Brüssel, den 23.5.2022

COM(2022) 612 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2022

{SWD(2022) 612 final} - {SWD(2022) 640 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2022

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 1 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 2 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen — durch die Union finanzierten — fiskalischen Impuls gesorgt. Die Fazilität trägt zur wirtschaftlichen Erholung und zur Durchführung nachhaltiger und wachstumsfördernder Reformen und Investitionen bei, die insbesondere auf die Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels ausgerichtet sind und die Widerstandsfähigkeit und das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stärken sollen. Sie wird außerdem mittel- und langfristig zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der maximale finanzielle Beitrag, der jedem Mitgliedstaat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden kann, wurde gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 am [XX] Juni 2022 angepasst.

(2)Am 24. November 2021 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2022 eingeleitet wurde. Darin trug sie der im Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto bekräftigten gemeinsamen Verpflichtung Rechnung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen. Der Europäische Rat billigte die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2022 am 25. März 2022. Am 24. November 2021 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Frankreich als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung 3 durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 5. April 2022 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022, in dem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden und der am 14. März 2022 vom Rat angenommen wurde.

(3)Russlands Invasion der Ukraine, die unmittelbar nach der weltweiten Pandemie erfolgte, hat den geopolitischen und wirtschaftlichen Kontext erheblich verändert. Sie hat auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen und beispielsweise die Energie- und Lebensmittelpreise steigen lassen und die Wachstumsaussichten verschlechtert. Die höheren Energiepreise belasten insbesondere finanziell schwache Haushalte, die von Energiearmut bedroht sind oder bereits darunter leiden. Des Weiteren erlebt die EU einen beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. In diesem Zusammenhang kam am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zur Anwendung 4 und wurde aus der Ukraine vertriebenen Menschen das Aufenthaltsrecht in der EU sowie das Recht auf Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnungs- und Sozialleistungen gewährt.

(4)Angesichts der sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und geopolitischen Lage wird im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2022 die umfassende Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik weitergeführt und gleichzeitig, wie im Jahreswachstumsbericht 2022 dargelegt, den Anforderungen an die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung getragen. Die Durchführung der angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ist für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung, da von diesen Plänen alle oder zumindest wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen aus den Jahren 2019 und 2020 erfasst werden. Die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 bleiben auch für die Aufbau- und Resilienzpläne, die gemäß den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, relevant; hinzu kommen gegebenenfalls weitere länderspezifische Empfehlungen, die bis zur Vorlage des geänderten Plans formuliert wurden.

(5)Die allgemeine Ausweichklausel ist seit März 2020 aktiviert. 5 In ihrer Mitteilung vom 3. März 2021 6 vertrat die Kommission zudem die Auffassung, dass der Beschluss über die Deaktivierung oder weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel eine Gesamtbewertung der Wirtschaftslage darstellen sollte, wobei das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU oder im Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) als zentrales quantitatives Kriterium zu betrachten sei. Die gestiegene Unsicherheit und starke Abwärtsrisiken bei den wirtschaftlichen Aussichten angesichts des Krieges in Europa, des beispiellosen Anstiegs der Energiepreise und der fortgesetzten Unregelmäßigkeiten in den Lieferketten rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis einschließlich 2023.

(6)Im Einklang mit dem Ansatz in der Stellungnahme des Rates vom 18. Juni 2021 zum Stabilitätsprogramm 2021 wird der finanzpolitische Kurs derzeit am besten als Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) ohne krisenbedingte befristete Sofortmaßnahmen aufgrund von COVID-19 und einschließlich der durch nicht rückzahlbare Hilfen (Zuschüsse) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum gemessen. 7 Neben dem finanzpolitischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten 8 laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.

(7)Am 2. März 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen Leitlinien für die Haushaltspolitik im Jahr 2023 an, mit der die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und somit die politische Koordinierung gestärkt werden soll. 9 Ausgehend von dem makroökonomischen Ausblick der Winterprognose 2022 hält es die Kommission für angemessen, von einem insgesamt stützenden finanzpolitischen Kurs in den Jahren 2020-2022 zu einem insgesamt weitgehend neutralen haushaltspolitischen Kurs im Jahr 2023 überzugehen, gleichzeitig aber die Bereitschaft zu erhalten, auf die sich weiterentwickelnde Wirtschaftslage zu reagieren. Die Kommission hielt fest, dass bei den haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten differenziert und möglichen länderübergreifenden Spillover-Effekten Rechnung getragen werden sollte. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Leitlinien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. Die Kommission sicherte zu, die wirtschaftlichen Entwicklungen genau zu beobachten und ihre politischen Leitlinien bei Bedarf, spätestens jedoch im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters Ende Mai 2022, anzupassen.

(8)Was die haushaltspolitischen Leitlinien vom 2. März 2022 anbetrifft, so tragen die haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 den schlechteren Konjunkturaussichten, der zunehmenden Unsicherheit und weiteren Abwärtsrisiken sowie der höheren Inflation im Vergleich zur Winterprognose Rechnung. Vor diesem Hintergrund müssen im Rahmen der fiskalpolitischen Reaktion die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Kaufkraft der am stärksten gefährdeten Haushalte gestützt werden, um die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern und durch gezielte und befristete Maßnahmen dazu beizutragen, den Inflationsdruck aus Zweitrundeneffekten zu begrenzen. Die Haushaltspolitik muss flexibel bleiben, damit sie sich an die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen anpassen kann, und sie muss nach Ländern differenziert werden, wobei die jeweilige Haushalts- und Wirtschaftslage – auch im Hinblick auf die Anfälligkeit für die Krise und den Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine – zu berücksichtigen ist.

(9)Am 28. April 2021 legte Frankreich der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet. Am 13. Juli 2021 nahm der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Frankreichs 10 an. Die Freigabe der Tranchen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Frankreich in zufriedenstellender Weise die einschlägigen, im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erfüllung setzt immer voraus, dass von zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder abgewichen wurde.

(10)Am 4. Mai 2022 legte Frankreich sein nationales Reformprogramm für 2022 vor. Sein Stabilitätsprogramm hat es nicht vorgelegt. Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 wird im nationalen Reformprogramm 2022 auch der halbjährlichen Berichterstattung Frankreichs über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans Rechnung getragen.

(11)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für Frankreich 2022 11 . Darin werden die Fortschritte Frankreichs bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Jahre 2019, 2020 und 2021 bewertet und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Frankreichs anhand des Aufbau- und Resilienzscoreboards dargestellt. Basierend auf dieser Bewertung wird im Länderbericht Handlungsbedarf in Bezug auf Herausforderungen aufgezeigt, die im Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und es werden neu entstandene und sich derzeit abzeichnende Herausforderungen, die sich beispielsweise aus Russlands Invasion der Ukraine ergeben, genannt. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Frankreichs bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Die Kommission nahm eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für Frankreich vor, deren Ergebnisse am 23. Mai 2022 veröffentlicht wurden 12 . Die Kommission stellte in Frankreich makroökonomische Ungleichgewichte fest. Vor dem Hintergrund eines geringen Produktivitätswachstums betreffen die Schwachstellen insbesondere die hohe Staatsverschuldung und die schwache Wettbewerbsfähigkeit und sind grenzüberschreitend von Bedeutung.

(13)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV. In diesem Bericht wird die Haushaltslage Frankreichs erörtert, da sein gesamtstaatliches Defizit im Jahr 2021 den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP überstieg, während die gesamtstaatliche Schuldenquote über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % lag und der Richtwert für den Schuldenabbau nicht eingehalten wurde. Dem Bericht zufolge wurde weder das Defizitkriterium noch das Schuldenkriterium erfüllt. Im Einklang mit der Mitteilung vom 2. März 2022 trägt die Kommission bei der Bewertung aller einschlägigen Faktoren dem Umstand Rechnung, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau eine allzu anspruchsvolle frontlastige Konsolidierungsanstrengung verlangen würde, die das Wachstum gefährden könnte. Deshalb ist die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau aus Sicht der Kommission unter den derzeitigen außergewöhnlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht angezeigt. Wie angekündigt hat die Kommission nicht vorgeschlagen, im Frühjahr 2022 neue Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten. Sie wird im Herbst 2022 erneut prüfen, ob die Einleitung solcher Defizitverfahren geboten ist.

(14)Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat Frankreich, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel in den Jahren 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern. Ferner empfahl er Frankreich, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Den von Eurostat validierten Daten zufolge ging das gesamtstaatliche Defizit Frankreichs 2021 von 8,9 % des BIP im Jahr 2020 auf 6,5 % im Jahr 2021 zurück. Die fiskalpolitische Reaktion Frankreichs unterstützte 2021 die wirtschaftliche Erholung, während die befristeten Soforthilfemaßnahmen von 3,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 2,6 % im Jahr 2021 zurückgingen. Die von Frankreich im Jahr 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang. Die von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 beschlossenen diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen waren größtenteils befristet oder wurden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Gleichzeitig waren einige der von der Regierung im Zeitraum 2020-2021 ergriffenen diskretionären Maßnahmen nicht befristet und wurden nicht durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, wobei es sich vor allem um eine dauerhafte Senkung der Produktionsabgaben ab 2021 und die Erhöhung der Beamtengehälter insbesondere im Gesundheitswesen handelt. Nach den von Eurostat validierten Daten belief sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2021 auf 112,9 % des BIP.

(15)Auf der Grundlage der zum Stichtag der Prognose bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 für die Jahre 2022 und 2023 von einem öffentlichen Defizit von 4,6 % bzw. 3,2 % des BIP aus. Die Frühjahrsprognose 2022 der Kommission geht von einer gesamtstaatlichen Schuldenquote von 111,2 % im Jahr 2022 und von 109,1 % im Jahr 2023 aus. Nach Analyse der Kommission scheinen die Risiken für die Schuldentragfähigkeit mittelfristig hoch zu sein.

Auf Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission wird die mittelfristige Potenzialwachstumsrate (im Zehn-Jahres-Durchschnitt) auf 1,0 % veranschlagt. Diese Schätzung lässt jedoch die Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum Frankreichs einen Schub verleihen können.

(16)2022 ließ die Regierung die meisten in Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen auslaufen, sodass mit einem Rückgang der befristeten Soforthilfemaßnahmen von 2,6 % des BIP im Jahr 2021 auf 0,4 % im Jahr 2022 gerechnet wird. Das öffentliche Defizit wird von den Maßnahmen beeinflusst, die ergriffen wurden, um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise entgegenzuwirken; sie werden in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission für 2022 auf 0,7 % des BIP geschätzt und sollen 2023 auslaufen. 13 Bei diesen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um soziale Transferleistungen für ärmere Haushalte, Kürzungen bei indirekten Steuern auf den Energieverbrauch, Deckelungen von Groß- und Einzelhandelspreisen und Subventionen für energieintensive Unternehmen. Diese Maßnahmen sind laut Ankündigung befristet. Sollten die Energiepreise aber auch 2023 hoch bleiben, könnten einige dieser Maßnahmen fortgeführt werden. Einige dieser Maßnahmen sind nicht zielgerichtet, insbesondere die allgemeine Preisobergrenze für Strom- und Gaspreise sowie ein vollständig subventionierter Preisnachlass auf Brennstoffe. Auf das öffentliche Defizit wirken sich auch die Kosten für den vorübergehenden Schutz Vertriebener aus der Ukraine aus, die nach der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission im Jahr 2022 bei 0,1 % des BIP und 2023 bei 0,1 % des BIP liegen dürften. 14

(17)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Frankreich 15 , im Jahr 2022 die Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren, und gleichzeitig eine vorsichtige Haushaltspolitik zu verfolgen. Auch die national finanzierten Investitionen sollte Frankreich aufrechterhalten. Er empfahl Frankreich außerdem – wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen – eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zur Steigerung des Wachstumspotenzial zu erhöhen.

(18)Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission wird der finanzpolitische Kurs den Projektionen zufolge im Jahr 2022 -1,7 % des BIP betragen und damit stützend sein. 16 Frankreich sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt gemäß der Empfehlung des Rates, zusätzliche Investitionen mithilfe der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren. Der positive Beitrag der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit wird im Vergleich zu 2021 voraussichtlich um 0,2 BIP-Prozentpunkte zurückgehen. Dieser Rückgang im Jahr 2022 ist auf die vorgezogene finanzielle Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität im Jahr 2021 zurückzuführen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen neutralen Beitrag zum finanzpolitischen Gesamtkurs leisten 17 . Daher plant Frankreich, gemäß der Empfehlung des Rates national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,6 BIP-Prozentpunkten zum finanzpolitischen Gesamtkurs leisten wird. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasst die zusätzlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,5 % des BIP) sowie die Kosten für den vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP). Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit den laufenden Ausgaben umfassen die im Resilienzplan vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Konflikts in der Ukraine, wie direkte Subventionen für einzelne Sektoren (0,1 % des BIP), sowie die Erhöhung der Beamtengehälter (0,1 % des BIP). Auf der Einnahmenseite dürfte auch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes (0,1 % des BIP) und der immobilienbezogenen Steuern (0,1 % des BIP) zum expansiven finanzpolitischen Kurs beitragen. Der im Vergleich zum BIP-Deflator stärkere Anstieg der Verbraucherpreise dürfte sich durch eine Erhöhung des öffentlichen Verbrauchs und der Sozialleistungen auf den expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Jahr 2022 auswirken. Aufgrund der Prognose der Kommission ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen und die Triebkräfte für höhere Ausgaben nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.

(19)Für 2023 wird der finanzpolitische Kurs in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission unter der Annahme einer unveränderten Politik mit +0,9 % des BIP veranschlagt. 18 Es wird davon ausgegangen, dass Frankreich im Jahr 2023 weiterhin die Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren. Der positive Beitrag der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit wird im Vergleich zu 2022 voraussichtlich um 0,1 BIP-Prozentpunkte zurückgehen, was die vorgezogene finanzielle Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in den Jahren 2021 und 2022 widerspiegelt. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2023 einen neutralen Beitrag zum finanzpolitischen Gesamtkurs leisten 19 . Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,7 BIP-Prozentpunkten zum finanzpolitischen Gesamtkurs leisten wird. Dabei sind auch die Auswirkungen des Auslaufens der Maßnahmen zur Bewältigung der gestiegenen Energiepreise (0,7 % des BIP) berücksichtigt. Daher ist der kontraktive Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben abhängig davon, dass die Maßnahmen, mit denen die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise abgefedert werden sollen, wie derzeit geplant eingestellt werden.

(20)Das derzeitige Rentensystem in Frankreich ist komplex und setzt sich aus mehr als 40 nebeneinander bestehenden Systemen zusammen, die jeweils für unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestimmt sind und unterschiedlichen Regeln unterliegen. Eurostat-Daten zufolge waren die öffentlichen Rentenausgaben in Frankreich mit 14,6 % des BIP im Jahr 2019 die dritthöchsten in der EU. Die hohen Kosten hängen zusammen mit einer relativ hohen Einkommensersatzquote (d. h. Rente in Relation zu den letzten Jahreseinkommen vor Renteneintritt), der Lebenserwartung, einem relativ frühen tatsächlichen Renteneintrittsalter (etwa 62 Jahre) und einer erhöhten Zahl von Rentenempfängern in der Gesamtbevölkerung. Sowohl dem Bericht der Kommission über die Bevölkerungsalterung 2021 als auch dem jüngsten Jahresbericht des französischen Beratungsgremiums für Renten (Conseil d’orientation des retraites) zufolge dürften die Rentenausgaben nach einem bis 2024 prognostizierten leichten Rückgang zwischen 2025 und etwa 2030 mäßig um etwa 0,2 BIP-Prozentpunkte steigen. Hohe öffentliche Gesamtausgaben, bei denen die Rentenausgaben einer der Hauptposten sind, tragen trotz einer hohen steuerlichen Belastung zum Anstieg des öffentlichen Schuldenstands bei und führen dazu, dass Frankreich in Bezug auf die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mit hohen Risiken konfrontiert ist. Auf längere Sicht ist abzusehen, dass dann bis 2070 ein stetiger Rückgang der Rentenausgaben einsetzt, bedingt in erster Linie durch die Inflationsindexierung der Rentenleistungen, die die Auswirkungen des aufgrund der Bevölkerungsalterung gestiegenen Abhängigkeitsquotienten ausgleicht. Die Vereinfachung des Rentensystems durch eine Vereinheitlichung der verschiedenen Systeme würde zu mehr Transparenz und Fairness beitragen und gleichzeitig positive Auswirkungen auf die Mobilität und die effiziente Zuweisung der Arbeitskräfte haben, sie könnte zudem die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen stärken. Im Jahr 2018 leitete die französische Regierung einen Reformprozess ein, um die Regeln der zahlreichen Rentensysteme zu vereinheitlichen. Die Reform wurde mit dem Beginn der COVID-19-Pandemie vorerst eingestellt. Bei der Vorstellung der Ziele des französischen Aufbau- und Resilienzplans bekräftigte die Regierung ihr Engagement für eine ehrgeizige Reform des Rentensystems mit dem Ziel, dessen Fairness und Tragfähigkeit zu verbessern.

(21)Gemäß den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 umfasst der Aufbau- und Resilienzplan eine Vielzahl sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 durchgeführt werden sollen. Diese tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die der Rat in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters in seinen Empfehlungen an Frankreich sowie gegebenenfalls in weiteren bis zur Annahme des Plans abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen dargelegt hat. Frankreich ist mit der Umsetzung seines Plans gut vorangekommen. Der erste Zahlungsantrag des Landes wurde von der Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses positiv bewertet, sodass am 4. März 2022 finanzielle Unterstützung in Höhe von 7,4 Mrd. EUR (abzüglich Vorfinanzierung) ausgezahlt wurde. Die entsprechenden 38 Etappenziele und Zielwerte betreffen Reformen in den Bereichen öffentliche Finanzen, Arbeitsmarkt, Gesundheit und Langzeitpflege. Frankreich hat in die Energieeffizienz von Gebäuden (öffentliche und private Gebäude sowie sozialer Wohnungsbau), den nachhaltigen Verkehr (Kauf sauberer Fahrzeuge), die Dekarbonisierung der Industrie, die Jugendbeschäftigung und die Bildung investiert. Mehrere Forschungsstrategien zu wichtigen grünen und digitalen Technologien wurden validiert, und 2022 und 2023 werden Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht.

(22)Mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Frankreichs dürften der ökologische und der digitale Wandel weiter gefördert werden. Der Betrag, der für Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele zugewiesen wird, entspricht 46,0 % der Gesamtmittelausstattung des Plans Frankreichs (mit erheblichen Investitionen in auf Energieeffizienz ausgerichtete Gebäuderenovierungen), während die Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele im Digitalbereich 21,3 % ausmachen. Die vollständige Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans gemäß den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten wird Frankreich dabei helfen, die Folgen der COVID-19-Krise rasch zu überwinden und gleichzeitig seine Resilienz zu stärken. Die systematische Einbeziehung der Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, nicht im Plan enthaltener wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor wichtig, da nur so ein umfassendes Engagement für das politische Gesamtkonzept gewährleistet werden kann.

(23)Frankreich hat seine Programmunterlagen der Kohäsionspolitik 20 vorgelegt: die Partnerschaftsvereinbarung am 17. Dezember 2021 und die Unterlagen zu den meisten Programmen vor dem 17. März 2022. Entsprechend der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 wird Frankreich die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung 2021–2027 der Kohäsionsfondsmittel berücksichtigen. Dies ist unabdingbar, um die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung aus den Kohäsionsfonds zu verbessern, ihren Mehrwert zu maximieren und dabei gleichzeitig die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen diesen Fonds und anderen Unionsinstrumenten und -mitteln zu fördern. Die erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme setzt zudem voraus, dass die Engpässe bei den Investitionen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels und der ausgewogenen territorialen Entwicklung beseitigt werden.

(24)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, sieht sich Frankreich mit einer Reihe zusätzlicher Herausforderungen konfrontiert, die den Fachkräftemangel und den Einsatz erneuerbarer Energien betreffen. Die Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitnehmer würde zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der französischen Wirtschaft insgesamt beitragen.

(25)Der Arbeitskräftemangel nimmt zu und den Angaben der Arbeitgeber zufolge ist der Mangel an Fachkräften in mehr als 50 % der Fälle das Haupthindernis für die Einstellung von Personal, insbesondere bei Arbeitsplätzen, die technische Kompetenzen erfordern, wie z. B. Kompetenzen im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel (Industrie, Baugewerbe). Die derzeitigen Investitionen in die Weiterqualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden sich erst im Laufe der Zeit auszahlen, und ihre Wirksamkeit wird dadurch untergaben, dass das Niveau der Grundfertigkeiten bei mehr als einem Fünftel der 15-Jährigen niedrig ist, die dann von Ausbildungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben tendenziell weniger profitieren. Angesichts des Fachkräftemangels gibt der geringe Leistungsstand in Mathematik (wo die französischen Schülerinnen und Schüler in der TIMS-Studie – Trends in International Mathematics and Science Study – 2019 unter den 22 teilnehmenden EU-Ländern am schlechtesten abschnitten) und den Naturwissenschaften Anlass zu besonderer Sorge. Darüber hinaus deuten Evaluierungen darauf hin, dass Geringqualifizierte tendenziell weniger von Ausbildungsgängen profitieren, die zu einer Qualifikation führen.

(26)Trotz insgesamt guter Ergebnisse wirken sich die großen sozioökonomischen und regionalen Ungleichheiten im französischen Bildungssystem auf das Niveau der Grundfertigkeiten aus. Laut PISA gehört Frankreich zu den EU-Mitgliedstaaten, in denen die Auswirkungen des sozioökonomischen Hintergrunds auf die Leistungen der Schüler am stärksten ausgeprägt sind. Den Indikatoren zufolge verfügen 35,3 % der 15-Jährigen und 44,5 % der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der ersten Zuwanderungsgeneration nicht über ausreichende grundlegende Lesekompetenzen, gegenüber einem Durchschnittswert von 20,9 %. Um dieses Problem anzugehen, führte Frankreich im Jahr 2017 eine Pilotreform ein, die darin bestand, für Schülerinnen und Schüler in als prioritär eingestuften Gebieten die Klassengröße in den ersten Jahrgangsstufen zu halbieren, und ihnen damit in einer für das Lernen förderlichen Atmosphäre eine stärker individuell abgestimmte Unterstützung kommen zu lassen. Im Jahr 2021 wies der französische Rechnungshof auf Mängel im Schulsystem hin, die sich insbesondere nachteilig auf die Lernergebnisse benachteiligter Schülerinnen und Schüler auswirken, und forderte eine größere Autonomie der Schulen sowie Evaluierungsmaßnahmen. Die sozioökonomischen Ungleichheiten können zudem durch eine geringere Beteiligung von Lehrkräften an Fortbildungsmaßnahmen und eine hohe Schüler-Lehrer-Relation verschärft werden. In benachteiligten Gebieten verfügen Lehrkräfte in naturwissenschaftlichen Fächern tendenziell häufiger über ein geringeres Qualifikationsniveau als in anderen EU-Ländern. Die Auszubildendenzahlen sind infolge der Reform der beruflichen Bildung von 2018 und erheblicher Anreize für Arbeitgeber gestiegen, mit positiven Auswirkungen auf die Beschäftigungsquote der Absolventen.

(27)Im Anschluss an den Auftrag, den die Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Versailles formuliert haben, wurde der REPowerEU-Plan aufgestellt, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck werden im Dialog mit den Mitgliedstaaten optimal geeignete Projekte, Investitionen und Reformen auf nationaler, regionaler und Unionsebene ermittelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und fossile Brennstoffe zunehmend von anderen Exportländern als Russland zu beziehen.

(28)Den Daten für 2020 zufolge liegt die Importabhängigkeit Frankreichs von Erdöl, Erdgas und Kohle aus Russland bei 9 %, 17 % bzw. 34 % und damit unter dem Durchschnitt der EU-27 21 . Frankreich ist insgesamt in Bezug auf fossile Brennstoffe aus Russland weniger exponiert als der EU-Durchschnitt, da der französische Energiemix sich hauptsächlich auf die Kernenergie stützt (40,6 % des Bruttoinlandsenergieverbrauchs). Das Gewicht fossiler Brennstoffe im Energiemix liegt unter dem Durchschnitt der EU-27: Auf Erdöl, Erdgas und feste fossile Brennstoffe (einschließlich Kohle) entfallen in Frankreich 28,6 %, 15,4 % bzw. 2,3 % des Bruttoinlandsenergieverbrauchs. Darüber hinaus verfügt Frankreich über vier LNG-Terminals, was eine stärkere Diversifizierung der Gasimportquellen ermöglicht. Dennoch muss Frankreich aufgrund der derzeitigen geopolitischen Lage und der hohen Energiepreise dringend seine Anstrengungen intensivieren, um die im nationalen Energie- und Klimaplan festgelegten Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Im Jahr 2020 lag der Anteil der erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch Frankreichs bei 19,1 %, und damit unter dem im nationalen Energie- und Klimaplan festgelegten Ziel von 23 %. Um die „Fit für 55“-Ziele zu erfüllen, muss Frankreich seine Zielsetzungen im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ambitionierter gestalten. Die rasche Dekarbonisierung industrieller Prozesse und der Beheizung von Gebäuden kann durch eine verstärkte öffentliche Förderung von Technologien wie kleinformatiger Wärmepumpen und Großwärmepumpen sowie geothermischer Energie, einschließlich der Förderung von Fernwärmenetzen, unterstützt werden sowie durch die schnellere Einführung der nachhaltigen anaeroben Vergärung („Methanisierung“) und weiterer Technologien im Zusammenhang mit der nachhaltigen Erzeugung von nachhaltigem Biogas wie Biomethan. Solche Investitionen würden auch dazu beitragen, die Abhängigkeit von Erdgaseinfuhren aus Russland zu verringern. Eine schnellere Abschaffung der verbleibenden Subventionen für fossile Brennstoffe würde die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien gegenüber fossilen Alternativen verbessern. Investitionen in erneuerbare Energien – sowohl in Großanlagen als auch in dezentrale Anwendungen – können auch die makroökonomische Resilienz und die Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem sie die Energieversorgungssicherheit erhöhen und Innovationen im Energiesektor anregen.

(29)Die Umsetzung von Großprojekten zur Nutzung erneuerbarer Energien in Frankreich, insbesondere von Onshore- und Offshore-Windparks sowie Photovoltaik-Projekten, wird durch restriktive Vorschriften, große administrative Hürden und aufwendige Genehmigungsverfahren beeinträchtigt. Unzureichende Investitionen in das Stromnetz auf nationaler Ebene haben zudem zu einer Knappheit der Zugangspunkte, steigenden Netzanschlusskosten und Verzögerungen beim Netzanschluss geführt, die derzeit bis zu mehreren Monaten betragen können. In der Umgebung meteorologischer, militärischer und ziviler Radaranlagen dürfen in einem Abstand von 5-30 km keine Onshore-Windparks gebaut werden, was dazu führt, dass etwa 45 % der neuen Projekte Schwierigkeiten haben, geeignete Standorte zu finden. Die Verfahren sollten verbessert werden, um zu vermeiden, dass Projekte in einer sehr späten Entwicklungsphase wegen sicherheitsrelevanter militärischer Hindernisse abgelehnt werden. Sind an den Genehmigungsverfahren nationale, regionale und lokale Verwaltungen beteiligt, bedeutet dies, dass vielfach Anträge auf Aktualisierung von Stadtplanungsdokumenten auch in den Dokumenten der unteren Ebene Niederschlag finden müssen, was zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führt. Das Genehmigungsverfahren könnte beschleunigt werden, wenn dafür mehr personelle und finanzielle Ressourcen in den zentralen Verwaltungen auf regionaler Ebene (d. h. für dezentrale staatliche Dienste) sowie in den zuständigen Behörden und bei den Netzbetreibern vorgesehen werden, regionale und lokale Verwaltungen stärker in die Raumplanung einbezogen und die Ausschreibungsverfahren schneller durchgeführt werden. Eine Stärkung der Mechanismen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Dezentralisierung würden Beschwerden Dritter verringern, die zu erheblichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme neuer Projekte führen. Ein stabiler Rechtsrahmen auf nationaler Ebene würde mehr Sicherheit für Investoren bieten, insbesondere für die längerfristige Planung.

(30)Die Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung des Energieverbrauchs werden dazu beitragen, die Emissionen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. In Frankreich entfallen 25 % aller Treibhausgasemissionen auf den Bau und die Nutzung von Gebäuden. Der Aufbau- und Resilienzplan sieht eine vollständige Komponente für die energetische Sanierung von Gebäuden vor, was dazu beiträgt, die Herausforderungen in diesem Bereich mit einem breit angelegten, bereichsübergreifenden Ansatz anzugehen. Die Maßnahmen erstrecken sich auf alle Arten von Gebäuden, wobei öffentlichen Gebäuden Vorrang eingeräumt wird, sie umfassen aber auch umfangreiche Maßnahmen zur Renovierung des privaten Gebäudebestands und von sozialem Wohnraum sowie zur Steigerung der Energieeffizienz kleiner Unternehmen. Im Rahmen seines neuen nationalen Resilienzplans verstärkt Frankreich die Fördermechanismen für Gebäudewärme aus erneuerbaren Energien, z. B. durch eine Aufstockung des „Wärmefonds“ um 150 Mio. EUR und des Zuschusses für die Installation von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien um 1000 EUR. Mit der französischen nationalen Strategie für CO2-arme Technologien (Stratégie Nationale Bas Carbone) wird ein ehrgeiziger Zielpfad für die Verringerung der Gebäudeemissionen und die vollständige Dekarbonisierung der in Gebäuden verbrauchten Energie bis 2050 festgelegt. Im Rahmen der derzeitigen Regelung „Ma Prime Renov“, die sich an Haushalte richtet, werden hauptsächlich einzelne Renovierungsmaßnahmen gefördert. Zur Anregung größerer Energieeffizienzsteigerungen könnte der politische Rahmen verbessert werden, damit Anreize für umfassende Renovierungen geschaffen und Frankreich dabei unterstützt wird, die Energieeffizienz des Gebäudebestands weiter zu steigern. Das im August 2021 verabschiedete Klima- und Resilienzgesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch auf verschiedenen Wegen zu senken, z. B. durch die Gewährung von Boni für Elektrofahrräder und die Schaffung emissionsarmer Zonen in Ballungsräumen.

(31)Weitere Unterstützung für (bereits in Entwicklung befindliche oder geplante) grenzüberschreitende Stromverbindungsleitungen ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um große Anteile erneuerbarer Energien integrieren zu können. Die vorgezogene Bereitstellung von Investitionen in die inländische und grenzüberschreitende Energieinfrastruktur wird dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und insbesondere von russischem Gas zu verringern. Es wird empfohlen, neue Infrastruktur- und Netzinvestitionen nach Möglichkeit zukunftssicher zu gestalten, damit sie sich auch für nachhaltige Energieträger eignen, um so ihre Nachhaltigkeit langfristig zu gewährleisten. Verbindungsleitungen sind von entscheidender Bedeutung für ein effizientes Funktionieren des Energiebinnenmarkts, da dadurch Ressourcen gebündelt werden, um die allgemeine Versorgungssicherheit zu erreichen.

(32)Der beschleunigte Übergang zur Klimaneutralität mit der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird zwar in einigen Sektoren erhebliche Restrukturierungskosten verursachen, doch kann Frankreich im Rahmen der kohäsionspolitischen Programmplanung den Mechanismus für einen gerechten Übergang nutzen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am meisten betroffenen Regionen abzufedern. Des Weiteren kann Frankreich den Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

(33)Der Rat hat die Haushaltspolitik Frankreichs unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission geprüft; seine Bewertung spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(34)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets umzusetzen. Für Frankreich spiegelt sich dies in den vier nachstehenden Empfehlungen wider.

(35)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2022 geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1, 2 und 3 wider. Die Empfehlungen 1, 2 und 3 tragen auch zur Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet bei, insbesondere der ersten, zweiten und vierten Euro-Währungsgebiet-Empfehlung. Die in Empfehlung 1 genannten haushaltspolitischen Maßnahmen tragen unter anderem dazu bei, die mit einem hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand verbundenen Ungleichgewichte anzugehen. Die in Empfehlung 2 genannten Maßnahmen tragen unter anderem zum Abbau der Staatsverschuldung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei, da die vollständige Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans das Wachstum fördern und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft stärken wird. Die in Empfehlung 3 genannten Maßnahmen tragen unter anderem dazu bei, die mit der Wettbewerbsfähigkeit verbundenen Ungleichgewichte anzugehen —

EMPFIEHLT, dass Frankreich 2022 und 2023

1.im Jahr 2023 eine vorsichtige Haushaltspolitik verfolgt, insbesondere indem das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben unter das mittelfristige Potenzialwachstum gedrückt wird, wobei die Fortsetzung der vorübergehenden gezielten Unterstützung für Haushalte und Unternehmen, die die Energiepreiserhöhungen besonders stark belasten, sowie für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, zu berücksichtigen ist; in Bereitschaft bleibt, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen; die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit ausweitet, auch durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität, von RePowerEU und anderen EU-Mitteln; für die Zeit nach 2023 eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und durch allmähliche Konsolidierung, Investitionen und Reformen einen verlässlichen und schrittweisen Schuldenabbau und mittelfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten; das Altersversorgungssystem reformiert, um die Regeln der verschiedenen Rentensysteme schrittweise zu vereinheitlichen, sodass sie gerechter werden und gleichzeitig ihre Tragfähigkeit gestärkt wird;

2.seinen Aufbau- und Resilienzplan gemäß den im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 festgelegten Etappenzielen und Zielwerten weiter durchführt; die Verhandlungen mit der Kommission über die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik für 2021–2027 rasch abschließt, um mit deren Umsetzung beginnen zu können;

3.den Fachkräftemangel angeht, indem das Niveau der Grundkompetenzen angehoben wird, zusätzliche Möglichkeiten für das Lernen am Arbeitsplatz bereitgestellt werden und die Lernergebnisse aller Schülerinnen und Schüler verbessert werden, insbesondere indem die Ressourcen und Methoden an die Bedürfnisse benachteiligter Schülerinnen und Schüler und Schulen angepasst und die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften und die Lehrerfortbildung verbessert werden;

4.die Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert; die Einführung von Großprojekten zur Nutzung erneuerbarer Energien und der dezentralen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen durch verstärkte öffentliche Investitionen und die Erleichterung privater Investitionen beschleunigt, unter anderem indem die Genehmigungsverfahren weiter gestrafft und eine angemessene Personalausstattung der Genehmigungsbehörden gewährleistet wird; den politischen Rahmen verbessert, um Anreize für umfassende Gebäuderenovierungen zu schaffen; Energieverbundkapazitäten ausbaut.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(2)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(3)    Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(4)    Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1).
(5)    Mitteilung der Kommission an den Rat über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel
des Stabilitäts- und Wachstumspakt, Brüssel, COM(2020) 123 final vom 20.3.2020.
(6)    Mitteilung der Kommission an den Rat – Ein Jahr nach dem Ausbruch von COVID-19 – die fiskalpolitische Reaktion, Brüssel, COM(2021) 105 final vom 3.3.2021.
(7)    Bei den Schätzungen zum finanzpolitischen Kurs und seinen Komponenten in dieser Empfehlung handelt es sich um Schätzungen der Kommission, beruhend auf den Annahmen, die der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission zugrunde liegen. Die von der Kommission vorgenommenen Schätzungen des mittelfristigen Potenzialwachstums lassen die positiven Auswirkungen der Reformen, die im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehen sind und dem Potenzialwachstum einen Schub verleihen könnten, unberücksichtigt.
(8)    Nicht durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanziert.
(9)    Mitteilung der Kommission an den Rat: Haushaltspolitische Leitlinien für 2023, Brüssel, COM(2022) 85 final vom 2.3.2022.
(10)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 6. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Frankreichs (ST 10162/2021; ST 10162/2021 ADD 1).
(11)    SWD(2022) 612.
(12)    SWD(2022) 632.
(13)    Die Zahlen geben die Höhe der jährlichen Haushaltskosten für die seit Herbst 2021 ergriffenen Maßnahmen wieder, einschließlich laufender Einnahmen und Ausgaben sowie gegebenenfalls Investitionsausgaben.
(14)    Die Gesamtzahl der Vertriebenen aus der Ukraine dürfte in der EU bis Ende 2022 allmählich die Marke von 6 Millionen erreichen. Ihre geografische Verteilung wird auf der Grundlage der Größe der bestehenden Diaspora, der relativen Bevölkerung des Aufnahmemitgliedstaats und der tatsächlichen Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine in der gesamten EU ab März 2022 geschätzt. Für die Haushaltskosten pro Person basieren die Schätzungen auf dem Euromod-Mikrosimulationsmodell der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, wobei sowohl etwaige zustehende Geldleistungen als auch Sachleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden.
(15)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 43).
(16)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(17)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein expansiver Beitrag von 0,2 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(18)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(19)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein kontraktiver Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(20)    Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).
(21)    Eurostat (2020), Anteil der russischen Einfuhren an den Gesamteinfuhren von Erdgas, Rohöl und Steinkohle. Für den EU-27-Durchschnitt werden die Gesamteinfuhren der EU-27 aus Drittländern berücksichtigt. Für Frankreich umfassen die Gesamteinfuhren auch Einfuhren aus Mitgliedstaaten. Rohöl umfasst keine raffinierten Erdölerzeugnisse.