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4.4.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 147/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10690 – NORDIC CAPITAL / ELLOS GROUP)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 147/04)
1.
Am 25. März 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Nordic Capital (Kanalinseln); |
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Ellos Group (Schweden), kontrolliert von FNG Finance Belgium BV. |
Nordic Capital wird die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Ellos Group im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Nordic Capital ist eine Gruppe von Private-Equity-Fonds, deren Schwerpunkt auf Investitionen in Nordeuropa in folgenden Sektoren liegt: Gesundheitswesen, Technologie und Zahlungsverkehr, Finanzdienstleistungen, Industrie- und Unternehmensdienstleistungen und Konsumgüter. Bei den Letztgenannten kontrolliert Nordic Capital letztlich einen in Skandinavien, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Frankreich tätigen Einzelhändler mit Sportartikeln. |
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Ellos Group ist eine E-Commerce-Gruppe für Heimausstattung und Mode, zu der die Online-Geschäfte Ellos, Jotex, Homeroom und Stayhard gehören. Das Unternehmen ist in Skandinavien, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Polen tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10690 – NORDIC CAPITAL / ELLOS GROUP
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).