2.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 336/35


P9_TA(2022)0001

Zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2022 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse (2021/3026(RSO))

(2022/C 336/05)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Januar 2014 über die Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse (1) und seinen Beschluss vom 18. Juni 2020 über die Einsetzung eines Unterausschusses für Steuerfragen (2),

gestützt auf Artikel 206 seiner Geschäftsordnung,

1.

beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse und der Unterausschüsse wie folgt festzusetzen:

I.

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: 79 Mitglieder

II.

Entwicklungsausschuss: 26 Mitglieder

III.

Ausschuss für internationalen Handel: 43 Mitglieder

IV.

Haushaltsausschuss: 41 Mitglieder

V.

Haushaltskontrollausschuss: 30 Mitglieder

VI.

Ausschuss für Wirtschaft und Währung: 61 Mitglieder

VII.

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: 55 Mitglieder

VIII.

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 88 Mitglieder

IX.

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: 78 Mitglieder

X.

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: 45 Mitglieder

XI.

Ausschuss für Verkehr und Tourismus: 49 Mitglieder

XII.

Ausschuss für regionale Entwicklung: 43 Mitglieder

XIII.

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: 48 Mitglieder

XIV.

Fischereiausschuss: 28 Mitglieder

XV.

Ausschuss für Kultur und Bildung: 31 Mitglieder

XVI.

Rechtsausschuss: 25 Mitglieder

XVII.

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: 69 Mitglieder

XVIII.

Ausschuss für konstitutionelle Fragen: 28 Mitglieder

XIX.

Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter: 37 Mitglieder

XX.

Petitionsausschuss: 35 Mitglieder

Unterausschuss Menschenrechte: 30 Mitglieder

Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 30 Mitglieder

Unterausschuss für Steuerfragen: 30 Mitglieder;

2.

beschließt unter Bezugnahme auf die Beschlüsse der Konferenz der Präsidenten vom 30. Juni 2019 und 9. Januar 2020 über die Zusammensetzung der Vorstände von Ausschüssen, dass dem Vorstand des Ausschusses bis zu vier stellvertretende Vorsitzende angehören können;

3.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

(1)  ABl. C 482 vom 23.12.2016, S. 160.

(2)  ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 181.