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25.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 210/39 |
Berichtigung der Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie Referenz- und Abzinsungssätze, anwendbar ab 1. Mai 2022
(veröffentlicht nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission)
( Amtsblatt der Europäischen Union C 192 vom 11. Mai 2022 )
(2022/C 210/18)
Auf der Titelseite, im Inhaltsverzeichnis und auf Seite 91 im Titel:
Anstatt:
„Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie Referenz- und Abzinsungssätze, anwendbar ab 1. Mai 2022“,
muss es heißen:
„Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie Referenz- und Abzinsungssätze, anwendbar ab 1. Juni 2022“.