Brüssel, den 30.3.2022

COM(2022) 140 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Nachhaltige Produkte zur Norm machen


1.Einführung

Das Aufeinanderstoßen großer Krisen und wirtschaftlicher Schocks in den letzten Jahren hat alle Teile der Wirtschaft und Gesellschaft der EU getroffen. Die jüngste und schärfste Entwicklung in dieser Zeitreihe – die rücksichtlose und unbegründete Invasion der Ukraine durch Russland – unterscheidet sich in ihrem Charakter von der Pandemie und der Erholung davon oder der immer dringlicheren Notwendigkeit, auf die Klima- und die Biodiversitätskrise zu reagieren. Durch die geopolitische Lage werden die Menschen und Unternehmen in Europa und darüber hinaus erneut unter Druck gesetzt und zwar in Zeiten, in denen die Europäische Union, die Ukraine und die Welt insgesamt auf einen besseren Wiederaufbau hinarbeiten wollten.

Diese Krisen haben aber auch viel gemeinsam und zwingen uns, Anschauungen in Frage zu stellen, unser Wirtschaftsmodell zu überdenken und an der Umgestaltung unseres Energiesystems zu arbeiten. Wir sind erneut konfrontiert mit unseren eigenen Abhängigkeiten und mit der Angreifbarkeit, die in Bezug auf die Versorgungssicherheit, die finanzielle Belastung von Haushalten und Schocks für Unternehmen, deren tägliche Geschäftstätigkeit und langfristiges Überleben gefährdet sind, daraus entstehen kann.

Dies macht deutlich, dass geprüft werden muss, wie wir das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger steigern und für ein nachhaltiges Wachstum sorgen können, indem wir die Ressourcen und Materialien, aus denen die täglich von uns verwendeten Produkte bestehen, besser nutzen sowie die Produkte selbst verbessern. Wenn wir dafür sorgen, dass Produkte weniger Energie verbrauchen, indem wir sie effizienter und länger nutzen, auf recycelte Materialien anstatt auf Primärrohstoffe zurückgreifen und bahnbrechende Kreislaufwirtschaftsmodelle verbreiten, können wir unser Wirtschaftswachstum von der Nutzung natürlicher Ressourcen und von der Umweltzerstörung abkoppeln. Durch die Förderung eines harmonisierten Ansatzes auf EU-Ebene können wir die Wettbewerbsfähigkeit steigern, neue Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze schaffen, die Ökologisierung des Binnenmarkts im Einklang mit der Agenda für nachhaltiges Wachstum des europäischen Grünen Deals 1 vorantreiben, die Verbraucher in die Lage versetzen, Kosten einzusparen, und die EU-Wirtschaft widerstandsfähiger gegen Störungen in integrierten globalen Wertschöpfungsketten machen. Dies wird außerdem entscheidend dazu beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt zu gebieten und unser Null-Schadstoff-Ziel zu verwirklichen.

Zwar wurden in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, doch die Umweltauswirkungen des Konsums sorgen dafür, dass wir uns noch immer außerhalb des sicheren Handlungsspielraums für die Menschheit befinden, da wir die Belastungsgrenzen unseres Planeten in der EU in mehrfacher Hinsicht überschreiten 2 . Weltweit werden die Hälfte aller Treibhausgasemissionen und 90 % des Verlusts an biologischer Vielfalt durch die Gewinnung und Verarbeitung von Primärrohstoffen verursacht 3 , während unser nach wie vor vorherrschendes lineares Wirtschaftsmodell einer Wegwerfgesellschaft zu einer erheblichen Verschwendung von Ressourcen führt. Damit die EU den Übergang zu einer ressourceneffizienten, klimaneutralen und schadstofffreien Kreislaufwirtschaft erfolgreich vollziehen und ihre Energie- und Ressourcenabhängigkeit verringern kann, brauchen wir dringend einen neuen Ansatz für die Konzeption, Herstellung und Nutzung von Produkten. Die EU wird für diesen Ansatz auch auf internationaler Ebene werben und damit die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der globalen Wertschöpfungsketten stärken.

Das heute vorgestellte Paket miteinander verknüpfter Initiativen für nachhaltige Produkte, das in dieser Mitteilung vorgestellt wird, zielt darauf ab, diesen neuen Ansatz – aufbauend auf den bisherigen Maßnahmen – der Verwirklichung einen großen Schritt näher zu bringen. In der EU gelten bereits Mindestumweltanforderungen für bestimmte Produkte oder Sektoren wie energieverbrauchsrelevante Produkte, Verpackungen und Chemikalien. Diese Anforderungen haben dazu beigetragen, den Umwelt- und Klimafußabdruck der EU, einschließlich des Energieverbrauchs, erheblich zu verringern. Zusammen führen die geltenden EU-Vorschriften für Ökodesign und für die Energieverbrauchskennzeichnung beispielsweise zu einer Senkung des jährlichen Energieverbrauchs von Produkten in ihrem Geltungsbereich um 10 % 4 (dies kommt etwa dem Energieverbrauch Polens gleich), wodurch unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, auch aus Russland, verringert wird. Die bestehenden Vorschriften gelten jedoch nur für einen begrenzten Teil der in der EU vermarkteten Waren und fördern weder systematisch die Kreislaufwirtschaft noch berühren sie die Art und Weise, wie Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus das Klima und die Umwelt beeinträchtigen. Außerdem besteht nach wie vor ein erhebliches Potenzial, den Energieverbrauch energieverbrauchsrelevanter Produkte weiter zu senken.

Deshalb steht der Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte 5 im Mittelpunkt des heutigen Pakets. Da das Design eines Produkts bis zu 80 % seiner Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus bestimmt 6 , wird der Geltungsbereich des Ökodesign-Rahmens auf ein möglichst breites Spektrum von Produkten ausgeweitet. Der Vorschlag sieht die Festlegung von Mindestkriterien nicht nur für die Energieeffizienz, sondern auch für die Kreislauffähigkeit und eine allgemeine Verringerung des Umwelt- und Klimafußabdrucks von Produkten vor. Bis zum Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens wird die bestehende Ökodesign-Richtlinie weiterhin zu Verbesserungen bei der Energieeffizienz und der Kreislaufwirtschaft beitragen. Zu diesem Zweck nimmt die Kommission zusammen mit dem neuen Vorschlag einen Arbeitsplan für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 an, um neue energieverbrauchsrelevante Produkte abzudecken und die Ziele für bereits regulierte Produkte zu aktualisieren und ehrgeiziger zu gestalten.

Um dies zu unterstützen, werden als Teil des Pakets gezielte sektorspezifische Initiativen – die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien 7 und die Überarbeitung der Bauprodukteverordnung 8 – vorgestellt, um diese beiden vorrangigen Produktgruppen anzugehen, die erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Klima haben. Um sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin aktiv für den Übergang zu nachhaltigeren Produkten eintreten, legt die Kommission auch einen Legislativvorschlag zur Stärkung der Verbraucher beim grünen Wandel 9 vor, mit dem gezielte Änderungen eingeführt werden, sodass die notwendige „Ökologisierung“ des horizontalen EU-Verbraucherrechts gewährleistet wird.

Durch die Einführung eines gemeinsamen Konzepts für Produkte in der EU werden unsere Vorschläge dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die auf dem Binnenmarkt tätig sind, sodass die EU im Bereich nachhaltiger Produkte Maßstäbe setzen wird. Um sicherzustellen, dass der Übergang zu nachhaltigeren Produkten so gestaltet wird, dass die Kosten und Herausforderungen des Übergangs abgefangen werden, werden die Auswahl der Produktgruppen und die Festlegung produktspezifischer Vorschriften einer langfristigen Planung im Rahmen eines inklusiven Co-Creations-Prozesses sowie strengen Folgenabschätzungen unterliegen, auch in Bezug auf die Erschwinglichkeit für die Verbraucher, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Verwaltungsaufwand hat.

Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits begonnen, selbst Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten festzulegen 10 , und die Bürgerinnen und Bürger fordern zunehmend die Ausweitung und Beschleunigung solcher Bemühungen. Dies birgt die Gefahr, dass der Binnenmarkt durch unterschiedliche nationale Vorschriften fragmentiert wird, was Geschäftstätigkeiten erschwert und ihre Kosten erhöht. Harmonisierte EU-Vorschriften werden solche Marktverzerrungen vermeiden, den Markt für ökologisch nachhaltige Produkte deutlich erweitern und letztendlich die Kosten der Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die in der gesamten EU tätig sind, verringern.

Angesichts der zunehmenden Verknappung der natürlichen Primärressourcen, der Herausforderungen bei der Rohstoffversorgung und der entsprechenden Preisvolatilität gibt es auch viele weitere Möglichkeiten für Unternehmen, Kosten einzusparen. Durch die Neugestaltung von Geschäftsmodellen, Produktionsprozessen und Produkten, die Verlängerung ihrer Lebensdauer oder die Optimierung ihrer Nutzung sowie durch die Teilnahme an einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe können Unternehmen ihre Kosten für Material-, Energie- und Abfallbewirtschaftung erheblich senken und ihre Resilienz verbessern. Sozialwirtschaftliche Organisationen haben eine Vorreiterrolle bei der Gestaltung und Ausweitung von Tätigkeiten der Kreislaufwirtschaft gespielt, z. B. in den Bereichen Elektronik- und Textilrecycling, wiederverwendbare Konsumgüter, Reparatur und Wiederaufarbeitung 11 . Auch neue digitale Lösungen eröffnen enorme Möglichkeiten für die Umgestaltung von Geschäftsmodellen für Energieeffizienz, das Kreislaufprinzip und eine umfassendere ökologische Nachhaltigkeit.

Vorreiterunternehmen in mehreren industriellen Ökosystemen haben diesen Übergang bereits in Angriff genommen.

Ein klarer und harmonisierter Rechtsrahmen für die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieser Ansatz etabliert wird, und Unternehmen, die auf EU-Märkten kaufen und verkaufen, dazu bewegen, innovativ zu sein und in kreislauforientierte Geschäftsmodelle und Produkte von morgen zu investieren.

All dies würde die Palette ökologisch nachhaltiger Produkte, die den Verbrauchern in der EU zur Verfügung stehen, erheblich erweitern und diese zu einer gängigen Alternative machen. Der Marktanteil solcher Produkte ist heute nach wie vor gering, was sich auch auf ihre Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit für die Verbraucher auswirkt. Die Erfahrung der EU hat jedoch bereits gezeigt, dass Ökodesign in größerem Maßstab erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringt. Allein im Jahr 2021 haben die bestehenden Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte den Verbrauchern selbst bei Berücksichtigung der Anschaffungskosten 120 Mrd. EUR eingespart 12 . Es könnte noch deutlich mehr eingespart werden, wenn wir das Problem lösen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit Produkten mit kurzer Lebensdauer und ohne Reparaturmöglichkeit konfrontiert sehen oder keinen ausreichenden Zugang zu kreislauforientierten Geschäftsmodellen haben. Zusammen mit den richtigen Verbraucherinformationen und dem Schutz vor Grünfärberei würde die EU ihre Verbraucher beim grünen Wandel sinnvoll in ihrer Rolle stärken und nachhaltige Produkte zur Norm machen, um den Rest der Welt zu inspirieren, diesem Beispiel zu folgen.

Überblick über die Initiativen im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft

2.Unsere Zielsetzung: nachhaltige Produkte zur Norm machen

Entwicklung nachhaltigerer, stärker kreislauforientierter und energieeffizienterer Produkte

Die vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist der Eckpfeiler des Ansatzes der Kommission für ökologisch nachhaltigere und stärker kreislauforientierte Produkte. Sie schafft den Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktkategorien, um deren Kreislauffähigkeit, die Energieeffizienz und andere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit erheblich zu verbessern. Sie baut auf der nachgewiesenen Wirksamkeit der Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte auf und ermöglicht die Festlegung von Mindestanforderungen an Ökodesign und Informationen für fast alle Kategorien von physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden 13 . Für Produktgruppen, die ausreichende gemeinsame Merkmale aufweisen, können horizontale Regeln festgelegt werden.

Diese Ökodesign-Anforderungen werden auf die besonderen Merkmale der betreffenden Produktgruppen zugeschnitten sein. Ihre Bestimmung und Entwicklung wird das Potenzial für Verbesserungen und die relative Wirksamkeit bei der Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Ermöglichung einer längeren Produktlebensdauer und der Maximierung des Werts in Materialien, der Verringerung der Umweltverschmutzung und der allgemeinen Auswirkungen von Produkten auf Klima und Umwelt berücksichtigen. Die Ökodesign-Anforderungen umfassen, soweit dies für die zu regelnden Produktkategorien angemessen ist, Folgendes:

·Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, einfache Wartung und Aufarbeitung;

·Beschränkungen vorhandener Stoffe, die die Kreislauffähigkeit von Produkten und Materialien beeinträchtigen;

·Energieverbrauch oder Energieeffizienz von Produkten;

·Ressourcennutzung oder Ressourceneffizienz von Produkten;

·Mindestrezyklatanteil von Produkten;

·leichte Demontage und Wiederaufarbeitung sowie einfaches Recycling von Produkten und Materialien;

·Umweltauswirkungen von Produkten über den gesamten Lebenszyklus, einschließlich ihres CO2-Fußabdrucks und ihres Umweltfußabdrucks;

·Vermeidung und Verringerung von Abfällen, einschließlich Verpackungsabfällen.

Unterstützung von Unternehmen und Verbrauchern bei fundierteren Entscheidungen

Neben der Festlegung von Anforderungen an die Herstellung von Produkten bildet die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte auch einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen für die Bereitstellung von Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten. Je nach betroffenem Produkt kann dies Angaben zum Energieverbrauch, Rezyklatanteil, zu vorhandenen besorgniserregenden Stoffen, zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit, einschließlich eines Reparierbarkeitswerts, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Recyclingfähigkeit umfassen.

Digitale Produktpässe werden für alle Produkte, die unter die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte fallen, die Norm sein, sodass Produkte gekennzeichnet, identifiziert und mit Daten verknüpft werden können, die für ihre Kreislauffähigkeit und Nachhaltigkeit relevant sind. Die Einführung dieses Ansatzes für Daten über die ökologische Nachhaltigkeit kann auch den Weg für eine umfassendere freiwillige gemeinsame Datennutzung ebnen, der über die in der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geregelten Produkte und Anforderungen hinausgeht. Darüber hinaus können Produktpässe für Informationen über andere Nachhaltigkeitsaspekte verwendet werden, die gemäß anderen Rechtsvorschriften der Union auf die betreffende Produktgruppe Anwendung finden.

Die Strukturierung von Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten und ihre Übermittlung mittels digitaler Produktpässe wird Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette – von Herstellern, Importeuren und Vertreibern bis hin zu Händlern, Reparaturbetrieben, Wiederaufarbeitungs- und Recyclingunternehmen – dabei helfen, Zugang zu Informationen zu erhalten, die für ihre Arbeit von Wert sind, um die Umweltleistung zu verbessern, die Produktlebensdauer zu verlängern, die Effizienz zu steigern und Sekundärrohstoffe zu nutzen, wodurch der Bedarf an natürlichen Primärressourcen verringert, Kosten eingespart und strategische Abhängigkeiten verringert werden. Dies wird auch dazu beitragen, vorhandene besorgniserregende Stoffe während des gesamten Lebenszyklus von Materialien und Produkten zu verfolgen, indem die in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit 14 eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt werden und ein Beitrag zur Erreichung des Null-Schadstoff-Ziels der EU geleistet wird. Darüber hinaus können digitale Produktpässe Verbraucher auch in die Lage versetzen, fundiertere Entscheidungen zu treffen, die Transparenz für gemeinnützige Organisationen erhöhen und die nationalen Behörden bei ihren Durchsetzungs- und Überwachungsmaßnahmen unterstützen.

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird es der EU auch ermöglichen, Kennzeichnungsanforderungen festzulegen, z. B. in Bezug auf die Reparierbarkeit von Produkten. Die neuen EU-Energieetiketten werden zusätzliche Informationen zu Aspekten des Kreislaufprinzips einbeziehen, wie z. B. einen Reparaturwert. Für andere Produkte wird das neue Ökodesign-Label für nachhaltige Produkte entsprechende Informationen enthalten. Einige Produkte können sowohl mit dem EU-Energieetikett als auch mit einem Ökodesign-Label für nachhaltige Produkte versehen werden, sofern dies nachweislich für die Verbraucher wirksamer und für die Industrie weniger Aufwand ist. Wie das EU-Energieetikett 15 gezeigt hat, kann die obligatorische Bereitstellung wesentlicher Informationen zum Zeitpunkt des Kaufs ein wirksames Mittel sein, um über relevante Aspekte der Umweltverträglichkeit von Produkten zu informieren, insbesondere wenn dies einen einfachen Vergleich von Produkten in einer bestimmten Kategorie ermöglicht.

Parallel zu und in Synergie mit der Entwicklung produktspezifischer Vorschriften im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird die Kommission an der Überprüfung oder Festlegung neuer produktspezifischer Kriterien im Rahmen des EU-Umweltzeichens arbeiten. Es handelt sich um ein bekanntes und vertrauenswürdiges Gütezeichen, mit dem in der gesamten EU seit 30 Jahren Produkte mit hoher Umweltverträglichkeit gekennzeichnet und zertifiziert werden.

Unterbindung der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter

Die vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte umfasst Maßnahmen, mit denen die Vernichtung unverkaufter Konsumgüter verhindert und unterbunden werden soll. In einem ersten Schritt müssen große Unternehmen, die unverkaufte Produkte entsorgen, im Einklang mit der Abfallhierarchie die Menge der von ihnen pro Jahr entsorgten Produkte offenlegen, Gründe für die entsorgten Mengen angeben und Angaben zur Menge der entsorgten Produkte machen, die der Wiederverwendung, der Wiederaufarbeitung, dem Recycling, der energetischen Verwertung und der Beseitigung zugeführt wurden. Die Verordnung sieht auch die Möglichkeit vor, die Vernichtung unverkaufter Produkte in Abhängigkeit von den zu regelnden Produktkategorien vollständig zu verbieten.

Förderung und Beschaffung nachhaltigerer Produkte

Die Leistungs- und Informationsanforderungen an das Ökodesign von Produkten ermöglichen es Unternehmen und Verbrauchern zwar, sich für ökologisch nachhaltigere Produkte zu entscheiden, doch können die Anreize der Mitgliedstaaten und die Vergabe öffentlicher Aufträge eine noch größere Rolle spielen. Die Kommission hat bereits mehrere Kriterien für die umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge entwickelt, doch ihre Wirkung ist nach wie vor begrenzt, da ihre Anwendung derzeit freiwillig ist. Daher zielt die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte darauf ab, das Gewicht der öffentlichen Ausgaben zu nutzen, um die Nachfrage nach ökologisch nachhaltigeren Produkten anzukurbeln, indem verbindliche Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge für diese Produkte festgelegt werden, gegebenenfalls auf der Grundlage bestehender freiwilliger Kriterien. Dies bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet wären, beim Kauf von Produkten bestimmter Produktgruppen Kriterien für eine umweltorientierte Auftragsvergabe anzuwenden. Darüber hinaus können Anreize der Mitgliedstaaten von Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit der Produkte beeinflusst werden, für die diese Anreize gelten.

3.Ein sektorübergreifender Ansatz für nachhaltige Produkte

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist so konzipiert, dass sie auf bestehende und künftige sektorspezifische Rechtsvorschriften und Strategien abgestimmt und ausgerichtet ist. Sobald ihr Rahmen vorhanden ist, werden die Produktanforderungen auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitspläne festgelegt. Dies wird es der Kommission ermöglichen, sorgfältig zu prüfen, wo Regulierungsmaßnahmen am dringendsten erforderlich sind.

Wenn die Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit in den EU-Rechtsvorschriften bereits auf einem zufriedenstellenden Niveau festgelegt sind, wird die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte nicht zur Anwendung kommen. Wenn solche Anforderungen jedoch fehlen, aber das Potenzial für Kreislauffähigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Verringerung der Klima- und Umweltauswirkungen insgesamt hoch ist und Maßnahmen rechtfertigt, würde die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte greifen. Die Maßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte werden von speziellen Folgenabschätzungen begleitet, um die Verhältnismäßigkeit, die gebührende Berücksichtigung der internationalen Dimension und der Auswirkungen auf Drittländer sowie die Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

Drei verschiedene Situationen können veranschaulichen, wie die vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte mit sektorspezifischen legislativen und politischen Initiativen zur Beschleunigung des grünen Wandels zusammenwirken soll.

Schaffung neuer produktspezifischer EU-Vorschriften: Beispiel Textilien

Für Produkte, für die es keine spezifischen EU-Rechtsvorschriften gibt, in denen verbindliche Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit festgelegt sind, wird die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte den Rechtsrahmen für die Festlegung von EU-Vorschriften bilden. Dies betrifft z. B. Textilien und Schuhe. Obwohl diese Produkte derzeit bestimmten Produktanforderungen unterliegen, z. B. in Bezug auf Chemikalien 16 und Kennzeichnung 17 , gibt es keine spezifischen Anforderungen an die Kreislauffähigkeit, z. B. hinsichtlich Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil.

Nach der Annahme und dem Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und unter Berücksichtigung einer Folgenabschätzung wird diese Regelungslücke durch sekundärrechtliche Vorschriften zur Festlegung von Anforderungen an die Ökodesign-Leistung von Textilerzeugnissen, Informationsanforderungen und einen digitalen Produktpass geschlossen werden. Gezielte Änderungen der Etikettierung von Textilien werden auch im Rahmen der Textilkennzeichnungsverordnung 18 erwogen. Neben Textilien werden derselben Logik folgend im ersten Ökodesign-Arbeitsplan für nachhaltige Produkte weitere prioritäre Produkte festgelegt (siehe Abschnitt 4).

Darüber hinaus enthält die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien, die die Kommission im Rahmen dieses Pakets verabschiedet, ein umfassendes Maßnahmenpaket, das über die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte hinausgeht. Ziel ist es, diesen Sektor umzugestalten und nicht nur die Konzeption von Textilien zu verändern, sondern auch kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern und Textilabfälle zu verringern, und zwar im Einklang mit und unter umfassender Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Erschwinglichkeit für die Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten. Sie leitet auch den Prozess der Co-Creation auf dem Übergangspfad des industriellen Textilökosystems ein.

Ergänzung bestehender produktspezifischer EU-Vorschriften: Beispiele Bauprodukte, Batterien, Verpackungen und Chemikalien

Angesichts des breiten Geltungsbereichs der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte werden für einige Produkte, die unter diese Verordnung fallen, auch gesonderte produktspezifische Rechtsvorschriften gelten. Bei diesen Produkten wird die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte grundsätzlich nur dann greifen, wenn die Dimensionen der ökologischen Nachhaltigkeit dieser Produkte nicht vollständig und angemessen durch andere Instrumente angegangen werden können. Dies würde die EU-Vorschriften für bestimmte Produkte kohärenter machen und vermeiden, dass den Unternehmen für die Erfüllung von Anforderungen, die in verschiedenen EU-Rechtsakten festgelegt sind, zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Nach den erforderlichen Konsultationen und Folgenabschätzungen kann jedoch durch besondere Umstände gerechtfertigt sein, dass auch im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn das Produkt Teil eines anderen Produkts (z. B. Batterien) oder eng mit ihm verbunden ist (z. B. Verpackung) oder wenn Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für eine Gruppe von Produkten festgelegt werden.

Obwohl Bauprodukte in den Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte fallen, ist es angesichts der Notwendigkeit, den engen Zusammenhang zwischen ihrer Umweltleistung und ihrer strukturellen Leistung, einschließlich im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit, zu berücksichtigen, gerechtfertigt, Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit im Rahmen der überarbeiteten Bauprodukteverordnung festzulegen, die als Teil dieses Pakets für nachhaltige Produkte angenommen wird. Bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten werden Nachhaltigkeitsaspekte jedoch in erster Linie im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte behandelt, da sie bereits in der bestehenden Ökodesign-Richtlinie geregelt sind. Die überarbeitete Bauprodukteverordnung kann jedoch bei Bedarf ergänzend greifen. Die beiden vorgeschlagenen Verordnungen enthalten Bestimmungen zur Beibehaltung einer engen Rechtsangleichung bei der Entwicklung und Umsetzung der Vorschriften.

Die Nachhaltigkeitsanforderungen für Batterien werden in erster Linie im Rahmen der vorgeschlagenen Batterie-Verordnung 19 behandelt. Sollten zusätzliche spezifische Nachhaltigkeitsanforderungen festgelegt werden müssen, beispielsweise für spezifische Verwendungen von Batterien in anderen Produkten, könnte die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ergänzende Aspekte abdecken.

In Bezug auf Verpackungen sind die grundlegenden Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU-Markt zugelassen sind, in der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle 20 festgelegt, die derzeit überarbeitet wird. Da Verpackungen jedoch je nach Produktkategorie sehr unterschiedlich sind, sollten sie einer der Schlüsselaspekte sein, die bei der Ausarbeitung produktspezifischer Vorschriften für die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zu berücksichtigen sind. Dies muss die in der Verpackungsrichtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen durch gezieltere Vorschriften ergänzen.

In Bezug auf Chemikalien ist der Anwendungsbereich der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte klar definiert: In ihrem Rahmen können Maßnahmen ergriffen werden, um vorhandene Chemikalien in Produkten zu beschränken, damit die Umweltverträglichkeit des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus verbessert wird. So können die bestehenden Chemikalienrechtsvorschriften wie die REACH-Verordnung 21 , deren Hauptschwerpunkt die Gewährleistung der chemischen Sicherheit ist, oder die RoHS-Richtlinie 22 , die nur Elektro- und Elektronikgeräte abdeckt, ergänzt werden.

Neue EU-Vorschriften im Rahmen der geltenden Ökodesign-Richtlinie: Beispiel Verbraucherelektronik

Elektronikabfall ist unser am schnellsten wachsender Abfallstrom. Die Nutzer sind enttäuscht, wie schnell ihre Geräte kaputtgehen, veraltet sind, nicht mehr aktualisiert oder repariert werden können. Darüber hinaus verwerten wir in der EU nur wenige der Bauteile oder Materialien; das gilt auch solche der kritischen Art 23 , die für die Herstellung neuer Produkte wiederverwendet werden könnten. In diesem Zusammenhang arbeitet die Kommission an neuen Ökodesign-Maßnahmen für Smartphones, Tablets und Laptops, die gemäß dem Arbeitsplan im Rahmen der geltenden Ökodesign-Richtlinie angenommen werden sollen. Zusätzlich zur Energieeffizienz und bereits bevor die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte den bestehenden Rahmen ersetzen wird, werden die Maßnahmen andere Schlüsselaspekte des Ökodesigns im Hinblick auf das Kreislaufprinzip abdecken, insbesondere Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. In diesem Zusammenhang werden die Ökodesign-Vorschriften für externe Netzteile überarbeitet, vor allem im Hinblick auf die Anforderungen an die Interoperabilität und die Kreislauffähigkeit, um die kürzlich im Rahmen der Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie 24 angenommene Initiative für einheitliche Ladegeräte zu ergänzen. 

Neben der Entwicklung von Ökodesign-Anforderungen hat die Kommission auch eine Überprüfung der EU-Vorschriften zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, d. h. der RoHS-Richtlinie 25 , eingeleitet, um sicherzustellen, dass ihre Ziele so wirksam und effizient wie möglich erreicht werden 26 . Die Kommission prüft derzeit auch Möglichkeiten, Anreize für die Rücknahme bzw. Rückgabe von Kleinelektronik wie alten Mobiltelefonen, Tablets und Ladegeräten zu schaffen, die ungenutzt zu Hause verwahrt werden. Ziel ist es, die Lebensdauer zu verlängern und die Sammlung dieser Produkte zu verbessern, wodurch auch kreislauforientierte Geschäftsmodelle gefördert werden.

4.Die Ökodesign-Methode: Planung, Konsultation, Co-Creation

Die politischen Maßnahmen der EU im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung sind in Bezug auf die Verbesserung der Energieeffizienz bereits sehr wirksam. Sie bringen Einsparungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich, verringern unsere Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Energieträger und senken unsere Emissionen. In den letzten zehn Jahren wurden für rund 30 energieverbrauchsrelevante Produktgruppen Vorschriften festgelegt 27 . Eine sorgfältige Ausrichtung mithilfe mehrjähriger Arbeitspläne war von zentraler Bedeutung, um eine klare Priorisierung, Wirksamkeit und Effizienz im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sicherzustellen. Dies wird im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte auf der Grundlage eines soliden und fundierten Ansatzes zur Ermittlung vorrangiger Produkte fortgesetzt.

Um einen reibungslosen Übergang zum Ökodesign-Rahmen für nachhaltige Produkte zu gewährleisten, wird der neue Arbeitsplan für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 als Teil dieses Pakets angenommen. So wird sichergestellt, dass die Arbeiten im Rahmen der geltenden Ökodesign-Richtlinie bis zum Inkrafttreten des neuen Ökodesign-Rahmens für nachhaltige Produkte fortgesetzt werden können, wodurch der Energie- und der Materialverbrauch energieverbrauchsrelevanter Produkte weiter gesenkt werden kann. Zusätzliche Produkte wie Niedrigtemperaturstrahler bieten ein Energieeinsparpotenzial, das Milliarden Euro an geringeren Verbraucherausgaben ausmacht. Wichtig ist, dass mit dem neuen Arbeitsplan sichergestellt wird, dass zunehmend Aspekte der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden, soweit dies nach dem geltenden Rechtsrahmen möglich ist.

Parallel dazu beabsichtigt die Kommission, mit den Arbeiten im Rahmen der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zu beginnen, um neue Produkte und neue Parameter abzudecken. Sobald der neue Rahmen in Kraft ist, sollen unverzüglich produktspezifische Maßnahmen vorgeschlagen werden. Um sicherzustellen, dass die richtigen Prioritäten transparent und inklusiv festgelegt werden, wird die Kommission bis Ende 2022 eine öffentliche Konsultation zu den Produktkategorien einleiten, die im Rahmen des ersten Ökodesign-Arbeitsplans für nachhaltige Produkte ausgewählt werden sollen. Eine vorläufige Bewertung der Kommission hat ergeben, dass sich Produktkategorien wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Detergenzien, Farben, Schmierstoffe sowie Eisen, Stahl und Aluminium stark auf die Umwelt auswirken und großes Verbesserungspotenzial bergen, sodass sie für den ersten Arbeitsplan geeignet sind.

Der bisherige Erfolg der Ökodesign-Richtlinie ist in hohem Maße auf die inklusiven, offenen und transparenten Beiträge aller wichtigen Akteure zurückzuführen. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird von der Erstellung eines Arbeitsplans und der Priorisierung von Produkten bis hin zur Bewertung und Entwicklung aller neuen Produktanforderungen auf diesem Konzept der Co-Creation aufbauen. Das Ökodesign-Forum, das auf dem bestehenden Konsultationsforum im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 28 aufbaut, wird die Plattform für einen gezielten Austausch zwischen den Interessengruppen in allen wichtigen Phasen des Prozesses bleiben und somit Industrie, nationale Behörden und Durchsetzungsbehörden an einen Tisch bringen. Konsultationsprozesse und gründliche Folgenabschätzungen werden der Entwicklung und Annahme von Produktanforderungen vorausgehen und diese untermauern.

Neue Ökodesign-Vorschriften für nachhaltige Produkte müssen durch solide methodische Ansätze untermauert werden, damit die Umwelt- und Klimaauswirkungen von Produkten durch Anforderungen an die in der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte festgelegten Schlüsselaspekte wirksam angegangen werden können. Angesichts der möglichen unter den künftigen Rahmen fallenden Produktpalette wird es von entscheidender Bedeutung sein, die am besten geeignete Methode zu wählen und anzupassen, je nachdem, welches Produkt oder welche Produktgruppe betroffen und auf welchen Umwelt- oder Kreislaufwirtschaftsaspekt sie ausgerichtet ist. Dieser Ansatz wird auf den Erfahrungen mit der geltenden Ökodesign-Richtlinie, die weiter verbessert werden soll, und gegebenenfalls auf der Methode für die Berechnung des Umweltfußabdrucks von Produkten aufbauen. Vorrangig wird die Kommission neue Methoden entwickeln, um die zusätzlichen Aspekte des Kreislaufprinzips im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zu untermauern, darunter z. B. Methoden im Zusammenhang mit Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Rezyklatanteil, wobei auch Forschungsergebnisse von im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ finanzierten Projekten zu berücksichtigen sind. 

5.Kreislauforientierte Geschäftsmodelle

Wir müssen nicht nur nachhaltige Produkte zur Norm machen, sondern auch zunehmend in kreislauforientierter Geschäftsmodelle investieren und Anreize schaffen, solche Geschäftsmodelle aufzunehmen. Dazu gehören u. a. Modelle des Typs „Produkt als Dienstleistung“, der Peer-to-Peer-Austausch und Rückführungslogistik, bedarfsorientierte Herstellung, Wiederverwendung und Reparatur. Dies ist notwendig, um die Gesamtnachfrage nach Energie und Ressourcen zu senken und das Wachstum von der Nutzung der Primärressourcen abzukoppeln.

Kreislauforientierte Geschäftsmodelle sind so konzipiert, dass sie Werte schaffen und erfassen und gleichzeitig dazu beitragen, die Ressourcennutzung zu optimieren und zu begrenzen. Dies bedeutet nicht nur produktspezifische regulatorische Anforderungen, sondern erfordert auch die richtigen Marktsignale für kreislauforientierte Geschäftsmodelle, um den Herstellern einen Anreiz zu geben, Produkte besser zu gestalten, ihre Lebensdauer zu verlängern und ihren Wert während und nach der Verwendung zu erhalten. Indem beispielsweise Produkte als Dienstleistung verkauft werden (veranschaulicht durch das bekannte Beispiel des Verkaufs von Licht, nicht von Glühlampen 29 ), sind wirtschaftliche Logikverschiebungen und Gewinne nicht mehr von der Menge der verkauften Produkte abhängig. Stattdessen wird es rentabel, sicherzustellen, dass die als Dienstleistung bereitgestellten Produkte haltbar und reparierbar sind, da sie im Besitz des Unternehmens bleiben und die Notwendigkeit, neue Produkte zu kaufen, Geschäftskosten mit sich bringt.

Es ist heute nach wie vor schwierig, kreislauforientierte Geschäftsmodelle auf den Weg zu bringen und zu expandieren. Die Produktanforderungen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte werden die Einführung solcher Modelle fördern, da die Entwicklung kreislauforientierter Tätigkeiten weitgehend von den physischen Designmerkmalen der Produkte und vom Zugang zu einschlägigen Daten abhängt. Auch digitale Produktpässe und die intelligente Nutzung digitalgestützer Innovationen sind entscheidende Voraussetzungen für den Übergang zu kreislauforientierten Geschäftsmodellen. Bessere Produktdesigns und -informationen allein reichen jedoch nicht aus, um einen vollständigen Wandel bei den Geschäftsansätzen herbeizuführen. Es ist eindeutig nötig, Engpässe und wirksame Mittel zur Förderung kreislauforientierter Geschäftsmodelle zu ermitteln, ihre Rentabilität sicherzustellen, sie für Verbraucher attraktiver zu machen, bewährte Verfahren auszutauschen und maßgeschneiderte Beratung für neue und bestehende Unternehmen bei der Umstellung auf kreislauforientierte Geschäftsmodelle bereitzustellen.

Zu diesem Zweck möchte die Kommission verschiedene Interessenträger in dem neuen europäischen Unternehmenszentrum für Kreislaufwirtschaft zusammenbringen. Das Zentrum wird die Einführung kreislauforientierter Geschäftsmodelle unterstützen, Informationen und Dienste bündeln, u. a. in Bezug auf Sensibilisierung, Zusammenarbeit, Schulung und Austausch bewährter Verfahren. Es wird auf dem Fachwissen und dem Dienstleistungsangebot bestehender EU-Maßnahmen aufbauen, insbesondere auf der Europäische Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft 30 , den Nachhaltigkeitsberatern des Enterprise Europe Network 31 und dem Netz europäischer Green-tech-Cluster 32 .

Darüber hinaus wird die Kommission Leitlinien zur Förderung kreislauforientierter Geschäftsmodelle ausarbeiten, um Unternehmen, Mitgliedstaaten und Regionen bei der Ergreifung von Maßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören Leitlinien für gezielte Investitionen und Finanzierungen und die Optimierung lokaler Ressourcenbestände und -ströme im Hinblick auf die Schaffung von kreislauforientierten Werten und Arbeitsplätzen. Ferner wird die Kommission Leitlinien 33 darüber herausgeben, wie die Einführung kreislauforientierter Geschäftsmodelle und Partnerschaften für Kreislaufwirtschaft zwischen Sozialunternehmen und anderen Akteuren, einschließlich klassischen Unternehmen, gefördert werden kann.

Darüber hinaus unterstützt die Kommission mit der Europäischen Kompetenzagenda 34 Investitionen in Kompetenzen, die für die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft unerlässlich sind. Im Rahmen des Kompetenzpakts 35 richtet die Kommission groß angelegte Partnerschaften ein, die Vertreter der Industrie, Sozialpartner und Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung zusammenbringen 36 .

6.Stärkung und Schutz der Verbraucher

Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich aktiv am grünen Wandel beteiligen 37 . Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird sie dabei unterstützen. Durch sie wird sichergestellt, dass Produkte die Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit erfüllen und bessere Informationen, Kennzeichnungen und einen besseren Zugang zu Ersatzteilen, Nachrüstungsmöglichkeiten und Reparaturen bieten und gleichzeitig der Erschwinglichkeit, der Benutzerfreundlichkeit für die Verbraucher und dem Zugang der Verbraucher zu qualitativ hochwertigeren Produkten Rechnung tragen.

Es ist aber auch notwendig, für bessere Informationen am Verkaufsort zu sorgen und das Vertrauen der Verbraucher in die Aussagen der Hersteller selbst über die Umweltvorteile ihrer Produkte zu stärken. Der Vorschlag zur Stärkung der Verbraucher beim grünen Wandel 38 ermöglicht es den Verbrauchern, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.

Mit dem Vorschlag werden gezielte Änderungen des horizontalen EU-Verbraucherrechts 39 eingeführt, um sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher am Verkaufsort über eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Produkte sowie über für die Reparatur relevante Angaben (einschließlich eines Reparierbarkeitswerts, sofern verfügbar) informiert werden. Außerdem wird es Händlern untersagt, bestimmte Arten von Umweltaussagen zu machen, die als irreführend gelten. Dazu gehören vage Umweltaussagen (z. B. „grün“, „umweltschonend“, „gut für die Umwelt“), die nicht ausreichend begründet und im Einklang mit den Vorschriften überprüft werden. Darüber hinaus wird der Vorschlag mehrere Praktiken im Zusammenhang mit frühzeitiger Obsoleszenz, einschließlich geplanter Obsoleszenz, verbieten.

Darüber hinaus arbeitet die Kommission daran, spezifischere Vorschriften für umweltbezogene Angaben vorzuschlagen, um die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit zu verbessern. Dabei stützt sie sich auf die Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks von Produkten und Organisationen 40 und entwickelt eine Initiative zur Förderung der Reparatur von Konsumgütern („Recht auf Reparatur“), die im Herbst 2022 angenommen werden soll. Diese Initiative ergänzt die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und trägt zu ihrer Wirkung in der Praxis bei, weil sie den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, ihre gekauften Produkte länger zu verwenden, indem ihnen das Recht auf Reparatur dieser Produkte eingeräumt wird.

7.Führungsrolle bei der Agenda für nachhaltige und kreislauforientierte Produkte und Geschäftsmodelle auf globaler Ebene

Die EU hat sich bereits mit Erfolg für Nachhaltigkeit weltweit eingesetzt. Hersteller erfüllen bereits die EU-Vorschriften über gefährliche Stoffe, Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung, wenn sie Produkte in der EU in Verkehr bringen. Die Vorschläge des Initiativenpakets für nachhaltige Produkte werden dazu beitragen, die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen. Durch die Ausweitung der Märkte für ökologisch nachhaltige Produkte will die EU die Nachhaltigkeit der globalen Wertschöpfungsketten stärken und zu positiven Veränderungen in den Partnerländern beitragen, was zur Verwirklichung mehrerer Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen wird.

Das Handeln der EU allein reicht jedoch nicht aus und kann den Übergang zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit, den die Welt braucht, nicht allein herbeiführen. Wir müssen mit unseren Partnern zusammenarbeiten, indem wir die internationale Kooperation stärken und weltweit für unsere Zielsetzungen werben. Die EU wird ihre Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern auf globaler, regionaler und bilateraler Ebene intensivieren, um die Nachhaltigkeitswende zu unterstützen und die Einhaltung der neuen Vorschriften zu erleichtern, insbesondere in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Auf bilateraler Ebene wird die EU partnerschaftlich mit Nicht-EU-Ländern zusammenarbeiten, um Kapazitäten aufzubauen sowie den Dialog, die technische Zusammenarbeit, den Zugang zu Unterstützungsnetzen für Unternehmen, den Zugang zu Finanzmitteln für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft und den Austausch bewährter Verfahren zur Ermittlung potenzieller technischer Hindernisse und zur Förderung gemeinsamer Initiativen zu verbessern.

Auf globaler Ebene wird die EU die Agenda für die Kreislaufwirtschaft in multilateralen Foren, in der G7 und G20 sowie im Rahmen der Globalen Allianz für die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz weiterverfolgen. Die Kommission wird sich für die Einrichtung eines globalen Forums für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion einsetzen, um eine breit angelegte Diskussion zwischen Ländern und Interessenträgern über die Umsetzung der jüngsten Aufforderung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen an die Mitglieder zu erleichtern, „in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor Maßnahmen zu ergreifen, um die Gestaltung von Produkten unter Berücksichtigung von Lebenszyklusanalysen zu verbessern, um die Verlängerung der Produktlebensdauer, die Reparatur, die Wiederverwendung und das einfachere Recycling im Rahmen der Kreislaufwirtschaft zu fördern und so zur Ressourceneffizienz beizutragen“ 41 . Die EU wird die VN und andere einschlägige globale und multilaterale Initiativen zur Förderung von nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch weiterhin unterstützen. Sie wird auch den Internationalen Ausschuss für Ressourcenbewirtschaftung unterstützen und helfen, die Ergebnisse seiner Arbeiten zu verbreiten. Die EU wird mit ihren Handelspartnern in der Welthandelsorganisation zusammenarbeiten, indem sie bewährte Verfahren zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in globalen Wertschöpfungsketten im Einklang mit nationalem und internationalem Recht weitergibt und erörtert.

Schließlich wird der jüngste Vorschlag der Kommission zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen 42 dazu beitragen, nachhaltige Geschäftsmodelle auf globaler Ebene voranzutreiben. Der Vorschlag fördert die Nachhaltigkeitswende von Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen, indem diese verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf die Umwelt in ihren globalen Wertschöpfungsketten anzugehen und darüber Rechenschaft abzulegen. Nach den vorgeschlagenen Vorschriften müssen bestimmte große Unternehmen ferner einen Plan ausarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsstrategie mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris vereinbar ist.

8.Schlussfolgerung

Mit den Initiativen für nachhaltige Produkte soll sichergestellt werden, dass bis 2030 ein erheblicher Teil der Produkte, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU zur Verfügung stehen, so konzipiert wird, dass er haltbar und energie- und ressourceneffizient, reparierbar und recylingfähig ist und dass recycelte Materialien bevorzugt verwendet werden. Unternehmen aus der ganzen Welt werden miteinander konkurrieren können, ohne von Unternehmen unterboten zu werden, die Kosten auf die Gesellschaft und die Umwelt abwälzen. Die Verbraucher werden auch Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um nachhaltigere Entscheidungen zu treffen, sie werden besser vor Praktiken geschützt werden, die dem grünen Wandel abträglich sind, und ihre Produkte so lange wie möglich in Betrieb halten können, während Unternehmen Zugang zu den Daten haben, die sie benötigen, um die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislauffähigkeit ihrer Produkte und Geschäftsmodelle sicherzustellen. Im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas werden diese Maßnahmen von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich empfohlen, die eine stärkere Kreislaufwirtschaftspolitik gefordert haben, unter anderem zur Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz und zur Bereitstellung von Informationen über die Wiederverwendung und Reparatur von Produkten.

Die Auswirkungen des heutigen Pakets von Initiativen wird schrittweise spürbar werden. Die Vorschriften einiger Maßnahmen werden ab dem Inkrafttreten gelten, andere werden aufgrund des Rechtsrahmens und der Art der systemischen Veränderungen, die sie auslösen werden, Zeit benötigen. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird einen vielschichtigen Ansatz für die Produktregulierung ermöglichen – ein echter Wandel, dessen Dynamik im Laufe der Zeit zunehmen wird. Durch die Festlegung eines umfassenden sektorübergreifenden Rahmens und die Ergreifung wichtiger Schritte wie die Annahme von Arbeitsplänen werden die allgemeine Ausrichtung und die Ziele weit im Voraus klar sein. Dies wird den Unternehmen Zeit geben, die notwendigen organisatorischen und systemischen Vorbereitungen zu treffen, noch bevor detaillierte Produktvorschriften festgelegt werden.

Die Vorschläge in diesem Paket sind von zentraler Bedeutung für den europäischen Grünen Deal. Sie werden erheblich zu den Umwelt- und Klimazielen der Europäischen Union beitragen, insbesondere zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, zur Verdoppelung des Anteils kreislauforientiert verwendeter Materialien bis 2030 und zur Verwirklichung der ehrgeizigen Energieeffizienzziele der Europäischen Union. Sie werden auch zu den Zielen der digitalen Dekade 2030, der neuen Industriestrategie, des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte und der Initiative Neues Europäisches Bauhaus beitragen und von ihnen profitieren.

Die in diesem Paket enthaltenen Vorschläge haben das Potenzial, die EU deutlich näher an die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung für 2030 heranzuführen, sofern sie so ambitioniert bleiben und rasch und wirksam umgesetzt werden.

Die Kommission ersucht daher das Europäische Parlament, den Rat und alle anderen Interessenträger, den Ansatz und die Zielsetzungen dieser Vorschläge zu unterstützen und auf ihre rasche Annahme und Umsetzung hinzuarbeiten.

(1) COM(2019) 640 final.
(2) Sala, S et al. (2020). „Environmental sustainability of European production and consumption assessed against planetary boundaries“. Journal of environmental management, 269, 110686.
(3) Weltressourcenbericht 2019 des Internationalen Ausschusses für Ressourcenbewirtschaftung der Vereinten Nationen – „Natural resources for the future we want“. https://www.resourcepanel.org/reports/global-resources-outlook  
(4) Im Vergleich zum „Business as usual“-Szenario, bei dem keine Ökodesign-Vorschriften gelten würden. „Ecodesign Impact Accounting“ – Überblicksbericht 2020.
(5)   COM(2022) 142.
(6)   https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/4d42d597-4f92-4498-8e1d-857cc157e6db  
(7)   COM(2022) 141.
(8)   COM(2022) 144.
(9)   COM(2022) 143.
(10) Siehe Anhang 7 von SWD(2022) 82.
(11) OECD-Kurzdossier „Making the most of the social economy’s contribution to the circular economy“ (2022), https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/be4e83a2-735a-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-en . 
(12) Arbeitsplan für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024.
(13) Dies gilt jedoch nicht für Lebens- und Futtermittel im Sinne des allgemeinen Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002).
(14) COM(2020) 667 final.
(15) Verordnung (EU) 2017/1369.
(16) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS).
(17) Verordnung (EU) Nr. 1007/2011.
(18) Verordnung (EU) Nr. 1007/2011.
(19) COM(2020) 798 final.
(20) Richtlinie 94/62/EG.
(21) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Richtlinie 2011/65/EU.
(22) Richtlinie 2011/65/EU.
(23)  Kritische Rohstoffe sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre große wirtschaftliche Bedeutung für die EU mit einem hohen Risiko von Versorgungsengpässen einhergeht. Siehe auch: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/d1be1b43-e18f-11e8-b690-01aa75ed71a1  
(24) COM(2021) 547 final.
(25) Richtlinie 2011/65/EU.
(26) „European Green Deal: Commission seeks views on reviewing rules on hazardous substances in electrical and electronic equipment“, https://ec.europa.eu/environment/news/european-green-deal-commission-seeks-views-reviewing-rules-hazardous-substances-electrical-and-2022-03-10_en .
(27) Im Jahr 2020 wurden in der EU schätzungsweise 3 Mrd. Produkte verkauft, die Maßnahmen für Ökodesign und/oder die Energieverbrauchskennzeichnung unterliegen. Dies umfasst etwa 1,5 Mrd. Lichtquellen, 880 Mio. Elektronikgeräte, 350 Mio. Reifen und 240 Mio. andere Produkte.
(28)   https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?do=groupDetail.groupDetail&groupID=3609&lang=de .
(29)   https://ellenmacarthurfoundation.org/circular-examples/why-buy-light-bulbs-when-you-can-buy-light-signify .
(30)   https://circulareconomy.europa.eu/platform/ .
(31)   https://een.ec.europa.eu/ .
(32)   https://resourceefficient.eu/en .
(33) Wie im Aktionsplan für die Sozialwirtschaft (COM(2021) 778) angekündigt.
(34)  COM(2020) 274 final.
(35)   Pakt für Kompetenzen – Beschäftigung, Soziales & Integration – Europäische Kommission (europa.eu)
(36) In industriellen Ökosystemen wie Bauwesen, Mikroelektronik und Textilien, Bekleidung, Leder und Schuhe wurden bereits Kompetenzpakte geschnürt.
(37) 94 % der Europäerinnen und Europäer sagen, dass der Schutz der Umwelt für sie persönlich wichtig ist, und 68 % betrachten ihre eigenen Konsumgewohnheiten als umweltschädlich. Einstellungen der Europäer zur Umwelt – März 2020 – Eurobarometer-Umfrage (europa.eu) .
(38)

COM(2022) 143.

(39) Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher.
(40) Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission vom 15. Dezember 2021 zur Anwendung der Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen entlang ihres Lebenswegs (ABl. L 471 vom 30.12.2021, S. 1).
(41)

Resolution der UNEA-5 zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft als Beitrag zu nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion, angenommen am 5. März 2022, UNEP/EA5/L17/REV.1.

(42) COM(2022) 71 final.