30.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 375/1


Entschließung zu den Vorschlägen des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2023

(2022/C 375/01)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

ersucht die Europäische Kommission unter Hinweis auf

das Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem AdR und der Europäischen Kommission vom Februar 2012,

seine Entschließung zu den Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen 2020-2025 (1),

den Bericht über das endgültige Ergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas,

die Beiträge der Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis der Europäischen Union (CALRE), die im Rahmen der Vereinbarung über die Zusammenarbeit AdR-CALRE übermittelt wurden,

seine Entschließung zum endgültigen Ergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas,

in ihrem Arbeitsprogramm für 2023 Folgendes anzustreben:

Zukunft Europas

1.

begrüßt die vom Plenum der Konferenz zur Zukunft Europas angenommenen Empfehlungen für eine demokratischere, nachhaltigere und gerechtere Europäische Union; ist entschlossen, zur Umsetzung des Berichts über das endgültige Ergebnis beizutragen und ebenso die für die Gewährleistung einer engen Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihren gewählten Vertretern auf allen Ebenen erforderlichen institutionellen Reformen zu unterstützen; hat seine Vorschläge für etwaige Vertragsänderungen und Aktualisierungen interinstitutioneller Vereinbarungen in einer gesonderten Entschließung skizziert;

2.

fordert konkrete Initiativen zur Umsetzung dieser Vorschläge im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung ortsbezogener partizipatorischer Verfahren, die dauerhaft in der Beschlussfassung der EU verankert werden sollten, wobei die Gesetzgebungsbefugnisse der regionalen Gebietskörperschaften zu wahren sind;

3.

begrüßt daher die von der Konferenz zur Zukunft Europas vorgeschlagene Schaffung eines Systems von EU-Beauftragten. Dieser auf den AdR zurückgehende Vorschlag soll die Distanz zwischen den Organen und Einrichtungen der EU und den EU-Bürgern weiter verringern; ist entschlossen, diesen Vorschlag in Zusammenarbeit mit der Kommission über sein Europäisches Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten und das Pilotprojekt „Building Europe with Local Councillors“ umzusetzen; empfiehlt außerdem eine möglichst umfassende Beteiligung junger Kommunalpolitikerinnen und -politiker und Verwaltungsbediensteter an der EU-Rechtsetzung, auch durch die Förderung seines Programms für junge Mandatsträger (YEP, Young Elected Politicians Programme);

4.

fordert eine bessere Einbeziehung junger Menschen in demokratische Prozesse sowie strukturierte Formen für ihre Beteiligung (z. B. Jugendräte); sieht in der politischen Bildung eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der Handlungskompetenz der Bürgerinnen und Bürger, damit sie sachkundig und aktiv am demokratischen Leben teilhaben können; fordert, dass im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission partnerschaftlich mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auszuarbeitende Initiativen zur Aufstellung eines EU-weiten Lehrplans für politische Bildung vorgeschlagen werden, um europäische demokratische Werte, kritisches Denken, digitale Kompetenzen und Medienkompetenz zu fördern;

5.

drängt die Europäische Kommission, die Initiative zu ergreifen, um rasch zu einer zufriedenstellenden und dauerhaften Lösung der humanitären Krise im Mittelmeerraum zu gelangen, wobei es gilt, allem voran das Leben der Migranten zu schützen, aber auch die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten; weist darauf hin, dass er selbst und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einer umfassenden Zusammenarbeit bereit sind;

6.

fordert die Kommission auf, für die Vorlage von Legislativvorschlägen in Politikbereichen mit geteilten oder koordinierenden Zuständigkeiten systematisch das Subsidiaritätsbewertungsraster zu nutzen;

Ukraine

7.

wiederholt seine Forderung an die Kommission, eine lokale EU-Fazilität für Flüchtlinge aus der Ukraine zu schaffen. Dabei geht es nicht um einen neuen Fonds, sondern um ein operatives und ergänzendes Instrument mit dem Ziel des Bürokratieabbaus und des beschleunigten Zugangs lokaler Entscheidungsträger zu bereits verfügbaren Mitteln;

8.

betont, dass die Mitgliedstaaten die Mittel des Einsatzes von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) nutzen können, um maßgeschneiderte Lösungen für die langfristige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Investitionen in Wohnraum, Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, soziale Inklusion sowie Pflege und Betreuung oder andere soziale Dienste zu entwickeln. Die Soforthilfe für Flüchtlinge sollte unabhängig von ihrem Herkunftsland gewährt werden;

9.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Überarbeitung des Einsatzes von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) vorzulegen sowie kurz- und mittelfristige Lösungen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erwägen, um dem anhaltenden Mittelbedarf infolge der Krise in der Ukraine zu entsprechen; fordert ein energisches Vorgehen zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie Schutzmaßnahmen, um die medizinische und psychologische Versorgung der Flüchtlinge sowie ihren Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundenen Rechten sicherzustellen; unterstützt ein Kinderschutzpaket für ukrainische Flüchtlingskinder und fordert besondere Maßnahmen zugunsten schutzbedürftiger Flüchtlinge;

10.

bekräftigt in Bezug auf die Umsetzung des „One-in-one-out“-Grundsatzes, mit dem sich aus Legislativvorschlägen ergebende neue „Belastungen“ nur dann eingeführt werden dürfen, wenn dafür bestehende „Belastungen“ aufgehoben werden, dass die grundlegende Rechtfertigung für alle Rechtsvorschriften in demokratischen Gemeinschaften darin liegt, den Nettonutzen für die Gesellschaft insgesamt zu maximieren. Dabei dürfen die Ziele der Rechtsvorschriften und die hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Standards der EU nicht aus den Augen verloren werden;

11.

begrüßt die Aktivierung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz und betont, dass sich die Anerkennung des Rechts auf Freizügigkeit und die Autonomie der Flüchtlinge positiv auswirken, weil dies die nationalen Asylsysteme und die Aufnahmekapazitäten in den Grenzregionen entlastet; fordert die Kommission indes auf, die Relevanz ihres Vorschlags für eine Verordnung zur Bewältigung von Situationen der Instrumentalisierung im Bereich Migration und Asyl und die Definition des Begriffs Instrumentalisierung im überarbeiteten Schengener Grenzkodex zu überdenken, da sie auch für ukrainische Flüchtlinge gelten würden, die vom russischen Regime mit Waffen ausgestattet wurden. Diese könnten der Richtlinie über vorübergehenden Schutz unmittelbar widersprechen;

12.

unterstützt nachdrücklich die Aufstellung eines EU-Aufbauplans für die Ukraine, um die Wirtschaft des Landes und seine zerstörte Infrastruktur wiederaufzubauen und die Ukraine auf ihrem Weg der demokratischen Reformen ihrer Institutionen und ihrer öffentlichen Dienste zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird der AdR eine Allianz der Städte und Regionen für den Wiederaufbau der Ukraine einrichten, die den Brückenschlag zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa und der Ukraine ermöglichen soll, um der Selbstverwaltung bei der strategischen Planung des Wiederaufbaus eine zentrale Bedeutung zu geben, den Dezentralisierungsprozess und die Multi-Level-Governance in der Ukraine weiter voranzubringen und die verantwortungsvolle lokale/regionale Regierungsführung zu verbessern; schließt sich zudem der Forderung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Ukraine und der EU an, Partnerschaften sowie Städte- und Regionalpartnerschaften mit Blick auf ihre wesentlichen Impulse zum Wiederaufbau neu zu beleben bzw. aufzubauen. Der AdR befürwortet Maßnahmen zur Abmilderung der langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Folgen, die Russlands Krieg gegen die Ukraine in den Städten und Regionen der EU hinterlässt;

13.

weist darauf hin, dass sich die Korrekturmaßnahmen im Rahmen der Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht der Mitgliedstaaten auf einige Regionen stärker ausgewirkt hat, namentlich die in Artikel 349 AEUV genannten Regionen, die in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht besonders anfällig für äußere Schocks und eine restriktive Wirtschaftspolitik sind;

Wiederaufbau und Zusammenhalt

14.

ist der Ansicht, dass eine Deaktivierung der Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts in der jetzigen Lage mit einer Energiekrise, geopolitischer Instabilität und der Erholung von der COVID-19-Pandemie erhebliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen haben könnte; fordert daher, die allgemeine Ausweichklausel so lange anzuwenden, bis ein überarbeiteter Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung geschaffen ist; unterstützt außerdem die Forderung der Konferenz zur Zukunft Europas nach einer Reform des Europäischen Semesters, um seine demokratische Legitimität und die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch einen „Verhaltenskodex“ nach dem Vorbild des Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Strukturfonds zu stärken;

15.

fordert die Kommission angesichts der laufenden Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne auf, dafür zu sorgen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in diese Entscheidungsfindung, Planung und Umsetzung einbezogen werden, um die Risiken zu mindern, die sich aus der mangelnden Koordinierung mit anderen Finanzierungsquellen, einschließlich der Kohäsionsmittel, ergeben. Zudem müssen Kohärenz und Synergien mit den lokalen Entwicklungsstrategien verbessert werden; diese beiden Faktoren sind für die Verwirklichung der Ziele der Aufbau- und Resilienzfazilität von entscheidender Bedeutung;

16.

betont, dass das Potenzial einer europäischen Kohäsionspolitik entscheidend ist für die Minimierung der territorialen Ungleichgewichte der Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere der Wirtschaftstätigkeiten mit höherem Mehrwert, sowie für eine gerechtere regionale Verteilung des europäischen Einkommens, die der Binnenmarkt und die Globalisierung alleine nicht gewährleisten. Daher muss diese Politik auch weiterhin zu den wesentlichen Ideen für die Überlegungen zählen;

17.

unterstützt nachdrücklich den im Achten Kohäsionsbericht formulierten Grundsatz, Schritte zu vermeiden, die dem Zusammenhalt schaden, sowie dessen Aussage, dass der Zusammenhalt ein Gesamtwert der EU ist; befürwortet einen frühzeitigen und eingehenden Reflexionsprozess über die langfristigen Herausforderungen für die Kohäsionspolitik und darüber, wie die Kohäsionspolitik und andere Politikbereiche der EU zur Lösung solcher Herausforderungen eingesetzt werden können; begrüßt, dass die Kommission eine Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum einführen will, was europäisch, einzelstaatlich und subnational zu einer besseren kohäsionspolitischen Wirkung aller politischen Maßnahmen in den ländlichen Gebieten führen soll;

18.

fordert, 2023 die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU bis 2040 zu bewerten, um konkrete Vorschläge auszuarbeiten, die von Ressourcen, Finanzinstrumenten und quantitativen Zielen flankiert werden und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die ländlichen Gebiete berücksichtigen; ruft zu einer zukunftsorientierten europäischen Agenda für den ländlichen Raum auf, die Landwirtschaft und lokale Produktion unterstützt, die Integration von Stadt und Land verbessert, die Lebensmittelresilienz stärkt, der Situation von Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen Rechnung trägt und für eine nachhaltige Revitalisierung ländlicher Gemeinwesen sorgt;

19.

ordert die Kommission auf, in ländlichen Gebieten, die sich von den Entscheidungsprozessen abgehängt fühlen und häufig nicht wissen, welche Beteiligungsmöglichkeiten ihnen die Institutionen bieten, verstärkt über die EU-Politik zu informieren;

20.

fordert die Europäische Kommission auf, die neue Strategie für die Regionen in äußerster Randlage der Union vollumfassend umzusetzen. Diese Regionen waren und sind nach wie vor besonders stark von der Pandemie betroffen und sind auch am anfälligsten für die internationale Krise aufgrund des Krieges in der Ukraine;

21.

stimmt mit der Konferenz der Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis der Europäischen Union (CALRE) und dem Europäischen Parlament darin überein, dass die besonderen demografischen Merkmale, Bedürfnisse und Herausforderungen von Gebieten in Randlage und Inselregionen, auch Inselgruppen und Gebiete in äußerster Randlage, eine explizite und gezielte Unterstützung der EU erfordern. Sie müssen gezielt bspw. beim ökologischen und beim digitalen Wandel unterstützt werden, auch über Forschungs- und Investitionsprogramme, die auf das Potenzial dieser Gebiete ausgerichtet sind, etwa in den Bereichen erneuerbare Energie, nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei, Schutz der marinen Umwelt und Schutz der Biodiversität sowie Abbau der vielfachen strukturellen und dauerhaften Nachteile, mit denen diese Gebiete der Europäischen Union zu kämpfen haben, beispielsweise die besonderen Schwierigkeiten dieser Regionen bei der Verringerung ihres CO2-Fußabdrucks;

22.

stimmt dem Europäischen Parlament zu, dass nach dem Vorbild des Städtepakts und des künftigen Pakts für den ländlichen Raum ein Inselpakt und eine Agenda der Europäischen Union für Inseln unter Beteiligung der wichtigsten Interessenträger, d. h. der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, der wirtschaftlichen und sozialen Akteure, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der nichtstaatlichen Organisationen, ausgearbeitet und umgesetzt wird; fordert die Kommission auf, eine Studie über die unterschiedliche Situation der Inselgebiete der Europäischen Union durchzuführen;

23.

fordert die Kommission auf, die erforderlichen Rechtsakte zur Umsetzung der in ihrer Mitteilung „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen — nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern — das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ dargelegten erneuerten Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage auf den Weg zu bringen. In dieser Strategie kommt das entschiedene Engagement der Kommission für diese Gebiete in Form ortsbezogener Ansätze und einer maßgeschneiderten Unterstützung im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zum Ausdruck;

24.

sieht eine entscheidende Rolle für Kleinstädte und Dörfer bei der Gestaltung und Umsetzung integrierter territorialer Entwicklungsprozesse, und fordert die Kommission auf, ihre Bedeutung bei integrierten territorialen Investitionen (ITI) und die Bedeutung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) sowie sonstiger territorialer Instrumente, die von den Mitgliedstaaten eingeführte Initiativen unterstützen, durch die Schaffung eines Beratungsnetzes innerhalb der Kohäsionspolitik zu fördern und auf diese Weise die Nutzung dieser Instrumente auch und vor allem durch Kleinstädte, die regionale Zentren sind, zu verbessern und sicherzustellen, dass nationale Regierungen alle ITI- und CLLD-Initiativen unterstützen, insbesondere jene der Regionen, die diese am dringendsten benötigen wie weniger entwickelte Regionen und Regionen, die bei der lokalen Entwicklung in Rückstand geraten sind;

25.

ist der Ansicht, dass die zahlreichen Krisen, denen die Europäische Union derzeit gegenübersteht, die Notwendigkeit verdeutlichen, das Tempo für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals beizubehalten und ihm 2023 neue legislative Impulse zu geben; begrüßt daher, dass gemäß dem ersten Jahresbericht über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität mehr als die vorgegebenen mindestens 37 % der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für den ökologischen Wandel eingesetzt werden;

Ökowende und Nachhaltigkeit

26.

fordert die Europäische Kommission auf, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von Initiativen zusammenzuarbeiten, die sich aus dem Klimapakt von Glasgow und den künftigen Schlussfolgerungen der COP 27 ergeben werden und die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen sowie lokal festgelegte Beiträge (LDC) zu unterstützen; appelliert an die Kommission, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und in der subnationalen Klimadiplomatie anzuerkennen; plädiert für eine Bündelung der Bemühungen mithilfe eines ehrgeizigen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020, damit die gemeinsame Vision von einem Leben im Einklang mit der Natur bis 2050 Wirklichkeit werden kann;

27.

ist besorgt, dass die Förderung der Anpassung an den Klimawandel zunehmend schleppend vorankommt und hinter den ehrgeizigen Zielen der neuen EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel wie auch hinter den höher gesteckten globalen Ambitionen des UN-Klimarahmenübereinkommens (UNFCCC) zurückbleibt, mit dem ein globales Ziel für die Anpassung an den Klimawandel eingefordert wird;

28.

fordert die Kommission auf, den Grundsatz der Energieautarkie systematisch in den Rechtsrahmen der EU einzuarbeiten und systematische Maßnahmen zur Energieeinsparung zu fördern, um den Übergang zu sauberen, erneuerbaren, erschwinglichen und sicheren Energieträgern zu begleiten und zu beschleunigen; fordert die Kommission und die Mitgesetzgeber auf, auf einen soliden Rechtsrahmen hinzuarbeiten, mit dessen Hilfe die Energie- und die Mobilitätsarmut bewertet und bekämpft werden können; ersucht, in die Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ aufgenommen zu werden; sieht in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ein wichtiges Instrument, um die breite Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern und ein dezentrales und sicheres Energiesystem aufzubauen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit den regionalen Behörden zusammenzuarbeiten, um die Hindernisse für ihre Entwicklung anzugehen und weitere Anreize zu schaffen, und die erforderlichen Investitionen in einen derartigen Prozess zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gebiete, in denen die Energiewende aufgrund ihrer energiewirtschaftlichen Isolation mit höheren Kosten verbunden ist, wie Inseln und Gebiete in äußerster Randlage, nicht außer Acht gelassen werden dürfen;

29.

fordert die Kommission auf, einen dauerhaften Rechtsrahmen für den Grünen Deal auszuarbeiten, der die Nachhaltigkeitsziele (SDG) besser integriert und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften strukturell in eine gründliche Überarbeitung der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz einbezieht;

30.

fordert die Kommission auf, die Arbeit des Europäischen Bürgermeisterkonvents und Initiativen wie die Mission für klimaneutrale und intelligente Städte der EU weiter zu unterstützen. Sie sind Schlüsselinstrumente für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals in den Städten und Regionen in der gesamten EU und helfen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Anpassungsziele zu erreichen;

31.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Rahmen zur Finanzierung und Unterstützung auszuarbeiten, um die Umsetzung der Renovierungsziele für öffentliche Gebäude auf subnationaler Ebene zu fördern, um die Durchführbarkeit dieser Standards nach Maßgabe der Energieeffizienzrichtlinie sicherzustellen; erinnert diesbezüglich daran, dass direkte Mittel zum Zweck von Energieeffizienzmaßnahmen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wichtig sind, und dass es außerdem zusätzlicher Orientierungshilfen und Unterstützung, insbesondere für die Renovierung historischer Gebäude, bedarf;

32.

verpflichtet sich zur weiteren Zusammenarbeit im Rahmen der Null-Schadstoff-Plattform der Interessenträger, um einen Mehrebenenansatz in Verbindung mit dem Null-Schadstoff-Aktionsplan zu fördern, u. a. ein Monitoring sowie zu einem späteren Zeitpunkt die Schaffung eines Fortschrittsanzeigers für die Umweltleistung der Regionen in der EU;

33.

unterstützt die Ausrufung eines Europäischen Jahres der umweltfreundlicheren Städte und erklärt sich zur aktiven Mitwirkung an dieser Initiative bereit;

34.

unterstützt ein umfassendes und orts- und gebietsbezogenes Konzept für die Umweltpolitik und bekräftigt seine Forderung nach einem Meeresgesetz nach dem Vorbild des Klimagesetzes;

35.

fordert, mehr Gewicht auf kurze Wertschöpfungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft und die Anerkennung der Vielfalt der Produktionssysteme in Europa zu legen, auch alternative Produktionssysteme, um die lokale und regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung zu fördern, was wiederum die lokale und regionale Nahrungsmittelautonomie stärkt; fordert eine stärkere Unterstützung gemeinschaftlicher lokaler Projekte, an denen Verarbeiter, lokale Behörden, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Händler, Genossenschaften, Verbände für lokale Erzeugnisse und lokale Verbraucher beteiligt sind, um ein lokales Lebensmittelangebot zu schaffen;

36.

betont, dass über eine kurz- und mittelfristige wirtschaftliche Unterstützung und eine strukturelle Sozialpolitik Maßnahmen entwickelt werden müssen, die es den am stärksten gefährdeten Personen ermöglichen, sich leichter mit nachhaltigeren und gesünderen Lebensmitteln zu versorgen. Dies wäre auch ein Ansatzpunkt gegen Fettleibigkeit und Mangelernährung, zu dem auch ein noch auszuarbeitender EU-Aktionsplan zu Adipositas im Kindesalter nach 2020 beitragen könnte;

37.

fordert ein wirksames System der Multi-Level-Governance unter Verzahnung der europäischen Missionen mit lokalen und regionalen Entwicklungsstrategien, Maßnahmen zur Erholung nach der COVID-19-Krise und Innovationsfinanzierungen über die Strukturfonds, um eine grünere, gesündere, inklusive und resilientere EU aufzubauen;

38.

unterstützt nachdrücklich die jüngste Pilotaktion „Partnerschaften für regionale Innovation“, die das Konzept der intelligenten Spezialisierung mit einem Konzept für die EU-Missionen für den ökologischen und den digitalen Wandel verknüpfen soll; schlägt vor, dass die EU über Hubs des Europäischen Forschungsraums (EFR) zusätzliche Unterstützung für die Förderung territorialer Missionen und lokaler Innovationsökosysteme bietet, damit sie eine aktive Rolle im europäischen Forschungsraum und bei der Schließung der Innovationskluft in der EU spielen können;

39.

betont, dass das neue Europäische Bauhaus nur mithilfe einer Multi-Level-Governance und eines ortsbezogenen Ansatzes umgesetzt werden kann, der vielmehr als Netzwerk regionaler oder lokaler Hubs angelegt sein muss und nicht als einzelner geografischer Vorposten; bekräftigt seinen Vorschlag für ein benutzerfreundliches Gutscheinsystem, das Städten und Regionen praktische Unterstützung für die Beteiligung an der Gemeinschaft des neuen Europäischen Bauhauses bietet;

40.

erwartet von der Kommission, dass sie die geschlechtsspezifische Dimension stärker in ihren politischen Prozessen berücksichtigt. Zu diesem Zweck sollte sie ein Verfahren vorschlagen, das die Erfassung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen von EU-Programmen ermöglicht;

41.

erkennt uneingeschränkt an, dass die Klimaziele der EU für den Verkehr nur mit entschlossenen Maßnahmen zu erreichen sind. Alle Verkehrsträger müssen nachhaltiger werden. Im Straßenverkehr gilt es, die Emissionen durch eine Kombination aus langfristig nachhaltigen alternativen Kraftstoffen und emissionsfreien Fahrzeugen zu senken. Wichtig ist auch, den gesamten Lebenszyklus der Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen („Well-to-Wheel“-Ansatz) und nicht nur an den Auspuffemissionen anzusetzen; fordert die Kommission angesichts der notwendigen grundlegenden Umgestaltung der Automobilindustrie in allen Regionen auf, die Auswirkungen strengerer CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge durch einen europäischen Mechanismus zur Unterstützung eines fairen und sozial gerechten Übergangs für die europäischen Automobil- und Zulieferindustrien anzugehen, damit keine Region zurückbleibt;

Digitaler Wandel und Industrie

42.

fordert nachdrücklich die Verbreitung von Forschungsergebnissen und bewährten Verfahren unter lokalen Innovationsakteuren, und zwar Initiativen wie die Plattform für den Wissensaustausch (KEP) und „Science Meets Regions“ sowie die laufenden Tätigkeiten des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und des Europäischen Innovationsrats, die in erster Linie auf Start-up-Unternehmen und wachstumsstarke Unternehmen in Europas Regionen ausgerichtet sind;

43.

begrüßt die von der Kommission im Rahmen der Initiative „Join, Boost, Sustain“ geleistete Arbeit und erklärt sich bereit, auch weiterhin sein Fachwissen in Bezug auf lokale und regionale digitale Indikatoren einzubringen und die Kommission dabei zu unterstützen, Städten und Gemeinden geeignete Instrumente zur Messung des digitalen Wandels an die Hand zu geben;

44.

fordert die Kommission vor dem Hintergrund der AdR-Stellungnahme „Digitaler Zusammenhalt“ auf, mit dem AdR und den Verbänden der Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten, um 1) die zunehmende digitale Kluft zu erkennen und zu überwachen, 2) den digitalen Zusammenhalt in der Union zu stärken und 3) die Empfehlungen des AdR und der Konferenz zur Zukunft Europas zum digitalen Wandel umzusetzen;

45.

begrüßt den Vorschlag der Kommission zum Datengesetz und erwartet den Entwurf einer Verordnung über das Gesetz über die Interoperabilitätsstrategie, der einen fairen und gerechten Datenaustausch, insbesondere zwischen den Behörden der verschiedenen Ebenen und zwischen privaten Stellen, erleichtern und Vertrauen zwischen Privatunternehmen und Behörden schaffen sollte;

46.

sieht der Vorlage einer neuen Gesetzesinitiative zur Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt erwartungsvoll entgegen; begrüßt die Absicht der Kommission, mit diesem Instrument die europäische Governance des Binnenmarkts in Krisenzeiten zu verbessern, um Störungen zu antizipieren oder gar zu verhindern; fordert, dass alle einschlägigen Akteure, auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, in die Krisenvorsorge- und Krisenreaktionsmechanismen einbezogen werden;

47.

betont die Bedeutung einer stärker politisch koordinierten und umfassenderen Industriestrategie, um abgelegenere Regionen nicht auszugrenzen, denen es an industriellen Standortfaktoren mangelt und deren Wirtschaftsstrukturen wenig diversifiziert sind, die jedoch über das Potenzial verfügen, Dienstleistungsunternehmen als Ergänzung zu den Industrieunternehmen zu gründen, die mit dieser EU-Strategie wieder in die EU rückverlagert werden sollen;

48.

wiederholt seine Empfehlung an die Kommission, ihre künftige Industriepolitik enger mit der Sicherung der Zukunftsfähigkeit zu verknüpfen und die Erfahrungen wettbewerbsfähiger regionaler Ökosysteme, die Bedeutung der Schlüsseltechnologien und die Notwendigkeit, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wettbewerbsfähigkeit und offener strategischer Autonomie zu finden, zu berücksichtigen;

49.

schlägt vor, dass die Europäische Kommission die Verknüpfungen zwischen der Kohäsionspolitik und den staatlichen Beihilfen im Rahmen der Wettbewerbspolitik verbessert und stärkt, indem Maßnahmen, die in dem befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine umgesetzt werden, über REACT-EU kofinanziert werden können;

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität

50.

stellt fest, dass die Entwicklung in den europäischen Grenzregionen nach wie vor durch rechtliche und administrative Hindernisse behindert wird; fordert die Kommission daher auf, ein Instrument für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien vorzuschlagen, um die Entstehung neuer rechtlicher Hindernisse an den Grenzen zu verhindern; appelliert außerdem an die Kommission, den Dialog mit dem Rat über die vorgeschlagene Verordnung für einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse (ECBM) wieder aufzunehmen oder ein alternatives Instrument vorzuschlagen, das es den europäischen Grenzregionen ermöglichen würde, auf eine effiziente Art und Weise Lösungen für die Hindernisse zu finden, denen sie gegenüberstehen;

51.

fordert die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem im Falle einer europäischen oder regionalen Krise die Aufrechterhaltung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu See und zu Land sichergestellt und angemessene Finanzmittel für Projekte zur Förderung der grenzüberschreitenden Konnektivität und Intermodalität bereitgestellt werden. Die Fazilität „Connecting Europe“ sollte stets spezifische Aufforderungen zur Schaffung fehlender grenzüberschreitender Verbindungen enthalten, während Interreg stärker finanziell zur Behebung derartiger Verkehrsengpässe beitragen sollte. Langfristige und nachhaltige Investitionen über die Europäische Investitionsbank und die nationalen Förderbanken und -institute sollten ebenfalls Mittel für grenzüberschreitende Projekte bereitstellen;

52.

begrüßt die von der Europäischen Kommission eingeleitete öffentliche Konsultation zur „Abwanderung von Fachkräften (Braindrain) — Abmilderung der mit dem Bevölkerungsrückgang verbundenen Herausforderungen“; bekräftigt seine Forderung, dass für jeden Teilaspekt dieses Phänomens — die Zuwanderung von Fachkräften, die Bildungsverschwendung („Brain waste“), die zirkuläre Wanderung von Fachkräften und die Rückwanderung sowie die Migration qualifizierter Arbeitskräfte — unterschiedliche Lösungen gefunden und umgesetzt werden müssen;

53.

begrüßt die ehrgeizige Überarbeitung der Leitlinien für den Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und insbesondere die bessere Integration städtischer Knotenpunkte in das Fernverkehrsnetz sowie die verbesserte Governance der europäischen Korridore. Der fristgerechte Aufbau der Infrastruktur auf jeder Netzebene erfordert jedoch erhebliche finanzielle Anstrengungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Um die Kontinuität und die Verfügbarkeit der Finanzmittel zu gewährleisten, regt der AdR an, Gespräche über die nächste Fazilität „Connecting Europe“ (CEF 3) aufzunehmen;

54.

begrüßt den Vorschlag der Kommission für den neuen Rahmen für urbane Mobilität, fordert indes, die aktive Mobilität und den öffentlichen Verkehr stärker zu fördern. Die erheblichen Finanzierungslücken aufseiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in städtischen und stadtnahen Gebieten müssen angegangen werden; die gute Verkehrsanbindung ländlicher Gebiete muss sichergestellt werden, um die Dekarbonisierungsziele der EU zu erreichen;

Sozialschutz, Bildung und Jugend

55.

bekräftigt, dass junge Menschen stärker in demokratische Prozesse und Entscheidungen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen einbezogen werden müssen, und betont, dass die EU durch die durchgängige Berücksichtigung jugendpolitischer Belange in allen relevanten Politikbereichen dafür sorgen könnte, dass die Errungenschaften des Europäischen Jahres der Jugend 2022 noch lange nachhallen;

56.

betont, dass der Zugang zu Sozialschutz und erschwinglichem, nachhaltigem Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zuletzt für junge Menschen, auch durch EU-Mittel erleichtert und die prekären Beschäftigungsverhältnisse junger Menschen verbessert werden müssen, um so auf die verschlimmerte Lage der jungen Menschen in Europa infolge der COVID-19-Pandemie zu reagieren;

57.

fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, einen EU-Rechtsrahmen zur Beendigung unbezahlter Praktika vorzuschlagen;

58.

fordert die Kommission auf, eine europäische Agenda für den Wohnungsbau auszuarbeiten, die den Herausforderungen und Chancen des Wohnungsmarktes wirksam gerecht wird, indem die Strategie für eine Renovierungswelle tatsächlich umgesetzt wird; fordert daher Ausnahmeregelungen für langfristige Investitionen in den Wohnungsbau, sodass sie nicht als nationale oder entsprechende Strukturausgaben im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts erachtet werden;

59.

fordert die Kommission auf, die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2011 zu präventiven Maßnahmen zur Senkung der Schulabbrecherquote angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre zu aktualisieren;

60.

betont, dass die digitale Bildung, die ein zentrales strategisches Ziel für hochwertiges Lehren und Lernen im digitalen Zeitalter darstellt, dringend verbessert werden muss. Digitale Kompetenzen stärken unsere Bürgerinnen und Bürger von heute und morgen und versetzen sie in die Lage, die laufende vierte industrielle Revolution (digitale Revolution) sowie die bevorstehende fünfte Revolution (Industrie 5.0) erfolgreicher zu bewältigen;

61.

bekräftigt, dass die vollständige Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer einschlägigen Kernziele für 2030 sichergestellt werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, eine umfassende europäische Strategie zur Bekämpfung der Armut vorzulegen, die wirksame Überwachungs- und Datenerhebungsmechanismen, auch auf subnationaler Ebene, einschließt;

62.

fordert, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Gestaltung und Umsetzung der Vorschläge für integrative Arbeitsmärkte und stärkere sozialpolitische Maßnahmen einzubeziehen;

Gesundheit, Katastrophenschutz und Tourismus

63.

unterstützt ohne Abstriche die Empfehlung der Konferenz zur Zukunft Europas, die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme in Europa zu stärken; weist darauf hin, dass ihre Verwaltung in zwei Drittel der Mitgliedstaaten dezentralisiert ist, weshalb die Regionen wichtige Partner bei der Erörterung und Umsetzung neuer Maßnahmen sind, mit denen die Abhängigkeit der EU von ausländischen Arzneimittellieferanten verringert, Forschung und Finanzierung koordiniert, die strategische Bevorratung beschleunigt, die Produktion gestärkt und Schwachstellen der Gesundheitssysteme ermittelt werden sollen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, über neue Rechtsvorschriften nach dem Vorbild des Europäischen Chip-Gesetzes nachzudenken, um die Unabhängigkeit bei Wirkstoffen, gebrauchsfertigen Arzneimitteln und medizinischen Gegenmaßnahmen aller Art zu stärken;

64.

erwartet, dass die Kommission konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen des AdR vorlegt, mit denen die Anwendung der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe, Krankenversicherungen und Behörden erleichtert werden soll; fordert im Besonderen mehr Orientierungshilfe und aktive (logistische, rechtliche und finanzielle) Unterstützung für Grenzregionen, die in der Gesundheitsversorgung grenzüberschreitend zusammenarbeiten (oder dies planen);

65.

erwartet, dass die Kommission bei der anstehenden Überarbeitung des Arzneimittelrechts Maßnahmen vorschlägt, um sicherzustellen, dass alle Patienten rechtzeitig mit erschwinglichen, unverzichtbaren und innovativen Arzneimitteln versorgt werden, und zwar unabhängig davon, wo sie leben, und dass die Ursachen der Arzneimittelengpässe angegangen werden;

66.

wiederholt, dass es einen klaren Plan für ein langfristiges Engagement und eine bessere Finanzausstattung des Katastrophenschutzverfahrens der EU und seiner Instrumente geben muss. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Katastrophenvorbeugung und -vorsorge als auch in Bezug auf die kollektive Notfallabwehrkapazität. insbesondere bei komplexeren und häufiger vorkommenden Katastrophen; ist bereit, mit seiner Kompetenz im regionalen und lokalen Katastrophenmanagement zur Arbeit des EU-Wissensnetzes für Katastrophenschutz beizutragen;

67.

bleibt bei seiner Forderung nach einer neuen Strategie für den europäischen Tourismus und ersucht die Kommission, endlich eine europäische Agenda für den Tourismus für den Zeitraum 2030-2050 vorzulegen. Sie soll den doppelten (ökologischen und digitalen) Wandel der europäischen Tourismusziele, insbesondere der Gebiete in äußerster Randlage, unterstützen, deren Wettbewerbsfähigkeit steigern und sowohl die Erholung der Wirtschaft und der Beschäftigung im Tourismus als auch die robuste Wiederaufnahme der Aktivitäten und die Ausübung des Rechts auf sicheren und umfassenden Tourismus durch die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union erleichtern;

Zusammenarbeit mit Drittstaaten

68.

erwartet, dass die Kommission dem Appell des AdR bezüglich einer Vertiefung der Beziehungen auf Gebietsebene zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU Folge leistet und Mittel und Wege prüft, wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über den AdR strukturell an der Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich und dem institutionellen Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit (TCA) beteiligt werden können; betont, dass die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auch jenseits des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit von den nach wie vor ungenutzten Perspektiven für eine Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und des Vereinigten Königreichs profitieren sollten. So könnten gemeinsame Herausforderungen, wie etwa die nachhaltige Bewirtschaftung der Nordsee, des Ärmelkanals und der Irischen See oder die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auf lokaler und regionaler Ebene, gemeinsam angegangen werden;

69.

fordert die Kommission auf, bei der Festlegung von Rechtsvorschriften im Bereich Tourismus die zusätzlichen Einschränkungen der Gebiete in äußerster Randlage zu berücksichtigen, deren wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung in hohem Maße vom Tourismus abhängig ist; macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass eine angemessene Finanzierung sichergestellt werden muss, um die Zugänglichkeit dieser Gebiete zu sichern und die Klimawende und den digitalen Wandel in diesen Gebieten zu unterstützen;

70.

regt an, im UNFCCC-Prozess und bei den sich daraus ergebenden Klimamaßnahmen der EU formell einen Rahmen für subnationales Handeln zu berücksichtigen;

71.

fordert die Kommission auf, den Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Peer-to-Peer-Zusammenarbeit zu Frieden und Wohlstand in Drittländern anzuerkennen, wofür die Nikosia-Initiative ein Beispiel ist;

72.

begrüßt die Stellungnahmen der Europäischen Kommission zu den Anträgen der Ukraine, Georgiens und Moldaus auf Beitritt zur Europäischen Union und den Beschluss des Europäischen Rates, der Ukraine und der Republik Moldau den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen und die europäische Perspektive Georgiens anzuerkennen; fordert die Kommission diesbezüglich auf, die Initiative der Östlichen Partnerschaft zu überprüfen, die Beziehungen zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft eingehend zu analysieren und sich dabei stärker von deren Bemühungen um die europäische Integration leiten zu lassen;

73.

bekundet seine Unterstützung für den EU-Beitritt aller Westbalkanländer, sofern diese sämtliche Beitrittskriterien erfüllen; betont, wie wichtig es ist, positive Signale an die Westbalkanländer zu senden, um ihr Engagement für den sich leider in die Länge ziehenden EU-Beitrittsprozess aufrechtzuerhalten;

74.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Organen der EU und den EU-Ratsvorsitzen zu übermitteln.

Brüssel, den 29. Juni 2022

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Vasco ALVES CORDEIRO


(1)  COR-2020-01392-00-00-RES-TRA.