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Nr.
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Tagesordnungspunkt
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Antragsteller
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Bemerkungen
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Standpunkt
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Eröffnungsfeier
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Kein Dokument
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Begrüßungsreden
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Kein Dokument
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Verwaltungsrechtliche und finanzielle Fragen
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1.
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Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Tagung und der Vorsitzenden der Ausschüsse I und II
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Kein Dokument
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2.
|
Annahme der Tagesordnung
CoP19 Doc. 2
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Sek.
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3.
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Annahme des Arbeitsprogramms
CoP19 Doc. 3
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|
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4.
|
Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsparteien
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4.1
|
Bericht des Ständigen Ausschusses CoP19 Doc. 4.1
|
SC
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Zustimmung zu den empfohlenen Änderungen der Regel 7. Zustimmung zu den empfohlenen Änderungen der Regel 25.6. Betonen, dass jegliche Änderung an der Abstimmungsreihenfolge eine Ausnahme bleiben und von der/vom Vorsitzenden auf der Tagung ordnungsgemäß begründet werden muss.
|
+
|
|
|
4.2
|
Vorgeschlagene Änderung der Regel 26
CoP19 Doc. 4.2
|
Botsuana und Simbabwe
|
Ablehnung des Vorschlags, da er im Widerspruch zu Artikel XV des Übereinkommens steht, laut dem jede Vertragspartei eine Stimme hat. Diese Änderung würde äußerst schwierige Verhandlungen vor jeder Abstimmung mit sich bringen.
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–
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5.
|
Vollmachtprüfungsausschuss
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|
|
|
|
|
5.1
|
Einsetzung des Vollmachtprüfungsausschusses
|
|
Kein Dokument
|
|
|
|
5.2
|
Bericht des Vollmachtprüfungsausschusses
|
|
Kein Dokument
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|
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6.
|
Zulassung von Beobachtern
CoP19 Doc. 6
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7.
|
Verwaltung, Finanzen und Haushalt des Sekretariats und der Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien
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|
|
|
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7.1
|
Verwaltung des Sekretariats
CoP19 Doc. 7.1
|
Sek.
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|
|
|
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7.2
|
Bericht des Exekutivdirektors des UNEP zu verwaltungsrechtlichen und sonstigen Fragen
CoP19 Doc. 7.2
|
UNEP
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|
|
|
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7.3
|
Finanzberichte für den Zeitraum 2020-2022
CoP19 Doc. 7.3
|
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|
|
|
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7.4
|
Haushalt und Arbeitsprogramm 2023-2025
CoP19 Doc. 7.4
|
|
|
|
|
|
7.5
|
Zugang zu Finanzmitteln
CoP19 Doc. 7.5
|
|
|
|
|
|
7.6
|
Projekt zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme von Delegierten
CoP19 Doc. 7.6
|
Sek.
|
Zustimmung zum Vorschlag, da der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Ausweitung des Programms auf den Ständigen Ausschuss und den Tier- und den Pflanzenausschuss eine höhere Belastung für das Sekretariat darstellen wird.
|
+
|
|
8.
|
Sprachenstrategie für das Übereinkommen
CoP19 Doc. 8
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
Strategische Fragen
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9.
|
Berichte und Empfehlungen der Ausschüsse
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9.1
|
Ständiger Ausschuss
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|
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9.1.1
|
Bericht der/des Vorsitzenden
CoP19 Doc. 9.1.1
|
|
|
|
|
|
|
9.1.2
|
Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder
|
|
Kein Dokument
|
|
|
|
9.2
|
Tierausschuss
|
|
|
|
|
|
|
9.2.1
|
Bericht der/des Vorsitzenden
CoP19 Doc. 9.2.1
|
AC
|
|
|
|
|
|
9.2.2
|
Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder
|
|
Kein Dokument
|
|
|
|
9.3
|
Pflanzenausschuss
|
|
|
|
|
|
|
9.3.1
|
Bericht der/des Vorsitzenden
CoP19 Doc. 9.3.1
|
PC
|
|
|
|
|
|
9.3.2
|
Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder
|
|
Kein Dokument
|
|
|
10.
|
CITES-Strategieplanung
CoP19 Doc. 10
|
SC
|
Zustimmung zu den Beschlüssen. Weitere Änderungen der Indikatoren sind je nach den Entwicklungen beim globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 möglich.
|
(+)
|
|
11.
|
In Anhang I gelistete Arten
CoP19 Doc. 11
|
AC, PC
|
Zustimmung zum Vorschlag, aber offen für die Erörterung von Anpassungen des vorgeschlagenen Verfahrens, wenn von anderen Vertragsparteien als Vorschlag eingebracht.
|
+
|
|
12.
|
Bericht über den weltweiten Artenhandel
CoP19 Doc. 12
|
Südafrika
|
Generelle Zustimmung zum Bericht und der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe. Der Vorschlag weist jedoch nach wie vor Unklarheiten auf. Die Union kann den Vorschlag daher nur unterstützen, wenn der Bericht im Rahmen einer Reihe von Beschlüssen im Hinblick auf eine Entscheidung auf der CoP20 näher definiert wird oder wenn der Vorschlag während der Konferenz verbessert und mehr Klarheit über den Inhalt des Berichts geschaffen wird.
|
(+)
|
|
13.
|
Einbindung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften
CoP19 Doc. 13
|
SC
|
Zustimmung zur Empfehlung, die überarbeiteten Beschlüsse aus Anhang 1 des Dokuments anzunehmen.
|
+
|
|
14.
|
Existenzgrundlagen
CoP19 Doc. 14
|
SC
|
Zustimmung zur Annahme der überarbeiteten Beschlüsse und zur Streichung der Beschlüsse 18.37 und 18.36.
|
+
|
|
15.
|
Partizipationsmechanismen für ländliche Gemeinschaften im Rahmen von CITES
CoP19 Doc. 15
|
Eswatini, Namibia und Simbabwe
|
Ablehnung der Vorschläge als eigenständiges Dokument. Es handelt sich zwar um ein wichtiges Thema, für das jedoch bereits zwei getrennte Verfahren mit Schwerpunkt auf indigene Völker und lokale Gemeinschaften im Rahmen von CITES vorhanden sind (siehe Tagesordnungspunkte 13 und 14).
Für mehr Effizienz und Konsistenz bei der Einbindung indigener Völker und lokaler sowie ländlicher Gemeinschaften sollten die Antragsteller ihren Vorschlag auf die Verfahren unter den Tagesordnungspunkten 13 und 14 abstimmen und sie in der entsprechenden Arbeitsgruppe bzw. in beiden Arbeitsgruppen zur Prüfung einreichen.
|
(-)
|
|
16.
|
Kapazitätsaufbau
CoP19 Doc. 16
|
SC
|
Zustimmung zum Resolutionsentwurf und zu den Vorschlägen zur Fortsetzung der Arbeit an einem integrierten Rahmen für den Kapazitätsaufbau. Insbesondere zur Klärung des Geltungsbereichs von Punkt 2b des Resolutionsentwurfs könnten geringfügige Klarstellungen erforderlich sein.
|
+
|
|
17.
|
Zusammenarbeit mit Organisationen und multilateralen Umweltübereinkommen
|
|
|
|
|
|
17.1
|
Zusammenarbeit mit anderen biodiversitätsbezogenen Übereinkommen
CoP19 Doc. 17.1
|
SC
|
Zustimmung, da Synergien zwischen den multilateralen Umweltübereinkommen über die biologische Vielfalt weiter verstärkt werden sollten und der Ständige Ausschuss diese Themen weiterhin prüfen sollte.
|
+
|
|
|
17.2
|
Zusammenarbeit bei der globalen Pflanzenschutzstrategie
CoP19 Doc. 17.2
|
PC
|
Zustimmung zu den neuen Beschlussentwürfen.
|
+
|
|
|
17.3
|
Zusammenarbeit mit dem
Weltbiodiversitätsrat
CoP19 Doc. 17.3
|
SC
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen aus Anhang I des Dokuments.
|
+
|
|
|
17.4
|
Gemeinsame Initiative zum Schutz von afrikanischen Großraubtieren von CITES und CMS
CoP19 Doc. 17.4
|
Sek.
|
Zustimmung zum Beschlussentwurf, einschlägige Informationen an den Tierausschuss zu übermitteln und das Sekretariat entsprechend den Vorschlägen des Tierausschusses und verschiedener Beobachterorganisationen zur Initiative zum Schutz von afrikanischen Großraubtieren zu beraten.
|
+
|
|
|
17.5
|
Internationales Konsortium zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität
CoP19 Doc. 17.5
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
18.
|
Weltartenschutztag der Vereinten Nationen
CoP19 Doc. 18
|
Sek.
|
Zustimmung zur Streichung des Beschlusses 18.38 über den Weltartenschutztag, da bereits umgesetzt.
|
+
|
|
19.
|
CITES und Wälder
CoP19 Doc. 19
|
Sek.
|
Zustimmung zum Vorschlag, es ist jedoch eine weitere Prüfung erforderlich. Vorschlagen, dass der Pflanzenausschuss zum Inhalt der Studie konsultiert werden könnte (möglicherweise durch den Vorsitz, um das Verfahren einfacher zu gestalten).
|
(+)
|
|
20.
|
Programm für Baumarten
CoP19 Doc. 20
|
Sek.
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen und Ermutigung aller Vertragsparteien, auf den Ergebnissen des von der EU finanzierten CITES-Programms für Baumarten aufzubauen und weiter zur Durchführung von CITES im Hinblick auf gelistete Baumarten beizutragen.
|
+
|
|
21.
|
Überprüfung des ETIS-Programms
CoP19 Doc. 21
|
SC
|
Zustimmung zu allen Empfehlungen. Die EU hat das ETIS-Programm stets nachdrücklich unterstützt und sollte sich aktiv dafür einsetzen.
|
+
|
|
22.
|
MIKE- und ETIS-Programm
CoP19 Doc. 22
|
SC
|
Zustimmung zum Vorschlag, es sollte jedoch betont werden, dass der Schwerpunkt stärker auf die langfristige finanzielle Tragfähigkeit von MIKE und ETIS gelegt werden sollte.
|
+
|
|
23.
|
Rolle von CITES bei der Verringerung des Risikos des künftigen Auftretens von Zoonosen im Zusammenhang mit dem internationalen Artenhandel
CoP19 Doc. 23
|
|
|
|
|
|
23.1
|
Bericht des Ständigen Ausschusses
CoP19 Doc. 23.1
|
SC
|
Arbeit der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe begrüßen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlüssen und den Änderungen der Resolution Conf. 10.21 (Rev. CoP16) über die Beförderung lebender Exemplare.
|
+
|
|
|
23.2
|
„Eine Gesundheit“ und CITES:
Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch Handel mit wild lebenden Arten
CoP19 Doc. 23.2
|
Côte d'Ivoire, Gabun, Gambia, Liberia, Nigeria und Senegal
|
Zustimmung zu einigen Elementen des Resolutionsentwurfs, wie der Verwendung internationaler Definitionen, der Zusammenarbeit mit Tiergesundheits- und Gesundheitsbehörden, und Vorschlag ihrer Aufnahme in Doc. 23.1.
Ablehnung der übrigen Elemente, die über den Geltungsbereich von CITES hinausgehen oder unklar sind.
|
(-)
|
|
24.
|
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Durchführung des Übereinkommens
CoP19 Doc. 24
|
Sek.
|
Zustimmung zu den Empfehlungen des Sekretariats, sicherzustellen, dass CITES-Tagungen und Arbeiten zwischen den Tagungen auch unter außergewöhnlichen Bedingungen stattfinden können.
|
+
|
|
25.
|
Aktionsplan für Gleichstellungsfragen
CoP19 Doc. 25
|
Panama
|
Generell wird die wirksame Erforschung und Behandlung von Gleichstellungsfragen unterstützt. Vorab sollte jedoch festgelegt werden, welche Rolle und Form ein Aktionsplan im Rahmen von CITES annehmen sollte.
|
(+)
|
|
Fragen der Auslegung und Durchführung
|
|
Bestehende Resolutionen und Beschlüsse
|
|
|
|
|
26.
|
Überprüfung von Resolutionen
CoP19 Doc. 26
|
Sek.
|
Zustimmung zu den Änderungen der Resolutionen und zur Streichung des Beschlusses 14.81, wenn die entsprechende Änderung der Resolution Conf. 14.8 (Rev. CoP17) angenommen wird.
|
+
|
|
27.
|
Überprüfung der Beschlüsse
CoP19 Doc. 27
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
Allgemeine Einhaltung und Durchsetzung
|
|
|
|
|
28.
|
Nationale Gesetze zur Durchführung des Übereinkommens
CoP19 Doc. 28
|
Sek.
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe aus Anhang 1 des Dokuments CoP18 Doc. 26 sowie zur Streichung der Beschlüsse 18.62–18.67.
|
+
|
|
29.
|
Fragen der Einhaltung des CITES-Übereinkommens
|
|
|
|
|
|
29.1
|
Durchführung von Artikel XIII und Resolution Conf. 14.3 (Rev. CoP18)
über CITES-Einhaltungsverfahren
CoP19 Doc. 29.1
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
|
29.2
|
Totoaba (Totoaba macdonaldi)
CoP19 Doc. 29.2
|
|
|
|
|
|
|
29.2.1
|
Bericht des Sekretariats
CoP19 Doc. 29.2.1
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
|
|
29.2.2
|
Verlängerte und aktualisierte Beschlüsse für die CoP19
CoP19 Doc. 29.2.2
|
Vereinigte Staaten von Amerika
|
Muss zusammen mit Dokument 29.2.1 behandelt werden, das am 22.7.2022 noch nicht verfügbar war.
|
|
|
|
29.3
|
Ebenholzgewächse (Diospyros spp.) und Palisander
(Dalbergia spp.)
CoP19 Doc. 29.3
|
Sek. in Absprache mit dem Vorsitz des SC
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen; insbesondere zum Beschlussentwurf, laut dem Madagaskar alle Lagerbestände sichern muss und die Vertragsparteien keine (erneuten) Ausfuhren Madagaskars von Exemplaren der Arten Diospyros spp. (#5) oder Dalbergia spp. (#15) zu kommerziellen Zwecken annehmen dürfen, bis Madagaskar für diese Arten zur Zufriedenheit des Sekretariats auf nationaler Ebene einen Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs erbracht und eine Nichtabträglichkeitsprüfung durchgeführt hat.
|
+
|
|
30.
|
Unterstützungsprogramm zur Einhaltung des Übereinkommens
CoP19 Doc. 30
|
SC
|
Zustimmung zu den Beschlüssen zur Durchführung des Unterstützungsprogramms zur Einhaltung des Übereinkommens. Aufstockung des vorläufigen Budgets und der Finanzierungsquellen beantragen.
|
+
|
|
31.
|
Landesweite Überprüfungen des signifikanten Handels CoP19 Doc. 31
|
SC, Einarbeitung der von den Vorsitzenden
des AC und des PC vorgeschlagenen Beschlussentwürfe
|
Zustimmung, da bewertet werden muss, ob die im Rahmen der landesweiten Überprüfung des signifikanten Handels Madagaskars festgestellten Probleme ausreichend angegangen werden.
|
+
|
|
32.
|
Überprüfung der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP18) „Einhaltung und Durchsetzung“
CoP19 Doc. 32
|
SC
|
Zustimmung zur Annahme der vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP18).
|
+
|
|
33.
|
Durchsetzungsfragen
CoP19 Doc. 33
|
Sek.
|
Zustimmung zu den Empfehlungen, betonen, dass es wichtig ist, die aktive Durchsetzung des Übereinkommens, die allem voran von den ausreichenden Kapazitäten der Durchsetzungsbehörden und der Spezialisierung ihrer Einheiten abhängt, auf nationaler und internationaler Ebene weiter zu fördern.
|
+
|
|
34.
|
Jährliche Berichte über illegalen Handel
CoP19 Doc. 34
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
35.
|
Taskforce zu illegalem Handel mit Exemplaren CITES-gelisteter Baumarten
CoP19 Doc. 35
|
SC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen: a) Kenntnisnahme des Dokuments, einschließlich der vorgeschlagenen Änderung des Beschlussentwurfs 19.CC über die Identifizierung von Nutzholz und anderen Holzerzeugnissen wie vom Pflanzenausschuss im Dokument CoP19 Doc. 44.2 dargelegt; b) Streichung der Beschlüsse 18.79 und 18.80 über die Durchsetzung.
|
+
|
|
36.
|
Unterstützung der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität in West- und Zentralafrika
|
|
|
|
|
|
36.1
|
Bericht des Ständigen Ausschusses
CoP19 Doc. 36.1
|
SC
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlüssen. Ermutigung der Vertragsparteien in West- und Zentralafrika, Anstrengungen zu unternehmen, um die Durchführung und Durchsetzung von CITES zu verbessern. Ermutigung der übrigen Vertragsparteien, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, zwischenstaatlichen Organisationen und Interessenträger, die Teilregion dabei zu unterstützen.
|
+
|
|
|
36.2
|
Unterstützung der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität und der Durchsetzung von CITES
in West- und Zentralafrika
CoP19 Doc. 36.2
|
Côte d'Ivoire, Gambia, Liberia, Nigeria und Senegal
|
Generelle Zustimmung zum Vorschlag, aber Ablehnung der Priorisierung einer Region. Ein möglicher Fonds sollte allen Vertragsparteien offenstehen. Es muss geprüft werden, ob es andere Optionen gibt, mit denen die Probleme schneller gelöst werden können. Generelle Zustimmung zu den Beschlussentwürfen 19.CC und 19.DD, bei denen jedoch Klarstellungen erforderlich sind. Ablehnung von Beschlussentwurf 19.EE – das CITES-Sekretariat sollte nicht an der Mittelbeschaffung für von anderen Organisationen organisierten Tagungen beteiligt sein.
Keine Einwände gegen die Einsetzung einer zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe, wenn die ECOWAS-Länder dies für sinnvoll und wünschenswert halten.
|
0
|
|
37.
|
Artenschutzkriminalität im Internet
CoP19 Doc. 37
|
Sek.
|
Zustimmung zu den Änderungen der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP18) und den Beschlussentwürfen. Vorschlagen, dass parallel zu den bewährten Verfahren auch bestehende „nationale Rechtsvorschriften“ der Vertragsparteien ermittelt werden sollten (Hinzufügung zu Beschlussentwurf 19.AA).
|
+
|
|
38.
|
Nachfrageverringerung zur Bekämpfung des illegalen Handels
CoP19 Doc. 38
|
SC
|
Zustimmung zur Annahme der Leitlinien auf der CoP19. Zustimmung auch zur Annahme der Beschlussentwürfe und Änderungen der Resolution Conf. 17.4, um die Verfügbarkeit der Leitlinien für die Vertragsparteien in allen CITES-Sprachen zu verbessern, und Ermutigung der Vertragsparteien, diese zu nutzen.
|
+
|
|
39.
|
Inländische Märkte für häufig illegal gehandelte Exemplare
CoP19 Doc. 39
|
SC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen.
|
+
|
|
Regulierung des Handels
|
|
|
|
|
40.
|
Leitlinien für Nachweise des rechtmäßigen Erwerbs
CoP19 Doc. 40
|
SC
|
Der Standpunkt der EU wird nach dem geplanten Workshop zum Thema Nachweise des rechtmäßigen Erwerbs (im August 2022) und sobald das aktualisierte Dokument verfügbar ist, festgelegt.
|
|
|
41.
|
Elektronische Systeme und Informationstechnologien, Authentifizierung und Kontrolle von Genehmigungen
CoP19 Doc. 41
|
SC
|
Zustimmung zu den Schlussfolgerungen der Studie über die Authentifizierung und Kontrolle von Genehmigungen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 12.3 (Rev. CoP18) über Genehmigungen und Bescheinigungen sowie Vorschlag, Systeme mit Hub-Architektur stärker zu berücksichtigen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP18) „Einhaltung und Durchsetzung“, insbesondere um den Zollbehörden den Zugang zu den Daten in Genehmigungsdatenbanken der Vollzugsbehörden zu ermöglichen.
|
(+)
|
|
42.
|
Zweckcodes auf CITES-Genehmigungen und Bescheinigungen
CoP19 Doc. 42
|
SC
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der einschlägigen Resolutionen und zur Annahme der vorgeschlagenen Beschlussentwürfe für die Wiedereinrichtung einer gemeinsamen zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe, um die Verwendung von Zweckcodes für Transaktionen durch die Vertragsparteien eingehender zu prüfen und unter anderem die Beratungen über die Zweckcodes P und T fortzusetzen.
|
+
|
|
43.
|
Nichtabträglichkeitsprüfungen
|
|
|
|
|
|
43.1
|
Bericht des Tier- und des Pflanzenausschusses
CoP19 Doc. 43.1
|
AC, PC
|
Zustimmung zu den in AC31 und PC25 vereinbarten Beschlussentwürfen.
|
+
|
|
|
43.2
|
Durchführung von Nichtabträglichkeitsprüfungen für Exemplare von in Anhang II gelisteten Arten, die einer nicht der Gerichtshoheit eines Staates unterstehenden Meeresumwelt entnommen wurden
CoP19 Doc. 43.2
|
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen, da sie im Hinblick auf die Verbesserung der Erhaltung der im CITES-Übereinkommen gelisteten und bedrohten Haie und Rochen im Einklang mit der laufenden Initiative zur Stärkung der Synergien zwischen CITES und dem Fischereisektor stehen.
|
+
|
|
44.
|
Identifizierungsmaterialien
|
|
|
|
|
|
44.1
|
Überprüfung der Resolution Conf. 11.19 (Rev. CoP16)
CoP19 Doc. 44.1
|
SC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen.
|
+
|
|
|
44.2
|
Identifizierung von Nutzholz und anderen Holzerzeugnissen
CoP19 Doc. 44.2
|
PC
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen, da über die Jahre zahlreiche Informationen gesammelt wurden und ihre Zusammenstellung nützlich wäre.
|
+
|
|
45.
|
Kennzeichnungssystem für den Handel mit Kaviar
CoP19 Doc. 45
|
SC
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen und zur Streichung des Beschlusses 18.146.
Einsetzung einer zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses, die ihre Arbeit aufnehmen kann, sobald die Analyse und die Empfehlungen des Sekretariats verfügbar sind.
|
+
|
|
46.
|
Handel mit Steinkorallen
CoP19 Doc. 46
|
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
|
Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt.
|
+
|
|
47.
|
Mittels Biotechnologie hergestellte Exemplare
CoP19 Doc. 47
|
SC, Sek.
|
Zustimmung zu den Empfehlungen, insbesondere zur Empfehlung einer Fachtagung für mehr Klarheit bei den Definitionen und Erhaltungsfragen.
|
+
|
|
48.
|
Definition des Begriffs „geeignete und annehmbare Bestimmungsorte“
CoP19 Doc. 48
|
SC
|
Zustimmung zur Annahme beider unverbindlicher Leitfäden.
Zustimmung zum Beschlussentwurf in Anhang 3.
|
+
|
|
49.
|
Einbringung aus dem Meer
CoP19 Doc. 49
|
SC
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlüssen.
|
+
|
|
50.
|
Verwendung beschlagnahmter Exemplare
CoP19 Doc. 50
|
SC
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen CoP19-Beschlussentwürfen wie von SC74 empfohlen sowie zur Streichung der Beschlüsse 18.159 bis 18.164.
|
+
|
|
51.
|
Quoten für Trophäen der Jagd auf Leoparden (Panthera pardus)
CoP19 Doc. 51
|
SC
|
Zustimmung zur Änderung von Absatz 1 Buchstabe a der Resolution Conf. 10.14 (Rev. CoP16).
|
+
|
|
52.
|
Beförderung lebender Exemplare:
bessere Umsetzung der Beförderungsvorschriften
CoP19 Doc. 52
|
Côte d’Ivoire, Kanada, Kenia, Mexiko, Nigeria, Senegal und Vereinigte Staaten von Amerika
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlüssen und zu den Änderungen der Resolutionen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu den IATA-Vorschriften. Klarstellung des Zwecks der ersten (geringfügigen) Änderung der Res. Conf 10.21 (Hinzufügung von „unabhängig von der Beförderungsart“).
|
+
|
|
Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen für den Handel
|
|
|
|
|
53.
|
Überprüfung der CITES-Bestimmungen über den Handel mit Exemplaren von
nicht wild lebenden Tieren und Pflanzen
CoP19 Doc. 53
|
SC
|
Zustimmung zur Fortsetzung der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe, da die Fragen komplex sind und nicht genügend Zeit war, alle Punkte des Mandats zu erörtern.
|
+
|
|
54.
|
Überprüfung der Bestimmungen der Resolution Conf. 17.7 über die Überprüfung des Handels
mit Tieren, die als in Gefangenschaft gezüchtet gemeldet wurden
CoP19 Doc. 54
|
Sek. im Namen des SC und in Absprache mit dem Vorsitz des AC
|
Generelle Zustimmung, es bedarf jedoch weiterer Arbeiten, um den Wortlaut der Änderungen der Resolution und der Beschlussentwürfe sowie deren Auswirkungen zu prüfen.
|
(+)
|
|
55.
|
Registrierung von Unternehmen, die
in Anhang I gelistete Tierarten in Gefangenschaft zu kommerziellen Zwecken züchten
CoP19 Doc. 55
|
Vereinigte Staaten von Amerika
|
Generelle Zustimmung zum Vorschlag, da die vorgeschlagenen Änderungen sinnvoll sein könnten, es bedarf jedoch einer weiteren Prüfung.
|
(+)
|
|
56.
|
Leitlinien zum Begriff „künstlich vermehrt“
CoP19 Doc. 56
|
PC
|
Zustimmung zum Vorschlag; verschiedene Fragen in Bezug auf Adlerholz, die Verwendung des Herkunftscodes Y und andere Fragen sind jedoch noch zu klären.
|
(+)
|
|
57.
|
Exemplare aus Samen oder Sporen wild wachsender Pflanzen, die als künstlich vermehrt gelten
CoP19 Doc. 57
|
PC in Absprache mit dem Vorsitz des SC
|
Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 18.179–18.181, da die Arbeiten abgeschlossen sind.
|
+
|
|
Artspezifische Fragen
|
|
58.
|
Westafrikanische Geier (Accipitridae spp.)
CoP19 Doc. 58
|
SC in Absprache mit dem Sek.
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.FF zur Ersetzung der Beschlüsse 18.186 bis 18.192.
|
+
|
|
59.
|
Illegaler Handel mit Geparden
(Acinonyx jubatus)
CoP19 Doc. 59
|
Äthiopien
|
Zustimmung zu den Empfehlungen, da die Aufgaben der Taskforce für Großkatzen sowie der betroffenen Areal-, Transit- und Zielländer geklärt werden müssen, um weitere Fortschritte zu erzielen.
|
+
|
|
60.
|
Erhaltung von Amphibien
(Amphibia spp.)
CoP19 Doc. 60
|
AC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen, da noch nicht ausreichend Daten zu Amphibienarten im internationalen Handel erhoben wurden.
|
+
|
|
61.
|
Aale
(Anguilla spp.)
CoP19 Doc. 61
|
SC in Absprache mit dem Vorsitz des AC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses, die in Anhang 1 dargelegten Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.DD anzunehmen.
|
+
|
|
62.
|
Adlerholz produzierende Gattungen
(Aquilaria spp. und Gyrinops spp.)
|
|
|
|
|
|
62.1
|
Bericht des Pflanzenausschusses
CoP19 Doc. 62.1
|
PC
|
Zustimmung zum Beschlussentwurf. Jedoch klarstellen, dass Res. 10.13 über die Durchführung des Übereinkommens für Baumarten und andere mögliche Resolutionen im Hinblick auf Begriffsbestimmungen und Spezifikationen im Zusammenhang mit der künstlichen Vermehrung nicht geschwächt werden dürfen.
|
+
|
|
|
62.2
|
Adlerholz und CITES – Geschichte und Herausforderungen
CoP19 Doc. 62.2
|
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
|
Zustimmung, sobald geklärt wurde, wer die vorgeschlagenen Studien koordinieren soll.
|
(+)
|
|
63.
|
Weihrauchbäume
(Boswellia spp.)
CoP19 Doc. 63
|
PC
|
Zustimmung. Die Beschlussentwürfe bieten einen zukunftsweisenden Weg zum Schließen von Wissenslücken und für mögliche künftige Vorschläge der Vertragsparteien für Listungsänderungen.
|
+
|
|
64.
|
Meeresschildkröten
(Cheloniidae spp. und
Dermochelyidae spp.)
|
|
|
|
|
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64.1
|
Bericht des Sekretariats und des Ständigen Ausschusses
CoP19 Doc. 64.1
|
SC, Sek.
|
Zustimmung. Zwei Meeresschildkrötenarten sind vom Aussterben bedroht und eine Art gilt als gefährdet; sämtliche Bewertungen der IUCN weisen auf einen negativen Populationstrend hin. Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um einen weiteren Rückgang und das Aussterben der Arten zu verhindern.
|
+
|
|
|
64.2
|
Erhaltung von Meeresschildkröten
CoP19 Doc. 64.2
|
Brasilien, Costa Rica, Kolumbien, Peru und Vereinigte Staaten von Amerika
|
Weitere Analysen sind erforderlich, um die Notwendigkeit einer neuen Resolution zu ergründen. Es sollte geprüft werden, ob einige Elemente in die verlängerten Beschlüsse über Meeresschildkröten aufgenommen werden können.
|
0
|
|
65.
|
Haie und Rochen
(Elasmobranchii spp.)
CoP19 Doc. 65
|
SC, AC, in Absprache
mit dem Sek. und dem AC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses und des Tierausschusses zur Annahme der Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.FF aus Anhang 4 des Dokuments.
|
+
|
|
66.
|
Elefanten (Elephantidae spp.)
|
|
|
|
|
|
66.1
|
Durchführung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18) über den Elefantenhandel
CoP19 Doc. 66.1
|
Sek. auf Antrag des SC
|
Zustimmung zu den Beschlüssen aus den Anhängen 1 bis 4 des Dokuments über die Schließung inländischer Elfenbeinmärkte, den Handel mit Mammutelfenbein, den Handel mit asiatischen Elefanten sowie über Lager und Bestände von Elefantenelfenbein und die Durchführung des Prozesses für Nationale Aktionspläne für Elfenbein.
|
+
|
|
|
66.2
|
Elfenbeinbestände
|
|
|
|
|
|
|
66.2.1
|
Elfenbeinbestände:
Durchführung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18) über den Elefantenhandel
CoP19 Doc. 66.2.1
|
Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Gabun, Kenia
Liberia, Niger, Senegal und Togo
|
Notwendigkeit einer angemessenen Berichterstattung anerkennen, jedoch den Standpunkt vertreten, dass die vorgeschlagenen neuen Beschlussentwürfe aus Anhang 4 des Cop19 Doc. 66.1 ausreichend sind.
|
0
|
|
|
|
66.2.2
|
Einrichtung eines für die Arealstaaten
bei nichtkommerzieller Liquidierung von Elfenbeinbeständen zugänglichen Fonds
CoP19 Doc. 66.2.2
|
Kenia
|
Weitere Bewertung erforderlich. Der Standpunkt der vom Vorschlag am stärksten betroffenen Arealstaaten ist unklar. Die nichtkommerzielle Liquidierung von Elfenbein wird im Allgemeinen befürwortet, es ist jedoch fraglich, ob ein institutionalisiertes Finanzierungsverfahren erforderlich ist, um eine der Liquidierungsmethoden für lediglich eine Art beschlagnahmter Exemplare zu unterstützen.
|
0
|
|
|
66.3
|
Umsetzung von Aspekten der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18)
über die Schließung inländischer Elfenbeinmärkte
CoP19 Doc. 66.3
|
Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Gabun Liberia,
Niger, Senegal und Togo
|
Zustimmung zum Resolutionsentwurf.
|
+
|
|
|
66.4
|
Handel mit lebenden Afrikanischen Elefanten
|
|
|
|
|
|
|
66.4.1
|
Internationaler Handel mit lebenden Afrikanischen Elefanten: Vorgeschlagene Überarbeitung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18)
über den Elefantenhandel
CoP19 Doc. 66.4.1
|
Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Liberia, Niger,
Senegal und Togo
|
Ablehnung. Für diese verschiedenen Elemente muss eine umfassendere Lösung gefunden werden (Auslegung von Anmerkung 2 mit besonderen Vorschriften für den Handel mit lebenden Afrikanischen Elefanten, in denen Ex-situ-Ausnahmetransfers und nicht verbindliche Leitlinien für „Unterbringung und Pflege“ sowie „Vorteile der In-situ-Erhaltung“ geregelt sind). Der Zweck dieses Dokuments entspricht dem gemeinsamen Ziel der EU (siehe Doc. 66.4.2), den Handel mit lebenden Elefanten auf In-situ-Erhaltungsprogramme zu beschränken und dabei nur begrenzte Ausnahmen zu gewähren. Offen für die gemeinsame Erörterung des weiteren Vorgehens zur Erreichung dieses Ziels mit den Antragstellern.
|
(-)
|
|
|
|
66.4.2
|
Klarstellung des Rahmens:
Vorschlag der Europäischen Union.
CoP19 Doc. 66.4.2
|
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
|
Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt.
|
+
|
|
|
66.5
|
Bericht über die Überwachung des widerrechtlichen Tötens von Elefanten (MIKE)
CoP19 Doc. 66.5
|
Sek.
|
Kein Beschluss erforderlich.
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|
|
|
66.6
|
Bericht über das Informationssystem für den Handel mit Elefanten (ETIS)
CoP19 Doc. 66.6
|
Sek.
|
Weitere Analyse zu den Auswirkungen der Änderung des Einreichungsdatums erforderlich.
|
0
|
|
|
66.7
|
Überprüfung des Prozesses der Nationalen Aktionspläne für Elfenbein
CoP19 Doc. 66.7
|
Malawi, Senegal und Vereinigte Staaten von Amerika
|
Die EU sollte den Überprüfungsprozess unterstützen, sofern dieser sich auf die spezifischen Fragen konzentriert, die im Dokument ermittelt wurden (hauptsächlich Berichterstattungsfragen), und nicht auf den gesamten Prozess.
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(+)
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|
67.
|
CITES-Taskforce für Großkatzen (Felidae spp.)
CoP19 Doc. 67
|
SC
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen über das überarbeitete Mandat und die Arbeitsweise der CITES-Taskforce für Großkatzen wie in SC74 vereinbart, sowie zur Streichung der Beschlüsse 18.245 und 18.248.
|
+
|
|
68.
|
Asiatische Großkatzen (Felidae spp.)
CoP19 Doc. 68
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
69.
|
Seepferdchen (Hippocampus spp.)
|
|
|
|
|
|
69.1
|
Bericht des Ständigen Ausschusses
CoP19 Doc. 69.1
|
SC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zur Annahme der Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.CC aus Anhang 1 des Dokuments.
|
+
|
|
|
69.2
|
Nächste Schritte zur erfolgreichen Durchführung der Aufnahme von Seepferdchen in Anhang II
CoP19 Doc. 69.2
|
Malediven, Monaco, Nigeria, Peru, Senegal, Sri Lanka, Togo, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und Vereinigte Staaten von Amerika
|
Weitere Analyse der Vorschläge und zusätzliche Informationen erforderlich.
|
0
|
|
70.
|
Palisanderholzarten
[Leguminosae (Fabaceae)]
CoP19 Doc. 70
|
PC
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen wie vom Pflanzenausschuss für Palisander vereinbart.
|
+
|
|
71.
|
Schuppentiere
(Manis spp.)
|
|
|
|
|
|
71.1
|
Bericht des Ständigen Ausschusses
und des Tierausschusses
CoP19 Doc. 71.1
|
SC in Absprache mit dem Vorsitz des AC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen, es könnten jedoch weitere, in Doc. 71.2 aufgeführte Punkte hinzugefügt werden.
|
+
|
|
|
71.2
|
Vorgeschlagene Änderungen der Resolution Conf. 17.10
CoP19 Doc. 71.2
|
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen, da weitere Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Handels mit Schuppentieren erforderlich sind.
|
+
|
|
72.
|
Afrikanische Löwen
(Panthera leo)
CoP19 Doc. 72
|
Sek. in Absprache mit dem Vorsitz des SC
|
Zustimmung zum Vorschlag des Tierausschusses bezüglich weiterer Arbeiten zwischen den Tagungen zu Afrikanischen Löwen (Panthera leo) und der Annahme eines neuen Beschlusses.
|
+
|
|
73.
|
Jaguare
(Panthera onca)
|
|
|
|
|
|
73.1
|
Bericht des
Ständigen Ausschusses
CoP19 Doc. 73.1
|
SC
|
Zustimmung zur Durchführung der vom Ständigen Ausschuss empfohlenen Beschlüsse 18.251 und 18.253 und Annahme der Beschlussentwürfe über Jaguare aus Anhang 1 dieses Dokuments.
|
+
|
|
|
73.2
|
Vorgeschlagene Änderungen der in SC74 vereinbarten
Beschlussentwürfe über Jaguare
CoP19 Doc. 73.2
|
Costa Rica, El Salvador, Mexiko und Peru
|
Generelle Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Beschlüsse der 74. Sitzung des Ständigen Ausschusses gemäß dem Anhang dieses Dokuments; es bedarf jedoch weiterer Informationen und Beratungen, um den besten Rahmen für wirksame Maßnahmen im Zusammenhang mit Jaguaren zu gewährleisten.
Ablehnung der Einrichtung einer neuen Arbeitsgruppe, da Jaguare zu den Prioritäten der CITES-Taskforce für Großkatzen zählen. Durch die Einrichtung einer weiteren zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe würde sich deren Arbeit mit der Arbeit der Taskforce überschneiden.
|
0
|
|
74.
|
Handel mit Singvögeln und deren Erhaltung
(Passeriformes spp.)
CoP19 Doc. 74
|
AC
|
Zustimmung zu den Empfehlungen des Tierausschusses, die Beschlüsse 18.256 bis 18.259 über den Handel mit Singvögeln und deren Erhaltung (Passeriformes spp.) zu verlängern, da neue Finanzmittel verfügbar sind.
|
+
|
|
75.
|
Nashörner
(Rhinocerotidae spp.)
CoP19 Doc. 75
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
76.
|
Saiga-Antilope
(Saiga spp.)
CoP19 Doc. 76
|
SC
|
Zustimmung zu den vom Tierausschuss vorgeschlagenen Beschlüssen in der vom Sekretariat geänderten Fassung.
|
+
|
|
77.
|
Riesen-Fechterschnecke
(Strombus gigas)
CoP19 Doc. 77
|
Sek.
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen 19.AA bis 19.DD aus Anhang 1 dieses Dokuments und zur Streichung der Beschlüsse 18.275 bis 18.280.
|
+
|
|
78.
|
Landschildkröten und Süßwasserschildkröten
(Testudines spp.)
CoP19 Doc. 78
|
Sek.
|
Teilen der Ansicht, dass die Beschlüsse 18.286 bis 18.291 durchgeführt wurden und gestrichen werden können. Folgebeschluss vorschlagen, in dem Madagaskar aufgefordert wird, eine umfassende Strategie zur Erhaltung seiner gefährdeten Schildkrötenarten vorzulegen.
|
+
|
|
79.
|
Afrikanische Baumarten
CoP19 Doc. 79
|
PC
|
Zustimmung. Die Liste der afrikanischen Baumarten und die damit verbundenen CITES-Verfahren aus dem Anhang des Dokuments PC25 Doc. 28 müssen aktualisiert werden.
|
+
|
|
80.
|
Meeres-Zierfische
CoP19 Doc. 80
|
AC
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.BB aus Anhang 1 dieses Dokuments und zur Streichung der Beschlüsse 18.263 bis 18.265.
|
+
|
|
81.
|
Neotropische Baumarten
CoP19 Doc. 81
|
PC
|
Zustimmung. Die Liste der neotropischen Baumarten und die damit verbundenen CITES-Verfahren aus dem Anhang des Dokuments PC25 Doc. 29 müssen aktualisiert werden.
|
+
|
|
82.
|
Handel mit Arten von Arzneipflanzen und aromatischen Pflanzen
CoP19 Doc. 82
|
PC
|
Zustimmung zum Vorschlag, es sollte jedoch betont werden, dass eine mögliche neue Resolution nicht auf Arzneimittel beschränkt sein sollte, sondern alle Arten von Produkten umfassen sollte, die Arten von Arzneipflanzen oder aromatischen Pflanzen enthalten.
|
+
|
|
83.
|
Ermittlung von Arten, die vom Aussterben bedroht sind, für CITES-Vertragsparteien
CoP19 Doc. 83
|
Gambia, Liberia, Nigeria und Senegal
|
Ablehnung der Einrichtung einer neuen Datenbank, da die bestehende Rote Liste der IUCN eine ausreichende Bewertungsgrundlage darstellt.
|
-
|
|
Beibehaltung der Anhänge
|
|
|
|
|
84.
|
Standardnomenklatur
|
|
|
|
|
|
84.1
|
Bericht des Tier- und des Pflanzenausschusses
CoP19 Doc. 84.1
|
AC, ausgearbeitet von den jeweiligen
Nomenklaturexperten des AC
|
Zustimmung zur Annahme der vorgeschlagenen Beschlüsse und zur Verlängerung der Beschlüsse der CoP18 gemäß Doc. 84.1 und Zustimmung zur Annahme der überarbeiteten Resolution Conf. 12.11 (Rev. CoP18) in Bezug auf Flora und Fauna.
|
+
|
|
|
84.2
|
Standardnomenklatur für
Dipteryx spp.
CoP19 Doc. 84.2
|
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
|
Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt.
|
+
|
|
|
84.3
|
Standardnomenklatur für
Khaya spp.
CoP19 Doc. 84.3
|
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
|
Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt.
|
+
|
|
|
84.4
|
Standardnomenklatur für
Rhodiola spp.
CoP19 Doc. 84.4
|
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
|
Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt.
|
+
|
|
85.
|
Anmerkungen
|
|
|
|
|
|
85.1
|
Bericht des Ständigen Ausschusses
CoP19 Doc. 85.1
|
|
Zustimmung zum Dokument, das vom Ständigen Ausschuss vorgelegt wurde, und Zustimmung zur Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppe.
|
+
|
|
|
85.2
|
Informationssystem für den Handel mit
Exemplaren CITES-gelisteter
Baumarten
CoP19 Doc. 85.2
|
|
Zustimmung, da es wichtig ist, anstehende Arbeiten zu ermitteln und auf bestehenden Arbeiten aufzubauen.
|
+
|
|
|
85.3
|
Informeller Überprüfungsmechanismus für bestehende und vorgeschlagene Anmerkungen
CoP19 Doc. 85.3
|
|
Zustimmung zum vorgeschlagenen Beschluss in Bezug auf den informellen Überprüfungsmechanismus für bestehende und vorgeschlagene Anmerkungen.
|
+
|
|
86.
|
Produkte, die Exemplare von in Anhang II gelisteten Orchideen enthalten
CoP19 Doc. 86
|
SC
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe und zur Streichung der Beschlüsse 18.327 bis 18.330.
|
+
|
|
87.
|
Änderungen der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17)
|
|
|
|
|
|
87.1
|
Vorgeschlagene Änderungen der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17)
CoP19 Doc. 87.1
|
Eswatini
|
Dieser Vorschlag bedarf einer weiteren Bewertung. Er enthält einige starke Elemente, jedoch muss der Resolutionsentwurf geklärt und teilweise umformuliert werden.
|
(-)
|
|
|
87.2
|
In den CITES-Anhängen gelistete aquatische Arten:
Vorschläge für einen neuen Ansatz bei der Aufnahme von Haien und Rochen in die Liste
CoP19 Doc. 87.2
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
88.
|
Nach der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien geäußerte Vorbehalte
CoP19 Doc. 88
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
Vorschläge zur Änderung der Anhänge
|
|
89.
|
Änderungsvorschläge zu den Anhängen I und II
|
|
Vorschläge für die Aufnahme in die Listen werden in Teil 2 dieses Dokuments behandelt.
|
|
|
|
89.1
|
Bewertung der Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II durch das Sekretariat
CoP19 Doc. 89.1
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
|
89.2
|
Bemerkungen der Vertragsparteien
CoP19 Doc. 89.2
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
|
89.3
|
Bemerkungen von Pflichtgutachtern
CoP19 Doc. 89.3
|
|
Dokument nicht rechtzeitig zur Analyse verfügbar.
|
|
|
Beendigung der Tagung
|
|
90.
|
Festlegung von Zeit und Ort der nächsten ordentlichen Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
|
|
Kein Dokument
|
|
|
91.
|
Schlussbemerkungen (Beobachter, Vertragsparteien, CITES-Generalsekretär, Regierung des Gastgeberlandes)
|
|
Kein Dokument
|
|
|
Nr.
|
Taxon/Einzelheiten
|
Vorschlag
|
Antragsteller
|
Bemerkungen
|
Standpunkt
|
|
FAUNA – SÄUGETIERE
|
|
1.
|
Hippopotamus amphibious
(Flusspferd)
|
II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
|
Benin, Burkina Faso, Gabun, Guinea, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Togo, Zentralafrikanische Republik
|
Ablehnung. Die Population erfüllt nicht die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I.
|
-
|
|
2.
|
Ceratotherium simum
(Südliches Breitmaulnashorn) (Population von Namibia)
|
I – II
Übertragung der Population Namibias von Anhang I nach Anhang II mit folgender Anmerkung:
Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels
a) mit lebenden Tieren nur zur In-situ-Erhaltung; und
b) mit Jagdtrophäen.
Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
|
Botsuana,
Namibia
|
Die biologischen Kriterien für die Herabstufung scheinen erfüllt zu sein. Angesichts der eingeschränkten Herabstufung scheinen auch die Vorsichtsmaßnahmen erfüllt zu sein. Daten zur Reproduktion, zur Populationsstruktur und zur tatsächlichen Populationsgröße fehlen jedoch, was einer abschließenden Bewertung entgegensteht.
|
0
|
|
3.
|
Ceratotherium simum (Südliches Breitmaulnashorn) (Population von Eswatini)
|
Streichung der bestehenden Anmerkung zur Auflistung der Population von Eswatini in Anhang II
|
Eswatini
|
Ablehnung. Die Population erfüllt weiterhin die Kriterien zur Aufnahme in Anhang II, aber die vorgeschlagene Streichung der Anmerkung würde nicht den Vorsichtskriterien gemäß Abschnitt A Nummer 2 Buchstabe a des Anhangs 4 der Resolution Conf. 9.24 entsprechen. Die Wiederaufnahme des Handels mit Nashorn-Horn würde angesichts des hohen Ausmaßes an Wilderei und illegalem Handel zu diesem Zeitpunkt ein falsches Zeichen setzen. Sie würde außerdem die Maßnahmen vieler Vertragsparteien zur Verringerung der Nachfrage nach dieser Art untergraben.
|
-
|
|
4.
|
Loxodonta
africana
(Afrikanischer Elefant) (Populationen von Botsuana, Namibia, Simbabwe und Südafrika)
|
Änderung der Anmerkung 2 betreffend die Populationen von Botsuana, Namibia, Simbabwe und Südafrika
Die vorgeschlagenen Änderungen sind durchgestrichen dargestellt:
Zur ausschließlichen Genehmigung:
a) des Handels mit Jagdtrophäen zu nichtkommerziellen Zwecken;
b) des Handels mit lebenden Tieren, die nach geeigneten und annehmbaren Bestimmungsorten verbracht werden, in Übereinstimmung mit der Resolution Conf. 11.20 (Rev. CoP17) für Botsuana und Simbabwe sowie für Programme in ihren Lebensräumen für Namibia und Südafrika;
c) des Handels mit Häuten;
d) des Handels mit Haar;
e) des Handels mit Lederwaren zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken für Botsuana, Namibia, und Südafrika und zu nichtkommerziellen Zwecken für Simbabwe;
f) des Handels mit einzeln gekennzeichneten und zertifizierten Ekipas als Teil fertigen Schmucks für nichtkommerzielle Zwecke für Namibia sowie mit Elfenbeinschnitzereien für nichtkommerzielle Zwecke für Simbabwe;
g) des Handels mit registriertem Rohelfenbein (für Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe ganze Stoßzähne und Stoßzahnteile) unter folgenden Voraussetzungen:
i) nur aus registrierten staatseigenen Lagerbeständen mit Ursprung in dem betreffenden Staat (mit Ausnahme von beschlagnahmten Elfenbein und von Elfenbein unbekannter Herkunft);
ii) nur an Handelspartner, die nach Überprüfung durch das Sekretariat in Abstimmung mit dem Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass eingeführtes Elfenbein nicht reexportiert wird und sämtliche Bestimmungen der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) über die heimische Fertigung und den Handel angewandt werden;
iii) erst nach Überprüfung der voraussichtlichen Einfuhrländer und der registrierten staatseigenen Lagerbestände durch das Sekretariat;
iv) Rohelfenbein gemäß dem auf der Sitzung CoP12 vereinbarten Verkauf von registrierten Elfenbein-Lagerbeständen in Besitz der jeweiligen Regierung: 20 000 kg (Botsuana), 10 000 kg (Namibia) und 30 000 kg (Südafrika);
v) unter Aufsicht des Sekretariats darf zusätzlich zu den auf der Sitzung CoP12 vereinbarten Mengen Elfenbein im Besitz der Regierungen Botsuanas, Namibias, Südafrikas und Simbabwes, das bis zum 31. Januar 2007 registriert und vom Sekretariat überprüft wurde, zusammen mit dem Elfenbein unter Buchstabe g Ziffer iv in einem einmaligen Verkauf je Ziel gehandelt und versandt werden;
vi) der Gewinn aus dem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Elefanten und für Bevölkerungsschutz- und -entwicklungsprogramme in den Elefantengebieten oder den Nachbargebieten verwendet.
und vii) die zusätzlichen Mengen gemäß Buchstabe g Ziffer v können nur gehandelt werden, nachdem der Ständige Ausschuss bescheinigt hat, dass die aufgelisteten Bedingungen erfüllt sind; und
h) der Vertragsstaaten-Konferenz wird in dem Zeitraum, der mit der Sitzung CoP14 beginnt und neun Jahre nach dem Zeitpunkt des einmaligen Elfenbeinverkaufs gemäß Buchstabe g Ziffern i, ii, iii, vi und vii endet, kein weiterer Vorschlag über die Genehmigung des Handels mit Elfenbein von Populationen, die bereits in Anhang II aufgeführt sind, vorgelegt. Solche weiteren Vorschläge werden gemäß den Beschlüssen 16.55 und 14.78 (Rev. CoP16) behandelt.
Auf Vorschlag des Sekretariats kann der Ständige Ausschuss den Handel teilweise oder ganz einstellen, wenn die Aus- oder Einfuhrländer gegen die Vorschriften verstoßen oder wenn sich der Handel nachweislich negativ auf die Elefantenpopulationen auswirkt.
Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
|
Simbabwe
|
Ablehnung des Vorschlags in der derzeitigen Fassung, da die beantragte Änderung zur Öffnung des internationalen Elfenbeinhandels führen würde und daher nicht den Vorsichtsmaßnahmen gemäß Anhang 4 der Res. Conf. 9.24. entspricht. Wenn auf der Konferenz der Vertragsparteien (CoP19) Einvernehmen über die Auswirkungen eines Vorbehalts auf Änderungen einer Anmerkung erzielt würde (ehemalige Anmerkung bliebe in Kraft) und Änderungen der Anmerkung auf die Streichung überflüssiger Teile im Hinblick auf die früheren einmaligen Verkäufe und/oder die Streichung des Verweises auf die Resolution in einer Weise beschränkt würden, die mit dem von der EU vorgeschlagenen Dokument 66.4.2 in Einklang steht, könnte die EU für eine Änderung stimmen.
|
(-)
|
|
5.
|
Loxodonta
africana
(Afrikanischer Elefant) (Populationen von Botsuana, Namibia, Simbabwe und Südafrika)
|
II – I
Übertragung der Populationen von Botsuana, Namibia, Simbabwe und Südafrika von Anhang II nach Anhang I
|
Äquatorialguinea, Burkina Faso, Mali, Senegal
|
Diese vier Populationen erfüllen nicht die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I.
|
-
|
|
6.
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Cynomys mexicanus
(Mexikanischer Präriehund)
|
I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
|
Mexiko
|
Die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I sind nicht mehr erfüllt. Seit der Aufnahme der Art in Anhang I des CITES im Jahr 1975 wurden nur zwei internationale Handelsgeschäfte verzeichnet (beide mit Proben für wissenschaftliche Zwecke). Die mexikanische Strafverfolgungsbehörde (PROFEPA) berichtete, dass zwischen 2013 und 2019 auf nationaler Ebene neun Exemplare beschlagnahmt wurden. Es gibt weder amtliche Aufzeichnungen über den Verkauf von Exemplaren dieser Art noch gibt es einen nationalen oder internationalen Markt, der die wild lebenden Populationen bedroht.
|
+
|
|
FAUNA – VÖGEL
|
|
7.
|
Branta canadensis leucopareia (Aleuten-Zwergkanadagans)
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I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Zustimmung zum Vorschlag. Die in den 1960er Jahren vom Aussterben bedrohte Population dieser Unterart hat sich erholt und umfasst heute eine Population von 162 000 Exemplaren, die durch regulierte Jagd gut gesteuert wird. Keine Berichte über illegalen Handel.
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+
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8.
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Kittacincla
malabarica
(Weißbürzelschama)
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Aufnahme in Anhang II
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Malaysia,
Singapur
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Zustimmung zum Vorschlag, da die Art die Kriterien für die Aufnahme in Anhang II erfüllt. Aufgrund ihrer Singfähigkeit handelt es sich um eine der wertvollsten Arten im Handel mit südostasiatischen Käfigvögeln. Sie gehört zu den wichtigsten Arten, die für Gesangswettbewerbe verwendet werden.
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+
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9.
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Pycnonotus zeylanicus
(Gelbscheitelbülbül)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Malaysia,
Singapur,
Vereinigte Staaten von Amerika
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Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art erfüllt die biologischen Kriterien in Anhang 1 der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17).
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+
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10.
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Phoebastria
albatrus
(Kurzschwanz-Albatros)
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I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Zustimmung zum Vorschlag, da der internationale Handel keine Bedrohung mehr darstellt und keine erhebliche Nachfrage nach der Art mehr besteht. Da die Population jedoch nach wie vor sehr klein und gefährdet ist, sollten die USA und andere Arealstaaten ermutigt werden, dafür zu sorgen, dass geeignete Erhaltungsmaßnahmen ergriffen werden, um eine stabile und wachsende Population zu gewährleisten.
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+
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FAUNA – KRIECHTIERE, REPTILIEN
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11.
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Caiman latirostris (Breitschnauzenkaiman) (Population Brasiliens)
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I – II
Übertragung der brasilianischen Population von Anhang I nach Anhang II
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Brasilien
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Zustimmung, da die Kriterien gemäß Artikel II Absatz 2 Buchstabe a des Übereinkommens und der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17) Anhang 4 Absatz A Nummer 2 Buchstabe a Ziffer ii erfüllt sind. Die Art befindet sich in einem guten Zustand, es gibt ein gutes Bewirtschaftungssystem, und die Art hat sich rasch erholt.
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+
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12.
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Crocodylus
porosus
(Leistenkrokodil) (Population der Palawan-Inseln (Philippinen))
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I – II
Übertragung der Population der Palawan-Inseln (Philippinen) von Anhang I nach Anhang II mit einer Ausfuhrquote von Null für wild lebende Exemplare
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Philippinen
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Zustimmung zum Vorschlag, da die Kriterien in Anhang I nicht mehr erfüllt sind. Einige weitere Analysen sind in Bezug auf die Erhaltungsbemühungen des Antragstellers erforderlich.
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(+)
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13.
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Crocodylus
siamensis
(Siamkrokodil) (Population Thailands)
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I – II
Übertragung der Population Thailands von Anhang I nach Anhang II mit einer Ausfuhrquote von Null für wild lebende Exemplare
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Thailand
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Ablehnung dieses Vorschlags, da die biologischen Kriterien für eine Aufnahme in Anhang I nach wie vor erfüllt sind. Die Übertragung dieser Unterart nach Anhang II steht nicht im Einklang mit den Vorsichtsmaßnahmen in Anhang 4 der CITES-Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17).
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-
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14.
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Physignathus cocincinus
(Grüne Wasseragame)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Europäische Union, Vietnam
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EU-Vorschlag
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+
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15.
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Cyrtodactylus jeyporensis (Jeypore-Bogenfingergecko)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Indien
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Zustimmung, da die Kriterien des Anhangs II erfüllt sind. Es gibt eine hohe Zahl von Handelsgeschäften, wobei die Verbreitung der Art relativ gering ist.
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+
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16.
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Tarentola chazaliae
(Helmkopfgecko)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Mauretanien,
Senegal
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Der Vorschlag erfüllt die Kriterien für die Aufnahme in Anhang II, es sollten jedoch weitere Informationen angefordert werden, insbesondere zu den Ergebnissen der Konsultation anderer Arealstaaten und den aktuellen Daten über Populationsgröße, struktur und trends.
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(+)
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17.
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Phrynosoma platyrhinos
(Wüstenkrötenechse)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Eine weitere Prüfung ist erforderlich. Es scheint, dass das Handelsvolumen in den letzten Jahren relativ stabil geblieben ist und der Handel derzeit keine ernsthafte Bedrohung darstellt.
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0
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18.
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Phrynosoma spp. (Krötenechse)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Mexiko
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Eine weitere Prüfung ist erforderlich. Das Kriterium A ist nicht erfüllt, da die Art nicht bedroht ist und keine konkreten Daten belegen, dass sie in naher Zukunft durch den Handel gefährdet werden könnte. Das Kriterium B in Anhang 2a Conf. 9.24 (Rev. CoP17) könnte anwendbar sein, da legale Ausfuhren im Falle äußerst nachteiliger Erntestrategien Auswirkungen zeigen könnten.
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0
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19.
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Tiliqua adelaidensis
(Zwergblauzungenskink)
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0 – I
Aufnahme in Anhang I
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Australien
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Zustimmung. Die Art erfüllt mehrere der in Anhang 1 Absätze B und C aufgeführten Aufnahmekriterien.
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+
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20.
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Epicrates
inornatus
(Puerto-Rico-Boa)
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I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art erfüllt nicht mehr die Kriterien des Anhangs I.
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+
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21.
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Crotalus horridus (Wald-Klapperschlange)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Ablehnung. Diese Art erfüllt nicht die Kriterien zur Aufnahme in Anhang II. Der internationale Handel ist sehr gering, und die Aufnahme in Anhang II trägt möglicherweise nicht zum Schutz der Art innerhalb des Landes bei. Der Vorschlag könnte erneut geprüft werden, wenn zusätzliche Nachweise vorgelegt werden.
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(-)
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22.
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Chelus fimbriata und C. orinocensis
(Fransenschildkröte und Orinoko-Fransenschildkröte)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Brasilien, Costa Rica, Kolumbien, Peru
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Der Vorschlag enthält uneinheitliche Daten über die Herkunft von Exemplaren im legalen und illegalen Handel und enthält keine aktuellen Populationsdaten. Aus der derzeitigen Fassung des Vorschlags geht weder hervor, dass die Art bedroht ist, noch, dass sich der Handel nachteilig auf das Überleben der Art auswirkt. Dem Vorschlag könnte zugestimmt werden, wenn die Antragsteller nachweisen, dass die illegal gehandelten Exemplare aus der freien Wildbahn stammen und/oder dass illegal in Ranching-Betrieben gehaltene Exemplare in Zuchtbetriebe eingeschleust werden, was ohne Aufnahme der Art in Anhang II nicht verhindert werden kann.
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0
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|
23.
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Macrochelys temminckii und Chelydra serpentine
(Geierschildkröte und Schnappschildkröte)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Die Aufnahme von Macrochelys temminckii in Anhang II kann unterstützt werden, da die Art die Kriterien erfüllt. Bei Chelydra serpentine ist dies jedoch nicht der Fall. Die EU könnte einem enger gefassten Vorschlag zustimmen, wenn die Antragsteller beschließen, ihn auf Macrochelys temminckii zu beschränken.
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(+)
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|
24.
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Graptemys barbouri, G. ernsti, G. gibbonsi, G. pearlensis und G. pulchra
(Barbours Höckerschildkröte, Escambia-Höckerschildkröte, Pascagoula-Höckerschildkröte, Pearl-Höckerschildkröte, Alabama-Höckerschildkröte)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Die Kriterien des Anhangs II scheinen nicht erfüllt zu sein. Zwar ist erwiesen, dass alle diese Arten mehreren Bedrohungen ausgesetzt sind, jedoch gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Handel eine dieser Bedrohungen ist. Die Entscheidung kann erneut geprüft werden, wenn der Antragsteller erklären kann, warum die Aufnahme in Anhang III des CITES nicht ausreicht und wie eine Aufnahme in Anhang II des CITES die Lage verbessern würde.
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0
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25.
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Batagur kachuga (Bengalische Flussschildkröte)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Indien
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Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art erfüllt die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I. Die Art ist bedroht und ihr natürlicher Lebensraum ist schwer zu schützen.
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+
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26.
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Cuora galbinifrons
(Hinterindische Scharnierschildkröte)
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I – II
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Europäische Union, Vietnam
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EU-Vorschlag
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+
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27.
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Rhinoclemmys spp.
(Amerikanische Erdschildkröte)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Brasilien, Costa Rica, Kolumbien,
Panama
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Eine weitere Prüfung ist erforderlich. Die Aufnahme von R. diademata, R. nasuta und R. rubida in Anhang II ist aufgrund ihrer relativ geringen Verbreitung und die Aufnahme von R. pulcherrima aufgrund des hohen Handelsvolumens in der Vergangenheit gerechtfertigt. Es ist jedoch unklar, ob andere Arten die Kriterien des Anhangs II erfüllen.
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0
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28.
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Claudius
angustatus
(Großkopf-Schlammschildkröte)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Mexiko
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Zustimmung zum Vorschlag. Das Kriterium B des Anhangs 2a ist erfüllt, da die legale und illegale Entnahme aus der freien Wildbahn wahrscheinlich ein Größenmaß annimmt, das sich auf die Erhaltung der Art auswirkt.
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+
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29.
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Kinosternon spp. (Klappschildkröten)
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0 – I
0 – II
Aufnahme von Kinosternon cora und K. vogti in Anhang I sowie aller anderen Arten von Kinosternon spp. in Anhang II
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Brasilien, Costa Rica, El Salvador,
Kolumbien,
Mexiko, Panama, Vereinigte Staaten von Amerika
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Die EU könnte einem enger gefassten Vorschlag zustimmen, wenn die Antragsteller beschließen, ihn auf solche Arten zu beschränken, für die nachgewiesen werden kann, dass sie die Kriterien für die Aufnahme in die Liste erfüllen und insbesondere, dass diese Arten in erheblichem Ausmaß gehandelt werden. Die Arten K. cora und K. vogti scheinen für die Aufnahme in Anhang I in Frage zu kommen. Weitere Arten der Gattung scheinen für die Aufnahme in Anhang II in Frage zu kommen, doch viele Arten sind weder bedroht noch liegen Berichte über den Handel mit ihnen vor.
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(+)
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|
30.
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Staurotypus salvinii und S. triporcatus
(Salvins Kreuzbrustschildkröte und Große Kreuzbrustschildkröte)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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El Salvador,
Mexiko
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Zustimmung. Die Aufnahme von Staurotypus triporcatus ist gerechtfertigt, da im Handel eine hohe Nachfrage besteht. Es ist nicht klar, ob Staurotypus salvinii die biologischen Kriterien des Anhangs II erfüllt, aber eine Unterscheidung von Staurotypus triporcatus ist schwierig, sodass diese Art höchstwahrscheinlich das Kriterium der Verwechslungsgefahr gemäß Res. 9.24 erfüllt (Kriterium A in Anhang 2b).
|
+
|
|
31.
|
Sternotherus spp. (Moschusschildkröte)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Eine weitere Prüfung ist erforderlich. Eine Zustimmung könnte für einige Arten, insbesondere für S. depressus, in Betracht gezogen werden.
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(+)
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|
32.
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Apalone spp. (Weichschildkröte)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II (mit Ausnahme der in Anhang I aufgeführten Unterarten)
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Vereinigte Staaten von Amerika
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Das Kriterium B des Anhangs 2a könnte erfüllt sein, es fehlen jedoch einschlägige Populationsdaten, was die Bewertung der Auswirkungen des Handels auf die wild lebenden Populationen erschwert. Es gibt nur wenige Belege für Wilderei bei wild lebenden Apalone spp. Aufgrund ihrer Lebenszyklusentwicklung und zusätzlicher Bedrohungen sind Weichschildkröten jedoch anfällig für Ausbeutung, was Vorsichtsmaßnahmen erfordert.
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(+)
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|
33.
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Nilssonia leithii (Leiths Weichschildkröte)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Indien
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Zustimmung zum Vorschlag, da die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I erfüllt sind.
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+
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|
FAUNA – LURCHE, AMPHIBIEN
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34.
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Centrolenidae spp. (Glasfrösche)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Argentinien, Brasilien, Costa Rica,
Côte d'Ivoire,
Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Gabun, Guinea, Niger, Panama, Peru, Togo, Vereinigte Staaten von Amerika
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Eine weitere Prüfung ist erforderlich. Das Kriterium für die Aufnahme in Anhang II wird von der gesamten Familie mit ihren 158 Arten eindeutig nicht erfüllt.
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0
|
|
35.
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Agalychnis lemur (Lemur-Laubfrosch)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II mit einer jährlichen Ausfuhrquote von Null auf Exemplare, die für den Handel zu kommerziellen Zwecken aus der freien Wildbahn entnommen wurden
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Costa Rica, Europäische Union, Kolumbien, Panama
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EU-Vorschlag
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+
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36.
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Laotriton laoensis (Laos-Warzenmolch)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II mit einer Ausfuhrquote von Null auf Exemplare, die für den Handel zu kommerziellen Zwecken aus der freien Wildbahn entnommen wurden
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Europäische Union
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EU-Vorschlag
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+
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FAUNA – PLATTENKIEMER (Haie)
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37.
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Carcharhinidae spp. (Grauer Riffhai, Schwarzhai, Atlantischer Zwerghai, Gangeshai, Sandbankhai, Borneohai, Pondicherryhai, Glattzahn-Schwarzspitzenhai, Sichelflossen-Zitronenhai, Karibischer Riffhai, Dolchnasenhai, Atlanischer Nachthai, Weißnasenhai, Schwarznasenhai, Weißwangenhai, Carcharhinus obsoletus, Pazifischer Kleinschwanzhai, Borneo-Breitflossenhai und Breitenflossenhai)
|
0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Arabische Republik Syrien
Bangladesch,
Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador,
Europäische Union, Gabun, Israel, Kolumbien, Malediven,
Panama, Senegal, Seychellen,
Sri Lanka, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
|
Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
|
|
38.
|
Sphyrnidae spp. (Hammerhai)
|
0 – II
Aufnahme in Anhang II
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Brasilien, Ecuador, Europäische Union
Kolumbien, Panama
|
EU-Vorschlag
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+
|
|
39.
|
Potamotrygon albimaculata,
P. henlei,
P. jabuti,
P. leopoldi,
P. marquesi,
P. signata und P. wallacei
(Itaituba-Süßwasserstechrochen, Feuerrochen, Perlenrochen, Leopoldsrochen, Marques-Süßwasserstechrochen, Parnaiba-Stechrochen, Marmorierter Süßwasserrochen)
|
0 – II
Aufnahme in Anhang II
|
Brasilien
|
Eine weitere Prüfung ist erforderlich. Es ist unklar, ob alle Arten die Kriterien für die Aufnahme erfüllen und ob eine Aufnahme zur Bekämpfung des illegalen Handels beitragen würde. Es sind weitere Informationen darüber erforderlich, wie die Arealstaaten diesen Vorschlag auslegen und sich zu diesem positionieren.
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0
|
|
40.
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Rhinobatidae spp. (Gitarrenrochen)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
|
Israel, Kenia, Panama, Senegal
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Zustimmung, da die meisten Arten gefährdet sind und einem starken fischereilichen Druck ausgesetzt sind. Durch die Aufnahme in Anhang II wird nicht nur sichergestellt, dass der internationale Handel dem Überleben dieser Arten nicht schadet, sondern auch die Erhebung besserer Handelsdaten ermöglicht. Mehrere Arten könnten künftig für die Aufnahme in Anhang I infrage kommen, wenn der Handel nicht reguliert wird.
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+
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|
41.
|
Hypancistrus zebra (Zebra-Harnischwels)
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0 – I
Aufnahme in Anhang I
|
Brasilien
|
Keine Zustimmung zum Vorschlag in seiner derzeitigen Fassung. Die EU könnte jedoch einem Vorschlag für die Aufnahme in Anhang II mit einer Ausfuhrquote von Null auf aus der freien Wildbahn entnommene Exemplare zustimmen. Die Art könnte die biologischen Kriterien für Anhang I erfüllen, da es aber offenbar illegale Ausfuhren aus Brasilien gibt, ist unklar, wie sich dieser Handel auf wild lebende Populationen auswirkt.
|
(+)
|
|
FAUNA – SEEGURKEN, SEEWALZEN
|
|
42.
|
Thelenota spp. (Ananas-Seewalze, Riesen-Seewalze, Rot-gestreifte Seewalze)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II
|
Europäische Union, Seychellen,
Vereinigte Staaten von Amerika
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EU-Vorschlag
|
+
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|
FLORA (PFLANZEN)
|
|
43.
|
Hundsgiftgewächse, Kakteen, Palmfarne (Cycadaceae), Baumfarne, Wolfsmilchgewächse, Gnetumgewächse, Liliengewächse, Magnoliengewächse, Kannenpflanzengewächse, Orchideen, Mohngewächse, Steineibengewächse, Schlauchpflanzengewächse, Tetracentron, Palmfarne (Zamiaceae), Ingwergewächse
Pflanzenarten mit den Anmerkungen #1, #4, #14 und in Anhang I gelistete Arten der Familie der Orchidaceae (Orchideen)
|
Anmerkung #1 wie folgt ändern: „Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: […] b) In-vitro-Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden;“
Anmerkung #4 wie folgt ändern: „Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: […] b) In-vitro-Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden;“
Anmerkung #14 wie folgt ändern: „Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: […] b) In-vitro-Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden; […] f) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit; diese Ausnahme gilt nicht für Holzschnitzel, Perlen, Gebetsketten und Schnitzereien.“
Buchstabe f des französischen Textes der Anmerkung #14 wie folgt ändern: „f) les produits finis conditionnés et prêts pour la vente au détail; cette dérogation ne s’applique pas aux copeaux en de bois, aux perles, aux grains de chapelets et aux gravures.“
Die ergänzende Anmerkung zu in Anhang I gelisteten Orchideenarten in den Anhängen wie folgt ändern: „ORCHIDACEAE Orchideen (Das Übereinkommen gilt für die folgenden Arten des Anhangs I nicht, sofern es sich um Sämlings- oder Gewebekulturen handelt, welche in-vitro in festem oder flüssigem Medium gewonnen und in sterilen Behältern befördert werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Exemplare der von der Konferenz der Vertragsparteien vereinbarten Begriffsbestimmung von ‚künstlich vermehrt‘ entsprechen.)“
|
Kanada
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Zustimmung, da es sich um eine notwendige Änderung handelt, um alle Stellen mit dem Wortlaut „in festem oder flüssigem Medium“ in den CITES-Anhängen und in den Anmerkungen anzugleichen.
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+
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|
FLORA – TROMPETENBAUMGEWÄCHSE
|
|
44.
|
Handroanthus spp., Roseodendron spp. und Tabebuia spp. (Trompetenbäume)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #17 (Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz).
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Europäische Union,
Kolumbien,
Panama
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EU-Vorschlag
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+
|
|
FLORA – DICKBLATTGEWÄCHSE
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|
45.
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Rhodiola spp. (Rosenwurz)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #2 (Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Samen und Pollen und b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit.)
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China, Europäische Union, Ukraine, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika
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EU-Vorschlag
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+
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|
FLORA – LEGUMINOSEN (Hülsenfrüchtler)
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|
46.
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Afzelia spp.
(Afrikanische Populationen) (Afrikanisches Mahagoni)
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0 – II
Aufnahme aller afrikanischer Populationen in Anhang II mit Anmerkung #17 (Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz).
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Benin, Côte d’Ivoire,
Europäische Union, Liberia, Senegal
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EU-Vorschlag
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+
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|
47.
|
Dalbergia sissoo (Indischer Palisander)
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II – 0
Streichung aus Anhang II
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Indien, Nepal
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Grundsätzlich ist der Vorschlag abzulehnen, da die Unterscheidung dieser Art von anderen Arten spezielles Fachwissen erfordert. Wenn die Antragsteller zusätzliche Nachweise zu Identifizierungstechniken vorlegen können, kann der Standpunkt überdacht werden.
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(-)
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48.
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Dipteryx spp. (Cumarú, Tonkabohnenbaum)
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0 – II
Aufnahme in Anhang II mit der Anmerkung „Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz“.
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Europäische Union,
Kolumbien, Panama
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EU-Vorschlag
|
+
|
|
49.
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Paubrasilia echinata (Pernambukholz, Brasilholz)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I mit der Anmerkung „Alle Teile, Erzeugnisse und fertigen Produkte, einschließlich Bögen von Musikinstrumenten, ausgenommen Musikinstrumente und Teile davon, die zu Wanderorchestern gehören, sowie Solomusiker, die eine Bescheinigung für Musikinstrumente gemäß Res. 16.8. mitführen.“
|
Brasilien
|
Dieser Vorschlag steht nicht im Einklang mit Artikel I Buchstabe b Ziffer iii des Übereinkommens, wonach eine Anmerkung zu einer in Anhang I aufgeführten Pflanzenart nicht möglich ist. Darüber hinaus ist der Wortlaut der Anmerkung unklar.
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0
|
|
50.
|
Pterocarpus spp.
(Afrikanische Populationen) (Pterocarpus angolensis, P. brenanii, P. erinaceus, P. lucens, P. rotundifolius, P. tinctorius)
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0 – II
Aufnahme aller afrikanischen Populationen in Anhang II mit Anmerkung #17 (Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz) und Änderung der Anmerkungen zu den bereits in Anhang II aufgeführten Arten Pterocarpus erinaceus und P. tinctorius in Anmerkung #17
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Côte d'Ivoire, Europäische Union, Liberia, Senegal, Togo
|
EU-Vorschlag
|
+
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FLORA – MAHAGONIGEWÄCHSE, ZEDRACHGEWÄCHSE
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|
51.
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Khaya spp. (Afrikanisches Mahagoni)
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Aufnahme aller afrikanischer Populationen in Anhang II mit Anmerkung #17 (Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz).
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Benin, Côte d’Ivoire,
Europäische Union, Liberia, Senegal
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EU-Vorschlag
|
+
|
|
FLORA – ORCHIDEEN
|
|
52.
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Orchidaceae spp. (Orchideen)
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Änderung der Anmerkung #4 und Hinzufügung eines neuen Buchstaben g mit folgendem Wortlaut: „g) fertige Kosmetikprodukte, die Teile oder Erzeugnisse von Bletilla striata, Cycnoches cooperi, Gastrodia elata, Phalaenopsis amabilis oder P. lobbii enthalten, verpackt und für den Einzelhandel bereit.“
|
Schweiz
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Ablehnung, es sei denn, die Anmerkung wird geändert, um die Herkunftscodes „W“ und „Y“ auszuschließen. Der vorliegende Vorschlag ist im Hinblick auf das Risiko des illegalen Handels mit wild lebenden Pflanzenarten problematisch.
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(-)
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