|
5.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 258/211 |
ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2022/1729 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 4. Mai 2022
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2020 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
|
— |
unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2020, |
|
— |
gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
|
— |
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, |
|
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0093/2022), |
|
A. |
in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (die „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2020 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 30 602 017 EUR belief, was gegenüber 2019 eine Zunahme um 67,52 % bedeutet, die einer Aufstockung des Titels 5 für sonstige Projekte geschuldet ist; in der Erwägung, dass die Agentur über den Unionshaushalt (34,48 %) und externe zweckgebundene Einnahmen für spezifische Projekte (65,10 %) finanziert wird; |
|
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2020 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
|
1. |
stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2020 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 91,70 % geführt haben, was gegenüber 2019 einem Rückgang um 6,28 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 74,19 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 2,32 % bedeutet; |
|
2. |
stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge eine Stornierungsgebühr für eine Hotelbuchung im Zusammenhang mit einer Fortbildungsveranstaltung in Budapest aufgrund der COVID-19-Beschränkungen zahlte; weist auf die Feststellung des Rechnungshofs hin, der zufolge die Agentur die Reservierung kostenfrei hätte stornieren können, wenn sie sich stattdessen auf die Klausel des Rahmenvertrags über höhere Gewalt berufen hätte; stellt ferner fest, dass die Veranstaltung für den 29. Juni 2020 geplant war, als die Lage in Ungarn bereits ungewiss war; bedauert, dass die Agentur nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen, und dass der Rechnungshof die betreffende Zahlung daher als vorschriftswidrig erachten musste; |
Leistung
|
3. |
stellt fest, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung sowie zur Bewertung ihrer Schulungsmaßnahmen und deren Ergebnissen, insbesondere den Grad der Zufriedenheit der Teilnehmer, heranzieht, um den mit diesen Maßnahmen erzielten Mehrwert beurteilen zu können; |
|
4. |
begrüßt, dass die Agentur mit einer Zunahme der Teilnehmerzahl um 13 % ihre Reichweite trotz der COVID-19-Pandemie weiter verbessern konnte; stellt fest, dass die Agentur am 30. April 2020 eine neue Plattform für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (LEEd) ins Leben gerufen hat; nimmt die Modelleinrichtung des CEPOL-Wissenszentrums für Terrorismusbekämpfung zur Kenntnis, dessen Aufgabe es ist, ein umfassendes mehrjähriges Aus- und Fortbildungsportfolio auszuarbeiten; |
|
5. |
betont, dass die Sachverständigen, die zu den neuen Initiativen der Agentur beitragen, unbedingt über fundiertes Fachwissen im Bereich der Grundrechte verfügen müssen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung; |
|
6. |
stellt fest, dass die Agentur 2018 die erste strategische Bewertung des Bedarfs an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der EU (EU-STNA) durchgeführt hat, bei der die Prioritäten für die Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbediensteten für den Zeitraum 2018-2021 ermittelt wurden; weist darauf hin, dass ein von der Agentur beauftragter unabhängiger Anbieter im Jahr 2020 eine Beurteilung des Verfahrens und der Auswirkungen der ersten EU-STNA durchgeführt hat; stellt fest, dass die Ergebnisse dieser Beurteilung in die Überprüfung der EU-STNA-Methodik eingeflossen sind, die die Agentur zur Einleitung der neuen EU-STNA, mit der die strategischen Prioritäten für die Aus- und Fortbildung auf Unionsebene für den nächsten Politikzyklus 2022-2025 festgelegt werden, verwendet hat; |
|
7. |
fordert die Agentur auf, bei all ihren Tätigkeiten, auch den mit Drittländern durchgeführten Tätigkeiten, für vollständige Transparenz und die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu sorgen; stellt fest, dass die zweistufige interne Maßnahme zu Grundrechten, ethischem Verhalten von Polizeibediensteten und Vielfaltsmanagement infolge der Pandemie gestrichen wurde, und fordert die Agentur auf, die Zahl der Schulungsmaßnahmen in diesem Bereich zu erhöhen; |
|
8. |
nimmt die Zusage der Agentur zur Kenntnis, ihre internationale Präsenz durch die erfolgreiche Umsetzung von zwei internationalen Projekten, nämlich die Ausbildungspartnerschaft 2 zwischen der EU und der MENA-Region zur Terrorismusbekämpfung und das Programm zur Ausbildung von Finanzermittlern in den westlichen Balkanstaaten, sowie durch die Aushandlung eines Projektportfolios in Höhe von 23,5 Mio. EUR in den Bereichen Erweiterung und Nachbarschaftspolitik der Union zu stärken; |
|
9. |
stellt fest, dass die Agentur in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat und der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) eine Analyse des Ad-hoc-Fortbildungsbedarfs zu den Auswirkungen von COVID-19 auf Kriminalitätsmuster und entsprechende Tätigkeiten und des Aus- und Fortbildungsbedarfs von Strafverfolgungsbediensteten auf dem Gebiet der schweren und organisierten Kriminalität durchgeführt hat; stellt fest, dass die Agentur im August 2020 eine Umfrage zu den Auswirkungen von COVID-19 auf häusliche Gewalt durchgeführt hat; stellt fest, dass die Ergebnisse beider Analysen genutzt werden, um in Reaktion auf den infolge von COVID-19 veränderten Aus- und Fortbildungsbedarf entsprechende Angebote zu entwickeln; |
|
10. |
bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass die von der Agentur angebotenen Schulungen eng auf die Anforderungen der EMPACT-Gruppen des EU-Politikzyklus abgestimmt sind, und dass das Fachwissen der Mitgliedstaaten, der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, der Europäischen Gruppe für Schulung und Ausbildung in Bezug auf Cyberkriminalität, der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation und anderen relevanten Akteuren eingeholt wurde; |
|
11. |
begrüßt, dass die Agentur weiterhin Möglichkeiten prüft, bei sich überschneidenden Aufgaben (wie IT- und anderen Diensten) Ressourcen gemeinsam mit anderen Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU etwa dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut zu nutzen; begrüßt die Absicht der Agentur, sich mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und der Europäischen Arbeitsbehörde in Verbindung zu setzen, um gemeinsam Möglichkeiten zur Schaffung von Synergieeffekten auszuloten; stellt fest, dass das gemeinsame Austauschprogramm mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache betreffend Tätigkeiten im Bereich Grenz- und Küstenwache gestärkt und das Programm mit dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten noch einmal erweitert wurde; |
Personalpolitik
|
12. |
stellt fest, dass am 31. Dezember 2020 94 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei von 33 im Haushaltsplan der EU bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit (im Jahr 2019 waren es 32 bewilligte Stellen) 31 besetzt waren; stellt fest, dass 2020 zudem 46 Vertragsbedienstete (16 davon für regelmäßig durchgeführte Tätigkeiten und 30 für extern finanzierte Projekte zum Kapazitätsaufbau) sowie sieben abgeordnete nationale Sachverständige (sechs davon wurden aus dem Haushalt der Agentur und einer über die zweite Partnerschaft für die Ausbildung in Terrorismusbekämpfung finanziert) für die Agentur tätig waren; |
|
13. |
stellt fest, dass die Agentur nach eigenen Angaben auf der oberen Führungsebene drei Männer (50 %) und drei Frauen (50 %) beschäftigt und bei den Mitarbeitern insgesamt ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis mit 35 Männern (41,7 %) und 49 Frauen (58,3 %) aufweist; |
|
14. |
stellt fest, dass im Jahr 2020 16 Personen (gegenüber sechs im Jahr 2019) aufgrund des Abschlusses des Westbalkan-Projekts oder aufgrund neuer Arbeitsmöglichkeiten, die sich innerhalb oder außerhalb der Agentur ergeben haben, ausgeschieden sind; stellt erneut mit Besorgnis fest, dass die Agentur nach wie vor von einer hohen Personalfluktuation betroffen ist und dass die Zahl der Bewerbungen aus anderen Mitgliedstaaten als dem Aufnahmemitgliedstaat begrenzt ist; weist darauf hin, dass sich die höhere Mitarbeiterfluktuation neben der COVID-19-Pandemie erheblich auf die Organisation ausgewirkt hat und dass Leiharbeitskräfte und abgeordnete nationale Sachverständige eingesetzt wurden, um die Abwesenheit von Mitarbeitern auszugleichen und eine erhöhte Arbeitsbelastung in Spitzenzeiten zu bewältigen; fordert die Kommission auf, einen aktiven Dialog mit der Agentur aufzunehmen, um diese Probleme anzugehen; |
|
15. |
betont, dass die unzureichende Bürofläche und die Ungewissheit in Bezug auf die Räumlichkeiten des Hauptsitzes der Agentur zu weiteren betrieblichen Schwierigkeiten führen; fordert die Kommission auf, den aktiven Austausch mit der Agentur und dem Aufnahmemitgliedstaat zu suchen, um diese Mängel anzugehen; |
|
16. |
weist darauf hin, dass die Agentur erwägt, der Empfehlung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2019 zu folgen und auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl Stellenausschreibungen in allen Amtssprachen der Union mit einem Link zum ausschließlich in englischer Sprache verfassten Volltext zu veröffentlichen, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen; |
Vergabeverfahren
|
17. |
stellt fest, dass die Agentur ihre Digitalisierungsbemühungen mit Blick auf die elektronische Auftragsvergabe vorangetrieben und hierzu die elektronische Einreichung von Angeboten, die elektronische Ausschreibung und die elektronische Rechnungsstellung eingeführt hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur offene Ausschreibungen unter Nutzung sowohl der elektronischen Ausschreibung als auch der elektronischen Einreichung von Angeboten durchgeführt hat; |
|
18. |
stellt zufrieden fest, dass die Agentur im Jahr 2020 der in der Entlastung für das Jahr 2019 enthaltenen Empfehlung gefolgt ist und ihre Leitlinien geändert hat, um eine ordnungsgemäße Dokumentation bei ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preisen eines erfolgreichen Bieters sicherzustellen, einschließlich einer spezifischen Bestimmung, nach der die Gründe für ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebote zu erfragen und zu analysieren sind; |
Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten
|
19. |
begrüßt, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat, um für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen, und weiterhin entsprechende Bemühungen unternimmt; bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass die Agentur 2019 einen Kodex für die Verwaltungspraxis und 2020 die Teilstrategie für Betrugsbekämpfung und die Strategie zum Umgang mit Interessenkonflikten erarbeitet und umgesetzt hat; stellt zufrieden fest, dass die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der oberen Führungsebene auf der Website der Agentur veröffentlicht sind; stellt fest, dass die Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten und die Vertraulichkeitserklärung bei den vergüteten Sachverständigen vor der Unterzeichnung eines Vertrags eingeholt und geprüft werden; |
Interne Kontrolle
|
20. |
weist auf die Bewertung des internen Kontrollsystems durch die Agentur und ihre Schlussfolgerung hin, wonach es wirksam und aktuell ist und gut funktioniert und nur geringfügige Verbesserungen notwendig sind; fordert die Agentur auf, die Bemerkungen des Rechnungshofs und die damit verbundenen Empfehlungen ausdrücklich in ihre Bewertung einzubeziehen; |
|
21. |
stellt fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge das interne Kontrollsystem der Agentur mehrere Schwachstellen aufweist, insbesondere hinsichtlich der Verwaltung der Mittelbindungen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur drei rechtliche Verpflichtungen unterzeichnet hat, bevor die jeweiligen Mittelbindungen genehmigt wurden, und damit gegen Artikel 73 der Verordnung (EU) 2019/715 (2) verstoßen hat; |
|
22. |
stellt fest, dass die Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge bei einer Gelegenheit zwei verschiedene Einzelverträge unterzeichnet hat, die mit derselben Einzelmittelbindung verknüpft waren, und damit gegen Artikel 112 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung verstoßen hat; verweist auf die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, wonach diese Art des Verstoßes die Transparenz der Überwachung der jeweiligen Verträge im Finanzmanagementsystem ABAC verringert; |
|
23. |
begrüßt, dass die Agentur 2019 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt hat, um weiche Kontrollen (Integrität, Führungsstärke, Kompetenzen, Offenheit und Motivation) zu messen; stellt fest, dass die Ergebnisse 2020 von der Leitungsebene mit Unterstützung einer Expertengruppe analysiert wurden, wobei man zu dem Schluss kam, dass in den Bereichen Führungsstärke, Mitarbeitermotivation und Arbeitsmoral noch Verbesserungsbedarf besteht; begrüßt, dass die nächste Mitarbeiterbefragung 2021 gestartet wurde, wobei diese bei der folgenden Selbstbewertung der einschlägigen Indikatoren für die interne Kontrolle herangezogen werden wird; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen die Agentur mit Blick auf die ermittelten verbesserungsbedürftigen Bereiche ergriffen hat; |
|
24. |
stellt auf der Grundlage der Ergebnisse einer internen Prüfung fest, dass die Agentur nicht über ausreichend Büroraum und Platz für operative Tätigkeiten verfügt; stellt ferner fest, dass die Cybercrime Academy (Akademie zu Cyberkriminalität) in ungarische Räumlichkeiten ausgelagert wurde und ganz in der Nähe weitere Räumlichkeiten für externe Projekte angemietet wurden; nimmt zur Kenntnis, dass mit der ungarischen Regierung Gespräche geführt werden, um ausreichend Büroraum zu finden, sodass die Agentur von einem einzigen Standort aus arbeiten kann, was den Dokumenten-Workflow und die Betriebskontinuität auf lange Sicht vereinfacht; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Entwicklungen hinsichtlich ihrer Räumlichkeiten und die Fortschritte bei den Gesprächen mit dem Aufnahmemitgliedstaat auf dem Laufenden zu halten; |
Reaktion auf COVID und Betriebskontinuität
|
25. |
stellt fest, dass die Agentur am 30. März 2020 eine COVID-19-Taskforce eingerichtet hat, um die Mitgliedstaaten und Partnereinrichtungen und sonstigen Partnerstellen im Kontext der COVID-19-Pandemie zu unterstützen; würdigt die Rolle des e-Learning-Teams der Agentur bei der Schaffung einer Online-Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem IKT-Team der Agentur sowie bei der Schulung und Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Telearbeit, um einen reibungslosen Übergang und die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen; begrüßt, dass die Agentur ihre Partner über die Einsatzmöglichkeiten von e-Infrastrukturen wie Webinare und Onlinekurse beraten und technische und administrative Unterstützung angeboten hat; begrüßt die Digitalisierung der Arbeitsprozesse der Agentur, dank der die Aufrechterhaltung des Betriebs in einem Telearbeitsumfeld sichergestellt werden konnte; |
Sonstige Bemerkungen
|
26. |
stellt fest, dass die erste ISO 9001:2015-Zertifizierung am 1. Februar 2020 ausgelaufen ist und die Agentur die am Ende des dreijährigen Zertifizierungszyklus durchgeführte Prüfung zur Neuzertifizierung im Januar 2020 erfolgreich durchlaufen hat und dabei keine Konformitätsmängel festgestellt wurden; stellt fest, dass die Agentur die zusätzliche Zertifizierung für die entsprechende ISO 29993:2017-Norm für Lerndienstleistungen aufrechterhalten hat; |
|
27. |
bedauert, dass die Agentur über keine Leitlinien zur Cybersicherheit und zum Schutz digitaler Aufzeichnungen verfügt; stellt besorgt fest, dass die Agentur Opfer eines Cyberangriffs geworden ist, der zu einem vorübergehenden, etwa dreiwöchigen Ausfall der online durchgeführten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geführt hat; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über ihre Anstrengungen im Bereich Cybersicherheit zu informieren; |
|
28. |
begrüßt, dass die Agentur zur Erhöhung der Verwaltungseffizienz neue IT-Instrumente eingeführt hat, nämlich SPEEDWELL für die Arbeitsabläufe im Bereich Finanzen, SYSPER für die Personalverwaltung und ARES für das Dokumentenmanagement; |
|
29. |
nimmt die Bemühungen der Agentur zur Kenntnis, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen; hebt hervor, dass die Agentur über kein System zum Ausgleich von CO2-Emissionen verfügt und stellt auf der Grundlage der Angaben der Agentur im Standard-Fragebogen fest, dass ihre begrenzten finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten einer Beteiligung an einem solchen System zu decken; |
|
30. |
stellt fest, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 2020 eine Untersuchung zu einem externen Betrugsfall in der Agentur eingeleitet hat; weist darauf hin, dass diese Untersuchung auf Ersuchen der Agentur eingeleitet wurde und dass die Agentur im Anschluss an die Anfang 2021 vorgelegten Untersuchungsergebnisse bereits damit begonnen hat, die Empfehlungen des OLAF umzusetzen; |
|
31. |
verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 4. Mai 2022 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 114 vom 31.3.2021, S. 110.
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1).
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2022)0196.