Brüssel, den 23.5.2022

COM(2022) 619 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2022

{SWD(2022) 619 final} - {SWD(2022) 640 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2022

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 2 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen — durch die Union finanzierten — fiskalischen Impuls gesorgt. Die Fazilität trägt zur wirtschaftlichen Erholung und zur Durchführung nachhaltiger und wachstumsfördernder Reformen und Investitionen bei, die insbesondere auf die Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels ausgerichtet sind und die Widerstandsfähigkeit und das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stärken sollen. Sie wird außerdem mittel- und langfristig zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der maximale finanzielle Beitrag, der jedem Mitgliedstaat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden kann, wurde gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 am [XX] Juni 2022 angepasst.

(2)Am 24. November 2021 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2022 eingeleitet wurde. Darin trug sie der im Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto bekräftigten gemeinsamen Verpflichtung Rechnung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen. Der Europäische Rat billigte die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2022 am 25. März 2022. Am 24. November 2021 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Lettland nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung 3 durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 5. April 2022 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022, in dem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden und der am 14. März 2022 vom Rat angenommen wurde.

(3)Russlands Invasion der Ukraine, die unmittelbar nach der weltweiten Pandemie erfolgte, hat den geopolitischen und wirtschaftlichen Kontext erheblich verändert. Sie hat auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen, die Energie- und Lebensmittelpreise steigen lassen und die Wachstumsaussichten verschlechtert. Die höheren Energiepreise belasten insbesondere die finanziell schwachen Haushalte, die von Energiearmut bedroht sind oder bereits darunter leiden. Des Weiteren erlebt die EU einen beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. In diesem Zusammenhang kam am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zur Anwendung 4 und wurde aus der Ukraine vertriebenen Menschen das Aufenthaltsrecht in der EU sowie das Recht auf Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnungs- und Sozialleistungen gewährt.

(4)Angesichts der sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und geopolitischen Lage wird im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2022 die umfassende Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik weitergeführt und gleichzeitig, wie im Jahreswachstumsbericht 2022 dargelegt, den Anforderungen an die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung getragen. Die Durchführung der angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ist für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung, da von diesen Plänen alle oder zumindest wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen aus den Jahren 2019 und 2020 erfasst werden. Die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 bleiben auch für die Aufbau- und Resilienzpläne, die gemäß den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, relevant; hinzu kommen gegebenenfalls weitere länderspezifische Empfehlungen, die bis zur Vorlage des geänderten Plans formuliert wurden.

(5)Die allgemeine Ausweichklausel ist seit März 2020 aktiviert. 5 In ihrer Mitteilung vom 3. März 2021 6 vertrat die Kommission die Auffassung, dass der Beschluss über die Deaktivierung oder weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel auf einer Gesamtbewertung der Wirtschaftslage beruhen solle, wobei das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU oder im Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) als zentrales quantitatives Kriterium zu betrachten sei. Die gestiegene Unsicherheit und die starken Abwärtsrisiken bei den Wirtschaftsaussichten angesichts des Krieges in Europa, des beispiellosen Anstiegs der Energiepreise und der anhaltenden Lieferkettenstörungen rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis einschließlich 2023.

(6)Im Einklang mit dem Ansatz in der Stellungnahme des Rates vom 18. Juni 2021 zum Stabilitätsprogramm 2021 ist der haushaltspolitische Kurs derzeit am besten als Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) ohne pandemiebedingte befristete Sofortmaßnahmen und einschließlich der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum zu messen. 7 Neben dem fiskalischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten 8 laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und pandemiebedingte befristete Sofortmaßnahmen) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.

(7)Am 2. März 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen Leitlinien für die Haushaltspolitik im Jahr 2023 an, mit der die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und somit die politische Koordinierung gestärkt werden soll. 9 Ausgehend von den makroökonomischen Aussichten in der Winterprognose 2022 stellte die Kommission fest, dass es angemessen wäre, im Jahr 2023 von dem insgesamt stützenden haushaltspolitischen Kurs der Jahre 2020-2022 zu einem weitgehend neutralen haushaltspolitischen Kurs überzugehen, gleichzeitig aber die Bereitschaft zu erhalten, auf die sich weiterentwickelnde Wirtschaftslage zu reagieren. Die Kommission kündigte an, dass bei den haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten differenziert und möglichen länderübergreifenden Spillover-Effekten Rechnung getragen werden sollte. Sie forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Leitlinien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. Die Kommission sicherte zu, die wirtschaftlichen Entwicklungen genau zu beobachten und ihre politischen Leitlinien bei Bedarf, spätestens jedoch im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters Ende Mai 2022, anzupassen.

(8)Was die haushaltspolitischen Leitlinien vom 2. März 2022 betrifft, so tragen die haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 den schlechteren Konjunkturaussichten, der größeren Unsicherheit und weiteren Abwärtsrisiken sowie der gegenüber der Winterprognose höheren Inflation Rechnung. Vor diesem Hintergrund müssen im Rahmen gezielter und befristeter haushaltspolitischer Maßnahmen die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Kaufkraft finanziell besonders schwacher Haushalte gestützt werden, um die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern und dazu beizutragen, den Inflationsdruck aus Zweitrundeneffekten zu begrenzen. Die Haushaltspolitik muss flexibel bleiben, damit sie sich an die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen anpassen kann, und sie muss nach Ländern differenziert werden, wobei die jeweilige Haushalts- und Wirtschaftslage – auch im Hinblick auf die Krisenanfälligkeit und den Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine – zu berücksichtigen ist.

(9)Am 30. April 2021 legte Lettland der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission den Aufbau- und Resilienzplan auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf seine Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet. Am 13. Juli 2021 nahm der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands 10 an. Die Freigabe der Tranchen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Lettland in zufriedenstellender Weise die einschlägigen, im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erfüllung setzt immer voraus, dass von zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder abgewichen wurde.

(10)Am 22. April 2022 legte Lettland sein nationales Reformprogramm 2022 vor und am 26. April 2022 übermittelte es sein Stabilitätsprogramm 2022 gemäß der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 festgelegten Frist. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 wird im nationalen Reformprogramm 2022 auch der halbjährlichen Berichterstattung von Lettland über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans Rechnung getragen.

(11)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für Lettland 2022 11 . Darin werden die Fortschritte Lettlands bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Jahre 2019, 2020 und 2021 bewertet und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands anhand des Aufbau- und Resilienzscoreboards dargestellt. Basierend auf dieser Bewertung wird im Länderbericht Handlungsbedarf in Bezug auf Herausforderungen aufgezeigt, die im Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und es werden neu entstandene und sich derzeit abzeichnende Herausforderungen, die sich beispielsweise aus der russischen Invasion der Ukraine ergeben, genannt. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Lettlands bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV. In diesem Bericht wird die Haushaltslage Lettlands erörtert, da sein gesamtstaatliches Defizit im Jahr 2021 den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP überstieg. Dem Bericht zufolge wurde das Defizitkriterium nicht erfüllt. Im Einklang mit der Mitteilung vom 2. März 2022 hat die Kommission nicht vorgeschlagen, im Frühjahr 2022 neue Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten. Sie wird im Herbst 2022 erneut prüfen, ob die Einleitung solcher Defizitverfahren geboten ist.

(13)Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat Lettland, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel in den Jahren 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die anschließende Erholung zu fördern. Ferner empfahl er Lettland, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Nach den von Eurostat validierten Daten hat sich das gesamtstaatliche Defizit Lettlands von 4,5 % des BIP im Jahr 2020 auf 7,3 % im Jahr 2021 ausgeweitet. Die haushaltspolitische Reaktion Lettlands unterstützte 2021 die wirtschaftliche Erholung, während die befristeten Soforthilfemaßnahmen von 2,8 % des BIP im Jahr 2020 auf 5,2 % im Jahr 2021 anstiegen. Die von Lettland 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 im Einklang. Die von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 beschlossenen diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen waren größtenteils befristet oder wurden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Jedoch waren einige der von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 ergriffenen diskretionären Maßnahmen weder befristet noch durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert; dabei handelt es sich in erster Linie um die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, die Erhöhung des Einkommensteuerfreibetrags, die Erhöhung der Gehälter für Lehrer und Personal im Gesundheitswesen und die Erhöhung des Sozialleistungsminimums. Nach den von Eurostat validierten Daten belief sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2021 auf 44,8 % des BIP.

(14)Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms 2022 zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für 2022 realistisch und in der Folge vorsichtig. Die Regierung geht von einem Wachstum des realen BIP um 2,1 % im Jahr 2022 und um 2,5 % im Jahr 2023 aus. Im Vergleich dazu geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 von einem ähnlichen realen BIP-Wachstum von 2,0 % im Jahr 2022 und einem etwas stärkeren BIP-Wachstum von 2,9 % im Jahr 2023 aus, was hauptsächlich auf günstigere Prognosen beim privaten Verbrauch und den Ausfuhren zurückzuführen ist. In ihrem Stabilitätsprogramm 2022 geht die Regierung davon aus, dass das öffentliche Gesamtdefizit 2022 auf 6,5 % des BIP und 2023 auf 2,8 % des BIP zurückgehen wird. Das hohe Defizit im Jahr 2022 spiegelt in erster Linie die im Haushaltsplan 2022 enthaltenen Maßnahmen wider, darunter die Erhöhung des Einkommensteuerfreibetrags, ein umfangreiches Investitionspaket und die Erhöhung der Gehälter im Gesundheitswesen, im öffentlichen Dienst und im Bildungssektor. Ferner sorgen Faktoren wie die breit angelegte staatliche Unterstützung für Privathaushalte und Unternehmen zur Bewältigung des Energiepreisanstiegs und das projizierte langsamere Wachstum der Steuereinnahmen aufgrund der Auswirkungen der russischen Invasion der Ukraine auf die Wirtschaft dafür, dass das Defizit weiterhin hoch bleibt, auch wenn die pandemiebedingten Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft im Jahr 2022 deutlich geringer ausfallen als 2021. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote 2022 auf 45,7 % des BIP ansteigen und 2023 wieder auf 45,2 % des BIP zurückgehen. Auf der Grundlage der zum Stichtag der Prognose bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 für die Jahre 2022 und 2023 von einem öffentlichen Defizit von 7,2 % bzw. 3,0 % des BIP aus. Dies übersteigt das im Stabilitätsprogramm 2022 projizierte Defizit, was in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass in der Kommissionsprognose zusätzliche Maßnahmen berücksichtigt wurden, und zwar die in der neusten Änderung des Energiegesetzes vorgesehene Bildung nationaler Energieversorgungsreserven (deren fiskalische Auswirkungen im Jahr 2022 auf 0,6 % des BIP geschätzt werden). Die Bildung dieser Reserven wurde glaubhaft angekündigt, war aber zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Stabilitätsprogramms noch nicht publik. In ihrer Frühjahrsprognose 2022 geht die Kommission von einer gesamtstaatlichen Schuldenquote von 47,0 % im Jahr 2022 und 46,5 % im Jahr 2023 aus, was über der Projektion im Stabilitätsprogramm liegt. Die Differenz ist auf die höhere Defizitprojektion und das niedriger veranschlagte nominale BIP zurückzuführen.

Auf Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission liegt die geschätzte Potenzialwachstumsrate mittelfristig (im Zehn-Jahres-Durchschnitt) bei 2,3 %. Diese Schätzung lässt jedoch die Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum Lettlands einen Schub verleihen können.

(15)2022 lässt die Regierung die meisten in Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen auslaufen und es wird mit einem Rückgang der befristeten Soforthilfemaßnahmen von 5,2 % des BIP im Jahr 2021 auf 0,8 % im Jahr 2022 gerechnet. Das öffentliche Defizit wird durch die Maßnahmen beeinflusst, die zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs ergriffen werden; laut Frühjahrsprognose 2022 der Kommission werden sie 2022 0,9 % des BIP ausmachen und 2023 auslaufen. 12 Diese Maßnahmen umfassen in erster Linie Energiepreisdeckelungen für Privathaushalte und Unternehmen, die staatliche Finanzierung bestimmter Teilkomponenten des Stromtarifs und die Unterstützung bestimmter sozialer Gruppen und ärmerer Haushalte. Sie sind laut Ankündigung befristet. Sollten die Energiepreise aber auch 2023 hoch bleiben, könnten einige dieser Maßnahmen fortgeführt werden. Einige dieser Maßnahmen – insbesondere die allgemeine Deckelung der Energiepreise – sind nicht zielgerichtet. Das öffentliche Defizit wird zudem von den Kosten für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine beeinflusst, die in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission für 2022 auf 0,3 % des BIP und für 2023 auf 0,5 % des BIP veranschlagt werden 13 , sowie von der Erhöhung der Verteidigungsausgaben um 0,1 % des BIP im Jahr 2022 und um 0,3 % des BIP im Jahr 2023.

(16)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Lettland 14 , im Jahr 2022 einen stützenden finanzpolitischen Kurs einschließlich des von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehenden Impulses beizubehalten und national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Der Rat empfahl Lettland ferner, das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben unter Kontrolle zu halten. Er empfahl Lettland außerdem – wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen – eine Finanzpolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen, um das Wachstumspotenzial zu steigern.

(17)Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der Angaben im Stabilitätsprogramm Lettlands 2022 wird der finanzpolitische Kurs den Projektionen zufolge im Jahr 2022 -3,3 % des BIP betragen und damit, wie vom Rat empfohlen, stützend sein 15 . Lettland sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt gemäß der Empfehlung des Rates, zusätzliche Investitionen mithilfe der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren. Der positive Beitrag der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit wird sich im Vergleich zu 2021 voraussichtlich um 0,8 % des BIP erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,3 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. 16 Somit plant Lettland, gemäß der Empfehlung des Rates national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,5 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs leisten wird. Dieser erhebliche expansive Beitrag geht unter anderem auf die zusätzlichen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs (0,8 % des BIP) und auf die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,3 % des BIP) zurück. Lettland hält das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 weitgehend unter Kontrolle, denn der erhebliche expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 ist hauptsächlich auf die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs und auf die Kosten für den vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine zurückzuführen.

(18)Für 2023 wird der haushaltspolitische Kurs in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission unter der Annahme einer unveränderten Politik mit +3,2 % des BIP veranschlagt. 17 Es wird davon ausgegangen, dass Lettland im Jahr 2023 weiterhin die Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren. Der positive Beitrag der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit wird sich im Vergleich zu 2022 voraussichtlich um 0,9 % BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,8 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. 18 Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 2,7 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dies schließt die Auswirkungen der schrittweisen Beendigung der Maßnahmen zur Bewältigung des Energiepreisanstiegs (0,9 % des BIP) sowie weitere Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein.

(19)Dem Stabilitätsprogramm 2022 zufolge soll das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2024 schrittweise auf 2,3 % des BIP und bis 2025 auf 1,7 % des BIP zurückgehen. Das gesamtstaatliche Defizit soll somit während des gesamten Programmzeitraums unter 3 % des BIP bleiben. Bei diesen Projektionen wird davon ausgegangen, dass die Unterstützungsprogramme beendet werden und die Steuereinnahmen kräftig ansteigen. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote bis 2025 sinken, und zwar auf 44,5 % im Jahr 2024 und auf 43,4 % im Jahr 2025. Die Analyse der Kommission deutet auf mittelfristig niedrige Risiken für die Schuldentragfähigkeit.

(20)Der BIP-Anteil der lettischen Steuereinnahmen liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt und schränkt die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen ein. Die lettischen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer sind die niedrigsten in der EU (0,7 % des BIP im Jahr 2020), und die Einnahmen aus Immobiliensteuern liegen bei 1,0 % des BIP, während der EU-Durchschnitt 2,3 % des BIP beträgt. Während die Steuer- und Abgabenbelastung eines Durchschnittsverdieners etwa dem EU-Durchschnitt entspricht, gehört der implizite Steuersatz auf Arbeit zu den niedrigsten in der EU, was darauf hindeutet, dass die Einnahmen aus der Besteuerung des Faktors Arbeit durch eine bessere Erhebung und eine höhere Progression beträchtlich gesteigert werden können. Die öffentlichen Ausgaben Lettlands für Gesundheitsversorgung und Sozialschutz sind im Vergleich zum EU-Durchschnitt ausgesprochen niedrig, was den raschen und gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung und angemessener Sozialhilfe behindert. Dies hat zur Folge, dass Lettland EU-weit mit die größten Einkommensungleichheiten aufweist, seine Sozialleistungen nur eine minimale armutsverringernde Wirkung haben und seine Gesundheitsergebnisse mit zu den schlechtesten zählen. Obwohl die Beträge unlängst erhöht wurden, liegen das Mindesteinkommen, die Mindestrente und die Invaliditätsleistungen weiterhin unter der Armutsschwelle. Zudem wird die soziale Eingliederung dadurch erschwert, dass die Sozialhilfe und -dienste für schutzbedürftige Gruppen nur eingeschränkt zugänglich sind und eine geringe Qualität aufweisen. Das Langzeitpflegesystem ist unterentwickelt, und das Angebot an häuslichen Pflegediensten und wohnortnahen Diensten ist begrenzt. Sozialwohnungen sind knapp und bieten häufig keine angemessenen Lebensbedingungen. Darüber hinaus sind die Sozialleistungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und häufig nicht zielgerichtet genug. Eine höhere Besteuerung von Eigentum und Kapital und eine stärkere Einkommensteuerprogression bergen das beste Potenzial für höhere Steuereinnahmen; diese Steuerquellen werden im Vergleich zum EU-Durchschnitt nach wie vor zu wenig genutzt. Ferner sollten die im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung der Schattenwirtschaft durch weitere Bemühungen ergänzt werden.

(21)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 umfasst der Aufbau- und Resilienzplan eine Vielzahl sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 durchgeführt werden sollen. Diese tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die der Rat in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters in seinen Empfehlungen an Lettland sowie gegebenenfalls in weiteren bis zur Annahme des Plans abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen dargelegt hat. Lettlands Plan sieht insbesondere Maßnahmen vor, die in unterschiedlichem Maße alle sechs großen Herausforderungen angehen: Fiskalpolitik, Humankapital, öffentliche Verwaltung, Produktivität sowie digitaler und ökologischer Wandel. Der Plan umfasst Reformen in Bezug auf die Verwaltung und Finanzierung von Hochschuleinrichtungen, die Umsetzung einer umfassenden Personalstrategie im Gesundheitswesen und die Einführung einer Indexierung für Mindesteinkommensleistungen. Zu den umfangreichen Investitionen zählen die Ökologisierung des Verkehrsraums Riga durch den Erwerb sauberer öffentlicher Fahrzeuge und die energetische Sanierung von privaten und öffentlichen Gebäuden sowie von Unternehmen. Auch zur Förderung der regionalen Entwicklung sind erhebliche Investitionen geplant, beispielsweise die Errichtung von Schulen, Industrieparks und erschwinglichem Wohnraum und die Modernisierung von Krankenhäusern. Diese Maßnahmen dürften das Wachstumspotenzial der Wirtschaft nachhaltig erhöhen.

(22)Mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands dürften der ökologische und der digitale Wandel gefördert werden. Der Betrag, der Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele zugewiesen wird, entspricht 37,6 % der Gesamtmittelausstattung des Plans Lettlands, während die Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele im Digitalbereich 21 % ausmachen. Die vollständige Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans gemäß den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten wird Lettland dabei helfen, die Folgen der COVID-19-Krise rasch zu überwinden und gleichzeitig seine Resilienz zu stärken. Die systematische Einbeziehung der Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, nicht im Plan enthaltener wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor wichtig, da nur so ein umfassendes Engagement für das politische Gesamtkonzept gewährleistet werden kann.

(23)Lettland hat die Partnerschaftsvereinbarung und andere Programmunterlagen der Kohäsionspolitik 19 noch nicht offiziell vorgelegt. Entsprechend der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 wird Lettland die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung 2021–2027 der Kohäsionsfondsmittel berücksichtigen. Dies ist unabdingbar, um die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung aus den Kohäsionsfonds zu verbessern, ihren Mehrwert zu maximieren und dabei gleichzeitig die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen diesen Fonds und anderen Unionsinstrumenten und -mitteln zu fördern. Die erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme setzt zudem voraus, dass zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels und der ausgewogenen territorialen Entwicklung die Engpässe bei den Investitionen beseitigt werden.

(24)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, sieht sich Lettland mit einer Reihe zusätzlicher Herausforderungen konfrontiert, unter anderem in Bezug auf den Zugang zu Bankkrediten. Die Kreditflüsse an den privaten Sektor waren in den letzten zehn Jahren größtenteils negativ. 2016 wurden sie wieder positiv, wobei die Wachstumsrate der Kreditvergabe aber stets unter der BIP-Wachstumsrate blieb. Im Jahr 2020 belief sich die Verschuldung des privaten Sektors auf 66,5 % des BIP, während sie fünf Jahre davor 78,3 % des BIP betragen hatte. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es besonders schwierig, Kredite zu erhalten, was zum Teil auf ihr höheres Kreditrisiko zurückzuführen ist, aber auch darauf, dass für sie relativ hohe Kreditkosten und ein hoher bürokratischer Aufwand entstehen. Darüber hinaus ist es wegen der geringen Liquidität der für die Besicherung verfügbaren Vermögenswerte besonders schwierig, Kredite außerhalb der Region Riga aufzunehmen. Dies stellt sowohl in Bezug auf Hypothekarkredite als auch für die Kreditvergabe an Unternehmen ein erhebliches Hindernis dar. Des Weiteren könnten umweltfreundliche Technologien für Verbraucher erschwinglicher gemacht werden, indem billigere und längerfristige Kreditprodukte für ihre Finanzierung vorgesehen würden. Die politischen Anstrengungen bestehen bislang in erster Linie darin, die Kreditvergabe zu unterstützen, indem sie mit öffentlichen Zuschüssen kombiniert wird. Dies verursacht für den Staatshaushalt jedoch erhebliche Kosten und ist daher keine nachhaltige Möglichkeit, die Kreditvergabe zu fördern. Um die Hindernisse in Bezug auf das Kreditangebot abzubauen, sind allgemeine Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz und des Vertrauens in das Unternehmensumfeld, darunter die Verringerung der Schattenwirtschaft, erforderlich. Darüber hinaus wäre eine Verbesserung der Einbringungsquoten angezeigt, sodass die Kosten der Banken im Zusammenhang mit notleidenden Krediten gesenkt würden. Dies könnte durch ein effizienteres Rechtssystem erleichtert werden. Zielgerichtete Darlehens- und Garantiesysteme könnten dazu beitragen, die Liquiditätsrisiken zu verringern, denen die Banken ausgesetzt sind, wenn sie relativ illiquide Sicherheiten akzeptieren. Wenn Bankenfinanzierungen entweder zu teuer oder nicht verfügbar sind, könnten öffentliche Darlehensregelungen für strategisch wichtige Investitionen wie Investitionen in den ökologischen Wandel und die regionale Entwicklung zu einem effektiveren Wettbewerb auf dem Bankenmarkt beitragen oder eine Marktlücke schließen. Zudem sind staatliche Darlehens- und Garantiesysteme deutlich kosteneffizienter als Zuschussprogramme, wenn es darum geht, private Kredite zu fördern. Der lettische Markt weist nicht nur Hindernisse bei der Bankenfinanzierung auf, sondern ist auch hinsichtlich alternativer Finanzierungsquellen unterentwickelt, sodass in Bezug auf den Zugang der Unternehmen zu Finanzmitteln beträchtliche Verbesserungen möglich sind.

(25)Im Anschluss an den Auftrag, den die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in der Erklärung von Versailles formuliert haben, wurde der REPowerEU-Plan aufgestellt, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck werden im Dialog mit den Mitgliedstaaten optimal geeignete Projekte, Investitionen und Reformen auf nationaler, regionaler und Unionsebene ermittelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und fossile Brennstoffe zunehmend von anderen Exportländern als Russland zu beziehen.

(26)Den Daten für 2020 zufolge machen Mineralölerzeugnisse (33,8 %) und Erdgas (21,6 %) im lettischen Energieträgermix etwa die Hälfte aus, der Rest entfällt hauptsächlich auf erneuerbare Energiequellen (44,1 %). Lettland bezog sein Erdgas ausschließlich aus Russland (während der EU-Durchschnitt bei der russischen Gaseinfuhrabhängigkeit 44 % betrug) und auch einen wesentlichen Teil (20 %) seiner Mineralölerzeugnisse (was in etwa dem EU-Durchschnitt bei der russischen Öleinfuhrabhängigkeit (26 %) entspricht) 20 . Lettland verfügt über eine Gasverbindung nach Litauen und damit über einen Zugang zum Flüssiggasterminal von Klaipeda, was seine Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen erheblich verringert. Lettland ist zudem an Estland und Finnland angebunden, sodass die vier Länder Teil desselben Erdgasmarkts sind. Lettland verfügt über eine Gasspeicheranlage, die es ermöglicht, saisonale Angebot- und Nachfragediskrepanzen auszugleichen, und als Notfallreserve für den baltischen Markt dient. Es wird empfohlen, neue Gasinfrastruktur- und Netzinvestitionen nach Möglichkeit zukunftssicher zu gestalten, damit sie sich auch für nachhaltige Energieträger eignen und somit langfristig nachhaltig sind. Trotzdem sollten die Vollendung der laufenden Synchronisierung mit dem europäischen kontinentalen Stromnetz, die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die Anbindung an Nachbarmitgliedstaaten und gemeinsame Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien politische Prioritäten bleiben. Neben der Verbesserung der Gasinfrastruktur, die die Nutzung alternativer Versorgungsquellen ermöglichen soll, erfordert die Verringerung der Energieabhängigkeit von Russland, dass Lettland die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen beschleunigt und die Energieeffizienz insbesondere im Immobilien- und Verkehrssektor erhöht. Im Aufbau- und Resilienzplan Lettlands sind Maßnahmen zur Förderung privater Investitionen in Onshore-Windenergie vorgesehen. Wenn diese, wie vor Kurzem von der Regierung angekündigt wurde, früher als geplant durchgeführt werden, könnten sich die Investitionen in Onshore-Windenergie beschleunigen. Um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, muss Lettland aber auch Möglichkeiten im Bereich der Offshore-Windenergie ausloten. Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich umfassender Renovierungen, könnten intensiviert werden, und zwar insbesondere in den Bereichen Immobilien, Verkehr und Industrie. Um den Energiemix zu diversifizieren, erwägt Lettland, in Zusammenarbeit mit Nachbarmitgliedstaaten in Kernkraftwerke zu investieren. Damit Lettland das Ziel „Fit für 55“ erreichen kann, müssen die Zielsetzungen im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ambitionierter gestaltet werden.

(27)Der beschleunigte Übergang zur Klimaneutralität mit der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird zwar in einigen Sektoren erhebliche Restrukturierungskosten verursachen, doch kann Lettland im Rahmen der kohäsionspolitischen Programmplanung den Mechanismus für einen gerechten Übergang nutzen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am meisten betroffenen Regionen zu verringern. Darüber hinaus kann Lettland den Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

(28)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2022 geprüft; seine Stellungnahme 21 hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(29)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets umzusetzen. Für Lettland spiegelt sich dies insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1, 2 und 3 wider —

EMPFIEHLT, dass Lettland 2022 und 2023

1.dafür sorgt, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben 2023 unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen mit einem weitgehend neutralen fiskalpolitischen Kurs im Einklang steht; die laufenden Ausgaben erforderlichenfalls an die sich wandelnde Situation anpasst; die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit ausweitet, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität, von REPowerEU und anderer EU-Mittel; für die Zeit nach 2023 eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen; die Bemessungsgrundlagen unter anderem in Bezug auf die Besteuerung von Eigentum und Kapital erweitert und die Angemessenheit der Gesundheits- und Sozialschutzsysteme stärkt, um Ungleichheit zu verringern;

2.seinen Aufbau- und Resilienzplan gemäß den im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 festgelegten Etappenzielen und Zielwerten weiter durchführt; die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik für 2021–2027 übermittelt, um die Verhandlungen mit der Kommission abschließen und sodann mit ihrer Umsetzung beginnen zu können;

3.den Zugang zu Finanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen verbessert und hierfür staatliche Darlehens- und Garantiesysteme schafft, die Investitionen von strategischer Bedeutung, insbesondere Investitionen in den ökologischen Wandel und die regionale Entwicklung, erleichtern;

4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt verringert und die Einfuhren fossiler Brennstoffe diversifiziert, indem es die Entwicklung erneuerbarer Energien beschleunigt, für ausreichende Anbindungskapazitäten sorgt, die Energieversorgung und -lieferwege diversifiziert und den Gesamtenergieverbrauch durch ehrgeizige Energieeffizienzmaßnahmen senkt.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(3)    Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(4)    Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1).  
(5)    Mitteilung der Kommission an den Rat über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts (COM(2020) 123 final vom 20.3.2020).
(6)    Mitteilung der Kommission an den Rat – Ein Jahr nach dem Ausbruch von COVID-19 – die fiskalpolitische Reaktion (COM(2021) 105 final vom 3.3.2021).
(7)    Bei den Schätzungen zum haushaltspolitischen Kurs und seinen Komponenten in dieser Empfehlung handelt es sich um Schätzungen der Kommission, die auf den Annahmen beruhen, die der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission zugrunde liegen. Die von der Kommission vorgenommenen Schätzungen des mittelfristigen Potenzialwachstums lassen die positiven Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum einen Schub verleihen könnten.
(8)    Nicht durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität oder andere EU-Mittel finanziert.
(9)    Mitteilung der Kommission an den Rat „Haushaltspolitische Leitlinien für 2023“ (COM(2022) 85 final vom 2.3.2022).
(10)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands (2021/0164 (NLE)).
(11)    SWD(2022) 619 final.
(12)    Die Zahlen geben die Höhe der jährlichen Haushaltskosten für die seit Herbst 2021 ergriffenen Maßnahmen wieder, einschließlich laufender Einnahmen und Ausgaben sowie gegebenenfalls Investitionsausgaben.
(13)    Die Gesamtzahl der Vertriebenen aus der Ukraine dürfte in der EU bis Ende 2022 allmählich die Marke von 6 Millionen erreichen. Ihre geografische Verteilung wird auf der Grundlage der Größe der bestehenden Diaspora, der relativen Bevölkerung des Aufnahmemitgliedstaats und der tatsächlichen Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine in der gesamten EU ab März 2022 geschätzt. Für die Haushaltskosten pro Person basieren die Schätzungen auf dem Euromod-Mikrosimulationsmodell der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, wobei sowohl etwaige zustehende Geldleistungen als auch Sachleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden.
(14)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 63).
(15)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(16)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein expansiver Beitrag von 0,7 BIP-Prozentpunkten erwartet, denn in der Prognose der Kommission werden die fiskalischen Auswirkungen der in der neusten Änderung des Energiegesetzes vorgesehenen Bildung von Energieversorgungsreserven berücksichtigt.
(17)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(18)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein kontraktiver Beitrag von 0,6 BIP-Prozentpunkten erwartet, was auf Basiseffekte zurückgeht, denn in der Prognose der Kommission werden nur für 2022 die fiskalischen Auswirkungen der Bildung von Energieversorgungsreserven berücksichtigt, nicht aber für 2023.
(19)    Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).
(20)    Eurostat (2020), Anteil der Einfuhren aus Russland an den Gesamteinfuhren von Erdgas und Rohöl. Für den EU-27-Durchschnitt werden die Gesamteinfuhren der EU-27 aus Drittländern berücksichtigt. Für Lettland umfassen die Gesamteinfuhren auch Einfuhren aus Mitgliedstaaten. Rohöl umfasst keine raffinierten Mineralölerzeugnisse.
(21)    Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.