21.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 167/9


Schlussfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas

(2022/C 167/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

unter Hinweis auf die im Anhang aufgeführten politischen Hintergrunddokumente zu diesem Thema;

UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:

1.   

Hochschuleinrichtungen (1) sind in Europa maßgeblich an der Schaffung, Verbreitung und Zertifizierung von Wissen beteiligt. Sie sind sowohl bei der Verwirklichung des europäischen Bildungsraums als auch des neuen Europäischen Forschungsraums in Synergie mit dem Europäischen Hochschulraum unersetzbar. Hochschuleinrichtungen sind von zentraler Bedeutung für die Erreichung des in der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030) festgelegten Ziels, dass bis zum Jahr 2030 der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss mindestens 45 % betragen sollte.

2.   

In den kommenden Jahren wird sich der Anstieg der Immatrikulationen im Hochschulbereich, der in den letzten Jahrzehnten ein grundlegender globaler Trend war, weiter verstärken. Die Zahl der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss wird in den OECD- und G20-Ländern bis 2030 auf voraussichtlich 300 Millionen Menschen ansteigen (2).

3.   

Zahlreiche Chancen und Herausforderungen werden die weitere Entwicklung der Hochschuleinrichtungen in Europa prägen. Die weltweiten demografischen Trends und die Globalisierung werden die Stellung Europas als herausragendes Zentrum der Wissensbildung vor Herausforderungen stellen. Der Klimawandel und die Umweltzerstörung, die Beschleunigung des technologischen Wandels und der zunehmende Wettlauf um digitale Technologien haben bereits heute Auswirkungen auf die Strategien und die Positionierung der Hochschuleinrichtungen in Europa und im globalen Kontext. Die Verfügbarkeit eines großen Pools von Talenten mit hervorragender Bildung und Ausbildung wird für Europa immer entscheidender werden, um seine Position als Weltmarktführer im Kontext eines stärkeren globalen Wettbewerbs erhalten und ausbauen zu können.

4.   

Gleichzeitig führt die steigende Nachfrage nach hochwertiger und inklusiver Bildung sowie nach Spitzenforschung und Innovation in den Schwellenländern zu einer stärkeren globalen Vernetzung, während neue Bedrohungen für die grundlegenden Werte und Prinzipien, für die sich die europäischen Demokratien einsetzen, entstehen. Die zunehmenden Ungleichheiten und die Herausforderungen, die sich aus der Alterung der Gesellschaft ergeben, werden auf europäischer und globaler Ebene den Arbeitsmarkt verändern und die Notwendigkeit der Inklusion und des Erreichens höherer Bildungsabschlüsse verstärken, was neue Erwartungen an das lebensbegleitende Lernen mit sich bringen wird.

5.   

Die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie und die rasche Weiterentwicklung von Wissen, Kompetenzen und Fertigkeiten im Zusammenhang mit dem digitalen und dem grünen Wandel werden es erforderlich machen, dass die Hochschuleinrichtungen die Weiterentwicklung ihrer Infrastruktur prüfen, neue pädagogische Instrumente einführen, flexible und kurze Lernerfahrungen anbieten, Lernende auf das sich ständig wandelnde gesellschaftliche Umfeld und den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt vorbereiten und es Forschenden ermöglichen zusammenzuarbeiten, um innovative Lösungen für aktuelle globale Herausforderungen zu finden.

6.   

Um Inklusion und Exzellenz zu erreichen, sind – angesichts der derzeitigen durchschnittlichen Ausgaben für die tertiäre Bildung in der EU, der steigenden Zahl von Studierenden und Lernenden sowie der Herausforderungen, vor denen die Hochschuleinrichtungen stehen – erhebliche allgemeine Investitionen in den Hochschulsektor der EU erforderlich.

7.   

Die einzigartige Position der tertiären Bildung zur Erfüllung der sich überschneidenden Aufgabenstellungen in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Dienst an der Gesellschaft ist eine Chance, die es zu nutzen gilt, um das Potenzial für Synergien zwischen diesen vier Aufgabenbereiche auszuschöpfen.

8.   

Diese Synergien zu nutzen, ist zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen von zentraler Bedeutung. Partnerschaften zwischen verschiedenen Akteuren und die Zusammenarbeit zwischen und mit Hochschuleinrichtungen müssen unterstützt werden.

9.   

In diesem Kontext wurde in der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) die „Erarbeitung einer Agenda für die Transformation des Hochschulwesens mit dem Schwerpunkt auf Inklusion, Innovation, Konnektivität, Bereitschaft für den digitalen und grünen Wandel, internationaler Wettbewerbsfähigkeit, grundlegenden akademischen Werten und hohen ethischen Grundsätzen sowie Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit“ gefordert.

10.   

In demselben Kontext wurden in den Schlussfolgerungen des Rates zum Neuen Europäischen Forschungsraum „institutionelle Veränderungen, wissenschaftliche Laufbahnen, wissenschaftliche Bildung, Ausbildung, internationale Zusammenarbeit und Wissenszirkulation als mögliche Bereiche einer entschlosseneren Zusammenarbeit“ zwischen dem Europäischen Forschungsraum, dem Europäischen Hochschulraum und der Hochschuldimension des Europäischen Bildungsraums benannt. Der Rat nahm auch den „Vorschlag der Kommission, einen Fahrplan mit Maßnahmen zur Schaffung von Synergien zwischen Hochschulbildung und Forschung auszuarbeiten“ zur Kenntnis und unterstützte „die Weiterentwicklung der ‚Europäischen Hochschulallianzen‘ als Vorbild für moderne und inklusive Hochschuleinrichtungen der Zukunft in Europa“. In der politischen EFR-Agenda 2022-2024 in der Anlage der Schlussfolgerungen des Rates zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums (EFR) wurden einige auf Hochschuleinrichtungen abzielende Maßnahmen benannt.

11.   

In den Schlussfolgerungen des Rates zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für einen neuen Bezugsrahmen für die europäische Hochschulbildung erkannte der Rat an, dass „Europäische Hochschulen“ angehalten werden sollten, „zur Stärkung der Teilbereiche Forschung und Innovation der Hochschuleinrichtungen in Europa [beizutragen], indem eine gemeinsame Agenda entwickelt, Infrastruktur und Ressourcen geteilt“ werden und „noch stärkerer Allianzen [zu schaffen], indem überprüft wird, wieweit die gemeinsame Immatrikulation von Studentinnen und Studenten und die gemeinsame Einstellung von Wissenschaftlern und Forschenden innerhalb der verschiedenen nationalen Systeme machbar ist, um innerhalb der Allianzen die Laufbahnen in Bildung und Forschung attraktiver, nachhaltiger und flexibler zu machen“. Ferner wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten ersucht, „tragfähigere Finanzierungsinstrumente für die ‚Europäischen Hochschulen‘ in Betracht zu ziehen, unter anderem durch die Nutzung von Synergien zwischen regionalen und nationalen und europäischen Systemen, damit sie ihre ehrgeizige Strategie [...] umsetzen können“ und ab 2022 klare Vorschläge zu erarbeiten, „um erforderlichenfalls zur Beseitigung von Hindernissen für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene beizutragen, indem beispielsweise ermittelt wird, ob gemeinsame europäische Abschlüsse im Rahmen der Allianzen ‚Europäischer Hochschulen‘ notwendig und durchführbar sind“.

12.   

In seinen Schlussfolgerungen zum Thema „Vertiefung des Europäischen Forschungsraums: Schaffung attraktiver und nachhaltiger Laufbahnen und Arbeitsbedingungen für Forschende und Verwirklichung der Mobilität Hochqualifizierter“ forderte der Rat die Kommission auf „die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung politischer Maßnahmen für eine reibungslose und ehrgeizige grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen in Europa zu unterstützen, insbesondere im Bereich häufig miteinander verflochtener akademischer und wissenschaftlicher Laufbahnen, Inklusivität zu fördern, Exzellenz zu nutzen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsektors zu steigern und somit die Attraktivität für Talente aus Europa und von außerhalb zu erhöhen“. Er teilte auch die Auffassung, dass die Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“ und ihre Partnerschaften mit lokalen Ökosystemen „geeignete Plattformen darstellen, um mögliche Modelle zur Förderung der Interoperabilität von Forschungslaufbahnen zu erproben und Möglichkeiten für gemeinsame Einstellungsprogramme und Systeme für Ausbildung und Laufbahnentwicklung auszuloten, bei denen Aspekte von Forschung und Lehre gleichermaßen berücksichtigt werden, sowie neue Belohnungs- und Bewertungssysteme auch für die forschungsbasierte Lehre zu erproben“ —

IST FOLGENDER AUFFASSUNG:

13.   

Die transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen in ganz Europa wird weiter gestärkt, vertieft und vereinfacht, wenn die oben genannten Herausforderungen auf europäischer Ebene wirksam angegangen werden können. Diesbezüglich hat die Kommission eine ambitionierte europäische Hochschulstrategie vorgeschlagen, deren Ziel es ist, diese Einrichtungen bei all ihren Aufgabenstellungen zu stärken und zu unterstützen, um angesichts ihres wesentlichen Beitrags zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in Europa ihre Zusammenarbeit zu verbessern und ihre Stärken zu nutzen. Die unterschiedlichen Arten der bereits bestehenden Zusammenarbeit sollten verstärkt werden, und die dabei erzielten Ergebnisse und bewährten Verfahren sollten ausgetauscht werden, um den gesamten Hochschulsektor in Europa zu inspirieren, wobei die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, die akademische Freiheit und die institutionelle Autonomie der Hochschuleinrichtungen gewahrt bleiben.

14.   

Um dies zu erreichen, sollten vier gleichermaßen wichtige Kernziele im Rahmen einer gemeinsamen Anstrengung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene verfolgt werden:

Stärkung der europäischen Dimension in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation sowie der Synergien zwischen diesen Bereichen;

Stärkung der globalen Führungsrolle Europas;

Unterstützung der Erholung in Europa und der Reaktion auf den digitalen und den grünen Wandel;

Vertiefung des europäischen Zugehörigkeitsgefühls auf der Grundlage gemeinsamer Werte;

ERSUCHT DIE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS MIT HOCHSCHULEINRICHTUNGEN UND INTERESSENTRÄGERN ZUSAMMENZUARBEITEN, UM DIE FOLGENDEN KERNZIELE ZU ERREICHEN:

Stärkung der europäischen Dimension in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation sowie der Synergien zwischen diesen Bereichen

15.

Eine vertiefte transnationale Zusammenarbeit trägt dazu bei, den Europäischen Bildungsraum und den neuen Europäischen Forschungsraum in vollständiger Synergie zu verwirklichen, indem Hochschuleinrichtungen gestärkt werden und die Qualität von Hochschulbildung, Forschung und Innovation in Europa insgesamt erhöht wird. Durch neue Dimensionen, Formate und Möglichkeiten der Mobilität über Fachgebiete, Sektoren und Grenzen hinweg sowie durch attraktive und nachhaltige akademische und wissenschaftliche Laufbahnen und durch offene Bildung und offene Wissenschaft ermöglicht diese Zusammenarbeit es den Hochschuleinrichtungen, gesellschaftliche Herausforderungen besser zu bewältigen und Studierende, lebenslang Lernende und Forschende mit dem richtigen Wissen und den richtigen Kompetenzen und Fertigkeiten für ihre künftige berufliche und persönliche Entwicklung auszustatten. Besondere Aufmerksamkeit sollte Studierenden und jungen Forschenden, deren Studium und Karriere durch die Pandemie stark beeinträchtigt wurden, sowie denjenigen aus ländlichen und abgelegenen Gebieten, z. B. aus Regionen in äußerster Randlage, geschenkt werden.

16.

Allianzen von Hochschuleinrichtungen, wie die „Europäischen Hochschulen“, können das Potenzial einer umfassenden und langfristigen institutionellen Zusammenarbeit im Hochschulbereich aufzeigen. Solche Allianzen haben das Potenzial, einen echten europäischen Mehrwert zu schaffen, indem sie durch das langfristige Engagement aller beteiligten Parteien eine kritische Masse auf europäischer Ebene erreichen. Sie erleichtern die europaweite Freizügigkeit zu Studien-, Arbeits- und Forschungszwecken auf der Grundlage gemeinsamer Interessen. Durch ein hohes Maß an Integration, Transparenz und Offenheit können sie eine transformative Wirkung innerhalb Europas und für Europa haben. Ihre Koordinierung und Komplementarität mit anderen europäischen, nationalen, regionalen, lokalen und - wo relevant - internationalen Initiativen und Netzwerken wird ihre transformative Wirkung verstärken.

17.

Um den vollen Mehrwert von Hochschulallianzen wie den „Europäischen Hochschulen“ zu erschließen, bedarf es weiterer Unterstützung auf europäischer und - wo angebracht - auf nationaler Ebene im Rahmen eines schrittweisen Vorgehens. Als Katalysatoren des institutionellen Wandels sollten diese Allianzen - wo angebracht - bei der Entwicklung einer starken Forschungs- und Innovationsdimension und bei der Umsetzung innovativer gemeinsamer Bildungsprogramme auf allen Ebenen im Rahmen eines studierendenzentrierten, forschungs- und innovationsorientierten Ansatzes unterstützt werden, die möglicherweise gemeinsame Abschlüsse auf der Grundlage europäischer Kriterien vergeben könnten, die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren im Einklang mit den Instrumenten des Bologna-Prozesses erarbeitet wurden. Diese Allianzen sollten - wo angebracht - auch bei der Verbesserung des Personalmanagements im Hinblick auf die mögliche gemeinsame Einstellung von Akademikerinnen und Akademikern und Forschenden, bei der Förderung der Entwicklung attraktiver und nachhaltiger Laufbahnen und bei der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und Strukturen, z. B. Labors und Plattformen, unterstützt werden.

18.

Unter uneingeschränkter Anerkennung des Wertes des Präsenzlernens und der physischen Mobilität sowie der Notwendigkeit einer ausgewogenen Mobilität Hochqualifizierter sollten die Hochschuleinrichtungen ermutigt werden, alle Arten der Mobilität von Studierenden, Hochschulpersonal und Forschenden, die zum akademischen Erfolg und zur persönlichen Leistung beitragen, weiter zu unterstützen, indem sie es allen Studierenden, Hochschulpersonal und Forschenden ermöglichen, internationale und interkulturelle Kompetenzen durch die Internationalisierung von Lehrplänen oder die Teilnahme an innovativen internationalen Umgebungen in ihren eigenen Hochschulen zu erwerben.

19.

Das Europäische Jahr der Jugend spielt diesbezüglich eine befähigende Rolle. Es sei an das Ziel erinnert, dass mindestens 20 % der Hochschulabsolventen im Europäischen Hochschulraum einen Studien- oder Ausbildungsaufenthalt im Ausland absolviert haben sollten, wie im Kommuniqué von Rom der Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraums vom 19. November 2020 bekräftigt wurde, sowie an die Unterstützung, die der Initiative „Europäische Hochschulen“ gewährt werden soll, um das ehrgeizige Ziel, dass 50 % der Studierenden von Mobilität profitieren, zu erreichen, wie in den Schlussfolgerungen des Rates zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für einen neuen Bezugsrahmen für die europäische Hochschulbildung dargelegt.

20.

Um diese Ziele zu erreichen, sollten sich die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschuleinrichtungen auch um eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Einrichtungen bemühen, u. a. durch eine weitere Ausdehnung der Umsetzung der Initiative „Europäischer Studierendenausweis“ und durch die weitere Umsetzung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von akademischen Qualifikationen und Studienaufenthalten im Ausland, in Zusammenarbeit mit dem Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC). Die Hochschuleinrichtungen sollten ermutigt werden, die digitalen Instrumente für Mobilität und Anerkennung umfassend zu nutzen, Mehrsprachigkeit, Interkulturalität und die Inklusion von Studierenden mit geringeren Chancen auf ihren Campussen zu fördern und die Mobilität in ihre Lehrpläne zu verankern.

Stärkung der globalen Führungsrolle Europas

21.

Die Internationalisierung von Hochschulbildung und Forschung ist für Europa von strategischer geopolitischer Bedeutung, wie in der gemeinsamen Mitteilung „Global Gateway“ dargelegt. Die globale Zusammenarbeit im Hochschulbereich muss auf grundlegenden Werten und Grundsätzen aufbauen, wobei akademische Freiheit, institutionelle Autonomie, offene Bildung und offene Wissenschaft im Mittelpunkt stehen müssen. Die Grundsätze der Gegenseitigkeit und gleicher Wettbewerbsbedingungen sollten eine Grundvoraussetzung für die internationale Zusammenarbeit sein. Der Leitgrundsatz „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“ sollte bei den Forschungs- und Innovationsbeziehungen und den Verhandlungen mit globalen Partnern befolgt werden. Die Hochschuleinrichtungen sollten durch einen koordinierten europäischen Ansatz unterstützt werden, um diese europäischen Werte und Grundsätze auf globaler Ebene zu unterstützen und eine ausgewogene und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zu ermöglichen, die Teil der „Soft Power“ Europas und seiner Fähigkeit ist, global Standards zu setzen. Die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Hochschulbildung und Forschung muss auf einem gemeinsamen Verständnis und dem Teilen dieser gemeinsamen Werte und Grundsätze beruhen, die auf europäischer Ebene im Einklang mit anderen strategischen Interessen der Union gemäß der Konferenz von Marseille zum globalen Ansatz gefördert werden.

22.

Eine vertiefte europäische Zusammenarbeit kann vorteilhaft sein, um die Hochschuleinrichtungen zu unterstützen und Forschenden, Lehrkräften, Studierenden und dem Hochschulpersonal die notwendigen Instrumente an die Hand zu geben, um die Herausforderungen einer fairen globalen Zusammenarbeit zu bewältigen, wie Ungleichheit, Einflussnahme aus dem Ausland und Hindernisse für eine offene Wissenschaft. Es ist auch erforderlich, ein sachkundiges und unabhängiges Verständnis der Partner in Drittländern zu fördern. Um die Europäische Union zu einem sicheren Hafen der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und der demokratischen Werte zu machen, sollten die Hochschuleinrichtungen durch europäische und nationale Programme unterstützt werden, die das Exzellenzprinzip in vollem Umfang wahren, um Studierende, Forschende und Akademikerinnen und Akademiker aufzunehmen, deren Freiheit bedroht ist.

23.

Zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene sollten die Hochschuleinrichtungen ermutigt werden, lokale oder regionale Ökosysteme zu mobilisieren und so den territorialen Zusammenhalt durch starke Partnerschaften mit Forschungsorganisationen, Innovationsakteuren, Geldgebern und Wirtschafts- und Sozialpartnern zu fördern und gleichzeitig die enge Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und nationalen Behörden zu verbessern. Um die Vielfalt und Exzellenz der europäischen Hochschuleinrichtungen auf globaler Ebene zu fördern, sollten auf europäischer Ebene weitere Anstrengungen unternommen und die Mitgliedstaaten bei der Förderung nationaler Maßnahmen weiter unterstützt werden, beispielsweise durch Exzellenzinitiativen und regionale und lokale Hubs.

24.

Die transnationale Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen erhöht ihre Attraktivität für internationale Studierende, Forschende und globale Partner und steigert die Qualität von Bildungsangeboten sowie das Forschungs- und Innovationspotenzial. Bestehende europäische Programme wie Erasmus+, die Instrumente des auswärtigen Handelns der Union und Horizont Europa sollten im Rahmen der in ihren Rechtsgrundlagen vorgesehenen Maßnahmen genutzt und nach ihren jeweiligen Bewertungskriterien evaluiert werden, um Allianzen von Hochschuleinrichtungen wie die „Europäischen Hochschulen“ und die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) bei der Entwicklung gemeinsamer Internationalisierungsaktivitäten und -strategien in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu unterstützen. Dies würde ihnen helfen, sich international zu profilieren, Netzwerke mit wichtigen Partnern in der ganzen Welt aufzubauen, die Kapazitäten von Partnern in Drittländern zu stärken und die internationale Mobilität (nach innen und außen) von Studierenden, Forschenden, Akademikerinnen und Akademikern und Hochschulpersonal zu fördern. Das Globale Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Bereich der Hochschulbildung der UNESCO von 2019 sollte vollumfänglich genutzt werden, da es die internationale Mobilität von Studierenden erleichtert und somit Potenzial für die Internationalisierung der europäischen Hochschulbildung freisetzt. Gemeinsame europäische Bemühungen gegenüber Drittländern könnten zudem über das Konzept „Team Europa“ das europäische Hochschulangebot weiter fördern und Aktivitäten für den Aufbau von Kapazitäten zum gegenseitigen Nutzen ermöglichen.

Unterstützung des Aufbaus in Europa und der Reaktion auf den digitalen und den grünen Wandel

25.

Die Hochschuleinrichtungen sollten weiter ermutigt werden, Wissen in Kompetenzen, Fertigkeiten und Innovation umzuwandeln. Dies kann unter uneingeschränkter Wahrung der akademischen Freiheit geschehen, indem eine enge Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie innerhalb lokaler und regionaler Forschungs- und Innovationsökosysteme entwickelt und die sektorübergreifende Mobilität zwischen Hochschuleinrichtungen und anderen Partnern erleichtert wird, insbesondere auf der Grundlage intelligenter Spezialisierungsstrategien und des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und der KIC. Diese Zusammenarbeit könnte auch für lokale Unternehmen und KMU von großem Nutzen sein und Studierenden, Forschenden, Akademikerinnen und Akademikern, Lehrkräften und Hochschulpersonal die Möglichkeit geben, in jeder Phase ihrer Laufbahn, z. B. in den Bereichen Management von geistigem Eigentum, Wissenstransfer und Unternehmertum, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, geschult zu werden. Die gesamte Vielfalt der Tätigkeiten von Akademikerinnen und Akademikern innerhalb und außerhalb der Hochschulen in Bezug auf alle Dimensionen der Aufgaben von Hochschuleinrichten müssen bei der Beurteilung ihrer Laufbahn berücksichtigt werden. Hochschuleinrichtungen sollten auch ihre Fähigkeit verbessern, sich in ihre Ökosysteme einzubringen, indem sie die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Fertigkeiten, insbesondere für strategische Industriesektoren, vermitteln und den Wissens- und Technologietransfer sowie die Gründung von Spin-offs fördern.

26.

Hochschuleinrichtungen könnten bei der Verbesserung des studierendenzentrierten und forschungsbasierten Lernens unterstützt werden, das darauf abzielt, den Studierenden aktuelle Fertigkeiten, Kompetenzen und Kenntnisse zu vermitteln und ihre Forschungsfähigkeiten und -erfahrungen weiterzuentwickeln. Die Studierenden sollten ferner unterstützt werden, interdisziplinär in herausforderungsbasierten Ansätzen zu arbeiten.

27.

Die Hochschuleinrichtungen können eine zentrale Rolle beim lebenslangen Lernen und bei der Bewältigung des Wandels auf dem Arbeitsmarkt spielen, indem sie sich für alle Arten von Lernenden öffnen und deren Beschäftigungsfähigkeit fördern, auch mittels Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zu diesem Zweck sollten die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützt werden, die Digitalisierung zu nutzen, um innovative Lern- und Unterrichtsmethoden zu fördern und flexible und maßgeschneiderte Bildungswege zu konzipieren und umzusetzen, wo angebracht auch mit kürzeren Programmen oder Lernerfahrungen, die zu Micro-Credentials führen können, ohne dabei vom Grundprinzip des vollwertigen Studiums abzuweichen. Um die einschlägigen Kompetenzen, Fertigkeiten, Einstellungen und den Unternehmergeist der Lernenden zu entwickeln, sollten die Hochschuleinrichtungen dazu ermutigt werden, mit ihren Ökosystemen zusammenzuarbeiten, berufsbezogene Erfahrungen wie Praktika, Ausbildungsstellen und Freiwilligenarbeit zu fördern und - wo angebracht - unternehmerische Wege weiterzuentwickeln, die es den Studierenden ermöglichen, während ihres Studiums unternehmerische Projekte durchzuführen.

28.

Den Hochschuleinrichtungen kommt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung des grünen Wandels und der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu, da sie ein besonderes Qualitätsmerkmal auf globaler Ebene darstellen. In diesem Zusammenhang sollten die Hochschuleinrichtungen in ganz Europa dabei unterstützt werden, Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Ansätze im Rahmen eines Gesamtkonzepts für ihre Aufgabenstellungen, Infrastrukturen und Arbeitsabläufe einzuführen, sofern dies von Belang ist.

29.

Zur Verwirklichung des grünen Wandels sollten die Hochschuleinrichtungen ermutigt werden, interdisziplinäre Kenntnisse, Kompetenzen und Fertigkeiten zu entwickeln, den Erwerb und die Nutzung von Wissen über Nachhaltigkeit bei allen Lernenden und in den Gemeinschaften zu unterstützen und die Bildung im Bereich der Nachhaltigkeit als Teil der Lehrpläne in allen relevanten Bereichen zu verankern. Sie sollten dazu ermutigt werden, Forschungsarbeiten in Auftrag zu geben und durchzuführen, die auf der Wissensbasis zur Nachhaltigkeit aufbauen.

30.

Wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, sind digitale Technologien ein leistungsfähiges Instrument für den Wandel der Hochschulsysteme in Europa, und die Hochschuleinrichtungen tragen ihrerseits dazu bei, den digitalen Wandel in Europa zu beschleunigen.

31.

Es ist erforderlich, Hochschuleinrichtungen mit hoher Konnektivität, leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen und Diensten auszustatten, die weitmöglichst interoperabel und europaweit gemeinsam nutzbar sind, auf europäischen Normen (3) beruhen und vertrauenswürdige Technologien nutzen, die den spezifischen Bedürfnissen der Hochschuleinrichtungen entsprechen, wie etwa sichere Daten.

32.

Die Beschleunigung des digitalen Wandels in Europa setzt voraus, dass allen Studierenden, Lehrkräften, Mitarbeitenden, Akademikerinnen und Akademikern und Forschenden sowie - wo relevant - der breiten Öffentlichkeit digitale und datenbezogene Kenntnisse vermittelt werden. Den Hochschuleinrichtungen kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zu, indem sie den Lernenden neu aufkommende digitale Kompetenzen vermitteln und deren ethische Aspekte – wie Data Stewardship, künstliche Intelligenz, Hochleistungsrechnen und Cybersicherheit – vermitteln und Forschung und Innovation betreiben.

33.

Hochschuleinrichtungen sollten – ungeachtet der uneingeschränkten Anerkennung des Wertes des Präsenzlernens – die digitalen Mittel umfassend nutzen, um die Qualität der Lernerfahrung für Studierende, Hochschulpersonal, Akademikerinnen und Akademiker und Forschende zu verbessern und soziale Ungleichheiten zu beseitigen. Zur Überbrückung der digitalen Kluft sollten Initiativen unterstützt werden, die einen gleichberechtigten Zugang zu individualisierten Lernangeboten für alle ermöglichen, z. B. durch virtuellen oder hybriden Unterricht an abgelegenen Lernorten. Hochschuleinrichtungen sollten bei ihren Bemühungen begleitet werden, Plattformen und interoperable, den Datenaustausch ermöglichende Instrumente gemeinsam zu nutzen und gleichzeitig hochwertige, benutzerfreundliche Bildungsressourcen wie Online-Kurse anzubieten.

Vertiefung des europäischen Zusammengehörigkeitsgefühls auf der Grundlage gemeinsamer Werte

34.

Um das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl zu vertiefen und unseren europäischen Lebensstil zu fördern, ist es von entscheidender Bedeutung, die demokratischen Werte Europas zu wahren und zu schützen, Vielfalt, Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Qualität und Relevanz der Hochschulbildung im Hinblick auf zukunftssichere Kompetenzen zu stärken. Hochschuleinrichtungen sind autonom, und die akademische Freiheit und die Wissenschaftsfreiheit bilden die zentralen Grundsätze, die ihrer Aufgabenstellung und ihren Tätigkeiten zugrunde liegen.

35.

Hochschuleinrichtungen sollten in ihren Bemühungen unterstützt werden, Bildung und Wissenschaft vor Desinformation zu schützen, offene Wissenschaft zu fördern und demokratische Werte zu verteidigen. In dieser Hinsicht sind die Hochschuleinrichtungen ein Garant für die Demokratie und ein primäres Forum für Bürgerwissenschaft, weil sie Studierende auf eine aktive Bürgerschaft und öffentliches Engagement vorbereiten.

36.

Hochschuleinrichtungen können die öffentliche Debatte mit fundierten und aufschlussreichen Informationen anregen, indem sie einen breiteren Zugang zu Veröffentlichungen und Forschungsdaten gewähren und öffentliche Veranstaltungen zur Verbreitung und Diskussion von Forschungsergebnissen organisieren. Sie können zentrale Akteure bei der Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Forschung sein und bilden die Schnittstelle zwischen Bildung, Forschung, Innovation, Behörden und Zivilgesellschaft. Diese Rolle könnte weiter gestärkt und von den Hochschuleinrichtungen genutzt werden, um auf systematischere Weise mit allen gesellschaftlichen Akteuren zusammenzuarbeiten, einschließlich öffentlicher und privater Innovatoren, regionaler und lokaler Behörden sowie Schulen, Medien, Organisationen zur Verbreitung der Wissenschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft wie Verbraucher-, Nutzer- oder Patientenverbände.

37.

Hochschuleinrichtungen sollten sicherstellen, dass Studierende, Akademikerinnen und Akademiker, Forschende und Hochschulpersonal als vollwertige Mitglieder und konstruktive Partner der Hochschulgemeinschaft an ihrer Governance beteiligt sind. In dieser Hinsicht können die Studierenden an den Entscheidungsfindungsmechanismen beteiligt werden, auch in Bezug auf die Lehrpläne, was ein Aspekt der grundlegenden akademischen Werte und ein Zeichen von Demokratie ist und für eine Kultur des Dialogs in den Hochschuleinrichtungen steht.

38.

Hochschuleinrichtungen sollten in ihren Bemühungen unterstützt und ermutigt werden, die Inklusion und den Erfolg ihrer Studierenden, Akademikerinnen und Akademiker und Forschenden und ihres Personals sicherzustellen und die Chancengleichheit, ungeachtet des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, des sozialen und wirtschaftlichen Hintergrunds, der Gesundheit, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Migrationshintergrunds und der geografischen Lage, zu fördern. Zu diesem Zweck sollten die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützt werden, das Wohlergehen aller im Einklang mit einer größeren sozialen Vielfalt sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollten die Hochschuleinrichtungen ermutigt werden, auf unterrepräsentierte Gruppen zuzugehen, um deren Zugang zur Hochschulbildung zu verbessern und ihnen zu helfen, ihr Studium abzuschließen, wobei Studierende und junge Forschende, deren Studium und Karriere durch die Pandemie stark beeinträchtigt wurden, sowie diejenigen aus ländlichen und abgelegenen Gebieten, z. B. aus Regionen in äußerster Randlage, gebührend berücksichtigt werden sollten.

39.

Hochschuleinrichtungen sollten dabei unterstützt und ermutigt werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern in ihrer Studierendenschaft und bei ihrem Personal zu verbessern, auch im Zusammenhang mit der akademischen Laufbahnentwicklung.

40.

Hochschuleinrichtungen können innovative Lehrmittel und Pädagogik, einschließlich digitaler Hilfsmittel, einsetzen, um einen auf die Studierenden ausgerichteten Ansatz für das Lernen zu bieten, unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund oder Lernhintergrund. Um die Ungleichheit zu verringern und den persönlichen Erfolg zu fördern, sollten die Hochschuleinrichtungen ermutigt werden, maßgeschneiderte Beratungs- und Unterstützungsdienste anzubieten, insbesondere für Studienanfänger, bei denen der Lernstil und der Bildungsweg sowie der sozioökonomische Hintergrund jedes Lernenden berücksichtigt werden;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION INSBESONDERE, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS ALLIANZEN VON HOCHSCHULEINRICHTUNGEN WIE DIE „EUROPÄISCHEN HOCHSCHULEN“ ZU UNTERSTÜTZEN:

41.

Alle Arten von Allianzen von Hochschuleinrichtungen sollten mit allen geeigneten und einschlägigen Mitteln weiter unterstützt werden, um Kooperationstätigkeiten auf der Grundlage von hoher Qualität, Exzellenz, Wirkung, Inklusivität und geografischer Ausgewogenheit zu erleichtern und um Hindernisse und Lösungen zu bestimmen, die allen Allianzen gemeinsam sein könnten. Auf der Grundlage der Halbzeitüberprüfung der ersten Pilotallianzen sollte die Initiative „Europäische Hochschulen“ weiter ausgebaut werden. Dies würde es auch ermöglichen, Aktivitäten zu bündeln, um bewährte Verfahren in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation sowie Dienst an der Gesellschaft auszutauschen.

42.

Zunächst sollten Allianzen von Hochschuleinrichtungen dazu ermutigt werden, die bestehenden Finanzierungsprogramme sowie die zweckdienlichen Instrumente auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene vollumfänglich zu nutzen, um ihre Zusammenarbeit zu erweitern und zu vertiefen.

43.

Wo relevant, sollten in enger Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, Hochschulallianzen und Interessenträgern Schritte unternommen werden, um die Hindernisse für eine vertieftere, langfristige und flexible transnationale Zusammenarbeit zu überwinden und institutionalisierte Kooperationsinstrumente auf der Grundlage einer vorherigen gründlichen Bewertung ihrer Notwendigkeit, ihres Nutzens und ihrer Durchführbarkeit zu entwickeln. Ziel ist es, den Allianzen auf freiwilliger Basis den Spielraum zu geben, gemeinsam zu handeln, gemeinsame strategische Entscheidungen zu treffen, gemeinsame Einstellungsverfahren zu erproben, gemeinsame Lehrpläne zu entwerfen oder Ressourcen und Kapazitäten in den Bereichen Personal, Technik, Daten, Bildung, Forschung und Innovation zu bündeln.

44.

Während der Schwerpunkt auf der Umsetzung des europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme liegt, sollten weitere Schritte unternommen werden, um den Wert innovativer transnationaler Lernerfahrungen anzuerkennen und die Sichtbarkeit, die Attraktivität und das Ansehen solcher gemeinsamer Programme, die von Allianzen von Hochschuleinrichtungen angeboten werden, sowohl in Europa als auch darüber hinaus zu erhöhen. Es sollten gemeinsame Kriterien ausgelotet werden, die zu einem potenziellen europäischen Label für gemeinsame Programme führen könnten. Später könnten im Einklang mit den bestehenden Instrumenten des Bologna-Prozesses auf freiwilliger Basis auf nationaler, regionaler oder institutioneller Ebene eventuell gemeinsame Studienabschlüsse auf allen Ebenen konzipiert und angeboten werden, die auf diesen gemeinsam erarbeiteten europäischen Kriterien beruhen. Dieser Prozess sollte in enger Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, Allianzen von Hochschuleinrichtungen und Interessenträgern erfolgen.

45.

Die Ergebnisse der unter den Nummern 43 und 44 genannten Sondierungsprozesse würden dem Rat in jeder Phase zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

46.

Effiziente und wirksame Qualitätssicherungsprozesse sollten auf nationaler Ebene ermöglicht werden, um einen europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme gemäß den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) zu erleichtern, wobei die Bedeutung von Qualität, Forschung und Beschäftigungsfähigkeit zu berücksichtigen ist.

47.

Damit Allianzen von Hochschuleinrichtungen ihr volles Potenzial ausschöpfen können, indem sie die finanziellen Kosten der transnationalen Zusammenarbeit angehen, um alle ihre Aufgaben längerfristig zu erfüllen, sollten Schritte in Richtung einer nachhaltigeren, ganzheitlicheren und stärker integrierten EU-Finanzierungsperspektive unternommen werden. Diesbezüglich sollte die Kommission in enger Absprache mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern bis 2024 Pilotansätze für mögliche Lösungen erproben und anschließend dem Rat zur weiteren Entscheidung Bericht erstatten;

VERFÄHRT BEI SEINEN NÄCHSTEN SCHRITTEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER INSTITUTIONELLEN AUTONOMIE UND IM EINKLANG MIT DEN NATIONALEN GEGEBENHEITEN WIE FOLGT: ER

48.

FORDERT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF, die akademischen Grundwerte, einschließlich der akademischen Freiheit und Integrität, im Einklang mit dem Kommuniqué von Rom der Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraums von 2020 und der Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit zu fördern und zu schützen;

49.

ERSUCHT die Kommission und die Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessensträgern gemeinsam Maßnahmen zur Schaffung von Synergien zwischen Hochschulbildung, Forschung und Innovation innerhalb des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Governance-Strukturen des Europäischen Forschungsraums voranzutreiben. Diese Maßnahmen sollten auf europäischer Ebene einen echten Mehrwert besitzen, zur Erreichung der oben genannten Kernziele beitragen und von der Kommission und auf freiwilliger Basis von den Mitgliedstaaten mit allen geeigneten Mitteln entsprechend den nationalen Gegebenheiten durchgeführt werden;

50.

ERSUCHT die Kommission, dem Rat bis Mitte 2022 einen Fahrplan für die gemeinsame Gestaltung der neuen Instrumente zur Information und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Aus dem Fahrplan sollten wichtige Etappenziele und die beteiligten Sachverständigengruppen hervorgehen. Bei der Umsetzung der Kernziele werden folgende Maßnahmen berücksichtigt: Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission über eine europäische Hochschulstrategie genannt werden; die Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030); die einschlägigen Maßnahmen, die in der politischen Agenda des Europäischen Forschungsraums 2022-2024 in der Anlage der Schlussfolgerungen des Rates zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums (EFR) aufgeführt sind, und die Werte und Grundsätze, die in der Empfehlung des Rates zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa genannt werden;

51.

ERSUCHT die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Interessenträger, verstärkt zusammenzuarbeiten, um diese Synergien aufbauend auf den bestehenden Governance-Strukturen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Europäischen Forschungsraums, in enger Synergie mit dem Europäischen Hochschulraum und unter Nutzung der bewährten Verfahren der Hochschuleinrichtungen umzusetzen. In diesem Zusammenhang könnten - wenn relevant - gemeinsame Sitzungen der für das Hochschulwesen zuständigen Generaldirektoren und des ERAC in Betracht gezogen werden, in denen über klar definierte Themen von gemeinsamem Interesse beraten und ein gemeinsames Ziel verfolgt wird;

52.

ERSUCHT die Kommission und die Mitgliedstaaten, durch eine enge Zusammenarbeit mit Dachorganisationen auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene oder mit anderen geeigneten Organisationen, die auf EU-Ebene relevant und für die Interessengruppen repräsentativ sind, auf diese Kernziele hinzuarbeiten, so z. B mit Hochschuleinrichtungen, einschließlich Allianzen europäischer Hochschuleinrichtungen, Studierendenvereinigungen, Qualitätssicherungsagenturen, Organisationen, die Forschung und Technologieentwicklung betreiben, FuI-intensive Unternehmen, einschließlich KMU, einzelnen Forschenden und Innovatoren, Forschungsinfrastrukturen, FuI-Förderorganisationen und Akademien der Wissenschaften. Regelmäßige Treffen wie im Rahmen des Forums der Hochschulen für die Zukunft Europas könnten in Betracht gezogen werden, um die Umsetzung der Strategie zu erörtern und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern. Die in diesem Forum erzielten Ergebnisse sollten den Anstoß für weitere Entwicklungen und Arbeiten der einschlägigen Gruppen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Europäischen Forschungsraums in Synergie mit dem Europäischen Hochschulraum geben;

53.

ERSUCHT die Mitgliedstaaten, mit Unterstützung der Kommission multilaterale Austauschmaßnahmen zu nutzen, um den Austausch bewährter Verfahren und das Peer-Learning von anderen Mitgliedstaaten zu unterstützen;

54.

NIMMT die Absicht der Kommission ZUR KENNTNIS, die Instrumente zum Monitoring der Hochschulbildung zu rationalisieren. Dadurch könnte ohne erhöhten Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten oder die Hochschuleinrichtungen ihr Potenzial und ihre Relevanz für politische Entscheidungsträger, Hochschuleinrichtungen, Studierende und Forschende im Hinblick darauf gesteigert werden, Informationen über die bei der Umsetzung der europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschulen erzielten Fortschritte bereitzustellen und die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die Maßnahmen, zu denen sie beitragen wollen, auf Grundlage solider Fakten und Daten zu entwickeln. Die Beteiligung der Mitgliedstaaten an diesem Prozess beruht auf Freiwilligkeit; SCHLÄGT VOR, die weiteren Diskussionen auf Grundlage einer Mapping-Studie hinsichtlich des Potenzials und des Rechtsrahmens der einschlägigen Monitoringinstrumente zu führen; HEBT HERVOR, dass diese Aufgabe in Synergie mit dem Prozess der Koordinierung und des Monitorings der EFR-Politik entwickelt werden sollte, einschließlich des EFR-Dashboard;

55.

ERSUCHT die Kommission, den Mitgliedstaaten regelmäßig Fortschrittsberichte über die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen vorzulegen und einen umfassenden Überblick im ausführlichen Bericht der Kommission über den Europäischen Bildungsraum im Jahr 2025 zu geben, in dem auch die Fortschritte bei der Umsetzung des Europäischen Forschungsraums berücksichtigt werden.

(1)  Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen bezieht sich der Begriff „Hochschuleinrichtungen“ auf den gesamten tertiären Bildungsbereich und umfasst somit alle Arten von Hochschuleinrichtungen, einschließlich – in Übereinstimmung mit nationalem Recht oder nationalen Praktiken – Forschungshochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Einrichtungen der höheren Berufsbildung und Kunsthochschulen.

(2)  OECD (2020), Resourcing Higher Education: Challenges, Choices and Consequences, Higher Education, OECD Publishing, Paris.

(3)  Carretero Gomez, S., Vuorikari, R. und Punie, Y., DigComp 2.1: The Digital Competence Framework for Citizens with eight proficiency levels and examples of use, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2017.


ANHANG

Politische hintergrunddokumente

Europäischer Rat

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 (EUCO 19/1/17 REV 1)

Rat der Europäischen Union

Empfehlung (EU) 2021/2122 des Rates vom 26. November 2021zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa (ABl. L 431 vom 2.12.2021, S. 1)

Schlussfolgerungen des Rates zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums (EFR) (14308/21, 26. November 2021)

Schlussfolgerungen des Rates zum globalen Konzept für Forschung und Innovation – Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt (12301/21, 28. September 2021)

Schlussfolgerungen des Rates zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für einen neuen Bezugsrahmen für die europäische Hochschulbildung (ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 14)

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Vertiefung des Europäischen Forschungsraums: Schaffung attraktiver und nachhaltiger Laufbahnen und Arbeitsbedingungen für Forschende und Verwirklichung der Mobilität Hochqualifizierter“ (9138/21, 28. Mai 2021)

Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030), (ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1)

Schlussfolgerungen des Rates zum Neuen Europäischen Forschungsraum (13567/20, 1. Dezember 2020)

Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1)

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ (ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 7)

Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 1)

Europäische Kommission

Tackling R&I Foreign Interference (SWD(2022) 12 final)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Hochschulstrategie (COM(2022) 16 final)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Der globale Ansatz für Forschung und Innovation – Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt“ (COM(2021) 252 final/2)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ (COM(2020) 628 final)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020) 625 final)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“(COM(2020) 274 final)

Europäische Kommission und Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank „Global Gateway“ (JOIN(2021) 30 final)

Erklärungen

Ministerkommuniqué von Rom (19. November 2020)

Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit (20. Oktober 2020)