblick auf das spezifische Ziel, Bewertungen und Indikatoren zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsziele der Union vorzulegen, erzielt wurden; weist außerdem darauf hin, dass 2021 das erste Jahr der Umsetzung der EUA-Eionet-Strategie 2021-2030 war, die auf die politischen Prioritäten der Union abgestimmt ist;

3.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Agentur solide, unabhängige Umweltinformationen bereitstellt; würdigt die Qualität der 2021 veröffentlichten Ergebnisse, wie die Einführung des MapMyTree-Instruments im Rahmen der Pflanzung von 3 Mrd. Bäumen, zu der sich die EU in ihrer Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt verpflichtet hat, die Unterstützung der Verhandlungen über das Europäische Klimagesetz und die Einrichtung des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel sowie die Einrichtung eines neuen Webportals zur Unterstützung der Lärmberichterstattung;

4.

stellt fest, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, die darauf ausgerichtet sind, die Leistung der Agentur unter anderem in Bezug auf ihre operative Arbeitsplanung, die Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms und die Verwaltung der finanziellen und personellen Ressourcen quantitativ zu überwachen; stellt insbesondere fest, dass die Zielvorgabe für die Bereitstellung wesentlicher Berichte und Bewertungen mit einer Umsetzungsquote von 89 % geringfügig unterschritten wurde, und dass die Haushaltsvollzugsquote 95,2 % betrug, gemessen als Prozentsatz der innerhalb der gesetzlichen bzw. vertraglichen Frist ausgeführten Zahlungen; begrüßt, dass die wesentlichen Leistungsindikatoren erreicht wurden und dass die Agentur auf Maßnahmen hingewiesen hat, mit denen die Effizienz und Wirksamkeit ihrer Arbeit verbessert werden könnte; empfiehlt der Agentur jedoch, die Indikatoren zur Kenntnis zu nehmen, die noch nicht erreicht wurden oder bei denen sie hinterherhinkt;

5.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 eine wirksame Zusammenarbeit mit Eionet, den Organen der Union und globalen Akteuren aufrechterhalten hat; nimmt anerkennend die wesentliche Rolle zur Kenntnis, die die Agentur bei der Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zur Umsetzung der Politik der Union, des europäischen Grünen Deals und des Vorschlags für das 8. Umweltaktionsprogramm (8. UAP) gespielt hat;

6.

weist darauf hin, dass die Agentur 2021 im Rahmen des europäischen Grünen Deals und des 8. UAP neue Aufgaben übernommen hat, um die Verwirklichung der Umweltziele der Union zu unterstützen und auch zu den globalen Verpflichtungen der Union beizutragen, wodurch die Stellung der Agentur als wichtige Quelle für politisch relevante Umweltinformationen gestärkt wird;

Personalpolitik

7.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 99,28 % der Planstellen besetzt waren und von den 140 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen (gegenüber 130 bewilligten Stellen im Jahr 2020) drei mit Beamten und 136 mit Bediensteten auf Zeit besetzt waren; stellt fest, dass die Agentur 2021 darüber hinaus 79 Vertragsbedienstete und 18 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; ist der Ansicht, dass es im Sinne einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben auf dem Weg der Union zur Klimaneutralität, zu einer Kreislaufwirtschaft und zur Wiederherstellung der Natur nach wie vor angemessen ist, dass die Zahl der Stellen bei der Agentur in den kommenden Jahren steigt; weist darauf hin, dass dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur zufolge allein für die Überwachung der Ziele der künftigen Verordnung zwölf zusätzliche Stellen erforderlich sein werden; weist darauf hin, dass sich die politischen Entscheidungsträger bei der Umsetzung der Reformen, die für eine klimaneutrale Zukunft erforderlich sind, auf das Fachwissen und die Unterstützung der Agentur verlassen; fordert die Agentur und die Kommission daher auf, eine Bewertung der diesbezüglichen Möglichkeiten vorzunehmen und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten; betont, dass unzureichende Ressourcen für die Agentur die Fähigkeit der Organe untergraben könnten, den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal nachzukommen;

8.

nimmt mit Besorgnis das mangelnde Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen unter den Mitgliedern der höheren Führungsebene der Agentur zur Kenntnis, in der 6 von 9 Führungskräften (67 %) Männer sind; nimmt das ausgewogene Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat der Agentur zur Kenntnis, in dem 18 von 38 Mitgliedern (47 %) Männer sind; stellt fest, dass das Geschlechterverhältnis beim Personal der Agentur insgesamt ausgewogen ist, wobei 112 von 206 Bediensteten (54 %) Frauen sind; fordert die Agentur auf, möglichst bald konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen in der Agentur auf allen Hierarchieebenen zu verbessern, und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten;

9.

entnimmt den Folgemaßnahmen zum Entlastungsbericht 2020, dass die Agentur eine mehrjährige Rahmenstrategie in Bezug auf die Personalpolitik entwickelt hat, die auf die EUA-Eionet-Strategie 2021-2030 abgestimmt ist und fünf Schwerpunktbereiche abdeckt; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur über einen Koordinator für das Wohlbefinden verfügt;

10.

entnimmt den Folgemaßnahmen zum Entlastungsbericht 2020, dass die Agentur in Bezug auf die Rechtsvorschriften für ein nachhaltiges Finanzwesen im Jahr 2021 einen zusätzlichen Bediensteten auf Zeit der Arbeit an einem nachhaltigen Finanzwesen zugewiesen hat und dass diese Stelle im Finanzbogen nur für drei Jahre vorgesehen ist, sodass die Agentur diese unterstützenden Aufgaben auf dem derzeitigen Niveau nach diesem Zeitraum nicht fortsetzen kann;

11.

stellt fest, dass die Agentur der Kommission weiterhin über ihre Bewertung des Ressourcenbedarfs Bericht erstattet; stellt ferner fest, dass die neuen Rechtsvorschriften nach einer Aussprache mit der Kommission Unterstützungsfunktionen abdecken werden und dass die Agentur dargelegt hat, dass die zusätzliche Stelle zur Unterstützung im Zusammenhang mit der künftigen Verordnung über die Wiederherstellung der Natur nicht ausreichen wird;

12.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur über eine Politik zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt, die unter anderem durch einen E-Learning-Kurs zu Ethik und Integrität unterstützt wird; stellt fest, dass die Agentur über ein Netz von Vertrauenspersonen verfügt und praktische Informationen darüber bereitstellt, wie mutmaßliche Belästigung gemeldet und über das Intranet eine Vertrauensperson kontaktiert werden kann;

13.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Bediensteten auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Sicherstellung ihrer Gleichbehandlung und die umfangreiche Förderung ihrer Chancen abzielt;

Vergabeverfahren

14.

stellt fest, dass sich die Agentur weiterhin aktiv an gemeinsamen Vergabeverfahren mit der Kommission mittels Rahmenverträgen beteiligt und eine Vielzahl von Systemen und Diensten der Kommission nutzt;

15.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur einen Dienstleistungsrahmenvertrag für die Erbringung von Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen geändert hat, indem sie den ursprünglichen Höchstbetrag von 500 000 EUR auf 1 000 000 EUR verdoppelte, wobei als Begründung die Abweichung von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung herangezogen wurde, wofür die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, und dass darüber hinaus die in der Haushaltsordnung festgelegten Voraussetzungen, die eine Änderung von Verträgen ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens ermöglichen, nicht erfüllt waren; stellt besorgt fest, dass der Rechnungshof diese Änderung für nicht ordnungsgemäß befunden hat; stellt darüber hinaus fest, dass im Jahr 2021 diesbezüglich keine Zahlungen geleistet wurden;

16.

erinnert daran, dass es bei allen Vergabeverfahren wichtig ist, einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherzustellen und Waren und Dienstleistungen zum besten Preis zu beschaffen, wobei die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung zu beachten sind; fordert, dass die von der Kommission entwickelten IT-Tools für die elektronische Auftragsvergabe umgesetzt werden; fordert eine aktualisierte Erläuterung der Verfahren und Vorlagen in den Vergabeleitlinien; nimmt mit Besorgnis die Bemerkung des Rechnungshofs zu den Schwachstellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Kenntnis, die bei den meisten Agenturen der Union nach wie vor die größte Quelle vorschriftswidriger Zahlungen ist;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

17.

würdigt die ergriffenen Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur, mit denen Interessenkonflikte vermieden bzw. bewältigt und Hinweisgeber geschützt werden sollen; stellt fest, dass es im Jahr 2021 keine offenen, abgeschlossenen oder laufenden Fälle der Meldung von Missständen gab; weist darauf hin, dass im Jahr 2021 keine Interessenkonflikte gemeldet wurden,

18.

entnimmt den Folgemaßnahmen zum Entlastungsbericht 2020, dass die Agentur die vorgelegten Lebensläufe und Interessenerklärungen weiterhin verfolgt und die Mitglieder des Verwaltungsrats daran erinnert, diese freiwillig vorzulegen, falls sie dies noch nicht getan haben;

19.

beharrt darauf, dass systematischere Regeln für Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, illegale Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt werden müssen; fordert die Agentur auf, ihre Mechanismen der internen Kontrolle zu stärken, auch durch die Einrichtung eines internen Mechanismus für die Bekämpfung von Korruption;

Interne Kontrolle

20.

nimmt den strukturellen Wandel zur Kenntnis, der nach der Einleitung des Projekts „Arbeitsplatz der Zukunft“ eingetreten ist; nimmt die Vorbereitungen für das Projekt zur Verbesserung des Qualitätssicherungssystems zur Kenntnis, mit dem die festgestellten Mängel behoben werden sollen, etwa die nur teilweise Einhaltung des Rahmens in Bezug auf die Komponenten Kontrollumfeld, Kontrolltätigkeiten sowie Informationen und Kommunikation;

21.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Kantinen- und Verpflegungsdienstleistungen in den Räumlichkeiten der Agentur zweimal verlängert wurde und dass die Agentur bei der ersten Verlängerung keinen Ausnahmevermerk eingereicht hat, was nicht mit den Normen der internen Kontrolle der Agentur im Einklang steht, wonach sämtliche Abweichungen dokumentiert, begründet und bewilligt werden müssen; stellt ferner mit Besorgnis fest, dass die Agentur in Bezug auf die zweite Verlängerung einen Ausnahmevermerk zu dem Dossier erstellt, diesen jedoch nicht in das zentrale Register für Ausnahmen aufgenommen hat; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach die Planung und Veröffentlichung einer Ausschreibung für einen neuen Dienstleistungsrahmenvertrag durch die COVID-19-Pandemie behindert wurde; fordert die Agentur auf, ihr System der internen Kontrolle in dieser Hinsicht zu verbessern;

22.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur in einem Dienstleistungsvertrag für die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Rahmen des geografischen Informationssystems eine Vertragsänderung nutzte, um die Erbringung von Dienstleistungen um einen Monat — vom 28. Februar 2021 auf den 31. März 2021 — zu verlängern; stellt mit Besorgnis fest, dass die Änderung erst am 22. März 2021 mit der Unterzeichnung des Vertrags durch die beiden Vertragsparteien in Kraft trat, wodurch 22 Dienstleistungstage vertraglich nicht abgedeckt waren; stellt fest, dass die Agentur dies zwar festgestellt, jedoch keinen Ausnahmevermerk eingereicht hat; nimmt die Bestätigung der Agentur zur Kenntnis, wonach die Verzögerung auf ein Versehen zurückzuführen ist; begrüßt die Antwort der Agentur, wonach diese ihre Kontrollen und Verfahren verstärken wird, um das Risiko von Verzögerungen bei Vertragsverlängerungen zu verringern und sicherzustellen, dass bei unabsichtlichen Verstößen gegen die Haushaltsordnung Ausnahmevermerke eingereicht werden;

23.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur im Rahmen eines Rahmenvertrags über die Erbringung von IT-Dienstleistungen als Teil eines eigenständigen Arbeitspakets zusätzliche Dienstleistungen in Höhe von 25 000 EUR bezahlte, ohne zuvor zu überprüfen, welche genauen Profile und Tagessätze der Auftragnehmer für die Erbringung und Berechnung der Dienstleistungen angewandt hatte; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie Maßnahmen ergriffen hat, um den Bedenken des Rechnungshofs in Bezug auf künftige Aufträge Rechnung zu tragen;

24.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur sicherzustellen; besteht nachdrücklich darauf, dass wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme notwendig sind, um potenziellen Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante-/Ex-post-Kontrollen, einer unzureichenden Verwaltung von Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen und einer fehlenden Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

Digitalisierung und grüner Wandel

25.

stellt anerkennend fest, dass die Agentur im April 2021 den EUA-Eionet-Digitalisierungsrahmen angenommen hat und eine Reihe zentraler Tätigkeiten durchführt, darunter die Modernisierung der Dateninfrastruktur der Agentur und die Einleitung von Projekten zur Erforschung des Einsatzes künstlicher Intelligenz; begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2021 mehrere neue Digital- und Wissensprodukte bereitgestellt hat, darunter das Europäische Klima- und Gesundheitsobservatorium und der Europäische Klimadaten-Explorer auf der Europäischen Plattform für Klimaanpassung sowie interaktive Internetberichte über die Luftqualität und Klimagefahren;

26.

stellt in Bezug auf das IT-Netz der Agentur und die Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit fest, dass die Agentur in den Büros „blaue“ und „grüne“ Netze eingerichtet hat, wobei in dem grünen Netz die Laptops der Bediensteten von sämtlichen internen Systemen getrennt sind und das blaue Netz für die Laptops verwendet wird, die noch nicht isoliert werden können und in Bezug auf die verfügbare Software eingeschränkt sind;

27.

nimmt das Umweltmanagementsystem der Agentur und ihre Zusage, klimaneutral zu werden, zur Kenntnis; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 eine Studie in Auftrag gegeben hat, um mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der Agentur und zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2030 zu ermitteln;

28.

hält es für geboten, die Digitalisierung der Agentur voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass zwischen den Agenturen der Union eine digitale Kluft entsteht; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

29.

fordert die Agentur auf, eng mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) zusammenzuarbeiten sowie regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur vorzunehmen und für regelmäßige Prüfungen und Tests seiner Cyber-Abwehrmaßnahmen zu sorgen; empfiehlt, dass regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme im Bereich der Cybersicherheit für das gesamte Personal der Agentur, einschließlich ihrer Führungskräfte, angeboten werden; fordert die Agentur auf, ihre Cybersicherheitsstrategie zügiger auszuarbeiten, sie vor dem 31. Dezember 2023 vorzulegen und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

30.

stellt fest, dass die Agentur aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ein Online-Einstellungsverfahren eingeführt hat, wobei sie sich auf die Umsetzung der Einstellungsplattform Systal gestützt hat, sodass sie 2020 und 2021 zahlreiche Einstellungsverfahren abschließen konnte und zum Ende der einzelnen Jahre nur wenige Stellen unbesetzt blieben;

31.

begrüßt, dass die Arbeit der Agentur trotz der anhaltenden COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 weiterhin effizient, flexibel und ohne unnötige Verzögerungen ausgeführt wurde; fordert die Agentur auf, die im Zusammenhang mit Telearbeitsmethoden und hybriden Arbeitsmethoden gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, um besser zu ermitteln, welche Veranstaltungen und Aufgaben künftig effizienter per Fernkommunikation als persönlich vor Ort durchgeführt werden könnten;

32.

stellt fest, dass die Agentur 2021 damit begonnen hat, in Erwartung einer Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (Cybersicherheitsverordnung) die grundlegenden Cybersicherheitsmaßnahmen sowie ein Zero-Trust-Konzept und eine Multi-Faktor-Authentifizierung für alle internen Dienste umzusetzen, und dass die IT-Verwaltungsrechte überprüft und auf ein Mindestmaß beschränkt wurden;

Sonstige Bemerkungen

33.

stellt fest, dass die Agentur 2021 ein mehrjähriges Projekt mit mehreren Komponenten eingeleitet hat, um ihre Online-Präsenz in den kommenden Jahren zu straffen und stärkere Strategien in Bezug auf Webinhalte für alle Plattformen der Agentur zu entwickeln und die Navigationslogik zu verbessern; stellt fest, dass die neue institutionelle Website den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.1 entsprechen wird;

34.

erinnert daran, dass es wichtig ist, die Öffentlichkeit angemessen über die Risiken einer Untätigkeit im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufzuklären, begrüßt in diesem Zusammenhang die Kommunikationsaktivitäten der Agentur in Form von audiovisuellen Inhalten, digitalen Debatten, jährlichen Fotowettbewerben oder lokalen Kommunikationsmaßnahmen, und fordert die Agentur auf, ihre entsprechenden Tätigkeiten im nächsten Zeitraum weiterzuentwickeln und, wenn möglich, zu intensivieren;

35.

stellt fest, dass die Agentur im Einklang mit den Prioritäten der Union, bei denen es sich um Digitalisierung, ökologische Resilienz und Erholung handelte, den Vorsitz im Netzwerk der EU-Agenturen, einschließlich der meisten seiner Teilnetze, führte und unter anderem daran arbeitete, den ökologischen Wandel zu unterstützen und zur Ökologisierung der Verwaltung des Netzwerks der EU-Agenturen beizutragen;

36.

fordert die Agentur auf, ihre Synergieeffekte weiter auszubauen (etwa in den Bereichen Personalressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und IT-Sicherheit) und die Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union und Erörterungen mit ihnen über Bereiche von gemeinsamem Interesse zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern;

37.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 12.

(2)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.