1.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 458/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10874 – DSM / FONTERRA / TASMAN)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 458/09)

1.   

Am 23. November 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

DSM Venturing B.V. („DSM“, Niederlande), letztlich kontrolliert vom Royal DSM N.V.-Konzern („Royal DSM“, Niederlande),

Fonterra (Europe) Coöperatie U.A. („Fonterra“, Niederlande), letztlich kontrolliert von Fonterra Co-operative Group Limited („Fonterra Co-operative“, Neuseeland),

ein neu gegründetes Unternehmen namens Tasman („JV“, Niederlande).

DSM und Fonterra werden die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Fonterra produziert und verkauft weltweit Milchprodukte;

DSM ist in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Biowissenschaften tätig und bietet ernährungsphysiologische Produkte, Spezialzusatzstoffe für ernährungsphysiologische Segmente, Zutaten, biomedizinische Materialien sowie Lösungen für Geschmack und Textur an;

Das Gemeinschaftsunternehmen wird auf dem Markt für alternative Proteine tätig sein, indem es Milcheiweiß aus der Fermentation entwickelt, erzeugt, vermarktet und verkauft.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10874 – DSM / Fonterra / Tasman

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.