11.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 12/3


Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/798/GASP des Rates und der Verordnung (EU) 224/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik unterliegen

(2022/C 12/02)

Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf folgende Informationen hingewiesen:

Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind der Beschluss 2013/798/GASP des Rates (2), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/23 des Rates (3), und die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/21 des Rates (5).

Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist der Rat der Europäischen Union, vertreten durch den Generaldirektor der Generaldirektion RELEX (Außenbeziehungen) des Generalsekretariats des Rates, und die mit der Verarbeitung betraute Stelle ist das Referat RELEX.1.C, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1.C

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Brüssel

BELGIEN

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss 2013/798/GASP, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/23, und der Verordnung (EU) Nr. 224/2014, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/21, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss 2013/798/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 erfüllen.

Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere diesbezügliche Daten.

Die erhobenen personenbezogenen Daten können soweit erforderlich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden.

Unbeschadet der in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Einschränkungen wird den Rechten der betroffenen Personen wie dem Auskunftsrecht sowie den Rechten auf Berichtigung oder Widerspruch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprochen.

Die personenbezogenen Daten werden fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Streichung der betroffenen Person von der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, oder ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Maßnahme oder für die Dauer von eventuell begonnenen Gerichtsverfahren gespeichert.

Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe können betroffene Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einlegen (edps@edps.europa.eu).


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 51.

(3)  ABl. L 5 I vom 10.1.2022, S. 10.

(4)  ABl. L 70 vom 11.3.2014, S. 1.

(5)  ABl. L 5 I vom 10.1.2022, S. 1.