9.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/37


P9_TA(2022)0059

Kohäsionspolitik: Förderung eines innovativen und intelligenten Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2022 zu der Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung eines innovativen und intelligenten Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität (2021/2101(INI))

(2022/C 347/04)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (1) (Dachverordnung), insbesondere das in Artikel 5 festgelegte erste politische Ziel,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) (3),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 (4),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) (5),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (6),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (7),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ (8), das darauf ausgerichtet ist, den digitalen Wandel in der EU zu unterstützen,

unter Hinweis auf das Aufbauinstrument NextGenerationEU,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020)0067),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ (COM(2021)0118),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020)0103),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 — Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (COM(2020)0624),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU — Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),

unter Hinweis auf die Berichte der Kommission von 2020 über den Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft,

unter Hinweis auf die Studie seiner Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik vom 15. Juni 2018 mit dem Titel „Digital Agenda and Cohesion Policy“ (Digitale Agenda und Kohäsionspolitik),

unter Hinweis auf die Verpflichtungserklärung zum Thema „Frauen im Digitalbereich“ vom 9. April 2019, die von EU-Ministern und Vertretern der Mitgliedstaaten sowie Norwegens und des Vereinigten Königreichs unterzeichnet wurde,

unter Hinweis auf die Berliner Erklärung zur digitalen Gesellschaft und wertebasierten digitalen Verwaltung vom 8. Dezember 2020,

unter Hinweis auf die Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vom 16. Oktober 2020 mit dem Titel „Gender Equality Index 2020: Digitalisation and the future of work“ (Gleichstellungsindex 2020: Digitalisierung und die Zukunft der Arbeit),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Breitbandanbindung in der geänderten Fassung vom 24. Februar 2021,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 2. Oktober 2020 zu den Themen COVID-19, Binnenmarkt, Industriepolitik und Digitalisierung sowie Außenbeziehungen, insbesondere diejenigen zum digitalen Wandel,

unter Hinweis auf den Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2020 zum Thema Digitalisierung zum Wohle der Umwelt,

unter Hinweis auf den Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates vom 7. April 2021 zu Telearbeit im Kontext von Fernarbeit,

unter Hinweis auf den kombinierten Telearbeits- und Klimaplan der Stadt Brüssel,

unter Hinweis auf die Studie seiner Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität vom 30. April 2021 mit dem Titel „The impact of teleworking and digital work on workers and society: Special focus on surveillance and monitoring, as well as on mental health of workers“ (Die Auswirkungen von Telearbeit und digitaler Arbeit auf Arbeitnehmer und die Gesellschaft mit besonderem Augenmerk auf Überwachung und Kontrolle sowie der psychischen Gesundheit von Arbeitnehmern),

unter Hinweis auf die von der Kommission vorgelegten EU-Maßnahmen für intelligente Dörfer,

unter Hinweis auf die Studie seiner Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik vom 30. September 2020 zum Thema „EU-Regionen mit Entwicklungsrückstand: Aktueller Stand und künftige Herausforderungen“,

unter Hinweis auf die Cork-2.0-Erklärung vom 5. und 6. September 2016 mit dem Titel „Für ein besseres Leben im ländlichen Raum“,

unter Hinweis auf die gemeinsame Studie des Ausschusses der Regionen und der Kommission vom 18. Januar 2018 mit dem Titel „Innovation Camp Methodology Handbook: Realising the potential of the Entrepreneurial Discovery Process for Territorial Innovation and Development“ (Handbuch zur Methodik von Innovationscamps: Verwirklichung des Potenzials des unternehmerischen Entdeckungsprozesses für die territoriale Innovation und Entwicklung) (9),

unter Hinweis auf die Strategie Irlands für die ländliche Entwicklung im Zeitraum 2021–2025 mit dem Titel „Our Rural Future“ (Unsere ländliche Zukunft), deren Schwerpunkt auf der Telearbeit im ländlichen Raum liegt,

unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen vom 28. September 2020 mit dem Titel „Living, working and COVID-19“ (Leben, Arbeiten und COVID-19),

unter Hinweis auf die Studie der Kommission vom August 2019 mit dem Titel „The changing nature of work and skills in the digital age“ (Der Wandel der Arbeit und der Kompetenzen im digitalen Zeitalter) (10),

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission vom Dezember 2018 mit dem Titel „The Geography of EU Discontent“ (Die Geografie der Unzufriedenheit in der EU) (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zu der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas: Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt und Verbesserung des Einsatzes von KI für europäische Verbraucher (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Kohäsionspolitik und regionale Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zur Umkehrung demografischer Trends in den Regionen der EU mithilfe von Instrumenten der Kohäsionspolitik (15),

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9-0010/2022),

A.

in der Erwägung, dass die EU das Ziel hat, eine wirksame Digitalpolitik zu verfolgen, die alle Menschen und Unternehmen bestärkt, um eine nachhaltige digitale Zukunft in Wohlstand in allen Regionen zu erreichen;

B.

in der Erwägung, dass der digitale Wandel gerecht und inklusiv sein und Möglichkeiten schaffen muss und dass dabei die Gleichstellung, die Lebensqualität, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und die Modernisierung der Wirtschaft gefördert werden müssen;

C.

in der Erwägung, dass der digitale Wandel mit dem derzeitigen ökologischen Wandel einhergehen muss, die zusammen als zweifacher Wandel bezeichnet werden; in der Erwägung, dass die damit verbundene soziale Dimension nicht außer Acht gelassen werden darf;

D.

in der Erwägung, dass die moderne Wirtschaft von der Einführung neuer Geschäftsmodelle im Einklang mit Trends abhängt, die als vierte industrielle Revolution beschrieben werden und die die Antwort auf die gegenwärtigen Herausforderungen des digitalen und ökologischen Wandels geben werden;

E.

in der Erwägung, dass die europäischen Regionen, in denen ein nachhaltiger Übergang am dringendsten erforderlich ist, in der Regel auch jene sind, in denen große Armut und Ausgrenzung herrschen; in der Erwägung, dass für eine rasche Erholung entscheidende Maßnahmen und Investitionen erforderlich sind, die auf die Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie, die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit, die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen und des digitalen Wandels sowie auf die Umsetzung der politischen Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte abzielen sollten, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern;

F.

in der Erwägung, dass der mehrjährige Finanzrahmen und das Aufbauinstrument NextGenerationEU gemeinsam das bislang größte Konjunkturpaket der EU darstellen und dazu beitragen werden, nach der COVID-19-Pandemie eine umweltfreundlichere, stärker digitalisierte und resilientere Union zu schaffen; in der Erwägung, dass die neue Kohäsionspolitik gleichzeitig für die Mitgliedstaaten eine beispiellose Gelegenheit darstellt, die Digitalisierung voranzubringen, da sie damit verpflichtet werden, einen Mindestbetrag in den digitalen Wandel zu investieren und dafür zu sorgen, dass für den Erhalt derartiger Mittel bestimmte Bedingungen gelten, wie es in dem Investitionsrahmen der Kohäsionspolitik 2021–2027 dargelegt wird;

G.

in der Erwägung, dass in der EU noch immer eine digitale Kluft in Bezug auf Geografie, Alter, Geschlecht, Bildungsniveau, sozioökonomischen Status und Einkommen besteht, die einige Menschen und Unternehmen daran hindert, die Vorteile des digitalen Wandels zu nutzen; in der Erwägung, dass diese digitale Kluft die von einem Bevölkerungsrückgang betroffenen Regionen weiter entfremden und zu den territorialen Ungleichgewichten in der EU beitragen kann;

H.

in der Erwägung, dass am Abdeckungsgrad des Breitbandnetzes in Europa abzulesen ist, dass es nach wie vor erheblicher Investitionen bedarf, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo 10 % der Haushalte nicht vom Festnetz und 41 % nicht durch schnelle Breitbandtechnologie abgedeckt sind, während nur 59 % Zugang zu Breitbandnetzen der nächsten Generation (mindestens 30 Mbit/s) haben, während es in der übrigen EU 87 % der Haushalte sind (16); in der Erwägung, dass ländliche Gebiete und Randgebiete zusätzlich zu einer schlechten IKT-Konnektivität häufig mit weiteren strukturellen Herausforderungen wie einem Mangel an Infrastruktur und Dienstleistungen, niedrigen Einkommen oder einem Mangel an Bildungseinrichtungen und Kulturgütern konfrontiert sind, was zur Folge hat, dass hochqualifizierte Personen in aussichtsreichere Gebiete abwandern (Abwanderung hochqualifizierter Kräfte) (17); in der Erwägung, dass die Bereitstellung wesentlicher Infrastruktur durch Mittel der EU erleichtert werden sollte, um demografische Herausforderungen anzugehen;

I.

in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden, 99 % aller Unternehmen in der EU ausmachen und Arbeitsplätze für rund 100 Mio. Menschen bieten; in der Erwägung, dass mehr als die Hälfte des europäischen BIP auf sie entfällt und sie nicht nur für die Verwirklichung des zweifachen Wandels der EU hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft, sondern auch für die Wertschöpfung in allen Wirtschaftszweigen von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass jedoch nur 17 % der KMU digitale Technologien in ihren Unternehmen erfolgreich anwenden, während es bei den Großunternehmen 54 % sind; in der Erwägung, dass einige Branchen und traditionelle Wirtschaftszweige, wie das Baugewerbe, der Agrar- und Lebensmittelsektor, die Textilbranche und die Stahlindustrie beim digitalen Wandel im Rückstand sind (18);

J.

in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie zwar zu einer massiven Ausweitung der Telearbeit und der IKT-gestützten mobilen Arbeit (TICTM) (19) geführt hat, die ein großes Potenzial bieten, um Arbeitsplätze in Stadtzentren besser mit Kleinstädten, Vorstädten und ländlichen Gebieten zu verbinden, jedoch in Bezug auf die Möglichkeit der Telearbeit deutliche Unterschiede zwischen Arbeitnehmern mit hohem und geringem Einkommen, Büroangestellten und Handarbeitern sowie zwischen den Geschlechtern bestehen (20); in der Erwägung, dass TICTM und die Digitalisierung von Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen, zu einer ausgewogeneren geografischen Verteilung von Beschäftigung und Bevölkerung beitragen können;

K.

in der Erwägung, dass mit dem ESF+ Investitionen in Menschen und Systeme in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion unterstützt werden sollten, um zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beizutragen, während zugleich Unterstützung für die Verbesserung von Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung geboten werden sollte, unter anderem durch die Förderung des digitalen Lernens und die berufliche Weiterbildung von Lehrkräften; in der Erwägung, dass dies im Einklang mit Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zum wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt beitragen würde;

L.

in der Erwägung, dass die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie gezeigt haben, wie wichtig die Entwicklung der digitalen Infrastruktur für das Funktionieren der Volkswirtschaften und Gesellschaften, unter anderem im Bereich der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Bildung und der öffentlichen Verwaltung, ist; in der Erwägung, dass auch viele bestehende Probleme in ländlichen Gebieten aufgezeigt wurden und die Anfälligkeit dieser Regionen verdeutlicht wurde, insbesondere im Hinblick auf die digitalen Kapazitäten, die Qualität und die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten, die Bildung, den Breitbandzugang, die Widerstandsfähigkeit von Wertschöpfungsketten und die digitalen Kompetenzen;

M.

in der Erwägung, dass in der europäischen Kompetenzagenda zwar das Ziel festgelegt ist, dass 70 % der erwachsenen Bevölkerung in der EU bis 2025 mindestens über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, der Kommission zufolge jedoch 42 % der Bevölkerung der EU noch immer nicht über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen und 37 % der Arbeitnehmer nicht über ausreichende digitale Kompetenzen verfügen; in der Erwägung, dass bei den IKT-Kompetenzen nach wie vor große geografische Unterschiede bestehen; in der Erwägung, dass Frauen im IKT-Bereich in der EU unverhältnismäßig unterrepräsentiert sind, da nur 17 % (21) der Positionen für IKT-Fachkräfte mit Frauen besetzt sind, und dass bei Frauen die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass sie digitale Fachkompetenzen besitzen und im IKT-Bereich arbeiten; in der Erwägung, dass weniger als 25 % der Unternehmen der EU-27 ihrem Personal im Jahr 2019 IKT-Schulungen angeboten haben, wobei zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen (22); in der Erwägung, dass die Kluft zwischen den Geschlechtern insbesondere bei Start-up-Unternehmen fortbesteht, da 91 % des gesamten Kapitals, das im Jahr 2020 in europäische Technologieunternehmen investiert wurde, an Gründungsteams gingen, die ausschließlich aus Männern bestanden (23);

N.

in der Erwägung, dass die Entwicklung der IKT-Branche und Maßnahmen zur Förderung der Innovation auch notwendig sind, um die Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen und insbesondere die Digitalisierung der Industriebranchen zu unterstützen;

O.

in der Erwägung, dass die Digitalisierung öffentlicher Dienste mit dem Recht auf Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (24) einhergehen muss;

Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Herausforderungen des zweifachen Wandels

1.

begrüßt das Paket zur Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021 bis 2027 und dessen erstes politisches Ziel, bei dem der Schwerpunkt darauf liegt, „durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität [ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa]“ zu schaffen (25);

2.

hebt hervor, dass mit der neuen Kohäsionspolitik ein Beitrag dazu geleistet werden kann, den zweifachen digitalen und ökologischen Wandel voranzutreiben; betont, dass die Komponenten der neuen Kohäsionspolitik, die den Digitalbereich und die Innovation betreffen, von entscheidender Bedeutung sein werden, um einen nachhaltigen und inklusiven Wandel der Gesellschaft hin zu einer sozialeren und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ermöglichen und die Ziele des europäischen Grünen Deals und der digitalen Dekade Europas für 2030 zu verwirklichen; betont, dass gute und bezahlbare digitale Infrastruktur ebenso benötigt wird wie Maßnahmen zur Entwicklung der digitalen Fähigkeiten aller Anwendergruppen, was auch durch den flexiblen und sich gegenseitig ergänzenden Einsatz von Unterstützung unterschiedlicher Art und Fördermitteln vorangebracht werden sollte;

3.

weist darauf hin, dass die Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Kohäsionsfonds im Rahmen des ersten politischen Ziels den Mitgliedstaaten bereitgestellt wird, um im Einklang mit dem Konzept der intelligenten Spezialisierung in die Innovation zu investieren; fordert die nationalen und regionalen Behörden auf, ihr Konzept für die intelligente Spezialisierung zu verbessern, indem sie den Schwerpunkt auf die aussichtsreichsten Bereiche und Projekte im Hinblick auf die Innovationsmöglichkeiten und die nachhaltige Entwicklung legen;

4.

hebt hervor, wie wichtig das Konzept der intelligenten Dörfer für die Bewältigung der digitalen und klimabezogenen Herausforderungen der EU ist, und begrüßt seine Einbeziehung in die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie die Kohäsions- und Regionalpolitik; besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten das Konzept der intelligenten Dörfer in ihre kohäsionspolitischen Programme auf nationaler und regionaler Ebene aufnehmen;

5.

weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung über den EFRE und den Kohäsionsfonds verpflichtet sind, mindestens 8 % ihrer Mittel für Investitionen in Beschäftigung und Wachstum zur Erreichung einer nachhaltigen Stadtentwicklung einzusetzen; bedauert, dass eine ähnliche Zuweisung für ländliche Gebiete bislang nicht eingerichtet werden konnte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in der Verordnung festgelegt ist, dass besonderes Augenmerk darauf zu richten ist, Umwelt- und Klimaänderungen anzugehen und das Potenzial der digitalen Technologien zu Innovationszwecken zu nutzen, sodass es regionalen Behörden ermöglicht wird, Mittel vorrangig im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung einzusetzen;

6.

weist darauf hin, dass in der Verordnung zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ festgelegt ist, dass durch gemeinsame Maßnahmen im Rahmen dieses Instruments, des EFRE und des Kohäsionsfonds zur Entwicklung und Stärkung regionaler und lokaler Innovationsökosysteme, zum industriellen Wandel und zum digitalen Wandel der Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltungen beigetragen werden muss;

7.

fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, ambitioniertere Ziele für die digitale Entwicklung aller Regionen der EU festzulegen, und fordert einen europäischen digitalen Aktionsplan für alle Regionen mit mittelfristigen Zielvorgaben und Maßnahmen für 2025 und spezifischen Empfehlungen für die EU und die Mitgliedstaaten, damit bis 2030 konkrete Ergebnisse erzielt werden;

8.

betont, dass sichergestellt werden muss, dass den regionalen Besonderheiten und besonderen Bedürfnissen bei Digitalisierungsvorgängen gebührend Rechnung getragen wird; weist darauf hin, dass ein pauschaler Ansatz das Risiko birgt, bestehende Unterschiede zwischen Regionen und Gebieten mit unterschiedlichen Entwicklungsniveaus zu verschärfen;

9.

betont, dass es wichtig ist, für Kohärenz zwischen den zahlreichen Initiativen und Programmen der EU zur Förderung der Digitalisierung zu sorgen und entsprechend Synergien mit kohäsionspolitischen Instrumenten zu schaffen, um die Chancen in diesem Bereich zu maximieren; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mit Investitionen in die Digitalisierung auch ein Wachstumsziel verfolgt werden muss, das mit Strategien zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung im Einklang steht, wobei Doppelfinanzierungen zu vermeiden sind;

10.

weist darauf hin, dass ein effizientes Mobilitätssystem eine der Voraussetzungen für die regionale Wirtschaftsentwicklung, den territorialen Zusammenhalt und die Entwicklung des regionalen Potenzials ist; stellt fest, dass es daher erforderlich ist, die notwendige Finanzierung für die Entwicklung und die Aufrechterhaltung ökologisch nachhaltiger und erschwinglicher Verkehrsverbindungen bereitzustellen, mit denen die ältere Generation zum längeren Verbleib in der Landwirtschaft ermutigt und junge Menschen aus regionalen Zentren für die Arbeit in ländlichen Gebieten gewonnen werden könnten;

11.

betont, dass weniger entwickelte Regionen in der EU besonderen Herausforderungen gegenüberstehen; fordert die Kommission auf, diesen Regionen maßgeschneiderte Unterstützung bereitzustellen, um die Verwaltungskapazität, das Wissen und die technologiegestützte Fachkompetenz zu stärken und so für einen erfolgreichen Übergang ihrer Wirtschaften und Gesellschaften zu einer zunehmend digitalen Zukunft zu sorgen;

12.

begrüßt den Standpunkt des Rates, wonach er die Anerkennung der „doppelten Herausforderung“ der Umstellung auf eine grüne Wirtschaft und des digitalen Wandels durch die Kommission unterstützt; hebt hervor, dass der zweifache Wandel das Potenzial bietet, neue umweltfreundliche und digitale Arbeitsplätze zu schaffen, die für die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Pandemie notwendig sind, und ist überzeugt, dass die digitale Komponente von entscheidender Bedeutung sein wird, um die ehrgeizigen Ziele des europäischen Grünen Deals und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu verwirklichen, wie es in der Digitalstrategie der EU mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ dargelegt ist;

13.

betont, dass die Entwicklung digitaler Lösungen nicht nur für den Klimaschutz, d. h. für die Verringerung der Treibhausgasemissionen durch digitale Ressourceneffizienz und intelligente Innovation, sondern auch für die Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden muss; betont, dass digitale Warninstrumente und -anwendungen entwickelt werden müssen, um die negativen Folgen von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Schlammlawinen, Hitzewellen und Waldbränden zu verringern;

Überwindung der digitalen Kluft

14.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die künftige Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum umfassende und aktuelle Daten über die digitale Kluft erhebt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Erfordernisse ihrer Regionen und Städte zu ermitteln; erachtet es als grundlegend, über aktuelle Informationen über den Fortschritt der Digitalisierung in allen europäischen Regionen zu verfügen, und fordert die Kommission auf, Daten über den Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft auf NUTS-2-Ebene bereitzustellen;

15.

betont, dass die digitale Kluft zwei Aspekte betrifft, nämlich Infrastruktur und Kapazitäten, die auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sind, und dass unterschiedliche Maßnahmen auf sie angewandt und an die jeweiligen Besonderheiten angepasst werden müssen;

16.

stellt mit Besorgnis die digitale Kluft fest, die nach wie vor in und zwischen den Mitgliedstaaten besteht; ist besonders besorgt über die digitale Kluft zwischen Stadt und Land hinsichtlich der Qualität und Erschwinglichkeit von Breitbandnetzen (26); weist insbesondere darauf hin, dass mit künftigen Investitionen im Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds weiter zum Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Infrastrukturnetzen beigetragen werden sollte; hebt hervor, dass ländlichen Gebieten dabei Vorrang eingeräumt werden muss;

17.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bestehende Plattformen und Projekte im Bereich der inklusiven und gerechten Digitalisierung zu fördern und zu unterstützen, da es sich dabei um Instrumente handelt, um alle Gebiete der EU, auch entlegene und ländliche Gebiete, ins 21. Jahrhundert zu bringen;

18.

stellt fest, dass zwischen den Erwachsenen in ländlichen Gebieten und denjenigen, die in Städten leben, eine kritische Kluft bei den digitalen Kompetenzen besteht, von der insbesondere Personen mit niedrigem Einkommen, Frauen und ältere Menschen betroffen sind; stellt fest, dass diese Kluft in bestimmten Mitgliedstaaten besonders ausgeprägt ist und es noch schwieriger macht, in ländlichen Gebieten eine Arbeitsstelle zu finden; fordert die Mitgliedstaaten auf, in gezielte Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen zu investieren, um digitale Lücken zu schließen, und hebt hervor, dass diese Lücken unter anderem mit einem mangelnden Zugang zu Netzen mit hoher Kapazität zusammenhängen;

19.

nimmt mit großem Interesse den Digitalen Kompass der Kommission zur Kenntnis, mit dem die digitalen Bestrebungen der EU für 2030 in konkrete Ziele für vier Hauptbereiche, nämlich Kompetenzen, sichere und tragfähige digitale Infrastrukturen, digitaler Umbau der Unternehmen und Digitalisierung öffentlicher Dienste, übersetzt werden sollen; fordert die Kommission auf, regelmäßig über die in diesen vier Bereichen erzielten Fortschritte zu berichten;

20.

ist überzeugt, dass die Digitalisierung eine Chance bietet, die Lebensqualität zu verbessern und Bildungschancen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Innovation und eine bessere Zugänglichkeit öffentlicher Dienste in ländlichen Regionen und solchen mit Entwicklungsrückstand zu fördern und somit dazu beizutragen, Entvölkerungstrends und die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte umzukehren;

21.

begrüßt das Ziel des Programms für die Digitalpolitik 2030, dass bis zum Ende des Jahrzehnts alle besiedelten Gebiete der Union mit 5G-Netzen versorgt werden sollen; fordert die Kommission auf, in künftigen Rechtsvorschriften Maßnahmen zu fördern, mit denen der Aufbau von 5G-Netzen in ländlichen Gebieten erleichtert wird, insbesondere durch den Abbau oder die Beseitigung belastender Verwaltungsverfahren;

22.

hebt hervor, dass die anhaltende digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten überwunden und das Potenzial, das die Konnektivität und Digitalisierung in ländlichen Gebieten bieten, durch die Entwicklung einer horizontalen Strategie ausgeschöpft werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mittel der Kohäsionspolitik, der GAP und des Aufbauinstruments NextGenerationEU zu nutzen, um für die Zeit nach 2020 intelligente Dörfer umzusetzen und dieses Konzept weiterzuentwickeln, was zur Digitalisierung, zur Stärkung des wirtschaftlichen Potenzials, zur Innovation und sozialen Inklusion in ländlichen Gebieten sowie zur Stärkung ländlicher Gemeinschaften durch maßgeschneiderte Projekte, die eine Verbesserung der Breitbandanbindung und -infrastruktur zum Ziel haben, beitragen wird; weist jedoch darauf hin, dass die Digitalisierungsstrategien an das ländliche Umfeld angepasst und unter Einbeziehung und aktiver Beteiligung der ländlichen Gemeinschaften umgesetzt werden sollten, und dass in der Landwirtschaft digitale und automatisierte Technologien angewandt werden sollten; betont, dass das für 2030 festgelegte Ziel des Übergangs zu einer nachhaltigen Landwirtschaft durch die Förderung von neuen Technologien, Forschung und Innovation sowie durch den kontinuierlichen Transfer von Wissen an den ländlichen Raum erreicht werden kann;

23.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die ihnen im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds und des Aufbauinstruments NextGenerationEU zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in größtmöglichem Umfang und möglichst effizient zu nutzen, um Regionen die gezielte Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, um aufzuholen, und die digitale Kluft in ländlichen Gebieten und zwischen Generationen zu überwinden; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in Gebieten, die vom Markt nicht bedient werden, durch geeignete Programme zur öffentlichen Finanzierung zu unterstützen und bereichsübergreifende und umfassende Lösungen wie intelligente Dörfer und ländliche Innovationszentren bereitzustellen; unterstützt Anstrengungen, die Digitalisierung dadurch zu fördern, dass in der Kohäsionspolitik eine thematische Konzentration gestärkt wird, während gleichzeitig die Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank oder anderen Entwicklungsbanken gefördert wird; weist auf das Risiko hin, dass Ungleichheiten dadurch zunehmen, dass es nicht gelingt, die schutzbedürftigsten Gebiete angemessen zu unterstützen, die oft eine geringere Fähigkeit aufweisen, die Mittel wirksam zu planen und auszugeben, obgleich sie den größten Bedarf haben;

24.

fordert darüber hinaus die vollständige Ausführung der Fazilität „Connecting Europe“, deren neues Finanzierungsinstrument für den Digitalbereich zusammen mit einer größeren grenzüberschreitenden digitalen Konnektivität einen entscheidenden Beitrag dazu leisten wird, wirtschaftliche, soziale und territoriale Lücken zu schließen, womit den Regionen und ländlichen Gebieten Europas unzählige neue Chancen eröffnet werden;

Inklusive und faire Digitalisierung

25.

betont, dass es eines nachhaltigen und inklusiven Digitalisierungsprozesses bedarf, der sozial und wirtschaftlich gerecht ist und bei dem niemand zurückgelassen wird; betont, dass die im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds gewährte Unterstützung zur Entwicklung des digitalen Potenzials und der Innovation der KMU und der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Gesellschaft beitragen, die Inklusion in der digitalen Gesellschaft unterstützen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in allen Regionen der EU mit besonderem Augenmerk auf weniger entwickelten Regionen fördern sollte;

26.

fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Digitalisierung öffentlicher Dienste mit Maßnahmen einhergeht, die den Zugang der Menschen zum Internet ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Einmischung erleichtern; weist darauf hin, dass eine stabile und erschwingliche Internetanbindung mit hoher Leistung die Voraussetzung für einen erfolgreichen digitalen Wandel ist;

27.

hebt die Herausforderungen hervor, die die Randgebiete Europas, einschließlich der Inseln, im Hinblick auf die digitale Konnektivität bewältigen müssen; erachtet die digitale Konnektivität als die wichtigste Säule jeder Strategie zu den europäischen Inseln; fordert weitere Maßnahmen, um den digitalen Wandel für alle lokalen Gemeinschaften inklusiv zu gestalten;

28.

stellt mit Besorgnis fest, dass die zunehmende Nutzung digitaler Lösungen und von TICTM infolge der COVID-19-Pandemie die bestehenden Ungleichheiten, die durch die digitale Spaltung der Gesellschaft verursacht werden, noch verschärft hat; betont jedoch, dass die Digitalisierung sozial und wirtschaftlich benachteiligten Gruppen und Randgruppen unter bestimmten Bedingungen auch zugutekommen kann; weist darauf hin, dass diejenigen, die keinen Zugang zur digitalen Welt haben, mit doppelter Ausgrenzung zu kämpfen haben, da sie auch beim Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt oder zu grundlegenden öffentlichen Diensten Schwierigkeiten haben können; unterstreicht, dass intelligente Dörfer insbesondere als praktische Lösung dienen könnten, die geeignet ist, die in ländlichen Gebieten verfügbaren Leistungen zu steigern und dadurch bestehende Gefälle abzubauen;

29.

hebt hervor, dass durch die COVID-19-Pandemie die Bedeutung digitaler Lösungen, insbesondere der Telearbeit, deutlicher geworden ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Richtlinie zu Mindestnormen und -bedingungen für gerechte Telearbeit vorzuschlagen, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen, einschließlich der Freiwilligkeit der Telearbeit, der Einhaltung von Arbeitszeiten, Urlaub, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und anderer arbeitsbezogener Rechte im Digitalbereich wie des Rechts auf Nichterreichbarkeit, des Schutzes der Privatsphäre der Arbeitnehmer, unter anderem durch das Verbot von Fernüberwachung oder anderen Formen der digitalen Nachverfolgung sowie der Nutzung von künstlicher Intelligenz bei Einstellungsverfahren, wobei die Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über die Digitalisierung zu berücksichtigen ist;

30.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine globale Strategie zu entwickeln, die eine ganzheitliche Perspektive auf allen Ebenen einbezieht, um soziale Ungleichheiten und Diskriminierung im Zusammenhang mit der Digitalisierung und der Telearbeit oder hybriden Arbeitsweisen zu bekämpfen und so deren positive Auswirkungen zu verstärken;

31.

ist der Auffassung, dass die Stärkung der Rolle der Bürger, die Konsultation einschlägiger Interessenträger und die Einbeziehung der lokalen Behörden sowohl für die angemessene Planung als auch für die erfolgreiche Umsetzung der regionalen Digitalstrategien von entscheidender Bedeutung sind;

Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen und öffentlicher Dienste

32.

fordert Folgemaßnahmen zu dem eGovernment-Aktionsplan, mit denen zwei übergeordnete Hauptziele verfolgt werden, nämlich für einen effizienten digitalen Wandel und den Abbau von Bürokratie zu sorgen und so die Lebensqualität der Bürger zu verbessern, indem in allen Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung öffentlicher Zugänglichkeit und Dienste ergriffen werden und die Transparenz verbessert wird, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Arbeitskräften im öffentlichen Dienst zu ergreifen; betont, dass bei diesen Folgemaßnahmen die zahlreichen Lehren aus der COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden sollten, bei der die Dienste der öffentlichen Verwaltung fast ausschließlich online angeboten wurden;

33.

stellt fest, dass sich während der COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass unsere Gesellschaft durch die Zunahme von TICTM im privaten und öffentlichen Sektor anfälliger für Cyberangriffe wurde; weist darauf hin, dass der Fernzugang zu Netzen des privaten oder öffentlichen Sektors neue Lösungen für die Cybersicherheit erfordert;

34.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Digitalisierung der öffentlichen Dienste, einschließlich der Schulen, Universitäten und Forschungsinstitute, des öffentlichen Verkehrs, der elektronischen Behördendienste und der effizienten Verwaltung, raschere Fortschritte zu erzielen;

35.

stellt fest, dass die COVID-19-Pandemie die Verbreitung elektronischer öffentlicher Dienste und elektronischer Gesundheitsdienste beschleunigt hat; betont, dass die Lücke bei den digitalen Kompetenzen der Angehörigen der Gesundheitsberufe geschlossen werden muss, und Patienten, insbesondere ältere und sozial benachteiligte Bürger, in die Lage versetzt werden müssen, digitale Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen; warnt davor, dass einige Menschen, etwa ältere oder sozial benachteiligte Menschen, die sich die erforderlichen Technologien möglicherweise nicht so gut leisten können oder weniger gut damit umgehen können, auf der Strecke bleiben könnten; weist darauf hin, dass öffentliche Investitionen, unter anderem in Personal, öffentliche digitale Angebote und proaktive Unterstützungsmaßnahmen, notwendig sind, um einen diskriminierungsfreien, raschen und hochwertigen Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten, einschließlich Gesundheitsdiensten, für alle sicherzustellen; betont, dass in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden muss, dass der Förderung und Stärkung von Maßnahmen im Bereich der Bildung und der Entwicklung digitaler Kompetenzen, besonders in ländlichen Gebieten, sehr große Bedeutung zukommt; betont, dass im Hinblick auf eine gesunde Gesellschaft das gesamte Potenzial der neuen Instrumente, Technologien und Lösungen ausgeschöpft werden muss;

36.

stellt fest, dass es wichtiger denn je ist, eine faire und sozialverträgliche Arbeit und eine wirkliche Mitwirkung der Beschäftigten an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sicherzustellen, was sowohl für digitale Plattformen als auch in anderen Bereichen gilt, und dass die Arbeitnehmer demokratischen Einfluss auf die Steuerung der Arbeit haben müssen; hebt hervor, dass die Vorteile des digitalen Wandels breit angelegt und gerecht gemeinsam genutzt werden müssen und dass im Digitalbereich tätige Arbeitnehmer in den Genuss der gleichen Rechte und Arbeitsbedingungen kommen müssen wie die Arbeitnehmer in anderen Bereichen auch; fordert die Kommission auf, eine Richtlinie über menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Rechte in der digitalen Wirtschaft vorzuschlagen;

37.

unterstreicht die entscheidende Rolle der Unternehmer sowie der Kleinstunternehmen und KMU bei der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie im Hinblick auf das nachhaltige Wachstum und die Entwicklung des ländlichen Raums, und ist der Ansicht, dass öffentliche Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik und anderer Instrumente zu einem besseren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in allen Regionen der EU beitragen werden; betont, dass der Zugang zu Finanzmitteln eines der dringendsten Probleme für viele Kleinst- und Kleinunternehmen ist und dass die verschiedenen Arten von KMU je nach ihren jeweiligen Gegebenheiten und technologischem Niveau individuelle Arten von Unterstützung und Anreizen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene benötigen; fordert die Regionen nachdrücklich auf, auf KMU ausgerichtete Innovationsstrategien aufzustellen, die mit ihren Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung im Einklang stehen;

38.

bedauert, dass die weitaus meisten KMU in der EU sich die digitale Transformation noch nicht vollends zu Eigen gemacht haben; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihre operationellen Programme für eine Ausrichtung auf KMU in Gebieten mit einem niedrigeren digitalen Entwicklungsstand nutzen;

39.

stellt fest, dass der elektronische Geschäftsverkehr ein großes Potenzial für ländliche KMU und lokale Erzeuger aufweist, da durch ihn ihre Reichweite erhöht wird und Hindernisse abgebaut werden, die mit Regionen verbunden sind, die schwere und dauerhafte geografische oder demografische Herausforderungen zu bewältigen haben; fordert die Regionen und die Mitgliedstaaten der EU auf, Pilotprojekte und Digitalisierungsstrategien aufzustellen, um den elektronischen Geschäftsverkehr in die Geschäftsmodelle ländlicher KMU zu integrieren;

40.

erkennt das Potenzial der Digitalisierung, Unternehmen, insbesondere KMU, miteinander zu verbinden, an und hebt die positive Wirkung der Digitalisierung bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen wie etwa intelligenter Verkehrslösungen, elektronischer Gesundheitsdienste, Online-Bankdienstleistungen und maßgeschneiderter Lösungen für schutzbedürftige Studierende hervor; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, gleichzeitig Bildung im Bereich digitaler Kompetenzen anzubieten, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird;

41.

weist darauf hin, dass in der Verordnung zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ festgelegt ist, dass mit Synergieeffekten zwischen diesem Programm, dem EFRE und dem Kohäsionsfonds zur Entwicklung und Stärkung regionaler und lokaler Innovationsökosysteme, zum industriellen Wandel und zum digitalen Wandel der Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltungen beigetragen werden sollte;

42.

hebt die Auffassung des Rechnungshofs (27) zum EFRE und zum Kohäsionsfonds hervor, wonach KMU innovative Lösungen für Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourceneffizienz und sozialen Zusammenhalt bieten und dazu beitragen, diese Innovationen in den Regionen Europas zu verbreiten, weshalb sie für den Übergang der EU zu einer nachhaltigen digitalen Wirtschaft von grundlegender Bedeutung sind;

43.

stellt mit Besorgnis fest, dass sowohl Start-up-Unternehmen als auch etablierte KMU mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu kämpfen haben, und betont, dass ein besonders akuter Fachkräftemangel bei Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung und neue Technologien herrscht, da 35 % der Arbeitskräfte (28) über geringe oder gar keine digitalen Kompetenzen verfügen; ist der Ansicht, dass Initiativen eingeleitet werden sollten, um KMU, die besondere Herausforderungen bewältigen müssen, zu unterstützen und die für die moderne Wirtschaft unentbehrlichen Kompetenzen und Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu entwickeln, was auch das Anwerben und Halten von Fachkräften im digitalen Bereich einschließt, während gleichzeitig flexible Möglichkeiten zum Ausbau der digitalen Kompetenzen und zur Weiterbildung und Umschulung für alle, unabhängig von der Beschäftigungslage, dem Alter, der Bildung oder dem Beruf, gefördert werden;

44.

betont, wie wichtig es ist, die Anzahl innovativer Unternehmen zu erhöhen, indem der Zugang zu neuen Technologien sichergestellt wird, Anpassungen an die Standards der Industrie 4.0 und die Standards einer nachhaltigen Wirtschaft vorgenommen werden, Privatkapital mobilisiert wird, Humanressourcen entwickelt werden und Initiativen in Bezug auf intelligente Städte unterstützt werden;

Förderung von Kompetenzen für das digitale Zeitalter

45.

betont, dass die Lücken bei den digitalen Kompetenzen in der gesamten EU geschlossen werden müssen, damit alle Einzelpersonen und Unternehmen den digitalen Wandel bestmöglich nutzen können; fordert, dass der Aktionsplan der Kommission für digitale Bildung 2021–2027 schrittweise umgesetzt wird, um bessere digitale Kompetenzen zu fördern, wodurch Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für alle, einschließlich unternehmerischer Initiative, sichergestellt würden; hebt die entscheidende Rolle der Mitgliedstaaten und der Regionalregierungen bei der Unterstützung der Behörden des ländlichen Raums in ihren Bemühungen hervor, die digitale Inklusion zu gestalten und sicherzustellen, indem sie die Daten der Bürgerinnen und Bürger schützen und die Position von Menschen und lokalen Unternehmen durch den Zugang zu Daten stärken; betont, dass die digitalen Kompetenzen und die Medienkompetenz lebenslang und bereits in jungen Jahren gefördert werden müssen; fordert die Kommission auf, Anreize für die Unterstützung von Bildungsprogrammen und -initiativen für digitale Kompetenzen und Medienkompetenz an Schulen, Berufsschulen und Universitäten zu setzen; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung des ESF+ für die Finanzierung von Projekten hervor, durch die Arbeitnehmer oder Arbeitslose angesichts der Ziele dieses Fonds, ihnen neue Kompetenzen zu vermitteln, damit sie sich beruflich weiterentwickeln („upskilling“) oder umschulen („reskilling“) dabei unterstützt werden, neue Fähigkeiten zu erwerben; hält es für wichtig, hybride Lernmodelle zu entwickeln, um Menschen mit grundlegenden oder überhaupt keinen digitalen Kompetenzen eine Weiterbildung zu ermöglichen;

46.

begrüßt die in der verstärkten Jugendgarantie enthaltene Empfehlung, dass die digitalen Kompetenzen von Personen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, bewertet werden sollten und, falls Defizite festgestellt werden, die betreffenden Personen Schulungen zur Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen erhalten sollten;

47.

stellt fest, dass eine kritische Kluft bei den digitalen Kompetenzen zwischen Personen, die in ländlichen Gebieten leben, und solchen, die in Städten leben, und auch zwischen Generationen besteht; stellt darüber hinaus fest, dass TICTM in unverhältnismäßig hohem Maße bei in der Stadt lebenden, gut ausgebildeten Beschäftigten mit ausgeprägten digitalen Kompetenzen im Dienstleistungssektor vorkommt; stellt fest, dass es in ländlichen Gebieten an Möglichkeiten zum Erwerb digitaler Kompetenzen mangelt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, den ESF+ und den EFRE zu nutzen, um Maßnahmen zur Beseitigung dieses Ungleichgewichts zu ergreifen und in Regionen, die von Entvölkerung bedroht sind, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen; stellt fest, dass intelligente Dörfer eine praktische Lösung darstellen könnten, da sie digitale Lerninstrumente in den von ihnen angewandten digitalen Bottom-Up-Ansatz integrieren;

48.

betont, dass die Förderung und Entwicklung digitaler Kompetenzen, insbesondere in ländlichen Gebieten und weniger entwickelten Regionen, eine wesentliche Rolle beim Aufbau eines größeren Potenzials auf dem Arbeitsmarkt spielt, der sozialen Inklusion dient, die technologische Diversifizierung fördert und dazu führt, dass Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen; bestärkt die Kommission darin, ihre Bemühungen um die Schließung der Lücken bei den digitalen Kompetenzen zu verstärken, indem sie über die Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze mit allen Interessenträgern in Kontakt tritt;

49.

weist darauf hin, dass der ESF+, auf den in der Dachverordnung im Rahmen des vierten politischen Ziels verwiesen wird, ein spezifisches Ziel enthält, das digitale Kompetenzen, Inklusivität und Ausbildungssysteme umfasst, unter anderem durch die Validierung nichtformalen und informellen Lernens;

50.

betont, dass in der Europäischen Kompetenzagenda Investitionen aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und dem Programm „InvestEU“ in Infrastruktur mit großer sozialer Wirkung, einschließlich digitaler Infrastruktur, gefordert werden; betont, dass Investitionen in die digitale Infrastruktur aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und dem Programm „InvestEU“, die auf Initiativen zur Förderung digitaler Kompetenzen wie dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 aufbauen, benötigt werden;

51.

weist darauf hin, dass die Bewältigung des demografischen Wandels eine entscheidende Herausforderung für die Union darstellt, die bei der Gestaltung und Umsetzung von Programmen vorrangig berücksichtigt werden sollte; weist diesbezüglich darauf hin, dass eines der wichtigsten in Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds für 2021–2027 genannten Ziele die Unterstützung städtischer und ländlicher Gebiete mit ungünstigen geografischen oder demografischen Gegebenheiten ist, wobei die Mitgliedstaaten die finanzielle Unterstützung der EU für Projekte verwenden müssen, die eine digitale Entwicklung in den betreffenden Regionen und die IKT-Konnektivität fördern; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass NUTS-3-Regionen oder Zusammenschlüsse lokaler Verwaltungseinheiten mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 12,5 Einwohnern pro km2 oder mit einem durchschnittlichen jährlichen Bevölkerungsrückgang von mehr als 1 % zwischen 2007 und 2017, die spezifischen regionalen und nationalen Bewertungen unterzogen werden sollten, besonders unterstützt werden sollten;

52.

begrüßt die Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang und dessen Schwerpunkt auf Ausbildung und Kompetenzen; begrüßt, dass es damit ermöglicht wird, in soziale Infrastrukturen wie Ausbildungszentren zu investieren, um im Rahmen des Übergangs zur Klimaneutralität bis spätestens 2050 bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und hochwertige Arbeitsplätze für alle Regionen zu schaffen, und hebt hervor, dass besonderes Augenmerk auf digitale Kompetenzen gerichtet werden muss; fordert die Kommission auf, den Bedarf und die Umsetzbarkeit eines überarbeiteten Fonds für einen gerechten Übergang zu bewerten, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen;

53.

fordert die Mitgliedstaaten und ihre Verwaltungsbehörden auf, den Zugang zu den Mitteln im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU und der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu erleichtern und zu vereinfachen; hält es für notwendig, dafür zu sorgen, dass alle einschlägigen institutionellen Akteure bei der Verwendung der Mittel im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU und der europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf territorialer Ebene sorgfältig überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Mittel zwischen den Regionen gerecht verteilt werden;

54.

äußert seine Besorgnis darüber, dass viele öffentliche Ausschreibungen für digitale Programme über eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergeben werden, was die Fähigkeit ländlicher Gebiete, Zugang zu den Mitteln im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU und der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu erhalten, untergraben könnte, da ihre Kapazitäten und die technische Unterstützung bei der Programmplanung und Verwendung von EU-Mitteln traditionell weniger gut entwickelt sind;

55.

fordert die Kommission und den Rat auf, die Schlussfolgerungen des Rates zu Menschenrechten, zur Teilhabe und zum Wohlbefinden von älteren Menschen im Zeitalter der Digitalisierung, einschließlich der Schaffung einer Plattform für die Beteiligung und ehrenamtliche Arbeit nach dem Arbeitsleben, rasch umzusetzen und den Austausch und die Bindungen zwischen den Generationen zu fördern;

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56.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.

(2)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60.

(3)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 94.

(4)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21.

(5)  ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 30.

(6)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1.

(7)  ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30.

(8)  ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1.

(9)  Rissola G., Kune H. und Martinez P., Innovation Camp Methodology Handbook: Realising the potential of the Entrepreneurial Discovery Process for Territorial Innovation and Development (Handbuch zur Methodik von Innovationscamps: Verwirklichung des Potenzials des unternehmerischen Entdeckungsprozesses für die territoriale Innovation und Entwicklung), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

(10)  Arregui Pabollet, E et al., The Changing nature of work and skills in the digital age (Der Wandel der Arbeit und der Kompetenzen im digitalen Zeitalter), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

(11)  Dijkstra, L., Poelman, H., Rodríguez-Pose, A., The Geography of EU Discontent (Die Geografie der Unzufriedenheit in der EU), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

(12)  ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 204.

(13)  ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.

(14)  ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 26.

(15)  ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 125.

(16)  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 11. Juni 2020 zum Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 (SWD(2020)0111).

(17)  SWD(2020)0111.

(18)  Negreiro, M., Madiega, T., Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, Der digitale Wandel, Juni 2019.

(19)  Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zu Telearbeit im Kontext von Fernarbeit, Nummer 17.

(20)  Arbeitsdokument der Kommission vom Mai 2020 mit dem Titel „Teleworkability and the COVID-19 crisis: a new digital divide?“ (Möglichkeit der Telearbeit und die COVID-19-Krise: eine neue digitale Kluft?).

(21)  Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, „Work-life balance in the ICT sector — Women in the ICT sector“ (Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in der IKT-Branche — Frauen in der IKT-Branche).

(22)  Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission, Policy Brief, Telework in the EU before and after the COVID-19: where we were, where we head to (Telearbeit in der EU vor und nach der COVID-19-Pandemie: wo wir standen und wohin wir uns bewegen), 2020.

(23)  The State of European Tech report 2020 (Bericht über den Stand der Technik in Europa 2020).

(24)  ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.

(25)  Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1060.

(26)  Negreiro, M., Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, The rise of digital health technologies during the pandemic, (Die zunehmende Bedeutung digitaler Gesundheitstechnologien während der Pandemie), April 2021.

(27)  Europäischer Rechnungshof, Pressemitteilung, „EU-Finanzmittel zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU im Blickpunkt der EU-Prüfer“, 14. Oktober 2020.

(28)  Europäischer Rechnungshof, Maßnahmen der EU für mehr digitale Kompetenz, Februar 2021.