15.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 434/31


P9_TA(2022)0114

Umsetzung von Maßnahmen der politischen Bildung

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2022 zu der Umsetzung von Maßnahmen der politischen Bildung (2021/2008(INI))

(2022/C 434/06)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 2 und Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

gestützt auf die Artikel 9 und 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“),

unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere Ziel 4 (Hochwertige Bildung) und Zielvorgabe 4.7,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (COM(2020)0152),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGTBIQ-Personen 2020–2025“ (COM(2020)0698),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung (2),

gestützt auf den Referenzrahmen des Europarates „Kompetenzen für eine demokratische Kultur“,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung des Demokratiebewusstseins und des demokratischen Engagements junger Menschen in Europa (3),

unter Hinweis auf die Charta des Europarats zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2021 über den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (COM(2021)0102),

unter Hinweis auf die vom Rat, vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2017 zur Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur — Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 (COM(2017)0673),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juni 2016 mit dem Titel „Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt“ (COM(2016)0379),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 — Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (COM(2020)0624),

unter Hinweis auf den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020), insbesondere dessen Ziel der Förderung von Chancengleichheit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020)0625),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (4),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (5),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 19. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030) (6),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Mai 2021 zur Stärkung der Mehrebenen-Governance bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an Entscheidungsprozessen (7),

unter Hinweis auf die Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung (Pariser Erklärung 2015), die am 17. März 2015 in Paris (Frankreich) unterzeichnet wurde,

unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Bürgerforums 1 der Konferenz zur Zukunft Europas mit dem Titel „Eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung/Bildung, Kultur, Jugend und Sport/digitaler Wandel“,

unter Hinweis auf den Bericht über das Europäische Jugendevent 2021 mit dem Titel „Bericht über die Ideen der Jugend für die Konferenz zur Zukunft Europas“,

unter Hinweis auf den Eurydice-Bericht der Kommission vom 7. November 2017 mit dem Titel „Bürgererziehung an den Schulen in Europa 2017“,

unter Hinweis auf die Entschließung der Union der Europäischen Föderalisten (UEF) zu einem systematischen Ansatz für die europäische politische Bildung, die am 4. Juli 2021 auf dem XXVII. Europäischen Kongress der UEF in Valencia angenommen wurde,

unter Hinweis auf das Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom Mai 2021 zum europäischen Bildungsraum und zum strategischen Rahmen für die allgemeine und berufliche Bildung 2030,

unter Hinweis auf den Eurydice-Bericht der Kommission vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel „Chancengleichheit in der Schulbildung in Europa: Strukturen, Strategien und Schülerleistungen“,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. Dezember 2021 mit dem Titel „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 — Stärkung der Bürgerteilhabe und Schutz der Bürgerrechte“ (COM(2020)0730),

unter Hinweis auf den Europäischen Aktionsplan für Demokratie, der von Kommission am 3. Dezember 2020 veröffentlicht wurde,

unter Hinweis auf die Zusammenfassung der Ergebnisse und der Diskussionen des Forums zur Zukunft des Lernens 2019, die am 7. Dezember 2019 von der durch die Kommission berufenen europäischen Expertengruppe für allgemeine und berufliche Bildung veröffentlicht wurde,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom Juni 2020 mit dem Titel „Unionsbürgerschaft und Demokratie“,

unter Hinweis auf Leitlinien des Netzwerks von Jean-Monnet-Professoren für Lehrerausbilder zum Thema Identität von Kindern und Unionsbürgerschaft aus dem Jahr 2017,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 18. März 2015 zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung — Überblick über die bildungspolitischen Entwicklungen in Europa nach der Pariser Erklärung vom 17. März 2015 („Promoting citizenship and the common values of freedom, tolerance and non-discrimination through education — Overview of education policy developments in Europe following the Paris Declaration of 17 March 2015“),

unter Hinweis auf den Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2018 und 2020,

unter Hinweis auf den Bericht zum Thema Integration und Staatsbürgerschaft des europäischen Expertengremiums für allgemeine und berufliche Bildung,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu dem Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2021 zum europäischen Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2017 zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017: Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2021 zu dem Bürgerdialog und der Beteiligung der Bürger an der Entscheidungsfindung in der EU (12),

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0060/2022),

A.

in der Erwägung, dass Bildung ein Grundrecht und ein öffentliches Gut darstellt, das für alle gleichermaßen kostenlos zugänglich sein sollte; in der Erwägung, dass es in der europäischen Säule sozialer Rechte heißt, dass jede Person das Recht auf hochwertige und inklusive lebenslange Bildung hat, damit sie uneingeschränkt und sinnstiftend am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann; in der Erwägung, dass Bildung und Lernen nicht nur als Instrument für den Arbeitsmarkt betrachtet werden sollten;

B.

in der Erwägung, dass neue systemische Veränderungen mit lokalen, regionalen und globalen Auswirkungen, wie der Klimawandel, der digitale Wandel, soziale und territoriale Unterschiede oder die überstaatliche politische Integration selbst eine entsprechende Anpassung der Bildungssysteme einschließlich der politischen Bildung erfordern; in der Erwägung, dass der grüne Wandel und der Grüne Deal dazu aufrufen, die politische Bildung dahingehend zu erweitern, dass sie die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Handelns nicht nur innerhalb einer bestimmten Gemeinschaft oder Gesellschaft, sondern gegenüber dem Planeten als Ganzes umfasst; in der Erwägung, dass der digitale Wandel und die digitale Agenda nicht nur neue Möglichkeiten für aktive Bürgerschaft und demokratische Beteiligung im Internet eröffnen, sondern auch Risiken und Bedrohungen durch Fehlinformationen und Desinformation mit sich bringen; in der Erwägung, dass eine aktive digitale Bürgerschaft die digitale Kluft zwischen den Generationen berücksichtigen und schließen sollte; in der Erwägung, dass die Einbeziehung der lokalen, nationalen und europäischen Medien in die Popularisierung der europäischen Kultur und Geschichte ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Debatte und des bürgerschaftlichen Engagements ist;

C.

in der Erwägung, dass politische Bildung von einem Mehrebenenansatz ausgehen muss, der auf die lokalen, regionalen, nationalen, europäischen und weltweiten Dimensionen des Bürgersinns abzielt; in der Erwägung, dass der fortschreitende Prozess der Globalisierung und der europäischen Integration von der neuen Generation von Unionsbürgern verlangen wird, sich zunehmend auf verschiedenen Ebenen politisch zu engagieren, international zu leben und zu arbeiten und sich im täglichen Leben mit Unterschieden auseinanderzusetzen; in der Erwägung, dass kritisches Denken, zwischenmenschliche Fähigkeiten und bürgerschaftliche Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt und im gesellschaftlichen Leben zunehmend an Bedeutung gewinnen; in der Erwägung, dass die Gesellschaften immer vielfältiger werden, wodurch die Achtung der Vielfalt von Kulturen und Herkunft und die Ablehnung jeglicher Art von Diskriminierung von Frauen, LGTBIQ-Personen oder Minderheiten in Europa immer größere Bedeutung erlangen;

D.

in der Erwägung, dass die politische Bildung von einem bereichsübergreifenden Ansatz und einer gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen formaler, nichtformaler und informeller Bildung profitiert; in der Erwägung, dass die politische Bildung es ermöglicht, dass Lehrende und Lernende Werte, Einstellungen, Fähigkeiten und Wissen entdecken und die Welt auch mittels partizipativer Pädagogik gemeinsam verstehen;

E.

in der Erwägung, dass die in den Mitgliedstaaten zu beobachtenden gesellschaftspolitischen Veränderungen, die von sozialer Polarisierung und geringem Vertrauen in die Institutionen bis hin zu Rückschritten im Bereich der Demokratie, der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit, ausgrenzendem Nationalismus und der Instrumentalisierung des Euroskeptizismus für politische Zwecke reichen, zusammen mit dem Erstarken extremistischer Bewegungen, dem Wiederaufleben von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in all ihren Formen, mit Autoritarismus, Fehlinformationen und Desinformation eine ernsthafte Bedrohung für die europäischen Demokratien darstellen und die EU als Ganzes destabilisieren können; in der Erwägung, dass die Stärkung der politischen Bildung beim formalen, nichtformalen und informellen Kontexten durch lebenslanges Lernen eine wichtige Rolle dabei spielen könnte, diesem Trend entgegenzuwirken und einen offeneren politischen Diskurs und ein stärkeres Engagement der Bürger in den politischen und legislativen Prozessen auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern;

F.

in der Erwägung, dass die politische Unterstützung für die Union statt in Form ihrer konkreten Auswirkungen im Alltag der Bürger eher in Form von Gefühlen, Einstellungen und Werten zum Ausdruck kommt; in der Erwägung, dass es den Bürgern, insbesondere den jungen Menschen, an Nähe und Verständnis der demokratischen Prozesse und Beteiligungsmechanismen der Union mangelt; in der Erwägung, dass ein neuer europäischer Impuls für die politische Bildung ein Mittel sein kann, um junge Menschen zur Teilnahme an Wahlen zu ermutigen, die Anziehungskraft extremistischer und populistischer Diskurse einzudämmen und damit auch den sozialen Zusammenhalt zu stärken;

G.

in der Erwägung, dass das Aufkommen eines dynamischen Unionsbürgersinns durch einen Mangel an Kenntnissen und an Zugehörigkeitsgefühl, aber auch an Mechanismen, die die Beteiligung und den Dialog der Bürger ermöglichen, erschwert wird; in der Erwägung, dass die europäische Identität die vielfältigen lokalen, nationalen, geografischen, kulturellen oder sonstigen Identitäten, die eine Person haben kann, bereichert; in der Erwägung, dass unzureichende Kenntnisse oder Unwissenheit über die EU und ein schlechtes Verständnis ihrer Arbeitsweise und ihres konkreten Mehrwerts dazu beitragen können, dass ein demokratisches Defizit wahrgenommen wird, und zu Misstrauen, Desinteresse sowie einer ablehnenden Haltung der Bürger gegenüber der EU in den Mitgliedstaaten führen können;

H.

in der Erwägung, dass die Kommission in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zum Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen aufgefordert wurde, einen gemeinsamen Rahmen zu erstellen und Leitlinien mit konkreten Beispielen für die Vermittlung von Kenntnissen über die EU auszuarbeiten, damit das objektive und kritische Denken über den Nutzen der Europäischen Union für ihre Bürger gefördert wird;

I.

in der Erwägung, dass in der Entschließung vom 11. November 2021 über den europäischen Bildungsraum bei der Förderung eines Zugehörigkeitsgefühls zu Europa und eines Bürgersinns unter Sicherstellung der Rechte und Werte sowie bei der Schaffung fairer und gleichberechtigter Möglichkeiten und Stärkung des sozialen Zusammenhalts ein besserer Austausch von Lernenden, Lehrkräften und Wissen gefordert wird;

J.

in der Erwägung, dass die Kommission versäumt hat, in diesem strategischen Bereich eine substanzielle Initiative mit Systemcharakter zu ergreifen; in der Erwägung, dass bestehende EU-Programme wie Erasmus+ oder das Europäische Solidaritätskorps noch über ein erhebliches ungenutztes Potenzial verfügen, um die Umsetzung der politischen Bildung durch einen strategischeren Ansatz für die formalen, nichtformalen und informellen Lernkomponenten der Programme sowie durch eine wirksamere Koordinierung der Ressourcen zu verbessern; in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten aktiver werden sollten, um den Informationsfluss über die Europäische Union und die spezifischen Rechte und Pflichten zu verbessern und zu verstärken;

K.

in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten nationale Freiwilligenprogramme entwickelt haben; in der Erwägung, dass die Einführung und Weiterentwicklung dieser Programme wichtig ist, um die praktische politische Bildung zu fördern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, die Mobilisierung für Anliegen von allgemeinem Interesse zu ermöglichen, insbesondere für diejenigen, denen weniger Möglichkeiten offenstehen, und zur persönlichen und beruflichen Entwicklung der Teilnehmenden beizutragen; in der Erwägung, dass eine stärkere Mobilität der Bürger Europas dazu beitragen kann, das Zugehörigkeitsgefühl junger Menschen zu einer europäischen Gemeinschaft zu stärken und damit das Entstehen eines Europas der Bürger zu fördern; in der Erwägung, dass nationale Freiwilligenprogramme eine natürliche Brücke zur europäischen Mobilität für junge Menschen sein können, insbesondere für diejenigen, denen weniger Möglichkeiten offenstehen;

L.

in der Erwägung, dass das Europäische Solidaritätskorps, das 2018 als Nachfolger des 1996 eingerichteten Europäischen Freiwilligendienstes ins Leben gerufen wurde, das allgemeine europäische Mobilitätsprogramm für die Freiwilligentätigkeit ist, jedoch für den Zeitraum 2021–2027 über begrenzte Haushaltsmittel verfügt; in der Erwägung, dass größere Synergien und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Solidaritätskorps und den nationalen Freiwilligenprogrammen sowie zwischen den bestehenden nationalen Freiwilligenprogrammen über das Europäische Solidaritätskorps entwickelt werden sollten;

Der Stand der politischen Bildung in der EU

1.

bedauert, dass es keine gemeinsame Definition von politischer Bildung gibt; ist der Ansicht, dass die Vermittlung von politischer Bildung eine Kombination aus Wissen, Fähigkeiten, Methoden, Instrumenten, Inhalten, Kompetenzen, Einstellungen, Werten und Betreuung umfasst und wesentlich für die Entstehung von Solidarität und einem Gefühl von Zusammengehörigkeit ist;

2.

ist der Auffassung, dass die politische Bildung zumindest ein theoretisches Verständnis von politischen, rechtlichen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Konzepten und Strukturen, einschließlich derjenigen, die die europäische Ebene betreffen, sowie der globalen Entwicklungen vermitteln sollte, das dem Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung entspricht und mit praktischen Erfahrungen verknüpft ist; weist darauf hin, wie wichtig kritisches Denken und Medienkompetenz als integraler Bestandteil der politischen Bildung sind; betont, dass es einer pädagogischen Erneuerung und der Annahme eines theoretischen und praktischen Ansatzes für die politische Bildung in der Union bedarf; schlägt vor, die Definitionen im Bereich der politischen Bildung zu verwenden, die in der Charta des Europarats zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung sowie im Referenzrahmen des Europarats „Kompetenzen für eine demokratische Kultur“ enthalten sind;

3.

ist besorgt darüber, dass die Unionsbürgerschaft und allgemeine Aspekte von Staatsangehörigkeit in den nationalen Lehrplänen nur wenig Beachtung finden; stellt mit Besorgnis fest, dass nur die Hälfte der europäischen Schüler angaben, dass sie in der Schule etwas über Europa erfahren konnten; hebt hervor, dass die zustimmende Haltung der Schüler zur Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern mit tieferem staatsbürgerlichen Wissen positiv verbunden war; beklagt die zunehmenden Spannungen zwischen der nationalen und der europäischen Ebene in den Lehrplänen einiger Mitgliedstaaten; ist besorgt über die übermäßige Politisierung der politischen Bildung und deren Folgen, wie wiederholte und drastische Änderungen der Lehrpläne, und bekräftigt die Notwendigkeit einer langfristigen Stabilität und Kohärenz bei der Vermittlung von politischer Bildung;

4.

betont, dass gesellschaftspolitische und globale Veränderungen eine erhebliche Steigerung des derzeitigen Qualitätsniveaus und eine Verbesserung der Ansätze für die politische Bildung erfordern; ist besorgt darüber, dass männliche Schüler deutlich schlechter abschneiden als ihre Mitschülerinnen (13); ist besorgt angesichts der Unterschiede bei der durchschnittlichen politischen Bildung sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der Mitgliedstaaten; stellt fest, dass Schüler, die in ländlichen, abgelegenen, sozial benachteiligten Gebieten sowie Gebieten in äußerster Randlage leben, sich zusätzlichen Hindernissen gegenübersehen, wenn sie an Programmen zur politischen Bildung teilnehmen; bekräftigt, dass jeder einzelne Lernende Zugang zu einer qualitativ hochwertigen politischen Bildung haben muss, wobei der Schwerpunkt, neben anderen Ressourcen, auf den spezifischen Bedürfnissen in Bezug auf Finanzierung und Infrastruktur liegen muss, was für die erfolgreiche Schaffung eines europäischen Bildungsraums von entscheidender Bedeutung ist;

5.

weist darauf hin, dass zwar manche Aspekte der politischen Bildung in den meisten nationalen Lehrplänen enthalten sind, jedoch in Bezug auf die Bildungsstufen, in denen sie unterrichtet wird, die Gesamtstundenzahl, die dem Thema gewidmet wird, sowie auf ihre Inhalte und Methoden große Unterschiede zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten bestehen; stellt fest, dass es nur in manchen Mitgliedstaaten strukturierte Beurteilungen, Zielsetzungen, pädagogische Orientierungen oder spezielle Schulungen für Lehrkräfte gibt; stellt fest, dass selbst dann, wenn diese Elemente vorhanden sind, eine Kluft zwischen den nationalen Programmen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in den Schulen besteht;

6.

weist darauf hin, dass sich die Qualität des Unterrichts am stärksten auf den Lernerfolg auswirkt und dass daher die Aus- und Weiterbildung aller Lehrkräfte und Pädagogen, unabhängig von ihrer Fachrichtung, im Bereich politischer Bildung, und insbesondere im Hinblick auf die europäische und globale Dimension der politischen Bildung, eine Priorität sein muss;

7.

hebt hervor, dass der Mangel an soliden Forschungsergebnissen darüber, wie sich politische Bildung effektiv vermitteln und bewerten lässt, und das Fehlen geeigneter pädagogischer Instrumente zu diesem Zweck einen wirksamen Unterricht zur politischen Bildung erschweren; stellt fest, dass einige empirische Belege darauf hindeuten, dass Ansätze, die eine ganzheitliche Schule oder die gesamte Gemeinschaft einbeziehen, sich positiv auf die staatsbürgerlichen Fähigkeiten und Einstellungen auswirken; ist der Ansicht, dass bei der politischen Bildung partizipative pädagogische Ansätze berücksichtigt werden sollten, damit die Lernenden die Staatsbürgerschaft in all ihren Dimensionen und ihre Rolle in der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und der Gesellschaft im Allgemeinen sowie für die Europäische Union, die Mitgliedstaaten, den Einzelnen und die Gesellschaft im Allgemeinen erleben können;

8.

missbilligt, dass der politischen Bildung in der beruflichen Erstausbildung und in der Erwachsenenbildung nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird; fordert die Einbeziehung der politischen Bildung in sämtliche Bildungsstufen, angepasst an die spezifischen Merkmale und Bedürfnisse der Lernenden; bedauert, dass der Wert generationenübergreifender Lernkontexte, die den Dialog zwischen den Generationen fördern, nicht hinreichend betont wird;

9.

vertritt die Ansicht, dass es nie zu früh ist, um etwas über Staatsbürgerschaft auf regionaler, nationaler, europäischer und globaler Ebene zu lernen; stellt fest, dass die frühkindliche Bildung eine wichtige Rolle bei der Entwicklung relevanter sozialer und emotionaler Fähigkeiten spielt und den Grundstein für Wohlbefinden, Dialog, gegenseitigen Respekt, Verständnis und gemeinsame Werte legt;

10.

weist darauf hin, dass das nichtformale und das informelle Lernen wie beispielsweise die Freiwilligentätigkeit, die ehrenamtliche Tätigkeit, das Debattieren und der Sport bei der Ausbildung sozialer und staatsbürgerlicher Fähigkeiten, Kompetenzen und Verhaltensmuster und für die Heranbildung verantwortungsbewusster und aktiver Bürger eine zentrale pädagogische Rolle spielt;

EU-Politik im Bereich der politischen Bildung

11.

bedauert, dass der politische Konsens auf europäischer Ebene darüber, dass politische Bildung und die Vermittlung gemeinsamer europäischer Werte vorangebracht werden muss, nicht zur Setzung konkreter Ziele, Vorgaben, Benchmarks und Handlungen geführt hat; und kommt zu dem Schluss, dass politische Bildung von einer Umsetzungslücke betroffen ist;

12.

ist der Auffassung, dass der Beitrag von EU-Programmen zur Förderung bestimmter Dimensionen der politischen Bildung begrenzt ist — vor allem, weil es an expliziter direkter Unterstützung mangelt, die Ressourcen begrenzt sind und die geografische Abdeckung unausgewogen ist; bedauert, dass die von der EU finanzierten Projekte in diesem Bereich bisher keine weitreichenden langfristigen Auswirkungen haben;

13.

stellt fest, dass es im Bereich der politischen Bildung auf EU-Ebene an politischer Kohärenz mangelt und dass es derzeit kein politisches Instrument gibt, das alle einschlägigen Gremien und Behörden auf strukturierte Weise zusammenführt;

14.

kommt zu dem Schluss, dass EU-Programme wie beispielsweise Erasmus +, Horizont Europa, das Europäische Solidaritätskorps, die Programme „Rechte & Werte“ oder „Kreatives Europa“ meist indirekt zur aktiven Vermittlung politischer Bildung beigetragen haben; stellt jedoch fest, dass sie bislang noch keine systematische und dauerhafte Wirkung erzielen konnten;

15.

bekräftigt, dass der EU auf der Grundlage der Artikel 9, 10, 165 und 166 EUV sowie der Charta die Hauptverantwortung dafür zukommt, die politische Bildung in der EU zu fördern, um das Wissen ihrer Bürger über das europäische Projekt als Union demokratischer Staaten zu vertiefen und so ihren Bürgern das Recht auf uneingeschränkte Teilnahme am politischen Leben und an der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene zu garantieren;

16.

hebt das Bestreben hervor, durch ein gemeinsames akademisches Programm eine gemeinsame europäische Identität zu fördern und eine europäische Dimension fest in die Bildung zu integrieren, wie dies von den Bürgern im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck gebracht wurde, weist ferner auf die Forderung der jungen Menschen in Europa hin, Wissen über die Möglichkeiten und Vorteile Europas in die Lehrpläne aufzunehmen;

17.

stellt fest, dass manche Mitgliedstaaten den positiven Einfluss der politischen Entwicklungen in der EU anerkennen und Bildungsreformen im Bereich der politischen Bildung fördern;

18.

ist besorgt über das Fehlen wirksamer Maßnahmen der Kommission zur Förderung des Referenzrahmens „Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen“ von 2018 ist, während andere Grundkompetenzen in den ET-2020-Benchmarks enthalten sind oder durch spezielle Kompetenzrahmen unterstützt werden, um den Unterricht und die Übernahme auf nationaler Ebene zu erleichtern;

19.

verweist auf die Verleihung des Europäischen Bürgerpreises 2021 an Debatteninitiativen von Studierenden; ist der Auffassung, dass in einem Klima zunehmender Polarisierung die demokratische Debatte wichtiger denn je ist; vertritt die Ansicht, dass die Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen für die Debatte ein integraler Bestandteil der politischen Bildung ist;

20.

weist auf die Bedeutung der politischen Bildung für die Schaffung eines Bewusstseins für den Klimawandel und die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 hin; betont den Zusammenhang zwischen politischer Bildung und Bildung für Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung einer Koordinierung der Bemühungen um die Einbeziehung beider Bereiche in Politik, Lehrpläne, pädagogische Ansätze und Methoden des formalen, nichtformalen und informellen Lernens und der Bildung;

Empfehlungen für eine erneuerte politische Bildung in der EU

21.

regt die Mitgliedstaaten dazu an, ihre Bildungssysteme und alle Arten von auf die EU bezogenen Inhalten in den Lehrplänen aller Bildungsstufen — auch der beruflichen Bildung und der Ausbildung — zu unterstützen, zu überprüfen und zu aktualisieren, um so die EU-Dimension zu stärken, und bestärkt die Regionen und die lokalen Behörden insbesondere dann, wenn ihnen unmittelbare Kompetenzen im Bildungssystem zufallen, ebenso zu verfahren;

22.

hebt in dieser Hinsicht hervor, wie wichtig es ist, bei der Bildung im Bereich Unionsbürgerschaft die sprachliche Vielfalt zu berücksichtigen, wobei Minderheiten- und Regionalsprachen sowie bedrohte Sprachen gebührend zu berücksichtigen sind;

23.

bekräftigt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten und die Bildungsgemeinschaft, alle Menschen, einschließlich Menschen mit Migrationshintergrund, Migranten, Flüchtlinge und Glaubensgemeinschaften, in bidirektionale, respektvolle und stärkende Prozesse zum Aufbau einer Bürgerschaft einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass sie am staatsbürgerlichen und kulturellen Leben teilhaben; ist der Auffassung, dass die Förderung eines besseren Verständnisses der Bürger für die historischen und persönlichen Ursachen der Reise von Migranten, einschließlich des Kolonialismus, sowie für die gemeinsamen kulturellen Hintergründe eine wichtige Komponente des Weltbürgersinns ist;

24.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten für die berufliche und lebenslange Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, Pädagogen, Familien und der breiteren Bildungsgemeinschaft zu verbessern und auszuweiten und ihnen angemessene Unterstützung und Ressourcen für die Vermittlung von politischer Bildung zur Verfügung zu stellen, die in enger Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Akteuren auf EU- und nationaler Ebene entwickelt werden;

25.

fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, einen gemeinsamen Kompetenzrahmen für die politische Bildung von Lehrkräften und Schülern für die Schlüsselkompetenz „Bürgerschaft“ zu entwickeln, der mehrsprachige und interkulturelle Kompetenzen von Pädagogen einschließt und die lokalen, regionalen, nationalen, europäischen und globalen Abgrenzungen berücksichtigt, ähnlich wie der Europäische Rahmen für digitale Kompetenzen, der Europäische Rahmen für unternehmerische Kompetenz, der Europäische Rahmen für persönliche, soziale und Lernkompetenzen und der vor kurzem ins Leben gerufene Europäische Rahmen für Nachhaltigkeitskompetenz, wobei Beziehungen zwischen allen Rahmen hergestellt werden sollten;

26.

betont die Notwendigkeit, Mobilitätsmöglichkeiten, gegenseitiges Lernen und den Austausch bewährter Praktiken zwischen Lehrkräften zu fördern und zu unterstützen; erachtet die hybriden und flexiblen Mobilitätsmerkmale des Programms Erasmus+ 2021–2027 als Chance, die Mobilität der derzeitigen und künftigen Lehrkräfte zu verbessern; fordert die Kommission auf, die kurzfristige Mobilität von Lehrkräften zu fördern und langfristige Mobilitätspartnerschaften aufzubauen, wobei digitale Mittel genutzt werden, ohne die physische Mobilität und den zwischenmenschlichen Austausch zu ersetzen;

27.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu EU-Themen für Lehrkräfte, sonstiges Bildungspersonal, Jugendbetreuer und -ausbilder innerhalb der Arbeitszeit zu fördern und zu erleichtern, einschließlich durch Module im Ausland, die es ihnen ermöglichen, einen Teil ihrer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat zu absolvieren, und indem sie die Anerkennung ihrer Kompetenzen zur Vermittlung von Wissen über die EU sicherstellen;

28.

fordert die Schaffung und Förderung einer Auszeichnung als „Europa-Lehrkraft“; bekräftigt seine Forderung, „Erasmus+-Lehrkräfteakademien“ zu fördern und zu entwickeln, um eine europäische Dimension in die Bildung einzubringen; fordert die Kommission auf, eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine Erasmus+-Lehrkräfteakademie zu veröffentlichen, die der politischen Bildung gewidmet ist und sich an Lehrkräfte, Ausbilder und Lernende sowohl aus formalen als auch aus nichtformalen Sektoren, darunter dem Sektor der beruflichen Bildung, richtet;

29.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Synergien zu verstärken, um die systemische Wirkung der politischen Bildung zu erhöhen, und gemeinsam an der Entwicklung eines Erstausbildungsmoduls für Lehrkräfte zu arbeiten, um diese mit den europäischen Bildungssystemen, bewährten pädagogischen Verfahren, den EU-Austauschplattformen, den Instrumenten und den Partnerschaften vertraut zu machen, die die europäischen Werte widerspiegeln und die Entstehung einer europäischen Kultur der politischen Bildung fördern, wobei die Unterschiede in Europa anerkannt werden; betont, dass diese Art von Unterrichtsmodul in das Programm der „Lehrkräfteakademien“ aufgenommen werden muss;

30.

fordert die Anerkennung und Validierung von staatsbürgerlichen Kompetenzen, die durch nichtformales und informelles Lernen, einschließlich Jugendarbeit und Freiwilligenarbeit, erworben wurden, und die Stärkung der Verknüpfungen zwischen formalem, nichtformalem und informellem Lernen in der politischen Bildung;

31.

ist der Ansicht, dass im Rahmen für Zusammenarbeit nach ET 2020 das Augenmerk auf die Entwicklung von Lehrplänen und nationalen Bewertungen im Bereich der politischen Bildung gerichtet werden sollte, die alle maßgeblichen Aspekte des Fachgebiets umfassen und sich im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen des Europarates „Kompetenzen für eine demokratische Kultur“ und dem Europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen befinden, insbesondere im Hinblick auf soziale und staatsbürgerliche Kompetenzen, wobei auch die informelle und nichtformale Bildung sowie deren Koordinierung und Förderung berücksichtigt werden sollten;

32.

fordert die Einrichtung einer neuen Arbeitsgruppe, die sich mit politischer Bildung befasst und an die Arbeit der nach der Pariser Erklärung von 2015 eingerichteten ET-2020-Arbeitsgruppe zur Förderung gemeinsamer Werte und inklusiver Bildung anknüpfen soll;

33.

fordert die Entwicklung konkreter und messbarer Ziele und Benchmarks für die politische Bildung, einschließlich der politischen Bildung in Europa, im strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für den europäischen Raum und über den Zeitraum 2021–2030 hinaus; weist darauf hin, dass diese Ziele in Zielvorgaben für 2025 mit spezifischen Zielvorgaben für benachteiligte Lernende umgesetzt und in einen spezifischen europäischen Aktionsplan für politische Bildung aufgenommen werden sollten, der die Perspektive des lebenslangen Lernens, beginnend in der frühen Kindheit, berücksichtigt;

34.

betont, dass ein stärker strukturierter Ansatz für die Ermittlung und Verbreitung der Ergebnisse von Projekten zur politischen Bildung im Rahmen von EU-Programmen erforderlich ist, insbesondere Erasmus+, Horizont Europa, Europa für Bürgerinnen und Bürger, das Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, Kreatives Europa und das Europäische Solidaritätskorps und seiner Nachfolger, um die Ergebnisse in der gesamten Union unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments in den Prozess auszuweiten; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck ein ständiger Überprüfungs- und Analysemechanismus auf EU-Ebene eingerichtet werden muss, um bewährte Verfahren zu ermitteln, die verbreitet und weithin verstärkt werden können, um zu dauerhaften politischen und systemischen Veränderungen beizutragen;

35.

betont die Notwendigkeit, die Forschung darüber, wie die politische Bildung am besten vermittelt und bewertet werden kann, entscheidend voranzutreiben, insbesondere im Hinblick auf die frühkindliche Erziehung, sowie die Rolle der formalen, nichtformalen und informellen Lernmöglichkeiten und die Überwachung ihrer Umsetzung auf der Grundlage ausreichender und aktualisierter Vergleichsdaten aus allen Mitgliedstaaten; hebt die Bedeutung der Leitaktion 2, der Leitaktion 3, der Jean-Monnet-Lehrstühle und des Programms „Horizont Europa“ hervor; begrüßt die stärkere Ausrichtung der Leitaktion 2 auf „gemeinsame Werte, bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe“ im Rahmen von Erasmus+ 2021–2027;

36.

betont, dass mehr in Bildungsformate zur Europäischen Union an Schulen und Universitäten investiert werden muss, indem bestehende Netzwerke gestärkt und neue, an diese Art von Fortbildung angepasste Lehrpläne ausgearbeitet werden; fordert die Einbeziehung von auf Europaangelegenheiten spezialisierten Fakultäten in die Erforschung der bestgeeigneten Lehrmethoden und -instrumente für die politische Bildung und deren Einsatz unter Nutzung verfügbarer EU-Mittel und -Ressourcen;

37.

betont, dass die inhaltliche Ausrichtung von politischer Bildung Hand in Hand mit der Vermittlung digitaler Kompetenzen und Bildung gehen muss, um nicht nur dem digitalen Wandel Rechnung zu tragen, sondern auch digitale Medien verantwortungsbewusst nutzen zu können;

38.

fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, eine gemeinsame, partizipative Bildungsforschung zu entwickeln, insbesondere EU-weit vergleichbare Tests im Bereich der politischen Bildung, einschließlich der Unionsbürgerschaft, die über ein klar umrissenes Mandat klar definierte Ziele im Rahmen der EU-Zuständigkeiten verfügt; empfiehlt die Durchführung einer speziellen Eurobarometer-Umfrage über allgemeine Kenntnisse der Bürger über die EU, um den Umfang der derzeitigen Inforeihe über die Unionsbürgerschaft und die Demokratie zu erweitern;

39.

fordert die Kommission auf, Lernmodule der Unionsbürgerschaft und ein Besuchsprogramm für Stätten des Erbes und des Gedenkens, die für die Union und die Gastländer von historischer Bedeutung sind, zur Förderung eines interkulturellen und dialogbasierten Zugangs zur Geschichte und Stärkung der europäischen Werte und Grundsätze als festen Bestandteil in alle Mobilitätsangebote im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps aufzunehmen;

40.

fordert die Kommission auf, die politische Bildung für alle Bürger, einschließlich der Erwachsenen, aktiver zu fördern und dies in den einschlägigen Finanzierungsprogrammen sowie in den Arbeitsgruppen zu berücksichtigen; ersucht die Kommission, die Initiativen der Europäischen Kompetenzagenda mit staatsbürgerlichen Kompetenzen zu verknüpfen und die digitale Bürgerschaft in die Entwicklung des Europäischen Zertifikats für digitale Kompetenzen einzubeziehen;

41.

fordert die Schaffung von europäischen Abzeichen für Schulen und Universitäten, die sich aktiv für politische Bildung einsetzen; fordert die Schaffung eines europäischen Preises zur Unterstützung von Pädagogen und lokalen Akteuren, die sich aktiv für die Bildung über Europa engagieren;

42.

fordert die Kommission auf, die Einführung eines neuen spezifischen Aktionsbereichs im Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ zur Förderung der politischen Bildung zu prüfen und dafür entsprechende Mittelzuweisungen vorzusehen sowie die Maßnahmen und Aktivitäten zur politischen Bildung im Rahmen von Erasmus+ und Horizont Europa durch entsprechende Aufforderungen zu verstärken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Europäische Jahr der Jugend 2022 optimal zu nutzen, um spezifische Programme und Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Bürgerschaft und Identität zu erarbeiten;

43.

ist der Ansicht, dass es wichtig ist, die auf EU-Ebene bestehenden Möglichkeiten in der Gemeinschaft für berufliche Bildung weiter zu verbreiten; hält es für wichtig, maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten, um den Zugang zu den Programmen zu erleichtern; fordert, dass bei allen EU-Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung ein besonderer Schwerpunkt auf die politische Bildung gelegt wird, insbesondere im Rahmen der Maßnahmen der Zentren für berufliche Exzellenz;

44.

hebt die Rolle des Hauses der europäischen Geschichte bei der Förderung der Entwicklung spezifischer Programme, Instrumente und Aktivitäten hervor, mit denen die europäische Integration und ihre Grundwerte, insbesondere für Schüler und Lehrkräfte auf allen Bildungsebenen, überzeugend dargestellt und vermittelt werden; ersucht die Kommission, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um die Möglichkeiten einer Dezentralisierung des Hauses der europäischen Geschichte zu prüfen, um die Zugänglichkeit auch für die Mitgliedstaaten und insbesondere für die Bildungsgemeinschaft zu verbessern, unter anderem durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen der Mitgliedstaaten, Wanderausstellungen und einem Netzwerk ständiger Delegationen;

45.

fordert eine umfassende europäische Strategie für die europäische politische Bildung sowie die Schaffung von Plattformen zur Förderung ihrer Umsetzung, die sich insbesondere auf die gemeinsamen demokratischen Werte und Grundsätze der EU sowie auf die Grundrechte konzentrieren — darunter Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Gleichheit, Toleranz, Achtung der Vielfalt und Gewissensfreiheit — mit dem Ziel, das Verständnis der Bürger für die Institutionen und Entscheidungsprozesse der EU und die EU-Politik zu verbessern, Kompetenzen besser zu verteilen, das Bewusstsein für die Vorteile, Rechte und Pflichten der EU-Bürgerschaft zu schärfen, Kenntnisse über den europäischen Integrationsprozess und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung an den demokratischen Prozessen und der Entscheidungsfindung der EU zu verbessern und das gemeinsame Zugehörigkeitsgefühl zu stärken;

46.

ermutigt Organisationen der Zivilgesellschaft, Institutionen, Experten und Fachkräfte, die im Bereich der politischen Bildung tätig sind, die Zusammenarbeit zu intensivieren und mithilfe offener transnationaler Netzwerke Synergien zu entwickeln; hebt die Rolle hervor, die die Plattform „Networking European Citizenship Education“ bei der Bereitstellung von Foren und dem Streben nach einer stärkeren Priorisierung der politischen Bildung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gespielt hat; fordert eine weitere Institutionalisierung solcher europäischen Netzwerke, die Initiativen zur politischen Bildung innerhalb und außerhalb der Union entwickeln und fördern;

47.

betont, dass die Strategie eine Perspektive des lebenslangen Lernens und der Gemeinschaft beinhalten sollte, die den informellen und nichtformalen Sektor sowie Unternehmen und NRO einbezieht, insbesondere solche, die EU-Mittel erhalten, und die direkt dazu beitragen sollte, das Wissen über die EU bei den Teilnehmern und den Gemeinschaften, in denen sie leben, zu verbessern;

48.

ist der Ansicht, dass diese Strategie Synergien mit einschlägigen EU-Maßnahmen im Bereich der Jugend und der EU-Politik zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in allen Formen, von Hass gegen LGTBIQ-Personen und Diskriminierung von Frauen und Minderheiten beinhalten sollte, indem Verbindungen zum EU-Aktionsplan gegen Rassismus und zu Finanzierungsinstrumenten wie dem Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ geschaffen werden;

49.

fordert die durchgängige Berücksichtigung der politischen Bildung in allen einschlägigen EU-Programmen und die Verstärkung der Synergien zwischen diesen Programmen, um die systemische Wirkung der politischen Bildung zu erhöhen, unter anderem durch die Einführung und Bereitstellung eines Moduls zur Unionsbürgerschaft, das als Lehrgang vor oder parallel zur Durchführung eines aus den EU-Strukturfonds finanzierten Projekts oder einer Mobilitätsmöglichkeit im Rahmen von Programmen wie Erasmus+ oder dem Europäischen Solidaritätskorps absolviert werden kann; ist der Ansicht, dass die Absolvierung eines Moduls zum Thema Unionsbürgerschaft mit einer Zertifizierung durch kleinteilige Leistungsnachweise (micro-credentials) einhergehen sollte;

50.

ermutigt die Kommission, sich im Rahmen der Verhandlungen mit den Kandidatenländern für die EU-Mitgliedschaft für die Wissensvermittlung über die EU in der Schule einzusetzen;

51.

betont, dass mehr in Bildungsformate zur Europäischen Union an Schulen und Universitäten sowohl für die formale als auch für die berufliche Bildung investiert werden muss, indem neue Lehrpläne ausgearbeitet werden; fordert die Kommission auf, eine Empfehlung mit indikativen Lehrplänen zur politischen Bildung über die EU und die globale staatsbürgerliche Erziehung für die Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung sowie für die berufliche Bildung vorzuschlagen, die von den Mitgliedstaaten unter uneingeschränkter Beachtung der Vertragsbestimmungen, insbesondere des Artikels 165 AEUV, auf freiwilliger Basis angenommen werden sollen und die gemeinsam mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten, auf Europaangelegenheiten spezialisierten Fakultäten, Lehrkräften, Pädagogen, Studierenden und der breiteren Bildungsgemeinschaft entwickelt werden und mit Fördermaßnahmen für ihre Einführung einhergehen; vertritt die Ansicht, dass diese gemeinsamen anschaulichen Lehrpläne ein besseres Verständnis der Geschichte der europäischen Integration, der Organisation und Struktur bestehender EU-Institutionen, der europäischen Wahl- und Entscheidungsprozesse, einschließlich der Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der EU, fördern sollten, wobei verschiedene pädagogische Ansätze und Methoden, einschließlich des theoretischen und projektbasierten Lernens, kombiniert werden sollten, die sich an den Bedürfnissen der Lernenden orientieren;

52.

fordert die Kommission auf, ihre Arbeit im Bereich der politischen Bildung zu intensivieren, um den Zugang zu politischer Bildung und deren Qualität in allen Mitgliedstaaten zu verbessern und die Entwicklung einer europäischen Dimension der politischen Bildung zu fördern; ist der Auffassung, dass eine ständige Struktur für die Schaffung von Synergien auf europäischer Ebene im Bereich der politischen Bildung, die Verwaltung der dafür diesem Bereich bereitgestellten EU-Mittel und die Koordinierung der Bemühungen um gemeinsame Methoden, Praktiken, Instrumente und Inhalte zuständig sein sollte; ist der Ansicht, dass sie auch mit der Datenerhebung und der Bewertung der Auswirkungen der von der Union finanzierten Maßnahmen zur politischen Bildung beauftragt werden sollte, um die erfolgreichsten Maßnahmen zu verbreiten und auszuweiten und es der Kommission zu ermöglichen, auf dieser Grundlage politische und legislative Initiativen in diesem Bereich vorschlagen zu können; ist der Ansicht, dass sie die Möglichkeiten zur Ausbildung von Lehrkräften und Pädagogen im Bereich der politischen Bildung unterstützen und den länderübergreifenden Austausch fördern sollte;

53.

ist der Ansicht, dass es dringend notwendig ist, die Arbeit in dieser Richtung durch die Einführung einer Durchführbarkeitsmaßnahme anzustoßen, die sich auf die Erhebung von Daten und die Bewertung der Auswirkungen von Maßnahmen zur politischen Bildung konzentriert und von einem speziellen Referat für politische Bildung innerhalb der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur der Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur koordiniert wird; ist der Ansicht, dass dies eine Gelegenheit sein könnte, die Unterstützung und Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der politischen Bildung und deren Umsetzung zu verstärken, eine strategische Orientierung für die Entwicklung nationaler Strukturen und Lehrpläne für politische Bildung zu geben und gemeinsame Mindeststandards in Bezug auf Inhalt und Methodik der politischen und staatsbürgerlichen Bildung in der gesamten Union festzulegen; ist der Ansicht, dass diese Referate zu diesem Zweck die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die Lernenden und die gesamte Lerngemeinschaft einbeziehen sollten;

54.

lobt das Programm der Botschafterschulen, das die Schüler für die parlamentarische Demokratie und die europäischen Werte sensibilisiert, sowie die Euroscola-Initiative, die Schülern der Sekundarstufe praktische Erfahrung im Plenarsaal des Europäischen Parlaments bietet und einen nachhaltigen Mehrwert im Hinblick auf die individuelle Vermittlung von politischer Bildung und die aktive Teilnahme am demokratischen Leben darstellt; fordert die Einführung einer Zertifizierung und die Anerkennung der von den Teilnehmern erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowohl für die Lernenden als auch für die Lehrkräfte; ist der Auffassung, dass es sich hierbei um ein bewährtes Verfahren handelt, das es verdient, ausgeweitet zu werden, um eine systemische Wirkung in der gesamten Union zu erzielen;

55.

regt alle Mitgliedstaaten dazu an, nationale Freiwilligenprogramme einzurichten und zu entwickeln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die gegenseitige Anerkennung der nationalen Systeme zu sorgen und die europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Bürgerdienste und Freiwilligentätigkeit junger Menschen zu verstärken; ermutigt die nationalen Freiwilligenprogramme und Bürgerdienste, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit europäische Mobilitätserfahrungen zu sammeln;

56.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mobilität der Bürger Europas im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps, das sich an junge Menschen richtet, zu entwickeln, um zu einer echten europäischen Bürgerbeteiligung und zu europäischen Dienstleistungen beizutragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auf, die Mittel für das Europäische Solidaritätskorps erheblich aufzustocken; betont, dass die europäischen Normen für die Freiwilligentätigkeit, wie finanzielle Unterstützung für Freiwillige, Versicherung, Lernen, Schulung, Inklusion und der Grundsatz, dass kein Arbeitsplatz ersetzt werden darf, bei jeder künftigen Entwicklung des Europäischen Solidaritätskorps maßgebend sein müssen; betont, dass die Tätigkeiten des Europäischen Solidaritätskorps die nationalen Freiwilligenprogramme oder Bürgerdienste nur ergänzen, nicht aber ersetzen können;

57.

ist der Auffassung, dass die Insel Ventotene und ihr Manifest eine entscheidende Rolle in der Geschichte der europäischen Integration gespielt haben; hebt ihre Rolle als symbolträchtiger Erinnerungsort für die europäische Integration und als Referenz für den Schutz der gemeinsamen europäischen Werte hervor; hebt ihren Beitrag zur Förderung der europäischen politischen Bildung hervor, insbesondere durch die aktive Beteiligung junger Menschen an dem jährlichen Seminar zur europäischen Integration, das im Jahr 1982 von Altiero Spinelli initiiert wurde; betont ferner die symbolische Bedeutung der Arbeiten zur Rückforderung des Carcere di Santo Stefano und sein Potenzial, ein Referenzzentrum für ständigen kulturellen Austausch, öffentliche Veranstaltungen, Ausstellungen und Debatten zu werden; betrachtet sie daher als eine historische Stätte der moralischen und intellektuellen Entwicklung der europäischen Werte;

58.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gleichermaßen in die formellen Maßnahmen der politischen Bildung und in die Unterstützung der informellen politischen Bildung im Rahmen von Lehrplan- und außerschulischen Aktivitäten zu investieren und die EU-Programme zur Förderung von allgemeiner und politischer Bildung zu verstärken; fordert, dass in die Aufbau- und Resilienzfazilität und die mit EU-Mitteln finanzierten Bildungsprogramme spezifische Ziele im Zusammenhang mit der politischen Bildung aufgenommen werden; fordert, dass mehr finanzielle Mittel für die Tätigkeiten, Instrumente und Maßnahmen des Parlaments zur Förderung der politischen Bildung in allen Mitgliedstaaten, insbesondere für Euroscola, bereitgestellt werden; fordert die Kommission auf, die vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte zur Stärkung der politischen Bildung zu genehmigen; besteht darauf, dass ein eigener Haushalt für die Entwicklung EU-weit vergleichbarer Tests im Bereich der politischen Bildung eingerichtet werden muss;

59.

ist der Ansicht, dass die Konferenz zur Zukunft Europas eine günstige Gelegenheit ist, um auf mehreren Ebenen eine Diskussion über die Politikentwicklung in den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur zu führen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die abschließenden Berichte der Arbeitsgruppe „Bildung, Kultur, Jugend und Sport“ der Konferenz anzunehmen und voranzutreiben; ist daher der Ansicht, dass im Bildungsbereich, zumindest im Bereich der politischen Bildung, gemeinsame Zuständigkeiten eingeführt werden sollten, wobei die Ausübung dieser Zuständigkeiten durch die EU „nicht dazu führen darf, dass die Mitgliedstaaten an der Ausübung ihrer eigenen Aufgaben gehindert werden“;

60.

fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Errichtung eines Denkmals der Europäischen Union in jeder Gemeinde der Mitgliedstaaten zu unterstützen, um den Bürgerinnen und Bürgern ein sichtbares Symbol der europäischen Integration zu bieten;

61.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um die Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (14) zu verstärken, da viele der auf diese Weise erworbenen Kompetenzen nebeneinander bestehen, einander ergänzen oder für die Entwicklung von Bürgerkompetenzen absolut unerlässlich sind;

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62.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 182.

(2)  ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 2.

(3)  ABl. C 415 vom 1.12.2020, S. 16.

(4)  ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.

(5)  ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 1.

(6)  ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1.

(7)  ABl. C 241 vom 21.6.2021, S. 3.

(8)  ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 57.

(9)  ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 16.

(10)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0452.

(11)  ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 11.

(12)  ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 96.

(13)  Schulz, W. et al., Becoming Citizens in a Changing World, IEA International Civic and Citizenship Education Study 2016 International Report, Springer, Cham, 2016.

(14)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.