Brüssel, den 29.4.2022

COM(2022) 191 final

2022/0136(NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten zu vertreten ist


BEGRÜNDUNG

1.Gegenstand des Vorschlags

Dieser Vorschlag betrifft den Beschluss zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union im Assoziationsrat EU-Ägypten im Zusammenhang mit der geplanten Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten für den Zeitraum 2021-2027 zu vertreten ist.

2.Kontext des Vorschlags

2.1.Europa-Mittelmeer-Abkommen

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (im Folgenden „Abkommen) wurde am 25. Juni 2001 in Luxemburg unterzeichnet und trat am 1. Juni 2004 1 in Kraft. Das Assoziierungsabkommen bildet die Rechtsgrundlage für die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Ägypten.

Das Abkommen zielt darauf ab,

einen geeigneten Rahmen für den politischen Dialog zu schaffen, der die Entwicklung enger politischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ermöglicht;

die Bedingungen für eine schrittweise Liberalisierung des Waren-, des Dienstleistungs- und des Kapitalverkehrs festzulegen;

durch Dialog und Zusammenarbeit die Entwicklung ausgewogener wirtschaftlicher und sozialer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zu fördern;

die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen zu verbessern und die Produktivität und die finanzielle Stabilität zu erhöhen;

die regionale Zusammenarbeit zu fördern, um die friedliche Koexistenz und die wirtschaftliche und politische Stabilität zu festigen;

die Zusammenarbeit in anderen Bereichen zu stärken, die von beiderseitigem Interesse sind.

2.2.Der Assoziationsrat EU-Ägypten

Der Assoziationsrat EU-Ägypten wurde mit Artikel 74 des Europa-Mittelmeer-Abkommens eingesetzt.

Der Assoziationsrat ist befugt, in den im Abkommen vorgesehenen Fällen Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen und geeignete Empfehlungen auszusprechen. Die Beschlüsse sind für die Vertragsparteien verbindlich. Gemäß der Geschäftsordnung wird der Vorsitz im Assoziationsrat jeweils für die Dauer von 12 Monaten abwechselnd von der EU und Ägypten geführt. Es ist vorgesehen, dass der Assoziationsrat einmal jährlich auf Ministerebene tagt.

2.3.Der vorgesehene Rechtsakt des Assoziationsrates EU-Ägypten

Auf seiner IX. Tagung soll der Assoziationsrat EU-Ägypten eine Empfehlung zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden „vorgesehener Rechtsakt“) annehmen.

Zweck des vorgesehenen Rechtsakts ist es, eine Grundlage und Orientierung für die Partnerschaft EU-Ägypten im Zeitraum 2021-2027 zu bieten.

Mit der im November 2015 angenommenen überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik 2 wird ein Rahmen für die Festlegung der bilateralen Beziehungen mit den Partnern geschaffen. Dafür sollten in einem politischen Dokument „Partnerschaftsprioritäten“ festgelegt werden, die als wesentliche Bezugspunkte für die Vereinbarung einer begrenzten Anzahl von Prioritäten für die kommenden Jahre mit den Partnerländern dienen sollen. Die EU und Ägypten verbindet eine langjährige Partnerschaft. Um die soliden und vielschichtigen Beziehungen zwischen den beiden Partnern weiter zu stärken, wurden Partnerschaftsprioritäten ermittelt, die die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten unterstützen.

Die Partnerschaftsprioritäten spiegeln die gemeinsamen Interessen wider und legen den Schwerpunkt auf Bereiche, in denen die Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten von gegenseitigem Nutzen ist. Folgende wichtigste politische Prioritäten wurden für die Beziehungen zwischen der EU und Ägypten im Zeitraum 2021-2027 festgelegt: i) nachhaltige wirtschaftliche Modernisierung und soziale Entwicklung Ägyptens, ii) Partnerschaft in der Außenpolitik und iii) Verbesserung der Stabilität.

3.Im Namen der Europäischen Union zu vertretender Standpunkt

Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt sollte darin bestehen, den diesem Vorschlag beigefügten Entwurf der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten zu billigen.

Die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten verkörpern die gemeinsamen Ziele der Europäischen Nachbarschaftspolitik als gemeinsamem Raum des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität. Sie zielen darauf ab, gemeinsame Herausforderungen für die EU und Ägypten anzugehen, gemeinsame Interessen zu fördern und auf beiden Seiten langfristige Stabilität und nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Darüber hinaus stehen sie im Einklang mit dem in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 10. und 11. Dezember 2020 3 formulierten Wunsch nach einer demokratischen, stabileren, grüneren und wohlhabenderen südlichen Nachbarschaft als strategische Priorität der EU.

Besondere Aufmerksamkeit gilt in den Partnerschaftsprioritäten der Stärkung der Zusammenarbeit auf der Grundlage der neuen Agenda der EU für den Mittelmeerraum 4 und ihrem Wirtschafts- und Investitionsplan für die südlichen Nachbarländer 5 , dem europäischen Grünen Deal und den Schlussfolgerungen des Rates vom 16. April 2021 6 zu einer erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft sowie der Abmilderung der nachteiligen sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, auch durch eine grüne, digitale, stabile und inklusive Erholung. Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten legt den allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit und die Partnerschaftsprioritäten fest. Die Partnerschaftsprioritäten orientieren sich an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 7 , den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem Pariser Klimaschutzübereinkommen und einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte.

Die Partnerschaftsprioritäten sollen dazu beitragen, die Erwartungen der Menschen auf beiden Seiten des Mittelmeeres zu erfüllen, insbesondere wenn es darum geht, inklusive nachhaltige Entwicklung, soziale Gerechtigkeit, menschenwürdige Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Wohlstand sicherzustellen und die Lebensbedingungen erheblich zu verbessern. Schlüsselaspekte dieser Ziele sind ein inklusives, durch Innovation gestütztes Wachstum, eine wirksame und partizipative Regierungsführung, die auf Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Grundfreiheiten, einschließlich sozialer Rechte und Arbeitnehmerrechte, beruht, die Stärkung der Rolle der Frau im Hinblick auf die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung und die Achtung der Rechte des Kindes. Die Partnerschaftsprioritäten tragen auch der Rolle der EU und Ägyptens als internationale Akteure Rechnung und zielen darauf ab, sowohl ihre bilaterale als auch ihre regionale und internationale Zusammenarbeit zu stärken. Eine bessere Konnektivität zwischen der EU und Ägypten unter besonderer Berücksichtigung der intelligenten Mobilität sowie der automatisierten und elektronischen Mobilität, die Digitalisierung und die grüne Wirtschaft werden wichtige Instrumente darstellen, die in diesem Kontext neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bieten. Die Umsetzung der Leitinitiativen des Wirtschafts- und Investitionsplans der neuen Agenda für den Mittelmeerraum, auch durch die „Team Europa“-Initiativen, wird zur Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten beitragen. Diese sind ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit der EU mit Ägypten und tragen zum Schutz unserer gemeinsamen Interessen und Güter im Mittelmeerraum bei.

Die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten wurden nach enger Abstimmung mit den zuständigen Kommissionsdienststellen und den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe des Rates „Maschrik/Maghreb“ sowie nach Verhandlungen mit dem ägyptischen Außenministerium ausgearbeitet.

4.Rechtsgrundlage

4.1.Verfahrensrechtliche Grundlage

4.1.1.Grundsätze

Nach Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden die „Standpunkte, die im Namen der Union in einem durch eine Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten sind, sofern dieses Gremium rechtswirksame Akte, mit Ausnahme von Rechtsakten zur Ergänzung oder Änderung des institutionellen Rahmens der betreffenden Übereinkunft, zu erlassen hat“, durch Beschlüsse festgelegt.

Der Begriff „rechtswirksame Akte“ erfasst auch Akte, die kraft völkerrechtlicher Regelungen, denen das betreffende Gremium unterliegt, Rechtswirkung entfalten. Darunter fallen auch Instrumente, die völkerrechtlich nicht bindend sind, aber „geeignet [sind], den Inhalt der vom Unionsgesetzgeber […] erlassenen Regelung maßgeblich zu beeinflussen 8 .

4.1.2.Anwendung auf den vorliegenden Fall

Der Assoziationsrat EU-Ägypten ist ein Gremium, das durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits – unterzeichnet am 25. Juni 2001 und in Kraft getreten am 1. Juni 2004 – eingesetzt wurde.

Der vom Assoziationsrat EU-Ägypten anzunehmende Rechtsakt ist ein rechtswirksamer Akt. Er ist geeignet, den Inhalt der EU-Rechtsvorschriften maßgeblich zu beeinflussen, und zwar hinsichtlich ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit mit Ägypten. Grund ist, dass die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Ägypten, einschließlich der Programmplanung der Hilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bzw. des neuen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), im Zeitraum 2021-2027 steuern und in diese einfließen werden. Mit dem vorgesehenen Rechtsakt wird der institutionelle Rahmen des Abkommens weder ergänzt noch geändert.

Somit ist Artikel 218 Absatz 9 AEUV die verfahrensrechtliche Grundlage für den vorgeschlagenen Beschluss.

4.2.Materielle Rechtsgrundlage

4.2.1.Grundsätze

Die materielle Rechtsgrundlage für einen Beschluss nach Artikel 218 Absatz 9 AEUV hängt in erster Linie von Ziel und Inhalt des vorgesehenen Rechtsakts ab, zu dem ein im Namen der Union zu vertretender Standpunkt festgelegt wird. Liegt dem vorgesehenen Akt ein doppelter Zweck oder Gegenstand zugrunde und ist einer davon der wesentliche und der andere von untergeordneter Bedeutung, so muss der Beschluss nach Artikel 218 Absatz 9 AEUV auf eine einzige materielle Rechtsgrundlage gestützt werden, nämlich auf diejenige, die der wesentliche oder vorrangige Zweck oder Gegenstand verlangt.

4.2.2.Anwendung auf den vorliegenden Fall

Hauptziel und Inhalt des vorgesehenen Rechtsakts ist die Zusammenarbeit mit einem Drittland im Rahmen eines Assoziierungsabkommens und der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die Maßnahmen, deren Annahme geplant ist, betreffen im Allgemeinen alle unter das Assoziierungsabkommen fallenden Bereiche und zielen auf die weitere Umsetzung und Vertiefung der Assoziation zwischen den Vertragsparteien ab. Daraus folgt, dass der Bereich, in den der angefochtene Beschluss fällt, anhand des gesamten Assoziierungsabkommens zu bestimmen ist. Somit ist Artikel 217 AEUV die materielle Rechtsgrundlage für den vorgeschlagenen Beschluss.

4.3.Schlussfolgerung

Rechtsgrundlage für den vorgeschlagenen Beschluss sollte Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9 AEUV sein.

5.Veröffentlichung des vorgesehenen Rechtsakts

Da mit dem Rechtsakt des Assoziationsrates EU-Ägypten die früheren Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten geändert werden, die auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten am 25. Juli 2017 angenommen wurden 9 , ist es angezeigt, ihn nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

2022/0136 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten zu vertreten ist

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 25. Juni 2001 unterzeichnet und ist am 1. Juni 2004 in Kraft getreten 10 .

(2)Gemäß Artikel 76 des Europa-Mittelmeer-Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen und zweckdienliche Empfehlungen auszusprechen. Der Assoziationsrat EU-Ägypten soll auf seiner IX. Tagung eine Empfehlung zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten annehmen.

(3)Es ist angezeigt, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Empfehlung rechtswirksam sein wird.

(4)Zweck des vorgesehenen Rechtsakts ist es, eine Grundlage und Orientierung für die Partnerschaft EU-Ägypten im Zeitraum 2021-2027 zu bieten. Die EU und Ägypten verbindet eine langjährige Partnerschaft. Um die soliden und vielschichtigen Beziehungen zwischen den beiden Partnern weiter zu stärken, wurden Partnerschaftsprioritäten festgelegt, die die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten unterstützen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der IX. Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf einer Empfehlung des Assoziationsrates EU-Ägypten zur Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten, die diesem Beschluss beigefügt ist.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. L 304 vom 30.9.2004).
(2)    Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik SWD(2015) 500.
(3)    https://www.consilium.europa.eu/media/47346/1011-12-20-euco-conclusions-de.pdf
(4)    JOIN(2021) 2 final.
(5)    SWD(2021) 23 final.
(6)    https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news_corner/news/new-agenda-mediterranean-council-approves-conclusions-renewed-partnership-southern_en
(7)     VN-Resolution 70/1 Unsere Welt im Wandel: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
(8)    Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat, C-399/12, ECLI:EU:C:2014:2258, Rn. 61 bis 64.
(9)    Empfehlung Nr. 1/2017 des Assoziationsrates EU-Ägypten vom 25. Juli 2017 zur Festlegung der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten (ABl. L 255 vom 3.10.2017, S. 26).
(10)    Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits, ABl. L 304 vom 30.9.2004.

Brüssel, den 29.4.2022

COM(2022) 191 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten zu vertreten ist


ANHANG

EMPFEHLUNG NR. 1 DER 9. TAGUNG DES ASSOZIATIONSRATES EU-ÄGYPTEN

vom TT.MM.2022 über die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten

DER ASSOZIATIONSRAT EU-ÄGYPTEN —

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ägypten andererseits wurde am 25. Juni 2001 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2004 in Kraft.

(2)Gemäß Artikel 76 des Europa-Mittelmeer-Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen und zweckdienliche Empfehlungen auszusprechen.

(3)Im Einklang mit Artikel 86 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

(4)Im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern vorgeschlagen, um das Engagement auf beiden Seiten zu fördern.

(5)Die EU und Ägypten haben vereinbart, ihre Partnerschaft durch Festlegung einer Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2021-2027 zu konsolidieren, mit dem Ziel, die gemeinsamen Herausforderungen, denen die EU und Ägypten gegenüberstehen, anzugehen und gemeinsame Interessen zu fördern.

(6)Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeer-Abkommens haben sich auf den Wortlaut der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten geeinigt, die die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens unterstützen und den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit bei den gemeinsam festgelegten Interessen legen —

EMPFIEHLT:

Artikel 1

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten wie im Anhang dargelegt umsetzen.

Artikel 2

Die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten im Sinne von Artikel 1 ersetzen die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten, deren Umsetzung mit der Empfehlung Nr. 1/2017 des Assoziationsrates vom 25. Juli 2017 empfohlen wurde.

Artikel 3

Diese Empfehlung tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Geschehen zu xx am [Tag Monat Jahr].

Im Namen des Assoziationsrates

Der Vorsitzende

***

Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten (2021-2027)

I. Einleitung

Diese Partnerschaftsprioritäten zielen darauf ab, gemeinsame Herausforderungen für die EU und Ägypten anzugehen, gemeinsame Interessen zu fördern, langfristige Stabilität und nachhaltige Entwicklung auf beiden Seiten des Mittelmeerraums zu gewährleisten, die Zusammenarbeit zu verstärken und das ungenutzte Potenzial der Beziehungen auszuschöpfen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Stärkung der Zusammenarbeit auf der Grundlage der ägyptischen „Strategie für nachhaltige Entwicklung — Vision 2030“ und der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik, dargelegt in der neuen Agenda der EU für den Mittelmeerraum 1 und ihrem Wirtschafts- und Investitionsplan für die südlichen Nachbarländer 2 , dem europäischen Grünen Deal und den Schlussfolgerungen des Rates vom 16. April 2021 3 zu einer erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft, sowie der Abmilderung der nachteiligen sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, darunter durch eine grüne, digitale, stabile und inklusive Erholung. In dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten ist der allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit und die Partnerschaftsprioritäten festgelegt. Die Partnerschaftsprioritäten orientieren sich an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 4 , den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem Pariser Klimaschutzübereinkommen und einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte. Darüber hinaus stehen sie im Einklang mit dem in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 10. und 11. Dezember 2020 5 formulierten Wunsch nach einer demokratischen, stabileren, grüneren und wohlhabenderen südlichen Nachbarschaft als strategische Priorität der EU.

II. Prioritäten

Die Partnerschaftsprioritäten sollen dazu beitragen, die Erwartungen der Menschen auf beiden Seiten des Mittelmeeres zu erfüllen, insbesondere wenn es darum geht, inklusive nachhaltige Entwicklung, soziale Gerechtigkeit, menschenwürdige Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Wohlstand sicherzustellen und die Lebensbedingungen erheblich zu verbessern. Schlüsselaspekte dieser Ziele sind ein inklusives, durch Innovation gestütztes Wachstum, eine wirksame und partizipative Regierungsführung, die auf Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Grundfreiheiten, einschließlich sozialer Rechte und Arbeitnehmerrechte, beruht, die Stärkung der Rolle der Frau im Hinblick auf die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung und die Achtung der Rechte des Kindes. Die Partnerschaftsprioritäten tragen auch der Rolle der EU und Ägyptens als internationale Akteure Rechnung und zielen darauf ab, sowohl ihre bilaterale als auch ihre regionale und internationale Zusammenarbeit zu stärken. Eine bessere Konnektivität zwischen der EU und Ägypten unter besonderer Berücksichtigung der intelligenten Mobilität sowie der automatisierten und elektronischen Mobilität, die Digitalisierung und die grüne Wirtschaft werden wichtige Instrumente darstellen, die in diesem Kontext neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bieten. Die Umsetzung der Leitinitiativen des Wirtschafts- und Investitionsplans der neuen Agenda für den Mittelmeerraum, unter anderem mit Hilfe der „Team Europa“-Initiativen, wird zur Verwirklichung der Partnerschaftsprioritäten beitragen. Diese sind ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit der EU mit Ägypten und untermauern den Schutz unserer gemeinsamen Interessen und Güter im Mittelmeerraum.

Die COVID-19-Pandemie stellt eine Herausforderung für die nationalen Gesundheitssysteme dar und hat sich tiefgreifend auf Wirtschaft und Gesellschaft ausgewirkt. Die EU und Ägypten werden bei der langfristigen sozioökonomischen Erholung und der nachhaltigen Entwicklung eng zusammenarbeiten. Beide Vertragsparteien streben danach, den Nutzen für die Erholung der Volkswirtschaften nach der COVID-19-Krise zu maximieren und deren mögliche Folgen abzumildern.

Insofern dienen die folgenden übergeordneten Prioritäten als Richtschnur für die Partnerschaft:

1. Nachhaltige wirtschaftliche Modernisierung und soziale Entwicklung Ägyptens

Die EU und Ägypten arbeiten als wichtige Partner bei der Förderung der sozioökonomischen Ziele, wie sie in der ägyptischen „Strategie für nachhaltige Entwicklung – Vision 2030“ zusammen und widmen dabei den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung besondere Aufmerksamkeit.

a)Stärkung der Resilienz, Schaffung von Wohlstand und Unterstützung des Übergangs zu einer digitalen und grünen Wirtschaft

Ägypten ist entschlossen, langfristige sozioökonomische Nachhaltigkeit zu erreichen, unter anderem durch die Schaffung eines günstigeren Umfelds für ein inklusives Wirtschaftswachstum und die Entstehung würdiger und produktiver Arbeitsplätze, insbesondere für junge Menschen und Frauen, auch durch die verstärkte Einbeziehung des informellen Sektors in die Wirtschaft. Mit Blick auf eine langfristige wirtschaftliche Nachhaltigkeit gehören dazu auch Maßnahmen zur Schaffung eines größeren haushaltspolitischen Spielraums, durch den die Strategie für nachhaltige Entwicklung besser umgesetzt werden kann, zur Förderung von Reformen im Bereich Subventionen und Steuern, zur Stärkung der Rolle des Privatsektors und zur Verbesserung des Geschäftsklimas, um mehr ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, unter anderem durch eine offenere und nachhaltigere Handelspolitik durch Unterstützung für große Infrastrukturprojekte wie den Aufbau eines effizienten, verlässlichen und nachhaltigen Verkehrssystems. Angesichts der Bedeutung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für ein nachhaltiges und inklusives Wachstum wird dieser Sektor auch weiterhin eine zentrale Rolle in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten spielen. Außerdem wird die EU die Bemühungen Ägyptens um eine Reform der öffentlichen Verwaltung und eine gute Regierungsführung unterstützen, u. a. durch die Förderung qualitativ hochwertiger Statistiken unter Berücksichtigung der digitalen Revolution und der damit verbundenen neuen unternehmerischen und gesellschaftlichen Modelle.

Die EU wird weiterhin eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des nachhaltigen Wirtschaftswachstums spielen, unter anderem durch konkrete Leitinitiativen in vorrangigen Sektoren, wie z. B. bei der Entwicklung nachhaltiger Verkehrsträger, öffentlicher Verkehrsinfrastrukturen sowie der Unterstützung des Übergangs Ägyptens zur Elektromobilität. Im Einklang mit der Umsetzung der „Strategie für nachhaltige Entwicklung - Vision 2030“ durch Ägypten wird die EU ihre Unterstützung für den Übergang Ägyptens zu einer grünen Wirtschaft, einschließlich der nachhaltigen Entwicklung des Agrar- und des Wassersektors, ausweiten. In diesem Zusammenhang wird die EU auch die Stärkung der digitalen Infrastruktur und insbesondere den universellen Zugang zu verbesserten, erschwinglichen und sicheren Netzen sowie die Sensibilisierung und den Informations- und Wissensaustausch in Bezug auf Bedrohungen der Cybersicherheit unterstützen.

In Anerkennung der Bedeutung von Forschung und Innovation für den Fortschritt ihrer Gesellschaften werden die EU und Ägypten bei Forschung und Innovation und bei der Förderung digitaler Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit, sektorübergreifend zusammenarbeiten und gleichzeitig das Recht auf Privatsphäre schützen. In diesem Zusammenhang unterstreichen Ägypten und die EU ihr Interesse an einer Intensivierung der Zusammenarbeit bei einer Reihe einschlägiger Forschungs- und Hochschulaktivitäten, unter anderem im Rahmen von Horizont Europa, Erasmus+, PRIMA und der regionalen Forschungs- und Innovationsplattform der Union für den Mittelmeerraum.

Angesichts des unschätzbaren und vielfältigen kulturellen Erbes Ägyptens und des bedeutenden Beitrags des Kultur- und des Tourismussektors zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes, zu Beschäftigung, Devisenreserven und zur Gesellschaft insgesamt liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen Kultur, Kulturerbe und lokaler Wirtschaftsentwicklung. Die EU und Ägypten werden unter anderem bei der Ermittlung von Möglichkeiten zum Schutz und zur Erhaltung des materiellen und immateriellen Kulturerbes zusammenarbeiten und einschlägige gemeinsame Kooperationsmaßnahmen in diesem Bereich vorschlagen. Um die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor in Ägypten zu bewältigen, werden die EU und Ägypten zusammenarbeiten, um die Möglichkeiten in diesem Bereich zu verbessern.

b) Handel und Investitionen

Die EU und Ägypten sind wichtige Handelspartner. Beide Seiten werden gemeinsam geeignete Ansätze ermitteln, um die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu den jeweiligen Märkten im Einklang mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) und dem Assoziierungsabkommen EU-Ägypten sowie der weiteren Integration Ägyptens in regionale und globale Wertschöpfungsketten sicherzustellen.

Die EU und Ägypten werden eng zusammenarbeiten, um gemeinsam praktische Vorschläge vorzulegen, die Ägypten dabei unterstützen, seine Wettbewerbsfähigkeit und Markttransparenz zu steigern, die bestehenden Handels- und Investitionsbeziehungen zu stärken und sicherzustellen, dass die Handels- und Wettbewerbsbestimmungen des Assoziierungsabkommens EU-Ägypten uneingeschränkt eingehalten werden und das Abkommen so umgesetzt wird, dass es sein volles Potenzial entfalten kann. Um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher besser zu schützen, wird die EU den Wandel hin zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sowie die Entwicklung von Rahmenbedingungen für eine wirksame Verbrauchersicherheit unter Berücksichtigung der WTO-Vorschriften, der international vereinbarten gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Standards und der einschlägigen Vorschriften und Grundsätze der EU unterstützen. Beide Seiten werden eng zusammenarbeiten, um europäische Investitionen anzuziehen und zu fördern, insbesondere indem günstige Rahmenbedingungen für Investitionen geschaffen und Möglichkeiten wie die Suez Canal Economic Zone, eine offenere und nachhaltigere Handelspolitik und die Verbesserung des Regelungsrahmens in Betracht gezogen werden.

Die EU wird die Politik Ägyptens zur Förderung des elektronischen und des digitalen Handels, der Wettbewerbsregulierung und der Steigerung seines Investitionspotenzials durch die Verbesserung des Geschäftsklimas und die Weiterentwicklung der ägyptischen Strategie für grüne Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) unterstützen.

c) Soziale Entwicklung und soziale Gerechtigkeit

Die EU unterstützt Ägyptens Bemühungen, die soziale Entwicklung und die soziale Gerechtigkeit sowie einen sinnvollen, inklusiven sozialen Dialog zu fördern und zu reformieren und die sozialen und demografischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem raschen Bevölkerungswachstum, einschließlich der Wasserknappheit und der Vulnerabilität im Bereich Ernährungssicherheit, anzugehen. Dazu gehört auch die Stärkung der Humanressourcen des Landes, insbesondere von jungen Menschen, Frauen und Kindern. Die EU wird Ägypten bei seinen Bemühungen unterstützen, den wirtschaftlichen und sozialen Schutz von Menschen in prekären Situationen in Ägypten zu fördern, insbesondere von Personen, die potenziellen negativen Auswirkungen von Wirtschaftsreformen und den Folgen externer Schocks wie der COVID-19-Pandemie ausgesetzt sind, und zwar durch umfassende soziale Sicherheitsnetze und gezielte Sozialschutzprogramme, die auf die Ziele der Initiative „Menschenwürdiges Leben“ (Haya Karima) und der Programme Takaful und Karama abgestimmt sind. Besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung der Stärkung der Rolle der Frau und der Stellung von Frauen und Mädchen in Gesellschaft und Wirtschaft gewidmet, wie dies in der Nationalen Strategie zur Stärkung der Rolle der Frau bis 2030 zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus werden die EU und Ägypten weiterhin eine inklusive sozioökonomische Entwicklung in ländlichen und städtischen Gebieten fördern, die Erbringung von Basisdienstleistungen verbessern, eine moderne und hochwertige Bildung unterstützen, auch im Hinblick auf die Anpassung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes, die Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung, der technischen und beruflichen Ausbildung sowie der Gesundheitssysteme.

Die EU und Ägypten planen eine Zusammenarbeit im Gesundheitssektor, um die Belastung der Gesundheitsdienste durch COVID-19 zu verringern, und eine Zusammenarbeit bei Impfstoffen, auch um Ägyptens Bestrebungen zu unterstützen, zu einem regionalen Drehkreuz für die Produktion und den Export nach Afrika und in den Nahen Osten zu werden. Die EU wird ihre Erfahrungen bei der Schaffung einer flächendeckenden, inklusiven Gesundheitsversorgung und besserer Gesundheitsleistungen weitergeben.

d) Energie, Umwelt und Klimaschutz

Die EU und Ägypten werden bei der Diversifizierung der Energiequellen und beim Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft zusammenarbeiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf erneuerbaren Energiequellen, Energieeffizienzmaßnahmen und einem schrittweisen Übergang zu CO2-armen und nachhaltigen Verkehrsträgern im Landverkehr, in der Seeschifffahrt und im zivilen Luftverkehr liegt. Die EU wird Ägypten auf Ersuchen seiner Regierung dabei unterstützen, seine integrierte Energiestrategie zu aktualisieren, die darauf ausgerichtet ist, die Anforderungen an die nachhaltige Entwicklung des Landes zu erfüllen und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Die Vertiefung des Energie- und Klimadialogs zwischen der EU und Ägypten wird zur Ermittlung von Schlüsselbereichen der Zusammenarbeit beitragen. Dazu zählen könnten die Unterstützung der Bemühungen Ägyptens, zu einem Energiedrehkreuz in der Region mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien zu werden, die laufende Zusammenarbeit im Rahmen des East Med Gas Forum und die Durchführung von für beide Seiten vorteilhaften Energieprojekten, einschließlich Verbundprojekten zwischen Ägypten und der EU.

Die EU und Ägypten werden auch bei der gemeinsamen Forschung, dem Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, dem Technologietransfer und der Förderung der subregionalen Zusammenarbeit (innerhalb des Mittelmeerraums) zusammenarbeiten, wobei dem Schutz der Meeresökosysteme im Mittelmeerraum gebührend Rechnung getragen wird.

Die EU und Ägypten werden ihre Zusammenarbeit verstärken, um das Konzept des Ökotourismus zu fördern, einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt in Ägypten und im Mittelmeer, insbesondere bei der Bewirtschaftung von Naturschutzgebieten und der Wiederherstellung geschädigter natürlicher Ressourcen.

Die EU und Ägypten werden bei der Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zusammenarbeiten, um im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen des UNFCCC, des Übereinkommens von Paris und der Klimabeschlüsse von Glasgow eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die EU wird die Umsetzung der national festgelegten Beiträge Ägyptens in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung, auch durch die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, unterstützen. Darüber hinaus werden die EU und Ägypten im Hinblick auf die Erreichung der u. a. in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und dem Sendai-Rahmen für die Verringerung des Katastrophenrisikos festgelegten Ziele zusammenarbeiten.

Die EU wird Ägypten bei seinen Bemühungen unterstützen, seinen ökologischen Wandel zu fördern, grünes Wachstum und grüne Arbeitsplätze zu schaffen, das Potenzial und die Nutzung seiner Energiequellen zu optimieren, seinen Energiemix durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz weiter zu diversifizieren, die Governance zu stärken und umweltfreundliche Entwicklungswege zu schaffen.

Die EU wird Ägypten bei der Förderung nachhaltiger Finanzierungen, einschließlich grüner Anleihen, bei der Anwendung der Standards für die ökologische Nachhaltigkeit in seinem inländischen Investitionsportfolio sowie bei der Stärkung seiner Kapazitäten zur Erzeugung und Ausfuhr von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere in Form von Strom und erneuerbarem Wasserstoff, unterstützen.

Angesichts der Bedrohung durch Wasserknappheit auf nationaler und regionaler Ebene wird die EU Ägypten bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie in anderen Bereichen von gemeinsamem Interesse wie der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Abwasserentsorgung, der Bewirtschaftung fester Abfälle, einschließlich der Verringerung von Industrieschadstoffen, der Bewirtschaftung von Chemikalien und gefährlichen Abfällen sowie der Bekämpfung von Wüstenbildung und Bodendegradation, unterstützen. Zudem werden Ägypten und die EU die Möglichkeiten sondieren, die die Union für den Mittelmeerraum für die Zusammenarbeit in den Bereichen Klima, Umwelt und blaue Wirtschaft bietet.

Die EU und Ägypten werden die Zusammenarbeit im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen stärken, auch durch eine nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei und die Erhaltung natürlicher Produktionsfaktoren, um so die Ernährungssicherheit zu verbessern.

2. Partner in der Außenpolitik

a) Stabilisierung der gemeinsamen Nachbarschaft und darüber hinaus

Die Konflikte und Krisen im Mittelmeerraum stellen ein großes Hindernis für politische Stabilität und nachhaltige Entwicklung dar. Die gemeinsamen Anstrengungen der EU und Ägyptens zur Verhütung und Beilegung von Konflikten, zur Förderung der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, zur Abfederung der Folgen von Konflikten und zur Bekämpfung ihrer Ursachen haben daher oberste Priorität, um den Schutz und das Wohlergehen der Bevölkerungen sicherzustellen. Die Partnerschaft zwischen der EU und Ägypten ist wichtig für die Stabilität und den Wohlstand des Mittelmeerraums, des Nahen Ostens und Afrikas, und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten wird weiterhin darauf abzielen, zur Lösung von Konflikten beizutragen, Frieden zu schaffen, die regionale wirtschaftliche Integration zu vertiefen und die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in diesen Regionen zu bewältigen.

Angesichts der strategischen Ausrichtung der Partnerschaft sind die EU und Ägypten entschlossen, die Zusammenarbeit in der Außenpolitik auf Ebene bilateraler, regionaler und internationaler Organisationen, insbesondere in den VN und multilateralen Foren, einschließlich der Union für den Mittelmeerraum, sowie mit der Liga der Arabischen Staaten und der Afrikanischen Union, der Ägypten angehört, zu verstärken. Die EU und Ägypten sind entschlossen, auch im Rahmen der jährlichen Ministertagungen zwischen der EU und den südlichen Partnern zusammenzuarbeiten, wie in den Schlussfolgerungen des Rates zu einer erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft und einer neuen Agenda für den Mittelmeerraum vorgeschlagen. Zu den Prioritäten gehören – aufbauend auf der Schlüsselrolle der EU und Ägyptens in diesem Zusammenhang – erneute Anstrengungen zur Unterstützung der israelischen und der palästinensischen Seite bei der Herbeiführung einer Lösung im Nahost-Friedensprozess. Im östlichen Mittelmeerraum werden Ägypten und die EU und ihre Mitgliedstaaten unter anderem die regionale Zusammenarbeit im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ), verstärken. Ägypten und die EU werden gemeinsam an der Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates arbeiten, insbesondere in Bezug auf den Nahost-Friedensprozess, Libyen und Syrien. Darüber hinaus liegen in Ägypten der Sitz des African Union Post-Conflict Reconstruction and Development Centre und der Hauptsitz der Liga der Arabischen Staaten, mit denen die EU ihre Zusammenarbeit weiter vertiefen und ausweiten wird. Ferner werden sich die EU und Ägypten um eine engere Zusammenarbeit im multilateralen Bereich und bei den beide Seiten betreffenden wichtigen regionalen und internationalen Herausforderungen, einschließlich des Klimaschutzes, bemühen.

Angesichts der Schlüsselrolle Ägyptens für die globale Entwicklung und seiner weiteren Ambitionen in diesem Bereich wird eines der Ziele der Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten sein, ihre Partnerschaft in Bezug auf die gesamte Region, einschließlich Afrika, in Bereichen von beiderseitigem Interesse und durch Initiativen wie das Aswan Forum for Sustainable Peace and Development auszuweiten. Ein möglichst baldiges internationales Abkommen über den äthiopischen Staudamm im Einklang mit der Grundsatzerklärung von 2015 und dem Völkerrecht ist eine der obersten Prioritäten der EU und Ägyptens, um die Wasserversorgungssicherheit in Ägypten zu schützen und Frieden und Stabilität in der gesamten Region zu fördern. Ein internationales Abkommen auf der Grundlage einer Verhandlungslösung wird dazu beitragen, diesen Streit in eine Chance zu verwandeln, ausländische Investitionen anzuziehen und die Stabilität für die Länder der Region und Millionen von Menschen zu erhöhen. Die EU steht bereit, in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, zu denen auch sie gehört, den von der Afrikanischen Union geleiteten Prozess zu unterstützen und, sofern dies für alle Parteien nützlich und wünschenswert ist, eine aktivere Rolle zu spielen und ihre Erfahrungen in der völkerrechtskonformen Bewirtschaftung gemeinsamer Wasserressourcen weiterzugeben. Darüber hinaus unterstützen die EU und Ägypten Vorschläge zum Ausbau der interregionalen Zusammenarbeit, einschließlich der trilateralen Zusammenarbeit in Afrika.

Zusammenarbeit bei Krisenmanagement und -bewältigung

Die EU und Ägypten werden die Zusammenarbeit und die Konsultationen sowie den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Krisenbewältigung und -prävention sowohl auf bilateraler als auch auf regionaler Ebene intensivieren, unter anderem über das International Center for Conflict Resolution, Peacekeeping and Peacebuilding (CCCPA) in Kairo, um die komplexen Herausforderungen für Frieden, Stabilität und Entwicklung, die sich aus Konflikten, Klimawandel, Naturkatastrophen und Epidemien in ihrer gemeinsamen Nachbarschaft und darüber hinaus ergeben, zu bewältigen, u. a. über die Initiative COVAX. Die Arbeiten in den Bereichen Klimaresilienz und Anpassung an den Klimawandel werden intensiviert, darunter durch Investitionen in Präventivmaßnahmen und den Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Katastrophenschutz und Katastrophenrisikomanagement.

3. Stärkung der Stabilität

Die EU und Ägypten verfolgen das gemeinsame Ziel der Stabilität in ihren Gesellschaften und in der gesamten Region. Menschenrechte, d. h. bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Arbeitsrechte gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen, dem Vertrag über die Europäische Union und den in der ägyptischen Verfassung verankerten Demokratiegrundsätzen, sind für die Stabilität beider Parteien von wesentlicher Bedeutung, stellen einen gemeinsamen Wert dar und bilden den Eckpfeiler eines modernen demokratischen Staates. Ägypten und die EU bekräftigen ihre Entschlossenheit, die Demokratie, die Grundfreiheiten und die Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit als verfassungsmäßige Rechte all ihrer Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen als Grundlage für langfristige Stabilität und Sicherheit weiter zu fördern. Ägypten hat wichtige Schritte unternommen, indem es 2021 den Ausnahmezustand aufgehoben und seine Nationale Menschenrechtsstrategie (2021-2026) veröffentlicht hat. In dieser Strategie mit vier Schwerpunktbereichen wird das nationale Ziel Ägyptens bekräftigt, alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu verwirklichen, um Stabilität, Fortschritt und nachhaltige Entwicklung im Land zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wird die EU Ägypten bei der Umsetzung dieser Rechte und Ziele unterstützen.

a)Gute Regierungsführung und moderner, demokratischer Staat

Ägypten und die EU bekräftigen ihre Verpflichtung, die Rechenschaftspflicht, die Rechtsstaatlichkeit und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten und auf die Forderungen ihrer Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Diese Verpflichtungen dienen als Richtschnur für die weitere Unterstützung der EU für die Bemühungen Ägyptens, die Kapazitäten der staatlichen Institutionen für eine wirksame Reform des öffentlichen Sektors zu stärken und die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur Gewährleistung von Sicherheit für alle auszubauen. Im Einklang mit dem Völkerrecht und bewährten Verfahren werden die EU und Ägypten ihre Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Justizsektors und beim Aufbau von Kapazitäten verstärken, insbesondere bei der Verwendung moderner Technologien, der Bekämpfung von Korruption, Betrug und Geldwäsche sowie der Bekämpfung der Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Die EU und Ägypten werden auch erwägen, die justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen auszubauen und Kooperationsabkommen zwischen den Strafverfolgungsbehörden Ägyptens und der EU auszuhandeln. Die EU und Ägypten werden ferner zusammenarbeiten, um ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den internationalen Datenschutzstandards zu gewährleisten.

Die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten, auch durch einen strukturierten Austausch zwischen parlamentarischen Ausschüssen und Gruppen, wird die Koordinierung stärken und das gegenseitige Verständnis verbessern. Die EU wird ferner die Bemühungen Ägyptens um die Planung und Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf allen Ebenen sowie um die Sicherstellung der Chancengleichheit im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich und um die Förderung der sozialen Eingliederung aller Menschen unterstützen.

b) Sicherheit und Terrorismusbekämpfung

Sicherheit ist ein gemeinsames Ziel. Terrorismus und gewalttätiger Extremismus, der den Terrorismus begünstigt, gefährden das soziale Gefüge der Staaten auf beiden Seiten des Mittelmeers. Sie stellen eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger dar. Die Bekämpfung dieser Bedrohungen ist ein gemeinsames Ziel der EU und Ägyptens, die im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zusammenarbeiten können. Dabei würden die Ursachen des Terrorismus unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten angegangen, um Radikalisierung erfolgreich zu bekämpfen und zu verhindern und die sozioökonomische Entwicklung zu fördern. Die EU und Ägypten sind sich darin einig, dass sie zur Unterstützung des interreligiösen Dialogs zusammenarbeiten müssen, um die Grundsätze der Geschwisterlichkeit aller Menschen zu festigen, die bestmöglichen gemeinsamen Grundlagen einer Kultur des Friedens zu schaffen und gleichzeitig Gewalt unter den Menschen abzulehnen, religiöse Toleranz zu fördern und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu schützen. Die EU und Ägypten sind entschlossen, bei der Bekämpfung des Extremismus und jeglicher Form von Diskriminierung, einschließlich Islamfeindlichkeit, Rassismus und Fremdenhass, zusammenzuarbeiten.

Die EU und Ägypten werden die operative Zusammenarbeit in den mit der Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung zusammenhängenden Bereichen verstärken, darunter die Luftsicherheit und der Sicherheitsschutz sowie die Fähigkeit zur Verhütung und Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität wie Schleusung von Migranten, Menschenhandel einschließlich des Kinderhandels, Handel mit Kulturgütern und völkerrechtskonforme Rückgabe illegal gehandelter Kulturgüter, illegaler Drogenhandel, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.

Die beiden Vertragsparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter anderem durch Erfahrungsaustausch, Ausbildungsmaßnahmen und andere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu verstärken.

c) Migration und Mobilität

Die EU und Ägypten betonen, wie wichtig es ist, weiter zusammenzuarbeiten, um die Herausforderungen der irregulären Migration sowie alle anderen Aspekte der Migration und Mobilität, einschließlich der legalen Migration, im Einklang mit den Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten durch umfassende, maßgeschneiderte und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften und im Geiste der politischen Erklärung des Gipfeltreffens von Valletta und des gemeinsamen Aktionsplans von Valletta gemeinsam anzugehen und die Mitteilung der Europäischen Kommission über das neue Migrations- und Asylpaket 6 zur Kenntnis zu nehmen.

Die EU wird die Bemühungen der ägyptischen Regierung um eine Stärkung ihres Rahmens für das Management von Migration und Asyl weiterhin unterstützen und rechtzeitig Finanzmittel im Rahmen der einschlägigen Instrumente mobilisieren. Die EU begrüßt die positiven Ergebnisse Ägyptens beim Umgang mit irregulären Migrationsströmen und wird darauf aufbauend Ägypten weiterhin bei seinen Bemühungen unterstützen, die irreguläre Migration zu verhindern und zu bekämpfen, das Grenzmanagement zu stärken sowie Menschenhandel und Schleuserkriminalität zu bekämpfen, einschließlich der Identifizierung und Unterstützung der Opfer von Menschenhandel.

Die EU und Ägypten setzen sich für den Schutz der Rechte von Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts ein. Die EU wird sich bemühen, die ägyptischen Kapazitäten für die Wahrung dieser Rechte, die Gewährung von Schutz im Einklang mit internationalen Standards und den Zugang zu Basisdienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung, auch für Flüchtlinge, Migranten und Asylsuchende, zu unterstützen und zu stärken. Die EU wird sich bemühen, ihre Zusammenarbeit mit Ägypten bei der freiwilligen Neuansiedlung zu verstärken. Die EU und Ägypten werden die Zusammenarbeit bei der Identifizierung, Rückkehr, einschließlich der unterstützten freiwilligen Rückkehr, der Rückübernahme und der dauerhaften Wiedereingliederung irregulärer Migranten in ihr Herkunftsland fördern und erleichtern. Die EU und Ägypten werden mögliche Bereiche der Zusammenarbeit beim Grenzmanagement sondieren.

Dies wird Hand in Hand gehen mit der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung aus Drittländern, darunter insbesondere Konflikte, Instabilität, Unterentwicklung, Armut und Arbeitslosigkeit, sowie bei der Beseitigung der negativen Auswirkungen von Klimawandel und Dürren. Dabei wird unter anderem die Entwicklung sozioökonomischer Chancen, vor allem verbesserter Perspektiven für junge Menschen durch Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Erholung von der COVID-19-Krise, im Vordergrund stehen.

Eine geordnete, sichere, regelmäßige und verantwortungsvolle Mobilität von Personen, auch zu Bildungszwecken, bei gleichzeitiger Vermeidung der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte kann zur Entwicklung von Fähigkeiten und Wissen beitragen, was wiederum zur Entwicklung Ägyptens beitragen könnte. Mobilität kann auch dabei helfen, dauerhafte Verbindungen zwischen hochqualifizierten Arbeitskräften in der EU und Ägypten im Einklang mit den Kompetenzen der EU und der Mitgliedstaaten zu schaffen.

III. Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Förderung des menschlichen Faktors und der Kontakte zwischen den Menschen wird die Verbindungen stärken und somit die Partnerschaft zwischen der EU und Ägypten konsolidieren. Gegenseitige Rechenschaftspflicht und Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Europas und Ägyptens sind ein wesentlicher Aspekt der Partnerschaftsprioritäten.

Fragen von gemeinsamem Interesse sollten ebenfalls durch eine verstärkte regionale und subregionale (Süd-Süd-) Zusammenarbeit angegangen werden. In diesem Zusammenhang werden die EU und Ägypten im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum und der Anna-Lindh-Stiftung zusammenarbeiten, insbesondere im Hinblick auf den interkulturellen Dialog.

Der Dialog hat sich als wertvolles Instrument zur Förderung der gegenseitigen Achtung bewährt. Die Vertiefung des Dialogs über Themen wie Demokratie, Menschenrechte, sozioökonomische Entwicklung, Handel, Investitionen sowie regionale und internationale Fragen von gemeinsamem Interesse wird von entscheidender Bedeutung sein. Der Dialog ist außerdem ein Mittel, der Partnerschaft Gehalt zu verleihen und eine Bilanz ihrer Tiefe und Leistungen zu ziehen.

Im Einklang mit den Prioritäten der ägyptischen Regierung, sind die Schwerpunkte Jugend – von der die langfristige Stabilität unserer Gesellschaften abhängt – und Frauen als Querschnittsaufgaben in den Partnerschaftsprioritäten verankert. Ein wichtiges Ziel besteht darin, die Jugend und die Frauen zu stärken und ihnen die rechtlichen und praktischen Instrumente an die Hand zu geben, damit sie durch eine aktive Beteiligung am Wirtschaftsleben und an der Führung ihres Landes eine aktive Rolle in der Gesellschaft übernehmen können. Die EU und Ägypten werden weiterhin ihre Erfahrungen bei der Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen und der Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie bei der Förderung der Integration und der Eröffnung von Chancen für junge Menschen austauschen.

Die EU und Ägypten sind sich darin einig, dass die Zivilgesellschaft einen wichtigen und wirksamen Beitrag zur Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten und zu einer transparenten, partizipativen Regierungsführung in modernen demokratischen Staaten leistet und die nachhaltige Entwicklung in Ägypten fördern kann. Beide Seiten wollen die Zivilgesellschaft dabei unterstützen, einen wirksamen Beitrag zur wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung im Einklang mit der ägyptischen Verfassung und den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zu leisten.

IV. Schlussfolgerung

Im Geiste der gemeinsamen Verantwortung haben die EU und Ägypten diese Partnerschaftsprioritäten gemeinsam festgelegt. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Agenda für den Mittelmeerraum und den Schlussfolgerungen des Rates ist für 2024 eine Halbzeitüberprüfung vorgesehen, um die Auswirkungen der Partnerschaftsprioritäten zu bewerten und sie erforderlichenfalls anzupassen. Der Assoziationsausschuss und der Assoziationsrat bleiben die Hauptgremien, die auf jährlicher Basis die Gesamtbewertung der Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten durchführen.

(1)    JOIN(2021) 2 final.
(2)    SWD(2021) 23 final.
(3)    https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news_corner/news/new-agenda-mediterranean-council-approves-conclusions-renewed-partnership-southern_en
(4)     VN-Resolution 70/1 Unsere Welt im Wandel: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
(5)     https://www.consilium.europa.eu/media/47346/1011-12-20-euco-conclusions-de.pdf
(6)    COM(2020) 609 final.