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6.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 465/22 |
P9_TA(2022)0136
EU-Aktionsplan für biologische Landwirtschaft
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu einem EU-Aktionsplan für ökologische/biologische Landwirtschaft (2021/2239(INI))
(2022/C 465/02)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 39, Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 349, |
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unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) erzielt wurde, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. März 2021 über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion (COM(2021)0141), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (1), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (2), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (3), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Oktober 2021 zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (4), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (5), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union (6), |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Juli 2021 über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zu einer europäischen Strategie zur Förderung von Eiweißpflanzen — Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen und Hülsenfrüchten in der europäischen Landwirtschaft (7), |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Oktober 2020 zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 22. September 2021 zu dem Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 2. Dezember 2021 zum EU-Aktionsplan für ökologische/biologische Landwirtschaft, |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9-0126/2022), |
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A. |
in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion (Bio-Aktionsplan) nachdrücklich betont wird, dass der Grüne Deal sowie die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie, die Teil des Grünen Deals sind, der Schlüssel zur Bewältigung des Übergangs zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen, insbesondere zur Stärkung der Bemühungen der Landwirte um den Schutz der Umwelt, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung des Klimawandels, sind; in der Erwägung, dass der Landwirtschaft im Allgemeinen und dem ökologischen/biologischen Landbau im Besonderen eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieses Ziels zukommt; |
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B. |
in der Erwägung, dass nach zwölf Monaten die Liste fast aller sekundären Vorschriften des abgeleiteten Rechts, die für das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/848 erforderlich sind, nun fertig ist, was jedoch nicht für die delegierte Verordnung zur Regelung der ökologischen/biologischen Salzgewinnung gilt; |
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C. |
in der Erwägung, dass in der delegierten Verordnung natürlichen Verfahren Vorrang eingeräumt werden muss, bei denen bei der Erzeugung von Meersalz weder Zusatzstoffe eingesetzt noch CO2-Emissionen verursacht werden, damit es als ökologisch/biologisch eingestuft werden kann; |
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D. |
in der Erwägung, dass das europäische Lebensmittelsystem nachhaltig erzeugte und nahrhafte Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen liefern und die Ernährungssicherheit in einer Weise sicherstellen muss, die eine gesunde Gesellschaft und einen gesunden Planeten sicherstellt, zum sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehen beiträgt, die Gesundheit sowohl der Ökosysteme als auch der europäischen Bürgerinnen und Bürger schützt und die Rentabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung und damit einen angemessenen Lebensunterhalt für die Landwirte sicherstellt; in der Erwägung, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass die Zunahme der für den ökologischen/biologischen Landbau genutzten Flächen der Aufnahmefähigkeit des Marktes für ökologische/biologische Erzeugnisse entspricht; |
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E. |
in der Erwägung, dass die Landwirte gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen verpflichtet sind, einen Umstellungszeitraum einzuhalten, in dem sie alle Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion anwenden müssen; |
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F. |
in der Erwägung, dass dieser Zeitraum bis zu drei Jahre betragen kann; in der Erwägung, dass die Landwirte während dieses Zeitraums höhere Produktionskosten tragen müssen, ohne dass sie von den höheren Marktpreisen für ökologische/biologische Erzeugnisse Nutzen ziehen können; |
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G. |
in der Erwägung, dass der ökologische/biologische Landbau verschiedene Vorteile für die Umwelt bietet, einschließlich einer Verringerung der Treibhausgasemissionen, und dass er das Potenzial birgt, dem Agrarsektor dabei zu helfen, seinen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung zentraler Herausforderungen wie dem Verlust von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten, der Bodenfruchtbarkeit und dem Verlust an biologischer Vielfalt zu leisten sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Herausforderungen zu fördern; |
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H. |
in der Erwägung, dass die landwirtschaftliche Vielfalt und kürzere Lieferketten zwischen Landwirten und Verbrauchern wichtige Elemente für ein gesundes und nachhaltiges Lebensmittelsystem sind; |
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I. |
in der Erwägung, dass der ökologische/biologische Landbau dazu beitragen kann, ein ehrgeiziges Gleichgewicht in Bezug auf die Nachhaltigkeit in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht zu erreichen, den Schutz von Boden, Wasser und der biologischen Vielfalt sowie das Tierwohl zu fördern und jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, in den Beruf des Landwirts einzutreten; |
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J. |
in der Erwägung, dass die in der EU geltenden Umwelt- und Tierschutzstandards zu den höchsten Standards weltweit gehören; in der Erwägung, dass ökologisch/biologisch bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen eine um 30 % höhere Biodiversität aufweisen, Bestäubern zugutekommen und mit einem reduzierten Einsatz von Kunstdüngern und Pflanzenschutzmitteln einhergehen; |
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K. |
in der Erwägung, dass der ökologische/biologische Landbau auch zur Wiederbelebung des ländlichen Raums, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Nachhaltigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe, zur Annäherung von Verbrauchern und Erzeugern, zur Verbesserung der Verbindungen mit der lokalen Wirtschaft und zur Förderung positiver wirtschaftlicher Multiplikatoren beitragen kann; in der Erwägung, dass mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) neue ehrgeizige Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Produktion, einschließlich des ökologischen/biologischen Landbaus, eingeführt werden; |
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L. |
in der Erwägung, dass es von Bedeutung ist, dafür zu sorgen, dass die Verbraucher, die zunehmend mehr Wert auf die Qualität ihrer Lebensmittel legen, und das Gaststättengewerbe in der Lage sind, beim Erwerb von Lebensmitteln fundierte und bewusste Entscheidungen zu treffen; |
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M. |
in der Erwägung, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Verbraucher angemessen über die Vorteile des Verzehrs ökologischer/biologischer Erzeugnisse informiert werden und dass sie vor bewusst irreführenden Etiketten, Verpackungen und Werbemaßnahmen geschützt werden; |
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N. |
in der Erwägung, dass die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche der EU, die ökologisch/biologisch bewirtschaftet wird, im Jahr 2019 auf 13,8 Mio. Hektar gestiegen ist; in der Erwägung, dass gegenwärtig 8,5 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der EU auf diese Bewirtschaftungsform entfallen; in der Erwägung, dass sich der Wert des Marktes für ökologische/biologische Erzeugnisse in der EU zwischen 2010 und 2019 mehr als verdoppelt hat; |
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O. |
in der Erwägung, dass der Einzelhandelsumsatz mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen im Zeitraum 2009–2019 von 18 Mrd. EUR auf 41 Mrd. EUR gestiegen ist; in der Erwägung, dass der Anstieg der ökologischen/biologischen Erzeugung die Entwicklung des ökologisch/biologisch ausgerichteten Marktes in Teilen der EU übersteigt, wobei es erhebliche Unterschiede beim Verbrauch ökologischer/biologischer Erzeugnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt; in der Erwägung, dass die Erzeugung ökologischer/biologischer Erzeugnisse in bestimmten Teilen der EU sehr gering oder gar nicht vorhanden ist, wobei es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, die von 0,5 % bis 26,5 % der für den Sektor verfügbaren Fläche reichen; |
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P. |
in der Erwägung, dass der Bio-Aktionsplan 23 Maßnahmen enthält, die eine solide Grundlage für die nachhaltige Entwicklung des ökologischen/biologischen Sektors bilden; in der Erwägung, dass eine Halbzeitüberprüfung des Bio-Aktionsplans im Jahr 2024 vorgesehen ist und ein jährlicher „EU-Bio-Tag“ eingeführt wurde, der eine Gelegenheit bietet, die Sichtbarkeit und die Anerkennung des ökologischen/biologischen Landbaus zu verbessern und das Bewusstsein für die Vorteile der ökologischen/biologischen Erzeugung zu schärfen, da die Bio-Landwirte als „Pioniere der nachhaltigen Landwirtschaft“ gelten; |
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Q. |
in der Erwägung, dass die Verordnung (EU) 2018/848, die ab dem 1. Januar 2022 gelten wird, insbesondere darauf abzielt, das Vertrauen der Verbraucher in ökologische/biologische Erzeugnisse durch strengere Kontrollen und Vorschriften für Einfuhren zu stärken; |
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R. |
in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategische Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021–2030“ im Mai 2021 veröffentlicht wurde und die Einführung der Leitlinien im Rahmen der nationalen Strategiepläne erfolgen soll; |
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
begrüßt die Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion, das Ziel, bis 2030 die landwirtschaftliche Fläche in der EU im Rahmen des ökologischen/biologischen Landbaus durch die Entwicklung von Angebot und Nachfrage zu vergrößern, und die Anerkennung des ökologischen/biologischen Landbaus durch die Kommission als eine der wichtigsten Komponenten auf dem Weg der EU zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen, wobei nachhaltigere landwirtschaftliche Verfahren und eine effizientere Nutzung erneuerbarer Energiequellen eingesetzt und höhere Tierschutzstandards sichergestellt werden und ein Beitrag zur Sicherstellung höherer Einnahmen der europäischen Landwirte geleistet wird; |
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2. |
fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung in Bezug auf den Anteil des ökologischen/biologischen Landbaus an der landwirtschaftlichen Fläche der EU vorzunehmen; ist der Auffassung, dass die Entwicklung des ökologischen/biologischen Landbaus, der viele positive externe Effekte und Vorteile für den Klimaschutz, die biologische Vielfalt und den Bodenschutz mit sich bringt, zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie beitragen wird; nimmt gleichzeitig zur Kenntnis, dass auch andere nachhaltige Erzeugungsmodelle und landwirtschaftliche Betriebsmethoden, wie die integrierte Produktion und die biologische Kontrolle, einen Beitrag zu den Zielen des Grünen Deals leisten können; |
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3. |
hebt hervor, dass der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen, die ökologisch/biologisch bewirtschaftet werden, in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist; betont, dass dies bei der Entwicklung von Maßnahmen und Instrumenten zur Förderung des ökologischen/biologischen Landbaus berücksichtigt werden muss, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, der Unterstützung der Mitgliedstaaten, die im Rückstand sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; |
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4. |
besteht darauf, dass alle in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente auf gründlichen Analysen und Folgenabschätzungen beruhen sollten; ist der Auffassung, dass die Rechtsvorschriften und der Bio-Aktionsplan genügend Spielraum für Flexibilität bieten müssen, um den Unterschieden in der Art und den Bedingungen des ökologischen/biologischen Landbaus in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen; |
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5. |
weist darauf hin, dass die Kommission bei der Einführung der neuen Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion im Jahr 2022 einen geordneten und maßvollen Übergang von den alten EU-Rechtsvorschriften für die ökologische/biologische Produktion sicherstellen muss, damit sich die ökologische/biologische Branche zügig und zuverlässig mit dem neuen Regelwerk vertraut machen kann; fordert die Kommission auf, fünf Jahre nach der Umsetzung der neuen Verordnung eine Folgenabschätzung vorzunehmen, um etwaige erforderliche Anpassungen vorzunehmen; |
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6. |
betont, dass die Entwicklung und das Wachstum der ökologischen/biologischen Branche und der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Flächen, wie sie in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vorgesehen sind und die eine Schlüsselrolle bei der Wiederbelebung und Erhaltung dynamischer ländlicher Gebiete spielen, marktgesteuert sein und mit ganzheitlichen Entwicklungen in der Lieferkette, einschließlich der Verarbeitung, sowie mit politischen Maßnahmen einhergehen müssen, um das Angebot an und die Nachfrage nach ökologisch/biologisch erzeugten Lebensmitteln weiter zu fördern und das Vertrauen der Verbraucher sicherzustellen; |
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7. |
betont, dass die Kombination dieser Ansätze eine ausgewogene Entwicklung im Einklang mit der Fähigkeit des Marktes zur Aufnahme der ökologischen/biologischen Produktion ermöglichen sollte, um die künftige Rentabilität des ökologischen/biologischen Marktes und des ökologischen/biologischen Landbaus in der EU zu sichern; |
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8. |
betont in diesem Zusammenhang, dass übermäßige Verwaltungslasten beseitigt werden müssen; betont, dass die Umweltvorteile des ökologischen/biologischen Landbaus nicht nur von den Verbrauchern von ökologischen/biologischen Erzeugnissen unterstützt werden sollten, die bereit sind, einen höheren Preis zu zahlen, sondern dass die Bio-Landwirte auch unter Verwendung von GAP-Mitteln für die spezifischen öffentlichen Güter belohnt werden sollten, die sie durch den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen, durch die Verringerung der Betriebsmittel und durch die Förderung höherer Tierschutzstandards erbringen; |
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9. |
betont, dass der Förderung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und der Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems der EU Priorität eingeräumt werden sollte und dass der ökologische/biologische Landbau ein Schlüsselelement für die Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele ist; ist der Auffassung, dass nachhaltige Innovationen bei Verfahren wie dem ökologischen/biologischen Landbau und im weiteren Sinne der Agrarökologie zu einer größeren Vielfalt innerhalb der landwirtschaftlichen Systeme führen können; |
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10. |
betont, dass das Nebeneinander verschiedener landwirtschaftlicher Systeme wichtig ist, da Vielfalt für die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme von entscheidender Bedeutung ist und der nachhaltigen Entwicklung zugutekommt; weist darauf hin, dass es kein einheitliches Landwirtschaftsmodell gibt, das allen Ländern und Regionen gerecht wird, und betont, dass die Vorteile der verschiedenen Modelle für eine nachhaltige Landwirtschaft anerkannt werden sollten; |
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11. |
weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Erträge aus ökologischem/biologischem Landbau weiter zu steigern, um eine Vergrößerung des ökologischen Fußabdrucks der Lebensmittelerzeugung in Drittländern zu verhindern, und dass gleichzeitig in den Regionen der EU eine verstärkte Umstellung auf das Modell des ökologischen/biologischen Landbaus erfolgt; |
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12. |
weist darauf hin, dass ein erfolgreicher EU-Aktionsplan die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften anregen und mobilisieren und dabei ihren Besonderheiten und unterschiedlichen Ausgangslagen Rechnung tragen muss; ist der Ansicht, dass den regionalen und lokalen Bio-Aktionsplänen — soweit erforderlich — ebenfalls eine Rolle bei der Entwicklung der Bio-Branche zukommen sollten; |
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13. |
vertritt daher die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden sollten, ihre eigenen nationalen Strategien für den ökologischen/biologischen Landbau festzulegen und in Abstimmung mit den nationalen Strategieplänen ihre eigenen nationalen und/oder regionalen Bio-Aktionspläne zu entwickeln, die ein hohes Maß an Ambition für die Entwicklung des ökologischen/biologischen Landbaus mit realistischen und konkreten Zielen, Maßnahmen, Zeitrahmen und Haushaltsmitteln, einschließlich Anreizen für Landwirte, aufweisen sollten, was die Auswahl erleichtert und Bottom-up-Initiativen unterstützt; |
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14. |
fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Bedingungen bei der Genehmigung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten nationalen Strategiepläne in vollem Umfang eingehalten werden, und dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Finanzmittel zusammen mit den wirksamsten Instrumenten zur Verfügung gestellt werden, um die entsprechenden Ziele im Hinblick auf die Entwicklung der Branche zu erreichen; betont, dass Know-how und bewährte Verfahren ausgetauscht werden müssen, da einige Mitgliedstaaten über mehr Erfahrung mit der Ausarbeitung und Umsetzung ehrgeiziger nationaler Pläne verfügen; |
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15. |
fordert die Kommission auf, einen solchen Austausch in den Rahmen für die geplanten öffentlichen Folgesitzungen aufzunehmen; betont, dass die nationalen Bio-Aktionspläne vorhersehbare und eindeutige Bedingungen für die Landwirte und die Branche schaffen und dadurch die Entwicklung der ökologischen/biologischen Branche und die Vermarktung ökologischer/biologischer Erzeugnisse fördern sollten; |
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16. |
begrüßt die Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung über den ökologischen/biologischen Landbau auf bestimmte eng mit der Landwirtschaft verbundene Erzeugnisse, die nicht in Anhang I des AEUV aufgeführt sind, wie etwa Salz; äußert jedoch seine Besorgnis über den am 6. August 2021 von der Sachverständigengruppe für technische Beratung bezüglich der ökologischen/biologischen Produktion veröffentlichten Bericht über Salz aus ökologischem/biologischem Landbau, da in dem Bericht die Ausweitung des EU-Bio-Siegels auf Produktionsmethoden befürwortet wird, die nicht den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2018/848 entsprechen; fordert die Kommission daher auf, der Empfehlung der Sachverständigengruppe für technische Beratung bezüglich der ökologischen/biologischen Produktion nicht Folge zu leisten; |
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17. |
betont, dass die Mitgliedstaaten alle Interessenträger, insbesondere Bio-Landwirte und Verbände, Genossenschaften, lokale und regionale Gebietskörperschaften, die Nahrungs- und Genussmittelindustrie entlang der Wertschöpfungskette, Großhändler von Agrarlebensmitteln, Vertreter des Verbraucherbereichs und des Privatsektors und das Gast- und Freizeitgewerbe, einschließlich Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen und Verbände im Bereich der Ernährungserziehung, sowie die Bürgerinnen und Bürger in einen Konsultationsprozess einbeziehen sollten, wenn sie ihre nationalen und/oder regionalen Aktionspläne entwerfen, annehmen, überprüfen und umsetzen, um die bestmöglichen Synergieeffekte zu erzielen und das Ziel einer größeren Anbaufläche für den ökologischen/biologischen Landbau gemäß ihrem nationalen Strategieplan zu erreichen; |
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18. |
nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der ökologischen/biologischen Erzeugung den Landwirten bessere wirtschaftliche Erträge geboten wird, diese Bewirtschaftungsform jedoch häufig mit höheren Produktionskosten verbunden ist, und dass daher die Marktpreise und die Direktzahlung ausreichen müssen, um diese Kosten zu decken, damit die Landwirte ein angemessenes Einkommen erzielen können; |
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19. |
weist darauf hin, dass höhere Verbraucherpreise zwar ein Expansionshindernis darstellen können, dass sie jedoch derzeit notwendig sind, um die ökologische/biologische Branche zu erhalten; weist darauf hin, dass es in einigen Fällen keinen Markt für ökologische/biologische landwirtschaftliche Erzeugnisse gibt, wodurch die Landwirte gezwungen sind, sie als konventionelle landwirtschaftliche Erzeugnisse zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen; |
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20. |
weist darauf hin, dass der ökologische/biologische Landbau sehr hohe Produktionsstandards erfordert; betont, dass die Frage der Erschwinglichkeit und damit der Zugänglichkeit ökologischer/biologischer Erzeugnisse angesprochen werden muss; hebt nachdrücklich hervor, dass die Erzeuger bei der Umstellung auf die ökologische/biologische Erzeugung unterstützt werden müssen und vom Mehrwert des ökologischen/biologischen Landbaus Nutzen ziehen müssen; weist darauf hin, dass eine bessere Verteilung des Wertes zwischen den Akteuren in der Versorgungskette für ökologische/biologische Lebensmittel — wie es bei konventionellen Erzeugnissen der Fall ist — sowohl den Landwirten als auch den Verbrauchern zugutekommen würde; |
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21. |
nimmt zur Kenntnis, dass durch die Entwicklung der Bio-Branche Größenvorteile bei der Verarbeitung und Logistik ermöglicht werden, die die Effizienz steigern und zu niedrigeren Kosten führen werden; betont, wie wichtig die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken für die Entwicklung der Branche ist, und dass sichergestellt werden muss, dass Einzelhändler bei ökologischen/biologischen Erzeugnissen keine übermäßig hohen Gewinnspannen haben; ist ferner der Ansicht, dass ökologische/biologische Erzeugnisse in die Programme im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen aufgenommen werden könnten, sofern ein ausreichendes Angebot vorhanden ist; |
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22. |
begrüßt, dass die Kommission an der Verbesserung des allgemeinen Tierwohls arbeitet, und weist darauf hin, dass die Eurobarometer-Umfrage 2020 zum Thema Landwirtschaft und GAP ergeben hat, dass 80 % der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger den ökologischen/biologischen Landbau mit einer besseren Achtung des Tierwohls in Verbindung bringen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die ökologische/biologische Tierhaltung zu unterstützen; |
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23. |
betont, wie wichtig es ist, die Entwicklung der ökologischen/biologischen Aquakultur und ihres Marktes in der EU voranzutreiben und die Nachfrage der Verbraucher nach diesen Erzeugnissen und ihr Vertrauen in derartige Erzeugnisse zu stärken; betont, dass jedes vierte Fischereierzeugnis aus der Aquakultur stammt; weist jedoch darauf hin, dass der größte Teil des Verbrauchs dieser Erzeugnisse durch Einfuhren gedeckt wird, die 60 % des Gesamtangebots ausmachen, und dass es ein enormes Wachstumspotenzial gibt, das es zu nutzen gilt, um die europäische Aquakultur im Allgemeinen und die ökologische/biologische Aquakultur im Besonderen auszubauen; |
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24. |
betont, dass die Maßnahmen im Bereich der ökologischen/biologischen Aquakultur mit den neuen Strategischen Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021–2030 und der Entwicklung der Aquakultur in den Mitgliedstaaten und den Regionen koordiniert werden müssen; |
Ankurbelung der Nachfrage und Stärkung des Verbrauchervertrauens
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25. |
unterstützt die Kommission bei dem weiteren Ausbau des Verbrauchervertrauens in das EU-Bio-Logo und bei der Verbreitung von Informationen darüber, unter anderem durch Schulprogramme, bei deren Überarbeitung ein größerer Anteil für ökologische/biologische Erzeugnisse bereitgestellt werden sollte, sowie in anderen Institutionen wie etwa Pflegeheimen; unterstützt die Förderung lokaler Bio-Logos, die es in mehreren Mitgliedstaaten gibt, die mindestens dieselben Garantien wie das EU-Bio-Logo bieten und die in Kombination mit diesem verwendet werden; weist darauf hin, dass Schulprogramme die Grundlage für eine pädagogische Debatte über Ernährung und nachhaltige Lebensmittel bilden und durch Maßnahmen ergänzt werden sollten, die darauf abzielen, Kinder über bessere Ernährung zu informieren und aufzuklären; |
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26. |
betont, dass es von größter Bedeutung ist, dass auf Verbraucherumfragen zu ökologischen/biologischen Erzeugnissen konkrete Maßnahmen zur weiteren Sensibilisierung der Verbraucher für die Vorteile des ökologischen/biologischen Landbaus für die Gesundheit, das Wohlbefinden und eine hohe Lebensqualität folgen und dabei sichergestellt wird, dass das Verbrauchervertrauen in die Sicherheit und Nachhaltigkeit der gängigen landwirtschaftlichen Verfahren in der Union nicht untergraben wird; betont, dass korrekte Informationen bereitgestellt werden müssen, damit durch die neuen Initiativen zur Kennzeichnung nachhaltig erzeugter Lebensmittel weder das EU-Bio-Logo geschwächt noch hinsichtlich ihres jeweiligen Umfangs und ihrer Bedeutung Verwirrung unter den Verbrauchern gestiftet wird; |
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27. |
bringt seine Besorgnis über irreführende Etiketten, Verpackungen und Werbung zum Ausdruck, die es den Verbrauchern erschweren, konventionelle Erzeugnisse von ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu unterscheiden; stellt fest, dass die Verordnung (EU) 2018/848 und häufige unabhängige Kontrollen die Grundlage für das Verbrauchervertrauen in organische/biologische Erzeugnisse sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, über das EU-Bio-Logo klar zu kommunizieren; |
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28. |
betont, dass die Supermärkte und die einzelnen Lebensmittelversorgungsketten eine wichtige Funktion übernehmen sollten, wenn es darum geht, das EU-Bio-Logo zu fördern; erwartet die künftigen Initiativen der Kommission, die darauf abzielen, die Verbraucher bei der Wahl ihrer Lebensmittel durch Kennzeichnungen, Förder- und Aufklärungskampagnen, die sich auf fundierte, unabhängige und praktische wissenschaftliche Grundlagen und umfassende und schlüssige Methoden stützen, besser anzuleiten; stellt fest, dass eine verbindliche Herkunftskennzeichnung mit Angabe der Herkunft aller Lebensmittel in der EU das Potenzial hat, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit erheblich zu erhöhen, wodurch Betrug und illegale Produktionsmethoden bekämpft werden und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt wird; |
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29. |
weist darauf hin, dass Großküchen andere Anforderungen als private Haushalte stellen; hält es für äußerst wichtig, einen Mehrwert für die Lieferkette zu schaffen und den Grad der Verarbeitung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu erhöhen, um den Bedürfnissen von Großküchen gerecht zu werden; |
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30. |
ist der Ansicht, dass die Überarbeitung des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP) von 2019 in den Mitgliedstaaten besser bekannt gemacht werden sollte, um dafür zu sensibilisieren, damit es als starker Anreiz für Maßnahmen zur Förderung ökologischer/biologischer Erzeugung dient, und um eine gesündere und umweltfreundlichere Ernährung in Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen und Gefängnissen zu fördern, und dass dadurch in den Mitgliedstaaten mit Überschüssen auch die Menge an Abfall ökologischer/biologischer Erzeugnisse verringert werden kann; ist der Ansicht, dass die EU-Organe in ihren eigenen Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangehen sollten; vertritt die Auffassung, dass für eine Ausweitung der Nutzung des GPP eine Abstimmung mit dem Sektor über seine Vertretungsorganisationen erforderlich ist, um für eine reibungslose Vergabe Sorge zu tragen; |
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31. |
fordert die Kommission auf, die derzeitigen strukturellen und logistischen Hindernisse weiter zu untersuchen und die Anwendung von GPP-Kriterien in den Mitgliedstaaten sowie Informations-, Schulungs- und Absatzförderungsmaßnahmen für ökologische/biologische Erzeugnisse zu fördern, um diese Maßnahme wirksamer zu gestalten; weist darauf hin, dass die Ausweitung der Nutzung des GPP im Einklang mit der nationalen Nachfrage und den in den nationalen Bio-Aktionsplänen festgelegten Zielen auf nationaler Ebene beschlossen werden sollte; ist der Auffassung, dass beim GPP eine nachdrückliche Betonung auf ökologische/biologische Erzeugnisse der EU gelegt werden sollte, was die Erzeugung anregen und der EU helfen würde, ihre Klimaziele zu erreichen; |
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32. |
betont, dass die ökologische/biologische Erzeugung und Verarbeitung auf geeignete Weise auf regionaler und lokaler Ebene unter Einbeziehung der lokalen Bio-Landwirte entwickelt werden muss; unterstützt die Entwicklung regionaler nachhaltiger Lebensmittelsysteme auf der Grundlage einer Zusammenarbeit aller Interessenträger im Lebensmittelbereich; bedauert den Mangel an überprüften Daten über die Verbreitung ökologischer/biologischer Erzeugnisse in öffentlichen Kantinen und Restaurants; |
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33. |
weist darauf hin, dass die lokalen, regionalen und nationalen Behörden gemeinsam mit den Bauernverbänden und den Lebensmittelgroßhändlern eine wichtige Rolle dabei spielen, die Strukturierung des ökologischen/biologischen Sektors in Fragen der Produktion, der gemeinsamen Verarbeitung, der Logistik und des Handels zu unterstützen, Bio-Landwirten einen leichteren Zugang zu Land zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen den Erzeugern selbst, zwischen Erzeugern und Verbrauchern und mit den Lebensmitteldienstleistern zu erleichtern; |
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34. |
hebt ferner hervor, welche Rolle den lokalen, regionalen und nationalen Behörden bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit über alle Arten von nachhaltigen Erzeugungsmethoden, bei der Versorgung von Kantinen mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen und bei der Entwicklung von Bildungsprogrammen für Vorschulen und Schulen zukommt; |
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35. |
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bauernmärkte auf lokaler und regionaler Ebene ein wirksames Instrument sind, um die Kluft zwischen Erzeugern und Verbrauchern zu überbrücken, und gefördert werden sollten; weist ferner darauf hin, dass für Bio-Landwirte und in Umstellung befindliche Landwirte sehr wertvolle technische Unterstützung seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Bauernverbände geleistet wird, die für die Anwendung dieser Verfahren von entscheidender Bedeutung ist, und dass sie eine angemessene Finanzierung aus der GAP und anderen Quellen benötigen; |
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36. |
hebt hervor, dass alle Behörden dafür sorgen müssen, dass durch den Regelungsrahmen die Entwicklung der Branche weiterhin ermöglicht und dazu angeregt wird, während der Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben muss; weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in vielen Mitgliedstaaten seit Langem an der Förderung der Entwicklung des ökologischen/biologischen Landbaus beteiligt sind, insbesondere durch die Verwaltung und Umsetzung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums; |
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37. |
betont, dass bei der Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein ortsbezogener Ansatz im Einklang mit den Vorgaben der Territorialen Agenda 2030 erforderlich ist, um den unterschiedlichen Bedürfnissen ländlicher, stadtnaher und städtischer Gebiete in ganz Europa Rechnung zu tragen; |
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38. |
betont, dass der Erfolg des Bio-Aktionsplans hinsichtlich der Ankurbelung der Nachfrage und der Erreichung einer gerechten Vergütung für die Landwirte von einer stärkeren Beteiligung der Privatwirtschaft abhängen wird, insbesondere in Ländern mit weniger entwickelten Märkten für ökologisch/biologische Erzeugnisse oder mit einer weniger entwickelten ökologischen/biologischen Erzeugung; legt der Kommission nahe, ein Instrumentarium zu ermitteln, durch das die Mitgliedstaaten große Einzelhandelsketten darin bestärken können, einen aktiven Beitrag dazu zu leisten, dass der Stellenwert des Verbrauchs von ökologischen/biologischen Erzeugnissen gefördert und kommuniziert wird und dass lokale Lieferketten für ökologische/biologische Erzeugnisse geschaffen werden; betont, dass ein Anstieg der ökologischen/biologischen Produktion in erster Linie auf eine höhere private Nachfrage und nicht ausschließlich auf politische Anreize zurückzuführen sein muss; |
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39. |
hält es für äußerst wichtig, die Transparenz in der ökologischen/biologischen Lebensmittelversorgungskette und die Rückverfolgbarkeit bei allen Erzeugungs- und Vertriebsprozessen in Übereinstimmung mit den Forderungen der europäischen Verbraucher zu verbessern, mehr Informationen über die Herkunft und die Produktionsmethoden der von ihnen konsumierten Lebensmittel zu erhalten; begrüßt die freiwilligen Initiativen von Einzelhändlern, Umstellungserzeugnisse zu einem höheren Preis zu kaufen, und ist der Ansicht, dass solche Initiativen gefördert werden sollten; |
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40. |
nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, mit denen die Einzelhändler bei der Vermarktung dieser Umstellungserzeugnisse an die Verbraucher konfrontiert sind, da es keine harmonisierten Vermarktungsvorschriften gibt, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Vermarktung, beispielsweise durch eine harmonisierte Kennzeichnung, zu prüfen; |
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41. |
betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass sich die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Interessenträger aktiv daran beteiligen, Möglichkeiten, wie die bestehenden Zertifizierungs- und Kontrollmechanismen robuster gestaltet werden können, zu identifizieren, um Betrug in der ökologischen/biologischen Erzeugung und im Bio-Handel zu verhindern; |
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42. |
ist der Auffassung, dass die Zertifizierungs- und Kontrollmechanismen besser an die Gegebenheiten vor Ort für Bio-Landwirte angepasst sein müssen und dass das Verfahren vereinfacht werden muss, auch durch IT-Lösungen; |
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43. |
weist darauf hin, dass den Zulassungsverfahren für Zertifizierungsstellen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; betont, dass das Zertifizierungsverfahren bei der Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau nach wie vor umständlich und schwer umzusetzen ist und erleichtert werden sollte, insbesondere für Kleinlandwirte; ist der Auffassung, dass die Landwirte bei der Deckung der Zertifizierungskosten unterstützt werden sollten; |
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44. |
hebt hervor, dass harmonisierte europäische Systeme für die Zertifizierung von Betriebsmitteln für den ökologischen/biologischen Landbau erforderlich sind, damit sich private Zertifizierungen mit unterschiedlichen Anforderungen und Kontrollsystemen nicht allzu stark vermehren; fordert die Kommission auf, die Harmonisierung dieser Systeme auf EU-Ebene durch die Bio-Aktionspläne zu fördern; |
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45. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Zollkontrollen durch direkte, einheitliche Kontrollmechanismen in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und unter uneingeschränkter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu verstärken, um Lebensmittelbetrug, Verfälschungen und Einfuhren von Erzeugnissen, die nicht den EU-Standards für die ökologische/biologische Produktion entsprechen, zu verhindern und um das Risiko zu vermeiden, dass der ökologische/biologische Sektor der EU aufgrund fehlender weltweiter Angleichung der Standards und gestiegener Kosten für die Verbraucher Wettbewerbsnachteile erleidet; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die einschlägigen Zollbehörden stärker einbezogen werden müssen, um die Qualität und Sicherheit ökologischer/biologischer Erzeugnisse sicherzustellen und für einen fairen Wettbewerb zwischen Erzeugern innerhalb und außerhalb der EU zu sorgen; |
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46. |
bedauert, dass im Bio-Aktionsplan kein Hinweis auf die Schwierigkeiten und hohen Kosten enthalten ist, die für die Branche dadurch entstehen, dass während des Anbaus, der Ernte, des Transports, der Lagerung und der Verarbeitung geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um nicht zugelassene Erzeugnisse, z. B. GVO, aus der ökologischen Produktionskette herauszuhalten; |
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47. |
betont, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der EU international für ihre hohe Qualität angesehen sind; ist der Auffassung, dass positive und handelsfördernde Maßnahmen zur Förderung ökologischer/biologischer Erzeugnisse aus der EU auf dem Weltmarkt erforderlich sind; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, welche Rolle die Politik der EU zur Förderung der ökologischen/biologischen Erzeugung spielen kann; betont, dass sie das breite Spektrum an nachhaltigen Erzeugungsmethoden, Verfahren und Erzeugnissen in der EU anerkennen sollte; |
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48. |
weist darauf hin, dass geografische Angaben, die durch die Politik der EU gefördert werden, in vielen ländlichen Gebieten erheblich zum Wirtschaftswachstum beitragen und ein Aushängeschild der europäischen Landwirtschaft sind; fordert die Kommission auf, das Parlament über das Potenzial für eine Ausweitung des Marktes für ökologische/biologische Erzeugnisse zu informieren und die laufenden Verhandlungen zu beschleunigen, um für die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen den Übergang von der Gleichwertigkeit hin zur Konformität mit den EU-Standards zu erreichen; |
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49. |
unterstützt den weltweiten Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen; ist der Ansicht, dass Maßnahmen auf EU-Ebene, insbesondere die Strategie des Grünen Deals, darauf abzielen sollten, das Umweltbewusstsein weltweit regelmäßig zu schärfen; bedauert, dass in Freihandelsabkommen erhebliche Unterschiede bei den Standards für die landwirtschaftliche Erzeugung zwischen der EU und Drittländern in Bezug auf Umweltschutz und Tierwohl gelegentlich keine ausreichende Beachtung finden, was die Landwirte in der EU davon abhält, weitere Umweltinvestitionen, auch in ökologische/biologische Erzeugung, zu tätigen; |
Förderung der Umstellung und Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette
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50. |
ist der Ansicht, dass es zur Verwirklichung der Ambitionen der nationalen Strategiepläne, eines angemessenen GAP-Haushalts sowie der Vereinbarkeit mit anderen europäischen Fonds oder Programmen unbedingt erforderlich ist, durch angemessen finanzierte Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums oder finanziell attraktive Öko-Regelungen oder eine Kombination aus beidem Anreize für Landwirte zu schaffen, auf ökologische/biologische Anbaumethoden umzustellen und diese beizubehalten; |
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51. |
fordert, dass Öko-Regelungen sowohl für konventionelle als auch für Bio-Landwirte zugänglich sind und so gestaltet werden, dass sie mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen vereinbar sind und diese ergänzen; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass Bio-Landwirte auch nach der Umstellungsphase unterstützt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Generationswechsel im ökologischen/biologischen Landbau durch die einschlägigen Maßnahmen der öffentlichen Hand zu unterstützen, landwirtschaftliches Unternehmertum bei Frauen zu fördern und die Entwicklung tragfähiger kleiner und mittlerer Bio-Betriebe zu unterstützen; |
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52. |
bedauert den seit zwei Jahrzehnten andauernden Rückgang des GAP-Haushalts parallel zu den steigenden Anforderungen an den Agrarsektor; stellt fest, dass im Rahmen der derzeitigen GAP nur 1,8 % der Haushaltsmittel ausgegeben werden, um den ökologischen Landbau zu unterstützen, und begrüßt, dass die neue GAP — insbesondere durch Öko-Regelungen und Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums — den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einräumt, die Beträge für die ökologische/biologische Landwirtschaft zu erhöhen; |
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53. |
weist auf das Potenzial hin, das kurze, lokale und saisonale und intelligente Lebensmittelversorgungsketten und Direktvermarktungsmöglichkeiten, einschließlich Bauernmärkte, für Bio-Erzeuger und die ländliche Wirtschaft bergen, wenn es gilt, ökologische Vorteile zu erzielen, zum Tierwohl beizutragen und gleichzeitig auch Einkommen zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen, die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums zu sichern und die Kluft zwischen Erzeugern und Verbrauchern in der EU zu schließen; weist darauf hin, dass die Marktentwicklung für die nachhaltige Entwicklung des Bio-Sektors entscheidend ist; |
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54. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Mittel für Investitionen bereitzustellen, die den Aufbau kurzer Lebensmittelketten erleichtern, etwa indem die Zahl der mobilen Schlachthöfe oder Verarbeitungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben erhöht wird; ist der Ansicht, dass im Rahmen von Vergabeverfahren die Nutzung lokaler Versorgungsketten gefördert werden sollte; betont, dass die Ausrichtung auf lokale Erzeugung und kurze Versorgungsketten nicht zu zusätzlichen Hindernissen im EU-Binnenmarkt führen sollte; |
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55. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, aktiv zu einer besseren Strukturierung ökologischer/biologischer Lieferketten und zum Kapazitätsaufbau bei den Organisationen der Bio-Erzeuger beizutragen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, „sektorspezifische Interventionen“ und alle verfügbaren Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der Bio-Erzeuger in allen relevanten Sektoren zu nutzen und sie im Falle einer vorübergehenden Überproduktion zu unterstützen; |
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56. |
weist darauf hin, dass Bio-Betriebe, deren Produktion mengenmäßig geringer und damit kostspieliger ist, in Handelsverträgen möglicherweise weniger Verhandlungsmacht haben und daher besonders anfällig für unlautere Geschäftspraktiken sein können, insbesondere in Form verspäteter Zahlungen für verderbliche Waren, kurzfristiger Stornierungen oder der Verpflichtung der Lieferanten, für unverkaufte und weggeworfene Erzeugnisse zu bezahlen; betont, dass es klarer Vertragsbedingungen und einer fairen Vergütung der Arbeit der Bio-Landwirte bedarf, und ist der Auffassung, dass Instrumente wie Lieferkettenverträge gefördert werden sollten; |
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57. |
begrüßt die Unterstützung der Kommission für die Entwicklung von Biobezirken, auch als Ökoregionen bezeichnet, in den Mitgliedstaaten, da diese multifunktionaler Natur sind, kurze Lieferketten begünstigen und unter anderem zwischen Landwirten, Verbrauchern, Verarbeitungsunternehmen, Einzelhändlern, dem Gastgewerbe, Verpflegungsbetrieben und Kulturunternehmen Synergien schaffen; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, auf welche Hebel sie zurückgreifen könnten, um die Entwicklung von Biobezirken zu fördern, und dabei städtischen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen; stellt fest, dass ihr Erfolg von einer starken regionalen Integration und der Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abhängt; |
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58. |
betont, wie grundlegend wichtig es ist, den strukturierten Austausch von Wissen und bewährten Verfahren im Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus zwischen den Mitgliedstaaten und den Landwirten auszuweiten; hebt die Vorteile hervor, die eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, agrarwissenschaftlichen Hochschulen und dem umfassenderen Bildungsbereich, Beratungsdiensten bzw. Beratungsanbietern, dem Bildungswesen, den Landwirten und ihren Verbänden und Organisationen sowie der Gesellschaft bietet; hebt hervor, dass eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der ökologischen/biologischen Erzeugung die unabhängigen landwirtschaftlichen Beratungsdienste spielen müssen, die die Mitgliedstaaten in ihre GAP-Strategiepläne aufnehmen müssen, und betont, dass für sie ausreichende Mittel vorgesehen werden müssen; |
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59. |
stellt fest, dass aus dem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle mit dem Titel „Modeling environmental and climate ambition in the agricultural sector with the CAPRI model“ (Modellierung der Umwelt- und Klimaziele in der Landwirtschaft mit dem CAPRI-Modell) (8) hervorgeht, dass Produktivitätssteigerungen in Bezug auf den ökologischen/biologischen Landbau und das Nährstoffmanagement erforderlich sind, was unter anderem durch Präzisionslandwirtschaft, neue digitale Technologien und andere innovative Techniken verstärkt werden kann; |
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60. |
stellt fest, dass innovative digitale Instrumente das Potenzial haben, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit erheblich zu erhöhen, wodurch Betrug und illegale Erzeugungsmethoden bekämpft werden und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt wird; fordert die Kommission daher auf, für eine stärkere Einführung digitaler Technologien, auch im Rahmen der GAP-Strategiepläne, zu sorgen, etwa der Präzisionslandwirtschaft und der Blockchain-Technologie im ökologischen/biologischen Landbau; betont jedoch, dass diese Technologien den Ansatz der systemischen Nachhaltigkeit des ökologischen/biologischen Landbaus ergänzen und dass bei Daten für die Privatsphäre, Rentabilität und Unabhängigkeit der Landwirte gesorgt werden muss; |
Ausbau des Beitrags der ökologischen/biologischen Landwirtschaft zur Nachhaltigkeit
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61. |
bekräftigt, dass für die Nachhaltigkeit der ökologischen/biologischen Landwirtschaft und für die Erfüllung der gesellschaftlichen Erwartungen an die biologische Vielfalt, den Klimawandel und die Klimaanpassung, das Tierwohl und eine effiziente Ressourcennutzung Forschung und Innovation wichtig sind, und begrüßt die Absicht der Kommission, zur Unterstützung dieser Ziele Mittel aus Horizont Europa bereitzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass Forschung und Innovation erforderlich sind, um die Umstellung auf die ökologische/biologische Landwirtschaft, einschließlich der tierischen Erzeugung, zu fördern, sowohl in der Landwirtschaft als auch bei der Verarbeitung Alternativen zu bestimmten Betriebsmitteln zu finden, um die Erträge zu steigern und so für die Verfügbarkeit der erforderlichen Eiweißfuttermittel, von Vitaminen, Pflanzenschutzmitteln, insbesondere biologischen Bekämpfungsmitteln, Düngemitteln und genetischen Ressourcen, zu sorgen, um robuste Anbausysteme weiterzuentwickeln und die Resistenz gegen Dürre, Schädlinge und Krankheiten zu steigern; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen Forschungsgemeinschaften, die sich mit ökologischen/biologischen und konventionellen Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugungen befassen, insbesondere durch die Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-AGRI), anzuregen und zu fördern; |
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62. |
fordert einen wissenschaftlich fundierten Ansatz in Bezug auf die Bodenfruchtbarkeit und die Notwendigkeit, neuartige Pflanzennährstoffquellen im ökologischen/biologischen Landbau zu entwickeln, zu akzeptieren und Anreize dafür zu schaffen, einschließlich eines verstärkten Nährstoffrecyclings durch eine geeignete Verarbeitung und Nährstofftrennung und gegebenenfalls aus erneuerbaren Quellen hergestellter Düngemittel, wie etwa Biomasseabfälle und Tierdung, um langfristige Nährstoffdefizite zu verhindern; erinnert an die Bedeutung von Dung als organisches Düngemittel und unterstützt seine nachhaltige Nutzung im Anbauzyklus; fordert die Kommission auf, neue rezyklierte Materialien, die wesentliche pflanzliche Nährstoffe (Phosphor, Kalium und Stickstoff) enthalten, darauf zu prüfen, ob sie künftig in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des ökologischen/biologischen Landbaus und der Sicherung der Qualität, der Sicherheit und des Vertrauens der Verbraucher zu der in der Verordnung (EU) 2018/848 enthaltenen Liste der Betriebsmittel hinzugefügt werden können; |
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63. |
fordert mehr Forschung und Informationen über die potenziellen Vorteile des Einsatzes von Pflanzen-Biostimulanzien und biobasierten Bodenverbesserungsmitteln in ökologischen/biologischen Bewirtschaftungssystemen und darüber, wie diese zur Nährstoffaufnahme und zur Verbesserung der Erträge in diesem Erzeugungsmodell beitragen, um ihre weitflächigere Nutzung zu ermöglichen und bei der Verringerung der Kluft zwischen den Erträgen der ökologischen/biologischen und der konventionellen Landwirtschaft mitzuwirken; weist darauf hin, dass durch die Förderung des Einsatzes einer geeigneten betriebseigenen Kombination verschiedener externer Nährstoffe zusätzlich zur biologischen Stickstoffbindung die Herausforderung der Ungleichgewichte bei den Nährstoffbudgets im ökologischen/biologischen Landbau angegangen werden könnte; |
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64. |
betont, dass die Produktion von ökologisch/biologisch erzeugten Pflanzenproteinen dringend ausgebaut und die Produktion von ökologisch/biologisch erzeugten Leguminosen, auch in den Futtersystemen, in der Europäischen Union gefördert werden muss, damit die Abhängigkeit der ökologischen/biologischen Branche von Einfuhren verringert wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eigens hierfür einen speziellen Strategieplan auszuarbeiten; |
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65. |
begrüßt den Beitrag des ökologischen/biologischen Landbaus zur Verringerung des Einsatzes von synthetischen Pestiziden und fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung der neuen Rechtsvorschriften zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden die biologischen Pflanzenschutzprodukte zu definieren und die Verfügbarkeit von Lösungen für die biologische Bekämpfung und von natürlichen Stoffen, die in viel größerem Umfang eingesetzt werden können, zu erhöhen, indem das Bewertungs- und Zulassungsverfahren verbessert und beschleunigt wird; |
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66. |
macht die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die Entschließung des Parlaments vom 15. Februar 2017 zu Pestiziden biologischen Ursprungs mit geringem Risiko (9) aufmerksam und betont, dass die Entwicklung sicherer, wirksamer und erschwinglicher alternativer Pflanzenschutzmittel unterstützt und deren großflächigen Einsatz gefördert werden muss, insbesondere indem sowohl das Zulassungsverfahren für Grundstoffe als auch die Ausweitung ihres Einsatzes als wichtiger Aspekt der Entwicklung der ökologischen/biologischen Produktion vereinfacht werden; betont, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass ein fairer Zugang zu organischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln in den Mitgliedstaaten sichergestellt wird; betont, dass Pestizidrückstände, die in der Umwelt vorhanden sind, auch die ökologischen/biologischen Erzeugnisse beeinträchtigen können; |
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67. |
weist darauf hin, dass Bio-Landwirte, die bei der Produktion hohe Umweltstandards garantieren, nicht für Risiken verantwortlich gemacht werden dürfen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, und fordert die Kommission auf, die Harmonisierung des Umgangs mit aufgefundenen Pestizidrückständen weiter voranzutreiben; |
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68. |
betont, wie wichtig ausreichend verfügbares hochwertiges ökologisches/biologisches Saatgut, heterogenes Material sowie ertragreiche Pflanzensorten, autochthone Pflanzensorten und lokal angepasste Pflanzensorten sind; weist auf ihr Potenzial für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Pflanzenkrankheiten und die Auswirkungen des Klimawandels hin; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Marktmechanismen für ökologisches/biologisches Saatgut, auch durch gezielte Maßnahmen, zu verstärken, und ist davon überzeugt, dass Übergangsfristen hilfreich wären, um dies zu erreichen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ausreichende finanzielle Mittel für die Forschung im Bereich des ökologischen/biologischen Saatguts und der ökologischen/biologischen Tierzucht bereitgestellt werden; |
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69. |
betont, wie wichtig es ist, Programme zur Erhaltung und Auswahl lokaler Sorten zu unterstützen, die sich aufgrund ihrer Robustheit für den ökologischen/biologischen Landbau besonders eignen; betont, dass die traditionelle Pflanzenzüchtung zur Entwicklung gesunder und widerstandsfähiger Sorten unterstützt und dass es überdies unter Wahrung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt moderne, nachhaltige und innovative Methoden bei der Entwicklung von neuem ökologischen/biologischen Saatgut und landwirtschaftlichen Verfahren geben muss; |
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70. |
hebt in diesem Zusammenhang die Rolle hervor, die wissenschaftliche Innovationen in der Pflanzenzüchtung spielen können, insbesondere bei der Verbesserung der Resistenz von Sorten, der Förderung der Vielfalt der genetischen Ressourcen und der Stärkung der Lebensmittelerzeugungssysteme, weist jedoch darauf hin, dass der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut (GVO) in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft nicht zulässig ist; |
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71. |
unterstützt die Absicht der Kommission, die Analyse der EU-Marktbeobachtungsstellen auf ökologische/biologische Erzeugnisse auszudehnen; betont, wie wichtig es ist, die Erhebung und die Verfügbarkeit genauer und aktueller Daten über die Öko-/Biobranche, auch auf regionaler Ebene, zu intensivieren bzw. zu verbessern, um deren ökologische, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen besser zu verstehen; |
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72. |
vertritt die Auffassung, dass dies Daten über den Beitrag der Branche zur ökologischen Nachhaltigkeit sowie Daten über Produktion, Verarbeitung und Verbrauch, auch im Gast- und Freizeitgewerbe und in öffentlichen Kantinen, über den Handel innerhalb der EU und mit Drittländern sowie über Erzeuger- und Einzelhandelspreise, Verbraucherpräferenzen, die Strukturen von Lieferketten, den Mehrwert und den Anteil der Landwirte an den Lieferketten umfassen sollte; ist davon überzeugt, dass diese Daten von wesentlicher Bedeutung sind, um die EU-Politik im Bereich der ökologischen/biologischen Erzeugung zu gestalten und zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu beseitigen, Verbrauchs- und Produktionstrends zu bewerten und die Transparenz und das Vertrauen in die Branche zu stärken; |
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73. |
erkennt das Potenzial eines gemeinsamen europäischen Agrardatenraums an, wenn es darum geht, das Wissen und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und die Rückverfolgbarkeit in der ökologischen/biologischen Versorgungskette zu verbessern; betont, dass es zur Ankurbelung der Nachfrage von wesentlicher Bedeutung ist, die Bedürfnisse der Verbraucher durch entsprechende Bewertungen zu ermitteln; fordert die Mitgliedstaaten auf, die wirtschaftlichen Ergebnisse der ökologischen/biologischen Branche besser zu kommunizieren; fordert die Kommission auf, umfassende Studien und Folgenabschätzungen zu den Auswirkungen durchzuführen, die eine Zunahme der ökologischen/biologischen Landwirtschaft auf den Klimawandel einerseits und auf die Ernährungssicherheit in der Europäischen Union andererseits hätte; |
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74. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.
(2) ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1.
(3) ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0425.
(5) ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1.
(6) ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 262.
(7) ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 2.
(8) Barreiro Hurle, J., Bogonos, M., Himics, M., Hristov, J., Perez Dominguez, I., Sahoo, A., Salputra, G., Weiss, F., Baldoni, E. und Elleby, C.: Modelling environmental and climate ambition in the agricultural sector with the CAPRI model, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021.