9.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10582 – GAMALIFE / GOING CONCERN OF ZURICH INVESTMENTS LIFE)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 68/05)

1.   

Am 1. Februar 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

GamaLife – Companhia de Seguros de Vida, S.A. („GamaLife“, Portugal),

einen Geschäftsbereich der Zurich Investments Life S.p.A. („Übernahmeziel“, Italien).

GamaLife wird die Kontrolle über die Gesamtheit des Übernahmeziels im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GamaLife ist ein hauptsächlich in Portugal tätiges Lebensversicherungsunternehmen, das zu 100 % im Eigentum von Investmentfonds steht, die von Apax Partners LLP („AP“, Vereinigtes Königreich) beraten werden.

Das Übernahmeziel ist ein überwiegend geschlossenes Portfolio von Lebensversicherungsverträgen zusammen mit den dazugehörigen Vermögenswerten, Geschäften, Verträgen, Beschäftigten, Rechten, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10582 - GAMALIFE / GOING CONCERN OF ZURICH INVESTMENTS LIFE

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.