13.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10895 — ATHORA / AXA CUSTOMER SOLUTIONS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 393/07)

1.   

Am 5. Oktober 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Athora Holding Ltd. („Athora“, Bermuda), letztlich kontrolliert von Apollo Global Management, Inc. („Apollo“, USA),

Axa Customer Solutions Aktiengesellschaft („Axa Customer Solutions“, Deutschland), letztlich kontrolliert von AXA S.A. (Frankreich).

Athora wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Axa Customer Solutions übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Athora ist in den Bereichen Versicherung und Rückversicherung hauptsächlich in den Niederlanden, Belgien, Italien und Deutschland tätig. Athora untersteht der Kontrolle von Apollo, einem weltweit tätigen Verwalter alternativer Vermögenswerte.

Axa Customer Solutions ist im Bereich Lebensversicherung hauptsächlich in Deutschland tätig. Das Unternehmen hält ein geschlossenes Lebensversicherungsportfolio aus aufgeschobenen Annuitäten und Ausstattungen, das Vermögenswerte in Höhe von 19 Mrd. EUR umfasst.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10895 — ATHORA / AXA CUSTOMER SOLUTIONS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.