Brüssel, den 15.6.2022

COM(2022) 287 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die
überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) gemäß dem
Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands und
im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds im Jahr 2021


Bericht über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die

überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) gemäß dem

Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands und

im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds im Jahr 2021

Einleitung

Mit der Annahme des neuen Übersee-Assoziationsbeschlusses einschließlich Grönlands (im Folgenden „Beschluss“) 1 2021 begann ein neuer Siebenjahreszeitraum in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den 13 überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) 2 .

Mit diesem Beschluss wird der Rechtsrahmen für die Partnerschaft zwischen den ÜLG, den Mitgliedstaaten, mit denen sie verbunden sind, und der EU festgelegt. Im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 3 besteht das Ziel des Beschlusses darin, die nachhaltige Entwicklung der ÜLG zu unterstützen und die Werte der Union in der Welt zu fördern.

 

Durch den Beschluss werden zwei vorherige Instrumente – der frühere Übersee-Assoziationsbeschluss 4 , der durch den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) unterstützt wird, und der zusätzliche Grönland-Beschluss 5 , der aus dem EU-Haushalt finanziert wird – zu einem einzigen Instrument verschmolzen, das mit derselben Finanzierungsquelle, d. h. dem EU-Haushalt, verbunden und nunmehr auf alle ÜLG anwendbar ist.

Der neue Beschluss bildet die Grundlage für die Planung der Zusammenarbeit mit den ÜLG von 2021 bis 2027, die sich auf einen eingehenden politischen und strategischen Dialog stützt. Dem Beschluss werden für den Zeitraum 2021-2027 Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR zugewiesen.

Unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen der ÜLG konzentriert sich die Zusammenarbeit im Zeitraum 2021-2027 auf Maßnahmen, die für die ÜLG und die EU von beiderseitigem Interesse sind: Gestützt auf die Mehrjahresrichtprogramme sind die vorrangigen Kooperationsbereiche insbesondere der Grüne Deal, die Digitalisierung, Beschäftigung und Wachstum sowie die menschliche Entwicklung. Ende 2021 waren bereits elf von insgesamt 15 Mehrjahresrichtprogrammen angenommen. Vier weitere Programme müssen noch im Laufe des Jahres 2022 angenommen werden.

Obwohl der neue Beschluss rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gilt, blieb der vorige Beschluss bis zu seiner Aufhebung durch den am 5. Oktober 2021 angenommenen Beschluss in Kraft. Im Laufe des Jahres 2021 wurde eine Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen des vorigen ÜLG-Beschlusses aus dem 11. EEF finanziert wurden, weiter umgesetzt.

Daher werden im vorliegenden Bericht die Maßnahmen und die Unterstützung behandelt, die im Rahmen beider Beschlüsse im Jahr 2021 erfolgt sind:

-In Teil I dieses Berichts werden die Fortschritte hervorgehoben, die 2021 im Rahmen des „früheren“ Beschlusses und des 11. EEF erzielt wurden.

-Gegenstand von Teil II dieses Berichts sind die Fortschritte, die bei der Durchführung des neuen Beschlusses von seiner Annahme im Oktober bis zum Jahresende im Einklang mit Artikel 86 erzielt wurden.

-In Teil III schließlich werden die Fortschritte hervorgehoben, die 2021 im Rahmen des Dialogs zwischen der EU und den ÜLG erzielt wurden.

I.ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DES 11. EEF FÜR DIE ÜLG IM JAHR 2021

Finanzmittel des 11. EEF für die ÜLG (früherer Beschluss)

Die Mittel des 11. EEF, die den ÜLG im Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung standen, wurden im Einklang mit Anhang 2 des früheren Übersee-Assoziationsbeschlusses wie folgt aufgeteilt:

·229,5 Mio. EUR für territoriale (bilaterale) Zusammenarbeit,

·100 Mio. EUR für die regionale und die „alle ÜLG“ umfassende Zusammenarbeit,

·21,5 Mio. EUR für die Finanzierung von humanitärer Hilfe und Soforthilfe,

·5 Mio. EUR für die Finanzierung von Zinsvergütungen und technischer Hilfe in Verbindung mit der ÜLG-Investitionsfazilität der EIB,

·8,5 Mio. EUR für Studien und technische Hilfe.

Im Rahmen des 11. EEF kamen 16 ÜLG für eine territoriale Zuweisung in Betracht. Neben drei regionalen Programmen wird die Zusammenarbeit zwischen den ÜLG durch ein einzelnes thematisches Programm für alle ÜLG (Green Overseas) gefördert.

Die ehemaligen ÜLG des Vereinigten Königreichs können bis zum Abschluss der einschlägigen laufenden Programme weiterhin Mittel aus dem EEF erhalten.

Die Lage im Jahr 2021

a)Territoriale Zusammenarbeit

Eine Reihe territorialer Programme wurde 2021 weiterhin umgesetzt. Im karibischen Raum schloss dies Aruba, Anguilla, Bonaire und Montserrat ein, während die Zusammenarbeit in Sint Maarten und Curaçao begann. Im Atlantikraum wurde die Zusammenarbeit mit St. Helena fortgesetzt, während das Programm mit St. Pierre und Miquelon erfolgreich abgeschlossen wurde. Im Pazifikraum hat das Programm für Französisch-Polynesien seine Ziele erreicht, während die Initiativen für Neukaledonien sowie Wallis und Futuna gut vorangekommen sind.

Die COVID-19-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen für die ÜLG. Ihre Volkswirtschaften, von denen viele vom Tourismus abhängen, wurden einer Belastung sondergleichen ausgesetzt. Zudem litten sie unter Störungen der globalen Lieferketten (mit negativen Folgen für ihre Einfuhren, besonders von Lebensmitteln) sowie unter den Preis- und Nachfrageschwankungen bei ihren wichtigsten Ausfuhrwaren. Die begrenzten finanzpolitischen Spielräume führten zu einer zusätzlichen Belastung. Infolgedessen dürften sich die sozioökonomischen Herausforderungen noch verschärfen und die Fragilität der schutzbedürftigsten Gruppen verdeutlichen.

Vor diesem Hintergrund werden die folgenden Leistungen im Jahr 2021 hervorgehoben:

·Karibischer Raum: 

Im Bildungsbereich setzte Aruba die Umsetzung seines Hochschulprogramms (bis Ende 2021 9,5 Mio. EUR ausgezahlt) mit der Einführung des innovativen Lehrplans im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) fort. Mit dem Budgethilfeprogramm für Anguilla wurden die Durchführung der ersten Arbeitsmarkterhebung auf der Insel und die Ausarbeitung der Strategie für Bildung 2020 bis 2025 unterstützt (mit der Auszahlung der dritten variablen Tranche in Höhe von 0,90 Mio. EUR).

Das Budgethilfeprogramm für Bonaire ist im Jugendbereich mit der Einrichtung einer Kinderbetreuungsverordnung und umfassender Kinderbetreuungszentren gut vorangekommen. Die erste feste Tranche (2,16 Mio. EUR) wurde ausgezahlt. 

Im Bereich Wasser- und Sanitärversorgung begann die Umsetzung in Sint Maarten mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und der Einleitung der Auftragsvergabe für technische Hilfe in Höhe von 880 000 EUR, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu entwickeln. Sint Maarten profitierte auch von der Stärkung der Resilienz und der Katastrophenabwehr im Rahmen des Finanzrahmens für Soforthilfe des 11. EEF (4,34 Mio. EUR 2021 ausgezahlt) und schloss die Auswahl von zwei wichtigen Baustellen für Schutzräume ab, durch die die Insel besser auf Naturkatastrophen vorbereitet ist. Auch Curaçao hat mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2021 sein Programm zur Förderung der Widerstandsfähigkeit der Insel vorangebracht. 6

Durch das laufende Budgethilfeprogramm für Montserrat mit der Auszahlung der vierten festen Tranche (2 Mio. EUR) wurden auch Fortschritte im Bereich des nachhaltigen Wachstums verzeichnet. Mit diesem Programm wurde ein höherer Anteil erneuerbarer Energiequellen (Solar- und Geothermik) im nationalen Netz gefördert und die Zugänglichkeit durch die Verbesserung der Flughafenanlagen verbessert. 

·Pazifischer Raum: 

In Neukaledonien wurde der Zugang zu Ausbildungsprogrammen durch das Budgethilfeprogramm für Beschäftigung und berufliche Eingliederung weiter verbessert. Das Budgethilfeprogramm für die Tourismusbranche in Französisch-Polynesien trug dazu bei, die negativen Auswirkungen der Pandemie abzumildern. Zudem wurde eine Folgestrategie zur Stärkung der Nachhaltigkeit und Resilienz des Sektors ausgearbeitet. Die fünfte und letzte feste Tranche (2,5 Mio. EUR) wurde 2021 ausgezahlt. Das Budgethilfeprogramm für die Strategie zur digitalen Entwicklung von Wallis und Futuna trug zum Ausbau der digitalen Dienste im Zusammenhang mit dem Breitbandkabel Tui-Samoa bei und verbesserte insbesondere die telemedizinischen Einrichtungen in diesem Gebiet.

Darüber hinaus wurden alle verbleibenden Mittel aus dem Finanzrahmen B für die ÜLG im pazifischen Raum in Form von COVID-19-Unterstützung für Französisch-Polynesien (0,85 Mio. EUR), Neukaledonien (0,85 Mio. EUR) sowie Wallis und Futuna (0,56 Mio. EUR) als Aufstockung ihrer bestehenden Programme gebunden und 2021 ausgezahlt. 

·Sonstige ÜLG: 

St. Helena wird mit einem Konnektivitätsprogramm im Rahmen des 11. EEF gefördert. Im Jahr 2021 wurde mit der Installation der modularen Kabelendstelle und der Landung des Kabels auf der Insel ein wichtiger Meilenstein im Glasfaserkabelprojekt erreicht. Mit dem Glasfaserkabel wird St. Helena ein schnelles Breitbandnetz zur Verfügung gestellt, das der Insel deutlich kostengünstigere und schnellere zuverlässige Internetzugänge ermöglicht. Die vierte feste Tranche (0,61 Mio. EUR), die aus dem Finanzrahmen B als COVID-19-Unterstützung gebunden wurde, wurde 2021 ausgezahlt. 

In Saint-Pierre und Miquelon unterstützte die EU die Umsetzung des strategischen Entwicklungsplans der Regierung und förderte die wirtschaftliche Diversifizierung und die demografische Stabilität. Die COVID-19-Pandemie hat in jüngster Zeit erheblichen sozioökonomischen Druck auf die Tourismusbranche ausgeübt, doch wurden Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen dieser Krise abzumildern, und die fünfte feste Tranche in Höhe von 1,1 Mio. EUR wurde 2021 als COVID-19-Unterstützung ausgezahlt.

b)Regionale Zusammenarbeit

Auf regionaler Ebene wurde die Zusammenarbeit mit den ÜLG durch die drei regionalen Programme und die Einführungsphase des thematischen Programms vorangetrieben. Diese Programme werden in den kommenden Jahren weiter umgesetzt (weitere Einzelheiten siehe Anhang).

Für 2021 werden die folgenden Leistungen hervorgehoben:

·Im pazifischen Raum wird über das regionale Programm „PROTEGE“ (Projet régional océanien des territoires pour la gestion durable des écosystèmes – 36 Mio. EUR) die nachhaltige und resiliente Entwicklung durch den Schutz der biologischen Vielfalt und der erneuerbaren natürlichen Ressourcen unterstützt. Das regionale Programm für den pazifischen Raum wurde im Laufe des Jahres 2021 besonders durch den Austausch bewährter landwirtschaftlicher Verfahren zwischen den ÜLG vorangebracht. Insbesondere fand im November 2021 in Moorea und Tahiti die zweite PROTEGE-Sitzung zur Veranschaulichung von Agrarökologie statt, um eine Schulung für biologischen Pflanzenschutz durchzuführen. Die Pandemie führte jedoch zu gewissen Verzögerungen bei der Umsetzung, weshalb die Finanzierungsvereinbarung auf Antrag der Durchführungsstelle (Pazifische Gemeinschaft – SPC) bis Oktober 2024 (von September 2023) verlängert wurde.

·Im karibischen Raum konzentriert sich das Programm „RESEMBID“ (Resilience, Sustainable Energy and Marine Biodiversity mit 42,67 Mio. EUR, davon 2,67 Mio. EUR aus Finanzrahmen B als COVID-19-Unterstützung) auf die Stärkung der Resilienz, nachhaltige Energie und die biologische Vielfalt der Meere. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit gegenüber extremen und wiederkehrenden Naturereignissen zu erhöhen, veraltete Infrastruktur zu modernisieren und deren Energieeffizienz zu steigern sowie den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt der Meere zu verbessern. Im Jahr 2021 beschleunigte sich die Umsetzung, wobei alle Finanzhilfeprojekte aktuell vertraglich vergeben und von den Begünstigten durchgeführt werden. Mit dem Programm wurden auch erhebliche Ergebnisse im Bereich der Resilienz und der Katastrophenvorbeugung erzielt, insbesondere mit den Diagnoseberichten über die Notfallvorsorge und die Katastrophenabwehr in zwölf ÜLG und dem Zertifizierungskurs über die Finanzierung und Analyse des Katastrophenrisikos. Bislang wurden 8,2 Mio. EUR ausgezahlt, die ab 2022 aufgestockt werden dürften.

·Das Regionalprogramm für den Indischen Ozean „RECI“ (Projet de Restauration des Ecosystèmes Insulaires de l’Océan Indien – 4 Mio. EUR) zielt darauf ab, die Ökosysteme der Inseln in den französischen Süd- und Antarktisgebieten wiederherzustellen. Die technischen Operationen sind gut vorangekommen, und im Jahr 2021 wurden wichtige Maßnahmen durchgeführt, insbesondere die Umweltüberwachung und die Vorbereitung von Eindämmungsmaßnahmen.

·Das thematische Programm „Green Overseas“ (GO) für alle ÜLG (17,8 Mio. EUR – 11. EEF) konzentriert sich auf die Förderung nachhaltiger Energie und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel. Die Durchführung begann 2021 mit der Einrichtung der Struktur für die Programmdurchführung, eingehenden Konsultationen mit Begünstigten zu spezifischen Themen für die Interventionen sowie der Durchführung einer ersten Seminarreihe. Die Einleitung von Maßnahmen, einschließlich technischer Hilfe und Pilotprojekten, wird im zweiten Halbjahr 2022 beginnen.

c)Technische und institutionelle Unterstützung

Im Jahr 2021 wurde weiterhin technische Hilfe mobilisiert, insbesondere um die Behörden der ÜLG bei der Programmierung und Formulierung zu unterstützen. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Fazilitäten für technische Zusammenarbeit III und IV des 11. EEF insgesamt 2 074 075 EUR ausgezahlt. Dies betraf Verträge über technische Hilfe oder Studien, um die Festlegung der Programmierung der ÜLG und die Ausgestaltung neuer Programme zu unterstützen.

2021 wurde mit Unterstützung der Fazilität für technische Zusammenarbeit insbesondere eine neue Initiative zugunsten der Jugend, das OCT Youth Network, eingeleitet. Diese Initiative soll Mitte 2022 auf den Weg gebracht werden. Sie wird junge Vertreter der ÜLG zusammenbringen, um mit der Kommission und anderen einschlägigen Institutionen und Partnern einen Dialog über die Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und den ÜLG zu führen.

2021 unterstützte die EU die Vereinigung der überseeischen Länder und Gebiete (OCTA) mit einem Zuschuss zu den operativen Kosten (550 000 EUR). Dies ermöglichte der Vereinigung den Ausbau ihrer Kapazitäten zur Erfüllung ihres Mandats, insbesondere der Koordinierung der ÜLG-Partner, um den Dialog mit der EU zu erleichtern, die Partnerschaft zu stärken und die gemeinsame Arbeit ihrer Mitglieder in verschiedenen Bereichen von gemeinsamem Interesse zu fördern.

d)Europäische Investitionsbank

Der Übersee-Assoziationsbeschluss sah für die ÜLG finanzielle Unterstützung über Finanzierungsinstrumente vor, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen des 3. Finanzprotokolls verwaltet werden. Dazu gehörten: die ÜLG-Investitionsfazilität (Mittelausstattung: 48,5 Mio. EUR), die Finanzierung von Zinsvergütungen und technischer Hilfe (5 Mio. EUR) und Eigenmittel der EIB (bis zu 100 Mio. EUR). 

Im Jahr 2021 wurden keine neuen Finanzierungen im Rahmen der ÜLG-Investitionsfazilität der EIB unterzeichnet, die im Rahmen des neuen Beschlusses nicht mehr existiert. Bereits unterzeichnete Finanzierungen wurden 2021 weiterhin umgesetzt und beliefen sich auf insgesamt 85,39 Mio. EUR (wovon die gesamten 85,39 Mio. EUR bis Ende 2021 ausgezahlt wurden). Dieser Betrag überstieg die ursprüngliche Kapitalausstattung, weil der Fonds revolvierend war und einige Rückflüsse erneut vergeben worden waren.

Die Mittelausstattung in Höhe von 5 Mio. EUR für Zinsvergütungen und technische Hilfe wurde 2020 noch vollständig gebunden.

Die für diese beiden Investitionsförderungen im Zeitraum 2014-2021 verfügbaren Mittel wurden in vollem Umfang genutzt.

Im Rahmen der EIB-Eigenmittel für die ÜLG wurden 2021 keine neuen Finanzierungen unterzeichnet. 

II.ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DES NEUEN ÜLG-BESCHLUSSES VON OKTOBER BIS DEZEMBER 2021

Finanzmittel im Rahmen des Beschlusses

Die 500 Mio. EUR, die den ÜLG für den Zeitraum 2021-2027 zur Verfügung stehen, werden auf der Grundlage von Anhang 1 des Beschlusses in folgende Mittelzuweisungen aufgeteilt:

·164 Mio. EUR für die territorialen (bilateralen) Zuweisungen für ÜLG (außer Grönland),

·225 Mio. EUR für die territorialen (bilateralen) Zuweisungen für Grönland,

·76 Mio. EUR für die regionale Zusammenarbeit, davon 15 Mio. EUR für die intraregionale Zusammenarbeit der ÜLG mit ihren Nachbarländern außerhalb der ÜLG,

·22 Mio. EUR für Studien und Maßnahmen für technische Hilfe,

·13 Mio. EUR in einem nicht zugewiesenen Fonds für unvorhergesehene Ausgaben, neue Herausforderungen und neue internationale Prioritäten.

Rückflüsse aus der inzwischen abgeschafften ÜLG-Investitionsfazilität werden bei ihrer Verbuchung in die nicht zugewiesene Reserve aufgenommen.

Nach einer Halbzeitüberprüfung können verbleibende nicht zugewiesene Mittel – auf Initiative der Kommission und nach Konsultation der Mitgliedstaaten im ÜLG-Ausschuss – einem anderen Finanzrahmen des Beschlusses zugewiesen werden.

Nach den Kriterien des Beschlusses kommen zwölf (von 13) ÜLG für eine bilaterale Zuweisung gemäß dem Beschluss in Betracht. St. Barthélemy erhält erstmals ebenfalls eine territoriale Mittelbereitstellung. Die französischen Süd- und Antarktisgebiete, die das einzige unbewohnte ÜLG darstellen, gelten für die Zwecke der Förderfähigkeit gemäß Artikel 84 Absatz 1 des Beschlusses als Region und kommen somit statt einer bilateralen Mittelzuweisung in den Genuss eines speziellen regionalen Programms.

Ziel der drei regionalen Programme für die Karibik, den Pazifikraum und die Region des Indischen Ozeans ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen ÜLG derselben Region, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen und ähnliche Prioritäten haben. Die aus den regionalen Mittelzuweisungen finanzierten Maßnahmen dienen der Ausarbeitung und Umsetzung umfassender regionaler Programme und Projekte zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Dabei werden Verknüpfungen mit anderen Finanzierungsquellen, auch mit anderen Finanzinstrumenten der Union, im Rahmen der Zusammenarbeit mit benachbarten afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten und/oder Drittländern sowie mit den Regionen in äußerster Randlage der EU unterstützt. Eine wichtige Neuerung des Beschlusses besteht in dem intraregionalen Finanzrahmen, mit dem Mittel konkret zur Förderung einer solchen Zusammenarbeit mit Nachbarländern außerhalb der ÜLG bereitgestellt werden.

Programmierungsprozess für den Zeitraum 2021-2027:

Die Mehrjahresrichtprogramme werden von der Kommission in Form „einheitlicher Programmplanungsdokumente“ angenommen. In diesen werden die territorialen Entwicklungspläne oder sonstige Vereinbarungen zwischen den ÜLG und den mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten sowie Unionsprioritäten berücksichtigt. Die Mehrjahresrichtprogramme werden nach dem Verfahren des ÜLG-Ausschusses angenommen. Aktionspläne und Maßnahmen werden getrennt von den Mehrjahresrichtprogrammen, aber auch gemäß dem Verfahren des ÜLG-Ausschusses angenommen. Auf Wunsch der ÜLG wurde ihnen gemäß Artikel 80 des Beschlusses auch technische Hilfe zur Begleitung des Programmierungsprozesses zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Besonderheiten bestehen darin, dass sich die ÜLG-Zusammenarbeit grundsätzlich auf einen einzigen, auf den beiderseitigen Interessen der ÜLG und der EU beruhenden Schwerpunktbereich konzentriert, um eine Wirkung zu gewährleisten, die den verfügbaren Ressourcen angemessen ist, und ein „Policy-first“-Konzept (Vorrang für Politik) zu fördern. Außerdem unterliegen die Mehrjahresrichtprogramme der ÜLG aufgrund ihrer geringen Mittelausstattung keiner obligatorischen Halbzeitüberprüfung ihrer bilateralen Finanzrahmen, während für das Instrument, wie in Anhang 1 des Beschlusses vorgesehen, eine Halbzeitüberprüfung vorgesehen ist. Schließlich kommen die ÜLG für die Förderung von Investitionen im Rahmen von InvestEU in Betracht.

Die Lage im Jahr 2021

a)Territoriale Zusammenarbeit von Oktober bis Dezember 2021

Die Programmierungsdialoge und -konsultationen im Laufe des Jahres 2021 führten dazu, dass im Dezember 2021 elf der vorgesehenen 15 Mehrjahresrichtprogramme für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den ÜLG angenommen wurden.

Die Themen im Zusammenhang mit dem Grünen Deal sind eine Priorität der Zusammenarbeit zwischen der EU und den ÜLG – wie in sieben der elf angenommenen bilateralen Mehrjahresrichtprogrammen (Neukaledonien, Sint Maarten, Sint Eustatius, Französisch-Polynesien, St. Barthélemy, Saba, Grönland) sowie im regionalen Mehrjahresrichtprogramm für den Indischen Ozean zum Ausdruck kommt. Rund 40 % der Gesamtmittel werden für die Zusammenarbeit im Rahmen des Grünen Deals mobilisiert, z. B. in den Bereichen erneuerbare Energien, Wasser, Reduzierung des Katastrophenrisikos, nachhaltige Landwirtschaft und umweltverträgliches Wachstum.

Weitere bilaterale Mehrjahresrichtprogramme werden sich auf Digitalisierung (Aruba), nachhaltigen Tourismus (St. Pierre und Miquelon) und Bildung (weiterhin der wichtigste Schwerpunktsektor Grönlands, wodurch 40 % des globalen Rahmens für diesen Sektor bereitgestellt werden) konzentrieren.

Die übrigen vier Mehrjahresrichtprogramme erfordern einen weiteren Dialog mit den Behörden der ÜLG und werden voraussichtlich 2022 angenommen. Dabei handelt es sich um die Programme für: Bonaire, Curaçao, Wallis und Futuna sowie die Karibik.

Die Umsetzung der neuen Zusammenarbeit 2021-2027 begann mit drei Jahresaktionsplänen, die im Dezember 2021 angenommen wurden: Bildungspartnerschaft EU-Grönland (60 Mio. EUR), Unterstützung der ÜLG-Assoziation (OCTA, 1 Mio. EUR für Unterstützung in den Jahren 2022 und 2023) und die Fazilität für technische Zusammenarbeit (1,5 Mio. EUR für 2022).

b)Regionale Zusammenarbeit von Oktober bis Dezember 2021

Mit dem neuen Beschluss werden die möglichen Bereiche der Zusammenarbeit auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit ausgeweitet, wie dies in dem Ende 2021 angenommenen regionalen Mehrjahresrichtprogramm für den Pazifik (mit Schwerpunkt darauf, Lebensmittelsysteme umweltfreundlicher zu machen und stärker auf blaue Ressourcen auszurichten) zum Ausdruck kommt.

Das ebenfalls Ende 2021 angenommene regionale Mehrjahresrichtprogramm für die französischen Süd- und Antarktisgebiete wird sich auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der ökologischen Funktionen der Meeresumwelt dieser Gebiete und des südwestlichen Indischen Ozeans konzentrieren.

Wie bereits erwähnt, erforderte das regionale Mehrjahresrichtprogramm für die Karibik Ende 2021 weitere Konsultationen mit den betreffenden ÜLG und wird voraussichtlich 2022 angenommen.

III.INSTITUTIONELLER DIALOG IM JAHR 2021

Im Beschluss sind drei Dialoginstanzen der Assoziation zwischen der EU und den ÜLG festgelegt, die gegenüber dem vorigen ÜLG-Beschluss unverändert bleiben:

ÜLG-EU-Forum

Das jährliche Forum ist die höchste politische Instanz des Dialogs zwischen der EU und den ÜLG. 2021 sollte dieses Forum als Präsenzforum in Neukaledonien stattfinden, das seit Dezember 2020 den turnusmäßig wechselnden Vorsitz der OCTA führt. Die Lage aufgrund der COVID-19-Pandemie hat jedoch dazu geführt, dass das Forum 2021 auf Antrag des Vorsitzenden der OCTA und im Anschluss an ein Ende 2020 abgehaltenes Online-Forum auf 2022 verschoben wurde. Um die bestmögliche Qualität des nächsten Forums zu gewährleisten, bereitet die Kommission gemeinsam mit dem gastgebenden ÜLG ein Präsenzforum vor, das möglicherweise im zweiten Halbjahr 2022 stattfinden wird.

Trilaterale Konsultationen (Dreiparteientreffen)

2021 wurden vier Dreiparteientreffen zwischen der Kommission (Vorsitz), Vertretern der ÜLG und den Mitgliedstaaten, mit denen ÜLG verbunden sind, in Brüssel ausgerichtet (jeweils eines im April, Juli, Oktober und Dezember, aufgrund der COVID-19-Lage alle online). Die Treffen boten eine Plattform für den politischen Dialog, um einschlägige Informationen auszutauschen, über vorrangige Themen von gemeinsamem Interesse zu reflektieren und die Fortschritte bei der Umsetzung des Assoziationsbeschlusses zu überprüfen.

Ad-hoc-Arbeitsgruppen für Partnerschaften

2021 wurden zwei Arbeitsgruppen im Rahmen der Partnerschaft in Brüssel eingerichtet. Die Arbeitsgruppen treten in Form technischer Ad-hoc-Sitzungen zusammen, in deren Rahmen die Kommission (Vorsitz), die Vertreter der ÜLG und die Mitgliedstaaten, mit denen ÜLG verbunden sind, im Gegensatz zu den regelmäßigen trilateralen Konsultationen bestimmte Themen von beiderseitigem Interesse eingehender ausloten und erörtern können.

Im Juni 2021 wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema Umwelt und Klimawandel und im November 2021 eine Arbeitsgruppe zum Thema Handel und regionale Integration eingerichtet.

IV.AUSBLICK

Nachdem in einem anspruchsvollen Jahr 2021 die Partnerschaft mit den 13 mit der EU assoziierten ÜLG erneuert wurde und der Schwerpunkt auf der Schaffung der neuen Rechtsgrundlage und der Annahmen der meisten Programmierungsdokumente lag, wird 2022 mit der Umsetzung der elf angenommenen Mehrjahresrichtprogramme und der Annahme der verbleibenden vier begonnen. Die Umsetzung der Maßnahmen, die gemäß dem vorigen ÜLG-Beschluss (10. und 11. EEF) noch ausstehen, wird bis zu ihrem Abschluss fortgesetzt. Das nächste EU-ÜLG-Forum, das im zweiten Halbjahr 2022 vorgesehen ist, wird ermöglichen, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Umsetzung vorzunehmen, gemeinsam Prioritäten und Herausforderungen vorwegzunehmen und den hochrangigen politischen Dialog im Rahmen unserer Partnerschaft zwischen der EU und den ÜLG weiter zu vertiefen.

(1)

     Beschluss (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands).

(2)

   Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum 31. Januar 2020 sind nunmehr zwölf ehemalige ÜLG des Vereinigten Königreichs aus der Gruppe ausgeschieden. Somit verbleiben die folgenden 13 ÜLG: Grönland (DK), Französisch-Polynesien (FR), Französische Süd- und Antarktisgebiete (FR), Neukaledonien (FR), St. Barthélemy (FR), St. Pierre und Miquelon (FR), Wallis und Futuna (FR), Aruba (NL), Bonaire (NL), Curaçao (NL), Saba (NL), Sint Eustatius (NL) und Sint Maarten (NL). 

(3)

     Vierter Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47). 

(4)

   Beschluss 2013/755/EU des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union.

(5)

     Im Beschluss 2014/137/EU des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits sind für den Zeitraum 2014-2020 217,8 Mio. EUR für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Grönland in Bereichen von beiderseitigem Interesse vorgesehen.

(6)

     Die territorialen Programme für Sint Maarten (7 Mio. EUR) und Curaçao (16,95 Mio. EUR) wurden am 19. November bzw. am 10. Dezember 2020 verabschiedet. 


Brüssel, den 15.6.2022

COM(2022) 287 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die
überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) gemäß dem
Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands und
im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds im Jahr 2021





I.FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE ÜLG IM JAHR 2021 IM RAHMEN DES 11. EEF

1)Im Rahmen des 11. EEF angenommene Beschlüsse der Kommission

ÜLG 1

Ursprüngliche Mittelzuweisung

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Kommissionsbeschluss

Sint Maarten

7

Wasser- und Sanitärversorgung

C(2020) 7927

Curaçao

16,95

Resilienz

C(2020) 8660

TCF IV

2

Technische Hilfe, Studien

C(2020) 8312

Unterstützung für die OCTA aus dem 11. EEF

1,10

Zuschuss zu den operativen Kosten

C(2020) 3094

Aruba

13,05

Bildung

C(2019) 886

Bonaire

3,95

Jugend

C(2019) 1697

Thematisches Programm (alle ÜLG)

17,80

Klimawandel, einschließlich Reduzierung des Katastrophenrisikos, und nachhaltige Energie

C(2019) 1595

TCF III

2

Technische Hilfe, Studien

C(2019) 5252

St. Helena

21,50

Konnektivität und Zugänglichkeit

C(2018) 1044

Montserrat

18,40

Nachhaltiges Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung

C(2017) 9015

Regionalprogramm für die Karibik

40,00

Nachhaltige Energie und biologische Vielfalt der Meere

C(2018) 6196

Regionalprogramm für den pazifischen Raum

36,00

Klimawandel und biologische Vielfalt

C(2018) 1022

Regionalprogramm für den Indischen Ozean

4,00

Beobachtung, Bewirtschaftung und Erhaltung der terrestrischen und marinen Ökosysteme

C(2018) 1046

Unterstützung für die OCTA aus dem 11. EEF

1,10

Zuschuss zu den operativen Kosten

C(2018) 1025

Anguilla

14,05

Bildung

C(2017) 1107

Falklandinseln

5,90

Konnektivität und Zugänglichkeit

C(2017) 7131

Französisch-Polynesien

29,95

Tourismus

C(2017) 7129

Neukaledonien

29,80

Beschäftigung und berufliche Eingliederung

C(2017) 743

Pitcairninseln

2,40

Tourismus

C(2017) 7847

Wallis und Futuna

19,60

Digitale Entwicklung

C(2017) 7130

TCF II

2,05

Technische Hilfe, Studien

C(2017) 2372

St. Pierre und Miquelon

26,35

Nachhaltiger Tourismus und maritime Vernetzung

C(2016) 5993

Saba

3,55

Erneuerbare Energie

C(2016) 8490

Sint Eustatius

2,45

Energie

C(2016) 8493

Turks- und Caicosinseln

14,60

Bildung

C(2016) 8291

Insgesamt

335,55

Im Übersee-Assoziationsbeschluss sind die Gesamtbeträge für die territorialen und die regionalen Programme sowie für die technische Hilfe festgelegt. Bei der Festlegung der spezifischen territorialen Zuweisungen werden die Bevölkerungszahl, die Höhe des Bruttoinlandsprodukts, die Höhe früherer EEF-Zuweisungen und mögliche Sachzwänge aufgrund der abgeschiedenen Lage der in Artikel 9 des Übersee-Assoziationsbeschlusses genannten ÜLG berücksichtigt. 

2) Zahlungen im Rahmen der territorialen Programme des 11. EEF

ÜLG

Mittelzuweisung, Aufstockung aus Finanzrahmen B in Klammern
(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Auszahlungen insgesamt

im Jahr 2021
(in Mio. EUR)

Auszahlungen 2014-2021 insgesamt
(in Mio. EUR)

Anguilla

14,05

(+Aufstockung um 2,8)

Bildung

0,9

13,6

(+Aufstockung um 2,8)

Aruba*

13,05

Bildung

0

9,5

Bonaire*

3,95

Jugend

2,16

2,16

Britische Jungferninseln

2 (Finanzrahmen B)

Resilienz

0

1,8

Curaçao*

16,95

Resilienz

0

0

Falklandinseln

5,9

(+Aufstockung um 0,17)**

Konnektivität und Zugänglichkeit

0

5,74 (+Aufstockung um 0,17)

Französisch-Polynesien

29,95

(+Aufstockung um 0,85)**

Tourismus

2,5

+0,85

29,83 (+Aufstockung um 0,85)

Montserrat*

18,4

(+Aufstockung um 0,32)

Nachhaltiges Wachstum, wirtschaftliche Entwicklung

2

16,3 (+Aufstockung um 0,32)

Neukaledonien*

29,8

(+Aufstockung um 0,85)**

Beschäftigung und berufliche Eingliederung

0,85

28,6 (+Aufstockung um 0,85)

Pitcairninseln

2,4

Tourismus

0

2,35

St. Pierre und Miquelon

26,35

(+Aufstockung um 0,75)**

Nachhaltiger Tourismus und maritime Dienstleistungen

1,1

26,35

(+Aufstockung um 0,75)

Saba

3,55

Erneuerbare Energie

0

3,45

St. Helena

21,5

(+Aufstockung um 0,61)**

Konnektivität und Zugänglichkeit

0,61

19,15

(+Aufstockung um 0,61)

Sint Eustatius

2,45

Energie

0

2,37

Sint Maarten*

7

+7 (Finanzrahmen B)

Wasser- und Sanitärversorgung

Resilienz

0

4,34 (Finanzrahmen B)

0

4,34 (Finanzrahmen B)

Turks- und Caicosinseln

14,6

(+Aufstockung um 2,92)

Bildung

0

13,2

(+Aufstockung um 2,92)

Wallis und Futuna*

19,6

(+Aufstockung um 0,56)**

Digitale Entwicklung

0,56

17,6

(+Aufstockung um 0,56)

Insgesamt

248,33

15,87

206,17

* Dieses Programm wird nach 2021 fortgesetzt.

** Diese Aufstockung stammt aus der verfügbaren Reserve des Finanzrahmens B, die im Zuge der globalen Reaktion der EU auf COVID-19 bereitgestellt wurde.

3) Auszahlungen im Rahmen regionaler/thematischer Programme des 11. EEF

Region

Mittelzuweisung, Aufstockung aus Finanzrahmen B in Klammern

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Auszahlungen 2021 insgesamt
(in Mio. EUR)

Auszahlungen 2014-2021 insgesamt
(in Mio. EUR)

Karibik

40,00 (+Aufstockung um 2,67)**

Nachhaltige Energie und biologische Vielfalt der Meere (2018-2024)

4,58

8,2

Pazifik

36,00

Klimawandel und biologische Vielfalt (2018-2024)

7

23,27

Indischer Ozean

4,00

Beobachtung, Bewirtschaftung und Erhaltung der terrestrischen und marinen Ökosysteme (2018-2022)

0,81

2,28

Thematisches Programm „Green Overseas“ (alle ÜLG)

17,80

Klimawandel, einschließlich Reduzierung des Katastrophenrisikos, und nachhaltige Energie (2020-2026)

0

1,7

Insgesamt

100,47

12,39

35,45

** Diese Aufstockung stammt aus der verfügbaren Reserve des Finanzrahmens B, die im Zuge der globalen Reaktion der EU auf COVID-19 bereitgestellt wurde.

4) Sonstige Auszahlungen im Rahmen des 11. EEF

Mittelzuweisung (in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Auszahlungen 2014-2021 insgesamt
(in EUR)

Fazilität für technische Zusammenarbeit (TCF)

8,5

Technische Hilfe bei Programmierung und Umsetzung

TCF I: 2 414 457

TCF II: 1 904 798

TCF III: 1 765 819

TCF IV: 308 256

Finanzhilfe für die OCTA

2,2

Zuschuss zu den operativen Kosten

(2018-2019) 932 010

(2020-2021) 880 000

Insgesamt

10,7

8 205 340

II.FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE ÜLG IM JAHR 2021 IM RAHMEN DES BESCHLUSSES

1)2021 angenommene Beschlüsse der Kommission

ÜLG

Mittelzuweisung

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Kommissionsbeschluss

Mehrjahresrichtprogramm St. Pierre und Miquelon

27

Nachhaltiger Tourismus

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm der französischen Süd- und Antarktisgebiete

4

Biologische Vielfalt

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm Französisch-Polynesien

31

Wasser- und Sanitärversorgung

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm Neukaledonien

30,9

Nachhaltige und erneuerbare Energien

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm Aruba

14,2

Digitales, E-Government

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm Saba

4,1

Nachhaltige und erneuerbare Energie

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm Saint-Barthélemy

2,5

Katastrophenrisikomanagement

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm Sint Eustatius

2,9

Nachhaltige Landwirtschaft

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm Sint Maarten

7,7

Nachhaltige und erneuerbare Energien, grenzübergreifende Zusammenarbeit

C(2021)9164*

Mehrjahresrichtprogramm Pazifikraum

18

Nachhaltige Lebensmittelsysteme

C(2021)9170

Mehrjahresrichtprogramm Grönland

225

Bildung, umweltverträgliches Wachstum

C(2021)9159

Jahresaktionsprogramm Grönlands

60 (von 225)

Bildung

C(2021)9318

Jahresaktionsprogramm für Unterstützungsmaßnahmen

2,5

Fazilität für technische Zusammenarbeit (1,5 Mio. EUR) und Unterstützung der ÜLG-Assoziation (1 Mio. EUR)

C(2021)8901

C(2021)8698

Summe für die Mehrjahresrichtprogramme

367,3

* Mit diesem einzigen Beschluss der Kommission werden die neun genannten Mehrjahresrichtprogramme angenommen.

Da der Tag der Annahme des Beschlusses (5. Oktober 2021) die Rechtsgrundlage für die oben genannten Beschlüsse der Kommission – Mehrjahresrichtprogramme und Jahresaktionsprogramme – darstellte, konnten sie im Dezember 2021 angenommen werden.

Im Beschluss sind die Gesamtbeträge für die territorialen und die regionalen Programme sowie für die technische Hilfe festgelegt.

Bei der Festlegung der Richtbeträge der spezifischen territorialen Zuweisung wird der Bevölkerung, dem Bruttoinlandsprodukt (BIP), der Armut und Ungleichheit, der Höhe früherer Zuweisungen, den Absorptionskapazitäten der ÜLG und möglichen Sachzwängen aufgrund der abgeschiedenen Lage der in Artikel 9 des Beschlusses genannten ÜLG Rechnung getragen.

2)Zahlungen im Rahmen des Beschlusses im Jahr 2021

Im Einklang mit der Prognose wurden 2021 keine Zahlungen geleistet, da die neuen Jahresaktionsprogramme erst Ende des Jahres angenommen wurden.

(1)

In den ursprünglichen Mittelzuweisungen in der Tabelle sind die Aufstockungen von Finanzrahmen B für COVID-19 nicht enthalten.