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22.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/4 |
BESCHLUSS ZUR EINSTELLUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS NACH RÜCKNAHME DER ANMELDUNG DURCH DEN MITGLIEDSTAAT
Staatliche Beihilfen – Polen
(Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Bekanntmachung der Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV – Rücknahme der Anmeldung
SA.46981 2018/C (ex 2016/N) – Polen – Pauschale Umsatzsteuer im Schiffbau
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 65/03)
Die Kommission hat entschieden, das am 15. Januar 2018 eingeleitete förmliche Prüfverfahren (1) nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der genannten Maßnahme einzustellen, nachdem Polen die Anmeldung am 23. März 2021 zurückgenommen hat und das Beihilfevorhaben nicht weiterverfolgen wird.