8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10691 – CDP GROUP / FOMAS GROUP / PUNCH GROUP / JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 154/07)

1.   

Am 4. April 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

CDP Venture Capital SGR S.p.A. („CDP VC“, Italien), letzlich kontrolliert von Cassa Depositi e Prestiti S.p.A. (Italien);

MIMETE S.r.l. („MIMETE“, Italien), letztlich kontrolliert von FOMAS HOP S.p.A. (Italien);

PUNCH Torino S.p.A. („PUNCH“, Italien), Teil der PUNCH-Gruppe, letztlich von zwei natürlichen Personen kontrolliert;

neu gegründetes Unternehmen („NewCo“, Italien).

CDP VC, MIMETE und PUNCH übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über NewCo.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen und das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CDP VC fördert und verwaltet Investmentfonds zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen.

MIMETE ist ein Lieferant von Metallpulvern für die additive Herstellung.

PUNCH bietet technische Beratungsdienste für die Entwicklung, Herstellung und Integration von Technologien, Systemen und Verfahren für die Realisierung schlüsselfertiger Lösungen an.

Newco wird im Sektor additive Fertigung/3D-Druck tätig sein.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10691– CDP GROUP / FOMAS GROUP / PUNCH GROUP / JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.