9.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/139


P9_TA(2022)0072

Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament — Jahresbericht 2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 zu Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament — Jahresbericht 2020 (2021/2039(INI))

(2022/C 347/11)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 8, 10 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ,

gestützt auf Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), das am 1. August 2014 in Kraft trat,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (COM(2020)0152),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Juli 2008 für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (COM(2008)0426 — horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. November 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (COM(2012)0614 — Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten),

unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (1) (Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben),

unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt: Auf Worte sollten nun Taten folgen“ aus dem Jahr 2021 — Sonderbericht 10/2021,

unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 17. Dezember 2018 zur Würde am Arbeitsplatz in den Organen und sonstigen Stellen der Union („Dignity at work in the EU institutions and agencies“),

unter Hinweis auf die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) von 2021 mit dem Titel „Gender mainstreaming in the European Parliament: State of play“ (Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament: Aktueller Stand),

unter Hinweis auf die Studie aus dem Jahr 2021 mit dem Titel „Gender equality: Economic value of care from the perspective of the applicable EU funds“ (Gleichstellung der Geschlechter: Wirtschaftlicher Wert der Betreuungs- und Pflegearbeit im Hinblick auf die einschlägigen EU-Mittel), die auf Ersuchen des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) von der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben wurde,

unter Hinweis auf die Broschüre „Frauen im Europäischen Parlament“ aus dem Jahr 2021,

unter Hinweis auf den auf Ersuchen des FEMM-Ausschusses am 16. März 2021 abgehaltenen Workshops zu dem Thema „Applying gender mainstreaming in the EU recovery package“ (Anwendung des Gender Mainstreamings im Aufbaupaket der EU),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zu Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2009 zum Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2019 zum Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2016 zum Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul und zu weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2017 zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch in der EU (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zu Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, in öffentlichen Räumen und im politischen Leben in der EU (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Notwendigkeit einer gesonderten Ratsformation „Gleichstellung der Geschlechter“ (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2020 zur Bestandsaufnahme zu den Wahlen zum Europäischen Parlament (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu der geschlechtsspezifischen Sichtweise in der COVID-19-Krise und der Zeit danach (14),

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A9-0021/2022),

A.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundprinzip der EU ist; in der Erwägung, dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter (Gender Mainstreaming) weltweit als eine Strategie anerkannt ist, mit der sichergestellt werden soll, dass bei der Ausarbeitung, Durchführung und Bewertung sämtlicher Strategien, Programme und Maßnahmen eine geschlechtersensible Perspektive berücksichtigt wird, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Diskriminierung zu bekämpfen; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Fragen in allen Bereichen auftreten, auch in solchen, die bislang nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen, wie Besteuerung, Handel und ökologischer Wandel; in der Erwägung, dass für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung ein bereichsübergreifender Ansatz verfolgt werden muss, bei dem alle Arbeitsbereiche des Parlaments einbezogen werden;

B.

in der Erwägung, dass Frauen trotz der Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung in einigen Bereichen nach wie vor unter geschlechtsspezifischer Diskriminierung im öffentlichen und privaten Bereich leiden und noch viel Raum für Verbesserung besteht, unter anderem in Bezug auf die fragmentierte Umsetzung des Gender Mainstreamings in allen Politikbereichen und Institutionen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene;

C.

in der Erwägung, dass sich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts häufig mit Diskriminierung aus anderen Gründen überschneidet, was zu Formen mehrfacher und sich verstärkender Diskriminierung bestimmter Gruppen führt, die gleichzeitig in einer Weise zusammenwirken und miteinander interagieren, dass sie nicht voneinander zu trennen sind;

D.

in der Erwägung, dass Maßnahmen zum Gender Mainstreaming u. a. Quoten, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Strategien gegen Belästigung, geschlechtergerechte Einstellungsverfahren, geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen, geschlechtsspezifische Indikatoren, die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und geschlechtsspezifische Evaluierungen mit dem Ziel, geschlechtersensible Rechtsvorschriften zu erlassen, sowie die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache und eine geschlechtersensible Kommunikation umfassen;

E.

in der Erwägung, dass ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern gemäß der Definition der OECD dann herrscht, wenn die Chancen und Ressourcen gerecht zwischen Frauen und Männern verteilt sind bzw. wenn die Vertretung von Frauen und Männern ausgewogen ist;

F.

in der Erwägung, dass horizontale Segregation gemäß der Definition des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) die „Konzentration von Frauen und Männern in bestimmten Branchen und Berufen“ ist;

G.

in der Erwägung, dass die Fortschritte, die bei der Bekämpfung der sexuellen Belästigung und der sexuellen Gewalt nach vier Jahren #MeToo-Bewegung erzielt worden sind, nicht ausreichen und dass in den Organen der EU und darüber hinaus noch viel zu tun ist; in der Erwägung, dass Untersuchungen zeigen, dass Belästigung weiter verbreitet ist als allgemein angenommen und dass sie häufig nicht gemeldet wird;

H.

in der Erwägung, dass Gender Mainstreaming auch im Haushaltsverfahren angewendet werden muss; in der Erwägung, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung nicht nur in der Finanzierung von ausdrücklich auf die Geschlechtergleichstellung ausgerichteten Initiativen, sondern auch darin besteht, nachzuvollziehen, wie sich Haushaltsbeschlüsse und politische Entscheidungen auf die Geschlechtergleichstellung auswirken, und die öffentlichen Ausgaben und Einnahmen entsprechend anzupassen; in der Erwägung, dass die Zuweisung der Haushaltsmittel und der Erbringung von Dienstleistungen auf der datengesteuerten Bedarfsermittlung, einschließlich qualitativer Daten über geschlechtsspezifische Auswirkungen, beruhen sollte;

I.

in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass die Gleichstellung der Geschlechter im Haushaltszyklus der EU bislang noch nicht angemessen berücksichtigt wird; in der Erwägung, dass der Rechnungshof der Kommission empfohlen hat, zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten, ob die Gleichstellung der Geschlechter mit den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten gefördert wird;

J.

in der Erwägung, dass die Verträge und die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 die Richtschnur für alle Organe und Einrichtungen der EU bilden; in der Erwägung, dass das Parlament in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter eine Vorreiterrolle für andere parlamentarische Gremien wahrnehmen sollte, in Bezug auf das Gender Mainstreaming in seinen Strukturen und Verfahren Erkenntnisse aus den bewährten Verfahren anderer parlamentarischer Gremien ziehen sollte und guten Beispielen für das Gender Mainstreaming im öffentlichen und privaten Sektor und in der Zivilgesellschaft Rechnung tragen sollte; in der Erwägung, dass das Gender Mainstreaming noch immer nicht vollständig in die Verfahren und Vorschriften des Parlaments einbezogen ist (15); in der Erwägung, dass der Frauenanteil bei den Anhörungen der meisten Ausschüsse des Parlaments vom Beginn der aktuellen Wahlperiode bis zum November 2020 bei unter 50 % lag; in der Erwägung, dass der Anteil u. a. beim Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, beim Fischereiausschuss, beim Petitionsausschuss und beim Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten bei unter 25 % lag;

K.

in der Erwägung, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im Parlament durch die COVID-19-Pandemie stark beeinträchtigt worden ist und es durch digitale Instrumente häufig zu längeren Arbeitszeiten sowohl für die Mitglieder als auch für das Personal gekommen ist; in der Erwägung, dass das Arbeiten von zuhause aus kein Ersatz für Kinderbetreuung ist; in der Erwägung, dass das Parlament als Arbeitgeber und als Organ, das als Vorbild für die Gesellschaft als Ganzes fungiert, Nutzen aus motivierten Arbeitskräften und einem gesunden Umfeld ziehen kann und dass die Bediensteten während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn die Möglichkeit haben sollten, Berufs- und Privatleben miteinander zu vereinbaren;

Allgemeine Bemerkungen

1.

bekräftigt sein starkes Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter und unterstützt das Gender Mainstreaming als eine seiner offiziellen politischen Strategien, mit denen die Gleichstellung sichergestellt werden soll; bedauert die fragmentierte Umsetzung des Gender Mainstreamings in den verschiedenen Politikbereichen und bei den verschiedenen Organen und Einrichtungen auf der Ebene der EU; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine gemeinsame Aufgabe ist, bei der alle Organe und Einrichtungen, alle Mitgliedstaaten und alle Agenturen der Union gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, mit Frauenorganisationen, mit den Sozialpartnern und mit dem Privatsektor zusammenarbeiten müssen;

2.

betont, dass Frauen die Hälfte der Bevölkerung ausmachen und daher unterschiedlichen Formen sich überschneidender Diskriminierung ausgesetzt sind; betont, dass bei Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter ein intersektionaler Ansatz verfolgt werden muss, mit dem darauf abgezielt wird, niemanden zurückzulassen und alle Formen von Diskriminierung, einschließlich sich überschneidender Diskriminierung, zu beseitigen; betont, dass auch partizipative Verfahren geschaffen werden müssen, bei denen alle einschlägigen Akteure einbezogen und Top-down- und Bottom-up-Ansätze miteinander kombiniert werden;

3.

begrüßt, dass immer mehr Frauen politisch aktiv sind, betont jedoch auch, dass eine Geschlechterparität noch lange nicht erreicht ist und dass Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen, z. B. Politikerinnen oder Aktivistinnen, oft zu Opfern von Belästigung werden, wobei darauf abgezielt wird, sie davon abzuhalten, im öffentlichen Leben und in Entscheidungsprozessen präsent zu sein; betont, dass es ohne die Präsenz von Frauen in Entscheidungsprozessen nicht möglich ist, feministische Rechtsvorschriften oder Strategien, die auf die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen abzielen, auszuarbeiten; weist darauf hin, dass ein geschlechtergerechtes Arbeitsumfeld wichtig ist, um die Vertretung von Frauen auf allen Ebenen des Parlaments — auch in den Fraktionen und in den Büros der MdEP — zu verbessern;

4.

stellt fest, dass es in den Organen der EU an quantitativen und qualitativen Daten über Gender Mainstreaming mangelt, die über die Daten darüber hinausgehen, wie viele Frauen verschiedene Posten besetzen; fordert daher, dass umfassende geschlechtsspezifische Statistiken erstellt werden, und verpflichtet sich, qualitative Indikatoren für die Gleichstellung der Geschlechter zu erstellen, um mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter weiter zu verbessern, zusätzliche nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben;

5.

begrüßt das „Instrumentarium für gleichstellungsorientierte Parlamente“ des EIGE, dessen Schwerpunkt auf den folgenden fünf Schlüsselbereichen liegt, die angegangen werden müssen: Chancengleichheit in Bezug darauf, Mitglied des Parlaments zu werden oder eine Stelle im Parlament anzutreten, Chancengleichheit bei der Einflussnahme auf die Arbeitsverfahren des Parlaments, Möglichkeit einer ausreichenden Berücksichtigung der Interessen und Anliegen von Frauen in der parlamentarischen Agenda, Ausarbeitung geschlechtersensibler Rechtsvorschriften und Berücksichtigung der symbolischen Funktion des Parlaments;

6.

begrüßt, dass alle Ausschüsse des Parlaments Aktionspläne für die Gleichstellung angenommen haben; stellt jedoch fest, dass diese Pläne nicht ausreichend überwacht und umgesetzt werden; fordert die Ausschüsse daher auf, ihre Aktionspläne für die Gleichstellung zu überwachen, um die Fortschritte zu messen und die Umsetzung sicherzustellen; betont, dass das Gender-Mainstreaming-Netz des Parlaments für die Einbeziehung eines geschlechtergerechten Ansatzes in das Umfeld und die Arbeit der Ausschüsse und Delegationen zuständig ist;

7.

begrüßt die im Jahr 2019 angenommene neue Bestimmung in der Geschäftsordnung des Parlaments, mit der die Pflicht eingeführt worden ist, einen Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter anzunehmen, damit der Gleichstellungsaspekt bei allen Tätigkeiten des Parlaments auf allen Ebenen und in allen Phasen berücksichtigt wird; begrüßt, dass im Juli 2020 ein Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und im April 2021 ein Fahrplan für dessen Umsetzung angenommen wurde; fordert, dass regelmäßig Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter erstellt werden; bedauert, dass der Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und der dazugehörige Fahrplan nicht öffentlich zugänglich sind und dass die meisten der darin enthaltenen Maßnahmen als Grundsätze ohne klare Zielvorgaben und Verpflichtungen formuliert sind, was auf mangelndes politisches Engagement hinsichtlich ihrer Umsetzung schließen lässt;

8.

fordert in Bezug auf das Gender Mainstreaming eine noch stärkere strukturierte Zusammenarbeit zwischen allen Organen und Einrichtungen der Union, um bei der Gleichstellung der Geschlechter bessere Fortschritte zu erzielen; ist der Ansicht, dass das Parlament und die Fraktionen ihre Kräfte bündeln sollten, um die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern und gegen Anti-Feminismus- und Anti-Gender-Bewegungen vorzugehen, die sowohl in Europa als auch weltweit immer auch demokratiefeindlich sind;

Möglichkeiten, Mitglied des Parlaments zu werden oder eine Stelle im Parlament anzutreten

9.

stellt fest, dass der Anteil der weiblichen Mitglieder des Parlaments gegenüber dem Ende der letzten Wahlperiode leicht gesunken ist, nämlich von etwa 39,6 % auf 39,1 %; begrüßt jedoch die Führungsrolle des Parlaments in diesem Bereich, einschließlich seiner Fortschritte bei der politischen Vertretung von Frauen, die über dem Durchschnitt von 30,4 % in den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und deutlich über dem weltweiten Durchschnitt von 25,2 % in den nationalen Parlamente liegt; begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten und Parteien Vorschriften eingeführt haben, um für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf ihren Wahllisten zu sorgen, und besteht darauf, dass bei der bevorstehenden Überarbeitung des EU-Wahlrechts (16) durch die Verwendung von Listen nach dem Reißverschlusssystem oder anderen gleichwertigen Methoden für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern gesorgt wird, damit Frauen und Männer, die kandidieren, die gleichen Chancen haben, gewählt zu werden;

10.

fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Überarbeitung ihrer Wahlgesetze zu berücksichtigen, dass Parlamente geschlechterinklusiv sein sollten; fordert ferner die nationalen Parteien auf, bei der Entscheidung über die Personen, die bei Wahlen kandidieren, künftig Quoten anzuwenden, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist; fordert zu diesem Zweck die Einrichtung von Unterstützungsmechanismen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Parteien; betont, dass Parteien — um sicherzustellen, dass Frauen bei Wahlen kandidieren — ihre interne Organisation und ihre internen Verfahren geschlechtergerecht gestalten müssen, indem sie Maßnahmen wie die ausdrückliche Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in ihren Vorschriften und die Festlegung von Geschlechterquoten für Entscheidungspositionen treffen und indem sie dafür Sorge tragen, dass gut funktionierende Foren für Lobbying, Interessenvertretung und Diskussionen bestehen, beispielsweise in Form von Frauenorganisationen und Frauenausschüssen;

11.

bedauert, dass es im Parlament keine geschlechtergerechten Einstellungsverfahren gibt, und fordert, dass die Dienststellen und Fraktionen des Parlaments solche Verfahren vorantreiben, um Diskriminierung zu vermeiden und die Präsenz von Frauen in jenen Bereichen der Verwaltung und der Fraktionen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu steigern; fordert, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um diese Lücke zu schließen;

Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Arbeitsverfahren des Parlaments

12.

begrüßt, dass das Geschlechterverhältnis des Präsidiums des Parlaments mit acht Vizepräsidentinnen von insgesamt 14 und zwei Quästorinnen von insgesamt fünf ausgewogen ist; stellt jedoch fest, dass nur drei der sieben Fraktionen des Parlaments weibliche Vorsitzende oder weibliche stellvertretende Vorsitzende haben und dass derzeit nur acht der 25 Ausschüsse und 15 der 43 Delegationen von Frauen geleitet werden; fordert, dass in der Leitung der Ausschüsse, Delegationen und Fraktionen für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern gesorgt wird; begrüßt, dass Artikel 213 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments dahingehend geändert wurde, dass in den Vorständen der einzelnen Ausschüsse ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern herrschen muss; bedauert allerdings, dass diese Änderung erst mit der Eröffnung der ersten Tagung nach der nächsten Wahl zum Europäischen Parlament, die im Jahr 2024 abgehalten wird, in Kraft tritt;

13.

fordert, dass auf allen Ebenen der Plenararbeit sowie der Arbeit in den Ausschüssen und Delegationen für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern gesorgt wird, und zwar auch bei der Benennung der Mitglieder, die mit der Koordinierung, der Berichterstattung und der Schattenberichterstattung betraut werden, und bei der Verteilung der Redezeit;

14.

fordert, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der horizontalen Segregation ergriffen werden, um für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den verschiedenen Ausschüssen zu sorgen und um die geschlechtsbezogene Konzentration bei bestimmten Aufgabenbereichen zu beenden, die dazu führt, dass Bereiche, in denen der Anteil der Frauen höher ist, weniger wertgeschätzt werden;

15.

fordert die Fraktionen und ihre Sekretariate auf, interne Vorschriften und andere einschlägige Maßnahmen wie Verhaltenskodizes, Gender-Mainstreaming-Instrumente, Schulungen und Überwachungsmaßnahmen festzulegen, um die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer internen Arbeitsweise sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Ernennungen und die Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten; fordert, dass den Fraktionen Leitfäden und Beratung, einschließlich Schulungen für Bedienstete und Mitglieder zum Gender Mainstreaming, zur Verfügung gestellt werden, damit sie das Konzept des Gender Mainstreamings in ihrer internen Arbeitsweise besser nachvollziehen und umsetzen können;

16.

fordert die entsprechenden Generaldirektionen auf, bei der Auswahl der Verfasserinnen und Verfasser von Studien für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu sorgen;

17.

stellt fest, dass die Gleichstellung der Geschlechter trotz aller Fortschritte und Bemühungen noch nicht auf allen Führungsebenen der Verwaltung des Parlaments erzielt werden konnte; begrüßt, dass auf Direktorenebene Parität erreicht worden ist, bedauert jedoch, dass nur 23,1 % der Generaldirektorenposten und 39,3 % der Referatsleiterposten mit Frauen besetzt sind; begrüßt in dieser Hinsicht, dass sich die Verwaltung des Parlaments zum Ziel gesetzt hat, bis 2024 einen Frauenanteil von 50 % auf der mittleren und höheren Führungsebene und einen Frauenanteil von 40 % in der oberen Führungsebene der Verwaltung zu erreichen; fordert, dass vorrangig Frauen eingestellt werden, wenn diese unterrepräsentiert sind und die jeweiligen Verdienste der Bewerberinnen und Bewerber gleichwertig sind; betont, dass auf der Führungsebene Fachwissen über Gleichstellungsfragen aufgebaut und gestärkt werden muss; fordert die Einrichtung von Mentoring-Programmen;

18.

fordert, dass Daten zur vertikalen und horizontalen Vertretung des Personals der Fraktionen sowie anonymisierte Daten zu Gehaltsunterschieden bei den Assistentinnen und Assistenten der Mitglieder, dem Personal der Fraktionen und dem Verwaltungspersonal erhoben werden, um Transparenz in Bezug auf die Gehälter sicherzustellen;

19.

fordert die regelmäßige Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten über den Anteil der in Teilzeit beim Parlament beschäftigten Bediensteten; fordert, dass auf der Grundlage bestehender Daten (17) Maßnahmen ergriffen werden, um das erhebliche Ungleichgewicht anzugehen und zu prüfen, inwiefern das Parlament zusätzliche Unterstützung für Bedienstete bereitstellen kann, die wieder in Vollzeit arbeiten möchten;

20.

betont, dass Belästigung am Arbeitsplatz einen schwerwiegenden Angriff auf die psychische und körperliche Gesundheit einer Person darstellt, da sie zur Folge hat, dass sich die Betroffenen am Arbeitsplatz unsicher fühlen und sich in einigen Fällen nicht mehr in der Lage sehen, ihrer Arbeit nachzugehen; stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit, sexueller Belästigung ausgesetzt zu sein, bei Frauen deutlich höher ist als bei Männern; vertritt die Auffassung, dass es trotz aller bereits unternommenen Anstrengungen zur Sicherstellung der Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Belästigung noch immer Fälle sexueller Belästigung im Parlament gibt und stärkere Anstrengungen unternommen werden müssen, um sexuelle Belästigung zu verhindern; fordert daher erneut, dass die folgenden Maßnahmen ergriffen werden, um die Strategien zur Bekämpfung von Belästigung zu verbessern:

a)

Veröffentlichung der externen Bewertung des Beratenden Ausschusses für Beschwerden über Mitglieder wegen Belästigung;

b)

Durchführung einer unabhängigen Bewertung des bestehenden Ausschusses des Parlaments zur Bekämpfung von Belästigung — der Beschwerden im Zusammenhang mit sexueller Belästigung unter den Bediensteten behandelt — durch externe und in transparenter Weise ausgewählte Prüfer im Hinblick auf seine Wirksamkeit und gegebenenfalls auf etwaige Änderungen, die möglichst bald und vor Ende dieser Wahlperiode vorzuschlagen sind, um die Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme und das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen sicherzustellen und Interessenkonflikte in den bestehenden Strukturen zu verhindern;

c)

Sicherstellung einer umfassenderen und ganzheitlicheren Analyse von Beschwerden und Abhilfemaßnahmen und Änderung der Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses und des Ausschusses zur Bekämpfung von Belästigung, um dafür zu sorgen, dass unabhängige Sachverständige mit nachgewiesener Sachkenntnis bei der Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit Belästigung am Arbeitsplatz, darunter Ärzte, Therapeuten und Rechtssachverständige, formelle Mitglieder mit uneingeschränktem Stimmrecht sind;

d)

Einführung einer obligatorischen Schulung zur Bekämpfung von Belästigung für alle Mitglieder und leichte Zugänglichkeit dieser Schulung, u. a. durch Bereitstellung der Schulung in allen Amtssprachen oder mit Verdolmetschung und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit für einzelne Delegationen und Fraktionen;

e)

Einführung einer obligatorischen Schulung über die Politik des Parlaments der Nichtduldung von Belästigung für alle in den Räumlichkeiten des Parlaments arbeitenden Personen, in deren Rahmen ihnen die Instrumente an die Hand gegeben werden, um alle Formen der Belästigung, einschließlich und insbesondere der sexuellen Belästigung, zu erkennen und zu melden, sowie maßgeschneiderte Informationen über verfügbare Unterstützungsstrukturen, wodurch diese Unterstützungsstrukturen bekannter und leichter zugänglich gemacht werden;

21.

verpflichtet sich, eine gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für die Mitglieder, die Fraktionsmitarbeiter, die akkreditierten parlamentarischen Assistenten und das Verwaltungspersonal sicherzustellen, z. B. durch die Festlegung von Arbeitszeiten, die der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben förderlich sind, und durch die Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat, um eine gemeinsame Lösung für Sitzungen zu finden, an denen die drei Organe beteiligt sind; fordert eine Überarbeitung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, um den derzeitigen Rahmen zu verbessern und zu stärken, wobei unter anderem die Auswirkungen der Telearbeit nach der COVID-19-Pandemie und die Vereinbarkeit flexibler Arbeitsstrukturen mit den Erfordernissen eines gut funktionierenden und starken Parlaments berücksichtigt werden sollten;

22.

fordert eine Ausweitung des nicht übertragbaren Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs für die Bediensteten des Parlaments nach der Geburt eines Kindes auf insgesamt sechs Monate für jeden Elternteil, die im ersten Jahr genommen werden können; betont, dass es möglich sein sollte, die sechs Monate Elternurlaub in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes in Anspruch zu nehmen; bedauert, dass die Bediensteten der Organe der EU bei Inanspruchnahme des Elternurlaubs nur eine Pauschalzulage und nicht 100 % ihres Gehalts erhalten, was sich äußerst hemmend auf die Inanspruchnahme dieses Urlaubs auswirkt; fordert, dass der Elternurlaub vollständig vergütet wird; begrüßt die Zulagen, die den Familien von Bediensteten des Parlaments zur Verfügung stehen;

23.

fordert insbesondere, dass der Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub für die Mitglieder des Parlaments im Wege einer Änderung des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments anerkannt wird; fordert darüber hinaus die Umsetzung von Lösungen, die den Mitgliedern die Möglichkeit garantieren, während des Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaubs weiter zu arbeiten, wie die Beibehaltung der Möglichkeit der Fernabstimmung während des Urlaubs oder die Prüfung der Möglichkeit einer vorübergehenden Vertretung, wodurch sichergestellt würde, dass die Wähler nicht unrepräsentiert sind, während ihr Mitglied im Urlaub ist, und dass die Mitglieder nicht unter dem Druck stehen, sofort an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren; betont, dass die Entscheidung über die Inanspruchnahme einer vorübergehenden Vertretung im freien Ermessen des betreffenden Mitglieds liegt;

24.

fordert die Dienststellen des Parlaments auf, die Auswirkungen der Menopause auf das Arbeitsleben der Bediensteten des Parlaments zu untersuchen; betont, dass dies faktenbasiert sein und Leitlinien zur medizinischen und lebensstilbezogenen Behandlung von Symptomen der Midlife-Crisis und der Menopause unter Anwendung nationaler und internationaler Leitlinien umfassen sollte; fordert, dass die Menopause im Rahmen des Krankheits- und Anwesenheitsmanagementssystems berücksichtigt wird;

Bedeutung der Geschlechterperspektive bei den parlamentarischen Tätigkeiten

25.

begrüßt die Arbeit des FEMM-Ausschusses, der Hochrangigen Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt und des Netzes für das Gender-Mainstreaming, die im Bereich der Sicherstellung des Gender-Mainstreamings im Parlament die wichtigsten Gremien sind; fordert jedoch eine engere und strukturiertere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Gremien, insbesondere unter außergewöhnlichen Umständen wie der COVID-19-Krise und ihren Nachwirkungen, durch regelmäßige Treffen zum Informationsaustausch und zur Erstellung gemeinsamer thematischer Berichte;

26.

begrüßt eine neue Initiative der Konferenz der Delegationsvorsitze, alle Delegationen aufzufordern, Mitglieder zu benennen, die für das Gender-Mainstreaming zuständig sind, und würdigt die Zusammenarbeit zwischen dem Netz für das Gender-Mainstreaming und den für geschlechtsspezifische und Diversitätsfragen zuständigen Mitgliedern in den Delegationen;

27.

fordert die Aufnahme des Netzes für das Gender-Mainstreaming in die Geschäftsordnung, um seiner Rolle bei der Förderung des Gender-Mainstreamings in den Tätigkeiten der parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen Rechnung zu tragen; fordert, dass die erforderlichen Mittel für die Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Ausarbeitung einschlägiger Empfehlungen bereitgestellt werden; fordert, dass ein ständiger Erörterungsgegenstand in die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen aufgenommen wird;

28.

begrüßt die auf das Parlament zugeschnittene EIGE-Schulung für die Mitglieder zu den Themen „geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung“ und „Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung“; fordert eine engere Zusammenarbeit mit dem EIGE durch die Durchführung regelmäßiger Schulungen zum Gender-Mainstreaming für Mitglieder, Fraktionsmitarbeiter, parlamentarische Assistenten, parlamentarische Dienste und Mitarbeiter von Ausschusssekretariaten; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, sowohl auf der politischen Ebene als auch auf der Ebene der Verwaltung Programme anzubieten, die an die jeweiligen konkreten Bedürfnisse und an den jeweiligen Kenntnisstand angepasst sind;

29.

weist darauf hin, dass der FEMM-Ausschuss als vollwertiger Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter an vielen horizontalen Themen arbeitet, die häufig die Arbeit anderer Ausschüsse betreffen; stellt fest, dass die Vorschläge des FEMM-Ausschusses in Form von Stellungnahmen oder Änderungsanträgen in den anderen Ausschüssen unterschiedlich berücksichtigt werden; begrüßt die im Fahrplan enthaltene Verpflichtung, über die zuständigen Dienststellen und Gremien eindeutige Indikatoren zu erheben, um zu messen, ob die Beiträge des FEMM-Ausschusses in die Arbeit anderer Ausschüsse und in den endgültigen Standpunkt des Parlaments einfließen; fordert eine systematische, transparente und rechenschaftspflichtige Überwachung der Einbeziehung der Vorschläge des FEMM-Ausschusses, die von wesentlicher Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und des Gender-Mainstreamings ordnungsgemäß umgesetzt werden;

30.

hebt den Stellenwert der Änderungsanträge hervor, die der FEMM-Ausschuss in seinen Stellungnahmen vorlegt, um das Gender-Mainstreaming sicherzustellen; fordert im Zusammenhang mit Initiativberichten die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen bei der Festlegung des Zeitplans, um eine ausreichende Zeitspanne zwischen dem Vorliegen des Berichtsentwurfs des federführenden Ausschusses und der Abstimmung im Ausschuss sicherzustellen, damit der FEMM-Ausschuss seinen Standpunkt in Form von Änderungsanträgen zum Berichtsentwurf vorlegen kann; betont, dass die Mitglieder des Netzes für das Gender-Mainstreaming dafür zuständig sind, Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in ihre Ausschüsse aufzunehmen; bedauert, dass diese Arbeit bisher sehr ad hoc erfolgt, und ist der Auffassung, dass sie auf einer strukturierteren Grundlage durchgeführt werden sollte;

31.

fordert, dass bei allen Ausschuss- und Delegationsreisen ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern angestrebt wird und die Dimensionen der Gleichstellung der Geschlechter und der Frauenrechte geprüft werden; fordert ferner, dass die Treffen mit Organisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, in die Reiseprogramme aufgenommen werden;

32.

begrüßt, dass in dem Aktionsplan für die Gleichstellung und in dem Fahrplan die Verpflichtung enthalten ist, sicherzustellen, dass alle Ausschüsse und sonstigen Gremien, die Anhörungen, Workshops und Konferenzen veranstalten, Podiumsgespräche und Sachverständige unter Berücksichtigung eines Gleichgewichts zwischen Frauen und Männern umfassen, die qualifiziert sind, die Dimensionen der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Frauenrechte in dem jeweiligen Schwerpunktbereich zu untersuchen; fordert, dass eindeutige Zielvorgaben für die Umsetzung dieser Bestimmung festgelegt werden;

33.

lobt die Woche der Gleichstellung der Geschlechter, die 2020 zum ersten Mal im Parlament stattfand und in der alle parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen aufgefordert wurden, Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung der Geschlechter in ihren Zuständigkeitsbereichen durchzuführen; begrüßt die Fortsetzung dieser erfolgreichen Initiative und den Umstand, dass 16 Ausschüsse und sechs Delegationen daran teilgenommen haben und 21 Veranstaltungen für die Ausgabe 2021 organisiert wurden; fordert, dass sich alle Gremien des Parlaments, einschließlich der Ausschüsse und Delegationen, die dies noch nicht getan haben, dieser Initiative, mit der das Bewusstsein geschärft und die Zusammenarbeit gestärkt wird, regelmäßig anzuschließen und einen Beitrag zu dieser Initiative zu leisten;

34.

fordert das Netz für das Gender-Mainstreaming, die Hochrangige Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt, den FEMM-Ausschuss, den Haushaltsausschuss und den Haushaltskontrollausschuss auf, spezielle Leitlinien für die Umsetzung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung auszuarbeiten und anzunehmen;

35.

begrüßt die Studie des EPRS über Gender-Mainstreaming im Parlament; stellt jedoch fest, dass der EPRS diese Studie regelmäßig und auf der Grundlage quantitativer und qualitativer geschlechtsspezifischer Statistiken und nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten wiederholen muss, die von den Dienststellen des Parlaments im Rahmen des Aktionsplans und Fahrplans zur Gleichstellung der Geschlechter systematisch erhoben und zur Verfügung gestellt werden sollten;

36.

begrüßt die Übersetzung der Leitlinien für eine geschlechtsneutrale Sprache in alle Amtssprachen der EU; bedauert die mangelnde Umsetzung dieser Leitlinien und fordert zusätzliche Sensibilisierungsmaßnahmen und spezifische Schulungen für die Rechts- und Sprachsachverständigen des Parlaments; fordert eine regelmäßige Überarbeitung der Leitlinien und ihrer Übersetzungen, um sicherzustellen, dass sie den Entwicklungen in den einzelnen Sprachen Rechnung tragen und korrekt bleiben;

37.

verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass genügend Mittel und Humanressourcen für das Gender-Mainstreaming bereitgestellt werden, und die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Gremien, die sich mit der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt im Parlament befassen, zu verbessern;

Erlass von Rechtsvorschriften mit einer geschlechtsspezifischen Perspektive

38.

betont, wie wichtig geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen für die Ausarbeitung von Legislativvorschlägen und geschlechtergerechte Bewertungen von Gesetzgebungsinitiativen sind; bedauert, dass geschlechtsspezifische Auswirkungen im Rahmen der Folgenabschätzungen der Kommission nur selten berücksichtigt werden und dass in den Leitlinien der Kommission zur Folgenabschätzung für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 empfohlen wird, die Gleichstellung der Geschlechter bei der Politikgestaltung nur dann zu berücksichtigen, wenn dies „verhältnismäßig“ ist; fordert die Kommission auf, ihren Ansatz zu ändern, für jeden Legislativvorschlag eine geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung vorzunehmen und zu veröffentlichen und ausdrücklich geschlechtsspezifische Ziele und Leistungsindikatoren in ihre Vorschläge aufzunehmen; verpflichtet sich, für jeden Bericht mit einer Rechtsetzungsinitiative eine geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung vorzunehmen, mit dem Ziel, die Geschlechterperspektive einzubeziehen; verpflichtet sich, neue Methoden und Instrumente zur Verbesserung des Gender-Mainstreamings im Gesetzgebungsverfahren zu erforschen;

39.

bedauert, dass das Gender-Mainstreaming insgesamt noch nicht im gesamten EU-Haushalt angewandt wurde und der Beitrag des Haushalts zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter nicht angemessen überwacht wurde; fordert eine systematische Umsetzung des Gender-Mainstreamings im EU-Haushalt; betont, dass eine Geschlechterperspektive auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens berücksichtigt werden muss, um Einnahmen und Ausgaben zur Verwirklichung der Gleichstellungsziele zu nutzen; begrüßt die in dem Aktionsplan des Parlaments für die Gleichstellung und im Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung, und fordert, dass diese Maßnahmen möglichst bald umgesetzt werden;

40.

lobt die Verhandlungsführer des Parlaments in Bezug auf die Einbeziehung des Gender-Mainstreamings als horizontalen Grundsatz in den MFR für den Zeitraum 2021–2027; begrüßt insbesondere die Zusage der Kommission, bis spätestens Ende 2022 eine Methodik zur Messung der relevanten Ausgaben der durch den MFR für den Zeitraum 2021–2027 finanzierten Programme einzuführen; fordert die Kommission auf, die Rechenschaftspflicht und die Haushaltstransparenz zu verbessern, die neue Methodik auf alle EU-Finanzierungsprogramme anzuwenden und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung bei der Halbzeitüberprüfung des laufenden MFR umzusetzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den diesbezüglichen Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs Folge zu leisten;

41.

begrüßt, dass das allgemeine Ziel, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise, insbesondere auf Frauen, abzumildern, und die Anforderung, eine Erklärung darüber aufzunehmen, wie die Maßnahmen in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen würden, in die Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität aufgenommen wurden (18); bedauert jedoch, dass die Forderung des FEMM-Ausschusses, ein spezifisches Kapitel zur Geschlechtergleichstellung in die nationalen Pläne aufzunehmen, nicht berücksichtigt wurde; hebt hervor, dass eine geschlechtsspezifische Berichterstattung und Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung nicht durch soziales Tracking und soziale Investitionen allein ersetzt werden können; ist der Ansicht, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine eigene Methode zur durchgängigen Berücksichtigung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verdient, und weist erneut darauf hin, dass das EIGE eine geeignete Methodik entwickelt hat;

42.

fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität genau zu überwachen, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter, und einschlägige Indikatoren in das Aufbau- und Resilienzscoreboard aufzunehmen, um die Auswirkungen der nationalen Pläne auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Höhe der zur Unterstützung dieses Ziels zugewiesenen und ausgegebenen Mittel zu überwachen; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der Architektur der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und des Europäischen Semesters durchgängig berücksichtigt werden muss;

43.

bedauert, dass in mehreren Finanzierungsprogrammen der EU, die ein erhebliches Potenzial haben, zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen, wie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die Gemeinsame Agrarpolitik und Erasmus, die Gleichstellung der Geschlechter nicht wirksam berücksichtigt wurde;

44.

betont, dass der soziale Dialog ein Schlüsselinstrument für alle an Beschlussfassungsverfahren beteiligten Parteien ist und daher für die Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Organen der EU von wesentlicher Bedeutung ist;

45.

fordert die Kommission auf, den institutionellen Rahmen für die Unterstützung des Gender-Mainstreamings zu stärken und ihre Verpflichtung zum Gender-Mainstreaming in konkrete Maßnahmen umzusetzen; fordert die Kommission auf, einen Umsetzungsplan für das Gender-Mainstreaming in jedem Politikbereich anzunehmen;

46.

bedauert, dass die Kommission über keine umfassende Strategie für Schulungen zum Gender-Mainstreaming verfügt und ihren Bediensteten nur einen einzigen, nicht obligatorischen Einführungskurs anbietet; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Strategie für Schulungen zum Gender-Mainstreaming auszuarbeiten, dafür zu sorgen, dass die Schulungen allen Bediensteten zur Verfügung stehen, und die Instrumente und das Fachwissen des EIGE im Bereich Gender-Mainstreaming umfassend zu nutzen;

47.

fordert die Kommission auf, Daten bei ihrer Erhebung systematisch nach Geschlecht aufzuschlüsseln und bei der Bewertung von Programmen der EU und bei der Berichterstattung darüber den Gleichstellungsaspekt zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, in künftige Legislativvorschläge die Anforderung aufzunehmen, für alle Programme systematisch nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und einschlägige Indikatoren für die Gleichstellung der Geschlechter zu erheben und Anforderungen an eine geschlechtergerechte Überwachung und Bewertung aufzunehmen; hebt hervor, dass die geschlechtergerechte Überwachung und Bewertung von Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Ziele des Gender-Mainstreamings besser zu verwirklichen;

48.

bedauert das mangelnde Engagement des Rates, Rechtsvorschriften mit einer Geschlechterperspektive zu erlassen, und bekräftigt seine Forderungen, die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul, der horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie, die sicherstellen wird, dass die intersektionelle Dimension bei der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts berücksichtigt wird, und der Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten durch die EU freizugeben;

49.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vollständig umzusetzen und anzuwenden, und fordert die Kommission auf, dies wirksam zu überwachen;

50.

bekräftigt seine Forderung an den Rat und den Europäischen Rat, eine Ratsformation zur Gleichstellung der Geschlechter einzurichten, da die EU eine Plattform für den zwischenstaatlichen Austausch über die Gleichstellung der Geschlechter und ein formelles Forum für die für die Geschlechtergleichstellung zuständigen Minister und Staatssekretäre benötigt, um das Gender-Mainstreaming in allen Politikbereichen und Rechtsvorschriften der EU zu stärken, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auszubauen, bewährte Verfahren und Rechtsvorschriften auszutauschen, die Blockade der Verhandlungen über die wichtigsten Dossiers im Zusammenhang mit der Geschlechtergleichstellung aufzuheben, gemeinsame Antworten auf EU-weite Probleme zu finden und sicherzustellen, dass Fragen der Gleichstellung der Geschlechter auf höchster politischer Ebene erörtert werden;

51.

fordert, dass das Gender-Mainstreaming auf der Konferenz zur Zukunft Europas besser und effizienter umgesetzt wird, und zwar durch eine verstärkte Koordinierung zwischen den zuständigen parlamentarischen Gremien, um die geschlechtsspezifische Dimension in den Beiträgen der Arbeitsgruppen sowie in den Debatten und Vorschlägen des Plenums der Konferenz zu stärken;

52.

fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Sicherstellung des Gender-Mainstreamings und spezifische gezielte Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, wie z. B. Rechtsvorschriften, Empfehlungen und politische Maßnahmen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, Lohntransparenz und Betreuung;

Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt in Bezug auf die symbolische Funktion des Parlaments

53.

betont, dass das Parlament, wenn es geschlechtersensibel sein will, sich der symbolischen Bedeutungen bewusst sein und diese beachten sollte, die innerhalb des Organs und von ihm durch seine Kommunikationsstrategie und die Gestaltung der physischen Räume vermittelt werden; fordert, dass seine Bemühungen in diesen Bereichen verstärkt werden;

54.

fordert, dass konkrete Zielvorgaben zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses von Frauen und Männern bei der Benennung und Umbenennung von Gebäuden, Sälen und sonstigen physischen Bereichen des Parlaments angenommen werden;

55.

begrüßt die im Fahrplan enthaltene Verpflichtung, eine Analyse der in den Räumlichkeiten des Parlaments für die Kinderbetreuung vorgesehenen Räume, einschließlich der Stillräume, durchzuführen, und fordert eine Verpflichtung, diese Räume erforderlichenfalls neu zu gestalten, sobald die vereinbarte vorherige Analyse ihres derzeitigen Zustands vorliegt;

56.

fordert, dass eine Analyse der Verteilung und Gestaltung der Toiletten des Parlaments durchgeführt wird, um zu bewerten, ob sie an die Bedürfnisse aller Geschlechter angepasst werden müssen, unter anderem durch Maßnahmen wie die Einführung geschlechtsneutraler Toiletten und die Erhöhung der Zahl der Toiletten mit eigenen Mülleimern und Waschbecken, um die Verwendung von Menstruationstassen und anderen Hygieneartikeln zu erleichtern;

57.

fordert, dass die Kommunikationsstrategie des Parlaments überarbeitet wird, u. a. durch Maßnahmen wie die Erstellung eines Protokolls zum Gedenken an die Opfer von Femizid und die Überarbeitung der Website des Parlaments, um einen speziellen Abschnitt über die Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Startseite, einschlägige Informationen über wichtige Dossiers wie das Ratifizierungsverfahren des Übereinkommens von Istanbul durch die EU und eine Aktualisierung der Informationen über die Geschichte und Zusammensetzung des Parlaments unter Berücksichtigung der Geschlechterfrage aufzunehmen;

Abschließende Bemerkungen

58.

fordert erneut, dass eine Prüfung (19) mit dem Ziel durchgeführt wird, in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und das Gender-Mainstreaming sowohl für die politische als auch für die administrative Seite der Tätigkeit des Parlaments eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und Empfehlungen abzugeben; schlägt vor, dass diese Prüfung alle Bereiche und Indikatoren abdecken sollte, die im „Instrumentarium für gleichstellungsorientierte Parlamente“ des EIGE entwickelt wurden, und die Vorschriften ermitteln sollte, die die Gleichstellung der Geschlechter in jedem Analysebereich erleichtern oder beeinträchtigen, um den Aktionsplan und den Fahrplan des Parlaments für die Gleichstellung zu aktualisieren; fordert, dass in diese Prüfung eine geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung zu der Umsetzung einer festen Anforderung zum Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen in allen parlamentarischen Strukturen, einschließlich Ausschüssen, Delegationen und Missionen, aufgenommen wird;

59.

weist darauf hin, dass einige der im Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und dem dazugehörigen Fahrplan behandelten Bereiche ihrem Wesen nach mit der politischen Organisation der Fraktionen zusammenhängen und daher eine politische Beratung unter Einbeziehung aller Fraktionen erforderlich ist; fordert die Einsetzung einer vorübergehenden Arbeitsgruppe im Rahmen der Konferenz der Präsidenten, die sich aus Vertretern jeder Fraktion zusammensetzt und in der die ständigen Berichterstatter des Parlaments für das Gender-Mainstreaming den Vorsitz führen, um die Arbeit in diesem Bereich zu lenken, diese Entschließung umzusetzen und sich gegebenenfalls mit der Hochrangigen Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt, dem Präsidium des Parlaments, dem FEMM-Ausschuss und dem Netz für das Gender-Mainstreaming abzustimmen; fordert die Fraktionen auf, diese Arbeitsgruppe bis Mitte 2022 einzurichten;

o

o o

60.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79.

(2)  ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 384.

(3)  ABl. C 244 E vom 18.10.2007, S. 225.

(4)  ABl. C 184 E vom 8.7.2010, S. 18.

(5)  ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 32.

(6)  ABl. C 411 vom 27.11.2020, S. 13.

(7)  ABl. C 224 vom 27.6.2018, S. 96.

(8)  ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 48.

(9)  ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 192.

(10)  ABl. C 433 vom 23.12.2019, S. 31.

(11)  ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 208.

(12)  ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 150.

(13)  ABl. C 425 vom 20.10.2021, S. 98.

(14)  ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 191.

(15)  Ahrens, P., „Working against the tide? Institutionalizing Gender Mainstreaming in the European Parliament“ (Anschwimmen gegen den Strom? — Institutionalisierung des Gender Mainstreamings im Europäischen Parlament), in: Gendering the European Parliament: Structures, Policies, and Practices, Hrsg.: P. Ahrens und A. L. Rolandsen, Rowman & Littlefield International, 2019, S. 85–101.

(16)  Im Einklang mit Artikel 223 AEUV und dem Wahlrecht der EU, wie es im Akt von 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments in der 2002 geänderten Fassung festgelegt ist (ABl. L 278 vom 8.10.1976, S. 5).

(17)  Vgl. die Daten in der Broschüre „Frauen im Europäischen Parlament“ von 2021.

(18)  ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.

(19)  ABl. C 323 vom 11.8.2021, S. 33.