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9.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 347/181 |
P9_TA(2022)0076
Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2022
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2022 (2022/2006(INI))
(2022/C 347/15)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 136, |
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unter Hinweis auf das den Verträgen beigefügte Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf das den Verträgen beigefügte Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, |
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unter Hinweis auf den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, |
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unter Hinweis auf das auf der Grundlage des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris und die Ziele für nachhaltige Entwicklung, |
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unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (1), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet (3), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet (4), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (5), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (6), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (7), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (8), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (9) (im Folgenden „Konditionalitätsverordnung“), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (10) (Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas — Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2021 mit dem Titel „Wirtschaftspolitische Koordinierung im Jahr 2021: Überwindung von COVID-19, Unterstützung der Erholung und Modernisierung unserer Wirtschaft“ (COM(2021)0500), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ (COM(2021)0102), |
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unter Hinweis auf die Erklärung von Porto für soziales Engagement vom 7. Mai 2021, die von dem Rat, der Kommission, dem Parlament und den Sozialpartnern getragen wurde, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. November 2021 mit dem Titel „Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2022“ (COM(2021)0740), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 24. November 2021 mit dem Titel „Warnmechanismusbericht 2022“ (COM(2021)0741) und die Empfehlung der Kommission vom 24. November 2021 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2021)0742), |
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unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 16. Februar 2021 mit dem Titel „Financial stability implications of support measures to protect the real economy from the COVID-19 pandemic“ (Auswirkungen der Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz der Realwirtschaft vor der COVID-19-Pandemie auf die Finanzstabilität), |
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unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Identifying Europe’s recovery needs“ (Ermittlung des Bedarfs in Europa in Bezug auf den Wiederaufbau), |
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unter Hinweis auf die Herbstprognose 2021 der Kommission vom 11. November 2021, |
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unter Hinweis auf die Bewertung des angemessenen haushaltspolitischen Kurses für das Euro-Währungsgebiet im Jahr 2022 vom 16. Juni 2021 durch den Europäischen Fiskalausschuss, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juni 2021 zu dem Thema „Die Kontrolle des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit der laufenden Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durch die Kommission und den Rat“, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2020 zu dem Thema „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa — Finanzierung des Grünen Deals“, |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Fiskalausschusses vom 10. November 2021, |
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unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2021 über die Überprüfung des makroökonomischen Rechtsrahmens mit dem Ziel einer besseren Wirkung auf die Realwirtschaft in Europa und einer größeren Transparenz der Entscheidungsfindung und der demokratischen Rechenschaftspflicht (11), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2022 zu Russlands Aggression gegen die Ukraine (12), |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0034/2022), |
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A. |
in der Erwägung, dass das Europäische Semester bei der Koordinierung der wirtschafts- und haushaltspolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten eine wichtige Funktion übernimmt und dadurch die makroökonomische Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion sichert; in der Erwägung, dass bei diesem Prozess die Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte und des europäischen Grünen Deals sowie andere Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzsektor und der Besteuerung nicht außer Acht gelassen werden dürfen; in der Erwägung, dass die Einbeziehung dieser Fragen den hauptsächlich wirtschafts- und fiskalpolitischen Charakter des Europäischen Semesters nicht beeinträchtigen darf; |
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B. |
in der Erwägung, dass sich die Wachstumsrate des Pro-Kopf-BIP der Wirtschaftsprognose der Kommission vom Winter zufolge im Jahr 2022 sowohl im Euro-Währungsgebiet als auch in der EU der 27 auf 4,0 % belaufen soll und 2023 voraussichtlich auf 2,7 % im Euro-Währungsgebiet bzw. 2,8 % in der EU der 27 fallen wird; |
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C. |
in der Erwägung, dass die Winterprognose der Kommission einen signifikanten Unterschied im Tempo der Erholung in den verschiedenen Mitgliedstaaten mit einem BIP-Wachstum zeigt, das von 2,8 % bis 13,7 % reicht; |
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D. |
in der Erwägung, dass die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise zu einer Zunahme von Ungleichheit in sozialer, territorialer, wirtschaftlicher, intergenerationeller und geschlechtsspezifischer Hinsicht geführt hat; |
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E. |
in der Erwägung, dass der Winterprognose der Kommission zufolge die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Jahr 2021 im Euro-Währungsgebiet auf 7,0 % und in der EU der 27 auf 6,4 % gesunken ist; |
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F. |
in der Erwägung, dass die beispiellose Wirtschaftsrezession im Jahr 2020 und die als Reaktion auf die Pandemie ergriffenen Maßnahmen die Staatsschuldenquote im Jahr 2021 auf 100 % im Euro-Währungsgebiet und 92,1 % in der EU der 27 hochschnellen ließen; |
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G. |
in der Erwägung, dass es struktureller, sozial ausgewogener, wachstumsfördernder und nachhaltiger Reformen und eines angemessenen Investitionsniveaus bedarf, um die Produktivität in der EU und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; |
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H. |
in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie eine rasche und effiziente Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität erfordert; in der Erwägung, dass bei allen Aufbau- und Resilienzplänen jede der sechs Säulen und die allgemeinen und spezifischen Ziele der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität berücksichtigt und die damit einhergehenden übergreifenden Grundsätze beachtet werden sollten; |
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I. |
in der Erwägung, dass im Rahmen des Europäischen Semesters Schwierigkeiten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ermittelt wurden; |
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J. |
in der Erwägung, dass Fragen, die die mögliche Zukunft des finanzpolitischen Rahmens der EU betreffen, in einem eigenen Initiativbericht des Europäischen Parlaments behandelt wurden; |
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K. |
in der Erwägung, dass die beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekte der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum im Rahmen des begleitenden Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte im Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2022“ untersucht werden; |
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L. |
in der Erwägung, dass in einem speziellen Initiativbericht des Europäischen Parlaments auf Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität eingegangen wird; |
Wirtschaftsaussichten für die EU
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1. |
stellt fest, dass sich die europäische Wirtschaft schneller als erwartet von den verheerenden Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie erholt; hebt hervor, dass rechtzeitige und innovative politische Interventionen bei der Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie auf die europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung waren und auch künftig sein werden; |
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2. |
betont, dass der Konflikt in der Ukraine und die strengen Sanktionen gegen die Russische Föderation unweigerlich negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU haben werden; fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu finden und zu erleichtern, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Sanktionen aufzufangen; |
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3. |
zeigt sich angesichts aufkommender neuer Virusvarianten, lokaler pandemiebedingter Ausgangsbeschränkungen, gestiegener Energiepreise, des Inflationsdrucks, angebotsseitiger Störungen und eines sich abzeichnenden Arbeitskräftemangels besorgt; stellt fest, dass diese Risiken ein erhebliches Maß an Unsicherheit schaffen und die Aussichten für das Wirtschaftswachstum in den kommenden Monaten beeinträchtigen und den Übergang zu einer nachhaltigeren, verstärkt digitalen, wettbewerbsfähigeren und zukunftssichereren Wirtschaft verzögern könnten; |
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4. |
stellt fest, dass davon ausgegangen wird, dass alle Mitgliedstaaten bis Ende 2022 wieder das Produktionsniveau erreichen, das sie vor der Pandemie hatten; ist beunruhigt darüber, dass die Geschwindigkeit der Erholung in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen bislang unterschiedlich ausfällt, wobei im Jahr 2021 erhebliche Unterschiede und ein Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten zu verzeichnen waren; stellt jedoch fest, dass die Erholung in den Jahren 2022 und 2023 voraussichtlich gleichmäßiger ausfallen wird; betont, dass die prognostizierten Wachstumsraten für die EU in den Jahren 2022 und 2023 niedriger sind als das vorhergesagte weltweite Wirtschaftswachstum beim BIP; |
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5. |
stellt fest, dass die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Krise für Unternehmen in den Bereichen Tourismus, Gastgewerbe und Kultur, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, besonders schwerwiegend war; betont, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die in höherem Maße von solchen Dienstleistungen abhängig waren, am meisten unter den wirtschaftlichen Folgen gelitten haben; |
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6. |
würdigt das Konzept der europäischen Solidarität, das der Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität zugrunde liegt; weist darauf hin, dass eine transparente und erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität dazu beitragen wird, die Volkswirtschaften und Gesellschaften der EU wohlhabender, nachhaltiger, inklusiver, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen und sie besser auf den ökologischen und digitalen Wandel vorzubereiten, wobei auch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gefördert wird; |
Verantwortungsvolle und nachhaltige Fiskalpolitik
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7. |
stellt fest, dass die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch 2022 weiter angewandt und voraussichtlich 2023 außer Kraft gesetzt wird, sofern die der Aktivierung zugrunde liegenden Umstände nicht mehr bestehen; |
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8. |
ist der Ansicht, dass eine Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU notwendig ist; teilt die Auffassung des Europäischen Fiskalausschusses, dass ein klarer Weg hin zu einem überarbeiteten fiskalpolitischen Rahmen festgelegt werden muss, vorzugsweise vor der Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel; |
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9. |
nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, Leitlinien für die Haushaltspolitik in der Zeit bis zur Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel bereitzustellen, die sowohl der konkreten wirtschaftlichen Lage der einzelnen Mitgliedstaaten als auch den Diskussionen über den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung Rechnung tragen; weist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 8. Juli 2021 zur Überprüfung des makroökonomischen Rechtsrahmens hin; |
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10. |
ist davon überzeugt, dass die Koordinierung der nationalen fiskalpolitischen Maßnahmen für die Unterstützung des Aufschwungs nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist; stellt fest, dass davon ausgegangen wird, dass 2022 der finanzpolitische Gesamtkurs unter Berücksichtigung der nationalen Haushalte und der Aufbau- und Resilienzfazilität weiterhin unterstützend ausgelegt sein wird, um die Erholung aufrechtzuerhalten und eine allmähliche Neuausrichtung der Haushaltspolitik sicherzustellen; stimmt mit der Kommission darin überein, dass Mitgliedstaaten mit niedrigem oder mittlerem Schuldenstand einen unterstützenden fiskalpolitischen Kurs verfolgen bzw. beibehalten sollten und dass Mitgliedstaaten mit einem hohen Schuldenstand die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzen sollten, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren, wobei sie gleichzeitig eine vorsichtige Haushaltspolitik verfolgen sollten, die jedoch nicht diejenigen öffentlichen Investitionen verhindert, die zur Finanzierung von Bereichen von strategischer Bedeutung für den Aufschwung und die Widerstandsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften erforderlich sind; stimmt mit der Kommission darin überein, dass alle Mitgliedstaaten an ihren national finanzierten Investitionen festhalten bzw. weitgehend festhalten sollten; |
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11. |
betont, dass sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der Regierungen immens wichtig sind, wenn es darum geht, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu ergreifen und nachhaltige, sozial ausgewogene und wachstumsfördernde Reformen durchzuführen; |
Wachstumsfördernde, ausgewogene, inklusive und nachhaltige Strukturreformen und Investitionen
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12. |
ist der Ansicht, dass es von enormer Bedeutung ist, die nationalen Reform- und Investitionsbemühungen und den Austausch bewährter Verfahren zu koordinieren, um die Konvergenz und Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften in der EU zu erhöhen, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern und die institutionellen Rahmenbedingungen zur Stärkung der nationalen Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht zu verbessern; |
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13. |
hebt hervor, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität allen Mitgliedstaaten eine beispiellose und einzigartige Chance bietet, die wichtigsten strukturellen Herausforderungen und den dringendsten Investitionsbedarf anzugehen, darunter mit Blick auf den gerechten Übergang und den ökologischen und digitalen Wandel; fordert nachdrücklich, dass alle Aufbau- und Resilienzpläne sämtlichen Anforderungen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung tragen, was insbesondere die sechs Säulen einschließt; hebt das Wechselspiel zwischen dem Europäischen Semester und der Aufbau- und Resilienzfazilität hervor; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Chance bestmöglich zu nutzen, auch, um ihre Volkswirtschaften umzugestalten und sie nachhaltig, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger gegenüber künftigen Schocks zu machen; hebt die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität hervor, wie sie in der dazugehörigen Verordnung verankert ist; |
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14. |
weist darauf hin, dass bei der Aufbau- und Resilienzfazilität und sämtlichen nationalen Aufbau- und Resilienzplänen die Konditionalitätsverordnung uneingeschränkt geachtet werden sollte und dass die Maßnahmen im Rahmen dieser Pläne nicht gegen die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werte der EU verstoßen dürfen; beharrt darauf, dass die Kommission daher sicherstellen muss, dass Projekte oder Maßnahmen weder in der Bewertungsphase noch in der Durchführungsphase gegen diese Werte verstoßen, und fordert sie auf, geeignete Maßnahmen zur Überprüfung zu ergreifen; |
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15. |
hebt hervor, dass die COVID-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf Frauen hatte; betont, dass es wichtig ist, die Teilhabe von Frauen in der Wirtschaft zu erhöhen, was auch eine umfassende Beteiligung an der digitalen Wirtschaft und am digitalen Wandel einschließt, und für ein inklusiveres Wachstum als Teil der Lösung für den Wiederaufbau nach der Pandemie zu sorgen, wobei dies dazu beitragen wird, die Beschäftigung, den wirtschaftlichen Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten EU zu erhöhen; |
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16. |
stellt fest, dass viele Mitgliedstaaten mit unzulänglichen privaten und öffentlichen Investitionen ringen sowie vor bekannten und neuen strukturellen Problemen stehen, die ihr Wachstumspotenzial beeinträchtigen; betont daher, dass die Bewältigung struktureller Probleme und die Erhöhung privater und öffentlicher Investitionen für eine nachhaltige Erholung und ein anhaltendes Wachstum unabdingbar sind; ist der Ansicht, dass die Umsetzung von Reformen zur Beseitigung alter und neuer struktureller Schwachstellen von entscheidender Bedeutung ist, damit nicht nur bestehenden Herausforderungen besser begegnet werden kann und diese besser bewältigt werden können, sondern auch um den ökologischen und digitalen Wandel nachhaltig, gerecht und inklusiv zu meistern und soziale Ungleichheit abzubauen; weist darauf hin, dass die mangelnde nationale Eigenverantwortung eine der Hauptschwächen bei der Umsetzung der Reformen ist, mit denen Strukturmängel behoben werden sollen; |
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17. |
ist besorgt darüber, dass die Kommission in 12 Mitgliedstaaten makroökonomische Anfälligkeiten im Zusammenhang mit Ungleichgewichten und übermäßigen Ungleichgewichten ermittelt hat; sieht mit Sorge, dass die Art und die Ursache der Ungleichgewichte der Mitgliedstaaten weitgehend dieselben wie vor der Pandemie sind und dass die Pandemie auch das jeweilige Ungleichgewicht und die wirtschaftlichen Unterschiede verschärfen könnte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die von der Aufbau- und Resilienzfazilität gebotene beispiellose Chance zu nutzen, um bestehende makroökonomische Ungleichgewichte deutlich zu verringern, insbesondere durch die Aufnahme ambitionierter Reformmaßnahmen in die nationalen Pläne aller Mitgliedstaaten; betont, dass eine ordnungsgemäße Durchführung unerlässlich ist, um diese Chance umfassend zu nutzen; |
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18. |
stellt fest, dass eine hohe Staatsverschuldung zu einem Faktor für makroökonomische Instabilität werden könnte, insbesondere wenn die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank weniger akkommodierend werden sollte; betont, dass ein angemessener Regelungsrahmen und politische Strategien sind wichtig sind, mit denen es gelingt, eine Verringerung der Schuldenquote mit privaten und öffentlichen Investitionen in angemessener Höhe zu kombinieren, sodass für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, eine hohe Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt gesorgt wird; |
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19. |
stellt fest, dass dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht große Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, diese Art von Ungleichgewicht in der EU zu ermitteln, zu verhindern und dagegen vorzugehen; betont, dass kontinuierliche Überwachung und Wachsamkeit erforderlich sein werden und dass die Mitgliedstaaten ein aufkommendes Ungleichgewicht durch Reformen angehen sollten, mit denen die wirtschaftliche und soziale Widerstandsfähigkeit, der digitale sowie der ökologische Wandel und der gerechte Übergang gestärkt werden; betont, dass die Kommission eine wichtige Funktion dabei hat, die Regierungen in dieser Hinsicht zur Rechenschaft zu ziehen; |
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20. |
weist erneut darauf hin, dass der Zyklus des Europäischen Semesters den Mitgliedstaaten der EU einen gut funktionierenden Rahmen bietet, um ihre Politik in Sachen Haushalt, Wirtschaft, Soziales und Beschäftigung zu koordinieren; betont, dass die europäischen Volkswirtschaften ohne koordinierte Anstrengungen zur Umsetzung des digitalen und ökologischen Wandels und zur Bewältigung bestimmter Probleme im Zusammenhang mit dem Finanzsektor langfristige Schäden erleiden könnten, wodurch alle Versuche, eine nachhaltige und glaubwürdige Haushaltspolitik zu fördern, beeinträchtigt würden; fordert die Kommission daher auf, all diese Elemente in den künftigen Europäischen Semestern angemessen zu berücksichtigen, ohne den auf fiskal- und haushaltspolitischen Maßnahmen beruhenden Ansatz zu schwächen; |
Ein demokratischeres Europäisches Semester
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21. |
weist darauf hin, dass unbedingt eine umfassende Debatte zu führen und sowohl die nationalen Parlamente als auch das Europäische Parlament angemessen in das Europäische Semester einzubeziehen sind; bekräftigt seine Forderung, die demokratische Rolle des Parlaments im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung zu stärken, und fordert den Rat und die Kommission auf, seine Entschließungen gebührend zu berücksichtigen; |
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22. |
ersucht die Kommission, das Parlament und den Rat als Mitgesetzgeber gleichermaßen über alle Aspekte der Anwendung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU, auch über die Vorbereitungsphasen, auf dem Laufenden zu halten; |
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23. |
stellt fest, dass die Kommission, der Rat und der Präsident der Euro-Gruppe regelmäßig vor dem zuständigen Ausschuss des Parlaments erscheinen sollten, um Informationen über die jüngsten wirtschaftlichen und politischen Ereignisse vorzulegen und einen Meinungsaustausch darüber zu führen; |
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24. |
fordert eine engagierte Abstimmung mit den Sozialpartnern und anderen einschlägigen Interessenträgern sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Unionsebene, um die demokratische Rechenschaftspflicht und die Transparenz zu stärken; |
o
o o
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25. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
(2) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
(3) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
(4) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
(5) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
(6) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(7) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
(8) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
(9) ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1.
(10) ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(11) ABl. C 99 vom 1.2.2022, S. 191.
(12) Angenommene Texte, P9_TA(2022)0052.