25.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 210/39


Berichtigung der Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie Referenz- und Abzinsungssätze, anwendbar ab 1. Mai 2022

(veröffentlicht nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission)

( Amtsblatt der Europäischen Union C 192 vom 11. Mai 2022 )

(2022/C 210/18)

Auf der Titelseite, im Inhaltsverzeichnis und auf Seite 91 im Titel:

Anstatt:

„Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie Referenz- und Abzinsungssätze, anwendbar ab 1. Mai 2022“,

muss es heißen:

„Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie Referenz- und Abzinsungssätze, anwendbar ab 1. Juni 2022“.