12.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 471/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10937 - EDF DEUTSCHLAND / HAZWEI / HYPION MOTION NEUMÜNSTER JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 471/10)

1.   

Am 2. Dezember 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

EDF Deutschland GmbH („EDF Deutschland“, Deutschland), Teil der Unternehmensgruppe EDF („EDF“, Frankreich),

HAzwei 3. Beteiligungsgesellschaft mbH („HAzwei“, Deutschland), Teil der Unternehmensgruppe E.ON („E.ON“, Deutschland),

Hypion Motion Neumünster GmbH & Co. KG, ein neu gegründetes Unternehmen („Ziel-JV“, Deutschland).

EDF Deutschland und HAzwei werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Ziel-JV übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

HAzwei hält Kapitalbeteiligungen an der Muttergesellschaft HAzwei GmbH, die in der Entwicklung von Projekten zur Erzeugung und Lieferung von Wasserstoff tätig ist, E.ON ist in erster Linie in folgenden zwei Hauptgeschäftsbereichen tätig: i) Energienetze und ii) Kundenlösungen (einschließlich Strom- und Gaseinzelhandel,

EDF ist vor allem in Frankreich und im Ausland auf den Strommärkten tätig, insbesondere in den Bereichen Stromerzeugung und -großhandel, Handel, Übertragung, Verteilung und Einzelhandel. In geringerem Maße ist die EDF-Gruppe auch im Gasgroßhandel und in der Erbringung von Energiedienstleistungen tätig.

3.   

Das Ziel-JV wird im Ankauf und Weiterverkauf von Wasserstoff über eine Wasserstofftankstelle in Neumünster (Norddeutschland) tätig sein.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10937 - EDF DEUTSCHLAND / HAZWEI / HYPION MOTION NEUMÜNSTER JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.