Brüssel, den 12.5.2022

COM(2022) 225 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL









Frühwarnsystem Nr. 1-3/2022


Inhaltsverzeichnis

1.    EGFL-Haushaltsverfahren 2022    

2.    Zweckgebundene Einnahmen des EGFL    

3.    Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2022    

3.1.    Marktmaßnahmen    

3.2.    Direktzahlungen    

4.    Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL    

5.    Schlussfolgerungen    

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2022

Am 24. November 2021 hat das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2022 angenommen. Der Haushalt für das Kapitel 08 02 – Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) beläuft sich auf 40 365 Mio. EUR für Mittel für Verpflichtungen bzw. 40 389 Mio. EUR für Mittel für Zahlungen. Der Grund für die unterschiedlichen Beträge für beide Arten von Mitteln ist die Verwendung getrennter Mittel für bestimmte Maßnahmen, die direkt von der Kommission durchgeführt werden. Dies gilt in erster Linie für Maßnahmen zur Absatzförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie für Maßnahmen zur allgemeinen operativen Unterstützung, Koordinierung und Prüfung.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 stellen die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungs- und Konformitätsabschlussbeschlüssen sowie Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten zweckgebundene Einnahmen dar, die zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet werden.

Gemäß dieser Bestimmung können zweckgebundene Einnahmen den Finanzierungsbedarf für EGFL-Ausgaben jeglicher Art decken. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. 1

Der EGFL-Haushalt 2022 umfasst:

·die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen

·und die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres einzunehmenden zweckgebundenen Einnahmen.

In ihrem Vorschlag für die EGFL-Mittel für den Haushalt 2022 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen. Für den Haushaltsplan 2022 beantragte die Kommission Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL für 2022 unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2022 hatte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen mit 551 Mio. EUR veranschlagt. Es wurde keine Übertragung von 2021 auf 2022 erwartet und es wurde geschätzt, dass der gesamte Betrag im Laufe des Haushaltsjahres eingezogen würde. Die Kommission hat diese geschätzten Einnahmen bei der Beantragung der Mittel für die Basisprämienregelung berücksichtigt (Posten 08 02 05 04). Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelung entspricht 14 811 Mio. EUR.

Im Anhang dieses Berichts wird die vorläufige Ausführung des Haushalts für 2022 und der Vergleich mit dem erwarteten Ausgabenprofil dargestellt.

3.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2022

Im Anhang dieses Berichts wird die vorläufige Ausführung des Haushalts im Zeitraum 16. Oktober 2021 bis 31. Januar 2022 dargestellt.

Der Stand der Ausführung wird mit dem Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems verglichen.

3.1.Marktmaßnahmen

Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten entspricht weitgehend dem Ausgabenprofil.

Die Ausgaben für POSEI und die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres (08 02 03 01) wichen um -6,3 Prozentpunkte (-14,4 Mio. EUR) vom Verbrauchsprofil ab.

Die gemeldeten Ausgaben für Obst und Gemüse (08 02 03 06) liegen 23,3 Mio. EUR (-2,5 Prozentpunkte) niedriger als Ende Januar laut Ausgabenprofil erwartet.

Für die Stützungsprogramme für den Weinsektor (08 02 03 07) liegen die bisher angemeldeten Ausgaben etwas über dem Ausgabenprofil.

Derzeit wird die Abweichung für die genannten Arten von Maßnahmen als vorübergehend betrachtet und die veranschlagten Mittel werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres ausgeführt.

3.2.Direktzahlungen 

Der Mittelverbrauch bei den Direktzahlungen entspricht weitgehend dem Ausgabenprofil.

Die Ausgaben für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (08 02 05 02), die Umverteilungsprämie (08 02 05 03) und die Regelung für die fakultative gekoppelte Stützung (08 02 05 09) entsprechen dem Ausgabenprofil.

Für die Basisprämienregelung (08 02 05 04) wird das Profil unter Berücksichtigung der zweckgebundenen Einnahmen berechnet. Auf dieser Grundlage entsprechen die Ausgaben für diese Regelung dem Profil (12,8 Mio. EUR weniger, nur -0,1 Prozentpunkte) – siehe Kasten „Nur zur Information“ im Anhang.

Ausgaben für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (08 02 05 05) lagen 155,8 Mio. EUR (+1,4 Prozentpunkte) höher als im Profil veranschlagt.

Die gemeldeten Ausgaben für die Regelung für Junglandwirte (08 02 05 07) lagen 71,8 Mio. EUR (-13,5 Prozentpunkte) unter dem Profil und Zahlungen für die Kleinerzeugerregelung (08 02 05 10) lagen 22,1 Mio. EUR (-3,2 Prozentpunkte) unter dem Profil.

In dieser Phase wird die Abweichung der genannten Maßnahmen vom Profil als vorübergehend betrachtet, und die veranschlagten Mittel werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres ausgeführt.

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis zum Ende Januar 2022 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 206,5 Mio. EUR zusammengekommen waren. Dies umfasst:

·Einnahmen in Höhe von 204,3 Mio. EUR unter Haushaltsposten 62 00. Dies betrifft hauptsächlich die Einnahmen aus Berichtigungen im Rahmen von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen, aber auch Einnahmen aus von den Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten.

·Während bei der Annahme des Haushalts 2022 davon ausgegangen wurde, dass keine Beträge übertragen würden, beliefen sich die vom Haushaltsjahr 2021 auf das Haushaltsjahr 2022 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen schließlich auf 2,1 Mio. EUR.

5.Schlussfolgerungen

Die vorläufige Ausführung des EGFL-Haushalts 2022 bis zum 31. Januar 2022 entspricht, relativ gesehen, dem berechneten Ausgabenprofil.

Ein Betrag von 206,5 Mio. EUR an zweckgebundenen Einnahmen steht bereits zur Verfügung, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Beträge hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel und die bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen ausreichen werden, um alle Ausgaben zu decken.

(1)

   Nach Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union werden internen zweckgebundenen Einnahmen entsprechende Mittel nur auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung werden diese zweckgebundenen Einnahmen daher in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels verwendet.


Brüssel, den 12.5.2022

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ANHANG

des

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