|
25.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 134/33 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10594 – SECURITAS / STANLEY SECURITY)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 134/10)
1.
Am 18. März 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
|
— |
Securitas AB („Securitas“, Schweden), |
|
— |
Electronic Security Business of Stanley Black & Decker, Inc. („Stanley Security“, USA). |
Securitas wird die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Stanley Security im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
— |
Securitas: Anbieter von Sicherheitsdiensten in über 40 Ländern; Securitas bietet ein breites Spektrum von Sicherheitsdiensten an, u. a. in den Bereichen bemannte Wachdienste, Luftsicherheit, elektronische Wachdienste, Alarmempfang- und -weiterleitung, betriebliches Risikomanagement, Brandschutz, Parken sowie Gesundheits- und Sicherheitsschulungen; |
|
— |
Stanley Security: Sicherheitsdienstleister, der der Stanley-Gruppe angehört und in erster Linie in den USA und im EWR tätig ist; Stanley Security bietet Sicherheitssysteme für elektronische Wachdienste und damit verbundene elektronische Sicherheitsdienste des Alarmempfangs und der Alarmweiterleitung weltweit sowie auf den Gesundheitssektor in Nordamerika zugeschnittene Pakete und Technologien an. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10594 – SECURITAS / STANLEY SECURITY
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
|
Europäische Kommission |
|
Generaldirektion Wettbewerb |
|
Registratur Fusionskontrolle |
|
1049 Bruxelles/Brussel |
|
BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).