Brüssel, den 2.3.2022

COM(2022) 83 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Auf dem Weg zu einer grünen, digitalen und resilienten Wirtschaft:
unser europäisches Wachstumsmodell


1.Einleitung

Vor einem Hintergrund massiver Unsicherheiten im Zusammenhang mit den welt- und sicherheitspolitischen Aussichten erlebt die europäische Wirtschaft beispiellose Veränderungen auf dem Weg in eine gerechte grüne und digitale Zukunft. Seit dem Frühjahr 2021 ist eine starke wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Pandemie zu verzeichnen. Das Produktionsniveau hat sich – auch dank der auf EU- und auf nationaler Ebene ergriffenen außerordentlichen Unterstützungsmaßnahmen – vollständig erholt. Die Pandemie und die politische Reaktion der EU darauf haben den ökologischen und den digitalen Wandel der Wirtschaft in der EU beschleunigt und gezeigt, dass ihre Widerstandsfähigkeit gestärkt werden muss. Die Invasion der Ukraine durch Russland gefährdet zudem die europäische und die globale Sicherheit und Stabilität und stellt die EU vor einige unmittelbare Herausforderungen.

Der sich rasch verschlechternde geopolitische Kontext unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern und einer Stärkung unserer langfristigen Agenda für nachhaltiges Wachstum. Mehr denn je sollte die Union jetzt ihre internationalen Partnerschaften nutzen, um zusammen gemeinsame Herausforderungen anzugehen und Frieden und Stabilität sowie eine regelbasierte internationale Ordnung und einen wirksamen Multilateralismus zu fördern. Die koordinierte Reaktion der Union und ihrer internationalen Partner auf die russische Invasion der Ukraine zeigt, wie die Union zusammenarbeiten kann, um diese Ziele zu erreichen. Gleichzeitig sind neue Risikoquellen und Unsicherheiten entstanden, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Während die meisten Unternehmen und Lieferketten während der Pandemie ein hohes Maß an Resilienz und Anpassungsfähigkeit zeigten, haben die Erholung und die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine eine Reihe von Schwachstellen, u. a. im Energiesektor, zutage gefördert, die angegangen werden müssen, um unsere europäische Lebensweise zu schützen, das Wachstum zu erhalten und die Widerstandsfähigkeit langfristig zu verbessern. Die Ereignisse der letzten Wochen und der sich rasch verschlechternde geopolitische Kontext sollten unseren Fokus nicht ablenken. Vielmehr bestätigen sie, dass wir den laufenden wirtschaftlichen Wandel beschleunigen müssen.

Es herrscht ein breiter Konsens über die Prioritäten für das europäische Wirtschaftswachstumsmodell, einschließlich des ökologischen und des digitalen Wandels, und über die Notwendigkeit, die wirtschaftliche und soziale Resilienz der Union zu stärken. Diese Prioritäten tragen gemeinsam zum Ziel einer wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit bei. Die Verwirklichung unserer Ziele erfordert strukturelle Veränderungen in der EU-Wirtschaft, auch auf nationaler und regionaler Ebene. Die Umstellung auf ein nachhaltiges, resilientes und inklusives Wirtschaftsmodell, die durch größere Verbreitung und Anwendung digitaler und sauberer Technologien sowie entsprechender Kompetenzen ermöglicht wird, wird dabei helfen, die wichtigsten Herausforderungen Europas anzugehen, seine Position als weltweit führende Kraft verbessern und seine offene strategische Autonomie stärken. Dies ist im gegenwärtigen Kontext umso wichtiger. Gleichzeitig müssen wir gewährleisten, dass unser Wirtschaftsmodell gerecht ist, und diejenigen schützen, die am stärksten vom Wandel betroffen sind, darunter Personen, die nicht über die erforderlichen Mittel oder Kompetenzen verfügen, um in vollem Umfang vom Wandel profitieren zu können. Die Umgestaltung der europäischen Wirtschaft wird nur gelingen, wenn sie auf gerechte und inklusive Art und Weise erfolgt und wenn alle von den Chancen profitieren können, die der grüne und der digitale Wandel mit sich bringen.

Der wirtschaftliche Wandel beruht auf zwei gleichermaßen wichtigen Säulen: Investitionen und Reformen. Die Umsetzung ehrgeiziger und sich gegenseitig verstärkender Investitionen und Reformen wird für den Übergang von entscheidender Bedeutung sein. Einerseits sind Investitionen maßgeblich für ein anhaltendes und nachhaltiges Wachstum und eine Voraussetzung für einen beschleunigten ökologischen und digitalen Wandel. Andererseits sollten unsere Wirtschaftsstrukturen und der Rechtsrahmen den wirtschaftlichen Wandel unterstützen und Investitionen begünstigen. Es sind auf allen Ebenen Reformen erforderlich, um spezifische Investitionshemmnisse zu beseitigen, das Funktionieren des Produkt- und Arbeitsmarktes zu verbessern, Produktions- und Verbrauchsmuster zu ändern und die sozioökonomische Widerstandsfähigkeit zu stärken.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle vorhandenen Instrumente kohärent eingesetzt werden. Unsere Ziele, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, die Chancen des digitalen Jahrzehnts zu nutzen und gleichzeitig die wirtschaftliche, territoriale und soziale Widerstandsfähigkeit zu stärken, erfordern sofortiges Handeln. Ganze Sektoren und Regionen werden einen tiefgreifenden Wandel durchmachen, der zu einer Umverteilung der Arbeitskräfte und neuen Qualifikationsanforderungen führt. Auch die Verbrauchsmuster werden sich ändern. Der Umfang des Investitionsbedarfs erfordert die Beteiligung sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors, wobei die meisten Investitionen aus dem Privatsektor stammen müssen.

Mittel aus dem Programm NextGenerationEU, einschließlich der Aufbau- und Resilienzfazilität, und aus dem EU-Haushalt liefern einen dringend benötigten Impuls für die Erholung. Durch die rasche Einführung neuer EU-Instrumente wie des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) und der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII) konnten die Auswirkungen der Krise abgemildert werden. Die Aufbau- und Resilienzfazilität trägt zur Erholung bei, indem sie Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten durch Zuschüsse und Darlehen unterstützt. Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist zwar ein befristetes Instrument, dank ihrer Schwerpunktsetzung auf nachhaltige und wachstumsfördernde Reformen und Investitionen werden ihre Auswirkungen jedoch lang andauern. Private und öffentliche Investitionen auf nationaler und auf EU-Ebene müssen langfristig aufrechterhalten werden. Da der Großteil der Investitionen zur Finanzierung des grünen und des digitalen Wandels und zur Stärkung der Resilienz vom Privatsektor bestritten wird, sollten öffentliche Investitionen zielgerichtet sein und private Investitionen mobilisieren. Derzeit werden Überlegungen darüber angestellt, wie sich diese Ziele am besten erreichen lassen und wie gleichzeitig eine hohe Staatsverschuldung auf wachstumsfreundliche Weise verringert werden kann.

Unser Rahmen und unsere Vorschriften sollten die Ziele der EU unterstützen und die richtigen Anreize für Haushalte und Unternehmen schaffen. In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda auf EU-Ebene zu erzielen und die Vorschläge der Kommission im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ sowie die Vorschläge in Bezug auf die digitale Agenda der EU rasch anzunehmen und umzusetzen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und der Ziele für nachhaltige Entwicklung.

Der Binnenmarkt ist Europas wertvollster wirtschaftlicher Faktor und trägt entscheidend zu Europas Widerstandsfähigkeit bei. Er bietet europäischen Unternehmen Sicherheit und Größenvorteile und ist zudem ein Sprungbrett für globale Märkte. Er stellt eine breite Verfügbarkeit hochwertiger Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher. Die Pandemie hat gezeigt, dass alle den Preis zahlen, wenn der Binnenmarkt nicht funktioniert: die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Industrie, der Dienstleistungssektor, große Unternehmen, aber auch die vielen KMU in der Lieferkette. Aus diesem Grund bemüht sich die Kommission weiterhin darum, das Potenzial des Binnenmarkts voll zu entfalten, bestehende Hindernisse zu beseitigen und seine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen; dazu beschäftigt sie sich mit der Frage, wie man sich gegen künftige Krisen besser rüsten kann, auch im Hinblick auf die Gewährleistung des freien Warenverkehrs. Wir müssen widerstandsfähige Lieferketten gewährleisten, um unter anderem die Logistik und die Versorgungssicherheit in einigen Schlüsselsektoren der Wirtschaft zu sichern, indem wir die Versorgungsquellen diversifizieren und in Innovationen und neue Kapazitäten investieren. Auch Arbeitskräftemangel, Qualifikationsdefizite und Cyberbedrohungen müssen angegangen werden. Um private Investitionen effizienter zu mobilisieren, bedarf es entschlossener Maßnahmen zur Vollendung der Bankenunion und rascher Fortschritte bei der Kapitalmarktunion, einschließlich Maßnahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen. Darüber hinaus ist es essenziell, die europäische Kompetenzagenda umzusetzen. Andere Politikbereiche, darunter die Steuer- und Handelspolitik, und der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung werden ebenfalls einen Beitrag zu den übergeordneten Zielen leisten.

Diese Mitteilung soll einen Beitrag zu den informellen Beratungen der EU-Führungsspitzen über das europäische Wirtschaftswachstumsmodell leisten. Sie unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Umsetzung der auf EU-Ebene vereinbarten Maßnahmen, eines koordinierten Vorgehens aller einschlägigen Akteure – einschließlich der EU, der Mitgliedstaaten und des Privatsektors – sowie der Förderung der wichtigsten Investitionen und Reformen, die für ein langfristiges nachhaltiges Wachstum und das Wohlergehen der EU-Bürgerinnen und -Bürger erforderlich sind. Angesichts des globalen Charakters der anstehenden Herausforderungen werden Maßnahmen auf EU- und auf internationaler Ebene von entscheidender Bedeutung sein. Es wird auch wichtig sein, dass nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch private Akteure mitziehen.

2.Investieren in die Zukunft Europas

Im Nachgang der Finanzkrise gingen die Investitionsausgaben in der EU stark zurück. Die realen Investitionen in der EU gingen nach der Finanzkrise gegenüber 2007 um 15 % zurück und blieben mehrere Jahre deutlich unter ihrem historischen Trend. Gemessen am BIP begannen sich die privaten Investitionen ab 2014 allmählich zu erholen. Die öffentlichen Investitionen erholten sich ab 2016 nur langsam und konnten kaum mit den Abschreibungen Schritt halten. Sollten sich diese niedrigen öffentlichen Investitionen fortsetzen, würde dies zu einer allmählichen Verschlechterung des öffentlichen Kapitalstocks führen.



Abb. 1: Öffentliche und private Bruttoinvestitionen in der EU (% des BIP) – linke Grafik; und öffentliche Nettoinvestitionen der Union und anderer internationaler Partner (% des BIP) – rechte Grafik

Quelle: Dienststellen der Kommission. Investitionen werden definiert als Anlageinvestitionen.

Gingen die Investitionen in der ersten Jahreshälfte 2020 aufgrund des Zusammenbruchs der Wirtschaftstätigkeit stark zurück, sollen sie nun mit politischer Unterstützung wieder über das Niveau vor der Pandemie angehoben werden. Sowohl private als auch öffentliche Investitionen dürften 2022 das Niveau vor der Pandemie übersteigen, was auf die geld- und finanzpolitische Unterstützung, die gemeinsame Verpflichtung, eine verfrühte Rückkehr zur Haushaltskonsolidierung zu vermeiden, und auf den Investitionsschub aus NextGenerationEU und dem EU-Haushalt zurückzuführen ist. Dies bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Dennoch sind nach wie vor zusätzliche hochwertige Investitionen erforderlich, um die mit dem grünen und dem digitalen Wandel verbundenen Ziele bis 2030 zu erreichen. Darüber hinaus haben die Krisen der letzten zehn Jahre gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Investitionen mit Reformen einhergehen.

2.1.Umsetzung des europäischen Grünen Deals

Durch den ökologischen Wandel eröffnet sich für Europa ein neuer Weg hin zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum. Es muss jedoch dringend gehandelt werden, denn das laufende Jahrzehnt entscheidet über Erfolg oder Scheitern unserer Bemühungen. Der ökologische Wandel wird auch dazu beitragen, die Energiekosten und die Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe zu verringern, und so die Energieversorgungssicherheit und die Ressourcensicherheit der Union verbessern. Die geopolitische Lage und die jüngste Entwicklung der Energiepreise haben gezeigt, dass dieser Wandel beschleunigt werden muss. Der Wandel wird auch Veränderungen unserer Industrie und unseres Lebensmittelsystems mit sich bringen, Gebäuderenovierungen erfordern, den Übergang zu nachhaltiger und intelligenter Mobilität beschleunigen und neue Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten in der Kreislaufwirtschaft schaffen.

Der Wandel wird auch Herausforderungen mit sich bringen. Damit der ökologische Wandel gelingen kann, müssen die Menschen an erster Stelle stehen und es muss auf die am stärksten Betroffenen eingegangen werden. Deswegen hat die Kommission Fairness in den Mittelpunkt ihrer politischen Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals, einschließlich des Pakets „Fit für 55“, gestellt. Außerdem enthält der Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs spezifische Leitlinien, um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Politikpaketen zu unterstützen, in denen die beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekte im Zusammenhang mit dem Übergang umfassend behandelt werden. 1

Der europäische Grüne Deal 2 sieht einen Fahrplan vor, wie die Wirtschaft der Union auf faire und inklusive Weise nachhaltig gestaltet werden kann, indem klima- und umweltpolitische Herausforderungen angegangen werden. Im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris hat sich die Union verpflichtet, bis 2030 die

Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. 3 Im Hinblick auf die Mobilisierung aller Politikbereiche und die Abstimmung der geltenden Vorschriften auf die Ziele des europäischen Grünen Deals hat die Kommission auf EU-Ebene das Paket „Fit für 55“ vorgeschlagen, mit dem alle einschlägigen politischen Instrumente überarbeitet werden sollen. 4 Die Kommission hat auch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ermittelt 5 , die erforderlich sind, um die Umweltziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen, darunter Schutz von Biodiversität und Ökosystemen, Bekämpfung der Umweltverschmutzung und Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung.

Um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen, müssen wir die jährlichen Investitionen in diesem Jahrzehnt (2021–2030) im Vergleich zum vorangegangenen Jahrzehnt um rund 520 Mrd. EUR erhöhen. 6  Solche Investitionen bringen große Vorteile für die Gesellschaft mit sich. Durch Untätigkeit würden viel höhere Kosten entstehen. Von diesen zusätzlichen Investitionen entfallen 390 Mrd. EUR pro Jahr auf die Dekarbonisierung der Wirtschaft und insbesondere des Energiesektors, einschließlich energiebezogener Investitionen im Gebäude- und Verkehrssektor. 7 Der zusätzliche Investitionsbedarf zur Verwirklichung der anderen mit dem ökologischen Wandel verbundenen Umweltziele (die über klima- und energiepolitische Ziele hinausgehen) wird auf rund 130 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. Wir werden auch in die Anpassung an den Klimawandel und in Schlüsseltechnologien investieren müssen, die den ökologischen Wandel und das künftige Wachstum in der EU ermöglichen werden, wie z. B. Batterien, Solarpaneele und Wasserstoff, sowie in die Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte und in die Ausbildung. Diese Investitionsanstrengungen werden auch dazu beitragen, dass die EU-Regionen ihr volles Potenzial entfalten und ihre unterschiedlichen Wettbewerbsvorteile nutzen können.

Dieser Anstieg des Energieinvestitionsbedarfs um mehr als 50 % gegenüber dem historischen Trend ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Wirtschaft dekarbonisiert werden muss. Die zusätzlichen Investitionen werden unsere Anstrengungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit unterstützen. In der nachstehenden Tabelle sind die Sektoren aufgeführt, in denen diese energiebezogenen Investitionen getätigt werden müssen. Im Hinblick auf die Energieversorgung werden Investitionen in folgenden Bereichen erforderlich sein: neue Infrastrukturen, einschließlich Infrastrukturen im Bereich erneuerbare Energie, Energiespeicherung, Modernisierung bestehender Stromnetze, Gas- und Stromverbindungsleitungen sowie Entwicklung neuer, beispielsweise synthetischer Brennstoffe. Was den Energiebedarf anbelangt, so sind Investitionen in den Industrie-, Wohn-, Dienstleistungs- und Verkehrssektor notwendig.

Tabelle 1: Zusätzlicher jährlicher Investitionsbedarf für die Klima- und Energiepolitik
(in Mrd. EUR)

Energieversorgung

Stromnetz

31

Kraftwerke, einschl. Kesselanlagen und neuer Brennstoffe

25

Industrie

14

Energiebedarf

Wohnsektor

92

Dienstleistungssektor

54

Verkehrssektor

175

Insgesamt

392

Quelle: Dienststellen der Kommission, basierend auf Daten aus Tabelle 7 der Arbeitsunterlage SWD(2021) 621 final. Zusätzliche jährliche Investitionen, berechnet als Differenz zwischen den durchschnittlichen jährlichen Gesamtinvestitionen 2011-2020 und den durchschnittlichen jährlichen Gesamtinvestitionen 2021-2030 (MIX-Szenario). Die Zahlen wurden gerundet. 

Wie bereits erwähnt, werden zusätzliche Investitionen in Höhe von jährlich 130 Mrd. EUR erforderlich sein, um die Umweltziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen. Diese Ziele betreffen insbesondere den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen sowie die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Die nachstehende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der für jedes dieser Ziele erforderlichen zusätzlichen Investitionen, einschließlich Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

Tabelle 2: Zusätzlicher jährlicher Investitionsbedarf für Umweltziele
(in Mrd. EUR)

Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Biodiversität, Wiederherstellung von Landschaften/Wiederherstellung der Natur

4

Management von Waldressourcen

2

Management des natürlichen Pflanzen- und Tierbestands

1

Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

Management von Materialien und Effizienzgewinne

10

Abfallbewirtschaftung

10

Zusätzliches Potenzial in 3 Sektoren

(Lebensmittel, Mobilität und bauliche Umwelt)

15

Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

Schutz der Umgebungsluft und des Klimas

40

Lärm- und Vibrationsschutz

1

Schutz vor Strahlung

5

Schutz und Bewirtschaftung von Gewässern

Wasserwirtschaft

21

Abwasserwirtschaft

15

Forschung und Entwicklung

Ressourcenverwaltung F&E

5

F&E im Umweltbereich

2

Insgesamt

130

Quelle: Dienststellen der Kommission, basierend auf Daten aus Tabelle 1 der Arbeitsunterlage SWD(2020) 98 final. Die Zahlen wurden gerundet.

Der Investitionsbedarf wird auch nach 2030 hoch bleiben. Daher ist es wichtig, dass ein geeigneter politischer Rahmen vorhanden ist, der Anreize für Investitionen schafft und diese ermöglicht, damit das Investitionsniveau, das für den ökologischen Wandel bis 2050 erforderlich ist, gehalten werden kann.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Wirtschaft, einschließlich der direkten physischen Auswirkungen und ihrer Folgen in Europa und darüber hinaus, werden sich verschärfen. Darauf müssen wir besser vorbereitet sein. Dies kann z. B. zu Störungen des regulären Handels und Reiseverkehrs führen. Durch die Klimakrise oder den ökologischen Wandel können sich aber auch soziale und geopolitische Entwicklungen verstärken, mit entsprechenden Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. In der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel 8 werden Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas in dieser Hinsicht dargelegt, die von der Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturen bis hin zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit reichen.

Der digitale Wandel wird zu den grünen Zielen beitragen und in vielen Bereichen einer intelligenten Kreislaufwirtschaft Synergien schaffen. Die Einführung innovativer digitaler Lösungen kann dazu beitragen, Nachhaltigkeitsziele in verschiedenen Wirtschaftszweigen zu erreichen (z. B. intelligente Gebäude, intelligente und nachhaltige Mobilitätssysteme, digitale Produktpässe, Präzisionslandwirtschaft). Darüber hinaus können digitale Technologien auch innovative Datenlösungen unterstützen, die zu den Zielen des Grünen Deals beitragen können (z. B. Datenraum für den europäischen Grünen Deal, Initiative „Destination Earth“). Gleichzeitig sollte der digitale Sektor die Einführung von Technologien mit einem geringeren ökologischen Fußabdruck und einer höheren Energie- und Materialeffizienz fördern, indem beispielsweise technologische Spitzenleistungen durch energieeffiziente Halbleiter gefördert werden.

2.2.Nutzung der Chancen von Europas digitaler Dekade

Die COVID-19-Pandemie hat den digitalen Wandel unserer Gesellschaften beschleunigt und die Bedeutung digitaler Technologien für das künftige Wirtschaftswachstum in Europa noch stärker verdeutlicht. Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie Menschen lernen, arbeiten und miteinander in Kontakt treten. Gleichzeitig ermöglicht sie es Unternehmern, unabhängig von ihrem Wohnort ein Unternehmen zu gründen und auszubauen, indem sie Märkte und Investitionen in ganz Europa und weltweit eröffnet und neue Arbeitsplätze entstehen lässt. Wir müssen dafür sorgen, dass alle aktiv an diesem Wandel teilhaben und davon profitieren können. Ein fairer digitaler Wandel birgt das Potenzial, die Innovation und Produktivität in der EU-Wirtschaft zu steigern, und bietet den Menschen und Unternehmen somit neue Chancen.

In dem von der Kommission vorgeschlagenen Digitalen Kompass 9 werden die digitalen Ambitionen der Union für 2030 dargelegt. Sie decken vier große Bereiche ab: digitale Bildung und digitale Kompetenzen, sichere und nachhaltige digitale Infrastrukturen und Konnektivitätsinfrastrukturen, digitaler Umbau der Unternehmen sowie Digitalisierung öffentlicher Dienste und der Bildungssysteme. Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir die Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien erhöhen, einschließlich in den Bereichen Cybersicherheit, Cloud-Computing, künstliche Intelligenz, Datenräume, Blockchain und Quantentechnologie, sowie in Halbleiter und einschlägige Kompetenzen. In einem kürzlich vorgelegten Vorschlag zum Weg in die digitale Dekade 10 werden die Digitalziele für 2030 bestätigt, und es wird dargelegt, wie sich die Ziele erreichen lassen.

In einer Schätzung von 2020 wird davon ausgegangen, dass es zusätzlicher Investitionen von rund 125 Mrd. EUR pro Jahr bedarf, um den digitalen Wandel in der Union zu vollziehen. 11 Dies schließt Investitionen in digitale Infrastruktur, digitale Kompetenzen und fortschrittliche Technologien ein. Andere Bereiche, wie digitale öffentliche Dienste, werden hier jedoch nicht berücksichtigt. Die nachstehende Tabelle 3 enthält eine Übersicht über den Investitionsbedarf bis 2030, aufgeschlüsselt nach Bereichen (gemäß der Analyse zum damaligen Zeitpunkt).

Tabelle 3: Zusätzlicher jährlicher Investitionsbedarf für den digitalen Wandel
(in Mrd. EUR)

Kommunikationsnetze

42

Digitale Kompetenzen

9

KI

20

Cloud

11

Halbleiter/Photonik

17

Cybersicherheit

3

Digitale grüne Technologien

6

HPC, Graphen und Quantentechnologie

6

Blockchain-Technologie

3

Gemeinsame europäische Datenräume

3

Digitale Innovationen/Daten und Internet der nächsten Generation

5

Insgesamt

125

Quelle: Dienststellen der Kommission, basierend auf Daten aus Tabelle 2 der Arbeitsunterlage SWD(2020) 98 final.  12 Die Zahlen wurden gerundet.  

Während der Großteil der Investitionen in den digitalen Wandel vom Privatsektor getragen wird, werden auch öffentliche Maßnahmen erforderlich sein, um private Investitionen zu mobilisieren und Marktversagen zu korrigieren. Das Reformprogramm auf EU-Ebene zielt darauf ab, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, der die Grundrechte der Nutzer schützt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen bietet sowie die Einführung und Verbreitung digitaler Technologien durch die Wirtschaft und insbesondere KMU erleichtert. Dieses Ziel wird zum Beispiel mit der Cybersicherheitsstrategie der EU 13 , der europäischen digitalen Identität 14 , dem Aktionsplan für Demokratie in Europa 15 , der Platform-to-Business-Verordnung 16 und der Geoblocking-Verordnung 17 verfolgt. Darüber hinaus hat die Kommission horizontale und sektorale Strategien angenommen, um einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen. Der vor Kurzem eingeleitete Strukturdialog über digitale Bildung und Kompetenzen soll das Engagement der Mitgliedstaaten stärken, die Investitionen, Reformen und Ergebnisse in diesem Bereich verbessern und Input für künftige EU-Maßnahmen liefern.

Europa strebt eine Vorreiterrolle bei der Festlegung globaler Standards an, die die Menschen in den Mittelpunkt des digitalen Wandels stellen. Die digitalen Technologien und Dienste, die von den Menschen genutzt werden, müssen mit dem geltenden Rechtsrahmen im Einklang stehen und die Rechte und Werte achten, die der Union eigen sind. Die Union hat eine Vorreiterrolle bei der Regulierung des digitalen Raums übernommen, beispielsweise durch das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte 18 , und jüngst auch im Bereich der künstlichen Intelligenz 19 durch einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit 20 und eine Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen 21 . Dadurch, dass Europa eine Vorreiterrolle einnimmt, fördert es seine Werte auch auf globaler Ebene. Demgemäß kommt der EU eine zentrale Aufgabe bei den Verhandlungen in der Welthandelsorganisation zu, bei denen es um den multilateralen internationalen Rahmen für den digitalen Handel geht. 

2.3.Stärkung der Resilienz und Krisenvorsorge

Der Binnenmarkt ist von allergrößter Bedeutung für die Resilienz unserer Wirtschaft, auch wenn die jüngsten Ereignisse gezeigt haben, dass er nicht immun gegenüber Schocks ist. Während sich die Wirtschaft in der Pandemie erstaunlich resilient gezeigt hat, können einige Unternehmen in der Aufschwungsphase nur schwer mit der steigenden Nachfrage Schritt halten, da sie zunächst ihre Lieferketten wiederaufbauen und nach Material sowie nach verfügbaren und qualifizierten Arbeitskräften suchen müssen. Der daraus resultierende Preisdruck hat in Verbindung mit den hohen Energiepreisen zu einer über den Erwartungen liegenden Inflation geführt, was die Kaufkraft der privaten Haushalte belastet.

Die meisten Lieferketten haben sich als stark erwiesen und sich an die Bedingungen nach dem beispiellosen wirtschaftlichen Schock angepasst. Einige wenige industrielle Ökosysteme sind jedoch stark von Engpässen und Lieferunterbrechungen betroffen, was erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft hat. Die aktualisierte Industriestrategie 22 hat dazu beigetragen, Bereiche zu ermitteln, in denen es strategische Abhängigkeiten 23 gibt, die angegangen werden müssen. Im zweiten Bericht über strategische Abhängigkeiten und Kapazitäten der EU 24 wird die Bewertung in Bezug auf Rohstoffe 25 von strategischer Bedeutung und Chemikalien vertieft. Darüber hinaus werden weitere Bereiche bewertet, nämlich Cybersicherheit, IT-Software und Fotovoltaikpaneele. In dem Bericht werden die Fortschritte bestätigt, die aufgrund von internationalen Partnerschaften, Industrieallianzen, wichtigen öffentlichen und privaten Investitionen und zweckdienlichen Regulierungsvorschlägen bei der Bewältigung der in der ersten Überprüfung ermittelten strategischen Abhängigkeiten erzielt wurden.

Diversifizierung und Offenheit sind wesentliche Voraussetzungen für eine resiliente europäische Wirtschaft. Die derzeit herrschende geopolitische Instabilität und die Beschleunigung des Klimawandels zeigen, dass Mitgliedstaaten und Regionen, die stark von einer begrenzten Zahl von Wirtschaftstätigkeiten oder Anbietern abhängig sind, Schocks stärker ausgesetzt sind und über weniger Spielraum verfügen, um darauf zu reagieren. 26 Um die Diversifizierung und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, muss die EU offen für den Handel bleiben, das multilaterale Handelssystem stärken und die verfügbaren handelspolitischen Instrumente wie Freihandelsabkommen und Maßnahmen zur Gewährleistung eines unverzerrten Handels aktiv nutzen. Die Glaubwürdigkeit und die Interessen der EU hängen von ihrer Fähigkeit ab, Übereinkünfte auszuhandeln und zu schließen und diese wirksam um- und durchzusetzen. Gleichzeitig müssen die Unternehmen ihre Lieferketten diversifizieren, um Risiken in Bezug auf die Preise, die Qualität und die Verfügbarkeit von Rohstoffen entgegenzuwirken. Die Wettbewerbspolitik und ihre Durchsetzung spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle.

Der Übergang zu einer umweltfreundlicheren, digitaleren und resilienteren Wirtschaft und entsprechenden Geschäftsmodellen ist in Europa auf einem guten Weg. Es entstehen umfangreiche Investitionspipelines, die die führende Rolle der europäischen Industrie bei den Zukunftstechnologien fördern können. Der Jährliche Binnenmarktbericht 2022 27 enthält eine Bestandsaufnahme der Investitionsvolumen für bestimmte Produkte und Technologien, die eine Schlüsselrolle für die meisten industriellen Ökosysteme und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Zukunft spielen. Dazu gehören Rohstoffe, Fotovoltaik, Batterien, sauberer Wasserstoff, grüner Stahl, Zement, chemische Erzeugnisse, Cloud-Dienste und Cybersicherheitsprojekte. 

Industrieallianzen können eine wichtige Rolle bei der Mobilisierung von Akteuren und Investitionen in strategischen Bereichen, bei der Ermittlung rechtlicher Hindernisse und förderlicher Faktoren sowie beim Aufbau einer geeigneten Projektpipeline spielen. Bereits bestehende Industrieallianzen (siehe nachstehende Grafik) haben sich als entscheidend für die Stärkung der europäischen Kapazitäten erwiesen (z. B. im Bereich der Batterien). Sie erzielen spürbare Ergebnisse, indem sie helfen, europäische, nationale und privatwirtschaftliche Reform- und Investitionsprioritäten aufeinander abzustimmen.

Abbildung 2: Übersicht über Industrieallianzen.  Quelle: Dienststellen der Kommission, SWD(2022) 40 final, Abbildung 11.

Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) können dazu beitragen, öffentliche und private Investitionen anzustoßen, indem sie Forschung, Innovation und industrielle Erstanwendung in der Union fördern. Zusätzlich zu dem bereits bestehenden IPCEI zu Batterien und einem ersten IPCEI zu Mikroelektronik werden in den Mitgliedstaaten mögliche neue IPCEI zu Clouds und Wasserstoff sowie weitere zu Mikroelektronik, Konnektivität und Gesundheit vorbereitet.

Im Halbleiterbereich umfasst das kürzlich vorgeschlagene europäische Chip-Gesetz 28 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Versorgungssicherheit, der Widerstandsfähigkeit und der technologischen Führungsrolle der EU. Zur Verfolgung dieser Ziele sollen mehr als 43 Mrd. EUR in Form von öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert und Maßnahmen ergriffen werden, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den internationalen Partnern der Union künftige Unterbrechungen der Lieferketten zu verhindern, sich darauf vorzubereiten und rasch darauf zu reagieren.

Um den technologischen Vorsprung Europas weiter auszubauen und seine industrielle Basis zu unterstützen, müssen die EU und die Mitgliedstaaten auch die Investitionen in die europäische Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie, einschließlich der Cyberabwehr, erheblich erhöhen. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine zeigt, dass die Union ihre Widerstandsfähigkeit erhöhen und strategische Kapazitäten in Bereichen wie Energie, Verteidigung und Cyberabwehr aufbauen muss, wenn sie ihre Handlungsfähigkeit behalten und Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen will. In Bezug auf die Cyberabwehrfähigkeit muss die EU ihre kollektive Abwehrbereitschaft verbessern, die gemeinsame Lageerfassung koordinieren und ihre operativen Unterstützungskapazitäten stärken, unter anderem durch die vorgeschlagene gemeinsame Cyber-Einheit und die Einrichtung einer europäischen Infrastruktur von Sicherheitseinsatzzentren. In den kürzlich angenommenen Weltraum- und Verteidigungspaketen 29 werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, die raumfahrt- und verteidigungspolitischen Ziele der Union zu erreichen. Diese Initiativen sollen auch Synergien zwischen der zivilen und der Verteidigungsindustrie fördern, um möglichst viele Spin-offs und eine maximale gegenseitige Bereicherung zu erzielen.

Zusätzliche gezielte Investitionen wurden mobilisiert, um unsere Risikomanagement- und Krisenreaktionsfähigkeiten zu stärken. Diesem Zweck dient die neue Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA). Sie wird helfen, Bedrohungen und potenzielle Gesundheitskrisen zu antizipieren, indem sie Erkenntnisse sammelt und die erforderlichen Reaktionskapazitäten aufbaut. Bei Eintreten einer Notlage wird die HERA dazu beitragen, dass die Herstellung und Verteilung von Arzneimitteln, Impfstoffen und medizinischer Ausrüstung sichergestellt wird. Zudem investiert die Union im Rahmen des Programms EU4Health in Maßnahmen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Krankheitsvorsorge, Gesundheitsförderung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme und Ressourceneffizienz ergänzen sollen. Ferner investiert die Union in die Entwicklung von rescEU, der strategischen Reserve von Krisenreaktionskapazitäten, im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union, um die Vorsorge für künftige Großkrisen zu verbessern. Dazu gehören auch Gesundheits- und Katastrophenszenarios mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, die durch klimawandelbedingte Naturkatastrophen und neue und aufkommende Bedrohungen verursacht werden.

Die jüngsten Entwicklungen haben die Wichtigkeit eines integrierten und gut funktionierenden Binnenmarkts für Waren, Arbeitskräfte, Dienstleistungen und Kapital erneut bestätigt, der für unsere Widerstandsfähigkeit unverzichtbar ist. Schätzungen zufolge könnten weitere Verbesserungen des Binnenmarkts für Industrieerzeugnisse einen jährlichen BIP-Zuwachs von 183 bis 269 Mrd. EUR bewirken, und die weitere Integration der Dienstleistungsmärkte könnte eine Steigerung des BIP von jährlich 297 Mrd. EUR generieren. Allein durch diese Steigerungen könnte der wirtschaftliche Nutzen des Binnenmarkts von 8-9 % auf rund 12 % zusätzliches BIP anwachsen. 30 Dazu setzt sich die Kommission aktiv für die Beseitigung bestehender und ungerechtfertigter Hindernisse ein, unter anderem durch Koordinierung und Dialog mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften. 31 Die Kommission arbeitet außerdem daran, die Entstehung neuer Hindernisse beispielsweise mithilfe bestehender Meldemechanismen zu verhindern, und ergreift erforderlichenfalls Durchsetzungsmaßnahmen.

Zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit seines Binnenmarkts muss Europa seine Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Notfall ausbauen. Die Kommission arbeitet an einem Vorschlag für ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt, um mehr Informationsaustausch, Koordinierung und Solidarität zu gewährleisten, wenn Mitgliedstaaten krisenbezogene Maßnahmen ergreifen. Dieses Instrument soll einen Mechanismus für Krisenvorsorge und -maßnahmen umfassen, der es der Union erlaubt, kritische Produktengpässe durch die Beschleunigung der Verfügbarkeit (z. B. Erarbeitung und gemeinsame Nutzung von Normen, beschleunigte Konformitätsbewertung) und die verstärkte Zusammenarbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beseitigen.

3.Gewährleistung eines gerechten und inklusiven wirtschaftlichen Wandels

Der ökologische und der digitale Wandel der Wirtschaft können nur gelingen, wenn sie gerecht und inklusiv sind. Die positiven Auswirkungen der Digitalisierung und der Dekarbonisierung werden sich voraussichtlich ungleich verteilen. Da Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen oft einen größeren Teil ihres verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittel und grundlegende Dienstleistungen wie Wohnung, Energie und Transport ausgeben, dürften sie stärker von einer Internalisierung der Emissionskosten betroffen sein, die den Preis einiger Wirtschaftstätigkeiten stärker in die Höhe treiben wird als den anderer.

Die Umverteilung von Arbeitskräften in und zwischen Wirtschaftszweigen erfordert Reformen und umfangreiche Investitionen in Umschulung und Weiterbildung. In ähnlicher Weise wird auch der digitale Wandel voraussichtlich neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit fortschrittlichen Technologien schaffen, während andere Tätigkeiten höchstwahrscheinlich vollständig oder teilweise automatisiert werden. Neue Formen der Arbeitsorganisationen bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die politischen Entscheidungsträger mit sich, insbesondere wenn es um die Gewährleistung eines breiten Zugangs zu Sozialschutz und guten Arbeitsbedingungen geht. Zur Förderung der Umstrukturierung und Anpassung sollten die Mitgliedstaaten präzise Ansätze verfolgen und sich gezielt auf die betroffenen Regionen und Branchen konzentrieren. Orientierungshilfe für diesen Prozess kann der Ansatz für umfassende und kohärente politische Maßnahmenpakete bieten, den die Kommission in ihrer Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung dargelegt hat.

Eine starke politische Reaktion auf allen Ebenen ist nötig, um die bevorstehenden sozialen und kohäsionspolitischen Herausforderungen wirksam zu meistern. Auf EU-Ebene bieten die europäische Säule sozialer Rechte und der dazugehörige Aktionsplan 32 einen kohärenten Aktionsrahmen, einschließlich dreier ehrgeiziger EU-Kernziele für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung 33 . Die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten und einschlägige örtliche Akteure wie Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in die Gestaltung und Umsetzung wirksamer unterstützender Strategien und begleitender Maßnahmen einbinden. Aus dem EU-Haushalt und insbesondere im Zuge der Kohäsionspolitik wird weiterhin Unterstützung zur Verringerung regionaler und sozialer Ungleichheiten geleistet. 

Getreu der Erklärung von Porto 34 müssen Bildung und Kompetenzen im Mittelpunkt unseres politischen Handels stehen. Die bestehenden Systeme müssen angepasst werden, um den Übergang zu neu entstehenden Tätigkeiten zu fördern. In der Mitteilung über den europäischen Bildungsraum 35 wird eine gemeinsame Vision für einen besseren Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung formuliert, damit die EU-Bürgerinnen und -Bürger die Kenntnisse und Kompetenzen erwerben können, die sie brauchen, um vom grünen und digitalen Wandel zu profitieren. Zusätzlich dazu wird im Aktionsplan für digitale Bildung eine Reihe von Initiativen vorgeschlagen, die die Entwicklung eines digitalen Bildungsökosystems mit erweiterten digitalen Kompetenzen für den digitalen Wandel fördern sollen.

Die europäische Kompetenzagenda und der Kompetenzpakt bieten einen umfassenden Rahmen für künftiges Handeln und eine Reihe ehrgeiziger Ziele für die Steuerung von Investitionen in die Erwachsenenbildung in der EU. Sie enthalten insbesondere Vorschläge zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, zu Microcredentials und individuellen Lernkonten. Damit die Initiativen umgesetzt und die Ziele der Kompetenzagenda erreicht werden können, wird die EU weitere öffentliche und private Investitionen in Kompetenzen in Höhe von etwa 48 Mrd. EUR jährlich benötigen. 36 NextGenerationEU und der EU-Haushalt stellen erhebliche Mittel bereit, die zur Deckung dieses Bedarfs beitragen. 37  

Begleitende Maßnahmen werden erforderlich sein, um die Verteilungseffekte des grünen und des digitalen Wandels aufzufangen. Die Maßnahmen müssen sorgfältig so gestaltet werden, dass sie die richtigen Anreize schaffen und den Übergang zur Klimaneutralität unterstützen. Auf EU-Ebene stehen Finanzmittel für unterstützende Maßnahmen aus der Kohäsionspolitik, dem Fonds für einen gerechten Übergang und der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung und werden künftig aus dem vorgeschlagenen Klima-Sozialfonds im Zusammenhang mit der Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude und den Straßenverkehr zur Verfügung gestellt. Indem eine ausgewogene territoriale Entwicklung gewährleistet, hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten für alle geschaffen und gleichzeitig Maßnahmen zur Abmilderung der negativen Auswirkungen auf die schutzbedürftigsten – auch von Energiearmut gefährdeten – Gruppen und zur Stärkung des Sozialschutzes ergriffen werden, kann der wirtschaftliche Wandel dazu beitragen, bereits zuvor bestehende sozioökonomische Ungleichheiten zu verringern, die Gesundheit zu verbessern und Gleichheit zu fördern. Damit der ökologische und der digitale Wandel gerecht verlaufen, müssen außerdem Maßnahmen zur Förderung angemessener Arbeitsbedingungen, unter anderem auf dem Gebiet der Mindestlöhne, ergriffen werden. 38  

4.Mobilisierung koordinierter Maßnahmen auf allen Ebenen

Um einen derart massiven Wandel der europäischen Wirtschaft bewältigen zu können, ist ein unterstützender politischer Rahmen erforderlich, der Innovation fördert und den Wandel begleitet. Zur Bewältigung der Herausforderungen in der Welt nach der Pandemie bedarf es innovativer Produkte und Dienstleistungen sowie neuer Geschäftsmodelle und gut vorbereiteter und anpassungsfähiger Arbeitskräfte.

Die Investitionen, die zur Vollendung des ökologischen und des digitalen Wandels und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit notwendig sind, müssen in erster Linie vom Privatsektor bereitgestellt werden. Daher ist es notwendig, die Geschäftsmöglichkeiten des Binnenmarkts umfassend zu nutzen, Unternehmen zu gründen und weiterzuentwickeln und das Potenzial der Kapitalmarktunion zu nutzen, um die Effizienz der Mittelzuweisungen innerhalb der Union zu verbessern. Den Mitgliedstaaten kommt eine zentrale Rolle zu, um Hindernisse im Zusammenhang mit der Umsetzung, Durchführung und Anwendung des EU-Rechts, langfristigen und komplexen Verwaltungsverfahren, Rechtsunsicherheit, Fragmentierung, komplexen Steuersystemen und einem schwachen Unternehmensumfeld zu beseitigen. Auch übergreifende Politikbereiche wie die Steuer-, Handels- und Wettbewerbspolitik unterstützen günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Union und tragen dazu bei, Investitionen anzulocken.

Es bedarf einer starken und effizienten Kapitalmarktunion und Bankenunion, um die Gelder, die zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels erforderlich sind, aus dem Privatsektor zu mobilisieren. 39  Die für die Erholung und den ökologischen und den digitalen Wandel erforderlichen Investitionen können in dem benötigten Umfang nur von einem starken und wettbewerbsfähigen Bankensektor und gut funktionierenden, tiefen und integrierten Kapitalmärkten bereitgestellt werden. Bankensektor und Kapitalmärkte unterstützen den ökologischen und den digitalen Wandel, indem sie Unternehmen, einschließlich KMU, für Investoren sichtbarer machen, den Zugang zu öffentlichen Märkten erleichtern und mehr langfristige Finanzierungen und Eigenkapitalfinanzierungen fördern, unter anderem im Rahmen von InvestEU. Der Zugang von Unternehmen im Allgemeinen und KMU im Besonderen zu Finanzmitteln kann verbessert werden, indem die Bankenunion vollendet wird und Kapitalmärkte in Richtung diversifizierter Finanzquellen entwickelt und Hindernisse für grenzüberschreitend erbrachte Finanzdienstleistungen beseitigt werden. Damit die Vorteile integrierter Kapitalmärkte umfassend genutzt werden können, ist es wichtig, die Kapitalmarktunion zu vollenden, indem die von der Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Maßnahmen und die für dieses Jahr geplanten Vorschläge zügig angenommen und umgesetzt werden. Die Kommission beabsichtigt insbesondere, Vorschläge vorzulegen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die Finanzmittel auf öffentlichen Märkten in der EU beschaffen wollen, zu verringern und bestimmte Aspekte der Insolvenzrahmen und -verfahren zu harmonisieren.

Der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen wird private Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, Unternehmen und Projekte erhöhen. In der neuen Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft 40 ist eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, die sicherstellen sollen, dass das Finanzsystem den Übergang zur Nachhaltigkeit in vollem Umfang unterstützt. Sie beruht in hohem Maße auf der EU-Taxonomie 41 , die Kriterien bietet, anhand deren Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger den grundsätzlichen Beitrag von Wirtschaftstätigkeiten zur Erreichung von klima- und umweltpolitischen Zielen beurteilen können. Dies umfasst auch Wirtschaftstätigkeiten für den Übergang. Außerdem beinhaltet die Strategie Maßnahmen zur Förderung der Transparenz nachhaltiger Investitionen, zur Stärkung der Position von Kleinanlegern und KMU und zur besseren Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Finanzsystem. Zusätzlich hat die Europäische Zentralbank als Ergebnis der Überprüfung ihrer Strategie einem ehrgeizigen Fahrplan für die Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in ihre Arbeit zugestimmt. Im Hinblick auf die Finanzierung nachhaltiger Projekte im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität stellt die Kommission im Rahmen von NextGenerationEU grüne Anleihen aus und stärkt damit den Markt für nachhaltige Finanzprodukte. 

Zwar wird der Großteil der Investitionen aus privaten Mitteln bestritten, in einigen Fällen ist jedoch ein Handeln der öffentlichen Hand notwendig, um die richtigen Anreize zu schaffen und Innovationshemmnisse zu beseitigen. Die Belastung von Kohlenstoffemissionen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) und Umweltsteuern sind von entscheidender Bedeutung, um die richtigen Preissignale für Haushalte und Unternehmen zu setzen. Auch Regulierungsmaßnahmen können gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen (siehe z. B. Vorschlag für eine Batterieverordnung). Normen können die Transparenz fördern und Marktrisiken verringern, während die Politik im Bereich des geistigen Eigentums schützen und Investitionen fördern kann. 42  

Öffentliche Investitionen können als Katalysator für private Investitionen dienen. Dies kann insbesondere durch eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und Risikokapital für KMU, die Lenkung und Mobilisierung privater Investitionen, die Risikominderung bei innovativen Projekten, die Beseitigung von Marktversagen und die Förderung engerer Verbindungen zwischen Forschung und Unternehmen geschehen. Bei der Herstellung von Mikroprozessoren beispielsweise sind die Marktzutrittsschranken hoch und die Fixkosten erheblich. Dies kann die Bereitstellung öffentlicher Unterstützung in kritischen Bereichen rechtfertigen, wobei strenge Schutzvorkehrungen gelten müssen. Die öffentliche Unterstützung muss in jedem Fall gezielt auf Projekte mit einem klaren Mehrwert ausgerichtet werden, um die Verdrängung privater Investoren zu vermeiden und solide öffentliche Finanzen zu erhalten.

Dabei und bei der Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Unterstützung der Unternehmen bei Innovation und Wachstum kommt der EU-Wettbewerbspolitik eine zentrale Rolle zu. Die Wahrung des Wettbewerbs trägt dazu bei, dass unsere Unternehmen auf den globalen Märkten resilient und wettbewerbsfähig sind. Während der Pandemie bot der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität für die Stützung ihrer Wirtschaft in diesen schwierigen Zeiten. Die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt sollen den Mitgliedstaaten helfen, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen. Zudem überprüft die Kommission die Wettbewerbsregeln in einem nie dagewesenen Umfang, um sicherzustellen, dass diese auch weiter ihren Zweck erfüllen. In diesem Zusammenhang hat sie ihre Leitlinien für die staatliche Finanzierung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) aktualisiert. 43 Um Innovation und Risikobereitschaft zu fördern 44 , werden in den Risikofinanzierungsleitlinien die Regeln, nach denen die Mitgliedstaaten den Zugang von Start-up-Unternehmen, KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung zu Finanzmitteln erleichtern können, geklärt. 45  

   

Öffentliche Investitionen müssen der Notwendigkeit, die Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen zu gewährleisten, Rechnung tragen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da die Schuldentragfähigkeit durch schrittweise und qualitative Haushaltsanpassungen und Wirtschaftswachstum sicherzustellen ist. Die Förderung von Investitionen und Reformen sollte fester Bestandteil einer glaubwürdigen mittelfristigen Haushaltsstrategie sein, welche die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Kohärenz von haushalts-, investitions- und reformpolitischen Strategien in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene sichergestellt wird. Diese Fragen werden auch im Zuge der laufenden Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung in Europa erörtert.

Die Unterstützung der Erholung und der Transformation der EU-Wirtschaft im Einklang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel ist auch eines der zentralen Ziele der EU-Handelspolitik. Gleichzeitig mit der Öffnung des Marktzugangs muss die Handelspolitik der Union Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger der EU vor unlauteren Handelspraktiken schützen, unter anderem mithilfe handelspolitischer Schutzmaßnahmen und anderer innovativer Instrumente wie des Instruments zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen.

EU-Investitionen haben eine wichtige Signalwirkung. Zusammen mit dem befristeten Aufbauinstrument NextGenerationEU, in dessen Mittelpunkt die Aufbau- und Resilienzfazilität steht, beläuft sich der EU-Haushalt auf 2018 Billionen EUR, was eine erhebliche Schlagkraft zur Unterstützung langfristigen Wachstums darstellt. 46 Durch die Beratungen über die nationalen Pläne hat die Aufbau- und Resilienzfazilität entscheidend dazu beigetragen, die Prioritäten der EU und der Mitgliedstaaten für Reformen und Investitionen mit einer Reihe gemeinsamer Ziele in Einklang zu bringen. NextGenerationEU wird helfen, die Auswirkungen der Pandemie abzufedern, und den Wandel der Wirtschaft und den ökologischen und den digitalen Wandel fördern. Gleichzeitig stärkt die Kreditaufnahme im Rahmen von NextGenerationEU die internationale Rolle des Euro und die Kapitalmärkte der EU.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität bietet Anreize für Reformen und Unterstützung zur Finanzierung der wichtigsten prioritären Bereiche des ökologischen und des digitalen Wandels bis 2026. Gemäß der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität 47 ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, mindestens 37 % seiner Gesamtmittel aus seinem Aufbau- und Resilienzplan für Klimaschutzziele und 20 % für die Digitalisierung bereitzustellen. Neben Investitionen in Umweltschutz und Digitalisierung sieht die Aufbau- und Resilienzfazilität außerdem entscheidende Unterstützung für sozialpolitische Ziele vor, um ein inklusives Wachstum, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Gesundheit und Strategien für künftige Generationen zu fördern. In der nachstehenden Abbildung sind die Zuweisungen für jede der sechs Säulen der Aufbau- und Resilienzfazilität dargestellt. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Reformen durchzuführen, ist in der Ausgestaltung der Aufbau- und Resilienzfazilität eigens vorgesehen, und Reformen machen fast ein Drittel der in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten vorgesehenen Maßnahmen aus. Sie sind von entscheidender Bedeutung, damit günstige Rahmenbedingungen für die Mobilisierung von Investitionen und für größere und breitere Auswirkungen wie grenzüberschreitende Wachstumseffekte geschaffen werden. Noch sind große Beträge aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ungenutzt, sodass die Mitgliedstaaten weitere Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können.

Abbildung 3: Anteil der sechs Politikbereiche (Säulen) an den Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität. 48

Quelle: Dienststellen der Kommission. Die Beträge beziehen sich auf die 22 im Jahr 2021 angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne.

Legende: Die dunkleren Teile der Balken entsprechen primär zugeordneten Maßnahmen, die helleren Teile stehen für Maßnahmen in Politikbereichen, die der Säule sekundär zugeordnet wurden.

Der langfristige EU-Haushalt 2021–2027 und andere Instrumente sehen erhebliche Unterstützung für den Übergang vor. Der Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal 49 sieht vor, dass die Union in den nächsten zehn Jahren mindestens 1 Billion EUR an nachhaltigen Investitionen über den EU-Haushalt und dessen Instrumente mobilisieren wird. Dieser Betrag umfasst sowohl öffentliche als auch private Mittel, die durch die Anwendung der EU-Haushaltsgarantie im Rahmen des Programms „InvestEU“ mobilisiert werden. 30 % des Haushalts für den Zeitraum 2021-2027 werden für den ökologischen Wandel aufgewendet, beispielsweise durch die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik, aber auch durch spezielle Programme wie LIFE, den Mechanismus für einen gerechten Übergang sowie die Innovations- und Modernisierungsfonds. Das Programm „InvestEU“ unterstützt Investitionen in digitale Infrastrukturen, Technologien und Kompetenzen, insbesondere im Rahmen des Politikbereichs „Forschung, Innovation und Digitalisierung“. Zusätzlich wird der digitale Wandel durch verschiedene EU-Fonds unterstützt, vor allem die kohäsionspolitischen Fonds, Horizont Europa, das Programm „Digitales Europa“ und die Fazilität „Connecting Europe“ (Digitales).

5.Schlussfolgerungen

Die globalen Herausforderungen, mit denen Europa konfrontiert ist, bieten eine Gelegenheit, unsere Entschlossenheit und unser Eintreten für den wirtschaftlichen Wandel zu erneuern und die Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern zu verstärken. Der Wandel der EU-Wirtschaft findet in einem Kontext geopolitischer Instabilität und zunehmender globaler Herausforderungen wie der COVID-19-Pandemie, der Invasion der Ukraine, der Klimakrise und eines drastischen Anstiegs der Energiepreise statt. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass wir den ökologischen und den digitalen Wandel in inklusiver Weise stärker vorantreiben und unsere Widerstandsfähigkeit und Krisenvorsorge verbessern müssen. Dem Binnenmarkt – wichtigste Quelle der Widerstandsfähigkeit der Union – kommt eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung dieser Ziele und der Absorption möglicher Schocks zu.

Es besteht ein starker Konsens darüber, was wir erreichen wollen. Dazu bedarf es Investitionen und Reformen in allen Mitgliedstaaten. Erheblich aufzustockende Investitionen sollten mit ehrgeizigen Reformen einhergehen, wenn sie die angestrebten Ergebnisse – sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf weiter gefasste gesellschaftliche Ziele – erreichen sollen. Investitionen und Reformen sind gleichermaßen wichtig und müssen in vollständigem Einklang miteinander stehen und eng auf EU-Ebene koordiniert werden, damit sie einander verstärken, Divergenzen zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden und der Binnenmarkt gestärkt wird.

Öffentliche Entscheidungsträger auf regionaler, nationaler und auf EU-Ebene sollten sich auf die Schaffung eines investitionsfreundlichen Unternehmensumfelds konzentrieren, in dem private Investitionen durch gezielte finanzielle Unterstützung gefördert und öffentliche Investitionen unter gleichzeitiger Wahrung solider öffentlicher Finanzen mobilisiert werden. Da der Großteil der Investitionen vom Privatsektor bestritten wird, ist es wichtig, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass private Finanzmittel wirksam in Wirtschaftstätigkeiten fließen, die die Dekarbonisierung, Digitalisierung und Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften fördern. Öffentliche Investitionen und Reformen leisten einen positiven Beitrag zur Schuldentragfähigkeit, wenn sie von hoher Qualität sind und das Wachstum unterstützen. Erfolgreiche Strategien zum Schuldenabbau sollten sich auf die Haushaltskonsolidierung, die Qualität und die Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen und die Stärkung des Wachstums konzentrieren. Die derzeitige Überarbeitung des europäischen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung bietet die Gelegenheit, die Wirksamkeit der EU-Haushaltsregeln zu verbessern und sicherzustellen, dass sie eine angemessene Rolle bei der Schaffung von Anreizen für Mitgliedstaaten spielen, im Einklang mit unseren gemeinsamen Prioritäten Investitionen zu tätigen und Reformen durchzuführen und dabei gleichzeitig solide öffentliche Finanzen zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, die Kohärenz zwischen der haushaltspolitischen Überwachung und der wirtschaftspolitischen Koordinierung zu gewährleisten und die Investitions- und Reformpolitik in den Mitgliedstaaten sowie die nationalen und die EU-Ziele in Einklang zu bringen.

Um den Wohlstand und das Wohlergehen der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu wahren, muss die Union einen gerechten und inklusiven Übergang zu einer grüneren und digitaleren Zukunft vollziehen und gleichzeitig die sozioökonomische Widerstandskraft in einer unstabilen Welt stärken. Eine größere Wirkung und Investitionen in strategisch wichtigen Bereichen mit starker grenzüberschreitender Komponente, die einen europäischen Mehrwert schaffen, werden vor allem durch koordiniertes und komplementäres Handeln, auch zwischen den nationalen haushaltspolitischen Strategien und dem EU-Haushalt, erzielt. Die ehrgeizigen Ziele, die wir uns gesetzt haben, können nur durch nachhaltige Anstrengungen aller Akteure auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene erreicht werden. Wir brauchen eine langfristige Vision und einen koordinierten Ansatz, um unsere gemeinsamen Ziele zu verwirklichen; dies erfordert gründliche Überlegungen, um gemeinsame konkrete Prioritäten auf Ebene der EU und ihrer Mitgliedstaaten und auf globaler Ebene zu ermitteln. Öffentliche Entscheidungsträger auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten müssen konsequent mit Akteuren aller Sektoren der Privatwirtschaft zusammenarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu stärken.

(1)

     Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität, COM(2021) 801 final.

(2)

   Mitteilung der Kommission: Der europäische Grüne Deal, COM(2019) 640 final. Siehe auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020.

(3)

     Darüber hinaus hat sich die Union zur Klimaneutralität bis 2050 verpflichtet. Siehe Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1). 

(4)

   Mitteilung „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030, COM(2021) 550 final.

(5)

     Beispiele hierfür sind: Mitteilung: EU-Bodenstrategie für 2030, COM(2021) 699 final; Mitteilung: Neue EU-Waldstrategie für 2030, COM(2021) 572 final; Mitteilung: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, COM(2020) 380 final; Mitteilung: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, COM(2020) 98 final; und Mitteilung über EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“, COM(2021) 400 final.

(6)

     Mitteilung: Die EU-Wirtschaft nach COVID-19: Auswirkungen auf die wirtschaftspolitische Steuerung, COM(2021) 662 final, S. 17.

(7)

     Diese Schätzungen umfassen Investitionen in das Stromnetz, Kraftwerke, Industriekesselanlagen und die Produktion und Verteilung neuer Brennstoffe sowie Investitionen in die Gebäudeisolierung, Energiesanierung und verkehrsbezogene Infrastruktur wie Ladestationen oder Tankstellen. Sie schließen jedoch weder Investitionen in die Schienen-, Straßen-, Flughafen- oder Hafeninfrastruktur ein noch künftige Bedarfe zur Anpassung an den Klimawandel, wie etwa Investitionen, die bestehende Vermögenswerte klimaresilienter machen sollen, oder höhere Kosten wegen häufiger auftretender Extremwetterereignisse. Siehe SWD(2020) 98 final, S. 17. Siehe COM(2020) 789 final und SWD(2020) 331 final für Schätzungen der Investitionslücke im Bereich der Verkehrsinfrastruktur.

(8)

     Mitteilung zur neuen EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel, COM(2021) 82 final.

(9)

     Mitteilung: Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade, COM(2021) 118 final.

(10)

     Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“, COM(2021) 574 final.

(11)

     COM(2021) 662 final, S. 17.

(12)

     Die Kommissionsdienststellen überprüfen diese Zahlen.

(13)

     Gemeinsame Mitteilung über die Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade, JOIN(2020) 18 final.

(14)

     Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität, COM(2021) 281 final.

(15)

     Mitteilung „Europäischer Aktionsplan für Demokratie“, COM(2020) 790 final.

(16)

     Verordnung 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 57).

(17)

     Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts (ABl. L 60I vom 2.3.2018, S. 1).

(18)

Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste), COM(2020) 825 final; und Vorschlag für eine Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte), COM(2020) 842 final.

(19)

     Mitteilung über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU, COM(2020) 591 final; Mitteilung: Eine europäische Datenstrategie, COM(2020) 66 final; Mitteilung: Förderung eines europäischen Konzepts für künstliche Intelligenz, COM(2021) 205 final.

(20)

     Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, COM(2021) 762 final.

(21)

     Mitteilung: Eine europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade, COM(2022) 27 final.

(22)

     Mitteilung: Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020, COM(2021) 350 final.

(23)

     Zu diesen Bereichen gehören z. B. pharmazeutische Wirkstoffe und andere gesundheitsbezogene Produkte.

(24)

     SWD: Strategische Abhängigkeiten und Kapazitäten: zweite Phase eingehender Überprüfungen, SWD(2022) 41 final.

(25)

     Im Rahmen des Aktionsplans zu kritischen Rohstoffen intensiviert die Kommission die Arbeit mit den Mitgliedstaaten, um strategische Abhängigkeiten bei der Rohstoffversorgung der EU anzugehen, und zwar durch a) diversifizierte Bezugsquellen außerhalb der Union (z. B. Partnerschaften mit Kanada), b) Recycling, und c) nachhaltige Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen in der EU. Die Kommission untersucht, wie dieser Ansatz auf kritische Rohstoffe für den ökologischen und den digitalen Wandel zugeschnitten werden kann (z. B. kritische Rohstoffe, die für Batterien, Solarpaneele, Halbleiter oder Wasserstoff benötigt werden).

(26)

     Mitteilung „Strategische Vorausschau 2021 – Die Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit der EU“ (COM(2021) 750 final).

(27)

Jährlicher Binnenmarktbericht 2022, SWD(2022) 40 final.

(28)

     Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz), COM(2022) 46 final.

(29)

     Für das Weltraumpaket siehe insbesondere die Gemeinsame Mitteilung „Ein Ansatz der EU für das Weltraumverkehrsmanagement – Ein Beitrag der EU zur Bewältigung einer globalen Herausforderung“, JOIN(2022) 4 final, und den Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027, COM(2022) 57 final. Für das Verteidigungspaket siehe insbesondere die Mitteilung „Beitrag der Kommission zur europäischen Verteidigung“, COM(2022) 60 final. und die Mitteilung „Fahrplan für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung“, COM(2022) 61 final.

(30)

     Mitteilung „Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften“, COM(2020) 94 final.

(31)

     Mitteilung „Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen“, COM(2020) 93 final.

(32)

     Mitteilung „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“, COM(2021) 102 final.

(33)

Bis 2030 sollen mindestens 78 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein, mindestens 60 % aller Erwachsenen sollen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen, und die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 um mindestens 15 Millionen verringert werden.

(34)

     Siehe https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/05/08/the-porto-declaration/ .

(35)

     Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025, COM(2020) 625 final.

(36)

     Mitteilung „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“, COM(2020) 274 final, S. 20.

(37)

     Dazu gehören die kohäsionspolitischen Mittel des ESF+ und des EFRE, Erasmus+, Horizont Europa, das Programm „Digitales Europa“, InvestEU, der Fonds für einen gerechten Übergang, der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und der Modernisierungsfonds.

(38)

     In diesem Zusammenhang bietet der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Mindestlöhne einen Rahmen, mit dem sichergestellt wird, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Union durch angemessene Mindestlöhne geschützt werden, die ihnen – egal, wo sie arbeiten – ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

(39)

     Mitteilung „Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen“, COM(2020) 590 final.

(40)

     Mitteilung „Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft“, COM(2021) 390 final.

(41)

     Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance/eu-taxonomy-sustainable-activities_en .

(42)

     Mitteilung „Eine EU-Strategie für Normung – Globale Normen zur Unterstützung eines resilienten, grünen und digitalen EU-Binnenmarkts festlegen“, COM(2022) 31 final.

(43)

     Mitteilung der Kommission — Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt (ABl. C 528 vom 30.12.2021, S. 10).

(44)

     Die Europäische Investitionsbank hat auch darauf hingewiesen, dass private Investitionen durch Risikoteilungsinstrumente gefördert werden müssen, die die anhaltende makroökonomische Unsicherheit verringern können. Siehe Europäische Investitionsbank, Investment Report 2021/2022: Recovery as a springboard for change, 2022, S. 124.

(45)

     Mitteilung der Kommission — Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (ABl. C 508 vom 16.12.2021, S. 1). 

(46)

     Dieser Betrag setzt sich aus dem langfristigen Haushalt (1211 Bio. EUR) und NextGenerationEU (806,9 Mrd. EUR) zusammen. Der Großteil der Mittel aus NextGenerationEU wird über die Aufbau- und Resilienzfazilität (723,8 Mrd. EUR) ausgegeben, die Unterstützung in Form von Finanzhilfen (338 Mrd. EUR) und Darlehen (385,8 Mrd. EUR) bereitstellt. Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/long-term-eu-budget/2021-2027/whats-new_de .

(47)

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).

(48)

Die sechs Säulen sind in Artikel 3 der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt.

(49)

   Mitteilung „Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal“, COM(2020) 21 final.