6.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 465/2


P9_TA(2022)0135

Die Rolle der Fischerei und der Aquakultur für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu der Rolle der Fischerei und der Aquakultur beim Übergang zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in der EU (2021/2188(INI))

(2022/C 465/01)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Mai 2021 über einen neuen Ansatz für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU — Umgestaltung der blauen Wirtschaft der EU für eine nachhaltige Zukunft (COM(2021)0240),

gestützt auf die Artikel 3, 4, 13, 38, 43 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004 (2) (EMFAF),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (3),

unter Hinweis auf das siebte Umweltaktionsprogramm (UAP) und die dort festgelegten Konzepte wie planetarische und ökologische Grenzen,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (4),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (5),

unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (6),

unter Hinweis auf die politische Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat vom 11. März 2021 über die Fazilität „Connecting Europe“ 2021–2027,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 — Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380) und ihre Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dieser Strategie (7),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „‚Vom Hof auf den Tisch‘ — eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381) und ihre Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu dieser Strategie (8),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „The EU Blue Economy Report 2021“ (Der EU Bericht 2021 über die blaue Wirtschaft) (9),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom März 2021 über die Nachhaltigkeitskriterien für eine blaue Wirtschaft (10),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Strategische Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021–2030“ (COM(2021)0236),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Juli 2020 mit dem Titel „Ein neues Konzept für die Meeresstrategie für den Atlantik — Aktionsplan für den Atlantik 2.0: Ein aktualisierter Aktionsplan für eine nachhaltige, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft im atlantischen Raum der Europäischen Union“ (COM(2020)0329),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ (COM(2020)0789),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. November 2020 mit dem Titel „Eine EU-Strategie zur Nutzung des Potenzials der erneuerbaren Offshore-Energie für eine klimaneutrale Zukunft“ (COM(2020)0741),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zur Erschließung des Potenzials von Forschung und Innovation in der blauen Wirtschaft zur Schaffung von Beschäftigung und Wachstum (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2018 mit dem Titel „Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung 2030 (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zu den Auswirkungen von Abfällen im Meer auf die Fischerei (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2021 zum Thema „Ein neues Konzept der Meeresstrategie für den Atlantik“ (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2021 zu den Auswirkungen von Offshore-Windparks und anderen Systemen für die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf die Fischerei (15),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2021 mit dem Titel „Eine stärkere Partnerschaft mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage“ (16),

unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) in Paris geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),

unter Hinweis auf die von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der EU als Mitglied ausgearbeiteten globalen Leitlinien und internationalen Normen für Fischerei und Aquakultur,

unter Hinweis auf den Bericht der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation mit dem Titel „The State of World Fisheries and Aquaculture 2020“ (Der Zustand der weltweiten Fischerei und Aquakultur 2020): Sustainability in Action“ (Nachhaltigkeit in Aktion),

unter Hinweis auf die im Juli 2018 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation auf den Weg gebrachte Initiative „Blue Fishing Ports Network“ (Netzwerk blauer Fischereihäfen),

unter Hinweis auf die Strategie für blaues Wachstum des Hafens Vigo für 2016–2020 und 2021–2027 (17),

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses der Regionen über die Mitteilung der Kommission über einen neuen Ansatz für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU — Umgestaltung der blauen Wirtschaft der EU für eine nachhaltige Zukunft (COM(2021)0240),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 2. Dezember 2021 zur nachhaltigen blauen Wirtschaft und Aquakultur (NAT-VVI/020),

unter Hinweis auf die Zuständigkeit des Ausschusses für Verkehr und Tourismus für die maritime Raumplanung und die integrierte Meerespolitik,

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A9-0089/2022),

A.

in der Erwägung, dass in der blauen Wirtschaft der EU 4,5 Millionen Menschen unmittelbar beschäftigt sind und die blaue Wirtschaft alle mit Ozeanen, Meeren und Küsten zusammenhängenden Wirtschaftszweige und Branchen auf See (z. B. Schifffahrt, Beförderung von Fahrgästen in Meeresgebieten, Fischerei, Erzeugung von Energie) oder an Land (z. B. Häfen, Werften, Küstentourismus, landgestützte Aquakultur) umfasst; in der Erwägung, dass sie eine breite, sich schnell verändernde Sparte der europäischen Wirtschaft ist, die in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Fortschritte bei der Modernisierung und Diversifizierung verzeichnen konnte und eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung spielen wird;

B.

in der Erwägung, dass die globale blaue Wirtschaft, würde sie mit einer Volkswirtschaft verglichen, die siebtgrößte Volkswirtschaft der Welt und der Ozean als Wirtschaftsakteur Mitglied der G7 wäre; in der Erwägung, dass sie das größte Ökosystem der Welt umfasst, da Ozeane 80 % aller Lebensformen enthalten; in der Erwägung, dass uns die Ozeane umgeben, unser Leben auf ihnen beruht und sie wichtige Ressourcen für die menschliche Gesundheit enthalten und ein ganzes Geflecht an wirtschaftlichen Interaktionen bieten;

C.

in der Erwägung, dass die Entwicklung der blauen Wirtschaft starke Impulse für Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung sowie für die Schaffung von Arbeitsplätzen geben kann, vor allem in den Küsten- und Inselländern und -regionen und den ultraperipheren Regionen;

D.

in der Erwägung, dass der Fischereisektor, insbesondere kleine, küstennahe und handwerkliche Fischerei, in der Strategie der EU für die blaue Wirtschaft nicht hinreichend berücksichtigt wurde;

E.

in der Erwägung, dass die blaue Wirtschaft auch weiterhin neue Perspektiven bieten und Arbeitsplätze schaffen wird, insbesondere in Bereichen wie erneuerbare Meeresenergie, blaue Biowirtschaft, Biotechnologie und Entsalzung;

F.

in der Erwägung, dass die sektoriellen Prioritäten für den Ausbau der blauen Wirtschaft vom einen Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich sein können, wobei sie einerseits von der Entwicklungsgeschichte der traditionellen oder etablierten Sektoren abhängen, andererseits von den gegenwärtigen Ressourcen und dem Entwicklungspotential der aufstrebenden Sektoren in den einzelnen Mitgliedstaaten;

G.

in der Erwägung, dass Formen der Ressourcenerschließung und Wachstumsmodelle, die sich als nicht nachhaltig erwiesen haben, nicht unter dem Vorwand der Erschließung des Potenzials der blauen Wirtschaft auf Meere und Ozeane übertragen werden dürfen; in der Erwägung, dass bei der Nutzung der Meeres- und Ozeanressourcen genauestens der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, eine gute Bewirtschaftung und Erhaltung dieser Ressourcen sicherzustellen und das Gleichgewicht der Meeresökosysteme zu wahren;

H.

in der Erwägung, dass in der Richtlinie über die maritime Raumplanung festgelegt ist, dass die Mitgliedstaaten die Wechselwirkungen von Tätigkeiten und Nutzungszwecken wie Aquakultur, Fischerei und Anlagen und Infrastruktur zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie von Unterseekabeln berücksichtigen und die Koexistenz einschlägiger Tätigkeiten fördern und einen ökosystemorientierten Ansatz anwenden müssen;

I.

in der Erwägung, dass eine blaue Wirtschaft, die sich innerhalb ökologischer Grenzen und folglich nicht nur in der Fischerei und Aquakultur, sondern auch in allen betroffenen maritimen Sektoren entwickelt, die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Säulen horizontal berücksichtigen sollten, um als nachhaltig zu gelten;

J.

in der Erwägung, dass die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) darauf abzielt, die ordnungsgemäße Erhaltung und Bewirtschaftung der biologischen Meeresressourcen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten langfristig umweltverträglich sind und auf eine Art und Weise durchgeführt werden, die mit den Zielen der Erreichung eines wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Nutzens und eines Beitrags zum Nahrungsmittelangebot vereinbar ist;

K.

in der Erwägung, dass die GFP zu Produktivitätssteigerungen und einem angemessenen Lebensstandard im Fischereisektor, einschließlich der kleinen Fischerei, sowie zu stabilen Märkten beitragen und die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln sicherstellen sollte;

L.

in der Erwägung, dass das Ziel 14 für nachhaltige Entwicklung die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung vorschreibt und dass es gemäß Ziel 2 zwingend erforderlich ist, die Nahrungsmittelsicherheit zu gewährleisten; in der Erwägung, dass mit Unterziel 14.1 angestrebt wird, bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, zu verhüten und erheblich zu verringern;

M.

in der Erwägung, dass der Ozean für das Leben auf der Erde von entscheidender Bedeutung ist, da er 50 % des Sauerstoffs in der Atmosphäre produziert, etwa 25 % der vom Menschen verursachten Kohlendioxidemissionen und 90 % der überschüssigen Wärme im Klimasystem aufnimmt und das globale Klima reguliert;

N.

in der Erwägung, dass die Wiederherstellung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von grundlegender Bedeutung für die Gesundheit der Ozeane, die Lebensraum für Millionen von Arten bieten, und damit für den Schutz der Gesundheit unseres Planeten sind und die Grundlage für marine und maritime Wirtschaftstätigkeiten bilden;

O.

in der Erwägung, dass die Erhebung von Daten für die wissenschaftliche Überwachung und Bewertung der Bestände in den Meeren und Ozeanen, einschließlich der Bewertung, ob sich diese Bestände innerhalb der sicheren biologischen Grenzen befinden, von grundlegender Bedeutung für die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Bestände ist;

P.

in der Erwägung, dass beträchtliche Teile der Ozeane und des Meeresbodens, und insbesondere die Tiefsee, noch unerforscht sind, und in der Erwägung, dass weitere Forschungsarbeiten notwendig sind, damit alle Tätigkeiten im Rahmen der blauen Wirtschaft vollständig nachhaltig sind;

Q.

in der Erwägung, dass Fischerei und Aquakultur Schlüsselsektoren der blauen Wirtschaft sind, die eine wichtige Quelle für Proteine und Mikronährstoffe darstellen, die für die Ernährungssicherheit und die menschliche Gesundheit unerlässlich sind;

R.

in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt der Meere angesichts des hohen Anteils der bewerteten, im Meer lebenden Arten und ihrer Lebensräume, deren Erhaltungszustand als ungünstig oder unbekannt gilt, bedroht ist; in der Erwägung, dass der Verlust der biologischen Vielfalt im Meer erhebliche ökologische und auch sozioökonomische Auswirkungen auf den Fischereisektor, die Küsten- und Inselgebiete sowie auf die Regionen in äußerster Randlage der EU hat, weswegen er rückgängig gemacht werden muss; in der Erwägung, dass in Zusammenarbeit mit allen Interessengruppen, insbesondere mit dem Fischereisektor und der wissenschaftlichen Gemeinschaft, die biologische Vielfalt wiederhergestellt werden muss;

S.

in der Erwägung, dass die Küsten- und Inselgemeinschaften wesentliche Beteiligte an der Diskussion über das Potenzial der blauen Wirtschaft und die Möglichkeiten für dessen Nutzung sind;

T.

in der Erwägung, dass Fischer und Fischzüchter in der EU unionsweit eine wesentliche Rolle bei dem Schutz und der Förderung der territorialen Identität, der kulturellen Traditionen, der Ernährungssicherheit sowie der Beschäftigung und Einkommen spielen;

U.

in der Erwägung, dass die kleine, handwerkliche Fischerei besondere Merkmale und Bedürfnisse hat;

V.

in der Erwägung, dass die Freizeitfischerei als hochwertige und nachhaltige Aktivität im Tourismus zur Diversifizierung des Einkommens der Küstengemeinden beitragen kann;

W.

in der Erwägung, dass Frauen eine wichtige Rolle in der Fischerei und Aquakultur spielen; in der Erwägung, dass die Notwendigkeit einer entsprechenden Sensibilisierung und der Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Beschäftigung in dem Sektor und der angemessenen rechtlichen Anerkennung besteht;

X.

in der Erwägung, dass in den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung Nr. 3, 6, 9 und 12 die Wichtigkeit der Tiergesundheit, der guten Wasserqualität, der nachhaltigen Innovation sowie des nachhaltigen Verbrauchs und der nachhaltigen Produktion in der blauen Wirtschaft hervorgehoben werden;

Y.

in der Erwägung, dass die Gesundheit und das Wohlergehen von Wassertieren mit der Qualität des Futters zusammenhängt; in der Erwägung, dass unzureichender Tierschutz und mangelhafte Tierhaltung das Risiko von Krankheiten erhöhen können;

Z.

in der Erwägung, dass die Landwirtschaft erhebliche Auswirkungen auf marine Ökosysteme und die Fischerei hat, insbesondere der Einsatz von Stickstoffdünger und die Eutrophierung der aquatischen Umwelt;

AA.

in der Erwägung, dass Fischer eine wichtige Rolle beim Einsammeln von zurückgelassenen Abfällen im Meer spielen, sei es durch die Durchführung gezielter Kampagnen oder durch das passive Einsammeln von Abfällen während der Fischereitätigkeiten;

AB.

in der Erwägung, dass die Ziele für 2020, einen guten Umweltzustand europäischer Meeresgewässer zu erreichen und die Überfischung zu beenden, nicht erreicht wurden;

AC.

in der Erwägung, dass die Fischereiindustrie in der EU im Jahr 2018 rund 163 600 Arbeitsplätze stellte, dass die EU-Fischereiflotte im Jahr 2019 rund 4,1 Millionen Tonnen Lebendgewicht gefangen hat; dass in der EU-27 im Jahr 2018 1,1 Mio. Tonnen Wasserorganismen im Wert von 3,7 Mrd. EUR erzeugt wurden (18);

AD.

in der Erwägung, dass die EU Nettoimporteur von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ist und beim Verzehr aquatischer Lebensmittel nach wie vor größtenteils von Einfuhren abhängig ist, die im Jahr 2018 34 % des weltweiten Wertes der Einfuhren ausmachten; in der Erwägung, dass bei Einfuhren von Fischereierzeugnissen in die EU mindestens ähnliche Nachhaltigkeitsstandards eingehalten werden müssen wie in der EU; in der Erwägung, dass Einfuhren von Fischereierzeugnissen in die EU in direktem Zusammenhang mit nachhaltigen Arbeitsplätzen in den Bereichen Einfuhr, Verarbeitung und Einzelhandel stehen müssen;

AE.

in der Erwägung, dass sich die Folgen des Klimawandels bereits auf die Fischerei, die Aquakultur und die Küstengemeinden in der EU ausgewirkt haben; in der Erwägung, dass sich die Klimakrise erheblich auf die Gesundheit von Europas Meeren auswirkt und nachteilige Folgen für die Resilienz der blauen Wirtschaft, insbesondere Fischerei und Aquakultur, hat;

AF.

in der Erwägung, dass mehrere Zweige in der blauen Wirtschaft von der COVID-19-Pandemie stark getroffen worden sind, insbesondere der Küsten- und Meerestourismus; in der Erwägung, dass die blaue Wirtschaft dazu beitragen könnte, die durch die derzeitige Krise entstandenen Schäden für die Wirtschaft und die Gesellschaft zu beheben;

AG.

in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie aufgrund der kombinierten Auswirkungen eines Nachfragerückgangs und fehlender Bedingungen auf vielen Schiffen, um die Gesundheitssicherheit sicherzustellen, erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Beschäftigten in Fischerei und Aquakultur hatte; in der Erwägung, dass die durch die Pandemie verursachten Marktstörungen sich negativ auf die Fischer in der gesamten EU ausgewirkt haben; in der Erwägung, dass die Fischer es dennoch geschafft haben, eine qualitativ hochwertige Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten, und dass gerade deshalb den Fischern aufgrund ihrer Bedeutung für die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;

AH.

in der Erwägung, dass die Pandemie gezeigt hat, das eine resiliente Umwelt, unterstützt durch nachhaltige Verfahrensweisen bei der Bewirtschaftung ihrer Ressourcen, für die Gesundheit weltweit und die Zukunft der Lebensmittelsysteme wichtig ist;

AI.

in der Erwägung, dass Küstengemeinden ihre Einkommensquellen diversifizieren müssen, um wirtschaftlichen und sozialen Schocks standhalten zu können;

AJ.

in der Erwägung, dass Küstengemeinden und abgelegene Gemeinden bei der Diversifizierung ihrer Einkommensquellen Resilienz gegen Schocks, wie z. B. durch den Klimawandel ausgelöste Schocks, aufbauen müssen;

AK.

in der Erwägung, dass der Meeres- und Küstentourismus eine Säule der blauen Wirtschaft ist, da sich mehr als die Hälfte der touristischen Beherbergungsbetriebe in der EU in Küstengebieten befinden und 30 % der Übernachtungen der Europäer in Seebadeorten erfolgen; in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“ (COM(2020)0550) betont wird, dass das natürliche Land- und Meereskapital Europas geschützt und wiederhergestellt werden muss;

AL.

in der Erwägung, dass der Meeres- und Küstentourismus 60 % der Arbeitsplätze in der blauen Wirtschaft stellt; in der Erwägung, dass eine wettbewerbsfähige, resiliente und sozial gerechte blaue Wirtschaft hochqualifizierte und kompetente Arbeitskräfte braucht; in der Erwägung, dass durch „blaue Arbeitsplätze“ Wachstum und Berufsaussichten gefördert werden können;

AM.

in der Erwägung, dass der Angeltourismus als Branche eine neue Einkommensquelle für Küstengemeinden werden und gleichzeitig die Nachhaltigkeit und den guten Zustand der Fischbestände sicherstellen und soziale und gesundheitliche Vorteile bieten kann;

AN.

in der Erwägung, dass die Freizeitfischerei für viele Gemeinden in Europa bereits eine nachhaltige und hochwertige touristische Alternative und eine ergänzende Tätigkeit ist; in der Erwägung, dass in vielen Ländern insbesondere nach der COVID-19-Pandemie ein wachsendes Interesse an Freizeitfischerei besteht;

AO.

in der Erwägung, dass die Entwicklung einer nachhaltigen Infrastruktur in Küstenregionen dazu beitragen wird, die biologische Vielfalt, die Küstenökosysteme und die Küstenlandschaften zu erhalten und somit die nachhaltige Entwicklung des Tourismus und der Wirtschaft der Küstenregionen zu fördern;

AP.

in der Erwägung, dass die blaue Wirtschaft eine wichtige Rolle für den Wohlstand von Gebieten in äußerster Randlage spielt, die aufgrund ihrer abgelegenen Lage besonders stark von Tätigkeiten der blauen Wirtschaft wie Seeverkehr, Schifffahrt und Tourismus abhängig sind;

AQ.

in der Erwägung, dass Häfen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der nachhaltigen blauen Wirtschaft spielen, und in der Erwägung, dass die Erhöhung der Nachhaltigkeit der Häfen die nachhaltige Entwicklung der Küstengemeinden fördern wird; in der Erwägung, dass Häfen ein wichtiger Knotenpunkt für den Güter- und Personenverkehr in Gebieten in äußerster Randlage sind;

AR.

in der Erwägung, dass Häfen für die Vernetzung und Wirtschaft von Regionen und Ländern von entscheidender Bedeutung sind und eine wichtige Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung spielen, die im Einklang mit der neuen EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 dazu beiträgt, den Verlust an biologischer Vielfalt einzudämmen; in der Erwägung, dass sich mit der Änderung der Industrielandschaft Europas (beispielsweise durch die Ausweitung der erneuerbaren Offshore-Energie) auch die Rolle der Häfen weiterentwickeln wird;

AS.

in der Erwägung, dass Schiffswerften in der EU die Chancen nutzen könnten, die sich aus dem schnell wachsenden Markt für innovative, energieeffiziente Schiffe ergeben;

AT.

in der Erwägung, dass verschiedene mit der blauen Wirtschaft verbundene Tätigkeiten an demselben Ort, zu Wettbewerb, Verschmutzung und Konflikten bei der Gebietsbewirtschaftung führen, die in erster Linie die Fischerei, insbesondere die kleine handwerkliche Fischerei und die Küstengemeinden, betreffen; in der Erwägung, dass maritime Raumordnung von wesentlicher Bedeutung ist, um zunehmenden Wettbewerb und Konflikte bei der Gebietsbewirtschaftung zu vermeiden;

AU.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten bestrebt sein sollten, durch ihre maritimen Raumplanungen sowohl zur nachhaltigen Entwicklung der Energiewirtschaft im Meeresbereich, des Seeverkehrs sowie der Fischerei und Aquakultur als auch zu Erhaltung, Schutz und Verbesserung der Umwelt einschließlich der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels beizutragen; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Interessen der Fischerei und der Aquakultur bei der Ausarbeitung und bei anschließenden Überarbeitungen der nationalen maritimen Raumplanungen durch die Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit erhalten und nicht vernachlässigt werden sollten;

AV.

in der Erwägung, dass im Übereinkommen von Paris die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2, vorzugsweise 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau als Ziel vorgesehen ist;

AW.

in der Erwägung, dass der Sonderbericht des Weltklimarats über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima Belege dafür liefert, dass die Verknüpfung von wissenschaftlichen Erkenntnissen mit lokalem und indigenem Wissen mit Blick auf die Verbesserung der Resilienz von Vorteil ist;

AX.

in der Erwägung, dass die EU bestrebt ist, im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals bis spätestens 2050 klimaneutral zu werden; in der Erwägung, dass die EU das Ziel vorgeschlagen hat, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren; in der Erwägung, dass erneuerbare Offshore-Energie eine der Optionen ist, die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung dieses Ziels wählen können; in der Erwägung, dass dieser Energieform durch einen integrierten Ansatz unter Berücksichtigung der drei Säulen der Nachhaltigkeit bei der Verwirklichung dieses Ziels entscheidende Bedeutung zukommen sollte;

AY.

in Erwägung der Notwendigkeit, einen Vorschlag für rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 auszuarbeiten, der mit dem Ziel in Einklang steht, 30 % der Meeresfläche der EU zu schützen und 10 % der Meeresfläche der EU streng zu schützen;

AZ.

in der Erwägung, dass für jede Meeresregion der EU spezifische Leitlinien und solide Pläne für die Verwirklichung der Ziele der geschützten Meeresgebiete erforderlich sind;

BA.

in der Erwägung, dass Regionen in äußerster Randlage echte natürliche Labors mit einer reichen biologischen Vielfalt und echte Naturschutzgebiete sind, die dringend Schutz benötigen, insbesondere, da es sich hauptsächlich um Inseln und Regionen mit großen Küstengebieten handelt;

BB.

in der Erwägung, dass die Bewirtschaftung von Ökosystemen einen ganzheitlichen Ansatz erfordert, bei dem alle Ursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt, wie Klimawandel, Versauerung der Meere, Vorkommen fremder Arten, Küstenerosion usw. berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass es eine globale Vision, einen Rahmen und ein ökosystemorientiertes Konzept für die Bewirtschaftung und Erhaltung der Meeresressourcen geben muss;

BC.

in der Erwägung, dass der Klimawandel die Verteilung und die Wanderungsmuster verschiedener Fischarten zunehmend verändert und er sich auf die kleine Fischerei in Entwicklungsländern auswirkt, die für seine Auswirkungen anfälliger sind;

BD.

in der Erwägung, dass die illegale Fischerei eine große Bedrohung für Meeresressourcen darstellt, durch die Fischbestände erschöpft, Meereslebensräume zerstört, unlauterer Wettbewerb geschaffen und die Existenzgrundlage von Küstengemeinden und der Fischerei auf Inseln gefährdet wird;

BE.

in der Erwägung, dass es für die Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung ist, ein einfaches, transparentes und wirksames Fischereikontrollsystems der EU anzuwenden, um die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Sektors sicherzustellen;

BF.

in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Diversifizierung des Konsums eine bessere Rückverfolgbarkeit mit Zugang zu Informationen über Nährwert und Herkunfts- und Produktionsort des Erzeugnisses für das Verbraucherverhalten von grundlegender Bedeutung ist;

Ein umfassender Ansatz für die blaue Wirtschaft der EU

1.

begrüßt die neue Strategie der Kommission für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU; bedauert jedoch das Fehlen spezifischer Ziele für die verschiedenen Sektoren, insbesondere für die Fischerei und die Aquakultur als wichtige Sektoren der blauen Wirtschaft; weist darauf hin, dass neue Legislativvorschläge und Aktionspläne stets auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnissen und auf ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgenabschätzungen beruhen müssen;

2.

fordert eine weit gefasste Definition der blauen Wirtschaft, die alle sektoralen und sektorübergreifenden Aktivitäten im Zusammenhang mit Ozeanen, Meeren und Küstengebieten, einschließlich direkter und indirekter Unterstützungstätigkeiten umfasst und bei der der Fischereisektor angemessen berücksichtigt wird; weist auf die transversale Bedeutung von Innovation bei allen diesen traditionellen oder auch neu entstehenden Tätigkeiten hin;

3.

weist darauf hin, dass die einzelnen Sektoren der blauen Wirtschaft integriert in Angriff genommen werden müssen, wobei die Prioritäten der Mitgliedstaaten erkannt und beachtet und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Prioritäten unterstützt werden müssen;

4.

hebt hervor, dass der Sektor der blauen Wirtschaft insgesamt und insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage eine wichtige Rolle spielt und dazu beitragen kann, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, naturbasierte Lösungen zu fördern und die Nutzung maritimer und aquatischer Ressourcen zu verbessern;

5.

verweist auf die negativen Trends und den eindeutigen Rückgang in einigen traditionelleren Sektoren der blauen Wirtschaft (u. a. Fischerei, Schiffbau und Schiffsreparatur), insbesondere in Regionen, in denen sie als echte Ankeraktivitäten fungieren, die wirtschaftliche Aktivitäten sowohl im vor- als auch im nachgelagerten Bereich vorantreiben, Arbeitsplätze schaffen und das Wachstum fördern; ist der Auffassung, dass jede Strategie für die blaue Wirtschaft diese Tätigkeiten und Regionen nicht ausklammern und das Potenzial der Innovation zur Umkehrung des festgestellten Rückgangs betonen sollte;

6.

betont, dass die blaue Wirtschaft unbedingt gefördert werden muss, damit die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit wiederbelebt werden kann und die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte verschiedener Branchen, wie beispielsweise des Verkehrs und des Tourismus, wiederhergestellt werden können, die stark unter der COVID-19-Pandemie gelitten haben;

7.

fordert eine verbesserte und besser koordinierte Nutzung aller verfügbaren Finanzinstrumente, einschließlich der Struktur- und Investitionsfonds, damit die Strategie für die blaue Wirtschaft besser gefördert wird;

8.

fordert die Kommission auf, in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten den spezifischen Bedarf des Fischereisektors im Rahmen der Finanzierung der blauen Wirtschaft (auf sektoraler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene) zu ermitteln, um dessen Wachstums- und Beschäftigungspotenzial auszuschöpfen;

9.

betont, dass die Entwicklung der blauen Wirtschaft mehr Investitionen in Wissen erfordert und dass die EU und die Mitgliedstaaten eine solide Finanzierung zur Verbesserung der Kenntnisse über die Meeresumwelt gewährleisten müssen, deren Fortsetzung und langfristige Vorhersehbarkeit sichergestellt werden müssen;

10.

weist darauf hin, dass die blaue Wirtschaft angemessen finanziell unterstützt werden muss, damit auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten umfassende Investitionen in Forschung, Technologie und Infrastruktur getätigt werden können; fordert die Kommission und die Industrie daher auf, den Nutzen von EU-Partnerschaften für den Seeverkehr — auch mit der Privatwirtschaft — auf europäischer und internationaler Ebene zu bewerten, um derzeitige Herausforderungen für den internationalen Handel und in internationalen Lieferketten zu bewältigen, Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit in diesem Wirtschaftszweig zu fördern, zur Dekarbonisierung beizutragen, Infrastruktur für die landseitige Stromversorgung, die Beladung und Bereitstellung alternativer Kraftstoffe in Häfen und Frachtterminals zu schaffen und Abfallbewirtschaftungspläne für Häfen am Atlantik, am Mittelmeer und an der Ostsee zu entwickeln; begrüßt daher die Gründung der europäischen Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft, mit der Forschungs- und Innovationsprioritäten der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen aufeinander abgestimmt werden sollen;

11.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, neue Projekte und neue Instrumente für alle Akteure in den Sektoren der blauen Wirtschaft vorzusehen, damit sie ihre Tätigkeiten auf die verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die Dekarbonisierung und die Kreislaufwirtschaft stützen können; betont, dass sich die nachhaltige blaue Wirtschaft innerhalb ökologischer Grenzen entwickeln, auf wissenschaftlichen Gutachten basieren und eine gesunde Meeresumwelt fördern muss;

12.

betont, dass ein integriertes und ökosystembasiertes Konzept für alle Sektoren der blauen Wirtschaft verfolgt werden muss;

13.

fordert die Kommission auf, legislative und nichtlegislative Initiativen vorzuschlagen, die auf ordnungsgemäßen Folgenabschätzungen dieser Initiativen für die Fischerei und die Aquakultur basieren, und sicherzustellen, dass die blaue Wirtschaft der Grundpfeiler für die Umsetzung der allgemeinen Zielen des europäischen Grünen Deals und der damit verbundenen nachfolgenden EU-Strategien wird; betont, dass der Wandel, den die blaue Wirtschaft durchlaufen muss, die Innovation vorantreiben und die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Möglichkeiten fördern wird;

14.

hebt hervor, dass Küstengemeinden und vom Meer abhängige Gemeinden zur Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft beitragen können, in der ihre besonderen Umstände und Bedürfnisse berücksichtigt werden; betont, dass sie Pilotprojekte unterschiedlicher Art leiten können, etwa in den Bereichen Technologie für die Erzeugung von erneuerbarer Offshore-Energie, Entwicklung naturbasierter Tätigkeiten und Beitrag einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur zu gesunden, widerstandsfähigen und sicheren Nahrungsmittelsystemen;

15.

ist der Auffassung, dass die Küsten- und Inselgemeinden, insbesondere die in der Fischerei aktiven, in jeder Phase der Entwicklung der blauen Wirtschaft voll einbezogen werden sollten, da dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausschöpfung ihres Potenzials in Bezug auf Innovation, Arbeitsplätze, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung ist;

16.

betont, dass ein ganzheitlicher Ansatz für alle Sektoren der blauen Wirtschaft, der ihre Wechselwirkungen angemessen berücksichtigt, erforderlich ist, damit die Tätigkeiten eines Sektors die Tätigkeiten des anderen nicht behindern oder zu Konflikten untereinander führen; stellt fest, dass dies auch für den Schutz der Meeresumwelt von Bedeutung ist; betont die Notwendigkeit einer kooperativen, inklusiven und bereichsübergreifenden maritimen Raumplanung; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer wirksamen ökosystembasierten maritimen Raumplanung für das Erreichen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Ziele, unter anderem im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft, hervor; ist der Ansicht, dass die maritime Raumplanung Synergieeffekte zwischen Sektoren schaffen und die Lebensgrundlage der Fischer sichern wird; bedauert, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten die in der Richtlinie 2014/89/EU geforderten maritimen Raumordnungspläne noch nicht erstellt hat; ersucht die Kommission, die rechtzeitige Vorlage der überarbeiteten Richtlinie im Jahr 2022 sicherzustellen und sie gegebenenfalls durch korrigierende Initiativen zu ergänzen;

17.

betont, dass in den Initiativen, mit denen die neue Vision einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in der EU erreicht wird, die Wechselwirkungen zwischen Land und Meer berücksichtigt werden müssen;

18.

betont, wie wichtig es ist, bilaterale Partnerschaften mit Drittländern aufzubauen, dabei insbesondere Abkommen über Partnerschaften für nachhaltige Fischerei und die Verhinderung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei); weist darauf hin, dass beim Aufbau bilateraler Partnerschaften auf die Einhaltung der höchsten Kriterien der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit geachtet werden sollte und dass sie auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten beruhen sollten;

19.

ist angesichts der IUU-Fischerei außerhalb der EU-Gewässer besorgt; weist darauf hin, dass die IUU-Fischerei, die durch die Praxis des Führens einer Billigflagge begünstigt wird, die Ernährungssicherheit und die Existenzgrundlage der Menschen in Küstenanrainerstaaten bedroht und gleichzeitig günstige Ausgangsbedingungen für Piraterie schafft; fordert ein starkes weltweites System mit abschreckenden Sanktionen und einen mehrgleisigen Ansatz zur Bekämpfung der illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fischerei; betont, dass die Verwendung von Billigflaggen und das Umflaggen begrenzt werden müssen und gegen Umladungen auf See vorzugehen ist, zumal entsprechende Maßnahmen wichtige Instrumente sind, um Rechtslücken im Zusammenhang mit illegaler, unregulierter und nicht gemeldeter Fischerei zu schließen; fordert die EU generell auf, den Aufbau von Kapazitäten zur Korruptionsbekämpfung zu stärken, indem die Zusammenarbeit zwischen nationalen Agenturen gefördert, die internationale Zusammenarbeit ausgebaut, die Aufsicht über Fischereiagenten in Entwicklungsländern mit Unterstützung der EU verbessert und regionale Überwachungs-, Kontroll- und Aufsichtszentren und entsprechende Taskforces unterstützt werden;

20.

betont, wie wichtig die Bekämpfung der IUU-Fischerei in beständiger, effektiver und umfassender Weise ist; ersucht die Kommission, ihre Gespräche mit Staaten, die eine Verwarnung erhalten haben, zu überprüfen; betont die Bedeutung der Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse und des Einfuhrverbots für Erzeugnisse aus illegalen Fischereitätigkeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, wirklich hart gegen die Anlandung von Schiffen aus verdächtigen Drittländern vorzugehen;

21.

betont, wie wichtig die Intensivierung des Dialogs mit Mittelmeeranrainerstaaten, insbesondere mit denen auf der Südseite des Mittelmeers, und die Förderung der Finanzierung von Projektlinien sind, die die internationale Zusammenarbeit in Sektoren der blauen Wirtschaft zum Ziel haben (Interreg Next Med, Interreg Euro-MED-Programm 2021–2027, Switch Med usw.);

22.

weist darauf hin, dass einige Flotten von außerhalb der EU, die in denselben Gebieten fischen und Fischereierzeugnisse in den europäischen Markt einführen, niedrigere Nachhaltigkeitsstandards haben, was sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Fischer auswirkt;

23.

betont, die Notwendigkeit gleiche Wettbewerbsbedingungen für aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse zu schaffen, um sicherzustellen, dass alle Fischerei- und Aquakulturprodukte, die in der EU konsumiert werden, in nachhaltigen Lebensmittelsystemen erzeugt werden und den Zielen des Grünen Deals entsprechen; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um im Rahmen der Welthandelsorganisation und insbesondere in EU-Handelsabkommen ein allgemeines Umfeld für fairen Wettbewerb zu gewährleisten;

24.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechte und Arbeitsbedingungen von Drittstaatsangehörigen, die auf Fischereifahrzeugen der EU arbeiten, weiterhin zu stärken und angemessene Löhne für alle in der Fischerei und Aquakultur und in allen anderen Sektoren der blauen Wirtschaft Tätigen sicherzustellen;

25.

betont, dass die Zusammenarbeit mit bestehenden multilateralen Foren wie dem Rahmenübereinkommen der UN über Klimaänderungen, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und anderen damit zusammenhängenden internationalen und multilateralen Prozessen verstärkt und Maßnahmen mit ihnen abgestimmt werden müssen, und dass der Schutz, die Erhaltung, die nachhaltige Bewirtschaftung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Meere und Binnengewässer gefördert und gleichzeitig ein Beitrag zu anderen Zielen für nachhaltige Entwicklung geleistet werden muss; betont, dass die COP15 in Kunming, China, eine gute Gelegenheit bietet, globale Maßnahmen in dieser Hinsicht zu vereinbaren;

26.

nimmt das Ziel zur Kenntnis, dass bis zum Jahr 2030 30 % der Weltmeere geschützt sind, warnt allerdings davor, dass dies nicht auf Kosten der Ernährungssicherheit, der Fischer und der Aquakulturerzeuger, der indigenen Völker und der lokalen Gemeinschaften erreicht werden darf;

27.

begrüßt die Verpflichtung der Kommission zur Ausweisung von drei großen Meeresschutzgebieten im Südlichen Ozean; bedauert, dass es der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) im Jahr 2021 erneut nicht gelungen ist, eine Einigung über diese Schutzgebiete zu erreichen;

28.

hebt die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hervor, die mit den Mitgliedstaaten zur Ermittlung und Ausweisung zusätzlicher Meeresschutzgebiete beitragen sollen;

29.

stellt fest, dass die Forschung, insbesondere der Sonderbericht des Weltklimarats über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima, immer mehr zeigt, dass die Ziele in den Bereichen biologische Vielfalt, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel besser verwirklicht werden können, wenn die Fischer und lokalen Gemeinschaften die Bewirtschaftung der Ressourcen, auf die sie angewiesen sind, direkt kontrollieren; betont, dass die von Küstengemeinden bewirtschafteten Ökosysteme zu den reichsten und produktivsten gehören und auch zur Anpassung der Küstengebiete an die Folgen des Klimawandels beitragen; hebt die Risiken der Privatisierung von gemeinschaftlich genutzten Meeresgebieten (Ocean Grabbing) bei der maritimen Raumplanung hervor; betont daher, dass für den Erhalt der kleinen Fischerei und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Besitzverhältnisse gesorgt werden muss und die Begünstigten von EU-Unternehmen, die in der blauen Wirtschaft tätig sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen, wenn ihre Tätigkeiten gegen die Menschenrechte verstoßen;

30.

fordert die EU und die Partnerländer auf, sich bei ihren Strategien zur Eindämmung des Klimawandels auf das Wissen der indigenen Bevölkerung zu stützen und die partizipative Bewirtschaftung aktiv zu fördern, die sich bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küstengemeinden als wirksam erwiesen hat;

31.

ist der Auffassung, dass die internationale Meerespolitik in der blauen Wirtschaft sektorenübergreifend vorgehen und die Gleichbehandlung aller maritimen Wirtschaftstätigkeiten gewährleisten sollte; bekräftigt, dass der Ozean ein gemeinsames Gut der Menschheit ist und fordert, dass partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei immer im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 2030, mit den Umweltverpflichtungen der EU und mit den Verpflichtungen und Zielen der GFP in Einklang stehen;

32.

ist besorgt, dass die Unterstützung des Fischereisektors durch partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei häufig nicht direkt der lokalen Fischerei und den Küstengemeinden zugutekommt und fordert daher die Kommission auf, die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei eng mit der Programmplanung der EU für nachhaltige Entwicklung zu verknüpfen;

33.

betont, dass partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zu einem Instrument für die Entwicklung einer lokalen blauen Wirtschaft werden müssen; ist der Ansicht, dass es schwierig ist, den Beitrag der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu bewerten, weil es keine ausreichenden Daten gibt; fordert die EU nachdrücklich auf, die Transparenz und die Datenerhebung (insbesondere zu Fängen, zur Registrierung von Fischereifahrzeugen und zu Arbeitsbedingungen) zu verbessern, die Berichtspflichten, die im Rahmen der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei bestehen, auszuweiten und eine zentrale sozioökonomische Datenbank einzurichten, in der alle EU-Fischereifahrzeuge erfasst werden, und zwar unabhängig davon, wo sie tätig sind;

34.

betont, dass alle Interessenträger in die Verhandlungen über die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei und während ihrer Umsetzung einbezogen werden müssen und dass sichergestellt werden muss, dass den Bedürfnissen der von diesen Partnerschaften am stärksten betroffenen Gemeinschaften Rechnung getragen wird;

35.

bedauert, dass die Umsetzung und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nicht ausreichend überwacht werden; ist besorgt darüber, dass die sektorale Unterstützung im Rahmen der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei häufig nicht unmittelbar kleinen Fischern zugutekommt; fordert die Kommission auf, die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei eng mit der Entwicklungshilfe der EU zu verknüpfen, um den Mehrwert für die Küstengemeinden zu erhöhen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, proaktiv Jahresberichte über die Einsatzarten der sektoralen Unterstützung zu veröffentlichen, damit die Verwendung öffentlicher EU-Mittel besser nachverfolgt werden kann;

36.

begrüßt die Rolle regionaler Meeresübereinkommen und regionaler Fischereiorganisationen (RFO); fordert die Kommission auf, ambitionierte Mandate für die RFO vorzulegen, um die Fischereiressourcen in Entwicklungsländern und internationalen Gewässern zu schützen; insbesondere indem die Bestandsbewirtschaftung für Arten wie tropischen Thunfisch verbessert wird, die Rückwürfe verringert werden, der Vorsorgeansatz zum Schutz gefährdeter Arten und empfindlicher mariner Ökosysteme angewendet wird und die verfügbaren Daten, die Einhaltung der Vorschriften und die Transparenz der Entscheidungsfindung verbessert werden;

37.

fordert generell die Verbesserung der Fischereibewirtschaftung und -überwachung, die Entwicklung von Umweltsiegeln und den Einsatz neuer Technologien wie Blockchain, um die Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse zu verbessern;

38.

fordert die EU auf, Erzeugern aus Entwicklungsländern, insbesondere kleinen Erzeugern, technische Unterstützung zu gewähren;

39.

weist darauf hin, dass alle an der Fischerei in Westafrika beteiligten Staaten eine RFO einrichten sollten — insbesondere für gemeinsam bewirtschaftete Bestände, etwa kleine pelagische Fische –, wie es nach Völkerrecht, einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften, der panafrikanischen und regionalen Fischereipolitik und anderen Instrumenten erforderlich ist; ist der Ansicht, dass bei diesem Bestandsbewirtschaftungssystem ein Vorsorgeansatz und ein ökosystembasiertes Konzept verfolgt werden sollten, damit dafür Sorge getragen wird, dass die zulässigen Gesamtfangmengen innerhalb sicherer biologischer Grenzen liegen;

40.

fordert die EU nachdrücklich auf, die kleine Fischerei in Afrika, die der wichtigste Garant für eine Lebensgrundlage am Meer ist, als Eckpfeiler einer künftigen Blauen Task Force EU-Afrika wirksam zu fördern und zu schützen, indem sie beispielsweise Finanzmittel für die Umsetzung der internationalen Leitlinien der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation für nachhaltige Kleinfischerei bereitstellt;

41.

betont, dass die Erzeugung von Fischmehl und Fischöl, unter anderen Faktoren, zur Überfischung in den Entwicklungsländern, insbesondere in Westafrika, beiträgt; fordert verbindliche Sorgfaltspflichten, damit die gesamte Lieferkette der Fischerei und Meeresfrüchtewirtschaft von Fairness geprägt ist, umfassend zurückverfolgt werden kann, keine Erzeugnisse aus der IUU-Fischerei verwendet werden und sie nicht mit Menschenrechtsverletzungen wie Menschenhandel und Sklaverei in Verbindung steht;

42.

begrüßt die Rolle regionaler Meeresübereinkommen und RFO im Hinblick auf eine Stärkung der Governance auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, die für alle Marktteilnehmer leicht zugänglich sind;

43.

fordert die Kommission auf, in den RFO ehrgeizige Mandate vorzulegen, um die Fischereiressourcen in Entwicklungsländern und internationalen Gewässern zu schützen, die insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Bestandsbewirtschaftung für Arten wie tropischen Thunfisch, eine Verringerung der Rückwürfe und die Anwendung des Vorsorgeansatzes zum Schutz gefährdeter Arten und gefährdeter mariner Ökosysteme sowie zur Verbesserung der verfügbaren Daten, der Einhaltung der Vorschriften und einer transparenten Entscheidungsfindung;

44.

fordert die Kommission auf, die Einbeziehung der Ziele zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels in ihre partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei und in die Entscheidungsfindung der RFO aktiv zu verfolgen und zu fördern;

45.

fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, mit entsprechenden Maßnahmen die Anstrengungen zur Verbesserung der globalen Fischereipolitik zu verstärken, insbesondere durch Mechanismen wie die Transparenzinitiative für die Fischerei (Fisheries Transparency Initiative, FiTI);

46.

weist darauf hin, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der besten sozioökonomischen Folgenabschätzungen eine der wichtigsten Prioritäten sein muss, um die Ziele der strategischen Agenda der EU zu erreichen und dass sie auch in bilateralen Partnerschaften zu erwähnen ist;

47.

hebt hervor, dass die blaue Wirtschaft neben den traditionellen Tätigkeiten eine Vielzahl von Aktivitäten umfasst und dass die Entwicklung neuer Aktivitäten stets von Folgenabschätzungen mit einem transparenten wissenschaftlichen Ansatz sowie effektiven Beratungen und einer ausgewogenen Beteiligung aller betroffenen Sektoren begleitet werden müssen, damit sie sich nachhaltig in die blaue Wirtschaft einfügen können;

48.

betont, dass der Seeverkehr große Bedeutung für die internationale Konnektivität, das weltweite Handelssystem, die europäische Wirtschaft, ihre Wettbewerbsfähigkeit und für die Regionen der EU hat; betont, wie wichtig es ist, die Rolle der Häfen zu stärken, Investitionen in intelligente Infrastrukturen zu tätigen und Häfen zu entwickeln und zu betreiben, die ihre Kapazitäten zur Bewältigung des Handelswachstums ausbauen sollten;

49.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Häfen an den EU-Küsten zu investieren, um fehlende Verbindungen zum Hinterland zu schaffen, wobei die übergeordneten Ziele darin bestehen, dass der Verkehr resilienter wird und Häfen zu Logistikplattformen und strategischen Clustern für den multimodalen Verkehr, die Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung sowie den Tourismus werden; betont, dass eine marktbasierte Maßnahme in die Ziele der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zur Verringerung der Treibhausgase im Seeverkehr aufgenommen werden muss, um ein CO2-Ausgleichssystem in der internationalen Schifffahrt zu erreichen und für eine realistische Emissionsreduktion zu sorgen;

50.

betont, dass mit der Mitteilung der Kommission über eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität das Ziel verfolgt wird, die ersten emissionsfreien Schiffe bis 2030 auf den Markt zu bringen, und dass die EU im Rahmen von Horizont 2020 bereits umfangreiche Forschungsarbeiten zur Hybridisierung und Elektrifizierung von Schiffen finanziert hat; fordert die Kommission auf, Elektroschiffe für Kurzstrecken noch stärker zu fördern;

51.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vorrangige Projekte abzuschließen, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sind, den atlantischen Raum, den Mittelmeerraum und das Ostseegebiet betreffen und insbesondere in Grenzregionen und im Rahmen der künftigen TEN-V-Leitlinien und der Fazilität „Connecting Europe“ 2021–2027 umgesetzt werden, um die vollständige Entwicklung der TEN-V-Meeresautobahnen zu fördern, zu vereinfachen und angemessen zu finanzieren und so den Kurzstreckenseeverkehr besser zu integrieren, damit Waren großflächiger über Häfen, durch die Inseln an das Festland angebunden sind, und über ein umfassendes multimodales Verkehrsnetz ausgeliefert werden können; betont, dass dringend nahtlose und nachhaltige Transportketten für Personen und Fracht mit allen Verkehrsträgern und insbesondere im Schienen-, See- und Binnenschiffsverkehr geschaffen werden müssen; ist der Ansicht, dass bei Projekten den Erfordernissen der Anbindung und Zugänglichkeit von Randgebieten, Inseln und Gebieten in äußerster Randlage im atlantischen Raum, im Mittelmeerraum und im Ostseegebiet besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

52.

betont, dass Häfen genutzt werden können, um die blaue Wirtschaft anzukurbeln, da sie eine Schlüsselrolle für die wirtschaftlichen Tätigkeiten in diesem Bereich spielen, und ihren Übergang zu einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität im Einklang mit den Grundsätzen des europäischen Grünen Deals sicherzustellen; fordert die Kommission auf, mehr EU-Mittel dafür vorzusehen, die Effizienz des Verkehrs und die Zugänglichkeit der TEN-V-Kernhäfen zu verbessern und die Kosten zu senken, und dazu unter anderem Investitionen in das kontinuierliche Ausbaggern, die Vertiefung von Fahrrinnen und andere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in ausgewählten Häfen zu tätigen; weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass weitere Investitionen in eine nachhaltige und intelligente Hafeninfrastruktur erforderlich sind, damit Häfen multimodale Mobilitäts- und Frachtzentren, Energiezentren für integrierte Elektrizitätssysteme, Wasserstoff und andere alternative Kraftstoffe sowie Erprobungsstätten für die Wiederverwendung von Abfällen und die Kreislaufwirtschaft werden;

53.

beglückwünscht den Hafen von Vigo zu seiner zukunftsweisenden Rolle als erster Hafen in der EU, der die europäische Strategie für blaues Wachstum umgesetzt hat;

54.

begrüßt die Initiative der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation „Blue Fishing Ports Network“, deren Ziel es ist, Leitlinien für bewährte internationale Verfahren für Fischereihäfen im Übergang zu blauen Wirtschaftsmodellen auszuarbeiten, um ihre Nachhaltigkeit durch den Schutz der Umwelt und die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Vorteile zu verbessern; unterstützt das Vorhaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, im Hafen von Vigo ein ständiges Büro einzurichten, um ein globales Netzwerk blauer Häfen aufzubauen und zu verwalten;

Resilienz, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

55.

weist darauf hin, dass die Wiederaufbaumaßnahmen der EU auf die Ziele der Nachhaltigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums ausgerichtet werden müssen; betont, dass nachhaltige Finanzierungsinstrumente benötigt werden, um diesen Übergang zu verwirklichen, und dazu auch verstärkt öffentliche und private Investitionen erforderlich sind;

56.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die nachhaltige Entwicklung der Wertschöpfungsketten in der Fischerei und Aquakultur vom Fischer zum Verbraucher zu unterstützen, indem sie die Harmonisierung von selektiven, zerstörungsfreien und energieeffizienten Fangmethoden und Aquakulturverfahren fördern, den Wissensaustausch mit der Forschungsgemeinschaft der EU unterstützen und nachhaltige Vermarktungsmethoden für Fischereierzeugnisse fördern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand verringern;

57.

betont, dass der sozioökonomische Wert der Freizeitfischerei und ihr Beitrag zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in der EU anerkannt werden muss; hebt den Bedarf an mehr und besseren Daten über die Freizeitfischerei und ihren Beitrag zur Tourismusbranche, ihr Zusammenspiel mit kleinen Fischern, ihre Umweltauswirkungen wie auch ihre sozioökonomische Bedeutung hervor;

58.

hebt die Bedeutung der handwerklichen Küstenfischerei für die blaue Wirtschaft und für die kulturelle Identität der Gemeinschaften in Küstenregionen und auf den Inseln hervor;

59.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die in Artikel 17 der GFP festgelegten transparenten und objektiven Kriterien bei der Zuweisung von Fangmöglichkeiten vollständig umzusetzen;

60.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Datenerhebung über die Freizeitfischerei im Meer und in Süßwasser- und Brackwasserstraßen unter Berücksichtigung ihrer Umweltauswirkungen und ihres sozioökonomischen Wertes zu verbessern, um eine gerechte und ausgewogene Bewirtschaftung der Sektoren Fischerei und Aquakultur zu gewährleisten und mehr Investitionen in die Entwicklung der Aktivitäten in den Küstengemeinden zu fördern;

61.

betont, dass eine inklusive maritime Raumplanung wichtig ist, um bei der Entwicklung neuer Aktivitäten der blauen Wirtschaft den Wettbewerb um Raum zum Nachteil anderer Tätigkeiten wie der Fischerei möglichst gering zu halten; hebt hervor, dass Fischerei und Aquakultur eine zentrale Rolle in der blauen Wirtschaft spielen und dass diese Sektoren angemessen ins Blickfeld gerückt werden müssen, und fordert daher die Schaffung einer Strategie zur Förderung von Synergien zwischen den verschiedenen Aktivitäten der blauen Wirtschaft im maritimen und terrestrischen Raum, die allen zugutekommt;

62.

fordert die Kommission dringend auf, die Entwicklung gemeinschaftlicher Programme zur Energieerzeugung zu unterstützen, die es Küstengemeinden, einschließlich Fischern, ermöglicht, uneingeschränkt an der Planung und Entwicklung der Erzeugung erneuerbarer Energie teilzunehmen und die Gewinne wieder in die lokale Gemeinschaft zu investieren;

63.

fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der maritimen Raumplanung bestimmte historische und traditionelle Fanggründe der Fischer als Gebiete auszuweisen, in denen keine Erzeugung erneuerbarer Offshore-Energie stattfinden darf;

64.

betont, dass im Einklang mit den Zielen der blauen Wirtschaft und des europäischen Grünen Deals Offshore-Windparks nur dann gebaut werden sollten, wenn gewährleistet werden kann, dass sie keine negativen Umweltauswirkungen und ökologische Auswirkungen oder wirtschaftliche, sozioökonomische und soziokulturelle Folgen für die Fischerei und Aquakultur mit sich bringen;

65.

begrüßt Initiativen wie die „Marine Wind Power Observatory“, ein von der Regionalregierung von Galicien ins Leben gerufenes Forum mit der Aufgabe, unter Einbeziehung des Industriesektors, des Meeresfischereisektors und damit verbundener Institutionen und Organisationen Möglichkeiten zu ermitteln und Meeresnutzungen auszugleichen, die miteinander konkurrieren könnten;

66.

stellt fest, dass die mineralgewinnende Industrie ein wachsender Zweig der blauen Wirtschaft ist; betont, dass die Staaten keine Maßnahmen ergreifen dürfen, die sich nachteilig auf die Existenzgrundlage der kleinen Binnen- und Meeresfischer, deren Gebiete oder auch Zugangsrechte auswirken könnten, was auch groß angelegte Entwicklungsprojekte einschließt; betont ferner, dass sie Ex-ante-Bewertungen zu Projekten privater Unternehmen im Bereich der mineralgewinnenden Industrie vornehmen müssen, um die möglichen negativen Auswirkungen auf lokale Fischereigemeinschaften im Bereich der Menschenrechte zu bewerten;

67.

fordert nachdrücklich die Schaffung eines Dialogforums auf EU-Ebene, das transparent ist und die Einbeziehung aller Beteiligten und ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zwischen ihnen schaffen sollte, um die Zusammenarbeit, den Erfahrungsaustausch und die Lösung von Konflikten zwischen den Sektoren zu fördern;

68.

legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Investitionen in die nachhaltige Fischerei und Aquakultur anzukurbeln und den Zugang zu bestehenden Investitionsmöglichkeiten für nachhaltige Fangmethoden und Aquakulturtätigkeiten und deren uneingeschränkte Nutzung im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) in Synergie mit anderen EU-Programmen wie der Aufbau- und Resilienzfazilität oder Horizont Europa für nachhaltige Fangmethoden und Aquakulturtätigkeiten zu erleichtern, damit Küstengemeinden sowie abgelegene und überseeische Gemeinden ihre Volkswirtschaften diversifizieren können;

69.

fordert die Kommission auf, auf den bewährten Verfahrensweisen des EMFAF aufzubauen, um Tourismusprojekte im Bereich der Freizeitfischerei zu entwickeln und diese Projekte weiterhin durch den EMFAF zu finanzieren;

70.

weist erneut darauf hin, dass sich der Klimawandel auf die Gemeinschaften und ihre Lebensgrundlagen auswirkt, und ist daher der Auffassung, dass umfassendere Strategien entwickelt werden müssen, um die Fischerei und die Aquakultur an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen; betont, dass alle Sektoren zur Eindämmung des Klimawandels in Übereinstimmung mit dem europäischen Grünen Deal und dem siebten und achten Umweltaktionsprogramm beitragen müssen;

71.

ist der Ansicht, dass die GFP eine soziale Konditionalität, ähnlich der im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik geschaffenen Konditionalität, einschließen sollte, mit der Sanktionen für Eignern von Fischereifahrzeugen, Aquakulturproduzenten und andere EMFAF-Begünstigte vorgesehen werden können, wenn sie keine angemessenen Arbeitsbedingungen für alle ihre Arbeitnehmer, einschließlich Saisonarbeiter und Wanderarbeitnehmer, sicherstellen; hebt hervor, dass diese soziale Konditionalität von grundlegender Bedeutung für den Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz und der sozialen Rechte der Arbeitnehmer in der Fischerei und Aquakultur ist und zur Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit für alle beiträgt;

72.

ist der Auffassung, dass die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherung, die Sicherheit am Arbeitsplatz, gesunde Ozeane, die ein besseres Einkommen und mehr soziale Sicherheit in der Fischerei und in der Aquakultur ermöglichen, von wesentlicher Bedeutung sind, um den Fortbestand des Sektors und die für seine Verjüngung erforderliche Attraktivität auch für Frauen und die jüngere Generation zu gewährleisten;

73.

begrüßt die Rolle der Frauen in den Wertschöpfungsketten der nachhaltigen Fischerei und Aquakultur und fordert daher, dass menschenwürdige Arbeitsbedingungen, gleiche Löhne und Gehälter, soziale Sicherheit sowie ihre Sichtbarkeit und Vertretung in den Entscheidungsstrukturen und -prozessen gewährleistet werden;

74.

weist darauf hin, dass Fischerei und Aquakultur in vielen Teilen der EU eine Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und in der Wirtschaft spielen und in vielen Küstengemeinden und auf Inseln, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage, mehr als die Hälfte der lokalen Arbeitsplätze stellen;

75.

betont, dass zur Steigerung der Nachhaltigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Leistung der Fischerei und der Aquakultur gleiche Rahmenbedingungen in der Weltwirtschaft für alle Beteiligten in der EU gewährleistet sein müssen und der beruflichen Bildung, dem lebenslangen Lernen, der europaweiten Anerkennung dieser Ausbildung sowie der Beratung und Verbreitung von technischen und wissenschaftlichen Kenntnissen und innovativen Verfahren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, wobei auch der Beitrag der Gewerkschaften in diesem Bereich anzuerkennen ist;

76.

betont, dass es erforderlich ist, Fischereierzeugnisse beim Erstverkauf aufzuwerten, insbesondere solche aus der kleinen handwerklichen Fischerei, um das Einkommen und die Löhne der Fischer zu erhöhen;

77.

fordert die Kommission auf, neue Formen des nachhaltigen Meeres- und Küstentourismus zu entwickeln, neue Formen touristischer Aktivitäten zu fördern, zusätzliche Einkommensquellen zu schaffen und die Beschäftigung ganzjährig zu erhöhen, um den Wert der Meeres- und Küstengebiete zu steigern und gleichzeitig die Umwelt und das blaue Kulturerbe zu schützen und Meeres- und Küstenlebensräume zu erhalten; betont die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft in der Tourismusbranche für die Entwicklung nachhaltigerer Verfahren, die der lokalen Entwicklung zugutekommen; stellt fest, dass die Tourismusbranche mit den Küstengemeinden zusammenarbeiten sollte und Unterstützung benötigt, um die Effizienz und Nachhaltigkeit der Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit von Meeres- und Tourismusgebieten zu verbessern;

78.

räumt ein, dass sich der Küstentourismus positiv auf die Entwicklungsländer auswirken, aber auch mit Nachteilen verbunden sein kann, wenn Strategien für den Massentourismus entwickelt werden, durch die der Zugang zu Nahrungsmitteln und der Konsum für lokale Verbraucher eingeschränkt wird und die zur Zerstörung der Meeresumwelt und der kulturellen Identität führen; fordert die EU auf, faire und sanfte Tourismusmodelle zu fördern;

79.

betont, dass das natürliche Kapital und das Naturerbe bewahrt werden müssen, um einen nachhaltigen Tourismus (z. B. Ökotourismus) zu fördern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die biologische Vielfalt zu schützen, indem sie umgehend auch grenzübergreifende Maßnahmen zum Schutz der Meere ergreifen, mit denen Meeres- und Küstenökosysteme geschützt, wiederhergestellt und gefördert werden, auch durch die Netzwerke von Natura-2000-Meeresgebieten;

80.

fordert die Kommission auf, den nachhaltigen Meeres-, Insel- und Küstentourismus in entsprechende Maßnahmen und Programme aufzunehmen und Initiativen zu unterstützen, mit denen die Diversifizierung des Küsten- und Meerestourismus gefördert und dafür gesorgt wird, dass die Tätigkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten im Tourismus nicht so stark saisonabhängig sind; betont, dass bessere Daten zum Beitrag des Angeltourismus zur Wirtschaft von Küstengebieten und Inseln erfasst werden müssen;

81.

betont, dass der blauen Wirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage und insbesondere im dortigen Tourismus große Bedeutung zukommt; fordert die Kommission daher auf, ein Verkehrsprogramm mit spezifischen Optionen für die Abgelegenheit und Insellage (POSEI Verkehr) zu erstellen, um den Bedürfnissen der Inseln und der Gebiete in äußerster Randlage besser gerecht zu werden und den Betrieb einiger kommerzieller Routen zu ihnen zu unterstützen;

82.

unterstützt Nachhaltigkeit im Küsten- und Meerestourismus, da sie für die Wettbewerbsfähigkeit des atlantischen Raums, des Mittelmeerraums und des Ostseegebiets und für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Bereich der blauen Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung ist; betont, dass eine spezifische Ausbildung im Bereich blaue Wirtschaft zu einer Sensibilisierung für die Meeresökosysteme und ihren erforderlichen Schutz beitragen würde;

83.

fordert die Kommission auf, eine breite Konsultation regionaler und lokaler Gebietskörperschaften und aller betroffenen Interessenträger durchzuführen, um maßgeschneiderte Lösungen für die lokalen und regionalen Gemeinschaften zu finden;

84.

fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Förderung der Widerstandsfähigkeit der Tourismusbranche gegenüber den Folgen künftiger Pandemien oder destabilisierender Ereignisse zu bewerten, die die Durchführung von Tourismustätigkeiten beeinträchtigen können, und geeignete Initiativen zur Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Beschäftigte in der Branche auszuarbeiten, um die Attraktivität der Branche zu erhöhen und zur Ausschöpfung des vollen Potenzials der blauen Wirtschaft beizutragen;

85.

betont, dass der Segelsport und die Sportschifffahrt große Bedeutung für den Meerestourismus haben; betont die wichtige Rolle der lokalen Kultur und Gastronomie für die Entwicklung des Küstentourismus in Europa und die Bedeutung des Bade- und Unterwassertourismus, des Angeltourismus, des Ökotourismus, des Wassersports und der Kreuzfahrtindustrie;

86.

betont, wie wichtig Meeresschutzgebiete für den Schutz der Ozeane sind; ist der Ansicht, dass diese Gebiete die Möglichkeit bieten, den wissenschaftlichen Tourismus auszubauen;

87.

begrüßt den Schwerpunkt der Kommission auf einem nachhaltigen und „langsamen Tourismus“ sowie das Ziel, Unterstützungspakete („Blaupausen für lokale Grüne Deals“) zu entwickeln, um einen grünen Übergang für Städte und Regionen zu unterstützen; stellt fest, dass abgelegene Inseln und Küstengemeinden bei diesem Übergang eine führende Rolle spielen können;

88.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Beitrag der Freizeitfischerei im Meer und des Tourismus zur blauen Wirtschaft und das Potenzial dieses Sektors anzuerkennen sowie weitere wirtschaftliche Möglichkeiten in Küstengemeinden zu schaffen;

89.

bedauert, dass das Potenzial der blauen Wirtschaft bei der Ausarbeitung und Beurteilung der im Rahmen der NextGenerationEU finanzierten nationalen Aufbau- und Resilienzpläne nicht ausreichend berücksichtigt wurde;

90.

fordert die Schaffung eines geeigneten Finanzrahmens zur Förderung der Entwicklung der blauen Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen, der die verschiedenen verfügbaren Finanzinstrumente — die Struktur- und Investitionsfonds (EMFAF, EFRE, ESF, Kohäsionsfonds), Horizont Europa 2021–2027 und andere — integriert und koordiniert; weist darauf hin, dass es erforderlich ist, diese Instrumente besser auf die Bedürfnisse der Beteiligten abzustimmen und die vorhandenen Möglichkeiten umfassend bekannt zu machen;

91.

fordert eine eingehende EU-weite Diskussion mit dem Sektor unter Berücksichtigung der schwerwiegenden sozioökonomischen Auswirkungen der Vorschriften für die Messung der Fangkapazität und die Folgen dieser Vorschriften für die Fischerei und das Leben der Fischer, wenn gleichzeitig die Fangkapazität strikt kontrolliert wird;

92.

betont die strategische Bedeutung des Schiffbaus und der Schiffsreparatur und ihre Wechselbeziehung mit anderen Sektoren, wie dem maritimen Tourismus; vertritt die Auffassung, dass das Engagement für technologische Innovation und hochspezialisierte Verfahren, die zu Wertschöpfungssteigerungen führen können, einen Rahmen schaffen kann, in dem der Wettbewerb auf internationaler Ebene geringer ist, sowie die Umkehrung des Abwärtstrends des Sektors erleichtern kann; ist der Ansicht, dass die Wiederbelebung und Modernisierung der Schiffbauindustrie in den Mitgliedstaaten in ihren verschiedenen Formen gezielt unterstützt werden sollte;

93.

stellt fest, dass handwerkliche und kleine Flotten der EU, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage, sehr alt sind und die Schiffe aufgrund ihres hohen Durchschnittsalters sowohl für die darauf arbeitenden Menschen als auch für die Fänge selbst unsicher sind, und bekräftigt, dass der EMFAF den Kauf neuer Schiffe unterstützen muss, ohne dass dies zu größeren Fängen führt, und dass die Erträge möglichst nachhaltig sein müssen, sodass ihre Umweltleistung verbessert wird;

94.

weist darauf hin, dass Fischereiflotten der Gebiete in äußerster Randlage zum Teil in sehr schlechtem Zustand sind und eine Gefahr für Fischer und die Umwelt darstellen; hält es in diesem Zusammenhang für notwendig, Lösungen zu finden, um die Sicherheit und die Arbeitsbedingungen der Fischer zu verbessern, die CO2-Emissionen zu verringern und die Bedingungen für den Schutz und die Erhaltung der Fänge zu verbessern; betont, dass die Kontinuität der Bereitstellung gesunder, qualitativ hochwertiger Proteine unter völlig unbedenklichen Bedingungen sichergestellt werden muss, und zwar mit weniger Auswirkungen auf die Umwelt und ohne Erhöhung der Fangkapazität;

95.

fordert die Kommission und den Rat auf, ein dem POSEI ähnliches Förderinstrument für die Fischerei zu schaffen, um die Auswirkungen der Insellage für die Regionen in äußerster Randlage abzumildern;

96.

hebt das Potenzial für eine nachhaltige Nutzung der maritimen Dimension der EU im Atlantik hervor, die ausgewogeneren Investitionen in die Inseln, die Regionen in äußerster Randlage und die Küstenhäfen sowie den Ausbau zahlreicher Liegeplätze und die Erhöhung der Lagerkapazitäten und der Umschlagsgeräte erfordert, die für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse sehr wichtig sind;

Blauer Übergang

97.

fordert die Entwicklung von Instrumenten, die eine nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen und eine Diversifizierung der Meereswirtschaft ermöglichen, unter anderem durch die Unterstützung neuer, mit der Fischerei zusammenhängender und aus ihr hervorgehende Produkte, die das kulturelle und natürliche Erbe aufwerten können, insbesondere durch hochwertige touristische Angebote;

98.

betont, wie wichtig die Schaffung eines integrierten Rahmens für die Meerespolitik der EU ist, um die Kohärenz zwischen der Biodiversitätsstrategie, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der Klimapolitik und der CFP sicherzustellen;

99.

ist der Auffassung, dass der Aquakultursektor auf der Grundlage von evidenzbasierten Maßnahmen wie dem Wohlergehen der Fische und der Fischdichte weiterhin mehrere Parameter überwachen und verbessern sollte; ist ferner der Ansicht, dass Unverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden sollten, um das Wohlergehen der Fische zu verbessern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbesserung ihrer Umgebung und die Aufrechterhaltung der Wasserqualität innerhalb der für das Wohlbefinden relevanten Grenzen, um Krankheiten und deren Ausbreitung zu reduzieren, die Notwendigkeit des Einsatzes von Antibiotika zu verringern und die Umweltverschmutzung weiter zu reduzieren, bessere Klima- und Umweltergebnisse zu erreichen und Resilienz gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen;

100.

stellt fest, dass die Diversifizierung von Fischarten in der Aquakultur der EU, auch solche mit niedrigem Trophiegrad und nicht fleischfressende Arten erforderlich ist, um die Nachhaltigkeit der Aquakultur in der EU zu verbessern;

101.

hebt die Rolle hervor, die die Aquakultur insbesondere bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Sicherheit der Lebensmittelversorgung und auch als Beitrag zum Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen spielen kann; hält es für äußerst wichtig, den Druck auf Meeresressourcen durch die Entwicklung und den verstärkten Einsatz von Alternativen und nachhaltig eingesetzten Futtermitteln, die keine wild gefangenen Fische sind, zu verringern und damit den Verlust der biologischen Vielfalt in den Ozeanen und Meeren umzukehren; betont, dass die Nutzung des Meeresraums für Zwecke der Aquakultur angemessen reguliert werden muss; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines klaren und verlässlichen Rechtsrahmens, der den Zugang zu Wasser mit allen notwendigen Garantien fördert;

102.

stellt fest, dass der verstärkte Einsatz von Fischmehl und Fischöl in der Aquakultur der EU die Nachhaltigkeit der Wildfischbestände in den Gewässern der EU und von Drittstaaten gefährden kann;

103.

betont, dass alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine wettbewerbsfähige Entwicklung der Fischerei und der Aquakultur sicherzustellen, da sie für die Ernährungssicherheit von großer Bedeutung sind;

104.

betont die Bedeutung der Fischerei und der Aquakultur für die Versorgung mit für die Ernährungssicherheit immens wichtigem Eiweiß sowie für die sozioökonomische Entwicklung der lokalen Gemeinschaften und die Schaffung von Arbeitsplätzen weltweit; weist insbesondere erneut darauf hin, dass fast eine Milliarde Menschen, zumeist in Entwicklungsländern, auf Fisch und Meeresfrüchte als Hauptquelle tierischer Proteine angewiesen sind; stellt fest, dass über 90 % der Fischer und Fischereiarbeiter weltweit in der kleinen Fischerei beschäftigt sind; bedauert, dass sich die COVID-19-Pandemie erheblich auf die im Bereich der Fischerei und Aquakultur Beschäftigten ausgewirkt hat;

105.

weist darauf hin, dass nachhaltige Lebensmittel aus den Ozeanen, Meeren und Binnengewässern nur aus verantwortungsvoller Fischerei und nachhaltiger Aquakultur stammen dürfen und dass alle in der EU konsumierten Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in nachhaltigen Lebensmittelsystemen unter Wahrung der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten erzeugt sein müssen; fordert die Kommission auf, Nachhaltigkeitsindikatoren für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus der EU auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten auszuarbeiten und gleiche Nachhaltigkeitsstandards für Erzeugnisse zu verlangen, die in den EU-Markt eingeführt werden;

106.

hebt hervor, dass die EU für 1 % der weltweiten Algenproduktion verantwortlich ist und ist daher der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und der EMFAF die Produktion von Meeresalgen fördern sollten; betont, dass Algen eine der künftigen Lösungen zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals sind, indem beispielsweise Algen für die CO2-Abscheidung genutzt werden und damit andere Materialien in verschiedenen Wirtschaftsbereichen ersetzen, oder indem sie als Nahrungsprodukte für den menschlichen Verzehr verwendet werden, denn sie könnten eine wichtige Quelle für Proteine und hochwertige Mikronährstoffe sein;

107.

fordert die Kommission auf, alle Lösungen für die Entwicklung von Möglichkeiten für die Algenproduktion und -verwendung und außerdem die Finanzierungsoptionen zur Beschleunigung der Algenproduktion zu prüfen; fordert die Kommission auf, schnell zu handeln, um die Zulassung von Algen als neues Nahrungsmittel zu ermöglichen, indem die entsprechenden Antragskosten gesenkt werden und bei gleichzeitiger Sicherstellung der Qualität und Sicherheit der Marktzugang erleichtert wird;

108.

ist der Auffassung, dass nachhaltige Aquakulturmodelle gefördert werden müssen, die zur Erhaltung von Ökosystemen beitragen können, die Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels bieten; betont, dass es wichtig ist, zwischen der produktiven Aquakultur und der eiweißverarbeitenden Aquakultur zu unterscheiden, insbesondere wenn letztere auf Praktiken zurückzuführen ist, die die Nachhaltigkeit der Meeresressourcen unter Druck setzen; ist der Auffassung, dass für die Fischerei und Aquakultur vorgesehene Nahrungsmittel nur aus nachhaltiger Landwirtschaft und Fischerei stammen dürfen und dass daher aus der IUU-Fischerei oder Überfischung stammende Erzeugnisse ausgeschlossen sein sollten;

109.

ist der Auffassung, dass mit der Produktion von Mikroalgen die Verwendung von nicht nachhaltigem Fischmehl verringert werden kann; hebt hervor, dass es notwendig ist, die organische Aquakultur weiterzuentwickeln und zu fördern, denn sie weist ein großes Wachstumspotenzial auf, und die Instrumente und Finanzmittel EU können für diesen Zweck genutzt werden; fordert eine verbesserte Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Statistiken zur ökologischen Aquakulturproduktion;

110.

fordert, dass die GFP bereichsübergreifend auf alle EU-Fischereiflotten angewandt wird, um sicherzustellen, dass die Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten in einer Weise gesteuert werden, dass sozioökonomische Vorteile geschaffen werden können, die zur Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln beitragen, die Auswirkungen ihrer besonderen Tätigkeiten auf die Lebensräume und Meeresökosysteme minimieren, die Populationen der befischten Arten wiederstellen und über dem Niveau halten, das den höchstmöglichen Dauerertrag erbringen kann; ist der Auffassung, dass bei ihrer Umsetzung die spezifischen Merkmale der verschiedenen Meeresbecken berücksichtigt werden müssen;

111.

hebt die Rolle des Fischerei- und Aquakultursektors und seiner Fachleute bei der Energiewende und der Eindämmung des Klimawandels hervor, die durch Dekarbonisierung und die Förderung von Tätigkeiten wie das Einsammeln von Meeresabfällen unterstützt werden und damit zur Kreislaufwirtschaft beitragen;

112.

gibt zu bedenken, dass Abfall im Meer und alle Arten von Schadstoffen, dabei insbesondere alle Arten von Plastik, die Umwelt schädigt, schwerwiegende wirtschaftliche Verluste für die Fischerei und andere Aktivitäten verursacht und der menschlichen Gesundheit über die gesamte Nahrungskette schadet; begrüßt die Zusage des FEAMPA, die Fischer bei der Bergung, Wiederverwendung und dem Recycling von verlorenem Fanggerät und anderen Meeresabfällen finanziell zu unterstützen; bedauert jedoch die Verzögerung bei der Erreichung der Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und betont in diesem Zusammenhang, dass weitere Sensibilisierungskampagnen und Schulungen für Fischer gefördert werden sollten;

113.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors und dabei insbesondere die kleine Fischerei aktiver zu unterstützen und für selektivere Fanggeräte zu sorgen sowie die Umweltbelastung durch Fischerei zu verringern;

114.

hebt die Rolle der Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen (19) hervor, in der die Erhaltungsmaßnahmen festgelegt sind, die bestimmen, wie, wo und wann gefischt werden darf, um empfindliche Arten und Lebensräume sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu schützen, den Fischereiertrag zu steigern und die Auswirkungen auf die marinen Ökosysteme zu verringern, insbesondere durch eine größere Selektivität;

115.

hält es für wichtig, ständig Daten zu sammeln, um die Nachhaltigkeitskriterien besser bewerten zu können und die Einrichtung von Fischfanggebieten zu verhindern, in denen gefährdete marine Ökosysteme festgestellt wurden;

116.

fordert die EU auf, dringend gegen die schädlichen Auswirkungen von Fischfangtechniken wie etwa grundberührenden Fanggeräten, Treibnetzen, Grundschleppnetzen oder Fischsammelgeräten auf das Klima, die Unversehrtheit des Meeresbodens, die Fischpopulationen und empfindliche Arten (als Beifang) vorzugehen, unter anderem durch die Einschränkung ihrer Verwendung;

117.

fordert die EU insbesondere auf, den Einsatz schädlicher Techniken in ihren streng geschützten Meeresgebieten auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten zu untersagen; fordert dazu auf, den EMFAF dafür zu nutzen, den Übergang zu selektiveren und weniger schädlichen Fangmethoden in den Fischereiflotten der EU wirksam zu unterstützen;

118.

fordert die EU auf, wissenschaftliche Forschungsprogramme zur Kartierung kohlenstoffreicher Meereslebensräume in EU-Gewässern einzuleiten und zu finanzieren, die als Grundlage für die Ausweisung solcher Gebiete als streng geschützte Meeresschutzgebiete dienen sollen, um im Einklang mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen marine Kohlenstoffsenken zu schützen und wiederherzustellen und um Ökosysteme, insbesondere solche am Meeresboden, im Einklang mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu schützen und wiederherzustellen und sie vor menschlichen Tätigkeiten, wie z. B. grundberührende Fischereitätigkeiten, zu bewahren, die die Wassersäule stören und Kohlenstoff freisetzen könnten;

119.

fordert die EU auf, sämtliche umweltschädlichen extraktiven industriellen Tätigkeiten wie etwa Bergbau und die Gewinnung fossiler Brennstoffe in Meeresschutzgebieten zu untersagen;

120.

betont, dass die Tiefsee die größte Vielfalt an Arten und Ökosystemen auf der Erde beherbergt, wichtige Umweltgüter und -leistungen, einschließlich der langfristigen Kohlenstoffbindung, liefert und durch Umweltbedingungen gekennzeichnet ist, die sie für menschliche Störungen stark anfällig machen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, ein internationales Moratorium zum Meeresbodenbergbau zu unterstützen;

121.

fordert legislative und nichtlegislative Instrumente für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und für die Bekräftigung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, um die Vielfalt der Meere zu erhalten und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit in der Fischerei, der Aquakultur und in anderen damit verbundenen Sektoren zu fördern;

122.

begrüßt die Zusage der Kommission zur Überarbeitung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Richtlinie diese an die Ziele des europäischen Grünen Deals, der Biodiversitätsstrategie bis 2030 und des achten Umweltaktionsprogramms anzupassen;

123.

fordert dringende Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei, die nach wie vor eine der größten Bedrohungen für die Gesundheit der Ökosysteme und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Fischereisektors selbst darstellt; fordert, dass die Handelspolitik und die Fischereipolitik der Union besser aufeinander abgestimmt werden, um die wirksame Bekämpfung der IUU-Fischerei zu gewährleisten;

Zusammenarbeit, Wissen und Innovation

124.

fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungs- und Innovationszentren, Behörden und der Industrie, um Ausrüstungen, Methoden, Techniken und Verfahren zu fördern, die auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und geeignet sind, die Arbeitseffizienz und -sicherheit, das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern; weist auf die Bedeutung von Wissen über die Meere hin, um die Gesellschaft zu sensibilisieren und alle Bürger und Interessenträger aufzufordern, sich sachkundig und verantwortungsvoll gegenüber dem Ozean und seinen Ressourcen zu verhalten;

125.

weist darauf hin, dass zuverlässige, hochwertige und harmonisierte Daten zu Ozeanen für einen nachhaltigen Wandel der blauen Wirtschaft wichtig sind;

126.

betont, dass das Potenzial einer Strategie für die blaue Wirtschaft nur durch die Zusammenarbeit aller Interessenträger ausgeschöpft werden kann; stellt die zunehmende Nutzung von Daten und künstlicher Intelligenz im Seeverkehr fest; fordert die Kommission auf, die sozioökonomischen Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung des Sektors zu prüfen;

127.

fordert die Kommission auf, Wissenszentren wie den Copernicus-Dienst zur Überwachung der Meeresumwelt und das Europäische Meeresbeobachtungs- und Meeresdatennetzwerk weiter zu entwickeln und zu verbessern, die unschätzbares Wissen über die Meere und Ozeane Europas bereitstellen; weist darauf hin, dass die Freizeitfischerei die Kenntnisse über die aquatische Umwelt sowie das Engagement für den Schutz dieser Umwelt verbessert;

128.

begrüßt die Schaffung der Mission Ozean im Rahmen des Programms Horizont 2030; fordert mehr Klarheit und Kommunikation über den Zeitplan für die Ausschreibungen im Zusammenhang mit dieser Mission;

129.

betont, dass es notwendig ist, die Erfassung von Daten zur sozioökonomischen Überwachung und Umweltüberwachung sowie die Überwachung von lebenden Ökosystemen und Fischbeständen zu harmonisieren; betont, dass die gesammelten Daten auch zur Regulierung der Auswirkungen der Tätigkeiten anderer maritimer Industrien herangezogen werden müssen;

130.

ist der Ansicht, dass die Begrenzung der Tonnage als Kriterium für die Bemessung der Fangkapazität angepasst werden muss, um den tatsächlichen Gegebenheiten im Sektor und dem notwendigen Einsatz modernerer, weniger umweltverschmutzender und energieeffizienterer Motoren Rechnung zu tragen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, diese Kriterien mit dem Ziel zu überprüfen, die Sicherheit und die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern und die erforderlichen Änderungen zu ermöglichen, um die ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern, mehr junge Arbeitnehmer für den Sektor zu gewinnen, die Umwelt weniger zu belasten und sicherzustellen, dass die Fangkapazität nicht erhöht wird;

131.

fordert die Kommission auf, kohärente Daten zu erfassen, die eine intelligente Steuerung des Küstentourismus ermöglichen und Belastungen für Ökosysteme und lokale Gemeinschaften sowie den Wettbewerb mit den traditionellen Tätigkeiten wie der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei vermeiden würden;

132.

betont, dass Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen, die für den Schutz von Küstengemeinden, Lebensräumen und der biologischen Vielfalt notwendig sind und deren Kosten angesichts der enormen Auswirkungen des Klimawandels und der daraus entstehenden Kosten angemessen sind; fordert die Kommission auf, ein Warn- und Beobachtungssystem für häufigere Stürme und Überschwemmungen einzurichten, für eine angemessene Umwelt- und Gesundheitsüberwachung zu sorgen und Forschungsarbeiten zu Frühwarnsystemen durchzuführen; fordert die Kommission auf, verschiedene Szenarien und Maßnahmen zu prüfen, um gegen den möglichen Meeresspiegelanstieg und die Intensivierung extremer Wetterereignisse vorzugehen;

133.

weist darauf hin, dass es Instrumente wie das europäische Programm CleanSeaNet gibt, mit dem Ölverschmutzungen aufgedeckt werden sollen; betont, dass die regionale Zusammenarbeit — auch mit Drittstaaten — von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere im Mittelmeerraum; fordert die Kommission daher auf, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu verbessern; betont, dass eine kooperative, inklusive und bereichsübergreifende maritime Raumplanung wichtig ist, bei der sozioökonomische und ökologische Belange sowie Belange der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden; hebt die Bedeutung der Energiewende hervor, bei der mit der blauen Wirtschaft Technologien für die Erzeugung von erneuerbarer Offshore-Energie, wie Gezeiten-, Wellen-, Sonnen- und Windenergie, gefördert werden können; betont, dass die Dekarbonisierung der Schifffahrt und des Seeverkehrs unterstützt werden muss, nachhaltige Technologien entwickelt werden müssen und der Einsatz von CO2-armen und erneuerbaren Energieträgern gefördert werden muss;

134.

unterstützt den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in der blauen Wirtschaft als Motor des Wirtschaftswachstums in der EU, insbesondere im atlantischen Raum, im Mittelmeerraum und im Ostseegebiet, da dadurch alle mit den Ozeanen, Meeren und Küstengebieten verbundenen branchenspezifischen und branchenübergreifenden Tätigkeiten wie Seeverkehr, Schiffbau, Schiffsreparatur, Biotechnologie, nachhaltiger Tourismus, Offshore-Windkraft, gewerbliche Fischerei und Aquakultur, Freizeitfischerei und -aquakultur sowie Wellen- und Gezeitenenergie gefördert werden können; fordert die Kommission auf, Forschung, Entwicklung und Innovationen zu fördern, die zu nachhaltigem Tourismus, Ressourceneffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen beitragen; betont insbesondere, dass die erneuerbare Offshore-Energie bis 2050 ein wesentlicher Bestandteil des Energiesystems der EU werden kann; fordert, Anreize und Fördermaßnahmen für Investitionen in die Hafeninfrastruktur zu schaffen, um die Versorgung der Anlagen für die Erzeugung von erneuerbarer Offshore-Energie zu erleichtern;

135.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die EU ihre technologische Spitzenposition erreicht und beibehält, Talente bindet und Energie erzeugt, während gleichzeitig potenzielle Auswirkungen auf die Meeresumwelt verringert werden;

136.

betont die Bedeutung von Innovationen in der Fischerei, um die Umwelt- und Wirtschaftsleistung zu verbessern, und fordert eine neue Herangehensweise an Innovationen, sodass Innovation und Modernisierung keine Erhöhung der Fangkapazität bedeutet;

137.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen nachdrücklich auf zusammenzuarbeiten, um lokale Initiativen zu fördern und zu unterstützen, die darauf abzielen, die Lebensgrundlagen sowie die Traditionen und das kulturelle Erbe im Zusammenhang mit der Fischerei und der Aquakultur zu erhalten;

138.

fordert die Kommission auf, angesichts der labilen Lage der Regionen in äußerster Randlage Innovation und Forschung massiv zu unterstützen mit dem Ziel, innovative, ökologisch, soziologisch und wirtschaftlich nachhaltige Methoden und Techniken in der Fischerei und Aquakultur in diesen Regionen zu entwickeln und diesen Regionen damit eine Führungsrolle in der Meerespolitik zu ermöglichen;

139.

weist darauf hin, dass Abfälle im Meer große ökologische und sozioökonomische Auswirkungen in diesen Regionen haben und fordert die Kommission daher auf, ein Zentrum zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung der Meere vorzugsweise in einer Region in äußerster Randlage einzurichten, das über Fachwissen in den Bereichen Innovation, Entwicklung und Zusammenarbeit mit den Akteuren der Fischerei und der Aquakultur sowie mit Verbänden verfügt und dessen Aufgabe es ist, Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen zu beschließen, die auch in anderen Regionen angewandt werden können;

140.

hält es für wichtig, bei den Verbrauchern eine positive Wahrnehmung des Nährwerts der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse zu fördern; weist darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, Verbraucher angemessen zu informieren, um Veränderungen im Konsumverhalten zu bewirken und den Konsum weniger bekannter Meereserzeugnisse zu fördern;

141.

betont, dass es notwendig ist, das Bewusstsein der Verbraucher für Produkte auf Algenbasis zu stärken, die Akzeptanz dieser Produkte bei Verbrauchern zu erhöhen und sie für Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren; bekräftigt, dass die Verbraucherinformation durch wirksame Kennzeichnung, einschließlich der Nachhaltigkeitskennzeichnung, verbessert werden muss;

o

o o

142.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln.

(1)  ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22.

(2)  ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 1.

(3)  ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19.

(4)  ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135.

(5)  ABl. L 288 vom 6.11.2007, S. 27.

(6)  ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82.

(7)  ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.

(8)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0425.

(9)  https://blueindicators.ec.europa.eu/sites/default/files/2021_06_BlueEconomy_Report-2021.pdf

(10)  https://cinea.ec.europa.eu/system/files/2021-05/Sustainability%20criteria%20for%20the%20blue%20economy%20.pdf

(11)  ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 64.

(12)  ABl. C 458 vom 19.12.2018, S. 9.

(13)  ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 14.

(14)  ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 30.

(15)  ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 88.

(16)  ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 18.

(17)  http://bluegrowthvigo.eu/

(18)  https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Fishery_statistics#Fisheries:_the_factors_of_production

(19)  ABl. L 198 vom 25.7.2019, S. 105.