10.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10945 – GIP / MERIDIAM / SUEZ RECYCLING AND RECOVERY UK GROUP HOLDINGS LTD)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 388/09)

1.   

Am 30. September 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Global Infrastructure Management LLC („GIP“, Vereinigte Staaten),

Meridiam S.A.S („Meridiam“, Frankreich),

Suez Recycling and Recovery UK Group Holdings Ltd („Activité Déchets Non Dangereux UK“, Vereinigtes Königreich).

GIP und Meridiam werden über Suez S.A. (Gemeinschaftsunternehmen von GIP und Meridiam) im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit der „Activité Déchets Non Dangereux UK“ übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb der Vermögenswerte und Beteiligungen im Sektor der nicht gefährlichen Abfälle im Vereinigten Königreich, die die „Activité Déchets Non Dangereux UK“ bilden.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GIP: unabhängiger Infrastrukturfondsbetreiber, der in den Bereichen Verkehr, Energie, Abfall und Wasser investiert,

Meridiam: weltweit aufgestelltes Unternehmen, das auf die Entwicklung, Finanzierung und langfristige Verwaltung von Infrastrukturen spezialisiert ist, insbesondere in den Bereichen i) Mobilität, ii) Energiewende und iii) Umweltinfrastruktur und soziale Infrastruktur,

Activité Déchets Non Dangereux UK: Tätigkeit im Sektor der nicht gefährlichen Abfälle im Vereinigten Königreich, insbesondere in den Bereichen Sammlung, Sortierung, Recycling, Verwertung (Energie und Materialien) und Entsorgung von Haushalts-, Gewerbe- und Industrieabfällen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10945 – GIP / MERIDIAM / SUEZ RECYCLING AND RECOVERY UK GROUP HOLDINGS LTD

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).