14.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 132/139


P9_TA(2022)0342

Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (COM(2021)0656 — C9-0396/2021 — 2021/0340(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2023/C 132/24)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0656),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0396/2021),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. Dezember 2021 (1),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 29. Juni 2022 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A9-0092/2022),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (2);

2.

nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 152 vom 6.4.2022, S. 197.

(2)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 3. Mai 2022 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P9_TA(2022)0130).


P9_TC1-COD(2021)0340

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 4. Oktober 2022 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2022/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2022/2400.)


ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung der Kommission

Erklärung der Kommission anlässlich der Annahme der Verordnung (EU) 2022/2400 (1) zur Aufnahme des Abfallcodes 17 05 04„Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen“ in Anhang V Teil 2 der Verordnung (EU) 2019/1021

Die Aufnahme des Abfallcodes für „Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen“ in Anhang V Teil 2 sollte nicht so verstanden werden, dass die Entsorgung von Boden als Abfall gegenüber der zwecks Abfallvermeidung erfolgenden Sanierung von Boden begünstigt wird.

Bietet die Entsorgung die beste umweltschonende Abfallbewirtschaftungsoption, so unterliegt die Ausnahme von der zerstörenden Behandlung den Anforderungen des Artikels 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/1021.


(1)  Verordnung (EU) 2022/2400 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (ABl. L 317 vom 9.12.2022, S. 24).