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19.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/13 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10911 – PARTNERS GROUP / KOHLBERG / USIC)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 402/08)
1.
Am 10. Oktober 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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die Partners Group AG („Partners Group“, Schweiz), |
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Kohlberg & Co., L.L.C. („Kohlberg“, USA). |
Die Partners Group und Kohlberg werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Onecall Holdings, Inc. („Onecall“, USA) übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Die Partners Group ist weltweit in der Verwaltung von Privatmarktanlagen tätig. |
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Kohlberg ist eine Private-Equity-Verwaltungsgesellschaft, die auf Investitionen in mittelständische Unternehmen spezialisiert ist. |
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Onecall ist indirekt 100%iger Eigentümer der USIC Holdings Inc., eines Anbieters von Dienstleistungen zur Verhütung von Schäden an unterirdischen Versorgungsleitungen und zur Lokalisierung solcher Leitungen in den USA und Kanada. Onecall steht gegenwärtig unter der alleinigen Kontrolle der Partners Group. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10911 – PARTNERS GROUP / KOHLBERG / USIC
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).