25.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/18


Veröffentlichung des infolge der Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geänderten Einzigen Dokuments

(2022/C 89/06)

Die Europäische Kommission hat die vorliegende geringfügige Änderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) genehmigt.

Der Antrag auf Genehmigung dieser geringfügigen Änderung kann in der eAmbrosia-Datenbank der Kommission eingesehen werden.

EINZIGES DOKUMENT

„MARRONE DI COMBAI“

EU-Nr.: PGI-IT-0565-AM01 – 6.7.2021

g. U. ( ) g. g. A. (X)

1.   Bezeichnung

„Marrone di Combai“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Das Erzeugnis „Marrone di Combai“ ist ein Ökotyp, der sich in der typischen Umgebung der Voralpen von Treviso herausgebildet hat.

Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens muss es die folgenden morphologischen und kommerziellen Eigenschaften aufweisen:

elliptische Form mit gering ausgeprägter Spitze. Das Hilum hat einen regelmäßigen flaumigen Rand und gut sichtbare sternförmigen Streifen. Die Fruchtschale ist hellbraun bis dunkelbraun, jedoch nie matt, weist deutliche Streifen auf und lässt sich mühelos von der Samenschale (Episperm) ablösen. Die Samenschale ist hellbraun, bedeckt den essbaren Teil und hat nicht sehr tiefe und nur vereinzelte Einstülpungen, sodass beim Schälen eine mühelose Ablösung vom Fruchtfleisch möglich ist. Der Kern – in der Regel einer pro Frucht, selten septiert – besteht aus einem Stück mit oberflächlichen Furchungen. Das weiche mehlige Fruchtfleisch ist weißlich und wird beim Kochen knusprig und schmackhaft.

Zum Zeitpunkt der Vermarktung müssen die Früchte in pflanzengesundheitlich einwandfreiem Zustand sein und die folgenden Anforderungen erfüllen:

Kategorie Extra:

große Früchte;

50–80 Früchte pro Kilogramm;

höchstens 4 % des Gewichts darf Früchte enthalten, deren Endokarp von Insekten befallen wurde;

höchstens 3 % des Gewichts darf Früchte enthalten, die Schädlingsbefall des Perikarps aufweisen.

Erste Kategorie:

81–105 Früchte pro Kilogramm;

höchstens 6 % des Gewichts darf Früchte enthalten, deren Endokarp von Insekten befallen wurde;

höchstens 5 % des Gewichts darf Früchte enthalten, die Schädlingsbefall des Perikarps aufweisen.

Anforderungen an das ausschließlich zur Verarbeitung bestimmte Erzeugnis:

106–130 Früchte pro Kilogramm;

höchstens 6 % des Gewichts darf Früchte enthalten, deren Endokarp von Insekten befallen wurde;

höchstens 5 % des Gewichts darf Früchte enthalten, die Schädlingsbefall des Perikarps aufweisen.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Erzeugungsschritte müssen in dem in Punkt 4 genannten Produktionsgebiet erfolgen, damit der Ursprung und die Kontrolle des Produkts sichergestellt werden können.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Das Verpacken, das aus den Schritten der sogenannten „Curatura“ des Erzeugnisses besteht, kann auch außerhalb des in Punkt 4 genannten geografischen Gebiets erfolgen. Es muss jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Ernte stattfinden, damit die Qualität des Erzeugnisses nicht verändert wird.

Andernfalls muss das Erzeugnis (maximal 3 Tage) bei einer Temperatur zwischen 0,5 und 2 °C und einer Feuchtigkeit zwischen 95 und 98 % in einem Kühlraum gelagert werden. Anschließend muss das Erzeugnis dem „Curatura“-Verfahren unterzogen werden.

Beim „Curatura“-Verfahren werden die Esskastanien bei Raumtemperatur für 5 bis 7 Tage in einem Wasserbad eingeweicht, wobei das Wasser nach der Hälfte der Zeit gewechselt wird; ein anderes Verfahren besteht darin, die Esskastanien bei einer Temperatur von 45 °C bis 48 °C für eine Dauer von 45 Minuten in Wasser einzuweichen. Anschließend werden sie unverzüglich in kaltem Wasser abgekühlt, bis sie vollständig erkaltet sind. Danach werden die Esskastanien mit der Warmluft-Trockenmaschine und mit Ventilatoren getrocknet oder alternativ auf Holzlattenrosten ausgebreitet und täglich gewendet, bis sie völlig trocken sind.

Das Erzeugnis wird in den folgenden Verpackungsarten in Verkehr gebracht: Jutesäcke von 1 kg bis 25 kg, Kunststoffnetze von 1 kg bis 25 kg und lebensmittelechte Holz- oder Kunststoffkörbe oder -kästen von 1 kg bis 25 kg.

Ausschließlich zur Verarbeitung bestimmte Früchte sind in lebensmittelechten Kisten verpackt (max. 400 kg).

Der Inhalt jedes Packstücks muss einheitlich sein.

Die Packstücke werden mithilfe einer mechanischen Verschlussmaschine mit Metallklammern, mithilfe einer Heftmaschine mit Nylonfäden oder mit einer Verschnürung mit Plombe verschlossen. Bei der Versiegelung wird die Verpackung mit dem Etikett und dem Logo versehen. Körbe, Kästen und Kisten sind mit Zellophan oder Netz umwickelt und mit einer Verschnürung mit Plombe und einem deutlich sichtbaren Logo versehen.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die Kontrolleinrichtung prüft, ob das Erzeugnis mit einem Etikett, das das Logo mit der Aufschrift „Marrone di Combai“ trägt, gekennzeichnet ist. Diese Aufschrift muss deutlich größer sein als alle anderen Aufschriften. Auf dem Etikett oder den Behältern können die folgenden Informationen angegeben werden: Name und Zeichen des Erzeugers oder Verpackers; ursprüngliches Nettogewicht und Kategorie; Ernährungs- und Diätinformationen; Erzeugungsjahr; Angaben zur korrekten Lagerung und Verwendung des Erzeugnisses. Das Logo besteht aus der stilisierten Darstellung einer Esskastanie, die von den hellbraunen Stacheln eines stilisierten Fruchtbechers umgeben ist und sich in einem dunkelbraunen Quadrat befindet (hellbraun – Pantone 465U, dunkelbraun – Pantone 4625U). Das Logo kann die folgenden Abmessungen haben: 65 mm × 102 mm, 33 mm × 51 mm, 17 mm × 25 mm, 8 mm × 12 mm.

Image 1

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Erzeugungsgebiet der „Marrone di Combai“ besteht aus dem Gebiet der folgenden Gemeinden der Provinz Treviso: Cison di Valmarino, Cordignano, Follina, Fregona, Miane, Revine Lago, Sarmede, Segusino, Tarzo, Valdobbiadene und Vittorio Veneto.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Das in Artikel 4 festgelegte Gebiet befindet sich vollständig auf den Hügeln des Voralpenstreifens.

Das typische bergige Gebiet (Voralpenland), auf dem die „Marrone di Combai“ angebaut wird, besteht aus rein geologischer Sicht aus einer karstigen Kalk-Kiesel-Felsformation und einem Hügelkomplex, der tiefe Einschnitte, aufsteigende Hänge und eine großflächige Bodendegradation aufgrund der Überlagerung von harten und widerstandsfähigen Felsen aufweist. Diese Gebirgsmerkmale haben aus klimatischer Sicht eine große Bedeutung: Die Verteilung der Voralpenkette und der „Hügelketten“ wirkt wie eine Barriere gegen die Ostwinde, während die nördlichen Luftströmungen durchgelassen werden, wodurch die jährlichen Temperaturschwankungen in der Ebene gemildert werden. Die großen Niederschlagsmengen, die nach einem äquinoktialen pluviometrischen System verteilt sind, und das Fehlen von Nebel, der in allen anderen Orten der Po-Ebene auftritt, prägen das Gebiet und bewirken, dass es für die Erzeugung der „Marrone di Combai“ g. g. A. besonders geeignet ist.

Die sensorischen Untersuchungen im Panel-Test haben gezeigt, dass sich die Eigenschaften des Fruchtfleisches, insbesondere die weiche Konsistenz, positiv auf die Gesamtbewertung der Esskastanie auswirken. Neben den Aspekten, die sich auf die taktile Wahrnehmung beziehen, ergab sich ein besonderes aromatisches Profil, das wegen der ausgeprägten würzigen, blumigen und kräuterartigen Geschmacksnoten geschätzt wird. Die quantitativen Werte, die mithilfe von Deskriptoren angegeben werden, die für die sensorischen Untersuchungen speziell festgelegt werden, haben für das Aroma eine hohe Intensität und Nachhaltigkeit sowie Süße ergeben, während Attributen, die die Gesamtbewertung der Frucht negativ beeinflussen, und zwar der adstringierende Geschmack und die Bitterkeit, eine sehr niedrige Intensität bescheinigt wurde. Die besonderen aromatischen Noten der „Marrone di Combai“ sind auf die Bodeneigenschaften im Anbaugebiet zurückzuführen und verdeutlichen den engen Zusammenhang zwischen Baum, Boden und Anbaugebiet.

Der Antrag auf Eintragung der g. g. A. „Marrone di Combai“ basiert neben den besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses im Wesentlichen auf ihrem Renommee.

Die Präsenz und die besonderen Qualitätseigenschaften der Esskastanie im Gebiet der „Marrone di Combai“ lassen sich durch zahlreiche historische Zeugnisse, die auf das 12. Jh. zurückgehen, belegen; diese zeigen, dass bei der Charakterisierung dieses Erzeugnisses sowohl Umweltfaktoren als auch soziale Faktoren wichtig waren, da die Kastanie im Leben der Bewohner dieser Hügellandschaften seit jeher eine wesentliche Rolle gespielt hat. So befindet sich unter den verschiedenen historischen Zeugnissen ein Zeugnis vom 18. September 1665, das auch die mit der Kastanienernte verbundenen sozialen Aspekte und den Aspekt der Beteiligung beleuchtet: Die gesamte Bevölkerung, einschließlich Kinder und Frauen, beteiligte sich an der Ernte der Früchte, die durch die Zuweisung von Anteilen je nach der Zusammensetzung der Haushalte geregelt wurde.

In jüngerer Zeit haben das Renommee und die Wertschätzung der „Marrone di Combai“ von Venetien aus die Verbraucher in ganz Italien erreicht, nicht zuletzt dank der Feiertage und Dorffeste, wie die „Festa dei Marroni di Combai“, die seit 1945 ein wichtiges regionales und nationales Ereignis darstellt.

Die Besonderheit dieses Erzeugnisses ist eng mit dem geografischen Anbaugebiet verbunden. Durch die geologischen Eigenschaften des Anbaugebiets, insbesondere durch die karstigen Kalk-Kiesel-Felsen sowie die aufsteigenden und absteigenden Hänge der Hügelgebiete, kann sich das Wasser nicht stauen und wird eine optimale Dränage der Anbaugebiete ermöglicht, die zu einem angenehm weichen und süßen Fruchtfleisch sowie zu einer hohen Intensität und Nachhaltigkeit der Aromen führt sowie dazu, dass adstringierenden Geschmacksnoten und Bitterkeit fehlen.

Außerdem wirken sich die Hügelbarriere gegen die Ostwinde und die nördlichen Luftströmungen, die die jährlichen Temperaturschwankungen in der Ebene mildern und die Bildung von Nebel verhindern, positiv auf die Gesundheit und Entwicklung der Pflanzen aus und ermöglichen die Produktion eines gesunden und hochwertigen Erzeugnisses.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission)

Das Ministerium hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und die vorgeschlagene Änderung der „Marrone di Combai“ g. g. A. im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 72 vom 24. März 2021 veröffentlicht.

Der konsolidierte Text der Produktspezifikation kann auf folgender Webseite eingesehen werden:

http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

bzw.

über die Homepage des italienischen Ministeriums für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik (www.politicheagricole.it). Dort zunächst auf „Qualità“ klicken, dann am linken Rand auf „Prodotti DOP IGP STG“ (g. U.-/g. g. A.-/g. t. S.-Erzeugnisse) und schließlich auf „Disciplinari die produzione all’esame dell’UE“ (Produktspezifikationen zur Prüfung durch die EU).


(1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17..