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21.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 486/23 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Finanzierung des Klimaanpassungsfonds durch Kohäsionsmittel und NextGenerationEU“
(Initiativstellungnahme)
(2022/C 486/04)
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Berichterstatter: |
Ioannis VARDAKASTANIS |
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Ko-Berichterstatterin: |
Judith VORBACH |
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Beschluss des Plenums |
20.1.2022 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung |
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Initiativstellungnahme |
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Zuständige Fachgruppe |
Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt |
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Annahme in der Fachgruppe |
9.9.2022 |
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Verabschiedung im Plenum |
21.9.2022 |
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Plenartagung Nr. |
572 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
139/3/3 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1. |
Die Europäische Union unternimmt wichtige Schritte zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der EU folgen einem langfristigen Plan, um die schlimmsten Auswirkungen des Klimanotstands auf unserem Planeten verhindern zu helfen. Allerdings könnte das immer noch zu wenig sein. |
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1.2. |
Obwohl die EU mit beträchtlichem Engagement zu Werke geht, sind die Folgen des Klimawandels und der Ressourcenknappheit bedauerlicherweise bereits spürbar. Daher gilt es, sich an eine neue Realität anzupassen. Zwar setzt sich die EU zu Recht dafür ein, eine Verschlechterung der Lage zu vermeiden, doch ist sie auf unvorhergesehene Klimanotstände, Energiekrisen und Naturkatastrophen nicht vorbereitet. |
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1.3. |
Seit 2021 kam es zu zwei sehr großen Katastrophen, für die sich die EU-Finanzierungsmechanismen als ungeeignet erwiesen haben. Die erste waren die Verwüstungen durch Überschwemmungen und Waldbrände in ganz Europa im Sommer 2022. Die zweite ist die aktuelle Energiekrise und das Erfordernis der Energieautonomie der EU aufgrund der russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022. |
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1.4. |
Der derzeitige Mechanismus der EU zur Reaktion auf Naturkatastrophen ist der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF). Die jährliche Finanzausstattung des EUSF ist jedoch angesichts der Kosten für die Schäden infolge der jüngsten Naturkatastrophen viel zu gering und muss drastisch aufgestockt werden. Die EU-Mittel für die Energiewende sind umfangreicher, tragen aber nicht dem dringenden Bedarf der EU an Energieautonomie und dem enormen Risiko der Energiearmut Rechnung, wie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in seiner Stellungnahme „Bekämpfung der Energiearmut und Resilienz der EU: Herausforderungen aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht“ (1) darlegt. |
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1.5. |
Nach Ansicht des EWSA benötigt die EU einen neuen Finanzierungsmechanismus, über den die Mitgliedstaaten in Notlagen wie den oben genannten sofort und substanziell unterstützt werden können. Der EWSA schlägt daher vor, einen neuen Klimaanpassungsfonds einzurichten. Diese Mittel sollten aus bestehenden EU-Fonds, insbesondere aus dem Kohäsionsfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität abgezweigt, aber über diesen neuen Fonds effizient und kohärent verwaltet werden. |
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1.6. |
Bei der Modernisierung des Finanzierungsumfelds könnten auch der Anwendungsbereich der bestehenden Programme erweitert, ihre Mittel aufgestockt und NextGenerationEU als Vorbild für ein neues Finanzierungsinstrument betrachtet werden. |
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1.7. |
Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs empfiehlt der EWSA der Kommission auch, zu prüfen, ob sich der Klimaanpassungsfonds nicht durch die Mobilisierung von Investitionen und Beiträgen der Privatwirtschaft aufstocken lässt. Insbesondere im Hinblick auf Naturkatastrophen sollten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten zudem darum bemühen, insbesondere in Risikogebieten den Versicherungsschutz zu erhöhen und zu erleichtern sowie über die Versicherungen Gelder in die Verbesserung der Klimaresilienz zu lenken, um die Abhängigkeit von EU-Mitteln zu verringern. |
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1.8. |
Der Klimaanpassungsfonds muss adaptiv, flexibel und in der Lage sein, auf neue und sich abzeichnende Krisen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu reagieren. |
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1.9. |
Die Funktionsweise des verstärkt auf rasche und dringende Reaktionen ausgerichteten Klimaanpassungsfonds muss unbedingt mit der übergeordneten Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der EU in Einklang stehen, die langfristig die Abhängigkeit von Notfallmaßnahmen verringert sowie Mensch und Natur schützt. |
2. Allgemeine Bemerkungen
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2.1. |
Der EWSA erkennt an, dass die Bewältigung der Klimakrise mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen des europäischen Grünen Deals zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Ziele für nachhaltige Entwicklung in Einklang steht. Die Eindämmung der Ursachen des Klimawandels sollte in der EU-Klimapolitik zwar prioritär sein. Gleichzeitig gilt es jedoch nach Ansicht des EWSA, parallel zu den Plänen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen robuste und gestraffte Finanzierungsmechanismen zur Verfügung zu stellen, um den Klima- und den Energienotstand zu bewältigen, mit denen die Menschen in der EU bereits jetzt konfrontiert sind. |
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2.2. |
Der EWSA strebt einen neuen Fonds für die Anpassung an den Klimawandel an. Dieser Vorschlag wird von mehreren Mitgliedern des Europäischen Parlaments unterstützt (2). Der entsprechende Mechanismus sollte mit verfügbaren Mitteln der Kohäsionspolitik und der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgestattet werden. Diese sollten in einem einzigen Fonds zusammengefasst werden, um die Effizienz und die Reaktionszeiten zu verbessern und die zentrale Überwachung der Bereiche zu erleichtern, in denen Finanzmittel am dringendsten benötigt werden. Dank dieses Mechanismus sollte die EU eher in der Lage sein, die Mitgliedstaaten bei der raschen Reaktion auf Klima-, Umwelt- und Energienotstände zu unterstützen. Derzeit würde er der Bewältigung von zwei der größten aktuellen Notstände dienen: der Erholung nach immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen und dem dringlichen Erfordernis von Energiewende und Übergang zur Energieautonomie Europas. Gleichwohl muss er flexibel sein, um damit wir für künftige Krisen gewappnet sind. |
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2.3. |
Es werden bereits EU-Mittel für die Energiewende und den Wiederaufbau nach Katastrophen verwendet, allerdings wird ihre Wirksamkeit durch verschiedene Probleme beeinträchtigt. Die Mittel des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF), der eingerichtet wurde, um beim Wiederaufbau nach Naturkatastrophen zu helfen, reichen einfach nicht aus, um auf das Ausmaß moderner Klimakatastrophen reagieren zu können. Die für die Energiewende vorgesehenen Finanzmittel sind umfangreicher, aber bei Weitem noch nicht ausreichend. Zudem werden die Mittel über mehrere unterschiedliche Fonds verwaltet, was die Gefahr von Inkohärenz oder Überschneidungen birgt. Zudem werden bei der Mittelverwaltung extrem kurzfristige Ziele mit langfristigeren Zielen zur Bekämpfung des Klimawandels vermischt. Die aufgrund der Invasion der Ukraine durch Russland notwendige Stärkung der Energieautonomie der EU hat deutlich gemacht, wie sehr unsere Energieabhängigkeit von feindlich gesinnten Ländern unsere Fähigkeit schwächt, entschlossen auf internationale Ereignisse zu reagieren. |
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2.4. |
Der EWSA fordert daher die Einrichtung eines Klimaanpassungsfonds, der speziell dazu dient, auf drohende Umwelt-, Klima- und Energiekrisen zu reagieren, und über den die EU bei der Anpassung an eine neue Realität leider immer häufiger auftretender Krisen unterstützt wird. Der Klimaanpassungsfonds sollte als Finanzierungsreserve dienen, die in Zeiten eines akuten Investitionsbedarfs aktiviert werden kann. |
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2.5. |
Der Fonds muss flexibel und robust genug für rasche und ehrgeizige Investitionen sein, mit denen der unmittelbare Bedarf der EU gedeckt werden kann. Gleichzeitig muss er mit der langfristigen Klima- und Energiepolitik in Einklang stehen. In diesem Fonds würden die klimabezogenen Mittel aus dem Kohäsionsfonds, EUSF-Mittel und die für Umweltreformen vorgesehenen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gebündelt. Durch die Bündelung dieser Mittel in einem einzigen Fonds mit einem eindeutigen Schwerpunkt auf Sofortmaßnahmen lässt sich effizienter reagieren und der dringendste Investitionsbedarf leichter überwachen. Ferner dürfte es einfacher sein, das Geld unverzüglich dorthin zu lenken, wo es dringend benötigt wird. |
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2.6. |
Die Modernisierung des Finanzierungsumfelds könnte auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs und eine Aufstockung der bestehenden Programme umfassen. Angesichts des gemeinsamen Interesses und der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel und seine katastrophalen Folgen zu bekämpfen, muss nach Ansicht des EWSA künftig auch die Finanzierungsmethode verbessert werden. Selbst wenn — ganz zu Recht — eine goldene Regel für grüne Investitionen eingeführt würde, wären einige Mitgliedstaaten vielleicht immer noch nicht in der Lage, die erforderlichen massiven Investitionen aufzubringen, ohne die langfristige Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen zu gefährden. Daher empfiehlt der EWSA auch NextGenerationEU als Modell für die Finanzierung des Klimaanpassungsfonds. Zuschüsse und/oder Darlehen aus diesem Fonds sollten unter der Bedingung gewährt werden, dass der Mitgliedstaat oder die Region, der bzw. die sie erhält, in die Bekämpfung des Klimawandels oder seiner Folgen, d. h. beispielsweise in erneuerbare kohlenstofffreie Energien, investiert. Sämtliche derartigen politischen Maßnahmen sind unter Wahrung des in der Kohäsionspolitik verankerten Partnerschaftsprinzips an die obligatorische Einbeziehung der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft zu knüpfen. |
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2.7. |
Der EWSA weist darauf hin, dass der Klimaanpassungsfonds allein nicht ausreicht, um die Folgen von Naturkatastrophen zu bewältigen und die Kosten für die Anpassung an den Klimawandel im Sinne einer größeren Resilienz zu decken. In diesem Zusammenhang weist der EWSA auf die Lücke beim Klimaversicherungsschutz hin, d. h. auf den Anteil der nicht versicherten wirtschaftlichen Verluste infolge klimabedingter Katastrophen. Der Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen ist in Europa nach wie vor gering: er deckte zwischen 1980 und 2017 nur etwa 35 % der Verluste aufgrund von Naturkatastrophen ab (3). Daher ist es wichtig, Versicherungen gegen Naturkatastrophen in den Mitgliedstaaten zu untersuchen und zu fördern sowie nationale Katastrophenversicherungssysteme zu unterstützen, die die Nutzer darin bestärken, in Anpassungsmaßnahmen zu investieren. So werden weniger EU-Mittel beansprucht und proaktive Investitionen gefördert. Durch den Dialog zwischen den Interessenträgern und innovative Versicherungsprodukte können neuartige Risikotransferlösungen innerhalb des Versicherungs- und Rückversicherungssystems entwickelt und gleichzeitig Finanzmarktstabilität und Verbraucherschutz Vorrang gegeben werden (4). So könnten die anstehenden Herausforderungen mit dem Klimaanpassungsfonds besser bewältigt werden. |
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2.8. |
Zudem spielen EU-Fonds eine wichtige Rolle als Startkapital für die Mobilisierung privater Investitionen, auch für Anpassungen im Hinblick auf größere Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel. |
3. Der Klimaanpassungsfonds als Instrument für Katastrophenbewältigung und -vorsorge
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3.1. |
In einer interinstitutionellen EU-Studie wird die Dringlichkeit der Bewältigung der Klimakatastrophe verdeutlicht: „Eine Erhöhung um 1,5 oC ist das Maximum, das die Erde aushalten kann. Sollten die Temperaturen nach 2030 weiter ansteigen, wird es zu noch mehr Dürren, Überschwemmungen, extremer Hitze und Armut für hunderte Millionen Menschen kommen. Das würde wahrscheinlich den Tod der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen bedeuten.“ (5) |
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3.2. |
Es zeigt sich immer mehr, dass wir auf die Herausforderungen des Klimawandels viel zu wenig vorbereitet sind. 2021 kam es in den EU-Mitgliedstaaten zu beispiellosen Verwüstungen aufgrund von Naturkatastrophen, die von tödlichen Überschwemmungen in Deutschland und den Benelux-Ländern bis hin zu katastrophalen Waldbränden in Griechenland und Spanien reichten. Verwüstungen und Naturkatastrophen werden aufgrund der Klimakrise und anderer Ursachen der Umweltzerstörung wahrscheinlich nicht mehr die Ausnahme sein, sondern zur Regel werden. Je mehr wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise und der Umweltzerstörung aufgeschoben, abgeschwächt oder verhindert werden, desto größer werden die Gefahren. |
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3.3. |
Bei den Überschwemmungen in Westeuropa im Sommer 2021 (6) kamen mindestens 240 Menschen ums Leben und unzählige mehr wurden evakuiert und verloren ihr Zuhause. In Griechenland wurden bei einer Hitzewelle nicht weniger als 500 Waldbrände verzeichnet (7). |
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3.4. |
Nicht nur das Ausmaß der Verwüstungen und die Zahl der Todesfälle aufgrund von Umweltkatastrophen im Jahr 2021 sind beispiellos, sondern auch die finanziellen Kosten für die betroffenen Gemeinschaften. Schätzungen zufolge verursachten die Überschwemmungen in Westeuropa Schäden in Höhe von 38 Mrd. EUR (8). In Griechenland genehmigte der Ministerpräsident ein Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. EUR für die am stärksten von den Bränden betroffene Insel Evia (9). |
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3.5. |
Kein Teil der Welt ist gegen die zunehmenden Gefahren von Naturkatastrophen gefeit. Ebenso ist kein EU-Mitgliedstaat ausreichend gerüstet, um solch massive Herausforderungen zu bewältigen — weder in Bezug auf Ressourcen und Material für die Bewältigung von Dürren, Waldbränden und Überschwemmungen noch in Bezug auf die Finanzmittel, die für den Wiederaufbau der betroffenen Gebiete nötig sind. |
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3.6. |
Investitionen aus dem Klimaanpassungsfonds zur Bewältigung von Naturkatastrophen sollten dazu beitragen, die laufenden Ausgaben der europäischen Strukturfonds für die Katastrophenvorsorge und -vorbeugung zu ergänzen. Es sind enorme Investitionen erforderlich, um Klimaresilienz zu erlangen, z. B. in den Bau von Deichen und hochwasserresistenten Gebäuden, den Schutz vor Küstenerosion, Ausrüstung zur Überwachung und Eindämmung von Waldbränden sowie Technologien, die unter anderem zur Einsparung und Speicherung von Süßwasser in von Dürren betroffenen Gebieten beitragen. Während die Strukturfonds im Vorfeld wirksam sein sollten, um mögliche Schäden zu verringern, sollte der Klimaanpassungsfond rasch aktiv werden, wenn bestimmte Schäden mit solchen Präventivmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten. |
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3.7. |
Der EWSA betont, dass die prognostizierten Auswirkungen der Klimakrise einen wesentlich robusteren Unterstützungsmechanismus als den derzeit bestehenden erfordern. Die Mittel des EUSF sind auf insgesamt 500 Mio. EUR pro Jahr begrenzt (10). Seit seiner Einrichtung im Jahr 2002 wurden 28 verschiedene europäische Länder mit mehr als 7 Mrd. EUR über diesen Fonds unterstützt (11). Das ist beeindruckend, würde aber keinesfalls ausreichen, um die Kosten für die allein im Jahr 2021 durch Naturkatastrophen entstandenen Schäden zu decken. |
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3.8. |
Bei Naturkatastrophen besteht in bestimmten Bevölkerungsgruppen, die die betroffenen Gebiete nicht so einfach verlassen können, ein höheres Risiko für Todesfälle. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kinder. Es müssen gezielte Investitionen getätigt werden, um sicherzustellen, dass die Rettungsdienste über das Material und die Unterstützung durch zusätzliche Rettungskräfte verfügen, um allen Menschen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, zu helfen. Darüber hinaus sind Personen mit geringeren Ressourcen aufgrund der mit der Suche nach alternativen Unterkünften verbundenen Kosten und ihres eingeschränkten Zugangs zu eigenen Fahrzeugen weniger in der Lage, die betroffenen Gebiete zu verlassen. Dieses Problem sollte mit dem Klimaanpassungsfonds angegangen werden. |
4. Der Beitrag des Klimaanpassungsfonds zur Energiewende
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4.1. |
Nach Ansicht des EWSA geht es bei der Klimaanpassung auch um die Anpassung an neue Gegebenheiten der nachhaltigen Energieerzeugung. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen steht die EU vor großen und dringenden Herausforderungen bezüglich der Unabhängigkeit bei der Energieversorgung, die bei der Konzipierung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), von NextGenerationEU und des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung nicht vorgesehen waren. Bezüglich des REPowerEU-Plans (12) der Kommission und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates stimmt der EWSA voll und ganz zu, dass nach der Invasion der Ukraine durch Russland die Unabhängigkeit der Energieversorgung, einschließlich des Ausbaus erneuerbarer Energien, wichtiger ist denn je. |
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4.2. |
Nach Ansicht des EWSA gilt es, sich darauf zu konzentrieren, welche Rolle die grünen und kohlenstofffreien Energietechnologien, eine größere Energieeffizienz und eine geringere Energienachfrage dabei spielen können, dass mehr und erschwinglichere Energie in der EU zur Verfügung steht. Dadurch steigt der Schutz vor Preissteigerungen, die das Wirtschaftswachstum behindern, zu Energiearmut führen, Ungleichheiten verschärfen, die Produktionskosten erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigen. Der EWSA begrüßt insbesondere die beschleunigte Einführung innovativer wasserstoffbasierter Lösungen und kostengünstiger Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in der Industrie. |
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4.3. |
Es muss dringend massiv in die Entwicklung einer umweltfreundlicheren Energieerzeugung in den EU-Mitgliedstaaten investiert werden. Während die grüne Energieerzeugung und die Energieautonomie nach wie vor ein langfristiges Ziel für die EU sein sollte, benötigt diese derzeit dringend erschwingliche Energie aus alternativen Quellen, darf aber ihre energiepolitischen Ziele dabei nicht gefährden. Der dringend erforderliche Investitionsbedarf, um den Bürgerinnen und Bürgern erschwingliche Energie aus alternativen Quellen zur Verfügung stellen zu können, ließe sich mit Hilfe des Klimaanpassungsfonds wirksamer und effizienter angehen als mit bestehenden Mechanismen. |
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4.4. |
Nach Ansicht des EWSA wird immer klarer, dass die Energieabhängigkeit die Reaktionsmöglichkeiten der EU gegenüber Ländern wie Russland schwächt, wie die Reaktion der EU auf die Invasion der Ukraine deutlich macht. Die derzeitige übermäßige Abhängigkeit von russischem Gas untergräbt massiv die Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, rasch Maßnahmen zu ergreifen, ohne ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger der Gefahr von Engpässen bei fossilen Brennstoffen und Energiearmut auszusetzen. Leider stellen die Pläne zur Beschaffung von Erdgas aus den USA keine nachhaltige oder umweltverträgliche Lösung dar (13). |
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4.5. |
Mit dem Klimaanpassungsfonds sollte der dringende Bedarf an in der EU erzeugter grüner und kohlenstofffreier Energie finanziert werden, indem ehrgeizige öffentliche Aufträge für bestehende Technologien vergeben und Investitionen in die Entwicklung neuer Technologien für eine emissionsfreie Wirtschaft getätigt werden. Der EWSA mahnt, dass der Krieg in der Ukraine nicht zur Vernachlässigung der von der EU angestrebten ökologischen und sozialen Ziele führen darf, da diese langfristig die Grundlage für Wirtschaftskraft bilden. |
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4.6. |
Die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten bei der Senkung des Energieverbrauchs sind sehr unterschiedlich. 2018 lag der inländische Gesamtbedarf an Energie in nur elf der 27 Mitgliedstaaten unter ihrem für 2020 gesteckten Ziel. Alles in allem ist die EU weit von ihren Zielen für 2030 entfernt, weshalb zusätzliche Anstrengungen nötig sind. Zum Glück ist der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in der EU stetig gestiegen. Im Paket „Fit für 55“ wurde vorgeschlagen, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis 2030 auf 40 % zu erhöhen. Nicht nur beim Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch gibt es innerhalb der EU große Unterschiede, sondern aufgrund von Haushaltszwängen und geografischen Gegebenheiten auch bei der Fähigkeit zu ihrer Erzeugung. In einigen Ländern ist die Photovoltaik-Leistung pro Kopf trotz großer Potenziale recht gering. Andere Länder erzielen aufgrund der günstigen geografischen Möglichkeiten für Wasserkraftanlagen einen hohen Anteil erneuerbarer Energien. |
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4.7. |
Angesichts der Energiekrise und des wachsenden Bedarfs an Energieautonomie der EU muss die Energiewende dringend beschleunigt werden, wofür neue Finanzmittel benötigt werden. Ehrgeizigere Vorschläge im Rahmen der Initiative „Fit für 55“ mit höheren Zielwerten und früheren Fristen für erneuerbare Energien, z. B. durch die Einführung von Solar- und Windenergie und die Verbesserung der Energieeffizienz, erfordern eine solide Finanzierung. Die Kommission plant, diesen Finanzierungsbedarf im Rahmen der REPowerEU-Vorschläge (14) auf der Grundlage einer Kartierung des Bedarfs in den Mitgliedstaaten sowie der Anforderungen für grenzüberschreitende Investitionen zu bewerten. Der EWSA begrüßt dies, äußert aber auch die Sorge, dass die derzeitigen Finanzierungsinstrumente auf EU- und nationaler Ebene nicht ausreichen. Er weist darauf hin, dass gehandelt werden muss, damit erneuerbare Energien jetzt eine Lösung sind. Die Ausgaben für erneuerbare Energien über den Klimaanpassungsfonds sollten auch durch die Mobilisierung privater Investitionen gehebelt werden, wobei der Fonds als Anbieter von Startkapital fungieren sollte. |
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4.8. |
Bei der Aufstockung der Investitionen zur Erhöhung der Energieautonomie der EU sollte der Schwerpunkt auf der Umstellung auf grüne und erneuerbare Energien liegen. Damit dies gelingt, benötigt die EU zusätzlich zu rascheren Investitionen über den Klimaanpassungsfonds auch erhebliche langfristige Investitionen in Forschung und Innovation sowie neue Formen der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs, um mehr saubere und erschwingliche Energie für alle bereitstellen zu können. Die Forschungs- und Innovationsagenda der EU ist bereits deutlich auf dieses Ziel ausgerichtet und birgt das Potenzial für greifbare Fortschritte. Dieser Forschungsschwerpunkt muss jedoch mit der Verpflichtung der Mitgliedstaaten einhergehen, umweltfreundlichere Formen der Energieerzeugung zu übernehmen, und mit ihrer Fähigkeit, von traditionelleren Formen der Energieerzeugung abzurücken, insbesondere in Mitgliedstaaten, die nach wie vor stark auf Kohle setzen. |
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4.9. |
Der EWSA begrüßt zwar die im MFR und in NextGenerationEU bereits für die Klimapolitik vorgesehenen Mittel, betont aber auch, dass sich die unmittelbarsten Umweltgefahren für die Menschen in der EU seit der Budgetierung der vorgenannten Instrumente geändert haben und deshalb neue Ansätze erforderlich sind. Neben der Einrichtung dieses neuen Fonds fordert der EWSA die Kommission auf, das Finanzierungsumfeld zu überprüfen, um Finanzierungslücken und zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Hinblick auf verschiedene Aspekte der Klimapolitik zu ermitteln. |
5. Die Robustheit bestehender klima- und energiepolitischer Maßnahmen der EU und die Komplementarität des Klimaanpassungsfonds sicherstellen
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5.1. |
Der Klimaanpassungsfonds wäre die Antwort auf einen sehr spezifischen Bedarf an EU-Mitteln, d. h. er würde für ausreichende Mittel sorgen, um rasch auf Klima-, Umwelt- und Energiekrisen reagieren zu können. Allerdings muss dieser Fonds kohärent und auf die übergeordnete Strategie der EU in diesen Bereichen abgestimmt sein. |
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5.2. |
Die Klimakrise ist ein systemisches, grenzübergreifendes Problem. Das bedeutet, dass unser Wirtschaftssystem geändert werden muss und sich die Regierungen unbedingt zu systemischen Lösungen verpflichten müssen, statt lediglich die Symptome zu behandeln. |
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5.3. |
Die Tatsache, dass Einzelpersonen und Gruppen völlig unterschiedlich engagiert und betroffen sind, verschärft das Problem des Klimawandels weiter. Diese Unterschiede beziehen sich auf den CO2-Fußabdruck, wobei die CO2-Emissionen pro Kopf in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und -Regionen sehr stark variieren. Unterschiedlich sind auch die Folgen des Klimawandels, die Anpassungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Bewältigung von Herausforderungen sowie schließlich die Auswirkungen klimapolitischer Maßnahmen und die bevorstehenden tiefgreifenden strukturellen Veränderungen. |
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5.4. |
Innerhalb der EU weichen die Klimaeffekte in und zwischen den Mitgliedstaaten je nach deren geografischen Gegebenheiten und Wirtschaftslage und -struktur stark voneinander ab. Während bspw. 7 % der EU-Bevölkerung in Gebieten mit hohem Überschwemmungsrisiko wohnen, leben über 9 % in Gebieten, in denen es 120 Tage nicht regnet. |
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5.5. |
Zudem sind für einen gerechten Übergang tragfähige soziale Bedingungen im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen und der europäischen Säule sozialer Rechte erforderlich. Darüber hinaus fordert der EWSA einen ganzheitlichen Ansatz für ökologische Nachhaltigkeit und verweist auf die Taxonomie-Verordnung, in der sechs Umweltziele festgelegt sind: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. |
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5.6. |
Die Kohäsionspolitik ist mit genehmigten Haushaltsmitteln von über 330 Mrd. EUR im laufenden Programmplanungszeitraum das größte und wichtigste gemeinsame Investitionsinstrument in Europa und spielt daher bei der Bewältigung der Klimakrise eine entscheidende Rolle. Die mit der Kohäsionspolitik abzubauenden Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten werden sehr wahrscheinlich auch durch den Klimawandel und seine Folgen beeinflusst. Im Aufbau- und Resilienzplan wiederum wird auch großes Gewicht auf das Klima gelegt. Es ist zwar ein deutliches Investitionsengagement zu erkennen, doch ist eine klare und strukturierte Übersicht darüber nötig, welche Mittel für die Bewältigung des Klimawandels bestimmt sind und wie sie verwaltet werden. |
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5.7. |
Außerdem betont der EWSA, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften politisch klar zur Verwirklichung der Klimaziele bekennen müssen. Der Mehr-Ebenen-Dialog zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Behörden über die Planung und Umsetzung nationaler Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels auf regionaler und lokaler Ebene, über den direkten Zugang der lokalen Behörden zu Finanzmitteln und über die Überwachung der Fortschritte bei den beschlossenen Maßnahmen muss dringend vertieft werden. Die Sozialpartner und die organisierte Zivilgesellschaft müssen in diesen Prozess einbezogen werden, um einen ausgewogenen Ansatz zu gewährleisten, der den Interessen aller Gruppen Rechnung trägt. |
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5.8. |
Der EWSA unterstreicht die zentrale Rolle der lokalen und regionalen Partner sowie der Sozialpartner bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Leider reicht die Unterstützung, die viele dieser Akteure zur Finanzierung ihrer Aktivitäten erhalten, bei Weitem nicht aus, um die Herausforderungen zu bewältigen, vor denen sie stehen. So muss u. a. der Fonds für einen gerechten Übergang aufgestockt werden, um bessere Unterstützung bieten zu können. |
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5.9. |
Der EWSA besteht darauf, dass der Übergang zu ökologischer Nachhaltigkeit inklusiv sein und mit den Nachhaltigkeitszielen und der europäischen Säule sozialer Rechte in Einklang stehen muss. Hierbei müssen der Erhalt und die Schaffung hochwertiger grüner Arbeitsplätze zu den Schlüsselkriterien gehören, ebenso wie Aus- und Weiterbildungs- und inklusive Sozialmaßnahmen. Dadurch werden alternative klimaneutrale Wirtschaftssektoren zugunsten der regionalen Bevölkerung entwickelt. Es gilt, potenzielle regressive Effekte klimapolitischer Maßnahmen und struktureller Veränderungen auszugleichen. So sollten die Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen für Unternehmen an die Schaffung guter Arbeitsplätze und die Achtung der Arbeitnehmerrechte, der Umweltnormen und der steuerlichen Verpflichtungen gekoppelt werden. Ferner gilt es, schutzbedürftige Menschen vor den Folgen des Klimawandels zu bewahren und dabei auf alle Fälle Energiearmut zu vermeiden. Schließlich verweist der EWSA auf den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ der EU-Taxonomie, wonach durch die Umsetzung der unterschiedlichen politischen Maßnahmen keine Umweltziele beeinträchtigt werden dürfen. |
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5.10. |
Da formale und nichtformale Bildung wichtige Mechanismen zur Bekämpfung der Klimakrise sind, ist es unabdingbar, in zugängliche Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Klimawandel und aktiver Bürgerschaft zu investieren. Nachhaltigkeitserziehung ist ein wirksames Instrument, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, bei der konkreten Ausrichtung der Klimapolitik mitzureden. Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Bekämpfung des Klimawandels wird zunehmend anerkannt. |
Brüssel, den 21. September 2022
Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Christa SCHWENG
(1) https://www.eesc.europa.eu/de/our-work/opinions-information-reports/opinions/tackling-energy-poverty-and-eus-resilience-challenges-economic-and-social-perspective (siehe Seite 88 dieses Amtsblatts).
(2) Regional development MEPs suggest to set-up a Climate Change Adaptation Fund | Aktuelles | Europäisches Parlament.
(3) Economic losses from climate-related extremes in Europe — Europäische Umweltagentur.
(4) Ein klimaresilientes Europa aufbauen — die neue Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (COM(2021) 82 final, Abschnitt 2.2.3) und Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft (COM(2021) 390 final, Teile II und III, Maßnahme 2 Buchstabe c), Dashboard zu Versicherungslücken und Diskussionspapier der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).
(5) ESPAS_Report.pdf, S. 8.
(6) https://www.brusselstimes.com/belgium-all-news/199487/europes-summer-floods-amount-to-worlds-second-most-costly-natural-disaster-of-2021.
(7) https://www.reuters.com/world/europe/greece-starts-count-cost-after-week-devastating-fires-2021-08-09/.
(8) Europe's summer floods amount to world's second-most costly natural disaster of 2021 (brusselstimes.com).
(9) https://www.reuters.com/world/europe/greece-starts-count-cost-after-week-devastating-fires-2021-08-09/.
(10) Solidaritätsfonds der Europäischen Union.
(11) Solidaritätsfonds der Europäischen Union.
(12) REPowerEU-Plan, COM(2022) 230 final.
(13) U.S., EU strike LNG deal as Europe seeks to cut Russian gas | Reuters.
(14) COM(2022) 230 final.