16.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/8


Veröffentlichung des infolge der Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geänderten Einzigen Dokuments

(2022/C 309/07)

Die Europäische Kommission hat die vorliegende geringfügige Änderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) genehmigt.

Der Antrag auf Genehmigung dieser geringfügigen Änderung kann in der eAmbrosia-Datenbank der Kommission eingesehen werden.

EINZIGES DOKUMENT

„PLÁTANO DE CANARIAS“

EU-Nr.: PGI-ES-0867-AM01 – 10.1.2022

g. U. ( ) g. g. A. (X)

1.   Name(n)

„Plátano de Canarias“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Spanien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) „Plátano de Canarias“ gilt für die Bananen der Sorte Cavendish, Art Musa acuminata Colla (AAA), die auf den Kanarischen Inseln zum frischen Verzehr angebaut, aufgemacht und verpackt werden.

Die Farbgebung der Bananenschale variiert von Grün zum Zeitpunkt der Ernte bis zu intensivem Gelb zum Zeitpunkt des Verzehrs; die Farbe des Fruchtfleischs geht von Elfenbeinweiß über Cremefarben bis Gelb.

Die Pünktchen auf der Schale der Bananen der g. g. A. „Plátano de Canarias“ sind für die Verbraucher zu einem echten Erkennungszeichen geworden.

„Plátano de Canarias“ weisen eine intensive Aktivität der Enzyme Polyphenoloxidase und Peroxidase auf, die die Oxidationsreaktionen katalysieren, welche die bräunliche Verfärbung der Schale bewirken. Dieses Merkmal wird während des Reifeprozesses der Bananen durch das Auftreten brauner punktförmiger Flecken auf der Schale und durch eine größere Anfälligkeit für Druckstellen deutlich. Die kleinen braunen Punkte auf der Schale sind das typische Erkennungsmerkmal der Banane „Plátano de Canarias“, die „berühmt für ihre Punkte“ ist.

„Plátano de Canarias“ sind länglich mit einer deutlichen Krümmung; sie werden zum Staudenansatz hin schmaler.

Bei der obligatorischen Kalibrierung werden die Mindestwerte überprüft (Länge: 14 cm; Durchmesser: 27 mm).

Die Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ weisen die folgenden grundlegenden chemischen Eigenschaften auf:

Stärke unter 8.

Gesamtzuckergehalt über 10.

Sowohl der Stärke- als auch der Gesamtzuckergehalt werden in g pro 100 g reifes Fruchtfleisch angegeben.

Der geringe Stärke- und der hohe Gesamtzuckergehalt sind für das geschützte Erzeugnis typisch.

Zusammenfassend verfügt „Plátano de Canarias“ über folgende besondere Eigenschaften:

Intensiver süßer Geschmack, der sich aus dem hohen Zucker- und dem niedrigen Stärkegehalt ergibt

Intensives Aroma mit „Geschmackseindruck Banane“ infolge eines hohen Anteils an Isoamylacetat und Hexylbutanoat:

Das 3-Methylbutylacetat oder Isoamylacetat ist das Aroma, das dem Erzeugnis das intensive Aroma mit „Geschmackseindruck Banane“ verleiht. Gemäß den vorliegenden Studien ist die Konzentration dieser Verbindung bei Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ deutlich höher als bei Bananen anderer Herkunft. Darüber hinaus enthalten „Plátanos de Canarias“ mit dem Hexylbutanoat eine Verbindung, die ebenfalls mit dem typischen Bananenaroma assoziiert wird. Diese Verbindung ist jedoch bei Bananen anderer Herkunft überhaupt nicht vorhanden.

Die braunen Flecken auf der Schale weisen auf eine intensive Aktivität der Polyphenoloxidase und der Peroxidase hin, die die Oxidationsreaktionen katalysieren, die zur bräunlichen Verfärbung der Schale führen.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

„Plátano de Canarias“ muss innerhalb des in der geschützten geografischen Angabe abgegrenzten geografischen Gebiets angebaut werden.

Der Reifeprozess und das Verpacken der durch die g. g. A. „Plátano de Canarias“ geschützten Bananen können jedoch auch außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets stattfinden.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Auf den Verpackungen müssen deutlich sichtbar der Name und das Logo der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“, das Bildzeichen der Europäischen Union sowie die Daten aufgedruckt werden, die nach den geltenden Rechtsvorschriften allgemein vorgeschrieben sind.

Das Logo der g. g. A. „Plátano de Canarias“ setzt sich wie folgt zusammen:

Image 1

Pantone 295 (blau) für den Hintergrund des Ovals.

Pantone 347 (grün) für den Rand der Banane und die Blätter der Bananenstaude.

Pantone 109 (gelb) für die Banane.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet, in dem die durch die g. g. A. „Plátano de Canarias“ geschützten Bananen angebaut werden, entspricht dem Archipel der Kanarischen Inseln und besteht aus sämtlichen Anbauflächen bis 500 m über dem Meeresspiegel.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

a)   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Das Kanarische Archipel liegt vor der nordwestafrikanischen Küste zwischen 27o 37' und 29o 25' nördlicher Breite. Diese Lage, die Passatwinde und der kühle Kanarenstrom sorgen für ein feuchtes subtropisches Klima mit milden Temperaturen und geringen Niederschlägen.

Auf den Kanaren sind über das Jahr relativ gleichbleibende Durchschnittstemperaturen zu verzeichnen. An den Küsten herrscht eine Durchschnittstemperatur von 20 °C, mit steigender Höhe sinken die Temperaturen jedoch, und es kommt zu größeren Tagesschwankungen.

Die milden Temperaturen und die feuchten Winde, die auf die Inseln treffen, sind für das langsame Wachstum der Pflanzen und die längere Reifezeit der Früchte verantwortlich. Sie haben somit einen großen Einfluss auf die Alleinstellungsmerkmale der Bananen der g. g. A. „Plátano de Canarias“.

b)   Besonderheit des Erzeugnisses:

Die Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ sind länglich, weisen eine deutliche Krümmung auf, sind mindestens 14 cm lang und 27 mm dick und haben einen intensiven süßen Geschmack sowie eine Schale mit kleinen braunen Flecken.

Diese kleinen braunen Flecken sind typisch für die Bananen der g. g. A. „Plátano de Canarias“ und gleichzeitig ein Erkennungsmerkmal für die Verbraucher.

Sie entstehen durch die Aktivität bestimmter Enzyme, wobei die Polyphenoloxidase und die Peroxidase besonders entscheidend sind.

In der Begleitstudie des Antrags auf Anerkennung der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ werden die Parameter der „Plátano de Canarias“ mit denen anderer Bananen verglichen. Dabei wird deutlich, dass die Enzyme Peroxidase und Polyphenoloxidase in den Bananen der g. g. A. „Plátano de Canarias“ weitaus aktiver als in anderen Bananen und für die Entstehung der kleinen braunen Flecken auf der Schale, dem Erkennungszeichen der Bananen „Plátano de Canarias“, verantwortlich sind.

In dieser Studie wurde die Besonderheit des Erzeugnisses aus ernährungswissenschaftlicher Sicht untersucht. Nach einer Gesamtanalyse der in den Bananen der g. g. A. „Plátano de Canarias“ enthaltenen Nährstoffe im Vergleich zu Bananen anderer Herkunft ergeben sich folgende Unterschiede: „Plátano de Canarias“ enthält weniger Stärke und mehr löslichen Zucker, wodurch sie süßer schmecken. Darüber hinaus enthalten sie im Vergleich zu Bananen anderer Herkunft mehr Kalium und Phosphor und weniger Natrium und Kalzium. Diese wichtigen Unterschiede belegen die Tatsache, dass sich „Plátano de Canarias“ von Bananen unterscheiden, die in anderen Weltregionen angebaut werden (Forster et al. 2002).

c)   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität, dem Ruf und dem Bekanntheitsgrad des Namens „Plátano de Canarias“:

Der Antrag auf Anerkennung der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ wird mit der Qualität, dem Ruf und dem Bekanntheitsgrad der Marke begründet. Der charakteristische Anbau von „Plátano de Canarias“ ist jedoch das Ergebnis historischer, natürlicher und menschlicher Faktoren.

Das Kanarische Archipel liegt vor der nordwestafrikanischen Küste zwischen 27o 37' und 29o 25' nördlicher Breite. Für diese Lage ist ein feuchtes, subtropisches Klima mit milden Temperaturen und seltenen Niederschlägen typisch.

Die Lage der Kanarischen Inseln im Atlantischen Ozean auf Höhe der Subtropen und westlich des afrikanischen Kontinents bestimmt ihr spezifisches Klima. Das Klima in dem Gebiet, in dem sich der Archipel befindet, wird durch zwei Faktoren, die unabhängig voneinander sind, beeinflusst, nämlich zum einen die für subtropische Breiten typische atmosphärische Dynamik und zum anderen die Tatsache, dass die meisten Inseln steil aufragen, einer kalten Meeresströmung ausgesetzt sind und sich in der Nähe eines Kontinents befinden.

Die Kanaren befinden sich an der geografischen, aber auch an der klimatischen Grenze für den Anbau von Bananen, da diese Pflanze warme Temperaturen von 25 °C bis 27 °C benötigt. Bei 16 °C entwickelt sich die Pflanze nicht optimal und bei unter 14 °C wächst sie nicht mehr.

Der Wachstumszyklus der Bananenstauden wird durch die kumulativen Tagestemperaturen über 14 °C beeinflusst. Im Vergleich zu tropischen Anbaugebieten verläuft das Wachstum der Pflanze recht langsam, wofür die milden Temperaturen und die feuchten Winde, die auf die Insel treffen, verantwortlich sind.

Das langsamere Wachstum und Reifen der Frucht (an der Staude bis zu drei Monate länger) führen zu den Erkennungsmerkmalen von „Plátano de Canarias“ (geringer Stärke- und hoher Zuckergehalt, vor allem Saccharose).

Diese Bedingungen sind auch für die Aktivität der Enzyme bestimmend, die als Katalysatoren die braune Färbung der Schale bewirken. Sie wird in Form von kleinen braunen Punkten sichtbar, die das typische Erkennungsmerkmal der Bananen der g. g. A. „Plátano de Canarias“ sind.

Die Eigenschaften dieser Frucht werden stark von Umweltfaktoren wie Licht, Temperatur, Wasser, Boden, relative Feuchtigkeit, Wind usw. beeinflusst. Diese Faktoren beeinflussen in ihrer Gesamtheit die physiologische Entwicklung der Pflanze und hierdurch ihre bereits erwähnten Besonderheiten.

Durch die geografische Lage der Kanarischen Inseln in Bezug auf den Festlandmarkt sind die Transportwege im Vergleich zu anderen Anbauregionen von Bananen sehr kurz. Deshalb können die Bananen in einem reiferen Zustand geerntet werden und weisen daher bessere organoleptische Eigenschaften auf.

Außerdem erhalten die Verbraucher ein qualitativ höherwertiges Erzeugnis. Der Ruf und der Bekanntheitsgrad von „Plátano de Canarias“ werden durch zahlreiche historische Quellen in Presse, Literatur usw. belegt. Als Beispiel sollen hier einige Zeitungsausschnitte zitiert werden:

„La Vanguardia“ vom Mittwoch, dem 25. Mai 1921, Seite 11

„… Die Regierung wird gebeten, ihren Einfluss auf die deutsche Regierung geltend zu machen, damit das vor Monaten verhängte Importverbot für kanarische Bananen wieder aufgehoben wird …“.

„La Vanguardia“ vom Dienstag, dem 24. Juni 1930, Seite 32

„Herr Mateos, dem die Bedeutung des Anbaus von Bananen auf den Kanarischen Inseln bekannt ist, versprach, dass er und sein Ministerium alles Erforderliche für dieses berechtigte Bestreben tun werden.“

„La Vanguardia“ vom Samstag, dem 21. November 1970, Seite 8

„Die Werbekampagnen für ‚Plátano de Canarias‘ haben wieder begonnen.“

Als Beispiel für den Ruf und den Bekanntheitsgrad der Bananen mit der g. g. A. „Plátano de Canarias“ sollen auch die Schlussfolgerungen der im Jahr 2002 im Auftrag des spanischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung durchgeführten Untersuchung über den Markt für Bananen in Spanien und Portugal („Estudio del Mercado del Plátano en España y Portugal“) dienen, in denen kategorisch bekräftigt wird, dass Bananen allen Verbrauchern unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Stellung und Wohnort schmecken und dass diese sie spontan mit den Kanaren in Verbindung bringen.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

https://www.gobiernodecanarias.org/cmsgobcan/export/sites/agp/icca/galerias/doc/calidad/PLIEGO-DE-CONDICIONES-MODIFICADO-1.pdf


(1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.