Brüssel, den 23.2.2022

SWD(2022) 35 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

BERICHT ÜBER DIE FOLGENABSCHÄTZUNG (ZUSAMMENFASSUNG)

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz)

{COM(2022) 68 final} - {SEC(2022) 81 final} - {SWD(2022) 34 final}


A. Handlungsbedarf

Worin besteht das Problem und warum muss ihm auf EU-Ebene begegnet werden?

Grundsätzlich geht es darum, dass der europäischen Wirtschaft nicht genügend Daten zur Verfügung stehen. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass es hinsichtlich der Datenrechte an Klarheit mangelt, Ungleichgewichte bei der Verhandlungsposition bestehen, der Zugang zu fairen und vertrauenswürdigen Cloud-Diensten begrenzt ist und es kaum sektorübergreifende Dateninteroperabilität in der EU gibt. Das Problem, von dem unterschiedlichste Wirtschaftszweige betroffen sind, führt dazu, dass Daten auf EU-Ebene nicht ausreichend genutzt werden, was sich negativ auf die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, die Innovation und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auswirkt.

Was soll erreicht werden?

Angestrebt wird, in Wirtschaft und Gesellschaft mit den Daten eine möglichst große Wertschöpfung zu erzielen, indem dafür gesorgt wird, dass ein breiteres Spektrum von Akteuren die Kontrolle über ihre eigenen Daten erhält und mehr Daten für die Nutzung bereitstehen, während gleichzeitig weiterhin Anreize für Investitionen in die Datenerzeugung gegeben werden.

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene (Subsidiarität)?

Die Datenwertschöpfungsketten in der EU sind mit auf verschiedene Mitgliedstaaten verteilten Dateninhabern und Nutzern weitgehend grenzübergreifend strukturiert. Es handelt sich also nicht um landesspezifische Probleme eines bestimmten Mitgliedstaats, sondern vielmehr um Probleme, die den gesamten Binnenmarkt betreffen. Daher lässt sich mit koordinierten EU-Maßnahmen ein größerer Mehrwert für die europäische Wirtschaft und die Gesellschaft erzielen als mit einzelstaatlichen Maßnahmen.

B. Lösungen

Worin bestehen die Optionen zur Verwirklichung der Ziele? Wird eine dieser Optionen bevorzugt? Falls nicht, warum nicht?

Diese Initiative umfasst Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit in Bezug auf den Zugang zu Daten, zur Verhinderung des Missbrauchs vertraglicher Ungleichgewichte, zur einfacheren Nutzung von im Besitz von Unternehmen befindlichen Daten durch öffentliche Stellen, zur Erleichterung des Wechsels zwischen vertrauenswürdigen Datenverarbeitungsdiensten und zur Schaffung der Grundlagen für eine effiziente Dateninteroperabilität.

Bei der Folgenabschätzung wurden drei Optionen untersucht: Option 1 beinhaltet ein minimales Eingreifen mit unverbindlichen Maßnahmen zur Erleichterung des Datenzugangs und der Datennutzung durch mehr Effizienz und Ausgewogenheit. Option 2 beinhaltet ein kleineres Paket legislativer Maßnahmen, die die Nutzung von Daten erleichtern und gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit in der Frage sorgen sollen, wie und von wem Daten genutzt werden können. Option 3 sieht weitergehende Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung von Daten durch Drittunternehmen, Verbraucher und öffentliche Stellen sowie strengere Bestimmungen hinsichtlich der Pflichten für Datendiensteanbieter und der Interoperabilitätsanforderungen vor.

Die Analyse ergab eine Präferenz für Option 2. Warum? Diese Option stärkt die Rechtssicherheit in Bezug auf Daten (einschließlich der Datenbankrechte sui generis für maschinengenerierte Daten), erhöht die Menge der zur Weiterverwendung verfügbaren Daten und gibt Verbrauchern und Unternehmen mehr Kontrolle über die Daten, während gleichzeitig den Dateninhabern nur geringe Kosten für die Erleichterung des Zugangs zu den Daten entstehen und die Anreize für die Erzeugung von Daten aufrechterhalten werden. Ferner wird ein legislativer Ansatz für die Frage der Fairness und Vertrauenswürdigkeit von Datenverarbeitungsinfrastrukturen eingeführt, der mit der von der Branche für den Cloud-Wechsel vorangetriebenen Normierung im Hinblick auf die technische Interoperabilität einhergeht.

Welchen Standpunkt vertreten die verschiedenen Interessenträger? Wer unterstützt welche Option?

Die Interessenträger haben überwiegend die in der Folgenabschätzung ermittelten Hindernisse bestätigt. Die Meinungen darüber, wie diese überwunden werden können, gehen jedoch auseinander: Dateninhaber (z. B. Automobilhersteller), bevorzugen aus Furcht vor regulatorischen Eingriffen Lösungen, die nur auf ein eindeutiges Marktversagen abzielen. Andererseits fordern kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Daten nutzen (insbesondere solche, die Dienstleistungen auf Anschlussmärkten erbringen), ein Recht auf Zugang zu den Daten und sprechen sich für eine Überprüfung des Schutzrechts sui generis aus. Verbraucherorganisationen betonen darüber hinaus, dass die Verbraucher in die Lage versetzt werden müssen, ihre Diensteanbieter auszuwählen. Die Interessenträger stimmen jedoch darin überein, dass EU-Vorschriften erforderlich sind, um die Datenübertragbarkeit für Cloud-Nutzer zu gewährleisten und diese vor einem unrechtmäßigen Zugriff auf ihre Daten von außerhalb der EU zu schützen. Sie sprechen sich auch dafür aus, die Vorschriften für die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen Unternehmen und Behörden zu straffen und so den Verwaltungsaufwand zu verringern.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen?

Die bevorzugte Option würde zu einer Steigerung des BIP der EU-27 bis 2028 um 1,98 Prozentpunkte und der staatlichen Einnahmen und Investitionen im Zeitraum 2024–2028 um 96,8 Mrd. EUR bzw. 30,4 Mrd. EUR führen. Mit dieser Initiative würden zudem 2,2 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. In Zahlen stellt sich der Nutzen für die einzelnen Interventionsbereiche geschätzt wie folgt dar:

·Stärkung der Verbraucher und Unternehmen, die vernetzte Produkte und damit verbundene Dienste nutzen, sowie Erhöhung der Verfügbarkeit von Daten für die gewerbliche Nutzung und Innovation zwischen Unternehmen: bis 2028 jährlich bis zu 196,7 Mrd. EUR

·Verbesserung der vertraglichen Fairness: zusätzliche 7,4 Mrd. EUR pro Jahr

·Erleichterte Nutzung von im Besitz von Unternehmen befindlichen Daten für Zwecke des öffentlichen Interesses: Einsparungen in der Verwaltung von bis zu 155 Mio. EUR pro Jahr

·Erleichterter Zugang zu fairen und vertrauenswürdigen Cloud- und Edge-Diensten: weitere 7,1 Mrd. EUR pro Jahr.

Welche Kosten entstehen bei Umsetzung der bevorzugten Option bzw. der wichtigsten Optionen?

Mit der bevorzugten Option entstehen u. a. folgende Kosten:

·Verpflichtung der Hersteller, im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bzw. zwischen Unternehmen und Verbrauchern Zugang zu technischen Infrastrukturen zu gewähren: einmalig 410 Mio. EUR und 88 Mio. EUR an laufenden Kosten;

·Gewährleistung der vertraglichen Fairness: 69 Mio. EUR pro Jahr;

·Gemeinsame Nutzung von Daten zwischen Unternehmen und Behörden: einmalig 552,5 Mio. EUR und 78,1 Mio. EUR an laufenden Kosten;

·Interoperabilitätsanforderungen: 1 Mio. EUR (je Norm).

Welche Auswirkungen hat die Initiative auf KMU und Wettbewerbsfähigkeit?

KMU gehören zu den großen Nutznießern des Datengesetzes. Durch die neue Ausgewogenheit bei der Verteilung der Datenwertschöpfung unter den Marktteilnehmern sorgen die neuen Vorschriften dafür, dass KMU an mehr Datenquellen gelangen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und ihre Geschäftstätigkeit aufrechterhalten können. Allein die Beseitigung des Ungleichgewichts in den bilateralen Vertragsbeziehungen dürfte dazu führen, dass die KMU ihre Gewinne um rund 5,2 Mrd. EUR pro Jahr steigern können.

Wird es spürbare Auswirkungen auf nationale Haushalte und Behörden geben?

Die Initiative hätte keine Auswirkungen auf die nationalen Haushalte, mit Ausnahme der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten zwischen Unternehmen und Behörden. In der Begleitstudie zur Folgenabschätzung wurde davon ausgegangen, dass die Einrichtung nationaler Strukturen für eine straffere Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden den öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten jährlich 21,6 Mio. EUR kosten würde.

Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben?

Die Initiative würde die öffentlichen Dienste und Strategien verbessern sowie eine wirksamere und schnellere Reaktion auf einen öffentlichen Notstand ermöglichen. Außerdem hätten Verbraucher und Unternehmen mehr Kontrolle über die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten und ihre aktive Beteiligung an der digitalen Wirtschaft würde gestärkt. Schließlich dürfte eine größere Effizienz in den Unternehmen und bei der Herstellung zu einer Verringerung von Abfall, Energieverbrauch und CO2-Emissionen führen.

Verhältnismäßigkeit?

Mit dieser Initiative sollen grenzüberschreitende und sektorübergreifende Probleme beim Datenzugang und bei der Datennutzung angegangen werden. Unter diesem Gesichtspunkt steht sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel und bietet ausreichende Flexibilität für zusätzliche nationale und sektorspezifische Maßnahmen.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?

Die Strategie wird vier Jahre nach Annahme des Datengesetzes überprüft.