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6.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 185/66 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10431 – ALI GROUP / WELBILT)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 185/10)
1.
Am 28. April 2022 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Ali Holding S.r.l. („Ali Group“, Italien), |
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Welbilt, Inc („Welbilt“, USA). |
Die Ali Group wird die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Welbilt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Ali Group: Das italienische Unternehmen entwickelt, produziert, vermarktet und wartet ein breites Spektrum an gewerblichen und institutionellen Foodservice-Geräten wie Eismaschinen und Backöfen, die an großen kommerziellen und öffentlichen Orten zum Einsatz kommen. Es verfügt über Produktionsstätten sowie Verkaufs- und Kundendienstniederlassungen auf der ganzen Welt, so auch in Europa. Die Ali Group ist einer der weltweit größten Konzerne in dieser Branche und unter 80 weltweiten Marken wie Baron, Olis, Lainox, Menumaster, XpressChef und Scotsman tätig. |
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Welbilt: Das amerikanische Unternehmen bietet Ausrüstung für die Lagerung, Zubereitung, Aufbewahrung, Präsentation, Ausgabe und das Servieren von Lebensmittel- und Getränkeprodukten an. Es entwickelt, produziert und vertreibt Ausrüstung für gewerbliche und institutionelle Dienstleister. Welbilt verfügt über Produktionsstätten in Nord- und Südamerika (wo das Unternehmen überwiegend tätig ist) sowie in Europa und Asien. Es bietet Produkte unter verschiedenen Marken wie Merrychef, Convotherm und Manitowoc an. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10431 – ALI GROUP / WELBILT
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/ BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).