31.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10934 – VINCI ENERGIES / KONTRON IT SERVICE COMPANIES)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 417/11)

1.   

Am 51. Oktober 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Vinci Energies S.A. („VINCI Energies“, Frankreich), eine Tochtergesellschaft der VINCI S.A. (Frankreich), der obersten Muttergesellschaft der VINCI-Gruppe;

acht der IT-Dienstleistungsunternehmen der Kontron AG einschließlich ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften („Kontron IT Service Companies“): Amanox Solutions AG (Schweiz), S&T Albania SH.p.k. (Albanien), S&T Serbia d.o.o. (Serbien), hamcos IT Service GmbH (Deutschland), S&T Deutschland GmbH (Deutschland), S&T Mold srl., (Moldau), CITYCOMP Service GmbH (Deutschland) und S&T CEE Holding s.r.o., (Slowakei).

VINCI Energies übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der IT-Dienstleistungsunternehmen von Kontron.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

VINCI ist ein weltweit tätiges, diversifiziertes Unternehmen, das u. a. in den Bereichen Konzessionen und Infrastruktur, Bauwesen, öffentliche Bauarbeiten, Hoch- und Tiefbau sowie Energie tätig ist. Innerhalb der VINCI-Gruppe ist VINCI Energies über seine Marke Axians auch im Bereich IT-Dienstleistungen tätig. Das Axians-Unternehmensnetz bietet IT-Dienstleistungen wie Cloud- und Datenzentren-Infrastruktur, Unternehmensnetze, digitale Arbeitsbereiche, Unternehmensanwendungen und Datenanalyse sowie Cybersicherheit an.

Die IT-Dienstleister von Kontron bieten Beratungsdienstleistungen in Bezug auf IT-Infrastruktur wie Rechenzentren und Cloud sowie die Konzeption maßgeschneiderter IT-Netz- und Sicherheitskonzepte für die Infrastruktur vor Ort und Cloud-Infrastruktur an. Ferner bieten sie die Implementierung, Integration und Bereitstellung von IT-Infrastruktur sowie Software-Anwendungen und -Lösungen an.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10934 – VINCI ENERGIES / KONTRON IT SERVICE COMPANIES

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.