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24.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 241/30 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10754 — ONE ROCK CAPITAL PARTNERS / PREFERE RESINS)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 241/15)
1.
Am 15. Juni 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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One Rock Capital Partners, LLC („ORC“, Vereinigte Staaten), über ein verbundenes Unternehmen, |
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Prefere Resins Holding GmbH („Prefere Resins“, Deutschland). |
ORC wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Prefere Resins übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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ORC ist eine Private-Equity-Gesellschaft, deren Schwerpunkt auf Kontrollbeteiligungen in mittelständischen Unternehmen liegt. ORC verwaltet Fonds, die in Portfoliounternehmen aus verschiedenen Bereichen wie Chemikalien und Verfahren, spezialisierte Fertigung und Gesundheitsversorgung, Lebensmittelherstellung und -vertrieb sowie Unternehmens- und Umweltdienstleistungen investieren. |
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Prefere Resins ist hauptsächlich in Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Kunstharzen im EWR und auf dem amerikanischen Kontinent für eine Vielzahl von Endmärkten wie Baugewerbe, Dämmung, Industrie, Automobilindustrie, Bodenbeläge und Möbel tätig. In geringerem Umfang produziert und verkauft Prefere Resins auch (Para)Formaldehyd und Methanolderivate. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10754 — ONE ROCK CAPITAL PARTNERS / PREFERE RESINS
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).