16.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M-10865 – ASTORG / IPCOM)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 309/06)

1.   

Am 4. August 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen (1).

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Astorg VIII SCSpl („Astorg Fund VIII“ oder „Käufer“, Luxemburg), verwaltet von der Astorg Asset Management S.à.r.l. („AAM“, Luxemburg), wiederum kontrolliert von der Astorg Group S.á.r.l. („Astorg Group“, Luxemburg) (Astorg Group zusammen mit Astorg Fund VIII und anderen von AAM verwalteten Fonds, „Astorg“);

Isolstar Holding („IPCOM“, Belgien).

Astorg wird die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von IPCOM im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Astorg Fund VIII ist Teil von Astorg, einer unabhängigen europäischen Private-Equity-Gesellschaft. Außerdem verfügt sie über Büros in London, Paris, Mailand, Frankfurt und New York. Die Mittel der Astorg-Gruppe werden in ein breites Spektrum von Wirtschaftszweigen investiert.

IPCOM ist ein europäischer Industrieakteur mit Sitz in Belgien, der auf Dämmungslösungen spezialisiert ist und ein breites Spektrum von Branchen wie Baugewerbe, Schiffbau, Verarbeitungsindustrie, Energie, Petrochemie, Automobilindustrie, Haushaltsgeräte usw. unterstützt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10865 – ASTORG / IPCOM

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.