29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/111


ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1830 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan V — Rechnungshof, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan V — Rechnungshof,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0081/2023),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof der externe Prüfer der Union ist, der damit beauftragt ist, durch unabhängige, professionelle und wirksame Prüfungen die Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, Effizienz, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Union zu bewerten, um die Rechenschaftspflicht, die Transparenz und das Finanzmanagement zu verbessern und dadurch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und wirksam auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Union zu reagieren;

B.

in der Erwägung, dass die Haushaltsrechnung des Rechnungshofs unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 287 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) seit dem Abschluss des Haushaltsjahres 1987 jedes Jahr durch einen unabhängigen externen Prüfer geprüft wurde und die Berichte des externen Prüfers seit dem Bericht über das Haushaltsjahr 1992 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden;

C.

in der Erwägung, dass die Rechenschaftslegung gegenüber den Haushaltsbehörden durch den jährlichen Tätigkeitsbericht des Generalsekretärs des Rechnungshofs bereitgestellt wird, dessen Zweck es gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung ist, Informationen über die Verwaltung von Ressourcen, einschließlich der Systeme, und über die Effizienz und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme des Rechnungshofs bereitzustellen;

D.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;

E.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof durch seine transparente und unabhängige Arbeitsweise zur demokratischen Kontrolle, zur öffentlichen Debatte und zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union beiträgt;

F.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof den Standpunkt vertritt, dass es für die Bewertung der Verwaltung der Union, ihrer Rechenschaftspflicht und Transparenz sowie der Qualität und Zuverlässigkeit der Informationen und Daten, die über die Umsetzung der Unionspolitik übermittelt werden, am besten wäre, wenn der Rechnungshof damit beauftragt wird, alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffen wurden, sowie alle zwischenstaatlichen Strukturen, die für das Funktionieren der Union von maßgeblicher Bedeutung sind, zu prüfen; in der Erwägung, dass der Rechnungshof daher jede Initiative, mit der dem Rechnungshof ein umfassenderes Mandat übertragen wird, begrüßen würde;

1.

stellt fest, dass der Haushalt des Rechnungshofs unter die Rubrik 7 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2021 auf insgesamt 10,7 Mrd. EUR belief (was 5,9 % der Ausgaben der Union entsprach); stellt fest, dass der Haushalt des Rechnungshofs etwa 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der Union ausmacht und damit weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der Union;

2.

stellt fest, dass nach Angaben des Rechnungshofs seine über viele Jahre hinweg durchgeführte Arbeit darauf hindeutet, dass die Ausgaben der MFR-Rubrik 7 insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind;

3.

ist sich bewusst, dass die Jahresrechnung des Rechnungshofs von einem unabhängigen externen Prüfer geprüft wird, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht gelten, wie sie der Rechnungshof bei den von ihm geprüften Stellen anwendet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der externe Prüfer auf der Grundlage seiner Prüfung des Rechnungshofs über keine konkreten Probleme berichtet hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

4.

stellt fest, dass sich der endgültige Haushaltsplan des Rechnungshofs für 2021 auf 153 721 727 EUR belief, was einem leichten Anstieg um 0,97 % gegenüber 152 237 000 EUR im Jahr 2020 entspricht, der hauptsächlich auf Gehaltsanpassungen zurückzuführen ist;

5.

stellt fest, dass die Haushaltsvollzugsquote mit 96,65 % gegenüber 95,70 % im Jahr 2020 hoch war und dass die Zahlungen 94,45 % der gesamten Mittelbindungen ausmachten, verglichen mit 94,12 % im Jahr 2020; hebt hervor, dass die durchschnittliche Zahlungsfrist im Jahr 2021 10,7 Tage und der Anteil der elektronischen Rechnungen 19 % betrug, verglichen mit 11 % im Jahr 2020;

6.

stellt fest, dass sich die auf 2021 übertragenen Mittel auf 8 242 668 EUR beliefen und damit 5,55 % der gesamten Mittelbindungen ausmachten, verglichen mit 8 565 175 EUR bzw. 5,88 % im Jahr 2020; stellt fest, dass die automatischen Mittelübertragungen von 2020 auf 2021 zu einer Verwendungsquote von 91,70 % im Jahr 2021 — gegenüber 92,24 % im Jahr 2020 — geführt haben;

7.

stellt fest, dass sich die COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 auf die Tätigkeit des Rechnungshofs auswirkte, sodass bei einigen Haushaltslinien eine geringere Mittelverwendung zu verzeichnen war, wohingegen die Gesundheitskrise bei anderen Haushaltslinien zusätzliche Ausgaben erforderlich machte; stellt fest, dass der Rechnungshof daher im Laufe des Haushaltsjahres 2021 30 Mittelübertragungen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 4 397 588 EUR vorgenommen hat, um zur Finanzierung von spezifischem Bedarf Mittel umzuschichten;

8.

stellt fest, dass die zusätzlichen Ausgaben im Jahr 2021 verglichen mit 2020 die Herrichtung der Diensträume (+ 294,55 %), die Sicherheit (+ 167,55 %), die IT (+ 12,34 %) sowie Material und technische Anlagen (+ 31,85 %) betrafen, während die Einsparungen bei den Dienstreisen (– 48,83 %), den Veröffentlichungen (– 41,29 %), dem gemeinsamen Dolmetscherkonferenzdienst (– 61,54 %) und dem Juristischen Dienst (– 75 %) zu verzeichnen waren; betont, dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Dienstreisen des Personals im Jahr 2021 25,03 % der endgültigen Mittel betrug, verglichen mit 23,94 % im Jahr 2020, was darauf zurückzuführen ist, dass Prüfer aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht reisen konnten; erinnert den Rechnungshof daran, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mittel für Dienstreisen unter strikter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit verwendet werden;

Internes Management, Leistung und interne Kontrolle

9.

weist auf die Strategie des Rechnungshofs für den Zeitraum 2021-2025 hin und betont, dass der Rechnungshof seine Bemühungen verstärkt hat, moderne Technologien und neue Techniken bei der Prüfung bestmöglich zu nutzen, um mehr und bessere Informationen für den Rechenschaftsprozess zu liefern; begrüßt, dass es dem Rechnungshof — trotz der Reisebeschränkungen und der Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die sich erheblich auf die Vor-Ort-Prüfungen auswirkten — möglich war, Prüfungen vor Ort durchzuführen, und dass verstärkt von Fernprüfungen Gebrauch gemacht wurde, was eine sinnvolle Interaktion mit den Beteiligten und eine zeitnahe Bereitstellung von Ergebnissen ermöglichte; weist darauf hin, dass das Parlament an einer wirksamen und rechtzeitigen Überwachung der Umsetzung der Strategie des Rechnungshofs für den Zeitraum 2021-2025 interessiert ist, um die Einhaltung der höchsten Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen und einen wirksamen öffentlichen Rechnungsprüfungsdienst in der Union zu erbringen; vertritt die Auffassung, dass eine solche Überwachung die Ausarbeitung von Leistungsindikatoren und die Festlegung von Etappenzielen und messbaren Ergebnissen bei der Ausarbeitung der in der Strategie genannten Aktionspläne sowie bei der regelmäßigen Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie, einschließlich einer Halbzeitüberprüfung und einer Peer Review, erfordert;

10.

stellt fest, dass im Jahr 2021 an insgesamt 1 156 Tagen Prüfungen vor Ort durchgeführt wurden, verglichen mit 1 817 im Jahr 2020 und 6 109 im Jahr 2019; stellt fest, dass der Umfang der wichtigsten Leistungen im Vergleich zu den Vorjahren unverändert geblieben ist bzw. sich in einigen Fällen verbessert hat und dass der Rechnungshof beispielsweise im Jahr 2021 256 Empfehlungen (gegenüber 189 im Jahr 2020) abgegeben hat und im Jahr 2021 ebenso wie im Jahr 2020 sieben Jahresberichte sowie 27 Sonderberichte (gegenüber 26 im Jahr 2020) vorgelegt hat, wohingegen die Anzahl der Stellungnahmen von elf im Jahr 2020 auf zwei im Jahr 2021 und die Anzahl der Überprüfungen von sechs im Jahr 2020 auf fünf im Jahr 2021 zurückgegangen ist;

11.

begrüßt den internen Reflexionsprozess, der zur Ermittlung von Verbesserungen eingeleitet wurde, um das Ziel zu verwirklichen, für die Vorbereitung und Ausarbeitung der Sonderberichte nicht mehr als 13 Monate zu benötigen, indem der Prüfungsumfang besser definiert oder reduziert wird, die Überwachung des Prüfungsfortschritts intensiviert wird, die Dauer der Verfahren der internen Überprüfung ohne Qualitätseinbußen verkürzt wird und die Mitteilungs- und Weiterleitungsfristen nach Möglichkeit verkürzt oder abgeschafft werden;

12.

stellt fest, dass der Rechnungshof im Juli 2021 seinen Entwicklungsplan für den Zeitraum 2021-2025 für eine bessere Nutzung von Technologie und Daten im Prüfungsbereich angenommen hat, mit dem auf eine verstärkte Nutzung von Daten abgezielt wird und in dem für den genannten Zeitraum Ziele in Bezug auf die Nutzung von Technologie zur Unterstützung der Prüfungsziele des Rechnungshofs festgelegt werden; begrüßt die Einrichtung des DATA-Teams (Data and Technology for Audit — Daten und Technologie für die Prüfung), das sich aus Sachverständigen, Datenwissenschaftlern und IT-Prüfern zusammensetzt und dessen Aufgabe es ist, die Prüfungsteams zu unterstützen und die Digitalisierung der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs voranzutreiben; befürwortet die erheblichen Anstrengungen des Rechnungshofs zur Verbesserung seiner IT-Kapazitäten für die Durchführung fortgeschrittener Datenanalysen;

13.

begrüßt den Ansatz des Rechnungshofs, seine Strategie auf seine Trendanalyse, seine Risikobewertung und die Prioritäten der institutionellen Interessenträger und geprüften Stellen zu stützen; ist der Ansicht, dass der Dialog zwischen dem Rechnungshof und dem Parlament zur Ermittlung von Themen von Interesse sowie von Prioritäten gestrafft und koordiniert werden sollte, um Kohärenz und eine angemessene Abdeckung der vereinbarten Hauptthemen sicherzustellen und gleichzeitig Doppelarbeit oder Überschneidungen zu vermeiden; ist sich bewusst, dass der Rechnungshof sein Arbeitsprogramm völlig unabhängig aufstellt, dabei aber auf die vom Parlament über seine Konferenz der Ausschussvorsitze bereitgestellten Beiträge zurückgreift; ist der Ansicht, dass das Arbeitsprogramm des Rechnungshofs so gestaltet werden sollte, dass in Bezug auf bestimmte festgelegte Prioritäten eine genauere Analyse vorgenommen wird, damit der Rechnungshof künftig über mehr Flexibilität verfügt, um den erheblichen Prüfungsaufwand im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität zu bewältigen; weist darauf hin, dass die Ressourcen des Rechnungshofs nicht eingesetzt werden sollten, um immer mehr Sonderberichte zu erstellen, sondern dafür, dass sich der Rechnungshof in stärkerem Maße auf die Ausarbeitung von Sonderberichten im Zusammenhang mit der aktuellen Lage in der Union und den aktuellen Herausforderungen für die Union — etwa der Aufbau- und Resilienzfazilität, NextGenerationEU (NGEU), der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie oder der Zollverwaltung — konzentrieren kann;

14.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof eine Bedarfsanalyse durchgeführt und eine Aufstockung der Zahl der Stellen für Prüfer für 2023 beantragt hat und dass er die 20 zusätzlichen Stellen, die ihm im Stellenplan 2022 gewährt wurden, für die Arbeit im Zusammenhang mit NGEU besetzt; erkennt an, dass NGEU zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung für den Rechnungshof führen wird und dass der Rechnungshof seine Absicht bekundet hat, sich insbesondere auf die Aufbau- und Resilienzfazilität zu konzentrieren; bedauert zutiefst, dass dem Rechnungshof mit den vom Rat in der Aufbau- und Resilienzfazilität vorgesehenen Bestimmungen zur Haushaltskontrolle keine ausreichenden Prüfungsbefugnisse in Bezug auf die Ausgaben der Mitgliedstaaten eingeräumt werden;

15.

ist der Auffassung, dass der Rechnungshof eine wirksamere Analyse der übrigen Organe der Union vornehmen sollte, da sie ein wichtiger Teil des Entlastungsverfahrens sind; ist der Ansicht, dass die Prüfung der Rubrik „Europäische öffentliche Verwaltung“, die zwar als risikoarme Ausgabe betrachtet wird und bisher nicht zu einem Fehler über der Wesentlichkeitsschwelle geführt hat, der Entlastungsbehörde dennoch relevantere Informationen liefern würde, als es derzeit der Fall ist, wenn sie mit einer anderen Methodik durchgeführt würde, bei der nicht notwendigerweise jedes Jahr eine gesonderte Bewertung für jedes Organ durchgeführt wird;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass die Änderungen im Zusammenhang mit dem nächsten MFR, der Aufbau- und Resilienzfazilität und NGEU die Finanzierung und Verwendung des Unionshaushalts, einschließlich neuer Formen von Eigenmitteln, betreffen, wobei es in vielen Politikbereichen zu einer erheblichen Verlagerung von Förderfähigkeitsregeln, die auf der Einhaltung von Vorschriften beruhen, hin zu leistungsbezogenen Aspekten kommt; geht davon aus, dass der Rechnungshof sein Prüfungskonzept und seine Prüfungsmethodik kontinuierlich weiterentwickeln wird, um auch in diesem sich verändernden Szenario ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten;

17.

fordert den Rechnungshof auf, seinen Beitrag zur Bekämpfung von Betrug zulasten des Unionshaushalts zu verstärken, indem er nicht nur die Schwachstellen ermittelt und meldet, die von der Union finanzierte Programme betrugsanfällig machen, sondern auch der aktuellen Debatte zwischen den Akteuren, die Teil der Betrugsbekämpfungsstruktur der Union sind, Rechnung trägt und die Prüfungstätigkeit in Zusammenarbeit mit den für die Betrugsaufdeckung zuständigen Stellen intensiviert, indem er deren Tätigkeit regelmäßig bewertet und der Entlastungsbehörde Rückmeldung gibt, die für ihre Analyse von Belang ist;

18.

lobt die Strategie des Rechnungshofs, sich zu verpflichten, Empfehlungen zur Kostenwirksamkeit abzugeben, um zum Bürokratieabbau beizutragen; weist darauf hin, dass insbesondere die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Steigerung der Effizienz der Verfahren, zur Nutzung bewährter Verfahren, zur Verbesserung der Koordinierung, zur Einführung von Standardverfahren, zur Vermeidung von Überregulierung („Gold Plating“) sowie zur Vereinfachung und Digitalisierung diesem Ziel dienen;

19.

hebt hervor, dass der Rechnungshof im Jahr 2021 empfohlen hat, Analyse- und Koordinierungskapazitäten auf Unionsebene aufzubauen, um die Risikobewertungen besser koordinieren zu können, und unionsweite Risikodatenbanken zur Nutzung durch die Mitgliedstaaten zu entwickeln und zu pflegen; betont, dass es wichtig ist, dass der Rechnungshof die Bemühungen um den Aufbau wirksamer Data-Mining-Kapazitäten zur Durchführung von Datenanalysen auf Unionsebene und zur Ermittlung unionsrelevanter Risiken unterstützt; befürwortet die Unterstützung des Rechnungshofs für die Mitgliedstaaten bei der Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltungen durch die Ermittlung rechtlicher und administrativer Hindernisse und die Verbesserung des Rahmens für den Informationsaustausch zwischen der Union und den Mitgliedstaaten; fordert den Rechnungshof auf, die Anforderungen festzulegen, die für eine einfache und interoperable Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten, die für die Prüfung der Verwendung der öffentlichen Ausgaben durch die Mitgliedstaaten herangezogen werden müssen, erforderlich sind;

20.

fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen um die Bekämpfung von „Green Tagging“ in der Aufbau- und Resilienzfazilität fortzusetzen und die Aufbau- und Resilienzfazilität dahin gehend zu bewerten, ob sie mit den Zielen des europäischen Grünen Deals im Bereich des Klimaschutzes im Einklang steht und zu deren Verwirklichung beiträgt, und weist darauf hin, dass der Rechnungshof im Rahmen dieser Bemühungen unlängst Sonderberichte und Stellungnahmen zum Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und zur Anwendung der EU-Taxonomie veröffentlicht hat; fordert den Rechnungshof auf, spezifische Aufgaben zur Bewertung des Beitrags der Digitalisierungsziele im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zu der Digitalstrategie und dem digitalen Wandel der Union sowie zur Bewertung der Auswirkungen dieser Ziele auf die Digitalstrategie und den digitalen Wandel der Union aufzunehmen; ist besorgt darüber, dass die Kommission erst am 21. Februar 2023 eine klare Methodik zur Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen der unzureichenden Erfüllung eines oder mehrerer Etappenziele, die den Zahlungen zugrunde liegen, festgelegt hat;

Personelle Ressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals

21.

stellt fest, dass der Rechnungshof Ende 2021 (wie in den Vorjahren) über 853 Dauer- und Zeitplanstellen verfügte, davon 527 in den Prüfungskammern, einschließlich 104 Stellen in den Büros der Mitglieder, und dass er 92 Vertragsbedienstete und 25 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte, verglichen mit 83 bzw. 15 im Jahr 2020;

22.

stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2021 insgesamt über 955 Vollzeitäquivalente verfügte, von denen 749 (d. h. 79 %) für Prüfungsaufgaben eingesetzt wurden;

23.

stellt fest, dass im Jahr 2021 wichtige Maßnahmen eingeleitet wurden, um Ressourcen für die Prüfung von NGEU bereitzustellen, insbesondere eine interne Aufforderung zur Interessenbekundung, die im September 2021 veröffentlicht wurde, und ein Aufruf für abgeordnete nationale Sachverständige, der im Oktober 2021 veröffentlicht wurde, wobei das Auswahlverfahren für die Reserveliste, aus der 20 zusätzliche Bedienstete auf Zeit eingestellt werden sollen, abgeschlossen wurde und die tatsächliche Einstellung dieser 20 zusätzlichen Bediensteten auf Zeit voraussichtlich im ersten Quartal 2023 vollständig abgeschlossen sein wird;

24.

stellt fest, dass die Besetzungsquote beim Rechnungshof am 31. Dezember 2021 97,3 % betrug (23 der 853 Dauer- und Zeitplanstellen des Rechnungshofs waren unbesetzt und standen zur Einstellung offen), verglichen mit 97,2 % Ende 2020; würdigt die anhaltenden intensiven Einstellungsbemühungen, aufgrund derer im Jahr 2021 80 neue Mitarbeiter, darunter 16 Beamte, 21 Bedienstete auf Zeit, 30 Vertragsbedienstete und 13 abgeordnete nationale Sachverständige, eingestellt wurden;

25.

stellt fest, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Personalbestand angestrebt und auch erreicht wird, wobei der Frauenanteil bei den Beamtinnen und Beamten 50,76 % und bei den Bediensteten auf Zeit 60,82 % beträgt und die Quoten bei den Vertragsbediensteten (47,83 %) und den abgeordneten nationalen Sachverständigen (48 %) ähnlich hoch sind; würdigt die positive Situation bei der Geschlechterverteilung in den Führungspositionen, wobei 13 von 28 Kabinettchefstellen und 4 von 10 Direktorenstellen mit Frauen besetzt sind, und stellt gleichzeitig fest, dass bei den Leitenden Managerinnen und Managern mit 18 von 50 Stellen, die mit Frauen besetzt sind, noch kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht worden ist;

26.

bedauert das unausgewogene Geschlechterverhältnis im Kollegium der Mitglieder des Rechnungshofs; weist darauf hin, dass die Gleichstellung der Geschlechter als einer der Grundwerte der Union in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert ist; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur in allen Politikbereichen der Union, sondern auch in der internen Organisation ihrer Organe eine Rolle spielen sollte; hält es für inakzeptabel, dass in der Geschichte des Rechnungshofs nur 16 von 116 Mitgliedern Frauen waren; erkennt jedoch an, dass das derzeitige Kollegium dem Ziel eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses schon näher ist, da 10 der 27 Mitglieder Frauen sind;

27.

ist sich der Tatsache bewusst, dass es schwierig ist, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen, da die Ernennung ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, und stellt mit Bedauern fest, dass 13 Mitgliedstaaten noch nie eine Frau an den Rechnungshof entsandt haben; fordert den Rechnungshof jedoch auf, seine Gesamtzusammensetzung zu analysieren, um dem Rat sowie den beteiligten Mitgliedstaaten eine Informationsgrundlage zu liefern, damit das Geschlechtergleichgewicht bei der Nominierungsentscheidung berücksichtigt werden kann; bekräftigt seine Forderung nach einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis und fordert die nationalen Behörden auf, Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts vorzuschlagen, um ein nahezu ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den Mitgliedern des Rechnungshofs zu erreichen;

28.

bedauert, dass der Rat wiederholt Mitglieder des Rechnungshofs ernennt, die vom Parlament abgelehnt worden sind; betont, dass die vom Parlament vorgenommene Bewertung der Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten für den Rechnungshof durch das Parlament als verbindlich betrachtet werden sollte;

29.

begrüßt, dass 2021 eine neue Strategie für Vielfalt und Inklusion sowie eine Politik und ein Maßnahmenplan zur Förderung von Vielfalt und Integration — alle für den Zeitraum 2021-2025 — angenommen wurden; stellt fest, dass die neue Politik ein Kriterium für die Beurteilung der Leistung von Führungskräften hinsichtlich ihrer Fähigkeit zu einem integrativen Führungsstil und zur Förderung von Vielfalt und Inklusion sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben enthält; lobt die erstmalige Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs zum Botschafter für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2021 und die Organisation einer Woche zur Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen unter seiner Schirmherrschaft zur Förderung einer integrativen Kultur;

30.

begrüßt die umfassenden Leistungsindikatoren und Zielvorgaben, die für die Überwachung der Initiativen des Rechnungshofs in den Bereichen Vielfalt und Integration festgelegt wurden, sowie die Befragungen zur Chancengleichheit und zum Engagement des Personals; stellt fest, dass aus den Befragungen hervorgegangen ist, dass die Mehrheit des Personals in Bezug auf Befähigung zu aktiver Mitgestaltung, Unterstützung und Vertrauen eine positive Wahrnehmung hat;

31.

begrüßt, dass der Rechnungshof am 14. Oktober 2021 die Luxemburger Diversitätscharta unterzeichnet hat — eine nationale Verpflichtungserklärung, die allen Organisationen in Luxemburg vorgelegt wird, die sich durch konkrete Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt und zum Diversitätsmanagement verpflichten wollen;

32.

stellt fest, dass beim Personal des Rechnungshofs noch keine geografische Ausgewogenheit erreicht wurde, was deutlich macht, dass der Rechnungshof — unter anderem aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten — Schwierigkeiten hat, Menschen dafür zu gewinnen, in Luxemburg zu arbeiten (und zu leben); begrüßt, dass der Rechnungshof damit begonnen hat, Aufforderungen zur Interessenbekundung in Online-Zeitungen und Stellenbörsen in den Mitgliedstaaten, die beim Rechnungshof unterrepräsentiert sind, sowie über Kontakte zu den zuständigen Kabinetten des Rechnungshofs für die betreffenden Mitgliedstaaten zu bewerben; nimmt auch den proaktiven Ansatz des Rechnungshofs zur Kenntnis, mit dem er das Problem der nicht wettbewerbsfähigen Gehälter aufzeigt, um Lösungen dafür zu finden; legt dem Rechnungshof nahe, über die ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der Union Kontakt mit den nationalen Behörden aufzunehmen, die sozialen Medien intensiver zu nutzen, um seine Einstellungsverfahren bekannt zu machen, und an Karrieremessen und ähnlichen Veranstaltungen in unterrepräsentierten Mitgliedstaaten teilzunehmen, um den Rechnungshof als Arbeitgeber zu bewerben; befürwortet seine Teilnahme an der Initiative „European Academia Network“ als Instrument zur Gewinnung von Talenten für die in Luxemburg ansässigen Organe der Union durch gemeinsame Projekte, die sich an Universitäten richten;

33.

stellt fest, dass dem Vertrauensarzt des Rechnungshofs im Jahr 2021 sieben Burnout-Fälle gemeldet wurden, was der Rechnungshof für eine sehr hohe Zahl hält und als eine Folge der außergewöhnlichen Arbeits- und Lebensbedingungen während der COVID-19-Pandemie betrachtet; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof eine Umfrage durchgeführt hat, um zu verstehen, wie sich die COVID-19-Pandemie auf das Personal ausgewirkt hat, und eine Kommunikationskampagne zur Förderung eines gesunden Gleichgewichts zwischen Beruf und Privatleben gestartet hat; würdigt neben den zahlreichen Initiativen auch die erweiterte psychologische Unterstützung für die Bediensteten;

34.

begrüßt das Programm für Wohlbefinden des Rechnungshofs –„Back at the office“ —, das Unterstützung für die mentale und körperliche Gesundheit sowie soziale Unterstützung umfasst und auf die Besonderheiten des hybriden Arbeitslebens zugeschnitten ist, mit dem Ziel, Fälle von Burnout zu verhindern und die Resilienz zu stärken; begrüßt, dass der Rechnungshof das Recht auf Nichterreichbarkeit durch die Einführung einer „Verbindungsbandbreite“ unterstützt, außerhalb derer von den Bediensteten nicht erwartet wird, dass sie arbeiten oder erreichbar sind, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall oder die Erreichbarkeit wurde zuvor vereinbart;

35.

stellt fest, dass die Personalpolitik des Rechnungshofs einen Mechanismus zur Bekämpfung von Belästigung beinhaltet, der ein Unterstützungsnetz bestehend aus Vertrauenspersonen, dem Vertrauensarzt, den direkten Vorgesetzten, der Schlichtungsstelle und der Personalabteilung umfasst; fordert den Rechnungshof erneut auf, weiter an der Verbesserung des Instruments zur Meldung von Beschwerden über Belästigung und des internen Ethikrahmens zu arbeiten; ist sich bewusst, dass der Rechnungshof seine jüngste Strategie gegen Belästigung im Jahr 2017 angenommen hat; ermutigt den Rechnungshof, diese Strategie, deren Überarbeitung 2021 eingeleitet wurde, zu aktualisieren, um den Schwerpunkt stärker auf Prävention, Sensibilisierung und Koordinierung der verschiedenen an der Unterstützung beteiligten Akteure zu legen und ein klareres Meldeverfahren und ein klareres Kommunikationskonzept festzulegen;

36.

nimmt den im November 2021 angenommenen Beschluss über hybrides Arbeiten zur Kenntnis und weist darauf hin, dass in den Arbeitsbedingungen Arbeitsintervalle und Gleitzeit vorgesehen sind; weist darauf hin, dass für die Telearbeit eine Obergrenze von 10 Arbeitstagen pro Monat gilt;

37.

erinnert an die Erfahrungen mit den von Karel Pinxten in seiner Zeit als Mitglied des Rechnungshofs verursachten Unregelmäßigkeiten, in Bezug auf die keine Maßnahmen ergriffen werden konnten, um den finanziellen Schaden und den Schaden für das Ansehen des Rechnungshofs und der Union insgesamt umfassend zu beheben, da keine Rechtsgrundlage für die Wiedereinziehung des Gehalts von Herrn Pinxten für Abwesenheitstage bei Dienstreisen außerhalb der Ausübung seines Amtes und für andere ungerechtfertigte Abwesenheit besteht; betont, dass sein Fehlverhalten, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. September 2021 (1) feststellte, durch die Unbestimmtheit der internen Vorschriften begünstigt und auch durch die Unzulänglichkeiten der eingerichteten Kontrollen ermöglicht wurde; nimmt Kenntnis von den Maßnahmen, die der Rechnungshof in dieser Angelegenheit ergriffen hat, indem er mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammengearbeitet, die Immunität aufgehoben und das Verfahren nach Artikel 286 Absatz 6 AEUV erfolgreich abgeschlossen hat; betont, dass der Rechnungshof alles in seiner Macht Stehende unternehmen sollte, um das Auftreten ähnlicher Fälle in Zukunft zu verhindern, und verpflichtet sich aus diesem Grund, den Rechnungshof bei der notwendigen Anpassung seiner internen Vorschriften zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten; stellt fest, dass der Rechnungshof als Hüter der EU-Finanzen handeln und die höchsten ethischen Standards anwenden sollte, insbesondere in Bezug auf Personen, die hohe Ämter in den Unionsorganen bekleiden;

38.

stellt fest, dass die Einrichtung einer Anwesenheitsliste bis 2020 — ungeachtet der Forderungen des Parlaments — nur die wenigen physischen Sitzungen des Kollegiums der Mitglieder des Rechnungshofs betraf; stellt fest, dass durch den Beschluss Nr. 21-2021 des Rechnungshofs auch die Teilnahme der Mitglieder an den übrigen Sitzungen in der Anwesenheitsliste verzeichnet werden soll, und wiederholt seine seit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 jedes Jahr erhobene Forderung, die Anwesenheitsliste auf Arbeitstage, Dienstreisen, Beurlaubungen und begründete Abwesenheiten auszuweiten, um eine genaue Erfassung der Arbeit der Mitglieder zu ermöglichen und potenzielle Fehlzeiten proaktiv zu vermeiden; weist darauf hin, dass die Mitglieder des Rechnungshofs verpflichtet sind, sich uneingeschränkt der Erfüllung ihres Mandats zu widmen; stellt fest, dass die Anwesenheitsliste der Mitglieder für das Jahr 2021 den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments im Januar 2022 zur Verfügung gestellt wurde; fordert erneut, dass ihm jährlich aktualisierte Angaben zur Anwesenheitsliste übermittelt werden, damit diese im Rahmen des Entlastungsverfahrens berücksichtigt werden können;

39.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der am 2. Mai 2022 veröffentlichte geänderte Verhaltenskodex des Rechnungshofs für seine aktuellen und ehemaligen Mitglieder entsprechend der Empfehlung des Parlaments einen neuen Artikel 10 Absatz 1 enthält, in dem es heißt: „Die Mitglieder des Hofes widmen sich voll und ganz der Wahrnehmung ihres Mandats. Sie haben am Sitz des Hofes Wohnung zu nehmen“; ist der Auffassung, dass diese geänderte Bestimmung mit der vom Parlament zum Ausdruck gebrachten Auslegung, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und den Erwartungen an ethische Standards, die an den Rechnungshof gestellt werden, im Einklang steht; stellt fest, dass derzeit alle Mitglieder des Rechnungshofs ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg haben;

40.

stellt fest, dass die Einrichtungsbeihilfe für ein Mitglied des Rechnungshofs unter der Bedingung gewährt wird, dass das Mitglied den Nachweis erbringt, dass ein Wechsel des Wohnsitzes für die Aufnahme der Tätigkeit erforderlich war, um dem in Artikel 20 des Statuts verankerten Grundsatz zu entsprechen; nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung sämtlicher finanzieller Ansprüche der Bediensteten und Mitglieder des Rechnungshofs, einschließlich der Einrichtungsbeihilfe, dem Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Kommission übertragen wurde, das die erforderlichen Belege anfordert und prüft; stellt fest, dass das PMO auf Ersuchen des Rechnungshofs im Jahr 2021 eine Ex-post-Kontrolle der Einrichtungsbeihilfe durchgeführt und dem Rechnungshof die Ergebnisse mitgeteilt hat, aus denen hervorgeht, dass im Jahr 2021 keine Unregelmäßigkeit aufgetreten ist;

41.

nimmt das Regelwerk und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis, die der Rechnungshof kürzlich für die private Nutzung der Fahrzeugflotte angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitglieder des Rechnungshofs mittlerweile die tatsächlichen Kosten für die Nutzung eines Fahrzeugs, die nicht mit einer Dienstreise zusammenhängt, sowie für andere Fahrten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben tragen müssen, wenn diese Aufgaben nicht durch die für diese Art der Nutzung festgelegte Standardkilometerzahl abgedeckt sind; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das mit diesem Beschluss eingeführte neue System verwirrend ist und sein vermuteter Beitrag zur Effizienz der Verwaltung noch nicht nachgewiesen werden konnte; bekräftigt seine in früheren Entlastungsentschließungen zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die Nutzung der Fahrzeugflotte auf die Ausübung des Amtes der Mitglieder beschränkt werden sollte; stellt fest, dass für die Nutzung von Dienstfahrzeugen der Organe der Union unterschiedliche Vorschriften gelten, ohne dass es dafür einen ersichtlichen Grund gäbe; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften für die Nutzung von Dienstfahrzeugen für alle Organe der Union vorzulegen;

42.

vertritt die Auffassung, dass Dienstreisen unerlässlich sind, um die Aufgaben des Rechnungshofs wahrzunehmen und es seinen Mitgliedern zu ermöglichen, in ihren jeweiligen Heimatländern als Botschafter des Rechnungshofs zu fungieren; begrüßt, dass der Rechnungshof Informationen über die Dienstreisen seiner Mitglieder auf seiner Website veröffentlicht; beharrt jedoch darauf, dass es den vom Rechnungshof zu erfüllenden Standards hinsichtlich Transparenz und Rechenschaftspflicht zuwiderläuft, wenn Informationen zu in früheren Jahren unternommenen Dienstreisen nur für einen sehr kurzen Zeitraum auf der Website des Rechnungshofs veröffentlicht werden; fordert ferner erneut Transparenz in Bezug auf den Zweck und die Kosten der Dienstreisen des Rechnungshofs und fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde über Fälle Bericht zu erstatten, in denen bei Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden; lehnt die Einschätzung des Rechnungshofs und seine entsprechende Entscheidung, dem Transparenzregister der Union nicht beizutreten, ab; fordert den Rechnungshof auf, erneut über die Angelegenheit nachzudenken, und bekräftigt seine nachdrückliche Forderung an den Rechnungshof, dem Transparenzregister der Union beizutreten, was die vollständige Unabhängigkeit des Rechnungshofs nicht beeinträchtigen wird;

43.

begrüßt den Beschluss, die Informationen zu den Dienstreisen der Mitglieder über das laufende Jahr hinaus zu veröffentlichen; weist jedoch erneut darauf hin, dass auch die Terminkalender der Mitglieder zur Gänze veröffentlicht werden müssen, einschließlich öffentlicher Auftritte und beruflicher Verpflichtungen;

44.

fordert den Rechnungshof auf, dafür Sorge zu tragen, dass mit den geltenden Regeln etwaige missbräuchliche Verwendungen von Dienstreiseaufträgen, durch die die Integrität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit seiner Mitglieder infrage gestellt werden könnte, verhindert werden können; fordert insbesondere, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitglieder während Dienstreisen klar festgelegt werden, um ein potenzielles Fehlverhalten jedweder Art zu verhindern;

45.

weist den Rechnungshof auf die Empfehlung des Internen Auditdienstes (IAS) des Rechnungshofs aus dem Jahr 2021 hin, wonach dafür gesorgt werden sollte, dass das PMO die Ausgaben für Dienstreisen wirksam kontrolliert, insbesondere durch die korrekte Anwendung des Leitfadens für Dienstreisen des Rechnungshofs, und wonach die Umsetzung der neuen Beschlüsse über die Verwaltung und Nutzung der Fahrzeugflotte, der Vorschriften über Ausgaben für Repräsentationszwecke, der Vorschriften über die berufliche Weiterbildung sowie des Verhaltenskodex für die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Rechnungshofs erleichtert werden sollte, insbesondere durch die Bereitstellung weiterer Leitlinien für alle beteiligten Akteure;

46.

stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2021 55 Praktikanten einstellte und dass alle Praktikanten eine monatliche Vergütung erhielten, mit Ausnahme eines Praktikanten, der keinen Anspruch darauf hatte, weil er das Praktikum im Rahmen eines Universitätsprogramms absolvierte; fordert den Rechnungshof auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle seine Praktikanten eine angemessene Vergütung erhalten;

Ethikrahmen und Transparenz

47.

begrüßt den laufenden Reformprozess, mit dem der Rechnungshof den in früheren Entlastungsentschließungen enthaltenen Empfehlungen folgt, die sich auf einige Aspekte des Finanzmanagements, der Transparenz und des ethischen Verhaltens konzentrieren;

48.

ist der Auffassung, dass die Rolle und die Bedeutung des Rechnungshofs als unabhängiger externer Prüfer der Union und Hüter ihrer Finanzen der Entlastungsbehörde eine Reihe sehr strenger Bewertungskriterien auferlegen und den Rechnungshof verpflichten, den höchstmöglichen Standards gerecht zu werden; betont in diesem Zusammenhang, wie auch bereits in früheren Entlastungsentschließungen, dass für Oberste Rechnungskontrollbehörden wie den Rechnungshof hohe Standards gelten und dass sie daher als vorbildliche Organisationen fungieren und Vertrauen und Glaubwürdigkeit vermitteln müssen und dass die Leitung durch ihr Handeln den Ton angeben muss, um dies zu erreichen; begrüßt in dieser Hinsicht die Wahl des derzeitigen Präsidenten des Rechnungshofs durch dessen Mitglieder, der in seiner Person die zusätzliche Gewähr bietet, dass er über bemerkenswerte Erfahrung in den Organen der Union und in Fragen der Prüfung des Umgangs mit den Finanzmitteln der Union verfügt;

49.

stellt in Bezug auf den Ethikausschuss des Rechnungshofs und das Verfahren für dessen Ernennung fest, dass gemäß den internen Verfahren des Rechnungshofs es dessen Präsidenten vorbehalten ist, Kandidaten für das Kollegium des Rechnungshofs vorzuschlagen; stellt fest, dass der Beschluss des Kollegiums, Mitglieder des Ethikausschusses zu benennen, mehrheitlich gefasst wird; betont darüber hinaus, dass die Mitglieder des Rechnungshofs gemäß Artikel 285 AEUV völlig unabhängig sind und dass daher auch der Ethikausschuss völlig unabhängig sein muss; fordert den Rechnungshof erneut auf, die Regeln für die Ernennung und Zusammensetzung des Ethikausschusses zu überdenken; fordert den Ethikausschuss des Rechnungshofs erneut auf, über die wichtigsten Ergebnisse des bereits im Zusammenhang mit der Entlastung 2019 bzw. 2020 angeforderten internen Prüfberichts über Ethik zu berichten;

50.

bekräftigt, dass der überarbeitete Verhaltenskodex für die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Rechnungshofs zwar ausdrücklich die Verpflichtung zur Abgabe einer jährlichen Interessenerklärung vorsieht, der Rechnungshof jedoch das derzeitige System stärken sollte, um sicherzustellen, dass seine Mitglieder die höchsten Standards ethischen Verhaltens und die zu beachtenden ethischen Werte und Grundsätze wie Integrität, Unabhängigkeit, Objektivität, professionelles Verhalten, Würde, Engagement und Loyalität einhalten;

51.

stellt fest, dass die Unterstützungsstruktur für die Ethikberatung aus einem Ethikausschuss, Ethikberatern, einem Transparenzportal und einem Schulungsteam besteht, das mit der Entwicklung eines Schulungsprogramms betraut ist, das aus einem Ethikkurs, Konferenzen und Workshops besteht und schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet ist, die Vertrauenspersonen für Themen im Zusammenhang mit Belästigung zu sensibilisieren und ihnen eine gezielte Schulung anzubieten; stellt fest, dass 131 Teilnehmer an den Schulungen zum Thema Ethik teilgenommen haben, die für Neueinsteiger obligatorisch sind, sowie an den Schulungen zur Chancengleichheit und zur Bekämpfung von Belästigung, die durch spezielle Schulungen für Führungskräfte, Ethikberater und Vertrauenspersonen ergänzt werden;

52.

ist sich bewusst, dass der Rechnungshof im Jahr 2021 das Verfahren zur Aktualisierung seines Ethikrahmens für das Personal eingeleitet hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Bewertung des Ethikrahmens des Rechnungshofs von einem externen Berater durchgeführt wurde, dessen Empfehlungen, die 2022 herausgegeben wurden, auf einer Personalumfrage, einem Workshop mit dem Personal, Gesprächen mit Führungskräften und einer Überprüfung von Dokumenten beruhten; nimmt zur Kenntnis, dass die erste Maßnahme im Anschluss an die Analyse darin besteht, die ethischen Leitlinien des Rechnungshofs zu aktualisieren, gefolgt von einer Aktualisierung der Vorschriften über die Meldung von Missständen;

53.

begrüßt die Aktualisierung des Verhaltenskodex für die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Rechnungshofs, mit der den Feststellungen des Parlaments im Rahmen der vorangegangenen Entlastung Rechnung getragen wird; betont, dass der Verhaltenskodex — ausgehend von den Empfehlungen des Parlaments — die Verpflichtung für die Mitglieder einführt, am Ort des Sitzes des Rechnungshofs zu wohnen, die vertraglichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern und dem Personal des Rechnungshofs regelt und die Möglichkeiten für die Mitwirkung der Mitglieder in der Politik einschränkt; begrüßt insbesondere, dass es den Mitgliedern gemäß dem neuen Artikel 12 Absatz 2 ausdrücklich verboten ist, unvergütete Ehrenämter in politischen Organisationen zu bekleiden, wodurch die volle Unabhängigkeit seiner Mitglieder gewährleistet wird;

54.

stellt fest, dass der IAS im Jahr 2021 in Bezug auf die politische Strategie zur Betrugsbekämpfung zu dem Schluss gekommen ist, dass es kein Dokument gibt, das die politische Strategie des Rechnungshofs zur Betrugsbekämpfung konsolidiert, und dass es keine für den gesamten Rechnungshof geltende Strategie zur Betrugsbekämpfung gibt;

55.

weist darauf hin, dass der IAS in Bezug auf die internen Kontrollen zur Verhütung und Aufdeckung von internem Betrug ein strukturierteres Konzept in Bezug auf ihre Dokumentation, ihre Verknüpfung mit den Risikobewertungen und die für das Betrugsrisikomanagement und dessen Wirksamkeit bereitgestellten Ressourcen für erforderlich hält; fordert den Rechnungshof auf, der Empfehlung des IAS nachzukommen und die Rolle des Rechnungshofs bei der Betrugsbekämpfung deutlicher zu machen;

56.

fordert, dass die Dienste von externen Unternehmen, die nach dem Ranking der Universität Yale (2) weiterhin in Russland tätig sind, nicht länger in Anspruch genommen werden;

Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz

57.

stellt fest, dass sich das IT-Budget für 2021 auf insgesamt 9 141 000 EUR einschließlich Mittelübertragungen belief, verglichen mit einem IT-Budget von 10 093 000 EUR im Jahr 2020 und von 8 085 000 EUR im Jahr 2019; weist darauf hin, dass sowohl 2020 als auch 2021 Aufstockungen gerechtfertigt waren, und zwar für die alle fünf Jahre stattfindende Erneuerung des IT-Speichers des Rechnungshofs und für die Investitionen zur Anpassung des Rechnungshofs an ein hybrides Arbeitsumfeld;

58.

stimmt zu, dass der digitale Wandel ein bereichsübergreifender Prozess in der gesamten Organisation ist, der sich in mehreren Initiativen im Jahr 2021 niederschlägt, darunter in der Entwicklung von Technologien, die eine hybride Nutzererfahrung ermöglichen, in der Modernisierung des Datenspeichersystems des Rechnungshofs, der Migration des Zentrums für die Wiederherstellung von Datenbeständen und der Optimierung der Sicherheit der IT-Systeme;

59.

erkennt die Bemühungen an, die der Rechnungshof auch im Jahr 2021 unternimmt, um sich an die sich wandelnden Arbeitsbedingungen anzupassen, den digitalen Wandel der Rechnungsprüfung zu fördern und die Technologie und die Verfahren in der gesamten Organisation zu verbessern, um weiterhin einen wirksamen öffentlichen Rechnungsprüfungsdienst in der Union zu erbringen; ist sich bewusst, dass für weitere diesbezügliche Fortschritte zugängliche Daten erforderlich sind, die in dem von der Kommission oder den Mitgliedstaaten geforderten Format zur Verfügung gestellt werden; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, auf mehr Interoperabilität hinzuarbeiten;

60.

ist sich der Tatsache bewusst, dass auch im Jahr 2021 in Anbetracht der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen der gesamte Prüfungszyklus weitgehend digital durchgeführt wurde, was die Prüfungsvorbereitung, die Erhebung von Nachweisen und kontradiktorische Verfahren umfasste, und dass Dienstreisen in die Mitgliedstaaten durch Videokonferenzen ersetzt wurden, die bei Bedarf auch Ferndolmetschen vorsahen;

61.

würdigt die wichtigen Meilensteine, die das digitale Umfeld des Rechnungshofs im Jahr 2021 geprägt haben, wie z. B. die Einführung von Diensten zur Automatisierung robotergestützter Prozesse, um den Prüfungsteams sich wiederholende geringwertige Arbeiten zu ersparen, die Automatisierung der Prüfung der Exekutivagenturen als Teil des regulären Prüfungsprozesses und die Umsetzung eines völlig neuen cloudbasierten Übersetzungsverwaltungssystems;

62.

begrüßt die abgeschlossene Umsetzung des Cybersicherheitsplans für den Zeitraum 2018-2021 und die Annahme eines neuen Cybersicherheitsplans für die nächsten drei Jahre (2022-2024), der einen schrittweisen Übergang zu einer Null-Vertrauen-Architektur im Einklang mit den Bestimmungen des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union vorsieht; stellt fest, dass im Jahr 2021 kein relevanter erfolgreicher Cyberangriff auf den Rechnungshof festgestellt wurde, und würdigt die Bedeutung der Zusammenarbeit des Rechnungshofs mit dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU); fordert den Rechnungshof auf, Cyberbedrohungen und die Informationssicherheit weiterhin sorgfältig im Blick zu behalten, vor allem aufgrund schwerer Cyberangriffe, deren Anzahl sich in den letzten Jahren beträchtlich erhöht hat, wobei die Organe der Union lohnenswerte Ziele für potenzielle Angreifer darstellen; legt dem Rechnungshof nahe, regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur durchzuführen;

63.

stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2021 Mitveranstalter der Auftaktveranstaltung zum Europäischen Monat der Cybersicherheit war und dass der Beauftragte für Vielfalt und Integration des Rechnungshofs eine der Hauptsitzungen der Auftaktveranstaltung zum Thema „Frauen in der Cybersicherheit“ koordiniert hat, bei der sich eine vielfältige Gruppe von Frauen mit ganz unterschiedlichem Hintergrund über die Motivation von Frauen, in den Bereich der Cybersicherheit und Technologie einzusteigen, austauschte;

64.

stellt fest, dass 2021 die Aufstockung von Haushaltslinien für Investitionen in Ausrüstungen und Dienstleistungen beschlossen wurde, die hauptsächlich mit dem hybriden Arbeitsumfeld und der Digitalisierung zusammenhängen, und dass zusätzliche Mittel auch dazu verwendet wurden, die Kapazitäten des Rechnungshofs für die Cyberverteidigung zu stärken, in ein neues Übersetzungsverwaltungssystem und ein neues System für die Verwaltung von Interessengruppen zu investieren und die Lösung für die elektronische Signatur der Union umzusetzen;

65.

begrüßt die Entscheidung, freie Open-Source-Software als Schlüsselkomponenten des Rechnungshofs einzusetzen, wie z. B. Linux als Betriebssystem für mehrere IT-Infrastrukturserver, die Open-Source-Software Belenios als Abstimmungssystem für geheime Abstimmungen und die Open-Source-Software Nagios für die IT-Betriebsteams des Rechnungshofs; stellt fest, dass der Rechnungshof die Open-Source-Software NextCloud für den Austausch von Unterlagen mit den geprüften Stellen im Rahmen des ECAFiles-Systems verwendet, die nach den höchsten Standards für den Schutz personenbezogener Daten funktioniert;

66.

begrüßt die Umsetzung von Datenverarbeitungsvereinbarungen, wenn Daten von Dritten verarbeitet werden und der Rechnungshof als Verantwortlicher die Einhaltung von Artikel 29 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) sicherstellen und die vollständige Kontrolle über die Verarbeitungsvorgänge beibehalten soll; nimmt die systematische Konsultation des Datenschutzbeauftragten des Rechnungshofs zu Fragen der Datenverarbeitung sowie zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Kenntnis;

Gebäude und Sicherheit

67.

würdigt das Prozedere des Rechnungshofs, das Personal und die Vertreter zu konsultieren, bevor er über Initiativen im Bereich der Gebäuderenovierung entscheidet; ermutigt den Rechnungshof, bei solchen Initiativen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie die physische und digitale Zugänglichkeit zu berücksichtigen;

68.

stellt fest, dass die Arbeiten zur Renovierung des K2-Gebäudes gemäß dem vorgesehenen Zeitplan voranschreiten, dass das 4. und 5. Stockwerk Ende Dezember 2021 übergeben wurden und voll funktionsfähig sind und dass die Arbeiten im 2. und 3. Stockwerk sowie der Austausch der Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen fortgeschritten sind; stellt fest, dass der Verwaltungsausschuss des Rechnungshofs nach den Vorfällen mit herabfallenden Verglasungselementen an der Fassade des K1-Gebäudes im Jahr 2019 und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel die Anbringung von Schutzfolien an den feststehenden Verglasungselementen beschlossen hat, was zu 90 % abgeschlossen ist;

Umwelt und Nachhaltigkeit

69.

begrüßt die Veröffentlichung des ersten Nachhaltigkeitsberichts des Rechnungshofs im Jahr 2021, der nach den Standards der Global Reporting Initiative erstellt wurde, nachdem die Nachhaltigkeit als bereichsübergreifende Aufgabe in der Strategie des Rechnungshofs für den Zeitraum 2021-2025 festgelegt wurde;

70.

fordert den Rechnungshof auf, einen strukturierten Mobilitätsplan zu verabschieden, der Fahrgemeinschaften, Fahrradparkplätze und Ladestationen für Elektroautos umfasst, und die Möglichkeit zu prüfen, ein Kohlenstoffbudget für die Kosten von Dienstreisen zu berechnen, damit die Wahl des Verkehrsmittels nicht nur auf der Grundlage der Kosten, sondern auch der Auswirkungen erfolgt; lobt den Rechnungshof für die Einrichtung von Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge auf seinem Gelände;

71.

betont, dass der Gesamtenergieverbrauch zwischen 2014 und 2021 um 24 % gesunken ist, jedoch zwischen 2020 und 2021 um 0,8 % gestiegen ist, was auf einen Mehrverbrauch durch den längeren Einsatz von Belüftungsanlagen im Rahmen der Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist; fordert den Rechnungshof auf, für die Installation von Solarpaneelen auf den Dächern seiner Gebäude zu sorgen;

72.

ist sich dessen bewusst, dass die jährliche Ermittlung der Treibhausgasemissionen des Rechnungshofs für 2021, mit der seine Bemühungen um eine Verringerung des CO2-Fußabdrucks überwacht werden, Gesamtemissionen von 7 578 tCO2eq gegenüber 10 699 tCO2eq im Jahr 2014 (Basisjahr) ausweist, und stellt fest, dass dies eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 3 121 tCO2eq in diesem Zeitraum bedeutet;

73.

weist darauf hin, dass das Abfallaufkommen von 2019 bis 2021 um 62 % und von 2020 bis 2021 um 18,7 % gesenkt wurde, dass 2021 die Recyclingquote 59 % und die Sortierquote 82 % erreichte und dass das Regenwassersammelsystem mit einer Speicherkapazität von insgesamt 95 m3, das hauptsächlich für die Gartenpflege genutzt wird, zur Verringerung des Gesamtwasserverbrauchs beitrug;

74.

weist darauf hin, dass auch der Rechnungshof zu den Leitern der Projektgruppe „Vorbereitung auf künftige Risiken und die Klimakrise: Zeit für eine langfristige Sichtweise der Rechnungsprüfung?“ gehört und Mitglied von Inspiring More Sustainability (IMS) Luxembourg ist, einem Netzwerk von Unternehmen und Organisationen in Luxemburg, die sich für die soziale Verantwortung der Unternehmen einsetzen;

75.

würdigt die Fortschritte, die bei der Verringerung des Papierverbrauchs erzielt wurden, und ermutigt den Rechnungshof, auf den während der COVID-19-Pandemie gesammelten Erfahrungen weiter aufzubauen, um den Papierverbrauch zu verringern;

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

76.

vertritt die Auffassung, dass der Auftrag des Rechnungshofs eine Intensivierung der Koordinierung mit dem Parlament und dem Rat, konstruktive Beziehungen zur Kommission in ihrer Rolle als Hauptrechnungsprüfer und einen engeren Austausch mit den Mitgliedstaaten, und zwar sowohl mit den Regierungen, insbesondere in Anbetracht ihrer wesentlichen Rolle beim Schutz der finanziellen Interessen der Union, als auch mit den nationalen Parlamenten und den anderen obersten Rechnungskontrollbehörden erfordert;

77.

nimmt Kenntnis von der Unterzeichnung einer neuen dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Rechnungshof, der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) im November 2021; begrüßt, dass diese Vereinbarung einen besseren Zugang zu den geprüften EIB-Dokumenten und eine bessere Straffung dieser Dokumente ermöglicht, bedauert jedoch nach wie vor, dass die Vereinbarung nicht die vom Parlament geforderte umfassende Lösung bietet; ist sich bewusst, dass der Rechnungshof kein Mandat für die Prüfung von Maßnahmen hat, die ausschließlich aus Eigenmitteln der EIB finanziert werden; bekräftigt, dass der Rechnungshof uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen im Zusammenhang mit EIB-Finanzierungen haben sollte, die ausschließlich für die Umsetzung der EU-Politik bestimmt sind; stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass in künftige Rechtsakte der Union, in deren Rahmen der EIB ein Mandat zur Durchführung der Politik der Union verliehen wird, ein umfassendes und klares Mandat aufgenommen werden sollte, das den Rechnungshof im Einklang mit den Verträgen ermächtigt, die Leistungsaspekte aller auf der Grundlage solcher Rechtsakte durchgeführten Tätigkeiten zu prüfen und uneingeschränkten Zugang zu allen Dokumenten zu erhalten, auf die er seiner Auffassung nach zugreifen muss; ersucht die Kommission, die Stellungnahme des Rechnungshofs einzuholen, bevor sie solche Rechtsakte vorschlägt;

78.

nimmt Kenntnis von der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Rechnungshof und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) über Rechnungsprüfer des Rechnungshofs, die kurzfristige Aufträge zur Unterstützung der Arbeit des Prüfungsausschusses des ESM als Sachverständige ausführen;

79.

begrüßt die Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die einen strukturierten Rahmen für die Zusammenarbeit bietet und es dem Rechnungshof ermöglicht, Fälle direkt an die EUStA zu übermitteln; würdigt den intensiven Dialog mit dem OLAF, der im Jahr 2021 zur raschen Einleitung von Untersuchungen in sechs Fällen führte, nachdem vom Rechnungshof einschlägige Informationen übermittelt wurden; betont, wie wichtig eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, der EUStA, dem OLAF und der Europäischen Bürgerbeauftragten ist, um doppelt durchgeführte Untersuchungen zu vermeiden, und hebt hervor, dass Themenbereiche, die von gemeinsamem Interesse sind, erörtert werden müssen;

80.

stellt fest, dass der Rechnungshof ein aktives Mitglied der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) und eines der 30 Gründungsmitglieder der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI) ist, die der europäische regionale Arm der INTOSAI ist; weist darauf hin, dass der Rechnungshof mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden und internationalen Prüfungsorganisationen sowohl auf bilateraler Ebene mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden der 27 Mitgliedstaaten als auch auf multilateraler Ebene im Rahmen des Kontaktausschusses der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Union zusammenarbeitet und dass der Rechnungshof auch die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer der Union unterstützt; würdigt, dass der Rechnungshof eines der 25 Mitglieder des Global Audit Leadership Forum ist, dessen Ziel es ist, die Prüfungstätigkeit der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitglieder zu verbessern, globale und strategische Fragen zu behandeln und einen Beitrag zur INTOSAI-Gemeinschaft zu leisten;

81.

stellt fest, dass der Rechnungshof die interinstitutionelle Zusammenarbeit fördert und Dienstleistungsvereinbarungen einsetzt, um den Einsatz von Ressourcen zu optimieren und Einsparungen zu erzielen und gleichzeitig vom spezifischen Fachwissen der Partner zu profitieren; stellt fest, dass es unter den Dienstleistungsvereinbarungen eine Vereinbarung mit dem PMO gibt, die die Verwaltung von Ruhegehältern, Dienstreisen, finanziellen Rechten und Gehaltsabrechnungen abdeckt, eine Vereinbarung, die die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Humanressourcen betrifft, und wiederum andere Vereinbarungen, die sich auf Dolmetschen, Übersetzung und Veröffentlichung beziehen; weist darauf hin, dass der Geltungsbereich von Dienstleistungsvereinbarungen durch Änderungen erweitert werden kann und dass dies im Jahr 2021 für die Erbringung von Sicherheitsüberprüfungsdiensten beim Personal nach der Annahme des Beschlusses Nr. 41/2021 des Rechnungshofs über die Sicherheitsvorschriften zum Schutz von EU-Verschlusssachen (EU-VS) der Fall war (4);

82.

begrüßt, dass der Rechnungshof Mitglied des Bridge Forum Dialogue ist, eines in Luxemburg ansässigen Forums, das darauf abzielt, die Diskussion über Europa betreffende Fragen anzuregen und supranationale Institutionen und Agenturen, nationale Institutionen, die Zivilgesellschaft und die akademische Welt zusammenzubringen;

Kommunikation

83.

weist darauf hin, dass sich im Jahr 2021 die für Kommunikations- und Werbekampagnen zugewiesenen Mittel auf 205 000 EUR beliefen, während 70 000 EUR der ursprünglichen Mittelausstattung von 275 000 EUR im Laufe des Jahres auf andere Haushaltslinien übertragen wurden; verzeichnet eine Verwendungsquote von 73,9 % (151 562 EUR);

84.

begrüßt die Veröffentlichung des Prüfungskompendiums über den Umgang mit COVID-19 durch den Kontaktausschuss der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Europäischen Union im Juli 2021, das Informationen über die Auswirkungen der Pandemie und die Reaktion darauf auf nationaler und supranationaler Ebene enthält, sowie die Einrichtung eines neuen COVID-19-Bereichs auf der Website dieses Kontaktausschusses, um mehr zeitnahe und kontinuierliche Informationen über die von den Obersten Rechnungskontrollbehörden der Union durchgeführten einschlägigen Prüfungen bereitstellen zu können;

85.

begrüßt die Veröffentlichung des Kommunikationsplans für Vielfalt und Inklusion im Jahr 2021, der Informationen über die Kommunikationsziele des Rechnungshofs, die Zielgruppen, die Akteure, die Botschaften, die Kanäle und die Überwachung enthält;

86.

legt dem Rechnungshof nahe, mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten, um die beiden Open-Source-Plattformen für soziale Medien, EU Voice und EU Video, zu nutzen, die als öffentliches Pilotprojekt zur Förderung der Nutzung kostenloser und quelloffener sozialer Netzwerke gestartet wurden; legt dem Rechnungshof ferner nahe, dezentralisierte soziale Netzwerke als Alternativen zu sehr großen Online-Plattformen, etwa die Plattform Mastodon, zu nutzen;

87.

fordert den Rechnungshof erneut auf, seine Kommunikationsanstrengungen zu verstärken, um seine Verbindung zu den Bürgerinnen und Bürgern zu intensivieren, indem er eine größere Transparenz seiner Tätigkeiten unterstützt, digitale Technologien häufiger nutzt und eine Kommunikationsstrategie verfolgt, die eine korrekte Wahrnehmung und ein korrektes Verständnis der Rolle des Rechnungshofs und seiner Einbindung in die Vision der Union ermöglicht und die Sichtbarkeit des Rechnungshofs in den einzelnen Mitgliedstaaten verbessert.

(1)  Urteil des Rechnungshofs (Plenum) vom 30. September 2021, Europäischer Rechnungshof/Karel Pinxten, C-130/19, ECLI:EU:C:2021:782.

(2)  https://som.yale.edu/story/2022/over-1000-companies-have-curtailed-operations-russia-some-remain

(3)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).

(4)   ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 106.