5.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 258/385


ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2022/1798 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 4. Mai 2022

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2020 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2020,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0102/2022),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2020 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 41 700 000 EUR belief, was gegenüber 2019 einen Anstieg um 7,05 % darstellt; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur fast ausschließlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2020 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2020 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,99 % geführt haben, was gegenüber 2019 einem Anstieg um 0,11 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 58,07 % betrug, was gegenüber 2019 einem Rückgang um 5,54 % entspricht;

Leistung

2.

betont, dass die Agentur eine wesentliche Rolle für die Unterstützung und Koordinierung der Arbeit der nationalen Justizbehörden bei der Untersuchung und Verfolgung schwerwiegender grenzüberschreitender organisierter Kriminalität spielt;

3.

hebt hervor, dass die Gesamtzahl der von der Agentur unterstützten Fälle in den letzten fünf Jahren kontinuierlich angestiegen ist, und betont, dass die Fälle, mit denen die Agentur befasst wurde, zuletzt zunehmend komplexer wurden und über längere Zeiträume Unterstützung erforderten;

4.

begrüßt, dass die Agentur eine Fokusgruppe aus Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität ins Leben gerufen hat, die Fachleute auf diesem Gebiet und alle Akteure des Sicherheits- und Strafrechtssystems zusammenbringt, um das Vorgehen gegen Schleuserkriminalität weiter zu verstärken;

5.

begrüßt die weitere operative Zusammenarbeit mit Frontex; bringt seine Zufriedenheit über die Aushandlung eines Arbeitsabkommens zur Regelung der künftigen Beziehungen zwischen Frontex und der Agentur zum Ausdruck;

6.

begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und eu-LISA im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2019/816 (2);

7.

stellt fest, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, um den von ihren Tätigkeiten erbrachten Mehrwert abzuschätzen und ihre Haushaltsführung zu verbessern, wie die Anzahl der Berichte/Analysen, die Fälle unmittelbar unterstützen, die Anzahl der Verweisungen von Fällen durch die Mitgliedstaaten und die Annahme angemessener Arbeitsregelungen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft („EUStA“) bei operativen Angelegenheiten; stellt fest, dass die Agentur in ihrem Jahresarbeitsplan für das Jahr 2020 50 wesentliche Leistungsindikatoren definiert hat, was einer Reduzierung um 44 % im Vergleich zum Jahresarbeitsplan für 2019 entspricht; stellt fest, dass die Agentur mit Ausnahme der von der COVID-19-Pandemie betroffenen wesentlichen Leistungsindikatoren die Ziele bei 22 von 30 wesentlichen Leistungsindikatoren erreicht hat (73 % erreicht im Vergleich zu 71 % im Jahr 2019);

8.

stellt fest, dass die Unterstützung der Agentur für die Mitgliedstaaten, Norwegen und Island in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Europäischen Justiziellen Netz für Strafsachen eine wichtige Rolle bei der Zusammenstellung und Verbreitung von Informationen über praktische und rechtliche Fragen infolge der COVID-19-Pandemie gespielt hat; stellt fest, dass die Agentur im April 2020 Leitlinien zur operativen Unterstützung während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht hat, welche die betrieblichen Notfallmaßnahmen enthalten, die zur Sicherstellung einer kontinuierlichen operativen Hilfe für die nationalen Verbindungsbüros und Behörden umgesetzt werden;

9.

stellt fest, dass die Agentur die operative Zusammenarbeit weiter gestärkt hat und die Verweisung von Fällen durch die Verbindungsstaatsanwälte zugenommen hat, woraus sich 291 neue Fälle im Jahr 2020 ergaben, was eine Zunahme um 17 % im Vergleich zum Jahr 2019 darstellt; begrüßt, dass die Agentur die operative Zusammenarbeit mit ihren Partnern und Drittländern durch die Ernennung von Verbindungsstaatsanwälten aus Serbien, Georgien und Albanien und durch eine Steigerung der Anzahl gemeinsamer Fälle um 4 % verstärkt hat; stellt erfreut fest, dass sich das Netzwerk der Agenturkontaktstellen mit der Teilnahme von Usbekistan, Sri Lanka, Mexiko und Kosovo auf 55 Länder vergrößert hat; begrüßt, dass die Agentur ihre Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen der Union und ihren südlichen Partnerländern (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina und Tunesien) verstärkt hat, indem sie Gastgeber für die neue Phase des Programms EuroMed Justice wurde;

10.

stellt fest, dass sich im Jahr 2020 Staatsanwälte aus der gesamten Union und darüber hinaus an die Agentur wandten und um Hilfe bei 8 799 grenzüberschreitenden strafrechtlichen Ermittlungen baten, was eine Steigerung um 13 % im Vergleich zum Jahr 2019 bedeutet, und dass es sich bei 4 200 Ermittlungen um neue Fälle handelte, die im Laufe des Jahres 2020 eröffnet wurden, wobei 164 davon im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie standen; begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2020 268 gemeinsame Ermittlungsgruppen rechtlich, finanziell und operativ unterstützt und die Vollstreckung von 1 284 Europäischen Haftbefehlen erleichtert hat;

11.

betont, dass die Agentur aktiv an Treffen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit und damit verbundenen Tätigkeiten teilgenommen und ihre Zielvorgaben in vorrangigen Kriminalitätsbereichen erweitert hat; begrüßt, dass die Agentur ihre strategische Zusammenarbeit mit Partnern im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch eine starke Zusammenarbeit mit den Agenturen für Justiz und Inneres (JI) erweitert hat, indem sie den Vorsitz im Netzwerk der JI-Agenturen übernommen hat und weiterhin Synergien mit justiziellen Netzen erkundet;

12.

begrüßt die enge Zusammenarbeit mit der Union und internationalen Partnern, darunter die Kommission, das OLAF und andere Agenturen im Bereich Justiz und Inneres; hebt die Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und der EUStA hervor und begrüßt die Aushandlung des Arbeitsabkommens zur Regelung ihrer künftigen Beziehungen; begrüßt die Teilnahme der Agentur an der EU-Plattform für Opferrechte;

Personalpolitik

13.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2020 99 % aller Planstellen besetzt waren und 204 der 207 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 208 bewilligten Stellen im Jahr 2019); stellt fest, dass im Jahr 2020 darüber hinaus 16,2 Vertragsbedienstete (gegenüber 16 genehmigten Stellen im Jahr 2020) und 16,5 von 21 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) an abgeordneten nationalen Sachverständigen für die Agentur tätig waren;

14.

erachtet es als äußerst wichtig, dass die Agentur — auch in Anbetracht ihrer zunehmenden Tätigkeiten — über angemessene personelle und finanzielle Ressourcen verfügt;

15.

begrüßt das erzielte Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen innerhalb der Agentur im Jahr 2020 mit fünf Männern und fünf Frauen in der höheren und mittleren Führungsebene und stellt mit Besorgnis fest, dass die Geschlechtervertretung im Verwaltungsrat der Agentur mit 17 Männern (65,4 %) und 9 Frauen (34,6 %) unausgewogen ist und dass sich das Personal insgesamt aus 71 Männern (32 %) und 152 Frauen (68 %) zusammensetzt; ersucht die Agentur, beim Personal künftig für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

16.

nimmt mit Anerkennung die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur zur Verhinderung von Mobbing und Belästigung zur Kenntnis; begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2020 allen Bediensteten einen Auffrischungskurs über Mobbing und sexuelle Belästigung angeboten und zusätzliche Schulungen über Konfliktmanagement und -lösung für Vertrauenspersonen und Vorgesetzte durchgeführt hat;

17.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2019 zunächst zwei laufende Fälle mutmaßlicher Belästigung in der Agentur gemeldet hat; stellt fest, dass die Agentur die Zahl korrigiert hat, da einer dieser Fälle aus dem Jahr 2018 stammte, als ein Bediensteter einen Antrag auf Unterstützung bei einer mutmaßlichen Belästigung durch einen direkten Vorgesetzten eingereicht hat, was eine verwaltungsrechtliche Untersuchung nach sich zog, die zu dem Schluss kam, dass die Behauptung als unbegründet zu erachten war, woraufhin die Ermittlungen im März 2019 eingestellt wurden; stellt fest, dass die an dem Fall beteiligten Bediensteten verschiedenen organisatorischen Einheiten zugewiesen wurden und keine weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, wobei die Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen nicht angefochten wurde, und dass der Fall im November 2020 abgeschlossen wurde; stellt fest, dass das zweite Verfahren im Jahr 2019 eingeleitet wurde und einen anderen Vorgesetzten betraf, dass der Fall ohne weitere erforderliche Maßnahmen im November 2020 abgeschlossen wurde und dass der Beschwerdeführer im Februar 2021 Einspruch gegen die Entscheidung einlegte, den Fall einzustellen;

18.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahre 2020 16 Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete durch externe Einstellungsverfahren eingestellt hat; stellt fest, dass im Einklang mit Artikel 38 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 (3) zwei Ernennungen vorgenommen wurden, um die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auszugleichen, die sich im Jahresdurchschnitt auf 3,9 VZÄ belief; begrüßt, dass die Agentur von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um Teilzeitarbeit für ihre Bediensteten zu ermöglichen;

Auftragsvergabe

19.

nimmt zur Kenntnis, dass gemäß dem Bericht des Rechnungshofs eine Reihe von Mängeln in den geprüften Vergabeverfahren der Agentur festgestellt wurde; stellt fest, dass in einem Fall, bei dem die Agentur einen Rahmenvertrag mit einem einzelnen Wirtschaftsteilnehmer unterzeichnet hat, der Rechnungshof zu dem Schluss kam, dass die Verwendung eines solchen Rahmenvertrags für die Beschaffenheit der benötigten Dienstleistungen (das Leasing von Fahrzeugen) ungeeignet war, da der entsprechende Markt häufigen Preisschwankungen unterworfen ist; nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Agentur einen Rahmenvertrag mit einem erneuten Aufruf zum Wettbewerb hätte nutzen sollen, um sicherzustellen, dass die benötigten Dienstleistungen so wirtschaftlich wie möglich erworben werden; nimmt die Antwort der Agentur auf diese Bemerkung und ihre Zusage zur Kenntnis, eine solidere Ex-ante-Dokumentation zu erstellen, mit der erläutert wird, warum ein bestimmtes Vergabeverfahren verfolgt wurde; fordert die Agentur auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um solche Schwachstellen in Zukunft zu beseitigen;

20.

nimmt zur Kenntnis, dass gemäß dem Bericht des Rechnungshofs in einem anderen Fall die Agentur einen speziellen Vertrag unterzeichnet hat, in dem die Preissetzung von den Preislisten abwich, die dem ursprünglichen Rahmenvertrag für digitale Forensik und Reaktion auf Vorfälle beigefügt waren; stellt fest, dass die Agentur die Rechnung genehmigt und die Zahlung an den Auftragnehmer getätigt hat, ohne die Diskrepanz im Stundensatz zu bemerken, und dass dies belegt, dass nicht überprüft wurde, ob der konkrete Vertrag und der in Rechnung gestellte Betrag mit den tatsächlichen Bedingungen der Dienstleistungsvereinbarung im Einklang standen; stellt fest, dass der Rechnungshof den bezahlten Überschussbetrag (3 600 EUR) als irregulär betrachtet; fordert die Agentur auf, diesen Kontrollmangel zu bewerten und auszuschließen, dass ein systemisches Problem in ihren Zahlungsverfahren vorliegt, und die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Bewertung und der ergriffenen Maßnahmen zu informieren;

21.

stellt im Zusammenhang mit den Vergabeverfahren fest, dass im Jahr 2020 31 Verträge im Gesamtwert von EUR 8 265 812 EUR unterzeichnet wurden; stellt des Weiteren fest, dass sich die Agentur in all ihren Vergabeverfahren um ein „grünes“ Beschaffungswesen bemüht;

22.

begrüßt, dass die Agentur die Maßnahme abgeschlossen hat, die aufgrund der Bemerkung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2018 bezüglich der Anwendung eines Verhandlungsverfahrens, das als nicht gerechtfertigt erachtet wurde, ergriffen wurde;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

23.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat und sich weiterhin darum bemüht, für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen; stellt fest, dass der Verwaltungsrat am 15. Juni 2020 den Beschluss 2020–07 über die aktualisierte Betrugsbekämpfungsstrategie angenommen hat, in dem hervorgehoben wird, dass das Bewusstsein für die internen Vorschriften der Agentur in Bezug auf Ethik und insbesondere auf Interessenkonflikte geschärft werden muss; stellt fest, dass die Leitlinien der Agentur zur Meldung von Missständen vom Kollegium der Agentur im Januar 2019 geändert wurden und dass die Überarbeitung dieser Leitlinien derzeit im Gange ist; stellt fest, dass mit dem Beschluss 2020–09 des Kollegiums vom 15. Dezember 2020 ein Ethikkodex für die Mitglieder des Kollegiums und des Verwaltungsrats angenommen wurde;

24.

bedauert, dass die Lebensläufe der höheren Führungsebene und der externen und internen Sachverständigen der Agentur nicht auf ihrer Website veröffentlicht werden; fordert die Agentur auf, diese Lebensläufe umgehend zu veröffentlichen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur mit der Entscheidung AD 2020-44 des Verwaltungsdirektors eine aktualisierte Standardarbeitsanweisung zum Umgang mit Interessenkonflikten angenommen hat und dass im Jahr 2020 keine Interessenkonflikte gemeldet wurden;

25.

stellt fest, dass der Verwaltungsrat am 15. Juni 2020 im Einklang mit Artikel 16 Satz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1727 (4) eine Betrugsbekämpfungsstrategie angenommen hat, die einen Aktionsplan für 2020 enthält und durch die der vorhergehende Aktionsplan vom 6. November 2018 aktualisiert wird; begrüßt, dass die Aktualisierung der Betrugsbekämpfungsstrategie allen Inhabern eines Dienstpostens mitgeteilt wurde und gemeinsam mit weiterem Material zur Betrugsbekämpfung auf dem Betrugsbekämpfungsportal des Intranets der Agentur zur Verfügung steht;

26.

fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Einhaltung der Transparenzvorschriften der Union sowie der Grundrechts- und Datenschutzstandards sicherzustellen;

Interne Kontrolle

27.

begrüßt die Bewertung des internen Kontrollsystems durch die Agentur, bei der festgestellt wurde, dass alle Grundsätze und Bestandteile der internen Kontrolle umgesetzt sind und wirksam funktionieren; fordert die Agentur auf, die Erkenntnisse des Rechnungshofs in ihrer jährlichen Bewertung korrekt wiederzugeben, insbesondere die Bemerkung, dass es keine Ex-ante-Überprüfungen vereinbarter Preise in den Verträgen und den in Rechnung gestellten Sätzen gibt, was möglicherweise ein systemisches Problem darstellt;

28.

stellt fest, dass die Agentur zu Beginn des Jahres 2020 neun offene Empfehlungen infolge von Prüfungen durch den internen Auditdienst hatte, von denen zwei das maßnahmenbezogene Management betrafen und aus der 2016 durchgeführten Prüfung „Überwachung und Berichterstattung/Bausteine für die Feststellung der Zuverlässigkeit“ stammten und sieben aus der im Jahre 2019 in Zusammenarbeit mit Europol durchgeführten Prüfung resultierten; stellt fest, dass die Agentur im Jahre 2020 bei der Umsetzung der beiden seit 2016 anhängigen Empfehlungen sowie bei fünf der sieben Empfehlungen, die sich aus der Prüfung der Zusammenarbeit mit Europol ergeben haben, bedeutende Fortschritte gemacht hat; fordert die Agentur auf, die Umsetzung aller Empfehlungen abzuschließen;

29.

nimmt zur Kenntnis, dass die begrenzte Überprüfung der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens Aspekte im Zusammenhang mit der Planung, der Verwaltung, dem Risikomanagement und den allgemeinen Maßnahmen zur Einhaltung der erlassenen Vorschriften umfasste, die von der Agentur für die neu erlassenen Verordnungen (EU) 2018/1727 und (EU) 2017/1939 (5) angenommen wurden; stellt fest, dass die vorläufige Erhebung im Juni 2020 über Online-Meetings stattfand und anschließend im September 2020 Arbeiten vor Ort stattfanden; stellt fest, dass der Prüfungsbericht zwei Empfehlungen enthielt; begrüßt, dass die Agentur ihren Aktionsplan zu den zwei Empfehlungen im Februar 2021 eingereicht hat, und fordert die Agentur auf, die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen;

30.

nimmt zur Kenntnis, dass die begrenzte Überprüfung der Umsetzung des neuen Rahmens für die interne Kontrolle innerhalb der Agentur im April 2020 begann und die Arbeiten vor Ort für die begrenzte Überprüfung im Februar 2021 stattfanden; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2020 eine Übersicht der wichtigsten internen und externen Entwicklungen, die sich auf ihre Arbeit auswirken könnten, geliefert hat;

Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und Fortführung der Geschäftstätigkeit

31.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur durch die Aktivierung ihres Plans zur Fortführung der Geschäftstätigkeit auf die COVID-19-Pandemie reagiert, dass ein Team für die Fortführung der Geschäftstätigkeit gebildet wurde und dass der Verwaltungsdirektor auf der Grundlage der Empfehlungen des Teams Maßnahmen erlassen hat, um den möglichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Personal und die Betriebsprozesse der Agentur entgegenzuwirken; bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass die Agentur während der COVID-19-Krise die operative Kontinuität uneingeschränkt beibehalten hat; weist auf die koordinierende Rolle hin, die die Agentur bei der Zusammenstellung und Verbreitung von Informationen über die wichtigsten praktischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie bei der Bereitstellung von Informationen über die Auswirkungen der in diesem Zusammenhang ergriffenen nationalen Maßnahmen übernommen hat; stellt fest, dass von den Bediensteten erwartet wurde, dass sie Telearbeit leisteten, sofern ihre Tätigkeit nicht ihre Anwesenheit in den Räumlichkeiten der Agentur erforderte, und dass die Agentur einen flexiblen Ansatz bei der Arbeitsorganisation förderte, der den unterschiedlichen Bedürfnissen des Personals Rechnung trug; stellt fest, dass Datenschutzaspekte bei der Bewertung von IT-Tools berücksichtigt wurden und dass Software für sichere Telearbeit und Videokonferenzen eingeführt wurde;

Sonstige Bemerkungen

32.

fordert, die Gebäude zu modernisieren, damit sie die Normen der Emissionsfreiheit erfüllen, insbesondere indem auf allen zur Agentur gehörenden Gebäuden Solarpaneele installiert werden;

33.

begrüßt, dass die Agentur eigens ein Team eingerichtet hat, um Sicherheitsprotokolle zu überwachen und auf mögliche Cybervorfälle zu reagieren, und dass die Agentur bei allen neuen IKT-Lösungen eine Risikobewertung durchgeführt hat, für Lösungen vor Ort ebenso wie für extern gehostete Lösungen, und dass Penetrationstests bei allen neuen Systemen (vor Ort), die mit dem Internet verbunden sind, durchgeführt wurden; stellt fest, dass die Agentur über ein spezielles Regelwerk verfügt, das im Einklang mit dem Beschluss 2013/488/EU (6) steht, und darüber hinaus über eine Reihe zusätzlicher Leitlinien und Verfahren für den Schutz von nicht als Verschlusssache eingestuften Informationen und Geräten, die solche Informationen verarbeiten; begrüßt die von der Agentur ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der Cybersicherheit, insbesondere angesichts der sensiblen Informationen, die von der Agentur verarbeitet werden, und fordert die Agentur auf, ihren Schutz gegen Cyberbedrohungen auf einem angemessenen Niveau zu halten und dabei den ermittelten Risiken Rechnung zu tragen;

34.

begrüßt, dass die Agentur am Programm „Digitale Strafjustiz“ teilnimmt und dabei eine führende Rolle im Programm für die Digitalisierung der operativen justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie den Mitgliedstaaten anstrebt;

35.

nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Agentur ihre externen Kommunikationskapazitäten ausgebaut hat, indem sie eine neue Website lanciert, eine Präsenz auf Social-Media-Videoplattformen geschaffen und einen virtuellen Tag der offenen Tür organisiert hat;

36.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 4. Mai 2022 (7) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

 


(1)   ABl. C 179 vom 10.5.2021, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, sowie zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 1).

(3)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1).

(4)  Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138).

(5)  Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1).

(6)  Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1).

(7)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0196.