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22.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 487/12 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11000 – KKR / SERENTICA MAURITIUS / SERENTICA RENEWABLES SINGAPORE JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 487/08)
1.
Am 16. Dezember 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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KKR & Co („KKR“, USA), |
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Serentica Renewables Private Limited – Mauritius („Serentica Mauritius“, Mauritius), letztlich im Eigentum von Volcan Investments Limited, |
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Serentica Renewables Singapore Private Limited („Serentica Renewables Singapore“, Singapur). |
KKR und Serentica Mauritius werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Serentica Renewables Singapore übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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KKR ist eine weltweit tätige Investmentgesellschaft, die alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet. |
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Serentica Mauritius ist in Indien in den Bereichen Bau, Entwicklung, Eigentum und Betrieb von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. |
3.
Serentica Renewables Singapore wird gegründet, um ausschließlich in Indien Projekte zur Erzeugung von erneuerbarer Energie, Versorgungsprojekte sowie Projekte auf dem Gebiet der Energiewende und der Dekarbonisierung zu realisieren, zu entwickeln, zu besitzen und zu betreiben.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11000 – KKR / SERENTICA MAURITIUS / SERENTICA RENEWABLES SINGAPORE JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).