EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.2.2022
COM(2022) 66 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
Menschenwürdige Arbeit weltweit für einen globalen gerechten Übergang und eine nachhaltige Erholung
„Weltweite Geschäfte, globaler Handel – all dies ist gut und notwendig.
Aber das kann niemals auf Kosten der Würde und der Freiheit der Menschen gehen … Menschenrechte sind nicht käuflich – für kein Geld der Welt.“
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 15. September 2021
1.Einleitung
Den neuesten Schätzungen
zufolge sind 160 Millionen Kinder auf der Welt Opfer von Kinderarbeit. Das entspricht fast einem Zehntel der Kinder weltweit und ihre Zahl wächst. Nahezu die Hälfte dieser Kinder führen gefährliche Tätigkeiten aus. Gleichzeitig müssen weltweit 25 Millionen Menschen
Zwangsarbeit leisten. Anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass menschenwürdige Arbeit für Hunderte Millionen Menschen weltweit noch immer keine Realität ist, obwohl sich die internationale Gemeinschaft in den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (VN) eindeutig dazu verpflichtet hat.
Parallel dazu verändern globale Megatrends die Arbeitswelt rasant. Die Triebkräfte dahinter sind technologischer Fortschritt, die Umwelt- und Klimakrise, demografischer Wandel und die Globalisierung. Diese Änderungen haben das Potenzial, das Wirtschaftswachstum anzutreiben und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, aber in einigen Fällen können sie auch zu einer Senkung der Arbeitsnormen beitragen.
Die Förderung menschenwürdiger Arbeit rückt im internationalen Kontext stärker in den Mittelpunkt, insbesondere durch die Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der VN
und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), aber auch innerhalb der G7- und G20-Staatengruppe
. In internationalen Verpflichtungen und Leitlinien
zeichnet sich die wachsende Besorgnis ab, dass die Globalisierung nicht immer auf nachhaltige Weise erfolgt, und die Rolle der Unternehmen in diesem Zusammenhang wird behandelt.
Die EU ist entschlossen, die globale Agenda für menschenwürdige Arbeit mitzugestalten und eine am Menschen orientierte Zukunft der Arbeit zu fördern. Die EU ist bestrebt, sich im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der VN nicht nur in Europa, sondern weltweit für menschenwürdige Arbeit einzusetzen. Innerhalb der EU wird der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte
, der beim Gipfel von Porto im Mai 2021 begrüßt wurde, zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen.
Als verantwortungsbewusster globaler Akteur, der die universellen Werte der Menschenrechte unterstützt, sowie als bedeutende Wirtschaftsmacht setzt sich die EU nachdrücklich für die Aufrechterhaltung und Aktualisierung der multilateralen regelbasierten Weltordnung ein, einschließlich internationaler Arbeitsnormen. Das steht im Einklang mit dem Konzept der offenen strategischen Autonomie und kommt in der „Global Gateway“-Strategie zum Ausdruck.
Die Wirtschaft der EU ist über globale Lieferketten mit Hunderten Millionen Arbeitskräften auf der ganzen Welt verbunden, und die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verlangen zunehmend Waren, die nachhaltig und fair sind und unter Wahrung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Wie die Debatten bei der Konferenz zur Zukunft Europas gezeigt haben, erwarten die europäischen Bürgerinnen und Bürger ein Tätigwerden seitens der EU, und die Kommission nimmt diese Verantwortung ernst. Es liegt auch im Interesse der Arbeitskräfte und Unternehmen in der EU sowie verantwortungsbewusster öffentlicher und privater Akteure in der ganzen Welt, die Achtung menschenwürdiger Arbeit weltweit zu stärken und einen Wettlauf nach unten aufgrund eines Modells zu verhindern, bei dem Investitionen durch die Senkung von Arbeitsschutznormen angelockt werden.
Die Pandemie hat die Ungleichheiten auf dem Einkommens- und Arbeitsmarkt verschärft und Frauen sowie gefährdete und benachteiligte Gruppen wie Jugendliche und Kinder, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Wanderarbeitnehmer und Arbeitskräfte in der informellen Wirtschaft unverhältnismäßig stark getroffen. Die Pandemie hat die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Ausübung grundlegender Arbeitnehmerrechte beeinträchtigt und die Dringlichkeit der Förderung menschenwürdiger Arbeit auch in globalen Lieferketten deutlich gemacht.
Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten unter gesundheits- und lebensbedrohlichen Bedingungen und sind betroffen von Hungerlöhnen, überlangen Arbeitszeiten, Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, und fehlender Vereinigungsfreiheit. Besonders gefährdet sind Menschen, die in arbeitsintensiven Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Textilindustrie tätig sind. Schlechte Lebens- und Arbeitsbedingungen hängen mit verschiedenen Faktoren zusammen, z. B. dem Stand der wirtschaftlichen Entwicklung, mangelhaften Arbeits- und Sozialschutzgesetzen
, schwacher Rechtsdurchsetzung, ineffizienter öffentlicher Verwaltung und unverantwortlichen Geschäftspraktiken.
Die Aussicht auf eine ungleichmäßige globale Erholung birgt die Gefahr, dass sich die schlechten Bedingungen noch weiter verschärfen und tiefer verfestigen. Im Zuge der Bemühungen von Ländern um einen besseren Wiederaufbau und die Umsetzung des Übergangs zu sauberer Energie und der Dekarbonisierung der Wirtschaft sind neue Verteilungseffekte zu erwarten, insbesondere in bestimmten Regionen, Sektoren und/oder sozialen Gruppen, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind. Es werden neue Arbeitsplätze entstehen, während einige Arbeitsplätze ersetzt und andere neu definiert werden. Für alle Länder ist es von entscheidender Bedeutung, diese Veränderungen zu antizipieren und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend weiterzubilden und umzuschulen. Die Umstrukturierung der Weltwirtschaft und der Arbeitsmärkte infolge des Klimawandels und anderer globaler Megatrends muss sozialverträglich und gerecht erfolgen, was ein ausgeprägtes politisches Engagement und entschlossene Maßnahmen auf der Grundlage eines am Menschen orientierten Ansatzes erfordert.
In dieser Mitteilung wird dargelegt, wie die Europäische Union auf diese Herausforderungen reagieren wird, indem sie die Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit in den Mittelpunkt eines gerechten Übergangs und einer inklusiven, nachhaltigen und resilienten Erholung von der Pandemie stellt.
Dieser Ansatz steht mit dem globalen Handlungsappell der IAO im Einklang.
2.Ein umfassender Ansatz für die Förderung der menschenwürdigen Arbeit weltweit
Der EU-Ansatz stimmt mit dem universellen Konzept der menschenwürdigen Arbeit überein, das von der IAO entwickelt wurde und sich in den Zielen für nachhaltige Entwicklung der VN widerspiegelt. Es besteht aus vier unteilbaren und sich gegenseitig verstärkenden Zielen: produktive Beschäftigung, Normen und Rechte bei der Arbeit, Sozialschutz und sozialer Dialog.
Die Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung werden in diesen Zielen als übergreifende Themen berücksichtigt.
Die EU verfolgt einen umfassenden Ansatz, der auf eine wirksame Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle abzielt und speziell auf gefährdete und benachteiligte Gruppen wie Kinder und Jugendliche, ältere Arbeitskräfte, Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten und Arbeitskräfte in der informellen Wirtschaft ausgerichtet ist. Außerdem soll die Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden, u. a. durch die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau, die Erhöhung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt in allen Sektoren und auf allen Ebenen und durch gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit. Das Hauptaugenmerk dieses umfassenden Ansatzes liegt auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den nationalen Märkten in Drittländern und in globalen Lieferketten. Es werden alle einschlägigen Interessenträger einbezogen: Regierungen, Sozialpartner, Zivilgesellschaft, Wirtschaftsakteure und Verbraucherinnen und Verbraucher. Der umfassende Charakter der EU-Maßnahmen kommt in verschiedenen EU-Initiativen auf diesem Gebiet zum Ausdruck, u. a. dem Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, der zusammen mit dieser Mitteilung angenommen wird, und der laufenden Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung in der EU-Handelspolitik.
Besonderes Augenmerk auf die Abschaffung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Die VN haben das Jahr 2021 zum Internationalen Jahr für die Abschaffung der Kinderarbeit erklärt, um die internationale Gemeinschaft anzuregen, ihre Anstrengungen in Bezug auf die Abschaffung der Kinderarbeit bis 2025 zu verstärken. Nach einem Rückgang der Kinderarbeit zwischen 2000 und 2016 ist die absolute Zahl der von Kinderarbeit betroffenen Kinder zwischen 2016 und 2020 um 8,4 Millionen gestiegen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Schocks und Schulschließungen laufen bis Ende 2022 weitere 9 Millionen Kinder Gefahr, in die Kinderarbeit gedrängt zu werden, während Kinder, die bereits Opfer von Kinderarbeit sind, möglicherweise längere Arbeitszeiten leisten oder unter schlechteren Bedingungen arbeiten. Bei unzureichendem Sozialschutz könnte diese Zahl auf 46 Millionen zusätzliche Opfer von Kinderarbeit ansteigen.
Im Einklang mit der Nulltoleranzpolitik der Kommission in Bezug auf Kinderarbeit hat die Abschaffung der Kinderarbeit im Rahmen ihres umfassenden Ansatzes zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit hohe Priorität. Dieses Ziel muss bei den Überlegungen in allen relevanten Politikbereichen im Vordergrund stehen. Die EU-Maßnahmen in diesem Bereich umfassen die Unterstützung und Durchsetzung wirksamer Rechtsvorschriften gegen Kinderarbeit, die Förderung von Sozialfürsorgeprogrammen für arme Haushalte, die dem Risiko von Kinderarbeit ausgesetzt sind, die Verbesserung des Zugangs zur Bildung, auch in Konflikt- oder Krisensituationen und für Kinder, die sowohl innerhalb eines Landes als auch über Staatsgrenzen hinweg auf der Flucht sind und die Bereitstellung von Schutzdiensten für diese Kinder. Nach der umfassenden EU-Kinderrechtsstrategie
ist die Kommission verpflichtet, auf Lieferketten der EU hinzuwirken, die frei von Kinderarbeit sind, und technische Hilfe zur Stärkung der Arbeitsaufsichtssysteme zu leisten.
Die Abschaffung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit kann nur erreicht werden, wenn andere Ziele im Zusammenhang mit menschenwürdiger Arbeit, wie nachhaltiges unternehmerisches Handeln, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen und Sozialschutz, gefördert werden. Dies untermauert die Wirksamkeit eines umfassenden Ansatzes zur Förderung von menschenwürdiger Arbeit weltweit.
3.Wie fördert die EU menschenwürdige Arbeit weltweit?
3.1 EU-Maßnahmen und -Initiativen über die Grenzen der EU hinaus
Interne EU-Maßnahmen wirken sich auch auf das Wohlergehen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der ganzen Welt aus. Im Einklang mit der Verpflichtung der EU, menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten zu fördern
, legt die EU wegweisende Standards in Bezug auf die Verantwortung und Transparenz von Unternehmen fest; diese bestimmen den Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen, nachhaltige Produktion und nachhaltigen Konsum und stärken den öffentlichen Sektor in seiner Vorbildfunktion bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals
, in dem betont wird, dass Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt und Soziales Hand in Hand gehen muss, um weltweit einen sozial gerechten Übergang zu gewährleisten. Die EU-Initiativen zur Förderung menschenwürdiger Arbeit sind sowohl allgemein als auch sektorspezifisch ausgerichtet. Darüber hinaus hat die EU eine Reihe gezielter Initiativen zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit in die Wege geleitet.
3.1.1 Initiativen zur Förderung menschenwürdiger Arbeit
Mehrere EU-Maßnahmen und -Strategien hängen mit der Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit zusammen, auch in Bezug auf globale Lieferketten.
Im Rahmen dieser Maßnahmen und Strategien wird eine Reihe von Instrumenten eingesetzt, darunter Sorgfaltspflichten für Unternehmen, Offenlegungsstandards im Sozialbereich sowie Transparenz- und Informationsbestimmungen für die Nachhaltigkeit von Produkten, die es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, fundiertere Entscheidungen zu treffen.
In ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen legt die Europäische Kommission Sorgfaltspflichten für große Unternehmen ab einem bestimmten Schwellenwert und für bestimmte andere Unternehmen in besonders sensiblen Sektoren fest, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, und die Umwelt entlang der globalen Lieferketten zu ermitteln, zu verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen, und zwar in Übereinstimmung mit internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte und der Arbeitnehmerrechte. Mit dem Vorschlag wird ein horizontaler Rahmen geschaffen werden, der sicherstellen soll, dass im Binnenmarkt tätige Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und ihrer Wertschöpfungsketten zur Achtung der Menschenrechte und zum Umweltschutz beitragen, indem sie negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt abmildern und über eine angemessene Unternehmensführung, Managementsysteme und Maßnahmen verfügen. Der Vorschlag sieht auch einen wirksamen Durchsetzungsmechanismus durch eine Kombination von Verwaltungssanktionen und zivilrechtlicher Haftung vor.
Die EU ergreift verschiedene politische Maßnahmen im Bereich nachhaltiges Finanzwesen, um private Investitionsströme auf wirtschaftliche Aktivitäten umzulenken, die sowohl unter ökologischen als auch unter sozialen Gesichtspunkten nachhaltig sind.
Europa verfügt über eines der weltweit größten Volumina an nachhaltigen Vermögensanlagen (rund 10 Bio. EUR im Jahr 2020
), was nachhaltige Finanzierungen zu einem wirkungsvollen Instrument zur Förderung von Arbeitnehmerrechten entlang der Lieferketten macht. Wie in der Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft vom 6. Juli 2021 dargelegt, wird die Kommission u. a. die Offenlegungsstandards in den Bereichen Soziales und Beschäftigung und die Achtung der Menschenrechte im Finanzsektor überprüfen. Ferner wird die Kommission einen Bericht über die potenzielle Ausweitung der Taxonomie-Verordnung auf Nachhaltigkeitsziele, u. a. im Sozialbereich, veröffentlichen.
Der Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft kann Möglichkeiten zur Verringerung von Umweltverschmutzung und Abfällen sowie Anreize für Produktinnovationen bieten und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur nachhaltigen menschlichen Entwicklung leisten, unter anderem durch die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze.
Anknüpfend an den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
wird die Kommission umwelt- und sozialorientierte Maßnahmen entlang der Lieferketten von Produkten und Dienstleistungen vorantreiben.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen bessere und verlässlichere Informationen über die Nachhaltigkeit von Waren und Dienstleistungen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Kommission wird in den kommenden Initiativen zur EU-Verbraucherpolitik menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten fördern.
Unter Horizont 2020 unterstützte die Kommission Forschung im Bereich der menschenwürdigen Arbeit, unter anderem zur Rolle nachhaltiger Marktakteure für einen verantwortungsvollen Handel.
Im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der VN wird die Kommission die Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit im Zuge des europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ verstärken (2021-2027).
Im Rahmen ihrer Instrumente für Entwicklung und Zusammenarbeit hat die EU die Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in den Partnerländern unterstützt, u. a. über die Fazilität für technische Hilfe Socieux+, die seit 2013 Fachwissen im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz bereitstellt.
3.1.2 Förderung menschenwürdiger Arbeit in spezifischen Sektoren
Durch die Initiativen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“
wird sich die Kommission u. a. für menschenwürdige Arbeit in den globalen Lebensmittelketten einsetzen, darunter auch für sichere und faire Arbeitsbedingungen und Rechte. Anliegen wie der soziale Schutz der Beschäftigten, Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse sowie Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit werden beim Aufbau fairer, starker und nachhaltiger Lebensmittelsysteme eine wichtige Rolle spielen.
Die Rohstoffinitiative
und der Aktionsplan für kritische Rohstoffe
zielen auf eine gerechtere und nachhaltigere Versorgung mit Rohstoffen aus globalen Märkten ab. Sie fördern verantwortungsvolle Bergbaupraktiken für kritische Rohstoffe, da eine hohe Angebotskonzentration in Ländern mit niedrigen Standards der Regierungsführung ökologische und soziale Probleme verschärfen kann. In diesem Zusammenhang unterstützt die Kommission im Rahmen ihrer Kooperationsprogramme die nachhaltige Erschließung von Bodenschätzen in ihren Partnerländern. Die Kommission unterstützt die Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/821
, in der Sorgfaltspflichten für Unionseinführer bestimmter Metalle und Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festgelegt sind, durch Leitfäden und Begleitmaßnahmen. Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien
sieht vor, dass Wirtschaftsakteure den Verpflichtungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten nachkommen müssen.
In den letzten Jahren hat die EU eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet und unterstützt, um menschenwürdige Arbeit im Bekleidungssektor zu fördern und Schwachstellen zu beseitigen und so die Lieferketten nachhaltiger zu gestalten. So hat die EU beispielsweise das Programm „Better Work“ zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie und den Vision Zero Fund
zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in der Bekleidungsindustrie unterstützt. Die EU unterstützt auch Maßnahmen, die auf ein besseres Verständnis und eine Sensibilisierung für das Thema abzielen, um die Arbeitsbedingungen im Bekleidungssektor durch eine verantwortungsvolle Produktion und einen verantwortungsvollen Konsum zu verbessern.
Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bereitet die Kommission eine Strategie für nachhaltige Textilien vor, die sich auf eine nachhaltige Erholung von der COVID-19-Krise
und auf die Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen des Sektors konzentriert. In diesem Zusammenhang wird die EU die aktuellen Herausforderungen in der Wertschöpfungskette für Textilien berücksichtigen, einschließlich der Notwendigkeit, die Menschenrechte, darunter die Arbeitnehmerrechte, zu schützen und die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in den Lieferketten des Textilsektors zu fördern. Diese Bemühungen werden in erster Linie durch den Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen gestützt.
Die EU wird sich bemühen, in allen EU-Luftverkehrsabkommen Zusagen für ein hohes Arbeitsschutzniveau im Luftverkehrssektor im Einklang mit den internationalen Arbeitsnormen zu erwirken.
Die EU wird arbeitsrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in alle bilateralen und multilateralen Abkommen der EU für den internationalen Straßenverkehr und in ihre Assoziierungsabkommen mit Drittländern aufnehmen. Außerdem wird sie das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) überprüfen, um die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU einzubeziehen, und das multilaterale Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen an die Sozialvorschriften der EU für den Straßenverkehr anpassen.
Alle EU-Mitgliedstaaten haben das internationale Seearbeitsübereinkommen ratifiziert, mit dem die Arbeitsbedingungen im Seeverkehr geregelt werden. Die EU wird weiterhin auf die Durchsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens in Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der IAO hinarbeiten und vorschlagen, Verpflichtungen im Zusammenhang mit der wirksamen Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens in seeverkehrsbezogene EU-Abkommen mit Drittländern aufzunehmen.
Im Rahmen ihrer Agenda zur internationalen Meerespolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik fördert die EU im Einklang mit den Zielen der IAO, der IMO und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO) und in Zusammenarbeit mit den Partnerländern menschenwürdige Arbeit in der Fischerei. Die EU wird sich weiterhin für die Ratifizierung und wirksame Umsetzung des IAO-Übereinkommens C 188 über die Arbeit im Fischereisektor und anderer einschlägiger internationaler Normen
einsetzen. Zu diesem Zweck nutzt sie die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei, insbesondere durch die Umsetzung eines kohärenten Pakets von Sozialvorschriften, und gegebenenfalls die regionalen Fischereiorganisationen. Im Bereich der Fischerei werden die Kommission und der Hohe Vertreter in bilateralen Gesprächen sowie in regionalen und internationalen Foren Zwangsarbeit und andere Formen der Beschäftigung, mit denen Menschenrechte verletzt werden, zur Sprache bringen, darunter auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei aufgedeckte Fälle.
Mit ihrem Aktionsplan für die Sozialwirtschaft wird die Kommission die Sozialwirtschaft auf internationaler Ebene weiter vorantreiben, zum Beispiel durch das Instrument für Heranführungshilfe, das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit und durch die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Sozialunternehmer in den westlichen Balkanstaaten, der Östlichen Partnerschaft und der südlichen Nachbarschaft. Außerdem besteht Raum für den Ausbau des Dialogs und der Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Partnern im Bereich der Sozialwirtschaft.
3.1.3 Verstärkte Bemühungen für die Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit
Die Achtung der Menschenwürde sowie die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte sind im Vertrag fest verankert. Darüber hinaus sind Sklaverei und Zwangsarbeit nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich verboten. Um diesen Bestimmungen Wirksamkeit zu verleihen, mobilisiert die Kommission alle verfügbaren horizontalen und sektorspezifischen Initiativen zur Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit und arbeitet dabei mit den Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit Privatunternehmen und anderen Interessenträgern zusammen.
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben die grundlegenden Übereinkommen der IAO über Zwangs- und Kinderarbeit ratifiziert. Sie sind daher rechtlich verpflichtet, Zwangsarbeit zu verhindern und zu beseitigen und den Normenüberwachungsgremien der IAO regelmäßig Bericht zu erstatten. Verweise auf die einschlägigen IAO-Übereinkommen sind auch in zahlreichen von der Union geschlossenen Freihandelsabkommen enthalten. Im Rahmen der Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem kann die EU einseitige Handelspräferenzen unter der Bedingung gewähren, dass die begünstigten Länder die internationalen Arbeitsnormen einhalten, auch was die Abschaffung der Kinder- und Zwangsarbeit betrifft.
Nach der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Menschenhandel, einschließlich des Menschenhandels zum Zwecke der Zwangsarbeit, unter Strafe gestellt wird. In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert, die Kriminalisierung der wissentlichen Nutzung von Diensten ausgebeuteter Opfer in Erwägung zu ziehen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Mitgliedstaaten, was zu einer vielgestaltigen Rechtslandschaft in der EU geführt hat. In Anbetracht der weiten Verbreitung des Menschenhandels in der Union und der Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsrahmen prüft die Kommission die Möglichkeit von EU-Mindestvorschriften, mit denen die Nutzung von Diensten von Opfern des Menschenhandels unter Strafe gestellt wird. Gleichzeitig führt die Kommission in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Sensibilisierungskampagnen durch, um diese Praktiken aufzudecken und zu verhindern.
Die sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Zwangs- und Kinderarbeit. Da das öffentliche Auftragswesen rund 14 % des BIP der EU ausmacht (ca. 2 Bio. EUR jährlich), kann es für Unternehmen starke Anreize zur Einführung sozial verantwortlicher Managementpraktiken bieten. Nach den Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Auftragnehmer und Lieferanten die Verpflichtungen aus den IAO-Übereinkommen, auch im Bereich der Zwangsarbeit und der Kinderarbeit, tatsächlich einhalten. Um das Bewusstsein der öffentlichen Auftraggeber für die potenziellen Vorteile einer sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge zu schärfen, hat die Kommission vor Kurzem ihren Leitfaden „Sozialorientierte Beschaffung“ aktualisiert.
Der Kampf gegen Zwangsarbeit kann nicht von den Behörden allein ausgetragen werden. Auch private Unternehmen nehmen eine wichtige Rolle ein. Deshalb fördert die Kommission im Rahmen der neuen EU-Handelspolitik die Sorgfaltspflicht im Einklang mit internationalen Leitlinien und Grundsätzen, um sicherzustellen, dass Zwangsarbeit keinen Platz in den Wertschöpfungsketten von EU-Unternehmen findet. In diesem Zusammenhang haben die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst im Juli 2021 einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen in der EU dabei helfen soll, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem Risiko von Zwangsarbeit in ihren Geschäftstätigkeiten und Lieferketten zu begegnen, und so eine Brücke zu den Rechtsvorschriften über verbindliche horizontale Sorgfaltspflichten zu schlagen. In ihrem Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
hat die Kommission auch detaillierte Berichtspflichten in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, u. a. in Bezug auf die Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit, einschließlich in globalen Lieferketten, dargelegt.
Die Kommission fördert außerdem in den am stärksten gefährdeten Sektoren von der Industrie gesteuerte Strategien. Im Rahmen des Projekts „Clear Cotton“ beispielsweise wird ein integrierter Ansatz zur Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit in der Baumwoll-, Textil- und Bekleidungslieferkette verfolgt. Die Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit nimmt auch in der Rohstoffinitiative und dem Aktionsplan für kritische Rohstoffe einen wichtigen Platz ein.
Trotz dieser wichtigen legislativen Schritte sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Zwangsarbeit wirksam zu bekämpfen. Deshalb hat Kommissionspräsidentin von der Leyen eine Initiative angekündigt, in deren Rahmen ein Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem Binnenmarkt eingeführt wird. Zu diesem Zweck bereitet die Kommission eine neue Gesetzgebungsinitiative vor, mit der das Inverkehrbringen von Produkten, die in Zwangsarbeit, einschließlich Kinderzwangsarbeit, hergestellt wurden, in der EU wirksam verboten werden soll. Die Initiative wird sowohl einheimische als auch eingeführte Produkte abdecken und sieht ein Verbot in Verbindung mit einem robusten, risikobasierten Durchsetzungsrahmen vor. Das neue Instrument wird auf internationalen Standards aufbauen und bestehende horizontale und sektorale EU-Initiativen ergänzen, insbesondere die Sorgfalts- und Transparenzpflichten.
Die Bekämpfung der Kinderarbeit erfordert zusätzliche Maßnahmen. Die Ursachen für Kinderarbeit sind sehr komplex und reichen von wirtschaftlicher Not über mangelnde Bildungsmöglichkeiten bis hin zu den Vorstellungen der Bevölkerung und den örtlichen Gepflogenheiten in Bezug auf die Rolle der Kinder in der Gesellschaft. Folglich erfordert die Beseitigung der Kinderarbeit einen ganzheitlichen Ansatz für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, einschließlich breit angelegter Maßnahmen und angemessen finanzierter Initiativen zur Förderung einer hochwertigen Bildung, eines angemessenen Einkommens und der Gewährleistung eines sozialen Schutzes für alle. Im Einklang mit der EU-Kinderrechtsstrategie unterstützt die Kommission Regierungen, lokale Akteure und Unternehmen, insbesondere in den am stärksten betroffenen Ländern.
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Wichtigste Instrumente:
-Förderung der Erfüllung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz, auch durch Rechtsvorschriften, um sicherzustellen, dass tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, und die Umwelt entlang der globalen Lieferketten ermittelt, verhindert, abgemildert und verantwortet werden,
-Verbot des Inverkehrbringens von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Markt,
-Stärkung der Offenlegung von Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte durch die Unternehmen, einschließlich über menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten, um nachhaltige Investitionen zu begünstigen und die Transparenz für andere Interessengruppen zu verbessern,
-Bereitstellung von Leitlinien und strenge Rechtsvorschriften für ein sozial nachhaltiges öffentliches Auftragswesen und die Einführung nachhaltiger Produkte als Norm zur Förderung eines fairen Konsums,
-Einsatz sektorbezogener politischer EU-Maßnahmen, darunter in den Bereichen Lebensmittel, Mineralien, Textilien, Fischerei und Verkehr, einschließlich des Seeverkehrs, um die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen sowie die Ratifizierung und Umsetzung internationaler Arbeitsübereinkommen zu fördern.
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3.2 Bilaterale und regionale Beziehungen der EU
Die EU erwartet im Rahmen ihrer Handelspolitik die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen durch ihre Handelspartner. Handels- und Investitionsabkommen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da sie Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Arbeitsnormen und zur Förderung menschenwürdiger Arbeit durch nationale Gesetze und Verfahren enthalten, einschließlich wirksamer Arbeitsaufsicht. Diese Bestimmungen haben beispielsweise Südkorea dazu veranlasst, im April 2021 drei grundlegende IAO-Übereinkommen zu ratifizieren.
Darüber hinaus hat die Kommission im Jahr 2020 den ersten Leitenden Handelsbeauftragten ernannt, um sicherzustellen, dass ihre Handelspartner ihren Verpflichtungen nachkommen, auch in Bezug auf die Kapitel über nachhaltige Entwicklung. Außerdem hat sie eine
zentrale Anlaufstelle
eingerichtet, bei der EU-Unternehmen, Handelsorganisationen oder Nichtregierungsorganisationen Beschwerden einreichen können.
Die EU wird die laufende Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung nutzen, um die Umsetzung und Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Freihandelsabkommen zu bewerten. Dazu gehören der Umfang der Verpflichtungen, die Überwachungsmechanismen, die Möglichkeit von Sanktionen bei Nichteinhaltung, die Klausel über das „wesentliche Element“, der institutionelle Aufbau, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und die erforderlichen Ressourcen.
In dem Vorschlag für eine neue EU-Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS-Verordnung) für den Zeitraum 2024-2034
hat die Kommission ihre Unterstützung für die Förderung internationaler Arbeitsnormen in den APS-begünstigten Ländern verstärkt, indem sie zwei neue Übereinkommen über Arbeitnehmerrechte
hinzugefügt und die Ausfuhr von Waren, die durch international verbotene Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu einem Grund für die mögliche Rücknahme von Handelspräferenzen gemacht hat.
Ein zentrales Ziel der internationalen Partnerschaftspolitik der EU ist die Förderung menschenwürdiger Arbeit, einschließlich des Sozialschutzes; das steht im Einklang mit dem starken Engagement der EU für die vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der VN und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung, das auch im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik 2017 zum Ausdruck kommt. Soziale Inklusion und menschenwürdige Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Abschaffung von Kinderarbeit ist eine der Prioritäten bei der Programmplanung für den Zeitraum 2021-2027 im Rahmen des neuen Instruments „NDICI/Europa in der Welt“
, die auf nationaler, regionaler und globaler Ebene festgelegt werden müssen. Insbesondere das Programm für Menschenrechte und Demokratie des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ sowie andere thematische und geografische Programme sehen gezielte Maßnahmen zur Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle vor, darunter auch für die Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit, vor allem auf Länder- und Regionalebene. Im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ werden Maßnahmen wie die Förderung des sozialen Dialogs und die Hilfestellung für Partnerländer bei der Ratifizierung und wirksamen Umsetzung der aktuellen IAO-Übereinkommen unterstützt, insbesondere der grundlegenden Übereinkommen und der Übereinkommen im Bereich Regierungsführung. Aufbauend auf dem Europäischen Konsens werden die Maßnahmen die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor bei der Umsetzung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns in globalen Lieferketten umfassen und Regierungen und Unternehmen in den Partnerländern bei der Einführung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns durch entsprechende Begleitmaßnahmen unterstützen. Das Instrument bietet auch die Möglichkeit, in den Partnerländern mit allen relevanten Interessenträgern an der Formalisierung der Wirtschaft und dem Abbau des informellen Sektors mitzuwirken und bewährte Verfahren und Ansätze mit den Partnerländern im Wege technischer Hilfe auszutauschen. Da viele der am stärksten gefährdeten Personen weiterhin in der informellen Wirtschaft beschäftigt sein werden, wird im Rahmen der Entwicklungspolitik zudem sichergestellt, dass Maßnahmen zur Förderung menschenwürdiger Arbeit auch auf die informelle Wirtschaft ausgedehnt werden. Gegebenenfalls werden Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen für Entwicklungsfinanzierung in Form von „Team Europe“-Initiativen durchgeführt.
Die Europäische Union unterstützt auch Maßnahmen zum Schutz von Kindern in humanitären Krisensituationen, einschließlich der Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Zu den Aktivitäten auf diesem Gebiet gehören Gewaltprävention und -bekämpfung, Suche nach Familienangehörigen und Familienzusammenführung, Prävention, Freilassung und Wiedereingliederung von Kindern, die Streitkräften oder bewaffneten Gruppen angeschlossen sind. Es werden erhebliche Investitionen getätigt, um den Zugang zu hochwertiger Bildung für Kinder, die von Krisen und humanitären Notlagen betroffen sind, wiederherzustellen und zu erhalten.
Im Einklang mit der EU-Erweiterungspolitik wird von den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern erwartet, dass sie sich vor dem Beitritt zur EU vollständig an den Besitzstand und die Standards der EU in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik anpassen. Die EU fördert weiterhin die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in den westlichen Balkanstaaten, indem sie die Leistungen der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer bei der Einbeziehung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte im Rahmen des Wirtschaftsreformprogramms erörtert und unsere Partner bei der Verbesserung ihrer Datenverfügbarkeit und Datenerhebung im Einklang mit dem sozialpolitischen Scoreboard unterstützt. Darüber hinaus bietet die EU im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe finanzielle Unterstützung für die Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und die wirksame Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Vorschriften und Normen in der gesamten Region.
Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik unterstützt die EU politische und wirtschaftliche Reformen in den südlichen
und östlichen
Nachbarländern der EU, einschließlich der Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen. Die EU wird im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik bewährte Verfahren im Bereich der Menschenrechte und der grundlegenden Arbeitsnormen zwischen der EU und den südlichen Partnern auf bilateraler und regionaler Ebene sowie im Rahmen des sektoralen politischen Dialogs über Beschäftigung und Arbeit im Kontext der Union für den Mittelmeerraum austauschen.
Durch finanzielle Unterstützung und andere Leitinitiativen wird die EU den Partnern in der südlichen Nachbarschaft helfen, Wirtschaftsreformen (auch in den Bereichen Handel und Investitionen) zu konzipieren und durchzuführen, die zu menschenwürdiger Beschäftigung, insbesondere für Frauen und junge Menschen, führen, und einen gut funktionierenden sozialen Dialog auf allen Ebenen unterstützen.
In den Ländern der Östlichen Partnerschaft wird die Politikunterstützung für menschenwürdige Arbeit in Form von Investitionen in die Menschen und die Entwicklung des Humankapitals eine der obersten Prioritäten bleiben.
Die EU wird auch das Fachwissen des öffentlichen Sektors mobilisieren, um bewährte Verfahren und Ansätze mit den Partnerländern auszutauschen, z. B. durch das Instrument für Informationsaustausch und technische Unterstützung (TAIEX) und Twinning-Instrumente, die Verwaltungsbeamte in den Zielländern mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den EU-Mitgliedstaaten zusammenbringen.
Die Förderung der Achtung der Arbeitnehmerrechte in Drittländern ist ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechtspolitik der EU. Aufbauend auf den verschiedenen Instrumenten in diesem Bereich wird die EU erforderlichenfalls dafür sorgen, dass Fragen der Arbeitnehmerrechte in den Menschenrechtsdialogen mit Drittländern, in denen es zu Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte kommt, und im weiteren Austausch über Menschenrechte mit Drittländern, einschließlich der vom EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte geleiteten Gespräche, thematisiert werden.
Die EU wird auch die wirksame Umsetzung der Arbeitsrechtsaspekte der länderspezifischen Strategien für Menschenrechte und Demokratie 2021-2024 und des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024
sicherstellen. Dazu gehören der geplante umfassende EU-Rahmen für die Umsetzung der Leitprinzipien der VN für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne.
Die EU wird menschenwürdige Arbeit im Rahmen von Finanzierungsmaßnahmen weiter fördern, beispielsweise bei der Durchführung von Finanzierungen (Mischfinanzierung und Garantien) oder indem sie sicherstellt, dass bei der Bewertung der Einhaltung der Menschenrechte als Voraussetzung für die Gewährung von Makrofinanzhilfen die Arbeitnehmerrechte berücksichtigt werden. Künftige Makrofinanzhilfeprogramme werden sich, soweit erforderlich, auf menschenwürdige Arbeit erstrecken, und die entsprechenden Bedingungen werden von den Kommissionsdienststellen und dem Europäischen Auswärtigen Dienst gemeinsam festgelegt werden.
Die Kommission wird mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf eine regelmäßige Aktualisierung ihrer Umwelt- und Sozialpolitik hinwirken, um sie an die EU- und internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln in der Lieferkette, einschließlich der Leitprinzipien der VN für Wirtschaft und Menschenrechte, anzugleichen. Darüber hinaus wird sich die EU dafür einsetzen, dass die Arbeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an der Durchführung der von der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanzierten Vorhaben beteiligt sind, mit den Umwelt- und Sozialstandards der EIB im Einklang stehen.
Ferner bieten weitere bilaterale und regionale Abkommen, wie die strategischen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU sowie Dialoge auf verschiedenen Ebenen mit Drittländern, die Möglichkeit, das Fachwissen aus der EU im Bereich der Arbeit weiterzugeben. Die EU wird die Einbeziehung des Themas menschenwürdige Arbeit, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, in alle einschlägigen künftigen oder aktualisierten bilateralen und regionalen Abkommen und Dialoge auf verschiedenen Ebenen fördern, einschließlich strategischer Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und aller Ausschüsse, die einschlägige bilaterale und regionale Abkommen durchführen, wie Gemeinsame Kommissionen und thematische Unterausschüsse. Dazu gehören zum Beispiel Gipfeltreffen, Ministertreffen und Treffen hoher Beamter in Foren wie dem Asien-Europa-Treffen (ASEM).
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Wichtigste Instrumente:
-Förderung internationaler Arbeitsnormen in Freihandelsabkommen und einseitigen Handelspräferenzen,
-Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit für alle als eine der wichtigsten Prioritäten der EU-Entwicklungspolitik und weitere Finanzierungsmaßnahmen zur Förderung menschenwürdiger Arbeit, auch im Rahmen der „Team Europe“-Initiativen,
-Förderung der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte im Rahmen der EU-Erweiterungspolitik und der Wirtschaftsreformprogramme sowie Unterstützung von Reformen, mit denen menschenwürdige Arbeit in den europäischen Nachbarschafts- und Erweiterungsländern gewährleistet wird,
-Förderung der Achtung der Arbeitnehmerrechte in Drittländern als wesentlicher Bestandteil der Menschenrechtspolitik der EU,
-Einbeziehung der Förderung von menschenwürdiger Arbeit und Arbeitnehmerrechten in alle einschlägigen künftigen oder aktualisierten bilateralen und regionalen Abkommen und Dialoge.
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3.3 Die EU in internationalen und multilateralen Foren
Die EU unterstützt die Umsetzung von Instrumenten der VN für menschenwürdige Arbeit. Außerdem setzt sie sich für die Erörterung des Themas in den VN-Gremien ein, insbesondere im Zusammenhang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der VN. Die EU hat ihr Engagement in den VN-Menschenrechtsgremien und mit Partnerländern verstärkt, um die weltweite Umsetzung der Leitprinzipien der VN für Wirtschaft und Menschenrechte aktiv zu fördern. In diesem Zusammenhang unterstützt die EU gebührend die Bemühungen der VN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte und beteiligt sich konstruktiv an den VN-Diskussionen über ein rechtsverbindliches Instrument für Wirtschaft und Menschenrechte. Ein solches Instrument könnte dazu beitragen, den Schutz von Opfern von Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch im Bereich der Wirtschaft wirksam zu verbessern und weltweit gerechtere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die EU wird ihre Anstrengungen zur Förderung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in der VN-Kommission für soziale Entwicklung und im hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung verstärken und dabei die Bedeutung menschenwürdiger Arbeit für die Verwirklichung der SDG, einschließlich des SDG 8 sowie der gesamten Agenda, berücksichtigen. Des Weiteren tritt die EU weltweit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein, auch in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung, im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der VN (UNCRPD), dem sie beigetreten ist. Die Kommission hat sich verpflichtet, regelmäßige strukturierte Dialoge bei der jährlichen Konferenz der Vertragsstaaten der UNCRPD und im Rahmen anderer multilateraler Gremien zu organisieren und die Zusammenarbeit vor allem in den Bereichen Barrierefreiheit und Beschäftigung zu stärken.
Darüber hinaus beteiligt sich die EU aktiv an den Verfahren der IAO zur Festlegung von Arbeitsnormen, zur Überwachung ihrer Anwendung und zur Förderung ihrer Umsetzung. Die EU wird ihre enge Zusammenarbeit mit der IAO auf der Grundlage des im Jahr 2021 erneuerten Briefwechsels weiter ausbauen, insbesondere durch gemeinsames Handeln in multilateralen Foren und in der bilateralen und Entwicklungszusammenarbeit, aber auch durch verstärkten Informationsaustausch, Unterstützung und regelmäßige hochrangige Treffen. Im Mittelpunkt steht die Förderung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie anderer internationaler Arbeitsnormen, insbesondere durch die Ratifizierung und wirksame Umsetzung aktueller IAO-Übereinkommen und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
Die EU wird auch mit der IAO zusammenarbeiten, um einen am Menschen orientierten Ansatz und einen gerechten Übergang zur Zukunft der Arbeit zu fördern, im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der VN, der Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008, der Jahrhunderterklärung der IAO für die Zukunft der Arbeit, der europäischen Säule sozialer Rechte und den einschlägigen europäischen und internationalen Normen. Mit dieser Zusammenarbeit sollen auch der soziale Dialog sowie Sozialschutzniveaus und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle gefördert werden, einschließlich der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz. Die EU unterstützt die Bemühungen, das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in den Rahmen der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit aufzunehmen. Die Kommission wird auch die Arbeit der IAO zur Entwicklung eines Messrahmens für die Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer menschenwürdigeren Arbeitswelt unterstützen.
Die EU unterstützt die Reform der Welthandelsorganisation (WTO), mit der darauf abgezielt wird, einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten und die soziale Dimension der Globalisierung zu integrieren, und Beratungen in der WTO darüber zu fördern, auf welche Weise Handel menschenwürdige Arbeit und soziale Gerechtigkeit fördern kann. Die EU wird sich in der WTO für die Analyse und den Austausch von Erfahrungen einsetzen, auch durch eine aktivere Zusammenarbeit mit der IAO, und zwar in folgenden Fragen: wie handelspolitische Maßnahmen zur sozialen Entwicklung beitragen können; wie ein stärkerer Schutz der Arbeitnehmerrechte Wachstum und Entwicklung fördern kann, und wie sichergestellt werden kann, dass die Vorteile der Handelsliberalisierung allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und schutzbedürftigen Gemeinschaften zugutekommen.
Die Kommission wird auch den weiteren Dialog zwischen den internationalen Finanzinstitutionen, der IAO, den VN und der WTO über die Komplementarität und Kohärenz ihrer Politiken und die Interdependenz von Wirtschaftswachstum, Investitionen, Handel und menschenwürdiger Arbeit aktiv unterstützen.
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der OECD unterstützt die EU die Förderung und Umsetzung internationaler Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, um den Beitrag der Unternehmen zu menschenwürdiger Arbeit zu verstärken. Die EU finanziert von der OECD geleitete Programme, u. a. zur Förderung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Lieferketten
, und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Thema menschenwürdige Arbeit in den OECD-Aktivitäten für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und im Entwicklungszentrum der OECD berücksichtigt wird.
Die Förderung menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten, einschließlich der Abschaffung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, ist ein zentrales Element der Arbeit der G7 und der G20. Die EU leistet dabei aktiv Unterstützung. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den G7- und G20-Partnern wird die EU darauf abstellen, dass menschenwürdige Arbeit und Sozialschutz in den Diskussionen der G7 und der G20 eine wichtige Rolle einnehmen, einschließlich der Einbeziehung sozialer Aspekte in die „Building Back Better“-Strategien der beiden Foren. In der Erklärung von Rom der Staats- und Regierungschefs der G20 aus dem Jahr 2021 zum Beispiel haben sich die G20-Länder als Reaktion auf die Pandemie dazu verpflichtet, am Menschen orientierte politische Ansätze anzunehmen, um den sozialen Dialog zu fördern und für mehr soziale Gerechtigkeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, und menschenwürdige Arbeit für alle zu sorgen, auch in globalen Lieferketten.
Die Kommission wird auch mit der Weltbank zusammenarbeiten, um menschenwürdige Arbeit und einen am Menschen orientierten Ansatz als Querschnittsanforderung im Kontext der Arbeit der Weltbank mit Drittländern aufzunehmen. Ferner wird die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, die Frage der menschenwürdigen Arbeit bei der Gewährung finanzieller Unterstützung an Drittländer durch den Internationalen Währungsfonds zu berücksichtigen.
Die EU arbeitet gemeinsam mit dem Europarat in Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen an der Gewährleistung grundlegender sozialer und wirtschaftlicher Rechte.
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Wichtigste Instrumente:
-Unterstützung der Umsetzung von Instrumenten der VN für menschenwürdige Arbeit, und Eintreten für das Thema menschenwürdige Arbeit in den VN-Gremien, insbesondere bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der VN,
-Zusammenarbeit mit der IAO in Bezug auf die Prioritäten der EU und insbesondere Beteiligung an den Verfahren zur Festlegung von Arbeitsnormen, zur Überwachung ihrer Anwendung und zur Förderung ihrer Umsetzung,
-Unterstützung der Reform der WTO, mit der darauf abgezielt wird, einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten und die soziale Dimension der Globalisierung zu integrieren, und Beratungen in der WTO darüber zu fördern, auf welche Weise Handel menschenwürdige Arbeit und soziale Gerechtigkeit fördern kann,
-Förderung menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten im Rahmen der Erklärungen der G7 und der G20, Zusammenarbeit mit der OECD bei der Förderung und Umsetzung internationaler Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Einbeziehung menschenwürdiger Arbeit in die Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen,
-Zusammenarbeit mit dem Europarat in Bezug auf die Gewährleistung grundlegender sozialer und wirtschaftlicher Rechte, in Einklang mit internationalen Verpflichtungen.
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3.4 Zusammenarbeit mit Interessenträgern und in globalen Partnerschaften
Die EU fördert den dreiseitigen und zweiseitigen europäischen sozialen Dialog auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene, u. a. indem sie 43 EU-Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog unterstützt. Die Sozialpartner setzen die Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit regelmäßig auf die Tagesordnung der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog, zum Beispiel in Bezug auf die Fischerei oder die Textilindustrie. Die Kommission wird den Sozialpartnern in den EU-Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog auf deren Ersuchen Unterstützung anbieten, um Initiativen zu verantwortungsvollem Handeln in den Lieferketten, auch unter Einbeziehung der Arbeitnehmerrechte, einzuleiten, wie EU-weite sektorale Dialoge zum Austausch bewährter Verfahren und zur Ermöglichung von Peer-Learning. Dies wird auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern entlang der Lieferkette helfen, ihr Recht auf Vereinigung und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.
Die EU fördert im Rahmen ihrer Außenbeziehungen auch den zivilgesellschaftlichen Dialog und bündelt ihre Kräfte in globalen Partnerschaften. Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen ist ein wichtiger Faktor für die Förderung menschenwürdiger Arbeit durch die Einbindung von Interessenträgern, u. a. bei der Aushandlung und Umsetzung von Handelsabkommen, der Vorbereitung von Menschenrechtsdialogen und in Fragen der Entwicklungszusammenarbeit. Die EU wird die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren weiter verstärken und ein sicheres und förderliches Umfeld für die Advocacy-Arbeit der Zivilgesellschaft und der Verfechter von Arbeitnehmerrechten für die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze fördern.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten beteiligen sich – auch im Rahmen des globalen Bündnisses („Global Deal“) – an globalen Partnerschaften und Multi-Stakeholder-Initiativen, die für die Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit in Bereichen wie gerechter Übergang, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Sozialschutz und sozialer Dialog von Bedeutung sind.
Vor dem Hintergrund der Nulltoleranzpolitik der EU in Bezug auf Kinderarbeit wird die Kommission die notwendigen Schritte unternehmen, um Partner der Allianz 8.7 zur Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu werden. Die Kommission beabsichtigt, gemeinsam mit der IAO zu prüfen, wie die gemeinsamen und individuellen Anstrengungen verstärkt werden können, um die Wirksamkeit der Maßnahmen im Rahmen der Allianz 8.7 zu gewährleisten.
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Wichtigste Instrumente:
-Unterstützung der Sozialpartner in den EU-Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog bei der Einleitung von Initiativen zur Achtung der Arbeitnehmerrechte in den Lieferketten,
-weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und Förderung eines sicheren und förderlichen Umfelds für die Zivilgesellschaft,
-Unterstützung von globalen Partnerschaften in verschiedenen Bereichen der menschenwürdigen Arbeit, auch durch den Beitritt zur Allianz 8.7.
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4.Schlussfolgerungen
Die EU ist entschlossen, ihre Rolle als verantwortungsvolle Führungsmacht im Bereich der Arbeit weiter zu stärken, für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzutreten und einen Wettlauf nach unten zu verhindern, indem sie alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzt und sie weiterentwickelt. Die Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit, einschließlich der Abschaffung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, ist ein zentrales Element dieser Bestrebungen.
Die Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit ist für die EU als geopolitischer Akteur, der sich für die Rechte und Freiheiten des Einzelnen engagiert, von zentraler Bedeutung, und das umso mehr in einer sich rasch wandelnden Arbeitswelt und vor dem Hintergrund sich verändernder globaler Beziehungen. Diese Bemühungen stehen in Einklang mit der starken Unterstützung der EU für Multilateralismus und eine regelbasierte Weltordnung in Bezug auf internationale Arbeitsnormen.
Die EU übernimmt eine führende Rolle bei der Gewährleistung eines grünen und digitalen Wandels der Wirtschaft, der mit einem sozial gerechten globalen Wandel einhergeht. Die EU wird gemeinsam mit ihren internationalen Partnern auf eine am Menschen orientierte, nachhaltige, gerechte und inklusive Erholung von der COVID-19-Krise hinarbeiten.
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, den in dieser Mitteilung dargelegten Ansatz zu billigen und gemeinsam an der Umsetzung der Maßnahmen zu arbeiten.
Die Kommission beabsichtigt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung dieser Mitteilung zu berichten, einschließlich der Verpflichtungen der EU in den oben genannten zentralen Politikbereichen.