Brüssel, den 18.5.2022

COM(2022) 236 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Kurzfristige Energiemarktinterventionen und langfristige Verbesserungen der Strommarktgestaltung – ein Lösungsansatz























1.Einführung

In den letzten Monaten sind die Strompreise in Europa rasch auf ein Niveau gestiegen, das deutlich über dem der letzten Jahrzehnte liegt. Dieser Anstieg hängt unmittelbar mit dem hohen Gaspreis zusammen, der steigende Preise für Strom aus Gaskraftwerken zur Folge hat, die häufig zur Deckung der Nachfrage benötigt werden. Der rasche Preisanstieg begann im vergangenen Sommer, als nach der Lockerung der COVID-19-Beschränkungen die Weltwirtschaft wieder Fahrt aufnahm. In der Folge hat die russische Invasion in der Ukraine diese Situation noch verschärft.

Energie ist ein für Haushalte und Industrie wesentliches Erzeugnis. Deshalb ist eine deutliche politische Reaktion erforderlich. Gleichzeitig zeigt die derzeitige Krise, wie wichtig es ist, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere von Gasimporten, zu verringern. Bei allen Maßnahmen müssen das langfristige Ziel der Klimaneutralität im Blick behalten und Lock-in-Effekte vermieden werden.

Hohe Gas- und Strompreise können erhebliche negative soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen und Verteilungswirkungen haben. Wenn sowohl die Gas- als auch die Strompreise steigen und die Kassen der Privathaushalte belasten, trifft dies schutzbedürftige und einkommensschwache Haushalte besonders hart.

Die von der Kommission im Oktober 2021 vorgestellte sogenannte Toolbox soll einen koordinierten Ansatz zum Schutz der am stärksten gefährdeten Gruppen ermöglichen und enthält mittelfristige Maßnahmen für ein dekarbonisiertes und widerstandsfähiges Energiesystem. 1

In der REPowerEU-Mitteilung 2 vom 8. März 2022 wurde eine Reihe von Maßnahmen umrissen, mit denen die Toolbox verstärkt werden sollte, um auf die steigenden Energiepreise reagieren zu können. Die Kommission verpflichtete sich, alle möglichen Sofortmaßnahmen zur Begrenzung einer negativen Beeinflussung der Strompreise durch die Gaspreise sowie mögliche Maßnahmen zur Optimierung der Strommarktgestaltung zu prüfen.

Die russische Invasion in der Ukraine hat uns die Auswirkungen vor Augen geführt, die Europas strategische Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe (Erdgas, Erdöl und Kohle) aus Drittländern auf die Energiemärkte und die Versorgungssicherheit der Union haben kann. Auf der Grundlage der Mitteillungen der Kommission sind die Staats- und Regierungschefs der EU am 10. und 11. März in Versailles übereingekommen, Europas Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland so bald wie möglich zu beenden, und sie haben die Kommission ersucht, bis Ende März einen Plan zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und erschwinglicher Energiepreise in der nächsten Wintersaison vorzulegen.

Am 23. März hat die Kommission dem Europäischen Rat und den anderen europäischen Organen eine Mitteilung über kurzfristige Optionen für Sofortmaßnahmen gegen die hohen Energiepreise vorgelegt. 3 Am 24. und 25. März 2022 beauftragte der Europäische Rat die Kommission, sich rasch mit den Interessenträgern im Energiebereich in Verbindung zu setzen und zu erörtern, ob und wie die von der Kommission dargelegten kurzfristigen Optionen zur Senkung des Gaspreises beitragen und einer negativen Beeinflussung der Strompreise durch die Gaspreise entgegenwirken würden. Darüber hinaus hat der Europäische Rat die Kommission aufgerufen, „Vorschläge zu unterbreiten, wie dem Problem stark überhöhter Strompreise wirksam begegnet werden kann, während gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts gewahrt, die Anreize für die Umstellung auf eine grüne Wirtschaft beibehalten, die Versorgungssicherheit gewährleistet und eine unverhältnismäßige Belastung des Haushalts vermieden werden.

Ziel der vorliegenden Mitteilung ist es,

·weitere über die Toolbox hinausgehende kurzfristige Maßnahmen vorzuschlagen, die die EU oder die Mitgliedstaaten im Gas- und Stromsektor ergreifen können, um wirksam gegen die Auswirkungen der anhaltend hohen Energiepreise auf Verbraucher und Unternehmen vorzugehen;

·mögliche Maßnahmen für den Fall einer Unterbrechung der russischen Gaslieferungen zu ermitteln;

·einen Weg aufzuzeigen, um das Funktionieren des europäischen Strommarkts zu optimieren, damit er künftigen Preisschwankungen besser standhalten kann und für das künftige dekarbonisierte Energiesystem mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung gerüstet ist.

2.Markterwartungen

Die Gas- und Strompreise sind 2021 auf ein Rekordniveau gestiegen und haben nach der russischen Invasion in der Ukraine in den ersten Märzwochen 2022 historische Höchststände erreicht. Die Gaspreise, die in der Vergangenheit unter 30 EUR/MWh lagen, belaufen sich nun auf rund 100 EUR/MWh mit gelegentlichen Spitzen von über 200 EUR/MWh 4 . Daraufhin sind im selben Zeitraum auch die Großhandelspreise für Strom erheblich gestiegen, weil Gaskraftwerke häufig Treiber für den Preis auf den EU-Strommärkten sind. So lagen die deutschen Strompreise, die in der Vergangenheit weniger als 75 EUR/MWh betrugen, in diesem Jahr bisher bei durchschnittlich rund 180 EUR/MWh mit gelegentlichen Spitzen von über 400 EUR/MWh.

Die Marktteilnehmer gehen davon aus, dass die Energiepreise im Rest des Jahres 2022 und bis 2024/2025 hoch bleiben werden, wenn auch auf etwas niedrigerem Niveau. 5 Derzeit wird erwartet, dass die Gaspreise bis zum Ende des nächsten Winters bei rund 100 EUR/MWh liegen und in absehbarer Zukunft deutlich über dem langfristigen Durchschnitt bleiben werden, wobei sich bei den Strompreisen eine ähnliche Entwicklung abzeichnet. Diese Prognosen berücksichtigen die Unsicherheit am Markt aufgrund der derzeitigen geopolitischen Spannungen und des Krieges in der Ukraine. Weitere Unterbrechungen der russischen Gaslieferungen in die EU in den kommenden Wochen oder Monaten könnten erneut zu höheren Gaspreisen führen.

Kurzfristig wird der schrittweise Abbau der Abhängigkeit von russischen Erdgasimporten zu Anpassungen der Nachfrage- und Angebotsbedingungen und zu Preisvolatilität führen. Die Preise werden weiterhin hoch bleiben, da durch die Diversifizierung ein Aufwärtsdruck entsteht. Gleichzeitig dürften der schnellere Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die im REPowerEU-Plan vorgesehenen erheblichen Energiespar- und Laststeuerungsmaßnahmen dazu beitragen, diese Auswirkungen abzumildern und mittelfristig die Strompreise zu verringern.

Quelle: Day-ahead- und Termingeschäft-TTF-Preise– S&P Global Platts.

3.Kurzfristige Interventionsmaßnahmen

Im Anschluss an den Auftrag des Europäischen Rates vom März 6 holte die Kommission im Rahmen gezielter Öffentlichkeitsarbeit die Ansichten eines breiten Spektrums von Interessenträgern im Energiebereich zu möglichen kurzfristigen Interventionen ein.

Insbesondere organisierte die Kommission am 26. April eine gezielte Konsultation der Interessenträger, an der Marktteilnehmer, Nichtregierungsorganisationen, Netzbetreiber, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und nationale Regulierungsbehörden, Denkfabriken und Wissenschaftler teilnahmen (Einzelheiten siehe Anhang). In der Konsultation wurde deutlich, dass bei den wichtigen Punkten weitgehend Übereinstimmung herrscht.

Zum einen gab es Unterstützung für die Ausarbeitung kurzfristiger vorübergehender Maßnahmen, mit denen unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Dekarbonisierung und die Integrität des europäischen Energiemarkts vermieden werden sollen. Die Interessenträger sprachen sich nachdrücklich für eine möglichst breite Nutzung der Toolbox aus, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen liegt, die sich direkt an Privathaushalte und Unternehmen richten.

Zum anderen offenbarte die Konsultation der Interessenträgern Bedenken in Bezug auf das Risiko erheblicher Verzerrungen durch Interventionen, die sich unmittelbar auf das Funktionieren des Großhandelsmarkts auswirken. Die Interessenträger im Energiebereich sind der Ansicht, dass die derzeitige Preisbildung eine effiziente Ressourcennutzung gewährleistet, bei der die preisgünstigste und am wenigsten umweltschädliche Erzeugungsmöglichkeit den Vorzug erhält, was bei zunehmender Ressourcenknappheit umso wichtiger wird.

Darüber hinaus befürchteten die Interessenträger, dass Eingriffe in die Preisbildung die Gasnachfrage in der EU erhöhen könnten, was die Energiewende und die Ziele des europäischen Grünen Deals untergraben und die Versorgungssicherheit der EU gefährden könnte. Kurzfristige Preisinterventionen könnten dazu führen, dass die Marktteilnehmer kein Interesse mehr hätten, sich gegen das Risiko künftiger hoher Preise abzusichern.

Die europäischen Energiemärkte sind in hohem Maße integriert. Die Mitgliedstaaten verlassen sich auf diese gut funktionierenden und vernetzten Märkte, um ihre Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Gesamtkosten des Netzes zu senken. Schätzungen der ACER zufolge führt der integrierte Strommarkt zu einem durchschnittlichen jährlichen Vorteil von etwa 34 Mrd. EUR für die europäischen Verbraucher. 7 Diese Wohlfahrtsvorteile sind in Krisenzeiten besonders wichtig, da sie zu erheblichen Einsparungen für die Verbraucher führen. Laut der ACER lässt sich mehr als ein Drittel des Gesamtnutzens, der 2021 durch den grenzüberschreitenden Stromhandel in Europa erzielt wurde, dem letzten Quartal 2021 zuordnen, als die Strompreise am höchsten waren.

Die Interessenträger betonten, dass bei allen Interventionen auf den Energiemärkten der Kern des Binnenmarkts gewahrt werden muss, der in einem effizienten Einsatz von Ressourcen und der Versorgungssicherheit durch Handel und Solidarität besteht. Aus diesem Grund signalisierten die Interessenträger, dass sie Interventionen auf den Gasmärkten gegenüber solchen auf den Strommärkten bevorzugen würden, falls preisbezogene Marktinterventionen auf dem Großhandelsmarkt trotz ihrer erheblichen Nachteile und ungeachtet des derzeitigen Rechtsrahmens erwogen würden. Die Interessenträger betonten, dass es, wenn solche Interventionen in Betracht gezogen werden, aufgrund des globalen Charakters des Marktes und insbesondere der LNG-Märkte wichtig sei, ihre möglichen Auswirkungen auf die Gasversorgung der Union sorgfältig zu prüfen und diese Interventionen mit klaren zeitlichen Beschränkungen als vorübergehende Maßnahmen zu konzipieren. In ihrem am 29. April 2022 veröffentlichten Abschlussbericht 8 untersucht die ACER auch verschiedene Sondermaßnahmen, die im Zusammenhang mit der derzeitigen Notlage erwogen werden, sowie mögliche strukturelle Maßnahmen zur Absicherung der Stromverbraucher bei möglichen längeren Zeiträumen hoher Energiepreise und warnt vor den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen direkter Großhandelsmarktinterventionen im Kontext der derzeitigen Krise.

Die Strom- und Gassektoren der Mitgliedstaaten unterscheiden sich erheblich je nach Wirtschaftslage, Energiemarkt- und Energiekostenstruktur, Erzeugungsmix und Verbundgrad sowie geografischer Lage, die durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine zusätzlich an Bedeutung gewonnen hat. Daher gibt es von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat auch erhebliche Unterschiede in Bezug auf die für eine Krisenreaktion am besten geeigneten Strategien, da diese den unterschiedlichen nationalen und lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen müssen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen der Toolbox weiter umzusetzen, da es sich bei diesen um die ersten und grundlegendsten Maßnahmen handelt, um die Krise zu bewältigen und die bereits am stärksten von der Krise betroffenen Verbraucher zu unterstützen. Im Einklang mit den in der Toolbox vorgestellten Maßnahmen könnten die Mitgliedstaaten, soweit sie dies noch nicht getan haben, von Energiearmut betroffene Endverbraucher und von Energiearmut bedrohte Gruppen für einen befristeten Zeitraum mit Ausgleichsmaßnahmen direkt unterstützen. Eine Verringerung der Stromnachfrage hätte ebenfalls eine deutliche preissenkende Wirkung. Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit den im EU-Energiesparplan vorgeschlagenen Maßnahmen Anreize für Nachfragesenkungen schaffen. 9 Außerdem könnten langfristige Strombezugsverträgen dazu beitragen, für bestimmte Verbrauchergruppen stabile Preise zu gewährleisten.

Zusätzlich zu den weiterhin geltenden Maßnahmen der Toolbox schlägt die Kommission nachstehend zusätzliche kurzfristige Interventionen auf den Gas- und Strommärkten vor. Alle diese zusätzlichen befristeten Maßnahmen können auf die nächste Heizperiode ausgedehnt werden.

a)Interventionen auf dem Gasmarkt – bei der Ursache der Krise ansetzen

Hohe Gaspreise aufgrund der höheren Nachfrage nach der COVID-19-Pandemie und der auf die russische Invasion in der Ukraine zurückgehenden Unsicherheit sind die Hauptursache der derzeitigen Krise. In Anbetracht der wichtigen Rolle, die Gas noch immer bei der Stromerzeugung spielt, wird die Suche nach Wegen zur Senkung der hohen Gaspreise auch dazu beitragen, die Folgen auf den Strommärkten sowie ihre sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen zu bewältigen. Eine Steigerung des Angebots sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU wird in dieser Hinsicht eine erhebliche Wirkung haben.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben kürzlich die EU-Energieplattform ins Leben gerufen, die dazu beitragen wird, die Energieversorgung zu fairen Preisen zu sichern und die Abhängigkeit der EU von russischem Gas zu verringern und letztlich zu beenden. Die Plattform wird die Gasnachfrage in der EU auf freiwilliger Basis bündeln, um auf den globalen Märkten eine zuverlässige Versorgung zu sichern und Preiseffekte abzumildern. Auf der anderen Seite wird sie außerdem entscheidend dazu beitragen, angemessene Gasspeichermengen zu gewährleisten. Gleichzeitig soll sie verhindern, dass die Mitgliedstaaten miteinander um dieselben Lieferungen konkurrieren, indem sie sicherstellt, dass Drittländer den verschiedenen Mitgliedstaaten gleiche Bedingungen gewähren.

Um den Auswirkungen der hohen Verbraucherpreise zu begegnen, haben die Mitgliedstaaten unter den derzeitigen Umständen die Möglichkeit, die Regulierung der Endkundenpreise für Erdgas auszuweiten. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Gas eine besondere Rolle bei der Wärmeversorgung und als industrieller Rohstoff spielt. 10 Die unter solche Tarife fallenden Mengen müssten so begrenzt werden, dass die bisher verbrauchten Gasmengen der jeweiligen Verbraucher nicht überschritten werden.

Liquiditätssoforthilfemaßnahmen tragen zur Entlastung von Rohstoffhändlern und Energieunternehmen bei, die derzeit aufgrund der erheblichen Marktvolatilität bei ihren Derivateportfolios mit hohen Nachschussforderungen konfrontiert sind. Beinhalten diese Interventionen staatliche Beihilfen, müssen sie unter uneingeschränkter Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen durchgeführt werden. Sie müssen begrenzt, verhältnismäßig, transparent und auf die Vermeidung übermäßige Verzerrungen ausgerichtet sein. Die Mitgliedstaaten können für ihre gezielten Maßnahmen den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen nutzen. Diese Maßnahmen sollten die gegen Russland verhängten Sanktionen nicht untergraben.

Die europäischen Gasbörsen (z. B. TTF) verzeichneten beim täglichen Handel in jüngster Zeit häufig eine extreme Volatilität. Um eventuellen verzerrenden Auswirkungen auf die Preisbildung aufgrund möglicher spekulativer Entwicklungen entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit, die für diese kurzfristige Volatilität in den internen Handelsregeln der Gasbörsen festgelegten Grenzen zu überdenken.

b)Vorsorge für eine vollständige Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland

Während die früheren Interventionen auf eine Situation mit anhaltend hohen Preisen ausgerichtet waren, können im Falle einer plötzlichen weitgehenden oder sogar vollständigen Unterbrechung der russischen Gaslieferungen andere Maßnahmen erforderlich werden.

Die EU verfügt über Instrumente, mit denen eine Erschütterung der Versorgungssicherheit aufgefangen werden kann, z. B. die nationalen Solidaritätsmechanismen und die im Rahmen der Verordnung über die Gasversorgungssicherheit ausgearbeiteten Notfallpläne mit nationalen und regionalen Maßnahmen, einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Versorgungssicherheit und einem regelmäßigen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission in der Koordinierungsgruppe „Gas“. Solidaritätsvereinbarungen und der in der Verordnung vorgesehene Solidaritätsmechanismus sind ebenfalls Teil der bestehenden Vorschriften zur Versorgungssicherheit.

Diese Solidaritätsmechanismen sind jedoch für einen nationalen Versorgungssicherheitsnotstand vorgesehen. Im Falle weitergehender Unterbrechungen der Gaslieferungen, die mehrere Mitgliedstaaten gleichzeitig betreffen, könnten zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Instrumente wäre ein koordinierter Ansatz zur Ermittlung wesentlicher Verbraucher, die nicht bereits durch den bestehenden Rechtsrahmen und die bestehenden Notfallpläne geschützt sind. Die Kommission schlägt in diesem Zusammenhang vor, gemeinsame Grundsätze festzulegen, um auf eine mögliche weitergehende Unterbrechung vorbereitet zu sein, bei der Angebot und Nachfrage auf den Gasmärkten nicht mehr optimal aufeinander abgestimmt sind und die Versorgung für unabdingbare Zwecke in einigen Fällen nicht mehr gewährleistet ist. 11  Dazu könnte eine Verringerung der Gasnachfrage auch in nicht unmittelbar betroffenen Mitgliedstaaten erforderlich werden, damit die Versorgung wesentlicher Funktionen oder Sektoren in den unmittelbar betroffenen Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Inwieweit Änderungen der Rechtsvorschriften erforderlich wären, um hierbei ein harmonisiertes Vorgehen zu gewährleisten, müsste geprüft werden. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Verabschiedung von Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf eine mögliche Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland zu beschleunigen.

Ein solches Eingreifen kann dazu führen, dass parallel ein administrierter Preis für Gas festgelegt werden muss, z. B. ein regulierter Höchstpreis für Erdgas, das an europäische Verbraucher und Unternehmen geliefert wird (EU-Preisobergrenze), um den Zeitraum eines ausgerufenen Unionsnotstands 12 abzudecken. Diese Art der Preisintervention wäre auf die Dauer der EU-weiten Notlage beschränkt. Eine Möglichkeit bestünde darin, während dieses Unterbrechungsszenarios die Preisbildung durch Deckelung des Preises an den europäischen Gasbörsen zu begrenzen, wobei eine solche Preisobergrenze jedoch generell auf unterschiedliche Weise eingeführt werden und auf verschiedenen Ebenen der Gaswertschöpfungskette angewandt werden kann.

Eine solche EU-weite Preisobergrenze hätte in einem Szenario einer weitgehenden Unterbrechung den Vorteil, dass die schädlichen Auswirkungen der Unterbrechung auf die Preise für Verbraucher, Unternehmen und Erbringer grundlegender Dienstleistungen auf ein im Voraus festgelegtes Niveau begrenzt würden. Es müsste jedoch sichergestellt werden, dass sich die Einführung einer solchen Preisobergrenze nicht negativ auf die Fähigkeit der EU zur Gewinnung alternativer Lieferanten für Pipeline- und LNG-Gas auswirkt, die in einem solchen Szenario von entscheidender Bedeutung sein wird, da eine Verringerung oder Einschränkung alternativer Versorgungskanäle in einer Notlage zu einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage führen würde. Eine solche Obergrenze würde auch automatisch das Potenzial für preisbedingte Verringerungen der Gasnachfrage einschränken und sich somit negativ auf das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auswirken. Im Falle eines Ausgleichs könnte diese Art der Intervention die Finanzierung erheblicher Beträge erforderlich machen, sofern sie nicht mit einer erheblichen Einschränkung der Nachfrage einhergeht.

c)Interventionen auf dem Strommarkt

Neben den vorstehend genannten Maßnahmen, die in den Gasmarkt eingreifen, in dem die Hauptursache für das Problem der hohen Preise liegt, können darüber hinaus Maßnahmen unter Berücksichtigung der nationalen und lokalen Gegebenheiten auf dem Stromgroßhandelsmarkt angewandt werden.

·Im Einklang mit der Mitteilung „Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise: Optionen für Sofortmaßnahmen und zur Vorbereitung auf den nächsten Winter“ ist die Kommission erstens der Auffassung, dass steuerliche oder regulatorische Maßnahmen gerechtfertigt sein können, die darauf abzielen, die durch die derzeitige Krise bedingten inframarginalen Erträge bestimmter Grundlaststromerzeuger zu beseitigen. Einnahmen können dazu beitragen, gezielte und befristete Maßnahmen zur Unterstützung schutzbedürftiger Haushalte, insbesondere von Energiearmut bedrohter Haushalt, und von Unternehmen zu finanzieren. Diese Maßnahmen sollten nichtdiskriminierend sein und im Einklang mit den Leitlinien in Anhang 2 der REPowerEU-Mitteilung gestaltet werden. Angesichts der Aussichten für die Strompreise in den nächsten Monaten und der Notwendigkeit, die Entlastungsmaßnahmen für die Verbraucher über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten, ist die Kommission jedoch der Auffassung, dass diese Maßnahmen über den 30. Juni 2022 hinaus verlängert werden können, um die nächste Heizperiode abzudecken.

·Zweitens ist zusätzlich zu den bereits in Anhang 1 der REPowerEU-Mitteilung aufgeführten Maßnahmen, die weiterhin anwendbar sind, eine vorübergehende Ausweitung der regulierten Endkundenpreise auf kleine und mittlere Unternehmen akzeptabel. Diese Ausweitung müsste mengenmäßig begrenzt werden, um keinen Anstieg des Verbrauchs auszulösen.  

·Drittens erwägen einige Mitgliedstaaten befristete nationale Maßnahmen zur Subventionierung der Kosten des für die Stromerzeugung verwendeten Gases (z. B. die Einführung eines Referenzpreises für Gas, das für die Stromerzeugung genutzt wird), um die Preise auf dem Strommarkt zu senken. Solche Maßnahmen sollten in einer Weise konzipiert sein, die mit den EU-Verträgen vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf das Fehlen von Beschränkungen für grenzüberschreitende Exporte, sektorale Rechtsvorschriften und Vorschriften über staatliche Beihilfen, und sie sollten der Kommission zur Genehmigung notifiziert werden. Die Kommission stellt fest, dass solche Maßnahmen je nach ihrer Ausgestaltung mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Diese Maßnahmen sollten zeitlich streng begrenzt sein und sich gezielt an Regionen mit einer sehr geringen Verbindungskapazität richten, in denen Gas einen hohen Einfluss auf die Preisfestsetzung hat und deren Verbraucher den Großhandelspreisen für Strom besonders stark ausgesetzt sind. Marktteilnehmer, die ihren Strom durch Termingeschäfte gesichert haben, sollten durch die Maßnahmen nicht benachteiligt werden. Die Mitgliedstaaten, die sich für die Einführung solcher Maßnahmen entscheiden, werden aufgefordert, unter anderem die betroffenen Nachbarländer und Interessenträger zu konsultieren sowie den zusätzlichen Gasverbrauch und die gestiegenen CO2-Emissionen, die sich durch die Intervention ergeben, zu bestimmen und zu überwachen.

·Schließlich könnten die verstärkten gebotszonenübergreifenden Handelsströme aufgrund krisenbedingter Preisunterschiede zwischen diesen Zonen zu einem erheblichen Anstieg der Engpasserlöse führen. Diese Engpasserlöse müssen vorrangig zur Gewährleistung der Netzkapazität verwendet werden. Sie können in hinreichend begründeten Fällen und unter der Kontrolle der Regulierungsbehörden ausnahmsweise auch zur Finanzierung von Notfallmaßnahmen verwendet werden, die sich an die Verbraucher, insbesondere an schutzbedürftige und von Energiearmut bedrohte Haushalte sowie Unternehmen, richten.

Um den Ausbau der Nutzung der Laststeuerung so weit wie möglich zu beschleunigen, fordert die Kommission darüber hinaus nachdrücklich die wirksame und rasche Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie, insbesondere der Bestimmungen zur Unterstützung aktiver Verbraucher und der Laststeuerung. Die Kommission hat bereits Gespräche mit den Mitgliedstaaten aufgenommen, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit diesem Umsetzungsprozess gemeinsam anzugehen.

4.Eine zukunftssichere Gestaltung des Strommarkts

a.Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und Bericht der ACER

Der Europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, unter Berücksichtigung des abschließenden Berichts der ACER vom 29. April 2022 13 etwaige erforderliche Initiativen zur Gestaltung des Strommarkts vorzulegen.

In ihrem Bericht gelangt die ACER zu dem Schluss, dass die grundlegende Gestaltung des europäischen Strommarkts erhebliche Vorteile für die Verbraucher in Europa mit sich bringen, und sie ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, etwaige ausstehende Marktvorschriften und -regeln rasch umzusetzen. Gleichzeitig nennt sie in dem Bericht mehrere Möglichkeiten, die derzeitige Marktgestaltung zu ergänzen und zu verbessern, um sie zukunftssicher zu machen und den Weg für einen vollständig dekarbonisierten Stromerzeugungsmix zu bereiten.

So ermittelte die ACER mehrere vor uns liegender Herausforderungen, insbesondere die Notwendigkeit, die Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen, für eine CO2-arme Versorgung und Laststeuerung zu sorgen, wenn kein Strom aus variablen erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung steht, Maßnahmen gegen die zunehmende Preisvolatilität zu treffen und die Flexibilität des Stromsystems zu erhöhen.

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen nennt die ACER mehrere Optionen. Erstens würden wettbewerbsorientierte langfristige Märkte zur Absicherung gegen Risiken beitragen. Die Liquidität dieser Märkte ist derzeit jedoch meist gering (wenige Kauf- oder Verkaufsangebote), und die Anzahl der angebotenen Produkte ist begrenzt (in einigen Märkten auf Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zwei bis drei Jahren, mit Ausnahme von Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien). Zweitens könnten die erforderlichen Investitionen mithilfe weiterer Instrumente gesichert werden, zu denen etwa Förderregelungen für erneuerbare Energien oder für andere Flexibilitätsinstrumente wie Laststeuerung und Speicherung zählen. Kommerzielle Strombezugsverträge könnten gefördert und erleichtert werden, wenn sie außer für vertikal integrierte Unternehmen auch für kleinere Akteure geöffnet würden, grenzüberschreitende Verträge zugelassen würden und – ggf. im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen – staatliche Förderregelungen mit Finanzgarantien 14 zur Bewältigung des Gegenparteirisikos 15 eingeführt würden. Diese öffentlichen Förderregelungen und kommerziellen Instrumente könnten miteinander kombiniert werden. Drittens könnte die Union ihre Ziele leichter erreichen, wenn Investitionsentscheidungen auch grenzüberschreitend zwischen Mitgliedstaaten stärker koordiniert würden. Eine vertiefte Marktintegration (über alle Strommärkte hinweg) wäre in jedem Fall eine sinnvolle Option, um die Koordination auf EU-Ebene zu stärken, und würde weitere Vorteile mit sich bringen.

b.Mögliche Marktreformen

Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen aus dem ACER-Bericht und ihres Austauschs mit den Interessenträgern hat die Kommission mehrere Punkte ermittelt, die genauer untersucht werden sollten, um festzustellen, ob legislative Schritte oder Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Optimierung der Gestaltung des Strommarktes erforderlich sind. Die Punkte betreffen unter anderem folgende Fragen:

·Schutz von Endkunden und Gewährleistung der kurz- und langfristigen Versorgung mit bezahlbarem Strom;

·Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit des Strommarkts und des Stromsystems, insbesondere vor dem Hintergrund der Integration großer Mengen erneuerbarer Energie und einer dezentraleren Erzeugungsstruktur, und

·Unterstützung der Umsetzung des europäischen Grünen Deals.

Dazu müssten in den nachstehenden Bereichen Maßnahmen getroffen werden.

Stromversorgung als Grundrecht für schutzbedürftige Verbraucher

Im Unionsrecht 16 wird die Energieversorgung für eine angemessene Heizung, Kühlung und Beleuchtung sowie für den Betrieb von Haushaltsgeräten als unverzichtbare Dienstleistung anerkannt. Gemäß der europäischen Säule sozialer Rechte 17 zählt die Energieversorgung zu den essenziellen Dienstleistungen, auf die jede Person Anspruch hat. Angesichts der beispiellosen Höhe der Energiepreise wird voraussichtlich auch die Zahl der von Energiearmut betroffenen Bürgerinnen und Bürger steigen, und selbst wer nicht von Energiearmut betroffen ist, sieht sich möglicherweise mit einem niedrigeren Lebensstandard konfrontiert.

Entsprechend ihrer Ankündigung in der Mitteilung vom Oktober über die Energiepreise hat die Kommission eine Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ eingerichtet, in der die Mitgliedstaaten sich bereits über bewährte Verfahren ausgetauscht haben, mit denen die Verbraucher in der aktuellen Situation unterstützt und geschützt werden können. In die Gestaltung des Strommarkts könnten Mittel einbezogen werden, die sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu der von ihnen benötigten Energieversorgung haben und dass bestimmte Verbraucher unabhängig von der Situation auf den Strommärkten eine Mindeststromversorgung zu einem angemessenen Preis erhalten.

Schutz der Verbraucher vor hohen Preisen und einer exzessiven Volatilität

Eine Möglichkeit zur Minderung des Risikos künftiger Strompreissteigerungen ist die Absicherung. Das einfachste Absicherungsinstrument ist der Abschluss eines Versorgungsvertrags mit einem festen Preis. Etablierte Märkte, an denen Strom für die Terminlieferung gehandelt werden kann, gibt es überall in der EU. Einigen dieser Märkte fehlt es jedoch an Liquidität, insbesondere für längerfristige Verträge, sodass regulatorische Eingriffe erforderlich sein könnten, um die Liquidität an den Stromterminmärkten zu erhöhen.

In der aktuellen Krise haben sich die Vorteile marktbasierter Instrumente zum Schutz der Verbraucher vor Preisrisiken gezeigt. Diese Instrumente umfassen in der Regel eine vertragliche Zusage eines Erzeugers, bestimmte Verbrauchergruppen zu vorab festgelegten Bedingungen mit Strom zu versorgen, wenn der normale Marktpreis eine bestimmte Höhe erreicht. Sie bieten somit eine vertragliche Versicherung gegen Preisrisiken. Wie bei jeder Versicherung hat die Minderung des Preisrisikos natürlich auch bei diesen vertraglichen Konstruktionen ihren Preis. Einige Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Kapazitätsmechanismen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit bereits auf diese Art von Verträgen zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang werden die Verträge als Zuverlässigkeitsoptionen betrachtet. In der Wissenschaft wurden vor Kurzem alternative Verträge als Möglichkeit genannt, die darauf ausgerichtet sind, die Verbraucher nicht vor kurzfristigen Preisspitzen, sondern vielmehr vor anhaltend hohen Preisen zu schützen („Bezahlbarkeitsoptionen“).

Nach dem schnellen Anstieg der Großhandelsstrompreise mussten einige Versorger Insolvenz anmelden und konnten ihre Versorgungsverpflichtungen somit nicht erfüllen. Ihre Kunden mussten sich daher kurzfristig neue Versorger suchen und dabei oft ungünstigere Konditionen in Kauf nehmen. Anforderungen an die Versorger, einen Teil ihrer Versorgungsverpflichtungen abzusichern, sowie weitere regulatorische Anforderungen, mit denen sichergestellt wird, dass die Versorger bei Krisen künftig ausreichend widerstandsfähig sind, könnten ein geeignetes Mittel sein, um zu gewährleisten, dass sich die Kunden auf ihre Versorger verlassen können und nicht mehr als ursprünglich vereinbart für ihre Stromversorgung zahlen. Zudem könnten die Versorger – analog zu den bestehenden Verpflichtungen, dynamische Verträge anzubieten – verpflichtet werden, Verträge mit Festpreisen in ihr Portfolio aufzunehmen.

Gewährleistung von Investitionen in verbindliche und CO2-arme Kapazitäten

Zur Gewährleistung langfristiger Versorgungssicherheit und im Interesse der Investorensicherheit sollte genauer geprüft werden, ob Kapazitätsmechanismen zu einem langfristigen Bestandteil des Stromversorgungssystems werden müssen und was dies für ihre Integration in den Strommarkt bedeuten würde. Diese Mechanismen müssten so gestaltet sein, dass Investitionen in verbindliche Kapazitäten für erneuerbare und CO2-arme Energien sichergestellt werden, die mit den Klimazielen der Union vereinbar sind. Solche Kapazitätsmechanismen könnten auch einige der vorstehend genannten vertraglichen Bezahlbarkeitsmechanismen umfassen.

Wie die Krise zudem gezeigt hat, muss eine öffentliche Unterstützung für die Stromerzeugung – wie sie im Bereich der erneuerbaren Energien häufig gewährt wird – so gestaltet sein, dass sie Investitionen gewährleistet, gleichzeitig aber in Zeiten hoher Marktpreise übermäßige Renditen für Investoren verhindert. In einigen Mitgliedstaaten werden zur Erreichung dieses Ziels bereits Zwei-Wege-Differenzverträge (Two-way contracts for differences) genutzt, in deren Rahmen der Betreiber einen Aufschlag erhält, wenn die Marktpreise niedrig sind, und diesen bei hohen Marktpreisen zurückzahlt. Gut konzipierte Zwei-Wege-Differenzverträge können dazu beitragen, die Abhängigkeit des Strompreises von den Erdgaskosten zu verringern, und es könnte sinnvoll sein, dieses Modell standardmäßig für neue Investitionen in erneuerbare Energien und andere öffentliche Investitionen in die Stromerzeugung (etwa im Bereich der Kernenergie) zu nutzen.

Verstärkte Laststeuerung und Flexibilität zur Minderung von Preisspitzen

Ressourcen oder Infrastrukturen, die die Flexibilität erhöhen, wie die Laststeuerung und Speicherung, ermöglichen es den Verbrauchern, auf Preise zu reagieren, indem sie mehr verbrauchen, wenn überschüssiger Strom zur Verfügung steht, und bei Versorgungsknappheit ihren Verbrauch einschränken. Dies trägt dazu bei, die Gesamtkosten zu senken, ermöglicht den Verbrauchern die Kontrolle über ihre Kosten und unterstützt die wirksame Integration großer Mengen variabler erneuerbarer Energien. Investitionen in solche Flexibilitätstechnologien – einschließlich der Einführung intelligenter Netze im Einklang mit der Elektrizitätsrichtlinie – könnten aus Unionsmitteln finanziert werden und dazu beitragen, den Bedarf an traditionellen Kapazitätsmechanismen, die oft zur Finanzierung der Stromerzeugung aus Gas oder anderen fossilen Energieträgern dienen, zu verringern.

Der Aktionsplan zur Digitalisierung im Energiebereich, der im September vorgelegt werden soll, wird Maßnahmen zur Verbesserung des Datenaustauschs und der Interoperabilität sowie zur Unterstützung der Entwicklung digitaler Instrumente für die Verbraucher enthalten. Dies erleichtert es den Verbrauchern, ihre Flexibilität gewinnbringend zu nutzen, etwa indem sie auf Preissignale reagieren oder ihren Verbrauch an ihre eigene Erzeugung (z. B. aus Fotovoltaikpaneelen auf dem Dach) anpassen. Zudem schlägt die Kommission vor, die Entwicklung und Annahme eines neuen Netzkodex zur Laststeuerung zu beschleunigen.

Wie in der EU-Strategie für Solarenergie 18 hervorgehoben wird, ist es darüber hinaus wichtig, im Rahmen der Stärkung der Verbraucherstellung Regelungen zum individuellen und kollektiven Eigenverbrauch zu fördern, um in der EU die Erzeugung von Solarstrom in den nächsten Jahren zu steigern.

Strom- und Gasinfrastruktur

Investitionen in die Strominfrastruktur sind für die Funktion des Binnenmarktes von zentraler Bedeutung. Grenzüberschreitende Kapazitäten sollten in Regionen ausgebaut werden, in denen dies erforderlich ist, um für einen freien Elektrizitätsfluss zwischen Mitgliedstaaten zu sorgen.

Innovationen in die Strom- und Gasinfrastruktur scheinen in den nationalen Regulierungsrahmen vieler Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich durch Anreize gefördert oder in ihrer Bedeutung anerkannt zu werden. Dies ist insbesondere dann ein Problem, wenn die mit innovativen Ansätzen erzielbaren Gewinne ungewiss sind. Darüber hinaus enthalten die nationalen Regulierungsrahmen vieler Mitgliedstaaten offenbar Hindernisse für Innovationen in der Strom- und Gasinfrastruktur. Beispielsweise umfassen sie mitunter keine spezifischen Bestimmungen für Innovationen. Gelegentlich sind sie auch so gestaltet, dass auf Kapitalausgaben (CAPEX) basierende Lösungen den Vorzug gegenüber auf Betriebsausgaben (OPEX) basierenden Lösungen erhalten und ÜNB aufgrund wahrgenommener hoher Projektrisiken und strenger Strafen für nicht eingehaltene Fristen vor Investitionen zurückschrecken. Die Mitgliedstaaten sollten diese Innovationshemmnisse beseitigen und stattdessen innovationsorientierte Regulierungsrahmen entwickeln und darauf achten, dass auf fossile Brennstoffe zurückgehende verlorene Vermögenswerte vermieden werden.

Verringerung von Kosten und Zufallsgewinnen durch ortsbezogene Preisgestaltung

Als weitere Notwendigkeit ermittelte die ACER eine stärkere Beachtung ortsbezogener Signale bei der Gestaltung des europäischen Marktes. Dabei werden an verschiedenen Orten unterschiedliche Marktpreise gebildet, um dem lokalen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage und der Verfügbarkeit von Übertragungskapazitäten Rechnung zu tragen. Einer Studie aus dem Jahr 2019 zufolge würden sich die Kosten bei Einführung ortsbezogener Preise in Europa um 4 % 19 verringern. Je stärker der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix ansteigt, umso stärker dürften sich auch diese Vorteile bemerkbar machen. Nach einer Studie aus dem Jahr 2020 ist im Jahr 2040 ohne ortsbezogene Preise mit um 10 % höheren Systemkosten zu rechnen 20 . Die möglichen Folgen von Mechanismen zur Verstärkung ortsbezogener Preissignale werden noch genauer untersucht.

Marktüberwachung und Transparenz

Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts 21 (die sogenannte REMIT-Verordnung) wurde vor über einem Jahrzehnt entwickelt, um sicherzustellen, dass die Verbraucher und andere Marktteilnehmer Vertrauen in die Integrität der Strom- und Gasmärkte haben können, die Preise ein faires und wettbewerbsorientiertes Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage widerspiegeln und durch Marktmissbrauch keine Gewinne erzielt werden können.

Auch wenn keine Anzeichen dafür vorliegen, dass die die derzeitige Krise durch einen Marktmissbrauch mitverursacht wurde, ist die Gewährleistung eines dem neuesten Stand entsprechenden robusten Rahmens zum Schutz vor einem solchen Missbrauch in Zeiten hoher Preise und einer starken Marktvolatilität von großer Bedeutung. Der REMIT-Rahmen könnte überprüft werden, um Möglichkeiten zu ermitteln, die Risiken eines Marktmissbrauchs durch eine höhere Markttransparenz, eine bessere Marktdatenqualität und -erhebung sowie eine bessere Durchsetzung auf EU-Ebene noch wirksamer zu mindern.

5.Schlussfolgerung

Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen gegen die hohen Preise zu billigen. Zudem ersucht sie die Mitgliedstaaten, die Vorsorgemaßnahmen für eine mögliche Unterbrechung der russischen Gaslieferungen im Einklang mit der [Verweis auf Chapeau-Mitteilung] zu beschleunigen.

Über die kurzfristige Perspektive hinaus ist die Kommission auf der Grundlage des ACER-Berichts und ihres Austauschs mit den Interessenträgern der Auffassung, dass die derzeitige Strommarktgestaltung einen effizienten, gut integrierten Markt hervorbringt, der es Europa ermöglicht, alle wirtschaftlichen Vorteile eines Energiebinnenmarkts zu nutzen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Dekarbonisierungsprozess fortzusetzen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Strommarkt sicherzustellen, insbesondere um kostenorientierte Tarife und die Beseitigung von Hindernissen für die Nutzung flexibler Ressourcen zu gewährleisten. Dadurch wird es möglich, im Zuge der Integration des Energiesystems Strom aus variablen erneuerbaren Energiequellen einzubinden und die Flexibilität des Netzes zu erhöhen. Die Kommission betont die Notwendigkeit, die Umsetzung des REPowerEU-Plans zu beschleunigen, um die Abhängigkeit von russischem Gas schneller zu beenden, und in ein widerstandsfähiges Energiesystem zu investieren. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unter anderem über das Instrument für technische Unterstützung weiterhin dabei unterstützen, Reformen und Investitionen für die schrittweise Beendigung der Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland vorzubereiten und durchzuführen.

In einigen Bereichen sollte die Gestaltung des EU-Strommarktes jedoch angepasst werden, um der künftigen Energielandschaft und dem künftigen Energieerzeugungsmix, neu aufkommenden Technologien, geopolitischen Entwicklungen sowie den Lehren aus der aktuellen Krise Rechnung zu tragen. Diese Anpassungen sollten dazu beitragen, die Funktionsweise des Strommarktes zu optimieren und ihn besser auf eine kosteneffiziente Dekarbonisierung des Stromsektors auszurichten, bezahlbare Preise für die Verbraucher zu gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit gegenüber volatilen Preisen zu erhöhen. In dieser Mitteilung werden mehrere Punkte genannt, bei denen solche Anpassungen gerechtfertigt erscheinen. Auf der Grundlage dieser Vorarbeit wird die Kommission eine Folgenabschätzung einleiten sowie mit den Mitgliedstaaten und verschiedensten Interessenträgern und nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um die Gestaltung des Strommarkts und bei Bedarf dessen Rechtsrahmen anzupassen. 

Anhang: Detaillierter Überblick über die Beiträge der Interessenträger

 

Stromerzeuger

Starke Präferenz für eine gezielte Unterstützung der schutzbedürftigsten Verbraucher. Jede Preisintervention auf den Stromgroßhandelsmärkten wird als hoch problematisch betrachtet, da sie i) sich nicht gezielt an Verbraucher richten würde, die die Unterstützung am dringendsten benötigen, ii) die Marktdynamik stören und das Funktionieren des Marktes gefährden und iii) die Marktsignale an die Investoren verzerren würde.

Eine Besteuerung der Renditen bestimmter Marktteilnehmer würde das Investitionsumfeld schädigen, da das Vertrauen der Investoren zerstört würde; im Falle der Anwendung sollten solche Maßnahmen als „letztes Mittel“ genutzt werden und vorübergehender Natur sein.

 

Vertreter der Stromendkunden

Sie betonten die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung der Verbraucher und der Schaffung von Anreizen für Energieeffizienz. Weitere Maßnahmen, wie die Installation von Fotovoltaikpaneelen oder Wärmepumpen, sollten erleichtert werden. Sie forderten nachdrücklich zur Umsetzung des Rechtsrahmens für die Strommärkte (Elektrizitätsverordnung und ‑richtlinie von 2019) auf, um das Konzept der „Prosumenten“ zu verwirklichen. Die Vertreter lokaler Energiegemeinschaften hoben die Bedeutung einer verstärkten lokalen Energieplanung und der Nutzung lokaler Ressourcen hervor. Die Vertreter industrieller Stromkunden forderten einen stärkeren Einsatz staatlicher Beihilfeinstrumente und eine Begrenzung der hohen Renditen der Erzeuger durch steuerliche Maßnahmen. Laststeuerung, der Einsatz intelligenter Zähler und liquide langfristige Märkte würden ebenfalls zur Bewältigung der hohen Energiepreise beitragen.

 

Strombörsen

Sie lehnten Preisinterventionen an den Stromgroßhandelsmärkten ab. Sie betonten, dass Preisobergrenzen vermieden werden sollten, da sie die Preisbildung behindern und die Fähigkeit der Energiemärkte beeinträchtigen könnten, eine sichere und erschwingliche Stromversorgung zu gewährleisten. Sie wiesen darauf hin, dass solche Preisobergrenzen den langfristigen Markt beeinträchtigen können, da die Marktteilnehmer keine Anreize mehr hätten, sich selbst gegen hohe Preise abzusichern. Sie wiesen auf die zentrale Rolle der Strommarktkopplung beim Aufbau eines Energiebinnenmarkts hin, die erhalten bleiben sollte, da sie eine effiziente Nutzung der Ressourcen gewährleiste.

 

Vertreter der Stromlaststeuerung

Sie betonten das große Potenzial der Laststeuerung bei der Senkung der Spitzenstromnachfrage und somit bei der Minderung von Preisspitzen. Eine direkte Unterstützung der Verbraucher und staatliche Beihilfen, soweit sie mit den Dekarbonisierungszielen abgestimmt sind, seien die wirksamste Lösung. Zudem forderten sie nachdrücklich zur Umsetzung des Rechtsrahmens der Union für die Elektrizitätsmärkte (Elektrizitätsverordnung und -richtlinie von 2019) auf, um Hindernisse für den Ausbau der Laststeuerung zu beseitigen.

 

Vertreter der Stromspeicherung

Sie wiesen darauf hin, dass Preisinterventionen (wie Preisobergrenzen) mit dem Risiko einer langfristigen verzerrenden Wirkung auf den Markt verbunden sind und den Zielen des Grünen Deals entgegenstehen könnten. Sie betonten die Notwendigkeit, den Rechtsrahmen der Union für die Strommärkte (Elektrizitätsverordnung und -richtlinie von 2019) umzusetzen und die Genehmigungsverfahren für Speicherprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

 

Stromnetzbetreiber

Sie begrüßten die Toolbox aus der Mitteilung der Kommission vom Oktober 2021. Sie wiesen darauf hin, dass die Auswirkungen von Notfallmaßnahmen gründlich untersucht werden sollten und die Grundlagen der Funktionsweise des Marktes erhalten bleiben sollten.

 

Gaswirtschaft

Die Vertreter der Gaswirtschaft sprachen sich dafür aus, dass die direkte Unterstützung für die Verbraucher Priorität erhalten sollte. Sie äußerten Bedenken zu Interventionen auf dem Gasgroßhandelsmarkt und zur Einführung von Preisobergrenzen auf den Gasgroßhandelsmärkten. Dies würde ihrer Ansicht nach die Wettbewerbsfähigkeit der Union und ihre Attraktivität für Gaslieferungen beeinträchtigen. Zudem zeigten sich die Vertreter der Gaswirtschaft skeptisch gegenüber Eingriffen in den Gasmarkt, die die ausgehandelten Mengen und Preise betreffen. Der Einkauf sei ein Kernelement eines wettbewerbsorientierten Gasmarktes in der Union und könnte durch kollektive Maßnahmen behindert werden. Teil der Lösung sollte eine Diversifizierung der Gasversorgung sein, einschließlich der EU-internen Gasförderung.

 

Gasnetzbetreiber

Sie gaben Einblicke in die operationelle Situation für den Winter 2022-2023, wobei sie darauf hinweisen, dass derzeit alle Gasquellen bei maximaler Kapazität genutzt werden. Eine praktikable Lösung könnte eine maximale Füllung der Gasspeicher sein, bei der sich jedoch die Gasflüsse innerhalb Europas ändern würden, wozu möglicherweise Engpässe behoben werden müssten.

 

Händler im Energiebereich

Sie lehnten nationale Interventionen an den Stromgroßhandelsmärkten ab, da sie den grenzüberschreitenden Handel und die Effizienz des Energiebinnenmarkts beeinträchtigen würden. Daher sollten ihrer Ansicht nach keine Preisobergrenzen eingeführt werden. Sie äußerten eine deutliche Präferenz für Maßnahmen, die sich gezielt an Endverbraucher richten. Zudem forderten sie eine koordinierte Steuerung der Gasnachfrage.

Technologieanbieter

Sie betonten die Notwendigkeit weiterer Investitionen in den Bereichen Infrastruktur und Digitalisierung, damit neue Energiedienstleistungen entwickelt werden können.

 

Denkfabriken

Sie stimmten der Notwendigkeit zu, ungehindert funktionierende Strom- und Gasgroßhandelsmärkte aufrechtzuerhalten. Jede Preisintervention würde die Wettbewerbsfähigkeit der Großhandelsmärkte sowie die effiziente Nutzung der Energieressourcen ihrer Ansicht nach beeinträchtigen und könnte künftig weitere administrative Maßnahmen erforderlich machen.

Regulatorische Eingriffe, die die Renditen bestimmter Marktteilnehmer begrenzen, würden die Notwendigkeit von Risikoprämien erhöhen und zu höheren Energiekosten führen.

Digitalisierung, der Ausbau der Laststeuerung, der Einsatz intelligenter Zähler und die weitere Integration des europäischen Strommarktes wurden als grundlegende langfristige Elemente zur Verbesserung der derzeitigen Marktgestaltung genannt.

 

Nichtregierungsorganisationen

Sie wiesen auf das Risiko hin, mit den als Optionen vorgeschlagenen Maßnahmen (wie Preisobergrenzen) die Abhängigkeit der Union von fossilen Brennstoffen zu verstärken.

Sie äußerten eine deutliche Präferenz für Optionen, die eine direkte Unterstützung der Verbraucher vorsehen.

 

Wissenschaft

Die Vertreter der Wissenschaft zeigten sich allgemein zurückhaltend gegenüber Eingriffen in die Preisbildung, insbesondere am Stromgroßhandelsmarkt. Sie äußerten eine deutliche Präferenz für eine direkte Unterstützung der Verbraucher bei der Senkung der Energiekosten.

Zudem wiesen sie darauf hin, dass sich eine Intervention bei den Gaspreisen und -mengen auf einen europäischen Solidaritätsplan für koordinierte Begrenzungen innerhalb der EU stützen müsse.

(1)

COM(2021) 660 final.

(2)

COM(2022) 108 final.

(3)

COM(2022) 138 final

(4)

Der Marktpreis für Strom wird auf der Grundlage des Grenzkraftwerks bestimmt.

(5)

  Analyse der TTF-Forwardkurve vom 29.4.2022, Quelle: S&P Global Platts.

(6)

In der Sitzung vom 24. und 25. März 2022 beauftragte der Europäische Rat die Kommission, sich dringend mit den Interessengruppen im Energiebereich in Verbindung zu setzen und unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten zu erörtern, ob und wie diese kurzfristigen Optionen zur Senkung des Gaspreises beitragen und einer negativen Beeinflussung der Strompreise durch die Gaspreise entgegenwirken würden. Siehe die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates: https://www.consilium.europa.eu/de/documents-publications/public-register/public-register-search/results/?DocumentNumber=1%2F22&SubjectMatters=CONCL  

(7)

 ACER’s Final Assessment of the EU Wholesale Electricity Market Design (Abschließende Bewertung der Gestaltung des Stromgroßhandelsmarktes der EU durch ACER), April 2022, S. 21.

(8)

  ACER (2022):  Final Assessment of the EU Wholesale Electricity Market Design (Abschließende Bewertung der Gestaltung des Stromgroßhandelsmarktes der EU).

(9)

(Verweis einfügen). Im EU-Energiesparplan wird ein zweigleisiger Ansatz vorgeschlagen, der auf kurzfristige Energieeinsparungen durch Verhaltensänderungen und die Beschleunigung und Verstärkung mittel- bis langfristiger Energieeffizienzmaßnahmen abzielt.

(10)

Der Begriff „Gaseinzelhandelsmarkt“ sollte so verstanden werden, dass er auch industrielle Nutzer umfasst.

(11)

COM(2022) 230

(12)

Dieser wird von der Kommission auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedstaaten erklärt, kann aber auch auf Antrag eines einzigen Mitgliedstaats ausgerufen werden.

(13)

  ACER (2022):  Final Assessment of the EU Wholesale Electricity Market Design (Abschließende Bewertung der Gestaltung des Stromgroßhandelsmarktes der EU).

(14)

Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (C/2022/481).

(15)

[Verweis auf genehmigungsbezogene Empfehlung einfügen].

(16)

 Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (siehe Erwägungsgrund 59 mit Bezug zu den Artikeln 5, 28 und 29).

(17)

 Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben auf dem Göteborger Gipfel 2017 die europäische Säule sozialer Rechte proklamiert. Die Säule umfasst 20 Grundsätze. Grundsatz Nr. 20 lautet: „Jede Person hat das Recht auf Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation. Hilfsbedürftigen wird Unterstützung für den Zugang zu diesen Dienstleistungen gewährt.“

(18)

 (Verweis XXX einfügen).

(19)

 Tractebel, 2019, Nodal pricing in the European internal electricity market (Nodale Preise im europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt).

(20)

NERA, 2020, Cost Benefit of Access Reform: Modelling Report (Kostenvorteile einer Zugangsreform: Modellierungsbericht).

(21)

ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1.