19.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 481/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10987 – BAIN CAPITAL / CAVERION)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 481/03)

1.   

Am 9. Dezember 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Bain Capital Investors, LLC („Bain Capital“, USA),

Caverion Corporation („Caverion“, Finnland).

Bain Capital wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Caverion übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bain Capital ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die über ihr Fondsportfolio in Unternehmen u. a. der Branchen Informationstechnologie, Gesundheitswesen, Einzelhandel und Konsumgüter, Kommunikation, Finanzdienstleistungen und Industrie bzw. verarbeitendes Gewerbe investiert,

Caverion ist eine Aktiengesellschaft nach finnischem Recht. Caverion ist in der Einrichtung und Wartung von Gebäudetechnik und Industrieverfahren tätig, insbesondere in den Bereichen Heizung, Strom, Energie, Lüftung, Kühlung, Gebäudeautomatisierung und Gebäudesicherheit. Ferner erbringt Caverion Wartungsdienste für industrielle Fertigungsprozesse auf der Grundlage von Wasserkraft, die Zellstoff- und Papierherstellung sowie chemische Verfahren u. a.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10987 – BAIN CAPITAL / CAVERION

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.