20.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 484/45


Angaben der Mitgliedstaaten zur Schlieẞung von Fischereien

(2022/C 484/27)

Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:

Datum und Uhrzeit der Schließung

1.10.2022

Dauer

1.10.2022 bis 31.12.2022

Mitgliedstaat

Italien

Code der Fischereiaufwandsgruppe

EFF2/MED2_TR3

Bestandsgruppe

Rote Tiefseegarnele in den geografischen Untergebieten 8, 9, 10 und 11

Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs

Schiffe mit einer Länge über alles ≥ 18 und < 24 m

Laufende Nummer

13/TQ110


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.