24.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 208/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10771 – PLD / NBIM / NIPART GROUP CAR PARK)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 208/04)

1.   

Am 13. Mai 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Prologis, L.P. („PLD“, Vereinigte Staaten von Amerika);

Norges Bank Investment Management („NBIM“, Norwegen);

Unipart Group Car Park („Zielunternehmen“, Vereinigtes Königreich).

PLD und NBIM werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Zielunternehmens übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

PLD besitzt, betreibt und entwickelt Immobilien in Nord- und Südamerika, Europa und Asien, hauptsächlich für industrielle Zwecke.

NBIM tätigt im Namen des norwegischen Finanzministeriums institutionelle Investitionen für den Government Pension Fund Global mit Schwerpunkt auf weltweiten Investitionen, einschließlich Immobilieninvestitionen in Nordamerika, Europa und Japan.

Beim Zielunternehmen handelt es sich um einen Parkplatz-Anbieter in Nuneaton, Vereinigtes Königreich.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10771 – PLD / NBIM / UNIPART GROUP CAR PARK

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.