Brüssel, den 23.3.2022

COM(2022) 131 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen: Vorbereitung Europas zur Deckung des Bedarfs
















Seit der russischen Invasion der Ukraine sind in nur vier Wochen rund dreieinhalb Millionen Menschen – hauptsächlich Frauen und Kinder – in der Europäischen Union angekommen. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit des Zustroms an Neuankömmlingen sind beispiellos. Während die EU den von der humanitären Katastrophe in der Ukraine Betroffenen weiter unermüdlich hilft, soll es in der vorliegenden Mitteilung um EU-interne Maßnahmen zur Unterstützung der aus dem Land geflüchteten Menschen gehen.

Die Aufnahme der aus ihrer Heimat geflüchteten Menschen in der EU ist zentraler Bestandteil der gemeinsamen Reaktion der Mitgliedstaaten auf den Krieg. 1 Die Maßnahmen auf europäischer Ebene spiegeln die Entschlossenheit, das Mitgefühl und die Solidarität der Menschen in der gesamten EU sowie die gewaltigen Anstrengungen von nationalen und lokalen Behörden, NRO, lokalen Vereinigungen und Unternehmen wider.

Momentan liegt der Fokus zu Recht erst einmal darauf, den Neuankömmlingen Zuflucht und Schutz zu gewähren. In puncto Unterstützung an der Grenze, Aufnahme und Zivilschutz leistet die EU den Mitgliedstaaten derzeit anhaltende Unterstützung. In der vorliegenden Mitteilung wird dargelegt, wie die EU die Arbeit der Mitgliedstaaten auf längere Sicht weiter unterstützen wird.

Die Aufnahmebereitschaft der EU zeigt sich darin, dass erstmalig die Richtlinie über vorübergehenden Schutz 2 aktiviert wurde, um schnelle und wirksame Hilfe sowie einen eindeutigen Rechtsstatus zu gewährleisten. Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie durch den Konflikt vertriebene Personen, für die die Ukraine zur Heimat geworden ist 3 , haben momentan Anspruch auf beispiellosen Schutz in der gesamten EU, was den Zugang zu Unterkünften, Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsplätzen einschließt. Dies wird vorerst so bleiben, da immer mehr Menschen die Ukraine verlassen müssen. Die Herausforderung besteht nun darin, diesen Rechten in der Praxis Wirksamkeit zu verleihen.

Die Neuankömmlinge haben Familientrennungen erlebt. Besorgniserregend ist vor allem die große Zahl der aus der Ukraine eintreffenden Kinder, die nach Schätzungen der Vereinten Nationen die Hälfte aller Neuankömmlinge ausmachen. Diese Kinder haben schreckliche Erfahrungen gemacht und werden besonderen Schutz, Betreuung und psychosoziale Unterstützung benötigen. Bei vielen von ihnen handelt es sich um unbegleitete Minderjährige oder Kinder, die ohne Eltern ankommen. Sie alle sollten sich sicher fühlen können, möglichst schnell wieder Schulen besuchen, um ein Gefühl von Stabilität zurückzugewinnen, und vor den Risiken des Missbrauchs und Menschenhandels geschützt werden.

Zur Bewältigung dieser Herausforderung bedarf es eines gemeinsamen Ansatzes und echter Solidarität. Die neuen operativen Leitlinien 4 zur Umsetzung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz sollen den aus der Ukraine ankommenden Menschen dabei helfen, ein kohärentes und wirksames Maß an Rechten in Anspruch nehmen zu können und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihrer neuen Verantwortung gerecht zu werden. Durch eine regelmäßige Aktualisierung der Leitlinien soll den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen sowie neuer Situationen Hilfestellung gegeben werden.

Es wurde eine Solidaritätsplattform eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu organisieren. Auf diesem Wege wurden bereits Überstellungen aus der Republik Moldau, die unter außerordentlichem Druck steht, durchgeführt. Die Plattform soll dazu dienen, Solidaritätsangebote und ermittelte Bedürfnisse, einschließlich Aufnahmekapazitäten, zu koordinieren. 5 Sie soll die optimale Nutzung von Einrichtungen und Diensten in der EU sicherstellen, indem sie alle Mittel und Instrumente auf EU-Ebene zusammenführt, um auf den Bedarf der Mitgliedstaaten reagieren zu können. Das Augenmerk liegt dabei vor allem auf den besonders Schutzbedürftigen wie Kindern. In der ersten Woche nach Inbetriebnahme der Plattform erklärten sich sechs Mitgliedstaaten sowie Norwegen bereit, aus der Ukraine geflohene Menschen aufzunehmen und so die Republik Moldau zu entlasten. Damit die Solidaritätsplattform rasch genutzt werden und Ergebnisse liefern kann, ist die aktive Einbeziehung aller Interessenträger, Mitgliedstaaten und Agenturen notwendig. Transparente und aktuelle Daten 6 aus den Mitgliedstaaten werden für eine wirksame Koordinierung entscheidend sein, um die Menschen in Mitgliedstaaten mit ausreichenden Kapazitäten überstellen zu können.

In Anbetracht des beispiellosen Bedarfs müssen in allen Bereichen der Gesellschaft Anstrengungen unternommen werden, um den Geflüchteten Zugang zu den mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechten auf Unterbringung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeit zu gewähren. Neben der Zivilgesellschaft, den von Migranten geführten Organisationen und den Diasporagemeinschaften kommt dabei vor allem auch lokalen und regionalen Behörden, Unternehmen, Sozialpartnern, Gesundheits-, Sozial- und Arbeitsvermittlungsdiensten, Kinderschutzdiensten, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen eine wichtige Rolle zu. Dieses Engagement soll durch umfangreiche neue Maßnahmen auf EU-Ebene zur Maximierung der Wirkung der verfügbaren Finanzmittel und zur Mobilisierung verschiedenster Expertennetzwerke flankiert werden.

Um so vielen Neuankömmlingen in Europa, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, helfen zu können, sind Menschlichkeit und Flexibilität gefragt. Es bedarf dabei einer wirksamen Organisation und Koordinierung auf EU-Seite sowie mit den ukrainischen Behörden und den internationalen Partnern. Die EU steht vor einer noch nie dagewesenen Herausforderung, der sie mit kollektiver Stärke und im Einklang mit den europäischen Werten und der europäischen Lebensweise begegnen wird, um den Menschen zu helfen, die nun Unterstützung benötigen.

Die Kommission wird

·wichtige Netzwerke mobilisieren, um die Mitgliedstaaten über die Solidaritätsplattform bei der bestmöglichen Nutzung von in der EU verfügbaren Ressourcen und Fachkenntnissen zu unterstützen;

·den Mitgliedstaaten einen schnellen und flexiblen Zugang zu EU-Mitteln gewähren, damit die Bemühungen der Mitgliedstaaten, wichtiger Organisationen sowie der Zivilgesellschaft zur Verwirklichung der mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte rasch durch maßgeschneiderte Finanzierungslösungen gefördert werden können;

·spezielle Strukturen einrichten, damit die Ersteinreise- und Bestimmungsmitgliedstaaten sowie andere wichtige Diensteanbieter so schnell wie möglich die besten verfügbaren Instrumente einsetzen können.

1.    ANGEBOT EINES SICHEREN ZUFLUCHTSORTS IN EUROPA

Ukrainerinnen und Ukrainer wurden durch die russische Aggression gezwungen, ihr Land gegen ihren Willen zu verlassen. Viele von ihnen hoffen, irgendwann in ihre Heimat zurückkehren zu können. Wann dies wieder möglich ist, bleibt ungewiss. Die Hilfe muss daher derart gestaltet sein, dass sie unverzüglich erfolgen kann, aber auch die Möglichkeit eines längeren Aufenthalts mitberücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Konzeption der Richtlinie über vorübergehenden Schutz wider, die einen vorläufigen Schutz für die Dauer von einem Jahr vorsieht; dieser kann sich zweimal automatisch um jeweils sechs Monate verlängern. Die Unterstützung für die Mitgliedstaaten wird sowohl Hilfe bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen als auch die Deckung ihres voraussichtlichen mittelfristigen Bedarfs umfassen.

Der Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021–2027 7 dient als solide Richtschnur für die Arbeit und soll dazu beitragen, die derzeitigen Beziehungen zwischen den aus der Ukraine vertriebenen Menschen und den Aufnahmegemeinschaften aufrechtzuerhalten. Darin wird betont, wie wichtig es ist, ein breites Spektrum von Interessenträgern – darunter auch die Neuankömmlinge selbst sowie die Diasporagemeinschaften – in die Gestaltung der Maßnahmen einzubeziehen. Dies ist für eine wirksame Kommunikation, Befähigung zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von entscheidender Bedeutung. Wichtig ist zudem die Koordinierung (nach Möglichkeit auch mit den ukrainischen Behörden), damit die Beiträge von öffentlichen Stellen, philanthropischen Organisationen und Zivilgesellschaft im Zusammenspiel miteinander die beste Wirkung erzielen. Die Kommission hat die Gemeinschaften im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps sowie andere im Kulturbereich tätige Gemeinschaften zur Anpassung ihrer Aktivitäten aufgerufen, um die Ankömmlinge zu unterstützen.

Neuankömmlinge und ihre Aufnahmegemeinschaften sollten so früh wie möglich gezielte Unterstützung erhalten. Dies spiegelt sich in der bereits jetzt benötigten massiven Hilfe wider, die in erster Linie von den unmittelbaren Nachbarn der Ukraine, d. h. Polen, Rumänien, Ungarn und der Slowakei, geleistet wird. Bald wird sich diese darauf konzentrieren, die Vertriebenen bei der Niederlassung zu unterstützen. Die beste Möglichkeit, die Abhängigkeit von externer Unterstützung zu verringern und die Interaktion mit den Aufnahmegemeinschaften zu fördern, besteht darin, den Neuankömmlingen dabei zu helfen, ein gewisses Maß an finanzieller Autonomie zu erlangen – vor allem durch die Aufnahme einer ihren Kompetenzen und Qualifikationen entsprechenden Beschäftigung – und ihnen Zugang zu Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und anderen sozialen Dienstleistungen zu gewährleisten. Eventuell sind die ukrainischen Behörden auch noch in der Lage, Aufzeichnungen und Informationen zur Verfügung zu stellen, mithilfe derer die Mitgliedstaaten wirksamere Unterstützung leisten könnten. Es wird jedenfalls alles getan, um den Menschen zu helfen, die ohne Dokumente gekommen sind.

Informationen über die ihnen gewährten Rechte bieten den Neuankömmlingen eine wichtige Orientierung. Bei Grenzübertritt erteilte Informationen haben sich bereits als sehr nützlich erwiesen. Um die Betroffenen über ihre Rechte in der EU aufzuklären, wurde die Website „Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine“ 8 eingerichtet. Die Website informiert über alles Wissenswerte im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt und den Rechten bei der Ankunft und Weiterreise. Die Kommission wird weiterhin mit den EU-Agenturen, den Mitgliedstaaten, den UN-Agenturen und anderen Partnern zusammenarbeiten, damit alle Betroffenen mit den benötigten Informationen versorgt sind und prorussischen Desinformationskampagnen zur Verbreitung von Zweifeln und Unsicherheiten entgegengewirkt wird.

Genaue Daten – etwa zu Bedürfnissen, besonderen Schutzbedürftigkeiten und Gesundheitszustand, familiären Verbindungen, Altersgruppen und Kompetenzen der Ankömmlinge sowie zu den von ihnen gewählten Zufluchtszielen in Europa – werden für das weitere Handeln der EU ebenfalls richtungsweisend sein. Es muss ein Austausch von genauen, vergleichbaren und aktuellen Daten zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden, damit die Solidarität in allen Bereichen wirksam funktionieren kann. Das EU-Vorsorge- und Krisenmanagementnetz für Migration teilt bereits relevante Daten und wird sich mit bestimmten Fragen wie etwa der Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, der Menschen mit Behinderungen oder der verfügbaren Aufnahmekapazitäten für Familien befassen. Die Solidaritätsplattform und andere wichtige Netzwerke werden schon dazu genutzt, Kapazitäten und Bedürfnisse zu koordinieren und andere Fragen zu klären, z. B. in welchen Bereichen Qualifikationslücken bestehen, die die Neuankömmlinge schließen könnten. Außerdem sollen weitere Möglichkeiten zur Erhebung von Daten zu Bevölkerungsbewegungen geprüft werden.

Um es den aus der Ukraine eintreffenden Menschen zu erleichtern, in der EU Fuß zu fassen, sollten sie darüber hinaus auch Hilfe zur Überwindung kultureller und sprachlicher Barrieren erhalten. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Die EU kann hierzu durch verschiedene Initiativen beitragen, indem sie etwa Aufnahmezentren unterstützt, Websites mit praktischen Hinweisen zur Kontaktaufnahme mit der lokalen Gemeinschaft und öffentlichen Diensten einrichtet, Tools für die Arbeitsuche auch in Ukrainisch bereitstellt und bestehende ukrainischsprachige eLearning-Websites fördert. Zudem wurde das „eTranslation“-Tool der Europäischen Kommission 9 gerade um Ukrainisch als weitere Sprache ergänzt und kann nun von allen nationalen Behörden zur Unterstützung ihrer Arbeit genutzt werden. Durch Fördermittel für Integration könnte allen Altersgruppen sofort Zugang zu Sprachlernangeboten ermöglicht werden. Kulturmittler und Dolmetscher, auch aus dem Kreis der Diaspora und der Ankömmlinge selbst, können ebenfalls bei der interkulturellen Integration helfen.

Für die Einfindung im Alltag benötigen die aus der Ukraine eintreffenden Personen außerdem Zugang zu Bankkonten in der EU, damit sie Sozialleistungs- oder Lohnzahlungen empfangen oder Zahlungen tätigen können. Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben Anspruch auf ein Basiskonto. 10 Die Kommission steht mit dem Bankensektor bezüglich der Umsetzung in Kontakt; dies wird Teil von Informationskampagnen sein. In den Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz wird den Mitgliedstaaten ferner empfohlen, die Eröffnung eines Bankkontos zu ermöglichen, auch wenn noch kein Aufenthaltstitel erteilt wurde.

Die EU möchte den vor dem Krieg fliehenden Menschen nicht nur Zuflucht sondern auch Sicherheit in Europa bieten. Bei der überwältigenden Mehrheit derjenigen, die in die EU einreisen konnten, handelt es sich um Frauen, Kinder und ältere Menschen, wobei etwa die Hälfte der Neuankömmlinge Kinder sind. In ihrer neuen Situation sollten diese Menschen keinen anderen Gefahren ausgesetzt sein. NRO und sonstige Organisationen, die in Grenzregionen tätig sind, warnen, dass die Flüchtenden auf betrügerische Unterbringungs- oder Beförderungsangebote hereinfallen und so in die Hände von Menschenhändlern geraten könnten. Kinder, unbegleitete Minderjährige und Waisen sind besonders gefährdet. Die Registrierung bei der ersten Einreise ist von entscheidender Bedeutung, um die Wahrung des Kindeswohls zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Der Aufenthaltsort jedes Kindes sollte von der Ausreise aus der Ukraine bis hin zur Ankunft im Bestimmungsland rückverfolgbar sein. Europol berichtet, dass Menschenhändler an der Grenze auf unbegleitete Minderjährige abzielen und ruft die Mitgliedstaaten auf, verdächtige Fälle zu melden. Nationale Rechtsvorschriften sowie Überprüfungs- und Überwachungsverfahren für Pflegefamilien und andere Aufnahme gewährende Personen müssen uneingeschränkt und unter Berücksichtigung des Kindeswohls eingehalten werden. Das Netzwerk der nationalen Berichterstatterstellen zum Menschenhandel („National Rapporteurs on Trafficking in Human Beings“) setzt sich tatkräftig für die Sicherstellung einer effizienten Registrierung von Einrichtungen und Personen ein, die Unterbringungs- und Beförderungsleistungen anbieten. Frauen und Mädchen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen, sind besonderen Risiken ausgesetzt; zu ihrem Schutz sind daher gezielte Maßnahmen erforderlich. 11

Die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte muss maßgeblich für das Handeln der EU sein, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder ethnischen Zugehörigkeit der Ankömmlinge. Bei allen EU-Maßnahmen werden die Nichtdiskriminierung und die Beachtung der besonderen Schutzbedürftigkeit bestimmter Gruppen sichergestellt, die einem größeren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt sind – darunter Roma und andere Minderheiten sowie die ukrainische LGBTIQ-Gemeinschaft –, und zwar von ihrer Ankunft bis hin zu ihrer Aufnahme und Integration.

2.    BESONDERER SCHUTZ FÜR KINDER

Die Hälfte der Menschen, die die Ukraine aufgrund der russischen Invasion verlassen haben, sind Kinder. Die EU will vorrangig dafür sorgen, dass diese Kinder gut betreut werden. Dies wird besondere Anstrengungen erfordern, und zwar vom ersten Moment der Identifizierung und Registrierung an. Alle öffentlichen Dienste und die Zivilgesellschaft müssen entsprechend vorbereitet sein, damit sie reagieren und gewährleisten können, dass die Rechte und Interessen der Kinder geschützt werden. Es stehen EU-Mittel zur Förderung von sozialer Inklusion, Betreuung in der Familie, psychosozialer Beratung und Bildung zur Verfügung.

Jedes aus der Ukraine geflüchtete Kind hat die Traumata des Krieges und seiner Folgen erlitten. Kindern muss ein diskriminierungsfreier, rascher Zugang zu ihren Rechten garantiert werden, u. a. zur erforderlichen psychosozialen Unterstützung, zur Gesundheitsversorgung und zur Bildung (siehe unten). 12 Kinder sollten altersgerechte Informationen über ihre Situation erhalten, und zwar durch Personal, das für die Arbeit im Bereich Kinderschutz geschult ist. Verwaiste, unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Kinder bedürfen besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung, und für Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Den Jugendämtern und Kinderschutzdiensten der Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, die angemessene Unterstützung und den Schutz aller aus der Ukraine ankommenden Kinder sicherzustellen. Jugendorganisationen und Jugendbetreuer können ebenfalls eine wichtige Rolle dabei übernehmen, den aus der Ukraine ankommenden Kindern konkrete Hilfe und psychologische Unterstützung anzubieten. 13 Kulturelle und sportliche Aktivitäten können auch wichtig sein, um psychische Traumata zu bewältigen und die Integration zu fördern. Gute Koordinierung, klare Zuständigkeiten und Kontaktstellen sind von besonderer Bedeutung.

Die EU-Kinderrechtsstrategie bietet einen umfassenden Rahmen für Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass den Bedürfnissen von Kindern in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Die nationalen Koordinatoren der Europäischen Garantie für Kinder 14 sind jetzt ernannt, und diesen Monat wurden auch die nationalen Aktionspläne vorgestellt. Kinder mit Migrationshintergrund stellen in diesen Plänen – die vor der russischen Invasion in der Ukraine ausgearbeitet wurden – einen besonderen Schwerpunkt dar. Den Koordinatoren wird nun eine Sonderrolle bei der Verstärkung und Koordinierung der nationalen Bemühungen in Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Behörden sowie beim Austausch bewährter Verfahren auf EU-Ebene zukommen. Darüber hinaus wird am 31. März ein EU-Netzwerk für die Rechte des Kindes ins Leben gerufen, in dem nationale Vertreter, internationale Organisationen, NRO, Ombudsleute und Kinder zusammenkommen.

Die riesige Zahl von Neuankömmlingen stellt eine große Herausforderung dar. Dies darf der Registrierung aller unbegleiteten Kinder jedoch nicht im Wege stehen. Sie sollten umfassende und sichere Unterstützung erhalten, und ein Vertreter der Kinderschutzdienste sollte so schnell wie möglich vor Ort sein. Bei von ihren Eltern getrennten Kindern (die mit anderen Erwachsenen als ihren gewöhnlichen Betreuungspersonen ankommen) sollten die nationalen Behörden die einschlägigen Dokumente überprüfen, um die Identität des Kindes und die Einwilligung der Eltern zu bestätigen. Über Programme zur Suche nach Familienangehörigen sollten unbegleitete Minderjährige mit Familienangehörigen in anderen Teilen der EU zusammengeführt werden. Dies kann Zeit in Anspruch nehmen, und es ist besondere Vorsicht geboten, wenn längerfristige Lösungen für diese Kinder bestimmt werden. Die Kommission wird mit internationalen Organisationen und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Familien, die durch den Krieg auseinandergerissen wurden, wieder zu vereinen.

Kinder aus Einrichtungen in der Ukraine – wie Waisenhäusern oder anderen Unterkünften – müssen angesichts ihrer Schutzbedürftigkeit und ihrer besonderen Bedürfnisse unverzüglich an Kinderschutzbehörden verwiesen werden; dies gilt insbesondere für Kinder mit Behinderungen. Das Wohl des Kindes wird oft eine vorübergehende Pflegeunterbringung oder eine andere Betreuung in der lokalen Gemeinschaft mit entsprechenden Schutzmaßnahmen verlangen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, besonders wachsam im Hinblick auf Kinder zu sein, die Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel oder Entführung zu werden. Der EU-weite Notrufdienst 116000 für vermisste Kinder sollte umfassend beworben werden. Das erneuerte Schengener Informationssystem, das in den kommenden Monaten in Betrieb genommen wird, bietet die Möglichkeit, nicht nur Ausschreibungen zu vermissten Kindern einzugeben, sondern auch „präventive“ Ausschreibungen. Dies sollte in vollem Umfang genutzt werden.

Zusätzlich zu den allgemeinen Leitlinien für die Überstellung von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, bereitet die Kommission spezielle Standardverfahren für die Überstellung unbegleiteter Minderjähriger vor. Diese werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sowie EU- und UN-Agenturen entwickelt und sollen sicherstellen, dass das Wohl der Kinder an erster Stelle steht. Sie werden allen zuständigen Behörden übermittelt, damit ein Rahmen zur Verfügung steht, nach dem sämtliche Fälle unbegleiteter und von ihren Eltern getrennter Kinder unabhängig von der Dringlichkeit mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen behandelt werden können. Die Solidaritätsplattform wird der sicheren Überstellung unbegleiteter Minderjähriger Vorrang einräumen (siehe unten).

3.    ZUGANG ZU BILDUNG

Mit einem so hohen Kinderanteil bei den aus der Ukraine Geflüchteten stehen die Bildungssysteme vor einer enormen logistischen Herausforderung und auch einer großen sozialen Verantwortung. Die rasche Rückkehr der Kinder in die Einrichtungen frühkindlicher Bildung bzw. in die Schule wird äußerst wichtig sein, um wieder für Stabilität zu sorgen und psychischen Stress zu lindern. Es ist davon auszugehen, dass eine überwältigende Mehrheit der Kinder aus getrennten Familien stammt und viele unbegleitet sind. Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Schulen und Berufsschulen können dazu beitragen, vertriebene Kinder und junge Menschen mit Sozial- und Gesundheitsdiensten, einschließlich psychosozialer Unterstützungsdienste, in Kontakt zu bringen und ein Gemeinschaftsgefühl zu schaffen. Die Zahl der ankommenden Kinder mit Recht auf Schulbildung liegt in den Millionen und erfordert die Aufstockung von Kapazitäten in den Bereichen Infrastruktur und Personalausstattung. Es bedarf eines Team-Europa-Ansatzes, bei dem – aufbauend auf bestehenden Unterstützungsmaßnahmen – die Mitgliedstaaten auf nationaler und lokaler Ebene durch EU-Mittel unterstützt werden.

Es ist davon auszugehen, dass sich in bestimmten Regionen mehr Kinder aufhalten werden als in anderen. Zu Beginn werden sie hauptsächlich in den Nachbarstaaten der Ukraine angesiedelt sein, und diese Mitgliedstaaten benötigen sofortige Hilfe. Bald schon könnten jedoch andere Orte in Europa größere Gruppen von Kindern aufnehmen und gezielte Unterstützung benötigen. Die unmittelbare Priorität besteht darin, diesen Kindern einen Ort zu bieten, an dem sie sich sicher fühlen und Zugang zu Bildung haben. Im nächsten Schritt geht es um die Überwindung von Sprachbarrieren und psychologischen Traumata. Unterschiedliche lokale Gegebenheiten werden unterschiedliche Kombinationen aus direkter Integration in das lokale Bildungssystem und vorübergehenden Aufnahmeklassen erfordern, in denen der Übergang in das reguläre Bildungssystem vorbereitet wird. Es ist wichtig, auf die ankommenden Familien zuzugehen und Eltern und Vormunden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 15 Viele Kinder werden schon seit einiger Zeit keinen formalen Unterricht mehr besucht haben und besondere Hilfe benötigen, um den Rückstand aufzuholen. Andere werden besondere Bedürfnisse haben. Zentren nichtformaler Bildung können für Kinder in dieser Situation eine wichtige Rolle spielen. Zugang zu außerschulischen Aktivitäten wie Sport und kulturellen Aktivitäten ist neben psychosozialer Betreuung und Sprachunterricht ebenfalls wichtig. Zusätzliche Unterstützung, einschließlich der Einstellung ukrainischsprachiger Lehrkräfte, würde dazu beitragen, die Integration zu fördern und Sprachbarrieren zu überwinden.

Die Mitgliedstaaten prüfen, in welchem Maße Flexibilität erforderlich ist und wie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften rasch angepasst werden können, um den Zugang zu den Schulsystemen zu gewährleisten und zusätzliche Lehrkräfte zu mobilisieren – unter anderem durch die Anerkennung von in der Ukraine erworbenen Bildungsabschlüssen. Dazu gehört auch die Untersuchung möglicher finanzieller Hindernisse für den Zugang zur Bildung. Außerdem müssen jetzt die Vorbereitungen für einen reibungslosen Beginn des nächsten Schuljahres anlaufen: Prüfung der Kapazitäten, Vorbereitung der Lehrkräfte, Lösungen für die Bedürfnisse bestimmter Gruppen, Bewältigung des Bedarfs an Sprachunterricht oder Übersetzung. Diese Punkte werden für die Gewährleistung eines inklusiven schulischen Umfelds von entscheidender Bedeutung sein. Kohäsionspolitische Mittel der EU können dazu beitragen, ein breites Spektrum von Aktivitäten zur Förderung der Integration in das Bildungssystem zu finanzieren. Dazu gehören auch Sprachkurse. Über das Programm Erasmus+ kann einschlägiges Fachpersonal bei der vorübergehenden Arbeit an Orten unterstützt werden, an denen es eine hohe Konzentration von Vertriebenen gibt, und die Kommission wird die Bemühungen um die Suche nach geeignetem Personal und Fachwissen über die nationalen Erasmus+-Agenturen 16 unterstützen. Einrichtungen, die bereits an Erasmus+-Kooperationsprojekten teilnehmen, können diese an neue Bedürfnisse anpassen. Dies kann auch im Rahmen der kohäsisionspolitischen Fonds erfolgen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten zusammenbringen, um den Erfahrungsaustausch zu fördern und zu ermitteln, was für die Fortsetzung der Bildung vertriebener Kinder notwendig ist. Sie wird den Mitgliedstaaten helfen, indem sie das europaweit verfügbare Fachwissen darüber bündelt, wie sich vertriebene junge Menschen wirksam in die nationalen Bildungssysteme, einschließlich der Hochschulbildung, integrieren lassen, unter anderem im Wege von Aufnahmekursen und digitalen Bildungsangeboten. Die Kommission wird Peer-Learning-Maßnahmen organisieren und politische Leitlinien zusammenstellen, die sich mit der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen in das Schulsystem und weiterführende bzw. tertiäre Bildungseinrichtungen befassen.

Zwar werden die Kinder in erster Linie beim Erlernen der Sprache ihres Gastlandes unterstützt, damit sie die Regelschule besuchen können, sie müssen aber auch weiterhin Kompetenzen in ihrer Muttersprache aufbauen, wofür zumindest für einen Übergangszeitraum Schulmaterialien in ukrainischer Sprache benötigt werden. Das Amt für Veröffentlichungen der EU steht bereit, in Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden Schulbücher in ukrainischer Sprache für Schülerinnen und Schüler zu drucken, die sich derzeit in der EU aufhalten. Lernmaterialien und Sprachkurse, für die die Kommission die Rechte erhalten kann, können auch elektronisch auf dem School Education Gateway veröffentlicht werden, einer öffentlichen Plattform, die Lehrkräften und anderen Akteuren des Bildungswesens kostenlose Informationen und Materialien zur Fort- und Weiterbildung zur Verfügung stellt. Das Gateway dient als zentrale Anlaufstelle für den Abgleich von Lehrmaterial aus der Ukraine und Materialien der Mitgliedstaaten in ukrainischer Sprache. Im Rahmen einer weiteren Initiative werden in der EU ansässige Anbieter von Bildungstechnologie gezielte digitale Bildungsinhalte auf skalierbaren lokalen Plattformen bereitstellen. Dabei werden sie sich auf Arbeiten der ukrainischen Regierung, der Mitgliedstaaten und anderer anerkannter Quellen stützen. In diesem Zusammenhang ist auch der Zugang der Kinder zu Geräten wichtig, mit denen digitale Bildungsangebote genutzt werden können: Zu diesem Zweck könnten nicht genutzte, generalüberholte und neue Geräte, die von Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gespendet werden, gesammelt werden. Telezentren, also lokale Zentren, in denen Besucher ihre digitalen Kompetenzen verbessern können, können auch einen Beitrag leisten, indem sie Zugang zu Angeboten der Online-Bildung und des Online-Lernens bereitstellen.

Die Kapazitäten der unter den Neuankömmlingen befindlichen ukrainischen Lehrkräfte müssen unbedingt genutzt werden. Die eTwinning-Gemeinschaft kann durch Gruppen, die im geschützten Bereich der Plattform eingerichtet werden, diejenigen Lehrkräfte unterstützen, die vor der Herausforderung stehen, Neuankömmlinge zu integrieren und sich in der Klasse mit dem Thema Krieg auseinanderzusetzen. Neben den ukrainischen Lehrkräften, die bereits an eTwinning beteiligt sind, kann jede Lehrkraft teilnehmen, die das Land verlassen und Verbindungen zu einer Schule aufgebaut hat.

Abgesehen von den Unterstützungen im Primar- und Sekundarschulbereich laufen auch in Hochschuleinrichtungen Überlegungen, wie aus der Ukraine geflüchtete Studierende und Hochschulmitarbeiter aufgenommen und integriert werden können. Es bedarf eines flexiblen Ansatzes, um Studierenden, die vorübergehenden Schutz genießen und ihre Ausbildung fortsetzen müssen, den Zugang zu Kursen zu erleichtern und Möglichkeiten anzubieten. Dies erfordert eine rasche Prüfung der Frage, wie Studienleistungen aus der Ukraine und dort erworbene Qualifikationen anerkannt und berücksichtigt werden können. 17 Die Flexibilität des Erasmus+-Förderprogramms und Synergien mit den Kohäsionsfonds werden genutzt, um die Ausbildung von Studierenden und die Integration von Hochschulmitarbeitern, die vor dem Krieg fliehen, zu fördern. Erasmus+ wird auch das Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten für Hochschuleinrichtungen und akademisches Personal fördern.

4.    ZUGANG ZUR GESUNDHEITSVERSORGUNG

Viele Menschen, die vor dem Krieg gegen die Ukraine fliehen, kommen in einem prekären Gesundheitszustand nach Europa. Etliche hatten unterwegs mit großer Not zu kämpfen oder sind gar verwundet worden. Einige haben Vorerkrankungen, die kontinuierlich behandelt werden müssen, manche Frauen sind schwanger. Viele leiden aufgrund der jüngsten Vorkommnisse unter psychischen Problemen. Kinder haben spezielle Bedürfnisse, und die psychosoziale Betreuung, Ernährung und Pflege von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen sollten höchste Priorität genießen.

In der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz werden die Rechte der von ihr erfassten Personen auf soziale und medizinische Versorgung, einschließlich der psychischen Gesundheitsfürsorge, hervorgehoben. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Flüchtlingen einen breiten Zugang zu Leistungen bei Krankheit zu gewähren und sie in das öffentliche Gesundheitssystem des Aufnahmemitgliedstaats einzubeziehen. Dies erfordert auch klare Informationen für die Ankömmlinge über das Verfahren und die Bedingungen für den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Einige der bestehenden Integrationsinitiativen der EU umfassen bereits eine ausgeprägte Gesundheitskomponente. 18 Gleichzeitig wird die Kommission prüfen, wie die Qualifikationen ukrainischer Angehöriger der Gesundheitsberufe – einschließlich Fachkräften für psychische Gesundheit – anerkannt werden können, damit sie eine Rolle bei der Deckung neuer Bedürfnisse spielen können.

Oberste Priorität genießt die Behandlung von Personen, die dringend eine spezialisierte Krankenhausbehandlung und -versorgung benötigen, sei es in Notversorgung oder wegen chronischer Krankheiten. Die Kommission hat einen besonderen Solidaritätsmechanismus 19  für die EU-interne Patientenverlegung aus den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten eingerichtet, in denen der Druck auf das Gesundheitswesen besonders hoch ist. Die Mitgliedstaaten haben bereits 10 000 Plätze bereitgestellt, beispielsweise für Krebspatienten und Patienten mit Verbrennungen, aber auch Kinderstationen und Betten für Neugeborene und ihre Mütter. Auch Impfstoffe, Arzneimittel und medizinische Ausrüstung, einschließlich Krankenwagen, wurden an die unter Druck stehenden Mitgliedstaaten geliefert.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die neuen Standardverfahren für die Patientenverlegung mithilfe des Frühwarn- und Reaktionssystems im Rahmen des Mechanismus in vollem Umfang zu nutzen. Diese ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Unterstützung für die effiziente und sichere Übermittlung der Patientenakten zu beantragen und die wichtigsten zu behandelnden Elemente darzulegen, z. B. den gesundheitlichen Zustand, die Notwendigkeit einer Behandlung und die familiäre Situation. Ein wesentlicher Aspekt des Katastrophenschutzverfahrens der Union zur Unterstützung der Mitgliedstaaten betrifft medizinische Hilfsgüter. Zwar trägt der Empfängermitgliedstaat die Kosten für die Behandlung und Pflege einreisender Patienten, doch können Kranken- und Verletztentransporte und die Lieferung medizinischer Ausrüstung durch das Katastrophenschutzverfahren der Union unterstützt und kofinanziert werden. Dies hat den Mitgliedstaaten geholfen, Medikamente, routinemäßige Impfungen und Ausrüstung zur Deckung dringender medizinischer Bedürfnisse zu spenden. Um die Verlegung von Patienten zu beschleunigen, wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der WHO die Einrichtung von Triagezentren in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten unterstützen, damit für die Patienten direkt an der Grenze eine erste Diagnose erstellt, die Dringlichkeit bestimmt und Krankenhäuser ermittelt werden können, in die sie überstellt werden können. Das Katastrophenschutzverfahren der Union kann den Mitgliedstaaten auch helfen, medizinisches Personal an Ort und Stelle zu entsenden.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wacht fortlaufend über die Gesundheitslage, einschließlich des Risikos durch Infektionskrankheiten aufgrund der humanitären Situation. Es bietet praktische Orientierungshilfen für den Bereich der öffentlichen Gesundheit und Unterstützung vor Ort für Länder, in denen ein großer Zustrom von Vertriebenen zu verzeichnen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitgliedstaaten robuste Überwachungssysteme einrichten 20 und die notwendige Unterstützung vor Ort für Hilfe bei der Bekämpfung von Krankheiten und für die vermehrte Impfung beantragen. Das ECDC hat ferner Leitlinien zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten 21 herausgegeben, um bei den Gesundheitsdienstleistern der Gemeinden ein Bewusstsein zu schaffen, dass der Zugang zu Dienstleistungen und die Kontinuität der Impfprogramme sowie der Zugang zu psychologischer und psychosozialer Unterstützung gewährleistet werden müssen.

Die Impfquote in der Ukraine ist im Vergleich zur EU gering, insbesondere bei Tuberkulose, Polio, Masern und COVID-19. Standardimpfungen von Kindern sollten als Priorität betrachtet werden, und spezielle Impfkampagnen würden den nationalen Angehörigen der Gesundheitsberufe dabei helfen, diese durchzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halten sich viele Menschen in Aufnahmezentren oder anderen Gemeinschaftsunterkünften auf und sind möglicherweise besonders anfällig für Infektionsrisiken. Die Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen der Kommission unterstützt die Beschaffung und Lieferung von Impfstoffen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für den vollständigen Impfschutz von Kindern mehrere Dosen erforderlich sind, die im Abstand von mehreren Monaten verabreicht werden müssen. Entscheidend für die Bereitstellung von Impfstoffen ist, dass sie allen aus der Ukraine eintreffenden Menschen einfach zugänglich gemacht werden; dies erfordert eine gute Kommunikation und Planung in allen Gebieten, in denen sich die Menschen für längere Zeit aufhalten. Durch diese Situation wird der Arzneimittelbedarf der EU insgesamt steigen, und die EU und die Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten, um Versorgungsprobleme zu ermitteln und anzugehen. Dies kann auf die Beschaffung weiterer Impfstoffe und Arzneimittel ausgeweitet werden, wenn die Mitgliedstaaten dies für erforderlich halten.  

Ein einfacher, schneller und kostenloser Zugang zu COVID-19-Impfungen für diejenigen, die ihre Erstimpfung oder ihre Auffrischungsdosis noch nicht erhalten haben, ist von entscheidender Bedeutung. Vor allem für die Sicherheit der besonders Schutzbedürftigen muss gesorgt werden. Die Bestände an COVID-19-Impfstoffen in der EU reichen aus, um den Bedarf der aus der Ukraine ankommenden Menschen zu decken. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, während des Ankunftsprozesses kostenlose COVID-19-Tests bereitzustellen.

Die Kommission wird gezielte Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Verarbeitung von Traumata für Menschen, die vor dem Krieg fliehen, verstärken. Dabei wird sie mit NRO und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Dafür werden vor Ort mehr Kapazitäten bereitgestellt, um Krisenhilfe für psychische Probleme zu leisten; ferner wird ein Netzwerk ukrainischsprachiger Fachkräfte für psychische Gesundheit in der EU eingerichtet 22 . Durch eine Initiative im Rahmen des Programms EU4Health sollen bewährte Verfahren im Zusammenhang mit psychischer Gesundheit und Wohlbefinden gesammelt und umgesetzt werden, wobei den Traumata, die die Flüchtlinge erlebt haben, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll.

Die EU-Plattform für Gesundheitspolitik 23 hat ein spezielles Netz für den Informationsaustausch und die Koordinierung neuer Initiativen zu Fragen der öffentlichen Gesundheit eingerichtet.

5.    ZUGANG ZU ARBEITSPLÄTZEN

Das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein zentraler Aspekt der Rechte, die Personen eingeräumt werden, die vorübergehenden Schutz in der EU genießen. Um potenzielle Spannungen zu vermeiden, muss der tatsächliche beiderseitige Nutzen der Teilnahme der vor dem Krieg in der Ukraine fliehenden Menschen am Arbeitsmarkt ausreichend erläutert und kommuniziert werden. Eine frühzeitige Beschäftigung kann sich stark auf das Leben der Neuankömmlinge auswirken: Es kann ihnen ermöglichen, wirtschaftlich unabhängig zu sein und sich in die lokale Gemeinschaft zu integrieren, und gleichzeitig kann es die wirtschaftliche Belastung der Aufnahmegemeinden verringern. Die Bedeutung des Zugangs zum Arbeitsmarkt wurde in einer gemeinsamen Erklärung der Sozialminister der Tschechischen Republik, Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, Rumäniens und der Slowakei hervorgehoben – diese vertreten einige der Länder, in denen die meisten Neuankömmlinge aufgenommen wurden. In ihrer Erklärung 24 betonen sie auch die Notwendigkeit der Unterstützung durch die EU.

In der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz ist festgelegt, dass Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, in der Lage sein sollten, eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit sowie eine Berufsausbildung aufzunehmen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern unverzüglich nationale Maßnahmen zur Umsetzung dieser Bestimmungen zu ergreifen. Die Unterrichtung der Betroffenen über ihre Rechte ist von entscheidender Bedeutung, damit die Ankömmlinge so bald wie möglich ihre Arbeit aufnehmen können.

Sie sollten sich auch auf Gleichbehandlung hinsichtlich Entgelt und sonstiger Arbeitsbedingungen verlassen können. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die durch die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz gewährten Rechte auf Zugang zum Arbeitsmarkt möglichst weit auszulegen und von der Freizügigkeit im Binnenmarkt nur in hinreichend begründeten Fällen abzuweichen. Menschen, die unter dem vorübergehenden Schutz der EU stehen, haben ein Recht auf Zugang zum EU-Arbeitsmarkt. Die Kommission spricht sich auch dafür aus, Personen, die nach nationalem Recht Schutz genießen, einen solchen Zugang zu gewähren. Dies würde die finanzielle Autonomie und einen reibungsloseren Integrationsprozess für all diejenigen erleichtern, die in der EU Schutz genießen.

Die Unterstützung von Neuankömmlingen beim Erwerb der für den Eintritt in den EU-Arbeitsmarkt erforderlichen Fähigkeiten gehört zu den zentralen Aufgaben der EU-Kohäsionspolitik und des neuen Programms für den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) sowie des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds. Dies könnte Hilfe bei der Vorbereitung auf die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer unternehmerischen Tätigkeit durch Sprachkurse, Beratung, Grundausbildung oder Unterstützung von Unternehmen umfassen, wobei die Mitgliedstaaten die Unterstützung flexibel an ihre Bedürfnisse anpassen können. Sprachkenntnisse und grundlegende digitale Kompetenzen können auch mithilfe von Netzwerken im Rahmen des Kompetenzpakts aufgebaut werden, um regionale und städtische Behörden, Bildungseinrichtungen und nichtstaatliche Organisationen zu vernetzen, die Flüchtlinge aus der Ukraine unterstützen. Die Kommission hat die ukrainische Sprache zum EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige hinzugefügt, um ukrainische Arbeitssuchende und Studierende, die ihr Studium fortsetzen möchten, zu unterstützen.

Angesichts der großen Zahl von Frauen, die vor dem Krieg gegen die Ukraine fliehen und faktisch alleinerziehende Eltern in der EU sind, wird der Zugang zu Kinderbetreuung und Vorschulbildung von entscheidender Bedeutung sein, damit sie am Arbeitsmarkt teilhaben können. Mit Mitteln aus CARE können sowohl Dienstleistungen als auch Infrastruktur in diesem Bereich unterstützt werden.

Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtungen müssen in der Lage sein, die Kompetenzen der aus der Ukraine ankommenden Personen zu verstehen. Die Kommission arbeitet derzeit an neuen Leitlinien, um die Anerkennung von in der Ukraine erworbenen Berufsqualifikationen zu erleichtern, und wird mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung weiter daran arbeiten, den Europäischen Qualifikationsrahmen und den nationalen Qualifikationsrahmen der Ukraine zu vergleichen. Darüber hinaus prüft die Kommission das Potenzial europäischer digitaler Zertifikate für das Lernen mit Blick auf die Neuausstellung von Abschlüssen in digitaler Form für diejenigen, die nicht über die erforderlichen Dokumente verfügen, da sie vor dem Krieg geflohen sind. Die Europäische Stiftung für Berufsbildung richtet eine Website ein, die sowohl Ukrainern, die Hilfe bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen suchen, als auch anderen, die Hilfe bei ihrer Interpretation benötigen, helfen soll.

Zu den in der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz vorgesehenen Rechten gehört das Recht auf Bildungsangebote für Erwachsene und auf berufliche Bildung. Die Unterstützung von Personen, die aus der Ukraine ankommen, bei der Umschulung kann auch dazu beitragen, den Arbeitsmarktbedarf in der EU zu decken und Qualifikationslücken zu schließen. Die Europäische Arbeitsbehörde hat 28 Berufe ermittelt 25 , in denen ein Mangel besteht (und auf die 14 % der Arbeitsplätze in der EU entfallen). Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) analysiert Millionen von Stellenangeboten in ganz Europa, um zu ermitteln, welche Kompetenzen wo erforderlich sind. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen werden eine Schlüsselrolle bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik spielen, wenn es darum geht, die Kompetenzen der Neuankömmlinge zu nutzen und Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt miteinander in Einklang zu bringen. Die Kommission hat alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen aufgefordert, Informationen über die bestehenden Maßnahmen zu sammeln, und wird entsprechende Leitlinien für die Integration von Arbeitnehmern aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt, auch in ländlichen Gebieten, vorlegen. Ferner könnten ukrainische Start-ups durch ein spezifisches Förderprogramm – bei dem in der ersten Phase Instrumente genutzt werden, die im Rahmen von „Erasmus für junge Unternehmer“ zur Verfügung stehen – unterstützt werden. Das Enterprise Europe Network kann Jungunternehmer bei der Unternehmensgründung unterstützen.

Parallel zur Erfassung der vorhandenen Kompetenzen der Neuankömmlinge aus der Ukraine und der Förderung von Kontakten mit Arbeitsverwaltungen, verfügbaren Arbeitsplätzen und Arbeitgebern wird die Kommission eine Pilotinitiative für den EU-Talentpool auf den Weg bringen. Dieses webgestützte Tool wird es den Bewerbern ermöglichen, ihre Fähigkeiten und ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt vorzustellen. Bei dem Pilotprojekt sollen laufende erfolgreiche Initiativen in Mitgliedstaaten wie Portugal und Rumänien berücksichtigt werden. Es wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Sozialpartner und aller einschlägigen Interessenträger entwickelt und soll bis zum Sommer einsatzbereit sein. Die Plattform könnte insbesondere für vorrangige Bereiche hilfreich sein, z. B. für die Ermittlung von Lehrern, die vertriebene Kinder unterrichten oder Sprachkurse geben können, sowie von Dolmetschern und Pflegekräfte, die wichtige Dienstleistungen für Neuankömmlinge unterstützen können.

Die Kommission wird mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten, um die Schutzberechtigten und den Privatsektor über die Rechte im Rahmen des vorübergehenden Schutzes und die Programme zu informieren, die eingerichtet werden, um Stellenangebote und Qualifikationsprofile aufeinander abzustimmen. Weitere wichtige Multiplikatoren sind das Europäische Integrationsnetz und die Europäische Integrationspartnerschaft. Die Kommission wird die Partnerschaft stärken und auf die Integration von aus der Ukraine geflohenen Menschen in den Arbeitsmarkt ausweiten. All diese Netze könnten dazu beitragen, zusammen mit der Zivilgesellschaft Mentorenprogramme zu entwickeln, wobei auf der bestehenden Zusammenarbeit mit der ukrainischen Diaspora aufgebaut werden kann.

6.    ZUGANG ZU UNTERKÜNFTEN UND WOHNRAUM

Die aus der Ukraine fliehenden Menschen benötigten sofort eine Unterkunft. Viele der ersten Neuankömmlinge begaben sich direkt zu Verwandten und Freunden. Immer mehr Neuankömmlinge müssen jedoch ohne die beruhigende Gewissheit über ihr Reiseziel fliehen. Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz bietet das Recht auf eine geeignete Unterkunft, die den besonderen Bedürfnissen der Ankömmlinge entspricht, oder auf Mittel für Wohnraum. Dies ist auch Teil der Arbeit der Solidaritätsplattform: Von Unterkünften und Wohnraum wird es maßgeblich abhängen, wie die Mitgliedstaaten dazu beitragen können, den Aufwand für die Aufnahme der Menschen zu teilen.

Um die unmittelbaren Bedürfnisse der Neuankömmlinge zu decken, stellen Tausende von Privatpersonen bereits Wohnraum und Hilfe zur Ergänzung der offiziellen Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten bereit. Diese Großzügigkeit ist Ausdruck der Solidarität und des Bewusstseins der Menschen in Europa, dass sie angesichts dieser beispiellosen Situation ein gemeinsames Ziel verfolgen. Eine neue Initiative „sichere Wohnungen“ wird Europäerinnen und Europäern, die ihre Wohnung zur Verfügung stellen, unterstützen, indem die von einigen Mitgliedstaaten sowie von regionalen und lokalen Akteuren bereits ergriffenen Initiativen aufgegriffen, die vorhandenen EU-Mittel zu diesem Zweck optimal genutzt und zielgerichtete Finanzierungen und Online-Ressourcen je nach Bedarf mobilisiert werden. Die Initiative soll auch neue, innovative Partnerschaften auf nationaler und EU-Ebene fördern und auf die Erfahrungen mit Patenschaftsprogrammen zurückgreifen.

Zur Stärkung der öffentlichen Aufnahmesysteme werden der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie Mittel für die Kohäsionspolitik mobilisiert. Mitgliedstaaten, die ihre Aufnahmekapazitäten aufstocken müssen, um Unterkünfte, Hilfsgüter und Dienstleistungen bereitzustellen, können wie in der Migrationskrise 2015-16 die Vorschriften für die dringende Vergabe öffentlicher Aufträge anwenden.

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, über die Solidaritätsplattform die Erleichterung der Weiterreise von Personen, die vor dem Krieg gegen die Ukraine fliehen, zu koordinieren, indem sie Verkehrsverbindungen zwischen den wichtigsten Ankunfts-, Transit- und Zielorten einrichten. Dabei sollten die Aufnahmekapazitäten in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Durch diese Koordinierung sollte sichergestellt werden, dass die Menschen unter würdigeren Bedingungen an ihr gewähltes Ziel kommen, die Belastungen innerhalb Europas besser verteilt werden und die Ziel- und Transitmitgliedstaaten die Zahl der Ankünfte besser vorhersehen können.

Es könnten jedoch bald dauerhaftere Unterbringungslösungen notwendig werden, denen die Mitgliedstaaten in ihrer allgemeinen Wohnungspolitik Rechnung tragen müssen; dabei sind die Bedürfnisse der Neuankömmlinge ebenso zu berücksichtigen wie die der Aufnahmegemeinden, in denen der Wohnungsmarkt bereits angespannt ist. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung hilft bei der Bereitstellung von Sozialwohnungen für Familien und Einzelpersonen in der Gemeinde und kann sowohl den Kauf als auch die Renovierung von Unterkünften finanzieren. Überdies könnte eine Grundmiete für die Unterkunft vorgesehen werden. Der Europäische Sozialfonds kann gemeinschaftsbasierte Dienste und Unterkünfte, insbesondere für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen, Kinder und ältere Personen unterstützen.

7.    AKTIVE SOLIDARITÄT

Die Ankunft so vieler vor dem Krieg flüchtender Menschen in beispiellos kurzer Zeit ist eine Herausforderung, der sich die Union als Ganzes stellt, wobei sie auf den außergewöhnlichen Anstrengungen aufbauen kann, die zunächst von Polen, Rumänien, Ungarn und der Slowakei unternommen wurden. Behörden, die Zivilgesellschaft sowie Privatpersonen zeigen enormes Engagement bei der Hilfe für Bedürftige.

Die EU wird sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Kommission war über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche tätig, um Hilfe zu mobilisieren, und die EU-Agenturen intensivieren ihren Einsatz entsprechend den Ersuchen der Mitgliedstaaten. Frontex setzt derzeit insgesamt mehr als 250 Mitarbeiter ein und wird ihre Zahl weiter steigern. Die Asylagentur der Europäischen Union kommt den Unterstützungsersuchen der Mitgliedstaaten nach, und Europol verstärkt sein Engagement.

Die Solidaritätsplattform, die die Mitgliedstaaten mit der Kommission und den EU-Agenturen zusammenbringt, prüft den von den Mitgliedstaaten festgestellten Bedarf gesammelt und koordiniert die operativen Folgemaßnahmen. Durch einen regelmäßigen Informationsaustausch wird die Plattform einen umfassenden Überblick über die Aufnahmekapazitäten in den Mitgliedstaaten bieten. Sie wird zwischen den Angeboten derer, die Hilfe leisten können, und denen, die Unterstützung benötigen, vermitteln und dabei behilflich sein, Überstellungen aus den Mitgliedstaaten, die unter dem stärksten Druck stehen, in jene mit angemessenen Aufnahmekapazitäten zu organisieren. Sie wird, im Rahmen der integrierten Regelung für die Politische Reaktion auf Krisen, eng mit dem Rat sowie dem EU-Vorsorge- und Krisenmanagementnetz für Migration zusammenarbeiten, um eine Bestandsaufnahme des Bedarfs, der Ressourcen und der Maßnahmen zu erstellen. Dabei wird sie spezielles Augenmerk auf die Bedürfnisse der besonders Schutzbedürftigen, insbesondere von Kindern, richten.

26 Auch der Privatsektor spielt eine Rolle. Die Kommission prüft derzeit, wie Sachspenden privater Unternehmen zu den gemeinsamen Anstrengungen beitragen könnten. Viele Verkehrsunternehmen haben spontan Hilfe bei der Beförderung der Flüchtenden durch den Einsatz humanitärer Züge und die Ausgabe von Freifahrtscheinen sowie beim Transport humanitärer Hilfe in die Ukraine angeboten. Die Kommission wird mit den Akteuren des Privatsektors koordinierend zusammenarbeiten, um diese Bemühungen zu erleichtern und auszuweiten. Im Rahmen ihrer operativen Leitlinien empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, keine finanziellen Sanktionen gegen Verkehrsunternehmen zu verhängen, wenn diese Unternehmen Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, ohne gültige Reisedokumente befördern.

Zudem betrifft die Ankunft von Millionen Menschen, die vor dem Krieg gegen die Ukraine fliehen, nicht nur die EU. Partner in aller Welt haben die Aggression Russlands verurteilt, und viele möchten sich an der Hilfe für diejenigen beteiligen, die ihr Zuhause und ihre Lebensgrundlagen verloren haben. Die Solidaritätsplattform kann über eine spezielle Kooperationsplattform für Drittländer dazu beitragen, Einwanderungswege für durch den Konflikt vertriebene Personen zu schaffen, insbesondere in solche Länder, die bereits bedeutende ukrainische Gemeinschaften beherbergen (wie Kanada oder das Vereinigte Königreich).

Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die in den Krieg in der Ukraine geraten sind, wird ebenfalls weiter unterstützt, auch durch Kontaktaufnahme mit den Herkunftsländern. Viele Drittländer haben dafür gesorgt, dass ihre Staatsbürger entweder direkt oder mit EU-Hilfe rückgeführt werden.  Frontex hat die ersten humanitären Flüge zur freiwilligen Rückkehr aus Polen nach Tadschikistan und Kirgisistan unterstützt; weitere humanitäre Flüge zur freiwilligen Rückkehr sind in Vorbereitung. Zusammen mit der Internationalen Organisation für Migration arbeitet die Kommission an einer Fazilität, die Länder der Östlichen Partnerschaft wie Moldau bei der Rückführung von vor dem Krieg fliehenden Drittstaatsangehörigen unterstützen soll.

8.    SCHNELLE, FLEXIBLE LÖSUNGEN ZUR FINANZIERUNG DER SOLIDARITÄT

Die Kommission hat unverzüglich Maßnahmen getroffen, die dazu beitragen, finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten zu mobilisieren, die vor dem Krieg gegen die Ukraine fliehende Menschen aufnehmen. Die Maßnahmen bauen auf dem sehr breiten Spektrum der Hilfen auf, die im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union, der Kohäsionspolitik und der Finanzmittel für den Bereich Inneres bereits zur Verfügung stehen. Hierzu zählen Investitionen in Infrastruktur, Ausrüstung, Erziehung und Unterricht, Beschäftigung, Schaffung von Wohnraum, Gesundheit, Soziales und Kinderbetreuung. Eine weitere Quelle rascher Unterstützung ist der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen.  

Der Vorschlag für den Einsatz von Kohäsinsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) 27 , der in den nächsten Tagen vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werden soll, erleichtert die flexible Verwendung noch verfügbarer Mittel aus den Programmen des Zeitraums 2014-20. Dadurch würde es insbesondere möglich, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds flexibler und austauschbar einzusetzen. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit den vor dem Krieg flüchtenden Menschen sind rückwirkend bis zum 24. Februar 2022, dem Tag der russischen Invasion der Ukraine, förderfähig. Dies wird eine sofortige Mobilisierung von Finanzmitteln ermöglichen, ohne dass zuvor Programme geändert werden müssen. Der als Reaktion auf die Pandemie ausnahmsweise angewandte Kofinanzierungssatz von 100 % wird um ein Jahr verlängert, was die Belastung der nationalen, regionalen und lokalen Haushalte verringern und Mittel für die Deckung des operativen Bedarfs freisetzen wird. Diese Flexibilitätsregelungen sollten auch zur Unterstützung der zahlreichen NRO beitragen, denen derzeit eine so wichtige Rolle beim Empfang der Neuankömmlinge in den Mitgliedstaaten und der Bereitstellung der von ihnen benötigten wesentlichen Dienstleistungen zukommt.

Änderungen bei den Finanzmitteln für den Bereich Inneres werden den Zugriff auf nicht verwendete Beträge ermöglichen, die ursprünglich für bestimmte Zwecke im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds im Zeitraum 2014-20 bestimmt waren, sodass die Mitgliedstaaten diese Ressourcen zur Deckung des neuen Bedarfs einsetzen können. 28 . 

Überdies können die im Rahmen von REACT-EU verfügbaren Mittel, insbesondere der bis zu 10 Mrd. EUR umfassenden Tranche von 2022, eingesetzt werden, wenn die Verwendung mit dem Ziel des Wiederaufbaus nach der Pandemie im Einklang steht. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, insbesondere derjenigen, die am nächsten zur Grenze der EU mit der Ukraine gelegen sind, werden über REACT-EU Vorfinanzierungszahlungen im Wert von 3,4 Mrd. EUR bereitgestellt, damit sie schneller Zugang zu Finanzmitteln erhalten.

Zudem stehen gemäß dem Finanzrahmen 2021-2027 beträchtliche Mittel sowohl aus dem Bereich Inneres als auch aus der Kohäsionspolitik zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten können in Frage kommende Projekte bereits jetzt starten, da Ausgaben ab dem 1. Januar 2021 erstattungsfähig sind.

Durch die flexiblere Nutzung der vorhandenen Mittel aus dem vergangenen und dem gegenwärtigen Haushaltszeitraum haben die Mitgliedstaaten verschiedene Finanzierungsoptionen für die Unterstützung der vor dem Krieg gegen die Ukraine flüchtenden Menschen an der Hand. Die Mitgliedstaaten und die Regionen werden aufgefordert, diese Optionen zu nutzen, die Programmplanung für alle Fonds zu beschleunigen und darin Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, einzubeziehen.

Um den Mitgliedstaaten ihre Aufgabe zu erleichtern, wird derzeit eine einzige Anlaufstelle eingerichtet, die alle maßgeblichen Experten der Kommission zusammenführt; diese nehmen mit ihren sämtlichen maßgeblichen Kollegen in den Mitgliedstaaten Kontakt auf, um umfassende Orientierung und individualisierte Unterstützung bei der optimalen Nutzung von EU-Mitteln zu bieten. Die einzige Anlaufstelle wird Fachwissen bereitstellen, damit spezifische Fragen der Mitgliedstaaten in Echtzeit beantwortet werden können. Außerdem werden Teams in die Mitgliedstaaten entsandt, die vor Ort Orientierung und Unterstützung bieten sollen.

Das Instrument für technische Unterstützung liefert den Mitgliedstaaten eine maßgeschneiderte Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazität und kann von ihnen auch zur Bewältigung der neuen Umstände in Anspruch genommen werden. Die Kommission hat als Reaktion 29 auf den sich im Kontext des Krieges abzeichnenden Bedarf der Mitgliedstaaten eine entsprechende Aufforderung veröffentlicht. Im Rahmen der Leitinitiative des Instruments für technische Unterstützung zur Integration von Migranten können die Mitgliedstaaten technische Unterstützung bei der Bereitstellung eines raschen Zugangs zu lebensnotwendigen Dienstleistungen, etwa im Bereich Unterbringung, Erziehung und Bildung sowie Beschäftigung, und bei der Absorption von EU-Mitteln beantragen. Tätigkeiten im Rahmen laufender Projekte zur Integration von Migranten und der Europäischen Garantie für Kinder können schnell an neue Bedürfnisse aufgrund des Krieges in der Ukraine angepasst werden. In sieben Mitgliedstaaten sind bereits Pläne in Arbeit, die Hilfen für Migranten unter anderem durch Anerkennung von Kompetenzen und Beschäftigung zu verbessern; diese können neu ausgerichtet werden, damit sie dem neuen Bedarf gerecht werden. Zusätzlich können die Mitgliedstaaten besondere Maßnahmen zur schnellen Mobilisierung technischer Unterstützung beantragen.

9.    FAZIT

Die Aufnahme von Millionen Menschen nach der russischen Aggression in der Ukraine erforderte und erfordert von der EU eine Reaktion, die durch ein bisher nicht dagewesenes Maß an Solidarität, Koordinierung und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Aus dieser Mitteilung geht hervor, wie die Kommission alle verfügbaren Instrumente – für Koordinierung, Organisation und Finanzierung – in den Dienst der nun angelaufenen Arbeiten in den Mitgliedstaaten stellt.

Sie steht in täglichem Kontakt mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern wie der Geschäftswelt, NRO und Akteuren der Zivilgesellschaft. Die Mitgliedstaaten brauchen rasche Antworten, wie auf die neuen Herausforderungen zu reagieren ist und welche neuen Verantwortlichkeiten ihnen aus der Richtlinie über vorübergehenden Schutz erwachsen.

Die EU und die Mitgliedstaaten besitzen die Ressourcen, die Kenntnisse und das Fachwissen, die zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen notwendig sind. Wir verfügen sowohl über die Netzwerke und Verfahren als auch über die Entschlossenheit, die notwendig sind, damit wir Erfolg haben können. Dies muss nun zusammengeführt werden, um durch konzertiertes Handeln die Unterstützung zu liefern, die in allen Mitgliedstaaten benötigt wird. Gemeinsam werden wir den guten Willen der Europäerinnen und Europäer in praktische Hilfe für die Millionen Menschen verwandeln, die durch die russische Aggression gezwungen wurden, ihre Heimat zu verlassen.

Der Schwerpunkt liegt derzeit zwar auf der Deckung des unmittelbaren und mittelfristigen Bedarfs, doch erinnert uns die gegenwärtige Lage auch ein weiteres Mal daran, dass wir ein umfassendes Migrations- und Asylmanagementsystem einrichten müssen.

Die Kommission fordert alle Organe auf, diese Mitteilung rasch zu prüfen, da die anstehende Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 28. März 2022 den Innenministern eine Gelegenheit bietet, die maßgeblichen Aspekte vorzubringen.

(1)

     Mitteilung über die europäische Solidarität mit Flüchtlingen und den Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, COM(2022) 107 vom 8.3.2022.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine.

(3)

     Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates sieht vor, dass nicht nur ukrainischen Staatsangehörigen sondern auch Staatsangehörigen anderer Drittländer und Staatenlosen, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben, sowie ihren Familienangehörigen vorübergehender Schutz gewährt wird, wenn sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufhielten. Staatsangehörigen anderer Drittländer, die vor dem oder am 24. Februar aufgrund eines unbefristeten Aufenthaltstitels ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sollten die Mitgliedstaaten entweder vorübergehenden Schutz oder einen angemessenen Schutz nach ihrem nationalen Recht gewähren. Die Mitgliedstaaten können den vorübergehenden Schutz auch auf Staatsangehörige anderer Drittländer ausweiten, die ihren rechtmäßigen Aufenthalt in der Ukraine hatten und nicht zurückkehren können.

(4)

     Mitteilung zu operativen Leitlinien für die Umsetzung eines vorübergehenden Schutzes, C(2022) 1806 vom 21.3.2022.

(5)

     Arbeitsgrundlage sind die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) bereitgestellten Leitlinien.

(6)

     Dazu gehören auch Daten zu den Strömen und zur Zahl der sich in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten befindlichen Personen sowie zu den verfügbaren Unterbringungskapazitäten.

(7)

     COM(2020) 758 final vom 24.11.2020

(8)

      Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Europäische Kommission (europa.eu)

(9)

      Maschinelle Übersetzung für öffentliche Verwaltungen – eTranslation (europa.eu)

(10)

Siehe Richtlinie 2014/92/EU über Zahlungskonten.

(11)

     Siehe Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, COM(2022) 105 vom 8.3.2022.

(12)

     Mitteilung zu operativen Leitlinien für die Umsetzung eines vorübergehenden Schutzes, C(2022) 1806 vom 21.3.2022.

(13)

     Interessenträger und nationale Koordinatoren des Europäischen Jahres der Jugend werden zudem ermutigt, Aktivitäten auf nationaler Ebene neu zu gestalten und junge Menschen zu unterstützenden und solidarischen Maßnahmen zu bewegen.

(14)

     COM(2021) 142 vom 24.3.2021. Siehe auch Mitteilung der Kommission über den Schutz minderjähriger Migranten, COM(2017) 211 vom 12.4.2017. Im Einklang mit der Europäischen Garantie für Kinder stellen die Mitgliedstaaten den Zugang zu kostenloser frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, kostenlosen Bildungsangeboten, kostenloser Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum für bedürftige Kinder sicher. Kinder mit Migrationshintergrund gehören zu den wichtigsten Zielgruppen.

(15)

     Die E-Learning-Plattform EU-Akademie wird pädagogische Unterstützung bieten, u. a. für die Integration von Flüchtlingskindern sowie ihrer erwachsenen Familienangehörigen und Betreuer. Sie kann zudem bildungsspezifische Medienkanäle hosten, etwa für Podcasts sowie Live- und aufgezeichnete Videos mit Vorträgen und Diskussionsrunden.

(16)

     Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa ( EPALE ) kann ebenfalls genutzt werden.

(17)

     Dies wird durch das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung unterstützt.

(18)

     Wie die Integrationspartnerschaft für die Städteagenda.

(19)

      https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news/ukraine-commission-sets-european-solidarity-mechanism-intra-eu-medical-transfers-refugees-and-2022-03-08_en

(20)

     Dies kann auch für die Umweltüberwachung von Abwasser gelten, um das Vorhandensein von Viren zu ermitteln.

(21)

      Operative Erwägungen der öffentlichen Gesundheit zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegenüber der Ukraine (in englischer Sprache)

(22)

     Die Kommission wird auch mit dem Pilotprojekt eines von der WHO, der UNICEF und anderen UN-Organisationen entwickelten Grundpakets von Gesundheitsdienstleistungen für psychische Gesundheit und psychosoziale Aspekte arbeiten.

(23)

     Mittlerweile gibt es ein spezielles Netz namens „Unterstützung der Ukraine, der benachbarten EU-Mitgliedstaaten und der Republik Moldau“.

(24)

      https://www.lm.gov.lv/en/article/joint-statement-ministers-social-affairs-czech-republic-baltic-states-poland-romania-and-slovakia

(25)

     Report on Labour Shortages and Surpluses (Bericht über Arbeitskräftemangel und Arbeitskräfteüberschuss), Europäische Arbeitsbehörde, November 2021.

(26)

     Beispiele solcher Unterstützung durch den Verkehrssektor sind Flug- und Eisenbahngesellschaften sowie Bus- und Schifffahrtsunternehmen, die kostenlose oder ermäßigte Tickets für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, anbieten.

(27)

     COM(2022) 109 vom 8.3.2022.

(28)

     COM(2022) 112 vom 8.3.2022.

(29)

      https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1867