22.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/4


BESCHLUSS ZUR EINSTELLUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS NACH RÜCKNAHME DER ANMELDUNG DURCH DEN MITGLIEDSTAAT

Staatliche Beihilfen – Polen

(Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bekanntmachung der Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV – Rücknahme der Anmeldung

SA.46981 2018/C (ex 2016/N) – Polen – Pauschale Umsatzsteuer im Schiffbau

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 65/03)

Die Kommission hat entschieden, das am 15. Januar 2018 eingeleitete förmliche Prüfverfahren (1) nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der genannten Maßnahme einzustellen, nachdem Polen die Anmeldung am 23. März 2021 zurückgenommen hat und das Beihilfevorhaben nicht weiterverfolgen wird.


(1)  ABl. C 80 vom 2.3.2018, S. 9.