6.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 465/44


P9_TA(2022)0138

Eine Strategie der EU zur Förderung der Bildung von Kindern auf der ganzen Welt

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu der Entwicklung einer Strategie der EU zur Förderung der Bildung von Kindern auf der ganzen Welt: Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (2021/2209(INI))

(2022/C 465/04)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 2 Absatz 2 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Artikel 10 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

unter Hinweis auf die im Jahr 2015 verabschiedeten Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den Bericht der Vereinten Nationen über die Ziele für nachhaltige Entwicklung von 2021,

unter Hinweis auf die Allgemeinen Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes (1),

unter Hinweis auf die Leitlinien der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2009 für alternative Formen der Betreuung von Kindern,

unter Hinweis auf die globale Studie der Vereinten Nationen vom 11. Juli 2019 zu Kindern, denen die Freiheit entzogen wird,

unter Hinweis auf den Kurzbericht der Vereinten Nationen vom 15. April 2020 mit dem Titel „The impact of COVID-19 on children“ (Die Auswirkungen von COVID-19 auf Kinder) sowie auf die positive Reaktion darauf unter der gemeinsamen Federführung der EU und der Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten, die von 173 Ländern unterzeichnet wurde,

unter Hinweis auf die politische Stellungnahme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel „What is the impact of the COVID-19 pandemic on immigrants and their children?“ (Welche Auswirkungen hat die COVID-19-Pandemie auf Einwanderer und ihre Kinder?),

unter Hinweis auf das am 14. Dezember 1960 angenommene Übereinkommen der UNESCO gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen,

unter Hinweis auf die Broschüre von UNICEF, UNESCO und Weltbank mit dem Titel „Mission: Recovering Education in 2021“ (Auftrag zur Wiederbelebung der Bildung im Jahr 2021),

unter Hinweis auf Artikel 49 der Charta der Organisation Amerikanischer Staaten aus dem Jahr 1967,

unter Hinweis auf Artikel 11 der Afrikanischen Charta für die Rechte und das Wohl des Kindes aus dem Jahr 1990,

unter Hinweis auf Artikel 17 und Artikel 25 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker aus dem Jahr 1981,

unter Hinweis auf Artikel 31 der Menschenrechtserklärung des Verbands südostasiatischer Nationen dem Jahr 2012,

gestützt auf Artikel 14 der Charta der Grundrechte der EU,

gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union,

unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen vom April 2021 mit dem Titel „Leaving No One Behind: Impact of COVID-19 on Sustainable Development Goals (SDGs)“ (Niemanden zurücklassen: Auswirkungen von COVID-19 auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung),

unter Hinweis auf die Europäische Garantie für Kinder,

unter Hinweis auf das Internationale Jahr für die Beseitigung der Kinderarbeit 2021 und den Null-Toleranz-Ansatz der Kommission gegenüber Kinderarbeit,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2019 zu den Rechten des Kindes anlässlich des 30. Jahrestags des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2021 zu dem Konflikt in Syrien zehn Jahre nach dem Aufstand (3),

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Bildung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0058/2022),

A.

in der Erwägung, dass weltweit fast fünf Millionen Menschen aufgrund der COVID-19-Pandemie ums Leben gekommen sind, was Regierungen in der ganzen Welt veranlasst hat, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen, darunter die Schließung von Schulen und die Beschränkung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen;

B.

in der Erwägung, dass neue Varianten die COVID-19-Gesundheitskrise verschärfen, während Konflikte und andere Krisen, einschließlich der Klimakrise, weiterhin dazu führen, dass Kinder auf der ganzen Welt einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, unter das Mindestniveau an Kompetenzen zu fallen;

C.

in der Erwägung, dass der Zugang zu Bildung ein international anerkanntes grundlegendes Menschenrecht darstellt, das für die Ausübung anderer Menschenrechte unabdingbar ist; in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung bedeutet, dass die Grundschulbildung verpflichtend und universell sowie für alle zugänglich ist;

D.

in der Erwägung, dass Schätzungen der UNICEF zufolge über 168 Millionen Kinder wegen der durch COVID-19-Ausgangssperren bedingten Schulschließungen ein ganzes Jahr an Bildung verloren haben und Daten der UNESCO zufolge der Unterricht für 800 Millionen Studenten weltweit erheblich eingeschränkt war, so dass sie durchschnittlich zwei Drittel eines akademischen Jahres verloren haben;

E.

in der Erwägung, dass seit März 2020 etwa 194 Länder aufgrund der COVID-19-Pandemie landesweit die Schulen schließen mussten, was sich weltweit auf mehr als 1,8 Milliarden Schüler ausgewirkt und ihnen den Zugang zu Bildung und anderen unverzichtbaren Leistungen, die Schulen bieten, versperrt hat; in der Erwägung, dass die Schulen in einigen Regionen noch immer geschlossen sind; in der Erwägung, dass die Schließung von Schulen dazu geführt hat, dass Kinder zunehmend Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt sind, auch im häuslichen Umfeld; in der Erwägung, dass sich teilweise oder vollständige Schulschließungen auf gefährdete und ausgegrenzte Kinder am stärksten auswirken, indem die bestehenden Unterschiede innerhalb der Bildungssysteme verstärkt und alle Aspekte ihres täglichen Lebens beeinträchtigt werden;

F.

in der Erwägung, dass nach Angaben von UNICEF ein Drittel der Kinder weltweit keinen Zugang zum Internet hat, was ein Hindernis für den Zugang zu Fernunterricht/digitalem Lernen darstellt; in der Erwägung, dass der Bedarf an Fernlern- und -lehrprogrammen auch nach der COVID-19-Pandemie bestehen bleiben wird, insbesondere in Ländern, die von Naturkatastrophen und Konflikten betroffen sind; in der Erwägung, dass e-Learning Lehrer vor neue Herausforderungen stellt, wenn es darum geht, Schülern das Lernen zu ermöglichen und die soziale Interaktion aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und die rasch auf den Weg gebrachten innovativen Maßnahmen zur Gewährleistung des kontinuierlichen Lernens von Kindern eine Gelegenheit darstellen, die Bildung zukunftsorientierter, inklusiver, flexibler und widerstandsfähiger zu gestalten; in der Erwägung, dass Fernunterrichtsprogramme für alle Kinder zugänglich sein müssen, wobei die sozioökonomischen Herausforderungen, mit denen Kinder konfrontiert sein können, sowie ihr mangelnder Zugang zum Internet, zu Rundfunkmedien oder zu digitalen Medien berücksichtigt werden müssen;

G.

in der Erwägung, dass sich die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für die Eltern auf die Gesundheit, das Wohlbefinden und den Zugang zur Bildung ihrer Kinder auswirken; in der Erwägung, dass Eltern im Zuge der Schulschließungen nicht auf Fernunterricht und Homeschooling vorbereitet waren; in der Erwägung, dass einige berufstätige Eltern ohne finanzielle Mittel oder Alternativen gezwungen waren, ihre Kinder allein zu Hause zu lassen, und dass andere, zumeist Frauen, aus dem Erwerbsleben gedrängt wurden, wodurch Familien in die Armut abgerutscht sind;

H.

in der Erwägung, dass mehr als 90 % aller Länder im Zuge der Notschließungen der Schulen eine Form des Fernunterrichts eingeführt haben; in der Erwägung, dass Fernunterricht vor allem Kindern in der Primar- und Sekundarstufe zugutekam, wohingegen Vorschulkinder Gefahr liefen, für die Grundschule nicht ausreichend vorbereitet zu sein;

I.

in der Erwägung, dass Schulkinder in der ganzen Welt seit Beginn der COVID-19-Pandemie bereits etwa 1,8 Billionen Stunden an Präsenzunterricht versäumt haben und weltweit mehr als 39 Milliarden Schulmahlzeiten aufgrund von Schulschließungen entfallen sind (4);

J.

in der Erwägung, dass die Welt bereits vor der COVID-19-Pandemie mit einer weltweiten Bildungskrise konfrontiert war, die nicht nur durch den erschwerten Zugang zu Bildung aufgrund von Armut, langen Wegen zur nächstgelegenen Schule, schädlichen geschlechtsspezifischen Normen, Diskriminierung schutzbedürftiger Gruppen, Umweltrisiken und Konflikten, sondern auch durch eine Beschulung verursacht war, die nicht notwendigerweise zum Lernen führt; in der Erwägung, dass sich durch die Pandemie die kritische Lage von Kindern in einigen Konfliktregionen verschärft hat, die häufig unter anderem durch zunehmende Unsicherheit, eine höhere Anfälligkeit für die Auswirkungen des Klimawandels und Angriffe auf Bildungseinrichtungen gekennzeichnet sind, und für Kinder somit ein erhöhtes Risiko besteht, für Konflikte rekrutiert zu werden, was eine schwerwiegende Verletzung der Rechte von Kindern und des humanitären Völkerrechts darstellt; in der Erwägung, dass 617 Millionen Kinder und Jugendliche weltweit kein Mindestmaß an Lese (5)- und Rechenfähigkeiten erreichen können, auch wenn zwei Drittel von ihnen Schulen besuchen;

K.

in der Erwägung, dass durch COVID-19 die in den vergangenen 20 Jahren erzielten Erfolge im Bereich Bildung zunichtegemacht wurden; in der Erwägung, dass weitere 101 Millionen Kinder — 9 % der Schüler der 1. bis 8. Klasse — im Jahr 2020 nicht die Mindestanforderungen an die Lesekompetenz erfüllten (6);

L.

in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge bis 2030 weitere 825 Millionen Kinder das Erwachsenenalter nicht mit den Qualifikationen auf Sekundarstufenniveau erreichen werden, die sie für Arbeit und Leben benötigen; in der Erwägung, dass Millionen von Kindern und Jugendlichen, die regelmäßig zur Schule gegangen sind, nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten entwickeln, die sie benötigen, um erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzutreten, ihr volles Potenzial zu entfalten und einen Beitrag zu ihren Gemeinschaften zu leisten;

M.

in der Erwägung, dass Schulschließungen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben, da sie Kinder und Jugendliche daran hindern, die erforderlichen Fähigkeiten zu entwickeln, ihr volles Potenzial zu entfalten und sich auf das Leben vorzubereiten, was häufig zu Arbeitslosigkeit und in der Folge zu größerer Ungleichheit und damit zu weniger Chancen führt;

N.

in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen weltweit 11 Millionen Lernende der Primar- und Sekundarstufe, von denen 5,2 Millionen Mädchen sind, Gefahr laufen, nach der Schließung von Schulen im Zusammenhang mit COVID-19 nicht wieder an die Schule zurückkehren zu können (7); in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schulabbruchs umso größer ist, je länger Kinder nicht zur Schule gehen; in der Erwägung, dass diese Situation droht, die Ergebnisse im Bereich der Bildung und bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere der Ziele im Zusammenhang mit Armutsbekämpfung, Gesundheit und Wohlergehen sowie hochwertiger Bildung, zu untergraben;

O.

in der Erwägung, dass Schulschließungen unterschiedliche geschlechtsspezifische Auswirkungen haben und das Risiko einer Zunahme der Ungleichheit bergen; in der Erwägung, dass die Schließung von Schulen in Krisenzeiten Schätzungen zufolge zu einer Zunahme von Schwangerschaften im Teenageralter führen kann; in der Erwägung, dass Mädchen, die nicht zur Schule gehen, unverhältnismäßig stark dem Risiko von Früh- und Zwangsehen und sexueller Ausbeutung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass es Schätzungen zufolge in den nächsten zehn Jahren zwei Millionen weitere Fälle von Genitalverstümmelung bei Frauen geben könnte; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge eine beträchtliche Anzahl an Mädchen daran gehindert werden könnte, an die Schulen zurückzukehren, sobald diese wieder geöffnet sind, da aufgrund bestimmter diskriminierender politischer Maßnahmen schwangere Mädchen und junge Mütter vom Schulbesuch ausgeschlossen werden;

P.

in der Erwägung, dass weltweit 129 Millionen Mädchen nicht zur Schule gehen, davon 32 Millionen im Grundschulalter, 30 Millionen im Alter der Sekundarstufe I und 67 Millionen im Alter der Sekundarstufe II; in der Erwägung, dass weniger als die Hälfte der Länder weltweit Geschlechterparität bei der Wahrnehmung der Grundschulbildung erreicht hat; in der Erwägung, dass durch die Umstellung auf Fernunterricht bei Kindern, insbesondere bei Mädchen, aus den ärmsten und am stärksten gefährdeten Haushalten ein erhebliches Risiko besteht, dass sie die Schule dauerhaft abbrechen oder den Schulbesuch für längere Zeit aussetzen;

Q.

in der Erwägung, dass sich neun der zehn Länder, in denen es für Mädchen am schwierigsten ist, Bildung zu erhalten, südlich der Sahara liegen und dass es sich beim zehnten Land um Afghanistan handelt, wo die Taliban Mädchen am Schulbesuch nach der Grundschule hindern, indem sie die Wiederöffnung von Sekundarschulen lediglich für Jungen anordnen; in der Erwägung, dass aufgrund einer unklaren Politik der Taliban und ihrer vagen und nicht gehaltenen Versprechungen zur Bildung von Mädchen Millionen afghanischer Mädchen verständlicherweise Angst um ihre Bildung haben; in der Erwägung, dass mehrere internationale Initiativen von Hochschulen und Privatpersonen entstanden sind, die afghanischen Mädchen und Frauen Fernunterricht anbieten;

R.

in der Erwägung, dass nach Angaben mehrerer nationaler und regionaler Strafverfolgungsbehörden Kinder, die nicht zur Schule gehen — insbesondere Mädchen und Kinder aus benachteiligten Verhältnissen, wie z. B. Kinder aus Minderheitsgruppen, Kinder aus ländlichen Gebieten, indigene Kinder, Migrantenkinder, einschließlich Flüchtlingskindern, Kinder mit Behinderungen und Heimkinder sowie Kinder, die durch die COVID-19-Pandemie ihre Eltern und Großeltern verloren haben — unverhältnismäßig stark von Ausbeutung, Kinderarbeit und häuslicher Gewalt, einschließlich des Miterlebens von Gewalt, Online-Mobbing und anderen Straftaten wie sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, betroffen sind (8);

S.

in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Weltbank zusätzlich zu den enormen sozialen Kosten die weltweite Schließung von Schulen über einen Zeitraum von fünf Monaten Lernrückstände mit einem Zeitwert von 10 Billionen USD verursachen könnte; in der Erwägung, dass Lernrückstände die Volkswirtschaften bis zu 161 Millionen USD pro Tag kosten können;

T.

in der Erwägung, dass die Schulschließungen leider unerlässlich waren, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen; in der Erwägung, dass Schulen mehr sind als Orte, an denen Kinder lernen können, da es sich bei ihnen auch um Orte der Begegnung und Zentren für psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung handelt; in der Erwägung, dass laut UNESCO und UNICEF Schulschließungen nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch das Recht auf Gesundheit beeinträchtigen, da mehr als 80 Millionen Kinder aufgrund von Schulschließungen Impfungen für die Primärimmunisierung verpassen; in der Erwägung, dass Schulschließungen zur Folge haben, dass Lehrer nicht in der Lage sind, auf Anzeichen von Missbrauch oder mangelnder Betreuung seitens der Eltern zu achten; in der Erwägung, dass nach Angaben des UNICEF-Forschungsbüros Innocenti und des Welternährungsprogramms Schulschließungen auch das Recht auf gute Ernährung und den Zugang zu einer täglichen Mahlzeit beeinträchtigen; in der Erwägung, dass Schulspeisungsprogramme Anreize für die am stärksten benachteiligten Kinder darstellen können, in die Schule zurückzukehren; in der Erwägung, dass Schulschließungen das geistige Wohlbefinden von Kindern ernsthaft beeinträchtigen, da sie zu Hause Gewalt und Stress ausgesetzt sein können; in der Erwägung, dass Schulschließungen akute und lang anhaltende psychosoziale Folgen, darunter Depressionen, verstärkte Angstzustände und Selbstmord, haben können, da Kinder keine sozialen Kontakte mehr pflegen können;

U.

in der Erwägung, dass Schulabbrüche die soziale Ungleichheit verstärken und die Stabilität und den Wohlstand von Ländern beeinträchtigen und dadurch die Zukunft von Millionen von Kindern in der Welt gefährden und eine gesamte Generation stark beeinträchtigen können; in der Erwägung, dass sich Bildung als wesentlich erwiesen hat, um Extremismus bei und der Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken;

V.

in der Erwägung, dass laut dem Bildungsbericht des UNHCR aus dem Jahr 2021 die Hälfte aller Flüchtlingskinder nicht die Schule besucht; in der Erwägung, dass Flüchtlingskinder keinen Zugang zum Fernunterricht haben; in der Erwägung, dass die Lebensbedingungen von Flüchtlingskindern, die — insbesondere in Flüchtlingslagern — auf engstem Raum leben, häufig die Verbreitung des Virus begünstigen und die Einhaltung der Hygienevorschriften beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die COVID-19-Situation in den Lagern für Kinder eine Krise darstellt, da viele Kinder oft schon in ihren ersten Lebensjahren ein geschwächtes Immunsystem oder gesundheitliche Vorbelastungen haben, sodass für sie ein höheres Risiko besteht, bei einer Ansteckung mit diesem tödlichen Virus einen schwereren Verlauf zu haben; in der Erwägung, dass die meisten Flüchtlingslager nicht über geeignete Gesundheitsdienste verfügen, um den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien angemessen gerecht zu werden;

W.

in der Erwägung, dass Länder mit niedrigem Einkommen von der ungleichen Verteilung von COVID-19-Impfstoffen weltweit unverhältnismäßig stark betroffen sind;

1.

würdigt die Arbeit von Lehrkräften, aller Arten von Pädagogen sowie des Unterstützungspersonals, die sich rasch an die Lage der COVID-19-Pandemie angepasst und die Fortsetzung des Lernprozesses für Kinder und Jugendliche sichergestellt haben; begrüßt die Initiativen internationaler und lokaler Organisationen der Zivilgesellschaft sowie privater Bürger und Unternehmen, Kindern Informations- und Kommunikationstechnologie, Fernunterricht und sonstiges Lernmaterial zur Verfügung zu stellen, insbesondere in Ländern, in denen Kinder einen eingeschränkten Zugang zu Fernunterricht oder überhaupt keinen Zugang zu Unterricht haben; fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Mitgliedstaaten dringend auf, bei den weltweiten Bemühungen um eine Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zugang zu Bildung für Kinder einen kinderrechtsbasierten Ansatz zu fördern, der auf den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, des Handelns im Interesse des Kindeswohls und der Teilhabe von Kindern beruht;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass Bildung ein Querschnittsthema ist, das für alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung von Bedeutung ist;

3.

begrüßt die auf der UNESCO-Weltkonferenz zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im Jahr 2021 eingegangenen Verpflichtungen und die Annahme der Berliner Erklärung; beharrt darauf, dass eine hochwertige Bildung für alle Kinder als Voraussetzung für die Verwirklichung sämtlicher Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals — SDG) sichergestellt wird, und betont, wie wichtig es ist, Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung von der frühen Kindheit bis zur Tertiär- und Erwachsenenbildung, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der nichtformalen Bildung und des informellen Lernens, einzubeziehen;

4.

fordert die EU nachdrücklich auf, eine führende Rolle als Bildungsmacht einzunehmen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Fähigkeit, die Bildung von Kindern weltweit zu unterstützen, in vollem Umfang wahrzunehmen und ihren Überzeugungen in dieser Frage Geltung zu verschaffen; unterstreicht die zentrale Rolle des künftigen europäischen Bildungsraums, der eine wichtige Gelegenheit für eine stärkere internationale Zusammenarbeit zur Schaffung von Synergien im Bereich der Bildung über Europa hinaus bietet, um gemeinsame Ansätze und Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu entwickeln; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um eine diesbezügliche Strategie mit einem klaren Konzept und klaren Zielen festzulegen;

5.

betont, wie wichtig es ist, das Recht von Kindern auf Bildung zu garantieren und jedem Kind die Möglichkeit zu geben, wieder zur Schule zu gehen, und fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Behörden von Drittländern dabei zu unterstützen, der Wiedereröffnung von Schulen in ihren Konjunkturprogrammen Vorrang einzuräumen, wozu auch gehört, Lehrer zu unterstützen, damit sie Kindern dabei helfen können, ihren Lernrückstand aufzuholen, und das Wohlbefinden von Kindern zu fördern, da Schulen für das Lernen, die Sicherheit, die Gesundheit, die Ernährung und das allgemeine Wohlbefinden von Kindern unerlässlich sind; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Behörden von Drittländern dabei zu unterstützen, sicherzustellen, dass alle Kinder ihr Recht auf Grundschulbildung genießen können, und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Sekundarschulbildung verfügbar und zugänglich ist; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, die Behörden von Drittländern bei der Entwicklung und Umsetzung von digitalen Lehr- und Lernmethoden zu unterstützen und für Internetzugang für alle zu sorgen;

6.

ist der Auffassung, dass die Verbesserung der Mobilisierung nationaler Ressourcen, der Schutz und die deutliche Erhöhung der nationalen Ausgaben in den sozialen Sektoren, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitswesen, sowie die Verbesserung der Qualität dieser Ausgaben in den nationalen Konjunkturprogrammen und den von der EU und den internationalen Finanzinstitutionen durchgeführten Hilfsprogrammen vorrangig in Angriff genommen werden müssen; beharrt in diesem Zusammenhang auf der Gewährleistung einer gerechten Zuweisung und Finanzierung, damit benachteiligte, verarmte und ausgegrenzte Kinder — mit besonderem Augenmerk auf Mädchen –, junge Menschen und Familien nicht zurückbleiben; hebt hervor, dass das Wohl des Kindes die Richtschnur für alle Anstrengungen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zugang zur Bildung abzumildern, sein und bei solchen Maßnahmen das Recht der Kinder auf Information, Mitwirkung und die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, geachtet werden muss;

7.

betont, dass die soziale Lage der Eltern berücksichtigt und die Familien unterstützt werden müssen, deren Einkommen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie gesunken sind;

8.

stellt fest, dass eine hochwertige Bildung eine Priorität der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU und der Mitgliedstaaten sein muss;

9.

stellt fest, dass Vertreibung dazu führt, dass immer mehr zu Menschen Flüchtlingen werden; fordert die Kommission auf, die Vermittlung von Kompetenzen in Flüchtlingslagern und eine ausgeprägte Bildungsförderung zu Gunsten von Flüchtlingen und Vertriebenen zu unterstützen, wenn es um ihre Integration und die Aufnahme einer einkommenswirksamen Tätigkeit geht;

10.

ist besorgt über die finanziellen Auswirkungen, die die Pandemie nach wie vor auf die Bildungsfinanzierung hat, weil die Mehrheit der UNESCO-Mitgliedstaaten die Schwelle von 4 bis 6 % des BIP bzw. 15 bis 20 % der öffentlichen Ausgaben noch nicht erreicht hat;

11.

hebt die Ungerechtigkeit bei den Anstrengungen zur Bekämpfung der Pandemie hervor, die auf den ungleichen Zugang zu Impfstoffen zurückzuführen ist, der wiederum ungleiche Schutzmöglichkeiten zur Folge hat; betont, dass die Pandemie nur auf globaler Ebene beendet werden kann und Impfstoffe allen zugänglich sein müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Beiträge zur und die allgemeine Wirksamkeit der COVAX-Fazilität der Vereinten Nationen zu erhöhen, um zu gewährleisten, dass Drittländer hinreichend Zugang zu COVID-19-Impfstoffen haben, damit sie nationale COVID-19-Impfkampagnen durchführen können, die mit den Leitlinien der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden und der Weltgesundheitsorganisation im Einklang stehen, um eine rasche Rückkehr in die Schulen sicherzustellen; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eng mit ihren transatlantischen Verbündeten und internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um die weltweite Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen zu erhöhen, eine gerechte Verteilung an die bedürftigsten Länder und Bevölkerungsgruppen sicherzustellen und darauf hinzuwirken, dass der weltweite Zugang zu erschwinglichen medizinischen Produkten im Zusammenhang mit COVID-19 verbessert wird und weltweite Produktionsbeschränkungen und Versorgungsengpässe angegangen werden;

12.

fordert die EU nachdrücklich auf, gemeinsam mit den USA und anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) die Produktion und das Spektrum der Lieferoptionen auszuweiten, um einen gleichberechtigten Zugang zu Diagnostik, Impfstoffen, Therapeutika und anderen einschlägigen Gesundheitsprodukten sicherzustellen, die zur Eindämmung, Verhütung und Behandlung von COVID-19 benötigt werden, und dafür zu sorgen, dass diese Ziele bis zur 12. Ministerkonferenz der WTO erreicht werden;

13.

fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Behörden von Drittstaaten bei der Finanzierung und Umsetzung der Abläufe für einen „sicheren Schulbesuch“ zu unterstützen, wozu auch die Bereitstellung von Hygieneartikeln und der Weitergabe von Informationen über Handwaschmittel und andere Hygienemaßnahmen sowie die Fortsetzung der Ernährungsdienste für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter gehören; betont, dass Schulmahlzeiten und sauberes Wasser eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Ernährung, des Wachstums und der Entwicklung von Kindern spielen, da sie einen starken Anreiz für Kinder — insbesondere Mädchen und Kinder aus den ärmsten und am stärksten ausgegrenzten Gemeinschaften — darstellen, in die Schule zurückzukehren, sobald die Einschränkungen aufgehoben sind; hebt in diesem Zusammenhang die zentrale Rolle hervor, die Lehrkräfte und Akteure der Zivilgesellschaft, einschließlich religiöser Organisationen, Religionsgemeinschaften und nichtstaatlicher Organisationen, bei der Gesundheitsförderung und der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sowie bei der Unterstützung von Kindern und ihren Familien bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise, bei der Verbesserung ihres Wohlbefindens und bei der Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen spielen können;

14.

fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Behörden von Drittländern bei der Erstellung von Risikominderungs- und Managementplänen im Bereich Bildung durch Resilienzplanung zu unterstützen; betont, wie wichtig es ist, jetzt Notfallpläne und Krisenreaktionspläne zu entwickeln und zu gewährleisten, um das Risiko der Übertragung von COVID-19 in Schulen zu verringern und die Auswirkungen von Schulschließungen auf Kinder und deren Familien, insbesondere auf die ärmsten und am stärksten marginalisierten Kinder sowie Kinder mit schweren Behinderungen, so gering wie möglich zu halten; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Kinder in von Konflikten betroffenen Gebieten und ihr Zugang zu hochwertiger Bildung Vorrang erhalten muss;

15.

betont, dass Schulschließungen Auswirkungen auf die beruflichen Pflichten von Eltern haben könnten, wenn sie sich gleichzeitig um ihre Kinder kümmern müssen; hebt hervor, dass es wichtig ist, berufstätigen Eltern geeignete Ressourcen und Orientierungshilfen in Bezug auf Fernunterricht, außerschulische Aktivitäten und psychologische Unterstützungsmethoden zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Arbeit von zu Hause aus und das Homeschooling miteinander in Einklang bringen können;

16.

betont, wie wichtig es ist, Kindern und Familien, die sich in Selbstisolation begeben müssen, pädagogische und psychosoziale Unterstützung zukommen zu lassen, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten und Stress und Ängste zu Hause zu verringern;

17.

fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Behörden von Drittländern dabei zu unterstützen, proaktiv Leitlinien zu bewährten Verfahren im Bereich des Fernunterrichts herauszugeben und dafür zu sorgen, dass geeignete und sichere Instrumente, Lehrpläne und Technologien eingesetzt und Kindern aus einkommensschwachen Familien, Kindern aus ländlichen Gebieten, indigenen Kindern und Migrantenkindern, marginalisierten Kindern, Kindern mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten, Kindern in alternativer Betreuung, Kindern in Internierungslagern sowie Kindern, die in abgelegenen Gebieten oder in Umgebungen, in denen sie ihrer Freiheit beraubt sind oder in denen der Internetzugang nicht allgegenwärtig ist, leben, zugänglich gemacht werden; unterstreicht das Potenzial von digitalem Lernen, um Bildungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, alle Kinder schnell und großflächig zu erreichen und gleichzeitig Partnerschaften zu fördern und mit einem breiten Spektrum von Akteuren aus der Zivilgesellschaft sowie dem öffentlichen und privaten Sektor zusammenzuarbeiten; betont jedoch, dass Investitionen in digitales Lernen die digitale Kluft verringern und kontextspezifisch sein, dem Kindeswohl Rechnung tragen und nicht zu Lasten der Infrastruktur und des Personals für die Grundbildung sowie des Präsenzunterrichts gehen sollten; weist jedoch darauf hin, dass der Zugang zu digitalen Technologien während der Pandemie noch immer nicht einheitlich bzw. weit verbreitet war; ist der Ansicht, dass es in diesem Bereich sowohl in Bezug auf die Ausbildung als auch in Bezug auf die Finanzierung erheblicher Investitionen bedarf; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Lehrern, Eltern und Schülern weiterhin zugängliche Bildungsressourcen und einen offenen Zugang zu digitalen Werkzeugen bereitzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass bei allen digitalen Tools die Privatsphäre der Kinder und der Schutz Personen bezogener Daten garantiert sein muss und auf geschlechtergerechte Inhalte und die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Kindern geachtet werden muss;

18.

fordert die Kommission und den EAD auf, im Einklang mit dem Richtwert von 10 % für Bildung im Rahmen des Instruments „Europa in der Welt“ weiterhin eine solide Finanzierung der Bildung durch alle verfügbaren Finanzierungsinstrumente der EU bereitzustellen und mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber aktuellen und künftigen Krisen zu erhöhen;

19.

fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Behörden von Drittländern bei der Sicherstellung einer angemessenen Betreuung für Kinder zu unterstützen, unter anderem durch die Einführung eines Notfallplans für die Betreuung von Kindern, welche wegen schwerer COVID-19-Fälle bei erwachsenen Betreuungspersonen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern, zu Waisen werden oder nicht mehr angemessen betreut werden;

20.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt eine Verbindung zwischen möglichen Maßnahmen zur Verringerung des Investitionsrisikos und der finanziellen Unterstützung herzustellen, wenn es um den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung und insbesondere die Schaffung einer angemessenen Infrastruktur und Ausbildung für Lehrkräfte geht;

21.

fordert die Kommission und den EAD auf, die Regierungen von Drittländern beim Aufbau und der Weiterentwicklung geschlechtergerechterer und inklusiver Bildungssysteme sowie bei der Bekämpfung aller Formen geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu unterstützen; weist darauf hin, dass der Zugang von Frauen zu Bildung von den Vereinten Nationen als Grundrecht anerkannt wurde; ist der Ansicht, dass die Förderung der Bildung von Mädchen und die Unterstützung der Teilhabe von Frauen an Bildung und Laufbahnen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für die EU und die internationale Entwicklungsgemeinschaft ein zentrales politisches Ziel sein sollte; beharrt in diesem Zusammenhang darauf, dass Mädchen in der Lage sein müssen, ihre Bildung abzuschließen und Zugang zu altersgerechten Informationen und Dienstleistungen ohne Diskriminierung und geschlechtsspezifische Verzerrung zu erhalten, und dabei die gleichen Möglichkeiten haben müssen, ihr Potenzial zu nutzen; betont, dass dringend geschlechtsspezifische Hemmnisse bei der Bildung, wie etwa Gesetze, Maßnahmen und nachteilige soziale und kulturelle Normen, die Mädchen daran hindern, im Fall von Schwangerschaft, Ehe oder Mutterschaft ihre Ausbildung fortzusetzen, beseitigt werden müssen; fordert dazu auf, geschlechtsspezifische Stereotypen und schädliche soziokulturelle Normen durch Bildung zu bekämpfen und Gewalt durch geschlechtersensible Bildungsprogramme, zu verhindern;

22.

verurteilt den Umstand, dass Millionen von Mädchen weltweit keinen Zugang zu Bildung haben, wodurch sie in Abhängigkeit geraten und einem höheren Risiko von Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt sind, insbesondere in Fällen, in denen Frauen und Mädchen von den Machthabern systematisch der Zugang zu Bildung, Arbeit und öffentlichem Leben verwehrt wird; lehnt den Missbrauch und die Instrumentalisierung jeglicher Praxis ab, bei der es zu Diskriminierung beim Zugang zu Bildung kommt und die Schließung von Schulen erzwungen wird; fordert eine Ende derartiger Praktiken und die Wiederöffnung aller Schulen für Mädchen und Frauen;

23.

fordert die Kommission und den EAD auf, die Erfolge der letzten 20 Jahre bei der Bildung von Frauen und Mädchen in Afghanistan zu wahren und auszubauen; ruft dringend dazu auf, die erforderlichen Mittel im Rahmen des humanitäre Hilfepakets der EU für Afghanistan bereitzustellen, damit internationale und lokale Organisationen die Wiederöffnung der Bildungseinrichtungen für Frauen und Mädchen ermöglichen und Fernunterrichtsprogramme als vorübergehende Maßnahme entwickeln können; fordert, dass der Bildung von afghanischen Kindern und jungen Menschen in Ländern, die afghanische Flüchtlinge aufgenommen haben, ähnliche Aufmerksamkeit gewidmet wird;

24.

betont, dass das Recht auf Bildung und Information über sexuelle und reproduktive Gesundheit, Familienplanung, moderne Verhütungsmethoden, sichere und legale Abtreibung sowie Gesundheitsversorgung von Müttern und vor- und nachgeburtliche Betreuung für alle Menschen sichergestellt sein muss;

25.

fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten sowie die nationalen Regierungen von Drittländern auf, spezifische Programme zu entwickeln, um die psychische Gesundheit und die psychosozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Kinder, Lehrer und ihre Gemeinschaften zu bewältigen und abzumildern, und spezifische präventive Kampagnen für Kinder, Eltern und Lehrer zu konzipieren, die über die Risiken bei der Internetnutzung, darunter Belästigung, illegaler Handel, sexueller Missbrauch und Mobbing im Internet, informieren, und spezielle Pläne zur Unterstützung von Kindern, die Opfer dieser Praktiken geworden sind, sowie ihrer Eltern zu fördern;

26.

betont die Notwendigkeit altersgerechter, evidenzbasierter, umfassender Sexualerziehungsprogramme, um die Anfälligkeit von Mädchen und jungen Frauen für Frühgeburten und ungewollte Schwangerschaften, Kinderheirat, Prostitution, HIV-Übertragung und geschlechtsspezifische Gewalt zu verringern;

27.

stellt fest, dass das Verhältnis von Schülern zu ausgebildeten Fachkräften in der Region südlich der Sahara trotz der vielfältigen Bemühungen der EU und der von ihr bereitgestellten Unterstützung nach wie vor hoch ist; hebt den regionalen Durchschnitt von 58 Schülern pro ausgebildetem Lehrer in der Primarstufe und 43 Schülern pro ausgebildetem Lehrer in der Sekundarstufe hervor; weist darauf hin, dass viele Entwicklungsländer Schwierigkeiten haben, Ressourcen effizient zu nutzen, und dass eine Erhöhung der Bildungsausgaben häufig nicht dazu führt, dass mehr Wissen erworben wird und das Bildungsniveau allgemein steigt; unterstreicht die Rolle der Lehrer auf allen Ebenen bei der Förderung des Lernens, die Bedeutung von Technologien für das Lernen und die effiziente Verwaltung von Schulen und Bildungssystemen in diesen Ländern; weist darauf hin, dass nach Angaben der UNESCO mindestens 15 Millionen Lehrkräfte eingestellt werden müssen, um die bildungsbezogenen Vorgaben in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara bis 2030 entsprechend Ziel Nr. 4 der SDG zu verwirklichen;

28.

fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Behörden der Partnerländer bei der Bewältigung der Herausforderungen in ihren Bildungssystemen zu unterstützen, um sie in die Lage zu versetzen, künftigen Krisen standzuhalten, und die Systeme widerstandsfähiger und inklusiver zu gestalten sowie Programme zum Aufholen von Lernrückständen umzusetzen und Bildungsetats zu schützen, indem gezielte Investitionen in hochwertige, erschwingliche und inklusive Bildung getätigt werden, einschließlich Investitionen in Bildungstechnologie, Lehrerausbildung und andere Ressourcen, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche nicht ihre Chancen verpassen, später in den Arbeitsmarkt einzutreten, wobei dem Bildungsbedarf und dem Recht auf Bildung jedes Kindes Rechnung zu tragen ist; betont, dass Fernunterrichtsprogramme für künftige Krisen unterschiedliches Lernmaterial, einschließlich gedrucktes Material, umfassen müssen, um für die am stärksten benachteiligten und ausgegrenzten Kinder zugänglich zu sein;

29.

begrüßt die Pariser Erklärung der UNESCO mit dem Titel „Global call for investing in the futures of education“ (Weltweiter Aufruf, Investitionen in die Zukunft der Bildung zu tätigen); fordert Länder auf der ganzen Welt nachdrücklich auf, Bildung als Investition und nicht als Aufwand zu betrachten; ist der Auffassung, dass angemessene und wirksame finanzielle Unterstützung im Bildungsbereich eine Voraussetzung für die Beseitigung von Armut und die Verbesserung des Wohlbefindens ist, insbesondere in einer Zeit, in der öffentliche Mittel durch den miteinander im Konkurrenzkampf stehenden Bedarf in stark beeinträchtigten Bereichen wie Gesundheit und Bildung immer knapper werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Finanzierung der Bildung im Rahmen ihrer internationalen Entwicklungs- und Hilfsstrategien deutlich aufzustocken;

30.

betont, dass junge Menschen das wertvollste Gut sind, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Entwicklung in den Entwicklungsländern anzukurbeln;

31.

weist darauf hin, dass sich die internationale Gemeinschaft verpflichtet hat, die Qualität der Bildung bis 2030 zu verbessern (SDG 4);

32.

fordert, dass der internationale Bildungsaustausch von jungen Menschen in Afrika und der EU durch Programme wie Erasmus und Erasmus für junge Unternehmer verstärkt wird, um Jungunternehmer darin zu unterstützen, die notwendige Fähigkeiten zur Führung von Unternehmen zu erlangen;

33.

fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die COVID-19-Gesundheitskrise die Lage der in Lagern in Syrien inhaftierten Personen verschärft hat, und unverzüglich alle europäischen Kinder, die sich in diesen Lagern befinden, rückzuführen und dafür zu sorgen, dass dem Kindeswohl Vorrang eingeräumt wird;

34.

betont, wie wichtig es ist, die berufliche Bildung und Programme des zweiten Bildungswegs in die Konjunkturprogramme aufzunehmen, um Kindern und Jugendlichen den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern; fordert die Kommission, den EAD, die Mitgliedstaaten und Drittländer auf, erstrebenswerte Zukunftsperspektiven für junge Menschen zu bieten;

35.

betont, dass die Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung mit einer Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen einhergehen müssen, um die Zukunftsaussichten der nächsten Generation junger Menschen in Afrika und anderen Entwicklungsregionen zu verbessern; weist auf die besondere Bedeutung öffentlich-privater Partnerschaften für die Verwirklichung des Ziels Nr. 8 der Ziele für nachhaltige Entwicklung zum Zugang zu menschenwürdiger Arbeit hin; hebt die Bedeutung der Sekundarbildung und der beruflichen Bildung hervor, die für die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und eine nachhaltige Entwicklung äußerst wichtig sind; weist ferner darauf hin, dass der wachsende Bevölkerungsanteil junger Menschen Afrikas in erster Linie die Unterstützung einer hochwertigen Bildung und die Förderung der beruflichen Fähigkeiten benötigt, um die Mobilität und den Zugang zu Märkten und Rechten zu verbessern;

36.

fordert die EU auf, Investitionen in die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen sowie die Stärkung der Bildungsstrukturen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zu fördern, damit das Humankapital erschlossen werden kann;

37.

unterstreicht die Bedeutung der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung und der verbesserten finanziellen Unterstützung für Lehrkräfte, um sie in die Lage zu versetzen, Lernrückstände bei ihren Schülern aufzuholen und auf deren individuelle soziale Umstände, familiäre Situation und psychische Verfassung einzugehen sowie digitale Technologien in ihren Unterricht einzubeziehen; betont, dass dringend die COVID-19-Wiederaufbaumittel und die beschleunigten innovativen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Fernunterrichts während der Pandemie eingesetzt wurden, genutzt werden müssen, um die Bildung neu zu konzipieren und Systeme aufzubauen, die zukunftsorientierter, inklusiver, flexibler und widerstandsfähiger sind; ist der Auffassung, dass mit diesen neuen Ansätzen Lernrückstände aufgeholt, Schulabbrüche verhindert und das soziale und emotionale Wohlergehen von Schülern, Lehrern und sonstigem Personal sichergestellt werden muss;

38.

unterstreicht die Rolle der nichtformalen und informellen Bildung, der politischen Bildung und der Freiwilligentätigkeit; fordert die Kommission auf, Drittländer bei der Verbesserung der Anerkennung persönlicher Kompetenzen zu unterstützen; besteht auf der Förderung von Solidarität und Mentoring zwischen den Generationen, um Ungleichheiten, Ausgrenzung und Schulabbrüche zu verringern;

39.

fordert, dass der weltweite Wissensaustausch und die weltweite Mobilität auf allen Bildungsebenen sowie zwischen und innerhalb von Ländern und Regionen beschleunigt werden, wobei die komplexe und umstrittene Geschichte der globalen Beziehungen anerkannt und betont werden muss, wie wichtig es ist, das Erbe, die kulturelle Identität, die Geschichte, die Kunst und die Weltbürgerschaft durch Bildung zu fördern; weist diesbezüglich auf das Potenzial einer Kombination von Online-Austausch und Reisen hin;

40.

betont, wie wichtig es ist, Sensibilisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem Umweltschutz sowie deren Auswirkungen auf Kinder und künftige Generationen zu entwickeln und zu stärken; fordert, dass Umwelterziehung zu einem Kernbestandteil der Lehrpläne der Schulen gemacht wird;

41.

betont die wichtige Rolle des Sportunterrichts in Schulen, da körperliche Betätigung und eine gesunde Lebensweise entscheidend für die Verbesserung der Gesundheit der Lernenden sind; fordert die Kommission und den EAD auf, die nationalen Staatsorgane bei der Gewährleistung ausreichender und sicherer Sporteinrichtungen in Schulen und sowie bei der Ausbildung qualifizierter Sportlehrer zu unterstützen;

42.

weist darauf hin, dass die Synergien zwischen Kultur und Bildung genutzt werden müssen, um nachhaltige, inklusive und widerstandsfähige Gesellschaften zu schaffen; fordert die Kommission und den EAD in diesem Zusammenhang auf, die nationalen Staatsorgane bei der Einbeziehung von Kunst und Kultur in die Lehrpläne der Schulen und in außerschulische Aktivitäten zu unterstützen, um die Bildungs- und Lernerfahrungen von Lernenden in Drittländern zu bereichern;

43.

ist der Ansicht, dass die nationalen Regierungen — und ihre zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden — mit Kindern auf kindgerechte Weise kommunizieren müssen, um die Maßnahmen zu erläutern, die zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 ergriffen worden sind, um über die Auswirkungen, Risiken und Gefahren durch COVID-19 aufzuklären und um den Kindern ihre Rechte mitzuteilen;

44.

betont, wie wichtig es für Kinder ist, insbesondere durch Präsenzunterricht Kompetenzen zu erwerben, die sie in die Lage versetzen, sich ihr gesamtes Leben lang weiterzuentwickeln, z. B. was persönliche Beziehungen, Lernkompetenzen, Einfühlungsvermögen und Zusammenarbeit betrifft; betont, wie wichtig es für Kinder ist, Spiel- und Freizeitaktivitäten als zentrales Element ihrer Entwicklung wahrnehmen zu können, was in Artikel 31 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes anerkannt wird; fordert, dass Schritte eingeleitet werden, um die Zugänglichkeit von Freizeit- und Kulturaktivitäten für Kinder zu verbessern, und zwar sowohl als Recht an sich als auch als Mittel zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und ihres allgemeinen Wohlbefindens;

45.

bekräftigt seine Forderung an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die dies noch nicht getan haben, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes zu ratifizieren, und betont, wie wichtig es ist, diesem zentralen Menschenrechtsinstrument weltweit Wirksamkeit zu verleihen;

46.

betont, dass die Folgen der während der Krise umgesetzten Initiativen angemessen bewertet, weiterverfolgt und überwacht werden müssen, um Lücken und Defizite zu ermitteln und festzulegen, wie sie beseitigt werden können;

47.

verpflichtet sich, Bildung zu einem zentralen Diskussionsthema im Rahmen der Arbeit der parlamentarischen Delegationen zu machen, insbesondere durch paritätische parlamentarische Versammlungen wie die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU;

48.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  Insbesondere die Allgemeine Bemerkung Nr. 5 zu allgemeinen Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes; Nr. 6 zur Behandlung unbegleiteter und von ihren Familien getrennter Kinder außerhalb ihres Herkunftslandes; Nr. 10 zu Rechten des Kindes in der Jugendgerichtsbarkeit; Nr. 12 zum Recht des Kindes, gehört zu werden; Nr. 13 zum Recht des Kindes auf Schutz vor allen Formen der Gewalt; Nr. 14 zum Recht des Kindes auf Berücksichtigung seines Wohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt; Nr. 15 zum Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit; und Nr. 16 zu den Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf die Auswirkungen der Wirtschaft auf Kinderrechte.

(2)  ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 2.

(3)  ABl. C 474 vom 24.11.2021, S. 130.

(4)  UNICEF-Forschungsinstitut, COVID-19: Missing More Than a Classroom — The impact of school closures on children’s nutrition, January 2021 (COVID 19: Es fehlt mehr als nur ein Klassenzimmer — Die Auswirkungen von Schulschließungen auf die Ernährung von Kindern, Januar 2021.).

(5)  UNESCO, Fact Sheet No. 46, More Than One-Half of Children and Adolescents Are Not Learning Worldwide (Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen weltweit hat keinen Zugang zu Bildung), September 2017.

(6)  Bericht der Vereinten Nationen über die Ziele für nachhaltige Entwicklung von 2021, 15. Juli 2021.

(7)  UNESCO, How many students are at risk of not returning to school?, 30. Juli 2020.

(8)  Pressemitteilung von Europol vom 19. Juni 2020 mit dem Titel „Exploiting Isolation: Sexual Predators Increasingly Targeting Children during COVID Pandemic“ (Ausnutzung der Isolation: Sexualstraftäter haben es während der COVID-19-Pandemie vermehrt auf Kinder abgesehen).